Mandari Insight

0767/2022

Änderungen der Wohnraumförderung 2022

Mitteilung Ausschuss 08.03.2022

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 28.04.2022, TOP 6.2

Anlage 2

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3b

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Anlage 5

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Anlage 1, Veränderung WFB 2021

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Anlage 4

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Anlage 3a

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Anlage 2

4800 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
 
 
Öffentliche Wohnraumförderung 2022 
 
Neuschaffung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern, zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen 
und Gemeinschafts- und Infrastrukturräumen durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden 
 
 
Ziel: 
 
Schaffung von Wohnraum in der öffentlichen Wohnraumförderung zu tragbaren Mieten für Woh-
nungssuchende mit Wohnberechtigungsschein sowie am Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölke-
rungskreise wie: Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung, kinderreiche Haushalte, 
Studierende und Alleinerziehende. Klimaziele und Klimaschutz sind Schwerpunkte der Förderung. 
 
Antragsberechtigt: 
 
Investor*innen mit der erforderlichen Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit  
 
Gefördert werden: 
 
Mietwohnungen 
(Förderung von zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen nur in Ausnahmefällen) 
 
Art und Höhe der För-
derung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zusatzdarlehen für: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tilgungsnachlässe 
auf Antrag 
 
Bei Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe A  
(Personen mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG) 
 
Wohnungsgröße 
 
Darlehensgrundbetrag 
 
Mindestgröße 35 qm 
 
2.950 € je qm  
 
Bei Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe B   
(Personenkreis mit einem Einkommen von max. 40 % über die Grenzen des § 13 WFNG hinaus) 
 
Wohnungsgröße 
 
Darlehensgrundbetrag 
 
 Mindestgröße 35 qm 
 
1.960 € je qm 
- Gebäude mit BEG Effizienzhaus 40 Standard von 250 €/m² förderfähiger Wohnfläche 
- Mieteinfamilienhäuser von 10.000 € je Haus 
- für ein Mehr an barrierefreiem Wohnen (7.000 € pauschal je Wohnung für Rollstuhlnutzende oder 
Menschen mit Schwerbehinderung, Erhöhung für jede Tür mit Nullschwelle zum Freibereich pau-
schal 1.000 €, rollstuhlgerechte, unterfahrbare Einbauküche pauschal um 5.000 € und elektrisch 
bedienbare Türen zwischen 1.500 bis 3.000 € 
- Bauen mit Holz: 1,10 € je Kilogramm verbautes Holz, maximal 15.000 € je Wohneinheit 
 
Weitere Zusatzdarlehen, zum Beispiel standortbedingte, städtebauliche oder gebäudebedingte 
Mehrkosten, Klimaanpassungen (Dach- oder Fassadenbegrünungen, Rigolen, Retentionsflächen 
oder Zisternen) und Verbesserung des Wohnumfelds (Quartiers- oder Bolzplätze, Bewegungsflä-
chen) sind möglich.  
 
 
30% des Darlehensgrundbetrages bei einer Belegungsbindung von 25 Jahren 
35% des Darlehensgrundbetrages bei einer Belegungsbindung von 30 Jahren 
50% für alle Zusatzdarlehen. 
 
Darlehenskonditionen: Zinsen 0,00 (für die die ersten 15 Jahre der Bindung, danach 0,5%), nach Ablauf der Bindung: 
marktübliche Verzinsung  
Tilgung 1,0% (auf Antrag: 2% oder fünf tilgungsfreie Jahre bei anschließender erhöhter Tilgung) 
Verwaltungskostenbeitrag 0,5% jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital) 
Bearbeitungsgebühr 0,4% der Darlehenssumme 
 
Wesentliche  
Bedingungen: 
 
- BEG-Standard „Effizienzhaus 55“, Bau- oder Erbbaugrundstück; 20% Eigenleistung; Standort-
qualität; nicht mehr als sieben Geschosse, positive Bonitätsentscheidung der NRW.Bank, ein Bau-
und Vertragsausführungsbeginn vor Bewilligung ist nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde 
erlaubt, der Abschluss von der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- und Lieferungsverträgen ist 
kein Vorhabenbeginn,  ein Drittel der Grundstücksfläche muss mindestens als Grünfläche (ohne 
Stellplätze) gestaltet werden, alle Wohnungen müssen mit einem Freisitz ausgestattet sein.  
- Treppenhäuser und Gangerschließungen sind natürlich zu beleuchten und zu belüften 
-  Bei Neuschaffung durch Änderung muss die Höhe der Baukosten inkl. Baunebenkosten, mindes-
tens 700 €/qm Wohnfläche betragen 
- Zweckbindung  25 oder 30 Jahre, keine Verkürzung durch vorzeitige Darlehensrückzahlung  
 
Miete: 
 
Einkommensgruppe A: 7,00 €/qm/mtl., Einkommensgruppe B: 7,80 €/qm/mtl.  
Erhöhung um 0,10 €/qm/mtl. für Wohnungen mit BEG Effizienzhaus 40 Standard. Reduzierung um 
0,20 €/qm/mtl. bei Wärme-Contracting-Verträgen. Zulässige Mieterhöhung: 1,5% jährlich bezogen 
auf die Bewilligungsmiete 
 
Belegungsrechte 
 
Derzeit besteht eine Vereinbarung mit der Kölner Wohnungswirtschaft, wonach die Bestandshal-
ter*innen das Besetzungsrecht innehalten 
 
Rechtl. Grundlagen 
 
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Wohnraumförderungs-
bestimmungen NRW (WFB), Wohnflächenverordnung (WoFIV) 
 
Information und  
Beratung: 
 
Amt für Wohnungswesen  Verwaltung: Herr Niederstein, Tel. 0221 / 221-24276 
Ottmar-Pohl-Platz 1  Technik:  Frau Bartels,  Tel. 0221 / 221-25179 
51103 Köln  
 
Weitere Informations-
quellen und Vordru-
cke: 
 
NRW-BANK – Bereich Wohnraumförderung   www.nrwbank.de  
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung  
des Landes Nordrhein-Westfalen    www.mhkbg.nrw.de  
 
Stand: 02/2022 –gültig für das Stadtgebiet Köln

Mitteilung Ausschuss

5296 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/1 
WoFP 2022 
Vorlagen-Nummer 08.03.2022 
 0767/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 
Liegenschaftsausschuss 28.03.2022 
Bauausschuss 04.04.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022 
Unterausschuss Wohnen 28.04.2022 
 
Änderungen der Wohnraumförderung 2022 
Mit Wirkung zum 14.02.2022 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
des Landes Nordrhein – Westfalen (MHKBG NRW) das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP), die 
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) und die Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von 
Wohnraum (RL Mod) für das Programmjahr 2022 bekannt gegeben. 
 
Für den geförderten Wohnungsbau in NRW steht in 2022 ein Programmvolumen von insgesamt 1,3 
Mrd. Euro zur Verfügung. Die Steigerung zum Vorjahr (1,1 Mrd. Euro) ist bedingt durch eine Erhö-
hung der Finanzhilfen des Bundes um 200 Mio. Euro. 
 
Die Fördermittel (in Euro) verteilen sich im Grundsatz zunächst wie folgt: 
 
 Neuschaffung von Mietwohnungen, Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinde-
rungen und experimenteller Wohnungsbau      800 Mio.  
 Ersterwerb, Neuschaffung und Erwerb von selbstgenutzten Wohnraum  150 Mio.  
 Modernisierungsmaßnahmen im Bestand      100 Mio.  
 Maßnahmen der Quartiersentwicklung      200 Mio.  
 Wohnungen und Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende    50 Mio.  
 
Der Stadt Köln als Bewilligungsbehörde wurde mit Budgetierungserlass von 14.02.2022 – wie in den 
Vorjahren – anstelle programmteilbezogener Einzelbudgets ein jährliches Globalbudget in Höhe von 
95 Mio. Euro zugewiesen.  
 
Wesentliche Schwerpunkte in diesem Jahr sind die neuen Standards beim Klimaschutz. Beim Neu-
bau von öffentlich geförderten Wohnungen muss nun der BEG Effizienzhaus 55 Standard erreicht 
werden und bei der Modernisierung der Bestandsgebäude der Standard BEG Effizienzhaus 100. Um 
weitere Anreize zu schaffen und den Baukostensteigerungen zu begegnen, wurden die Grunddarle-
hen deutlich um 20% und die entsprechenden Tilgungsnachlässe um 5% erhöht.  
 
Neuschaffung von Wohnraum  
Die Grundpauschale je Quadratmeter Wohnfläche steigt für Förderberechtigte mit Wohnberechti-
gungsschein (WBS) A um 490 Euro auf 2.950 Euro, für den Neubau von Wohnungen für die Inhaber

2 
 
vom WBS B um 330 Euro auf 1.960 Euro. Um eine nachhaltige Bindung von gefördertem Wohnraum 
zu erzielen, wurde der bisher mögliche Bindungszeitraum von 20 Jahren abgeschafft, es gibt nur die 
Möglichkeit einer Bindung von 25 oder 30 Jahren. Im Rahmen der Kli maanpassung wurden weitere 
Zusatzdarlehen eingeführt. 
 
Eigentumsförderung 
In diesem Modul wurden die Grunddarlehen, der Familienbonus und Tilgungsnachlass ebenfalls deut-
lich angehoben. Neu ist das Zusatzdarlehen für den BEG Effizienzhaus 40 Standard in pau schaler 
Höhe von 25.000 Euro.  
 
Modernisierung von Bestandswohnraum 
Der Darlehenshöchstbetrag je Wohnung beträgt nun 150.000 Euro (2021 = 120.000 Euro). Der Til-
gungsnachlass steigert sich auf 25% und kann durch weitere Maßnahmen auf bis zu 35% gesteigert 
werden.  
 
Wohnraum für Studierende und Auszubildende und sonstige vulnerable Personen 
Beim Studierendenwohnen kann eine Steigerung der möglichen Wohnheimplatzmiete um 5 Euro auf 
200 Euro verzeichnet werden. Die Grunddarlehen und Tilgungsnachlässe wurden ebenso wie in den 
anderen Bereichen aufgestockt. Das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land 
Nordrhein-Westfalen (4.WFNGÄndG NRW)  wurde um die Zielgruppe von Personen erweitert, die 
ihren Wohnraum durch Gewalt verlieren.  
 
Ankauf und Verlängerung von Bindungen 
Der bereits im letzten Jahr gestartete Modellversuch des Erwerbs und Verlängerung von Belegungs-
bindungen wird nunmehr auf 67 Kommunen erweitert und die Konditionen verbessert, um eine höhe-
re Erfolgsquote zu erreichen. Bei den in der Bi ndung befindlichen Wohnungen sind nun vorzeitige 
Verlängerungen um wahlweise 10 oder 15 Jahre möglich. Hierbei wird ein Tilgungsnachlass von 15 
Prozent für eine zehnjährige Verlängerung und 20 Prozent für weitere 15 Jahre auf die Restvaluta  
festgelegt. Für die jeweilige Dauer der Bindungsverlängerung fallen keine Zinsen an. Die neuen Kon-
ditionen für den Erwerb von Bindungen werden in Kürze in einer gesonderten Regelung, den Best-
immungen zur Förderung des Erwerbs von Bindungen (BEB) erlassen. 
 
 
Die Veränderungen der Förderkonditionen 2022 für Köln sind aus der Anlage 1 ersichtlich. 
 
Kurzübersichten der neuen Fördervoraussetzungen für die Neuschaffung von Mietwohnungen und 
Mieteinfamilienhäusern, der Förderung von selbstgenutzten Wohnraum sowie der Modernisierungs-
förderung sind als Anlagen 2-5 beigefügt. 
 
Anlage 1 
Veränderungen der Wohnraumförderungsbestimmungen für Mietwohnungen für 2022 gegenüber 
2021 
 
Anlage 2 
Kurzübersicht „Öffentliche Wohnraumförderung 2022“ - Neuschaffung von Mietwohnungen und 
Mieteinfamilienhäusern“ 
 
Anlagen 3a/3b 
Kurzübersichten „Öffentliche Wohnraumförderung 2022“ - Eigentumsförderung“ 
 
Anlage 4 
Kurzübersicht „Öffentliche Wohnraumförderung 2022“ - Modernisierung“ 
 
Anlage 5 
Kurzübersicht „Öffentliche Wohnraumförderung 2022“ – Wohnraum f ür Studierende und Auszubil-
dende“ 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 3b

3593 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
 
 
 
Öffentliche Wohnraumförderung 2022 
 
Förderung selbstgenutzten Wohneigentums 
 
Erwerb von Bestandsimmobilien 
 
 
 
Ziel: 
 
Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung, für Haushalte mit Kindern sowie Menschen mit 
einer Behinderung von wenigstens 50 % 
 
 
Antragsberechtigt: 
 
- Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind 
- Haushalte mit einer schwerbehinderten Person deren anrechenbares Einkommen die Ein-
kommensgrenze des § 13 Absatz 1 WFNG NRW nicht übersteigt. Ein zum Haushalt gehören-
des Kind wird angerechnet,   
- das die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz erfüllt oder 
- dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird. 
 
 
Gefördert werden: 
 
Erwerb von vorhandenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen 
 
 
Art und Höhe der  
Förderung: 
 
Grundbetrag:  154.000 € 
Familienbonus je Kind oder schwerbehinderter Person:    20.000 € 
bei Barrierefreiheit:       10.000 € 
 
 
Zusätzliche Darlehen für Bauen mit Holz, standortbedingte Mehrkosten sowie Ergänzungs-
darlehen zur Deckung der Gesamtkosten sind möglich. 
 
 
Darlehenskonditionen: 
 
Zinssatz: 0,5% (Laufzeit 25 Jahre), danach 2 % über den dann gültigen Basiszinssatz 
 
Verwaltungskosten: 0,5% jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital) 
 
Tilgung: 2% 
 
Bearbeitungsgebühr: 1.000 € 
 
Auszahlung: in einer Summe nach Übertragung des Eigentums 
 
Zinsen, Verwaltungskosten und Tilgungsnachlässe sind halbjährlich an die NRW.Bank zahlbar 
 
Es kann auf Antrag ein Tilgungsnachlass von bis zu 10 % auf den Darlehensgrundbetrag, den  
Familienbonus und das Darlehen für Barrierefreiheit beantragt werden. Für die Zusatzdarlehen 
wird ein Tilgungsnachlass von 50% gewährt. 
 
 
Wesentliche  
Bedingungen: 
 
Einhaltung der Einkommensgrenzen, Tragbarkeit der Belastung und Angemessenheit der 
Gesamtkosten.  
 
Eigenleistung von 15% (eigene Geldmittel und Selbsthilfeleistungen) 
davon mind. 7,5% Eigenkapital). Als Ersatz für die Eigenleistung kann auf Antrag ein Betrag in 
Höhe von 15% des Förderdarlehens anerkannt werden.  
 
Bankdarlehen mit mindestens 10-jähriger Zinsfestschreibung und mindestens 2% Tilgung  
 
Familiengerechtes und gesundes Wohnen (ausreichende Zimmergrößen, emissionsfrei hin-
sichtlich Lärm- oder Baustoffbelastung, baugenehmigter Wohnraum, 
 
Der Erwerb bestehender Eigentumswohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen 
wird nur gefördert, wenn das Gebäude über nicht mehr als 7 Vollgeschosse verfügt und die 
Wohneigentumsanlage ordnungsgemäß instandgehalten bzw. modernisiert oder eine ausrei-
chende Instandhaltungsrücklage gebildet wurde. 
 
Der Antrag muss vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages gestellt werden, ein Ent-
wurf des Kaufvertrages ist dem Antrag beizufügen. 
 
 
Rechtliche Grundlagen 
 
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Wohnraumförde-
rungsbestimmungen NRW (WFB), Einkommensermittlungserlass (EEE), Wohnflächenverord-
nung (WoFIV) 
 
 
Information und  
Beratung: 
 
Amt für Wohnungswesen  Verwaltung: Herr Niederstein, Tel. 0221 / 221-24276 
Ottmar-Pohl-Platz 1  Technik:  Frau Bartels,  Tel. 0221 / 221-25179 
51103 Köln  
 
 
Weitere Informations-
quellen: 
 
NRW-BANK Bereich Wohnraumförderung/Chancenprüfer 
https://www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/eigentumsfoerderung.html 
 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 
https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/mieten-und-eigentum/foerderung-von-eigentum  
 
 
 
Stand: 02/2022 – gültig für das Stadtgebiet Köln

Anlage 5

4333 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
 
 
Öffentliche Wohnraumförderung 2022 
Studierenden- und Auszubildendenwohnheimplätze 
Neubau und Modernisierung 
 
Ziel: 
 
Zweck der Förderung ist die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende an Standorten von staatli-
chen oder staatlich anerkannten Hochschulen, sowie für Auszubildende an geeigneten Standorten 
 
Antragsberechtigt:  
Investor*innen mit der erforderlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit 
 
Gefördert  
werden: 
 
Baumaßnahmen, durch die Wohnheimplätze oder Gemeinschaftsräume barrierefrei gem. den Wohnraum-
förderungsbestimmungen neu geschaffen werden 
 in neuen selbständigen Gebäuden, oder 
 durch Erweiterung (Anbau, Aufstockung) von Gebäuden, oder 
 durch Änderung von bestehenden Studentenwohnheimen oder Gebäuden, die bisher nicht zu 
Wohnzwecken dienten, oder 
 
Modernisierungsmaßnahmen, durch die der Gebrauchswert der Wohnheimplätze nachhaltig erhöht wird, 
Barrieren im bestehendem Wohnraum reduziert und die Energieeffizienz erhöht werden 
 
Art und Höhe der 
Förderung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
          Neubau 
 80.300 € pro Individual-Wohnheimplatz 
 Erhöhungsbetrag für jede weitere Person: 73.700 € pro Wohnheimplatz 
 Förderung von Gemeinschaftsraumflächen mit 2.950 € je qm Wohnfläche  
 
 Zusatzdarlehen zur Verbesserung des Wohnumfelds, BEG Effizienz 40 Standard, ein Mehr an bar-
rierefreiem Wohnen, standortbedingte, gebäudebedingte oder städtebaulich bedingte Mehrkosten, 
die Kosten der Durchführung von Planungswettbewerben und für Bauen mit Holz sind möglich. 
 
 Tilgungsnachlässe in Höhe von 30% und bei einer Belegungsbindung von 30 Jahren können 
zusätzlich 5% des Darlehensgrundbetrages und 50% der Zusatzdarlehen beantragt werden. 
 
Modernisierung 
 bis zu 100% der anerkannten förderfähigen Baukosten und Baunebenkosten. 
 bis zu 75.000 € je mod. Wohnheimplatz, Bedingung: mind. BEG Effizienzhaus 100 Standard 
 Tilgungsnachlässe wie beim Neubau, zusätzlich: 
 5% mehr Tilgungsnachlass bei Erreichen des BEG Effizienzhaus 85 Standards 
 5% mehr Tilgungsnachlass bei Verwendung von ökologischen Dämmstoffen (Außenfassade) 
 
 
Darlehens-
konditionen:  
 
 Zinsen 0,0% in den ersten 15 Jahren (danach 0,5% für die Dauer der Bindung), marktübliche Ver-
zinsung nach Ablauf der Bindung 
 Tilgung 2% 
 Verwaltungskostenbeitrag 0,5% jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital) 
 Bearbeitungsgebühr 0,4% der Darlehenssumme 
 
Wesentliche  
Bedingungen: 
 
 BEG Effizienzhaus 55 Standard 
 Bau- oder Erbbaugrundstück; 20% Eigenleistung (Studierendenwerk: 10%); Standortqualität; nicht 
mehr als sieben Geschosse, Bonität des Bauherren; kein Baubeginn und keine Auftragsvergaben 
vor Bewilligung, Wohn-Schlafraum mit mind. 14 qm, max. 60 Wohnheimplätze an einem Hausein-
gang, Bewegungsfläche Duschplatz mind. 90cm x 90cm. 
 Bei Erweiterung oder Änderung von Gebäuden müssen die Baukosten inklusive Baunebenkosten 
mind. 700 € pro Quadratmeter Wohnfläche betragen (wesentlicher Bauaufwand). 
 Belegungsbindung von wahlweise 25 oder 30 Jahre, Überlassung nur an Studierende oder Auszu-
bildende mit Nachweis 
 
Miete 
 
 
 Monatliche Bewilligungsmiete (Grundmiete) bis zu 200 € pro Wohnheimplatz 
 7,00 €/m² für Gemeinschaftsraumflächen 
 Möblierungszuschlag für Einbaumöbel bis zu 45 € je Wohnheimplatz und monatlich möglich   
 Zulässige Mieterhöhung: 1,5% jährlich bezogen auf die Bewilligungsmiete  
 Mietvertragliche Nebenleistungen (außer Betriebs- u. Heizkosten), sind nur auf Antrag und mit Zu-
stimmung des zuständigen Ministeriums umlagefähig. 
 Nach Modernisierung: je Wohnheimplatz und je Quadratmeter Gemeinschaftsraumfläche von bis 
zu 90% der Bewilligungsmiete bei Neubau oder Neuschaffung 
 
Grundlagen: 
 
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Wohnraumförderungsbestim-
mungen NRW (WFB) 
 
Information und  
Beratung: 
 
Amt für Wohnungswesen, Verwaltung: Herr Niederstein  Tel. 0221 / 221-24276 
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln Technik:       Frau Bartels                Tel. 0221 / 221-25179 
 
Weitere Informa-
tionsquellen: 
 
NRW-BANK – Bereich Wohnraumförderung                       www.nrwbank.de  
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau  
und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen          www.mhkbg.nrw.de  
 
Stand: 02/2022 – gültig im Stadtgebiet Köln

Anlage 1, Veränderung WFB 2021

1064 Zeichen

Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen 2022
Mietwohnungen/selbstgenutztes Wohneigentum/Modernisierung
2022 Vorjahr
Grundpauschale je qm Wohnfläche Neubau Mietwohnungen Einkommensgruppe A/B 2.950 €  /1.960 € 2.460 €  /1.630 €
Tilgungsnachlass auf alle Zusatzdarlehen 50% 25-50%
max. Bewilligungsmiete Neubau/Modernisierung je qm Wohnfläche A/B 7,00 € / 7,80 € 7,00 € / 7,80 €
Zusatzdarlehen für BEG Effizienzhaus 40 Standard (Mietwohnungsbau) 250 €/m² Wohnfläche 150 €/m² Wohnfläche
Zusatzdarlehen Bauen mit Holz (je Kilogramm) 1,10 € 0,80 €
Grundpauschale selbstgenutztes Wohneigentum 154.000 € 128.000 €
Familienbonus selbstgenutztes Wohneigentum pro Kind 20.000 € 17.500 €
Zusatzdarlehen für BEG Effizienzhaus 40 Standard (Eigentumsförderung) 25.000 € --  
Darlehenshöchstbetrag Modernisierung je Wohnung 150.000 € 120.000 €
Tilgungsnachlass bei Modernisierung 25% 20%
Zinsfreie Phase bei Modernisierung 15 Jahre 10 Jahre
Tilgungsnachlass bei Erreichen des BEG-Effizienzhaus 85 Standard 5% --  
Tilgungsnachlass bei Bindungsverlängerung 15-20% 10%
Anlage 1

Anlage 4

4493 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
 
 
Öffentliche Wohnraumförderung 2022 
Förderung von baulichen Maßnahmen der Modernisierung im Wohnungsbestand 
Mietwohnungsbau und selbstgenutztes Wohneigentum 
 
 
Ziel: 
 
Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf 
dem zugehörigen Grundstück um eine insgesamt zeitgemäße Wohnqualität zu erreichen. Ins-
besondere durch die Verbesserung der Energieeffizienz und Zugang zu einem Freisitz. Wei-
terhin für die nachhaltige und bewohnerorientierte Reduzierung von Barrieren, Schutzmaß-
nahmen vor Einbruch, Maßnahmen zur Klimaverbesserung, Erweiterung und Änderung beste-
henden Wohnraums und Schaffung eines attraktiv gestalteten und sicheren Wohnumfeldes. 
 
Antragsberechtigt: 
 
Eigentümer*innen bestehender Eigenheime innerhalb der Einkommensgrenzen des § 13 WFNG 
und Bestandshalter Wohngebäude (Mietwohnungen) 
 
Gefördert werden 
 
 
- Nachhaltige Erhöhung von Wohnraum oder Wohngebäude 
- Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse 
- Reduzierung von Barrieren 
- Erhöhung der Energieeffizienz von Wohngebäuden 
- Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes 
- Schaffung eines attraktiv und sicher gestaltetes Wohnumfeldes 
- Änderung des bestehenden Wohnraum 
 
Alle Möglichkeiten und bauliche Einzelmaßnahmen für selbstgenutzes Wohneigentum können 
Sie bei der Bewilligungsbehörde erfragen 
 
Unter besonderen Fördervoraussetzungen ist die Modernisierung von höhergeschossigen Ge-
bäuden der 1960er und 1970er Jahre möglich 
-  
Nicht förderfähig sind: 
- Wohnungen, deren Wohnfläche kleiner als 35 Quadratmeter ist. 
- Wohnungen, die bei Antragsstellung weniger als fünf Jahre bezugsfertig sind 
 
Art und Höhe der  
Förderung: 
 
Zinsgünstige Darlehen aus Mitteln der NRW.BANK zur Finanzierung in Höhe von bis zu  
150.000 € je Wohnung oder Eigenheim, höchstens jedoch 100 Prozent der anerkannten 
förderfähigen Bau- und Baunebenkosten in Mietwohnungen und selbst genutztem Wohnei-
gentum. Mehrfachförderung bis Erreichen des Darlehenshöchstbetrages ist ebenfalls möglich. 
 
 
Darlehenskonditionen: 
 
Zinsen 0,00 (für die die ersten 15 Jahre der Bindung, danach 0,5%), nach Ablauf der Bindung: 
für Mietwohnraum: marktübliche Verzinsung, für selbstgenutzter Wohnraum: 2% über dem jew. 
Basiszinssatz gem. § 247 BGB   
Tilgung 2,0% 
Verwaltungskostenbeitrag 0,5% jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital) 
Bearbeitungsgebühr 0,4% der Darlehenssumme  
Tilgungsnachlass in Höhe von 25% möglich 
- - Erhöhung jeweils um 5% bei Erreichen BEG Effizienzhaus 85 Standard und/oder für eine 
Wärmedämmung ausschließlich mit ökologischen Dämmstoffen. Weiterhin ist ein erhöhter Til-
gungsnachlass für den individuellen Bedarf bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad erreichbar. 
Absicherung des Darlehens durch Eintragung einer Hypothek (eine Ausnahme ist möglich bei 
Förderung selbstgenutzten Wohnraums, wenn das Darlehen max. 15.000 € beträgt) 
 
Wesentliche  
Bedingungen: 
 
- beim Mietwohnungsbau soll der BEG Effizienzhaus 100 Standard erreicht werden 
- Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Förderempfängerin/ des Förderempfängers 
- Förderausschluss bei Maßnahmenbeginn vor Erteilung der Förderzusage 
- Darlehensbeträge unter 5.000 € werden nicht bewilligt 
- Gesichert erscheinende Finanzierung der Gesamtkosten 
- Weitere wohnungswirtschaftliche Förderprogramme können ergänzend eingesetzt werden. 
 
Miete: 
 
Preisgebundener Wohnungsbestand: Mieterhöhung unter Berücksichtigung des Wohnungsbin-
dungsgesetzes (WoBindG), der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) und der Neubaumie-
tenverordnung (NMV 1970). 
 
Nicht preisgebundener Wohnungsbestand: Mieterhöhung im Rahmen des Bürgerlichen Gesetz-
buches (BGB) ist zulässig mit der Mietobergrenze von 7,00 € plus einfache Heizkostenersparnis 
(höchstens aber 0,60 €) 
 
Belegungsbindung: 
 
Wahlweise 20 oder 25 Jahre 
 
Rechtl. Grundlagen 
 
Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in NRW (RL Mod), Gesetz zur För-
derung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (in den jeweils aktuellsten Fassungen) 
 
Information und  
Beratung: 
 
Amt für Wohnungswesen  Verwaltung: Herr Niederstein, Tel. 0221 / 221-24276 
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln Technik:  Frau Bartels,  Tel. 0221 / 221-25179 
 
Weitere Informations-
quellen: 
 
NRW-BANK – Bereich Wohnraumförderung    www.nrwbank.de  
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung  
des Landes Nordrhein-Westfalen     www.mhkbg.nrw.de  
 
Stand 02/2022

Anlage 3a

3764 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
 
 
Öffentliche Wohnraumförderung 2022 
 
 
Förderung selbstgenutzten Wohneigentums 
 
Neubau, Ersterwerb und Neuschaffung  
 
 
Ziel: 
 
Neuschaffung von Wohneigentum zur Selbstnutzung, für Haushalte mit Kindern sowie Men-
schen mit einer Behinderung von wenigstens 50% 
 
 
Antragsberechtigt: 
 
- Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind 
- Haushalte mit einer schwerbehinderten Person 
deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Absatz 1 WFNG NRW 
nicht übersteigt. Ein zum Haushalt gehörendes Kind wird angerechnet,  
- das die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz erfüllt oder 
- dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird. 
 
 
Gefördert werden: 
 
Neubau, Ersterwerb und Neuschaffung (Aufstockung / Erweiterung / Änderung) 
von Eigenheimen und Eigentumswohnungen 
 
 
Art und Höhe der  
Förderung: 
 
Grundbetrag:  154.000 € 
Familienbonus je Kind oder schwerbehinderter Person:    20.000 € 
bei Barrierefreiheit:       10.000 € 
 
 
Zusätzliche Darlehen für BEG Effizienzhaus 40 Standard, Bauen mit Holz, standortbedingte 
Mehrkosten sowie Ergänzungsdarlehen zur Deckung der Gesamtkosten sind möglich. 
 
 
Darlehenskonditionen: 
 
Zinssatz: 0,5% (Laufzeit 25 Jahre) danach 2 % über den dann gültigen Basiszinssatz 
 
Verwaltungskosten: 0,5% jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital) 
 
Tilgung: 1% 
 
Bearbeitungsgebühr: 1.000 € 
 
Auszahlung:  
Neubau: 40% bei Baubeginn, 40% bei Rohbaufertigstellung und 20% bei Bezugsfertigkeit 
Ersterwerb: nach Bezugsfertigkeit und Übertragung des Eigentums in einer Summe. 
 
Zinsen, Verwaltungskosten und Tilgungsnachlässe sind halbjährlich an die NRW.Bank zahlbar 
 
Es kann ein Tilgungsnachlass von bis zu 7,5% auf den Darlehensgrundbetrag, den Familien- 
bonus und das Darlehen für Barrierefreiheit beantragt werden. Auf die Zusatzdarlehen wird ein 
Tilgungsnachlass von bis zu 50% gewährt. 
 
 
Wesentliche  
Bedingungen: 
 
Einhaltung der Einkommensgrenzen, Tragbarkeit der Belastung und Angemessenheit der 
Gesamtkosten.  
 
Eigenleistung von 15% (eigene Geldmittel und Selbsthilfeleistungen) 
davon mind. 7,5% Eigenkapital). Als Ersatz für die Eigenleistung kann auf Antrag ein Betrag in 
Höhe von 15% des Förderdarlehens anerkannt werden.  
 
Bankdarlehen mit mindestens 10-jähriger Zinsfestschreibung und mindestens 2% Tilgung  
 
Mindestbaukosten bei Änderung: 700 € je qm Wohnfläche.  
 
Familiengerechtes und gesundes Wohnen (ausreichende Zimmergrößen, emissionsfrei bzgl. 
Lärm- oder Baustoffbelastung, baugenehmigter Wohnraum, angemessene Kosten pro qm) 
gem. Nr. 5.4.1 WFB 
 
Baubeginn erst nach Erteilung der Förderzusage. Ausnahme: schriftliche Bestätigung der Ein-
willigung in den vorzeitigen Baubeginn durch die Bewilligungsbehörde (Stadt Köln) 
 
Abschluss des notariellen Kaufvertrages nur mit kostenfreiem Rücktrittsrecht oder nach Ertei-
lung der Förderzusage 
 
 
Rechtliche Grundlagen 
 
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Wohnraumförde-
rungsbestimmungen NRW (WFB), Einkommensermittlungserlass, Wohnflächenverordnung 
(WoFIV) 
 
Information und  
Beratung: 
 
Amt für Wohnungswesen       Verwaltung: Herr Niederstein, Tel. 0221 / 221-24276 
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln      Technik: Frau Bartels,  Tel. 0221 / 221-25179 
 
 
Weitere Informations-
quellen: 
 
NRW-BANK Bereich Wohnraumförderung/Chancenprüfer                       
https://www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/eigentumsfoerderung.html 
 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 
https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/mieten-und-eigentum/foerderung-von-eigentum  
 
 
Stand: 02/2022 – gültig für das Stadtgebiet Köln

Beratungsverlauf (5)

24.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.03.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 5.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.04.2022 Bauausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.04.2022 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0767/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.03.2022
Erstellt
02.03.2022 14:18