V/0322/2020
Schulden- und Liquiditätsbericht 2019
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Berichtsvorlage
21685 Zeichen
V/0322/2020
V/0322/2020
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Schulden- und Liquiditätsbericht 2019
Beratungsfolge
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
Bericht:
Mit dieser Vorlage gibt die Verwaltung ihren alljährlichen Bericht zur Entwicklung der Verschuldungs -
und Liquiditätssituation der Stadt Münster. Schwerpunkte sind
- die ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur Gesamtsteuerung von Krediten, Zins -, Tilgungs-
und Belastungsverläufen sowie zur Liquiditätsdisposition im abgelaufenen Haushaltsjahr 2019,
- das Controlling beim Liquiditätsmanagement und beim Management für Finanzanlagen im abg e-
laufenen Haushaltsjahr 2019 und
- Ziele, Strategien und geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für das laufende und für ko m-
mende Haushaltsjahre.
1. Entwicklung der Investitionskredite und des Schuldendienstes
1.1 Langfristige Kredite und deren Tilgung
Der Bestand an langfristigen Krediten einschließlich der Folgejahre bis zum Jahre 2023 stellt sich
nach der derzeitigen Finanzplanung (Haushalt 2020) wie folgt dar:
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
29.04.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Schetter
Telefon: 492-2000
Schetter@stadt-muenster.de
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Im Haushaltsjahr 2019 wurden Kredite lediglich im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule“
aufgenommen, so dass der Bestand durch laufende Tilgung auf 751,7 Mio. € zzgl. 81,1 Mio. € zur
Konzernfinanzierung abgesenkt werden konnte. Damit konnte der originäre Kreditbestand im letzten
Jahrzehnt annähernd konstant gehalten werden.
Entwicklung der städtischen Kreditbestände im zeitlichen Vergleich:
- 1990: 176,6 Mio. €
- 1999: 401,7 Mio. €
- 2009: 737,5 Mio. €
- 2019: 751,7 Mio. € (ohne Konzernfinanzierung)
Ein Anstieg des Kreditbestandes in absoluten Zahlen ergibt sich ab 2018 infolge des Einsatze s der
Konzernfinanzierung. Dabei nimmt die Stadt am Markt zinsgünstige Kredite auf und reicht sie an städ-
tische Gesellschaften zu einem marktüblichen Zins weiter. Die Gesellschaften vermeiden dadurch
eigenen Aufwand zur Kreditbeschaffung, die Stadt erwirtschaftet im Saldo Ertragsvorteile in Höhe des
Differenzzinses.
Neben den klassischen Kommunalkrediten sind rd. 168,2 Mio. € (20,2 % des Kreditvolumens) über
Schuldscheine finanziert. Davon konnten 118,2 Mio. € außerhalb des Bankensektors platziert werden.
In der mittelfristigen Finanzplanung ab 2020 steigt der Kreditbedarf wegen des außerordentlich hohen
Investitionsvolumens stark an. Die tatsächliche Inanspruchnahme des Bedarfs wird von der Realisi e-
rung der geplanten Investitionsmaßnahmen und der jeweilig en Liquiditätssituation der Stadt abhä n-
gen (sh. dazu Tz. 4 ff.).
1.2 Zinsen für langfristige Kredite
Die Entwicklung der Zinslast aufgrund langfristiger Kredite einschließlich der Folgejahre bis zum Ja h-
re 2023 nach der derzeitigen Finanzplanung (Säulen, Skala links) sowie die Entwicklung des durch-
schnittlichen Zinssatzes (Linie, Skala rechts) stellt sich wie folgt dar:
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Bei annähernd konstantem Kreditvolumen konnte die Zinslast in den letzten Jahren infolge niedriger
Zinsen bei Neuaufnahmen und Prolongationen kontinuierlich gesenkt werden, im Jahr 2019 auf rund
19,0 Mio. €. Der durchschnittliche Zinssatz ging im letzten Jahrzehnt von rund 3,5% auf rund 2,2%
zurück.
Im Planungszeitraum 2020 bis 2023 ist wegen des geplanten, deutlich steigenden K reditvolumens
(vgl. Tz 1.1) auch ein Anstieg der Zinslast für den städtischen Haushalt zu erwarten. Wegen der ve r-
mutlich fortdauernden Niedrigzinsphase erfolgt der Anstieg gleichwohl unterproportional im Vergleich
zum Kreditvolumen. Anders als in früheren Jahren ist ab 2020 wegen der negativen Auswirkungen
der Corona-Pandemie auf die Liquiditätssituation der Stadt (vgl. Tz. 4) nicht davon auszugehen , dass
Finanzierungsbedarfe für Investitionen aus der laufenden Liquidität der Stadt gedeckt werden können.
2. Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements
2.1 Grundlagen des Zinsmanagements
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines aktiven
Zinsmanagements eingesetzt. Mit den einzelnen Instrumenten wird das Ziel verfolgt, unterschiedliche
Marktsituationen so zu nutzen, dass die Zinsausgaben begrenzt/minimiert werden. Dazu gehört auch,
Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagieren auf sich ändernde Marktbedingungen zulassen.
Um Risiken in der Finanzierung zu streuen und zu begrenzen, wird die Verwaltung gemäß der Haus-
haltssatzung ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende
Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschli e-
ßen (z.B. Derivate). Der Einsatz von Zinsinstrumenten ist in der Haushaltssatzung begrenzt:
- Vertragsvolumen im Bereich der Fremdwährung (Schweizer Franken, CHF) max. 15% des Schu l-
denstandes aus Investitionskrediten zum Jahresende; Bestand per 31.12.2019: 51,6 Mio. € = 6,2%
des Kreditvolumens
- Vertragsvolumen der variablen Abschlüsse - insoweit sie n icht abgesichert sind – max. 30% des
Schuldenstandes aus Investitionskrediten zum Jahresende; Besta nd per 31.12.2019: 5,0 Mio. €
= 0,6% des Kreditvolumens
Von Neuaufnahmen in Fremdwährungen wird derzeit abgesehen. Ausgenommen von dieser Reg e-
lung sind Prolongationen für Investitionskredite.
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2.2 Derivate
Die Stadt Münster setzt seit 1998 derivate Produkte zur Zins - und Risikosteuerung ein. Der Kredit-
und Derivatemarkt wird laufend – auch mit externer Unterstützung – beobachtet. Es werden Risiken
identifiziert, Laufzeitstrukturen untersucht und daraus Handlungsalternativen abgeleitet, z.B. Abw ä-
gungen zum Zeitpunkt von Kreditaufnahmen, zur L aufzeit oder zum Umgang mit Krediten in Schwe i-
zer Franken.
Aufgrund der aktuellen Situation, Rechtsunsicherheit wegen negativer Zinslandschaft, ist dieses G e-
schäft rückläufig. War Ende 2015 noch ein Derivatevolumen von 594,4 Mio. € im Bestand, so sind es
per 31.12.2019 nur noch 198,8 Mio. €. Die Kosten bzw. der Preis für Derivate sind im Vergleich zum
klassischen Kommunalkredit derzeit häufig wirtschaftlich nicht attraktiv.
Im Haushaltsjahr 2019 führte das aktive Zinsmanagement zu folgenden Effekten im V ergleich zu ei-
ner Passivsteuerung:
- Zinsvorteil Euro-Markt: 0,2 Mio. €
- Zinsnachteil CHF-Markt: -5,4 Mio. €
Saldiert ergibt sich für 2019 ein Zinsnachteil in Höhe von 5,2 Mio. €, der auf Wechselkurseffekte des
Schweizer Franken auf den Euro zurückzuführe n ist. Kumuliert konnten trotz der Nachteile 2019 seit
der Einführung des aktiven Zinsmanagements erhebliche Vorteile für den städtischen Haushalt e r-
wirtschaftet werden.
Grafik links: Grafik rechts:
Wirkung des aktiven Zinsmanagements Wirkung des aktiven Zinsmanagements
im Euro-Markt im CHF-Markt
Im Euro-Bereich (Grafik links) werden weiterhin positive Zinseffekte realisiert. Seit dem Einstieg in das
aktive Zinsmanagement konnten rund 28,3 Mio. € als Zinsvorteile für die Stadt Münster ge neriert
werden. Das stark gesunkene Geschäftsvolumen im Kontext der Niedrigzinsen führt allerdings im
Zeitvergleich zu geringeren jährlichen Zinsvorteilen.
Im CHF-Bereich (Grafik rechts) führte das aktive Zinsmanagement bis zum Jahr 2013 zu hohen pos i-
tiven Effekten, kumuliert rund 13,6 Mio. €. Infolge der europäischen Schuldenkrise verlor der Euro
danach im Verhältnis zum Franken deutlich an Wert, so dass der kumulierte Überschuss aus Zins -
und Wechselkurseffekten der früheren Jahre 2019 vollständig aufgezehrt wird.
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2.3 CHF-Kredite
2.3.1 Darlehen auf dem Schweizer Kapitalmarkt
Die Stadt Münster hatte per 01.01.2019 noch fünf Einzelinvestitionskredite in Schweizer Franken mit
einem Volumen von 75,1 Mio. CHF in ihrem Bestand. Im Jahresverlauf wurde ein CHF-Kredit mit ei-
nem Restvolumen von 16,8 Mio. CHF durch einen Euro-Kredit abgelöst. Durch laufende Tilgungsleis-
tungen wurde der CHF-Kreditbestand darüber hinaus weiter reduziert.
Zum 31.12.2019 belief sich das Verschuldungsvolumen der in Schweizer Franken aufgenommenen
Investitionskredite auf 55,9 Mio. CHF. Der letzte Kredit mit zugehörigem Derivat läuft ohne Prolong a-
tion im Jahre 2043 aus.
2.3.2 Auswirkungen auf die städtische Bilanz
Bewertet mit dem EZB -Referenzkurs per 31.12.19 von 1 ,0854 CHF/€ und unter Beachtung des
Höchstwertprinzips ergibt sich eine bilanziell darzustellende CHF-Verbindlichkeit in Höhe von
51,5 Mio. €.
Aufgrund der unsicheren Entwicklung des Wechselkurses ist für den Jahresabschluss regelmäßig
eine sog. Drohverlustrückstellung zu bilden. Für 2019 erfolgt die Bemessung dieser Rückstellung auf-
grund des bisherigen Bewertungsmaßstabes mit einem Kurs von 0,98665 CHF/€. Daraus ergibt sich
eine Bewertung der CHF-Kredite in Höhe von 56,6 Mio. €. Abzüglich des Bilanzwertes von 51,5 Mio.
€ verbleibt ein Rückstellungsbedarf in Höhe von rund 5,1 Mio. €.
2.4 Zinslandschaft
Die Stadt Münster nimmt Kredite nicht nur mit einem Festzinssatz, sondern auch mit einem variablen
Zinssatz auf. Bei einem Teil der Kredite richten sich die Zinsen nach einem variablen Referenzzin s-
satz zzgl. Marge. Als Zinssicherung wurden darüber hinaus auch sogenannte Zinszahlerswaps abg e-
schlossen. Bei einem Zinszahlerswap zahlt die Stadt einen Festzinssatz an die Bank. Im Gegenzug
zahlt die Bank auf Bas is des variablen Referenzzinssatzes Zinsen an die Stadt, so dass sich im
Grunde die Zinszahlung auf Referenzzinsbasis im Kreditgeschäft und Derivatgeschäft ausgleichen
und sich nur die Zinszahlungen auf Basis des Festzinssatzes belastend für die Stadt auswirken.
Die nachfolgende Grafik stellt das Prinzip eines Zinszahlerswaps dar.
Wie bereits in den letzten Schuldenberichten dargelegt sind die Referenzzinssätze weiterhin im nega-
tiven Bereich. Damit entfallen für die Stadt Münster die Zahlungen aufgrund des variablen Zinssatzes
für den Kredit. Zahlungen der Gläubigerbanken an die Stadt, die rechnerisch aufgrund des negativen
Zinssatzes anfallen würden, erfolgen ebenfalls nicht. Beim Zinszahlerswap erwarten einige Krediti n-
stitute jedoch eine Umkehrung der Zahlungspflichten aufgrund des Negativzinssatzes , so dass die
Stadt Münster Zahlerin statt Empfängerin des variablen Zinses wäre.
Aus Sicht der Stadt Münster liegt für eine solche Umkehr des Prinzips eines Zinszahlerswaps keine
vertragliche und/oder rechtliche Grundlage vor. Ende 2018 hat die Stadt Münster deshalb nach erfolg-
losen Versuchen einer gütlichen Einigung oder eines Schiedsgerichtsverfahrens zur Vermeidung von
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Verjährungen und auf der Grundlage einer umfassenden juristischen Beratung und Beglei tung Klage
gegen eine Gläubigerbank eingereicht. Das erstinstanzliche Urteil wird im ersten Halbjahr 2020 e r-
wartet. Mit anderen Kreditinstituten sind jeweils Verjährungsverzichte für gezahlte, strittige Beträge
vereinbart. Das Urteil wird handlungsleitend für das weitere Vorgehen sein.
3. Liquiditätsmanagement
3.1 Liquiditätskredite und Cash-Pooling
Aufgrund der guten Liquiditätslage der Stadt bestanden 2019 in nur sehr geringem Umfang Bedarfe
für Zwischenfinanzierungen durch kurzfristige Liquiditätskredit e. Wegen der weiterhin bestehenden
Verhältnisse an den Zinsmärkten führten die Kredite zu Zinserträgen.
Kreditvolumen Zinssatz von bis Zinstage Zinsertrag
15 Mio. Euro -0,330 01.02.2019 15.02.2019 14 1.925,00
15 Mio. Euro -0,350 23.04.2019 29.04.2019 6 875,00
In der Summe wurde aus diesen Krediten ein Ertrag in Höhe von 2.800 Euro erzielt.
Über das Cash-Pooling sind Stadt und die beteiligten städtischen Töchter in einem Liquiditätsverbund
eingebunden. Vorteil des Cash -Poolings ist, dass zunächst die vorhandene Liquidität innerhalb der
Stadt und der beteiligten Töchter genutzt werden kann, bevor ein Zugriff auf Kredite erfolgt. So konnte
im Berichtsjahr 2019 der kurzfristige städtische Liquiditätsbedarf bis zu einer Höhe von maximal 50,16
Mio. Euro übe r das Cash -Pooling abgebildet werden. Die Leihe aus dem Cash -Pooling erfolgte an
362 Tagen mit einem Durchschnittswert von rund 31,68 Mio. Euro.
Der Zeitablauf kann der nachstehenden Grafik entnommen werden.
3.2 Geldanlagegeschäfte
Bei der Betrachtung der städtischen Liquiditätssituation sind die unterschiedlichen genutzten Anlag e-
formen in den Fokus zu nehmen. Dazu zählen:
- Tagesgelder,
- kurz- und mittelfristige Festgeldanlagen und
- die in den beiden städtischen Fonds gebundenen Finanzmittel.
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Die Entwicklung der Anlagen im Jahr 2019 stellt sich wie folgt dar (in Mio. Euro):
Tages-
gelder
Kurzfristige
Festgeld-
anlagen
Mittelfristige
Festgeld-
anlagen Fonds Summe
01.01.2019 57,00 96,00 30,89 34,20 218,09
31.12.2019 13,00 117,00 31,69 42,78 204,47
Bei dieser Übersicht handelt es sich um eine stichtagsbezogene Darstellung. Die unterjährige Liquidi-
tätsentwicklung bei den verschiedenen Anlageformen bewegt sich nicht nur in eine Richtung,
Schwankungen im Zeitablauf sind der Regelfall.
In den vergangenen Jahren sind hohe Liquiditätsüberschüsse entstanden, wie der Summen -spalte in
der Tabelle entnommen werden kann. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: So wer -den Geldanlagen
aufrechterhalten, die noch unter das Einlagensicherungssystem der deuts chen Privatbanken fallen
(die Anlage ist vor Oktober 2017 erfolgt und seitdem im Bestand). Darüber hinaus gibt es nicht disp o-
nible Bestände wie KFZ -Stellplatzablösebeträge (20,74 Mio. €) , die nur zweckentsprechend eing e-
setzt werden dürfen. Auch die hohen Z ahlungseingänge kurz vor Jahresende (zum Steuertermin am
15.11. und zum Auszahlungstermin der Landessteuern (Einkommen -/Umsatzsteueranteil) am 20.12.)
tragen dazu bei, dass zum 31.12. ein höherer Liquiditätsbestand erreicht wird als zu vielen unterjähr i-
gen Zeitpunkten. Daneben wurde unter Vorsorgegesichtspunkten auf einen auskömmlichen Liquid i-
tätsbestand geachtet, da der Konjunkturausblick auf das Jahr 2020 nicht mehr uneingeschränkt pos i-
tiv ausfiel. Schließlich ist auch der Abfluss von Finanzmitteln für Investitionsvorhaben niedriger ausge-
fallen als geplant, weil nicht alle Bauvorhaben umgesetzt werden konnten. So konnten von den für
2019 eingeplanten 255,85 Mio. Euro an Auszahlungen für Baumaßnahmen 171,61 Mio. Euro ausg e-
zahlt werden.
Wie der obigen Tabelle zu entnehmen ist, führte dies im Ergebnis zu einer Erhöhung des Bestandes
an kurzfristigen Festgeldanlagen. Dieser Bestand kann schrittweise und bedarfsweise zurückgeführt
und die freie Liquidität für Bauauszahlungen oder andere Auszahlungen genutzt werden.
Seit Inkrafttreten der neuen Anlagerichtlinie im Juli 2019 (V/0635/2019) sind auch wieder Anlagen bei
Privatbanken möglich. Hierbei wird grundsätzlich ein unabhängiges externes Rating über die Bank
eingeholt, wenn die städtische Geldanlage bei einer Bank erfolgen soll, die nicht durch ein Instituts -
oder Einlagensicherungssystem gesichert ist. Erst nach Prüfung des Ratingberichts und einer darauf
basierenden günstigen Bonitäts- und Risikobewertung wird das Anlagegeschäft abgeschlossen.
Im zweiten Halbjahr 2019 wurden 8 Anlagen bei Privatbanken getätigt, die ein Rating im Investmen t-
grade-Bereich erzielten und den für die Stadt günstigsten Zinssatz geboten haben. Bei diesen Au s-
schreibungen hat sich gezeigt, dass der Zinssatz am Markt auch von der Bonitä t der Bank abhängig
ist. In der Tendenz lagen die Zinssätze von Banken mit Bonität unterhalb des Investmentgrade -
Bereichs oberhalb der Zinssätze von Banken mit guter Bonität. Deshalb erfolgte in 8 weiteren Anl a-
geentscheidungen der Zuschlag an Institute mit Institutssicherungssystem, da diese den höheren
Zins boten.
Es hat sich gezeigt, dass die Änderung der Anlagerichtlinie richtig und notwendig war, weil damit eine
Ausweitung der Anlagemöglichkeiten verbunden ist, die unter Risikogesichtspunkten eine bes sere
Streuung der Anlagen auf unterschiedliche Marktteilnehmer zulässt.
Aufgrund der anhaltenden Negativzins -Thematik in Europa hat sich im Berichtsjahr 2019 die Proble-
matik verschärft, bei Banken mit ausreichender Bonität Geldanlagen mit positivem Zins zu platzieren.
Dafür müssen immer längere Laufzeiten in Kauf genommen werden. So lagen im Berichtsjahr die
Zinsen bei Geldanlagen mit dreijähriger Laufzeit bei etwa 0,02 bis 0,2 % p.a.
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3.3 Mittel zur Fondsansparung
Städtischerseits werden zwei Fonds bewirtschaftet, die im Wesentlichen für die Finanzierung zukün f-
tiger Pensionsverpflichtungen eingerichtet wurden. Es handelt sich um den
- VUS-Münster-Fonds (Versorgungs- und Sanierungs-Fonds) und
- WVR-Fonds (Westfälischer-Versorgungs-Rücklage-Fonds).
Fondsanleger beim VUS-Münster-Fonds sind die Stadt Münster sowie die citeq, das Theater Münster
und die AWM. Beim WVR -Fonds sind neben der Stadt Münster noch weitere Kommunen aus NRW
und Niedersachsen am Fonds beteiligt.
Mit der Ratsvorlage V/0810/2017 wurde beschlossen, dass für die Finanzierung der zukünftigen Pe n-
sionsverpflichtungen die jährliche Zuführung zu d en städtischen Fonds auf 6 Mio. Euro erhöht wird.
Im Berichtsjahr 2019 ist die Fondszuführung in Höhe der 6 Mio. Euro erfolgt. Zum Haushaltsjahr 2020
wurde dieser Betrag auf 10 Mio. Euro erhöht.
Der VUS-Fonds und der WVR-Fonds haben im Berichtsjahr 2019 folgende Entwicklung erfahren:
VUS-Fonds
(Anteil Stadt Münster und Eigen-
betriebe)
WVR-Fonds
(Anteil Stadt Münster und Eigen-
betriebe)
in Mio. €
Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€) in Mio. €
Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€)
Anfangswert
31.12.2018 49,127 306.186 160,45 32,214 324.191 99,37
Endwert
31.12.2019 53,548 307.981 173,87 42,299 396.467 106,69
Wertentwicklung
je Fondsanteil
+13,42 €
+8,36 %
+7,32 €
+7,36 %
Betragsveränderung
2019 4,421 1.795 10,080 72.276
Im Ergebnis haben beide Fonds 2019 deutliche Gewinne zu verzeichnen.
4. Ausblick auf das Jahr 2020
4.1 Langfristige Investitionskredite
Im Jahr 2020 stehen langfristige Kredite mit einem Volumen von 110 Mio. € zur Zinsanpassung an.
Soweit einige Kredite mit Derivaten unterlegt sind, erfolgt die Zinsanpassung auf Basis von variablen
Krediten für eine Laufzeit von drei bis sechs Monaten, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Bis zu 5%
des langfristigen Kreditbestandes können variabel verzinst werden. Zurzeit sind 0,6% variabel, so
dass dieser Bereich noch ausgebaut werden kann.
Für alle weiteren Umschuldungen werden Zinsfestschreibungen v on mehr als 10 Jahren angestrebt.
Hier werden auch weiterhin sowohl klassische Gläubiger als auch Investoren außerhalb des Banke n-
sektors angesprochen, um den Gläubigerkreis zu erweitern. Entsprechend wird bei Kreditneuaufna h-
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men verfahren. Die Kreditermächt igung 2020 liegt bei 188,4 Mio. zzgl. übertragener Kreditermächt i-
gungen aus 2019. Es ist geplant, bis zu 25 Mio. € zinsgünstige Förderkredite über die KfW oder die
NRW.Bank in Anspruch zu nehmen. Weiterhin wird in Abhängigkeit vom CHF -Wechselkurs eine
Rückführung der Fremdwährungsverbindlichkeiten angestrebt.
4.2 Liquidität
Die Liquiditätssituation im Jahr 2020 wird maßgeblich von Corona -bedingten Auswirkungen beei n-
flusst werden. Steuereinzahlungen werden sich erheblich verringern, in unterschiedlichen B ereichen
wird es teils deutliche Steigerungen bei den Auszahlungen geben. Eine ausführliche Darstellung der
Auswirkungen ist der Vorlage V/0334/2020 zu entnehmen.
In dieser Situation trägt die Europäische Zentralbank (EZB) mit unterschiedlichen Programmen dazu
bei, dass eine ausreichende Liquiditätsversorgung in Europa gewährleistet werden kann.
Die allgemeine Verunsicherung spiegelt sich auch an den Zinsmärkten wieder: Die Negativzinsen für
Liquiditätskredite mit kurzen Laufzeiten verringern sich derzeit , die Geldmarktsätze mit Laufzeiten bis
zu einem Jahr zeigen in dieselbe Richtung. Fundamentale Veränderungen werden aber angesichts
der weiteren Negativzins-Politik der EZB nicht erwartet.
Auch die Aktienmärkte weltweit und in Europa sind in den Sog der Corona-Krise geraten. Das wiede-
rum hat Auswirkungen auf die beiden städtischen Fonds, die anteilig in europäische Aktien investiert
haben. So ist der europäische Aktienindex „Euro Stoxx 50“ von seinem Höchststand Mitte Februar
2020 mit über 3.800 Punkten i nnerhalb von nur einem Monat auf unter 2.500 Punkte gefallen (Stand
Mitte April: rund 2.800 Punkte). Die nachhaltige Ausrichtung der beiden Fonds wirkt sich leicht stabili-
sierend auf die Fondsentwicklung aus, da einige derzeit besonders unter Druck stehend e Branchen
nicht im Fondsportfolio enthalten sind.
Als Fazit lässt sich trotz der erheblichen Auswirkungen der Corona -Krise festhalten, dass es derzeit
keine Hinweise auf eine Gefährdung der Liquiditätsversorgung auf kommunaler Ebene gibt, da insbe-
sondere der Rahmen für Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden können
mit 200 Mio. € nach heutigem Stand ausreichend bemessen ist. Gleichwohl werden auch diese Ina n-
spruchnahmen deutlich längere Laufzeiten aufweisen als in den vergangenen Haushaltsjahren; eine
restriktive Bewirtschaftung der Budgets ist daher unerlässlich. Spielraum für eine Ausweitung der g e-
planten Anlagevolumina besteht angesichts der sich voraussichtlich deutlich verschlechternden Liqu i-
ditätssituation nicht.
I.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlage A
664 Zeichen
Anlage A zur V/0322/2020 Kurzüberblick Im Auftrage des Haupt- und Finanzausschusses soll über die im abgelaufenen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur Gesamtsteuerung von Krediten, Zins-, Tilgungs- und Belastungsverläufen und über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für das laufende und für kommende Haushaltsjahre berichtet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Informationen über das städtische Schuldenmanagement Finanzierung entfällt Pflichtigkeitsgrad entfällt Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0322/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37