2022/0319
Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung - eine Qualitäts- und Bildungsoffensive
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Punkt 10: Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung - eine Qualitäts- und Bildungsoffensive (V-Nr. 2022/0319) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: SPD-Fraktion
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Jugendamt
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 13 -3782
Telefax: 06151 13-4412
Sprechzeiten nach Vereinba rung
Besuchen Sie uns auch im Internet:
www.darmstadt.de
E-Mail: jugendamt@darmstadt.de
Jugendamt Frankfurter Straße 71
Abt. Kinderbetreuung 64293 Darmstadt
Merkblatt über die Entgelte
in städtischen Kindertagesstätten
51 /429 – 01 .22
Der Magistrat
gültig ab 01.01.2023
Nachfolgend unterrichten wir Sie über die zurzeit g ültige Beitragsregelung für den Besuch von
städtischen Kindertagesstätten sowie die Vergünstig ungsregelung für Familien/Haushalte mit
geringem Einkommen sowie derer mit zwei oder mehr K indern:
NEU ab 01.01.2023
Krippe Kindergarten
ohne
Freistellung
des Landes
Hessen
Freistellung
durch das
Land Hessen
Kindergarten Hort
Modul
A
20 Stunden /
Woche
146,45 € 0,00 €
Modul
B
bis zu 30 Std. /
Woche 146,45 € 146,45 € 146,45 € 0,00 €
Modul
C
bis zu 40 Std. /
Woche 195,26 € 195,26 € 146,45 € 48,81 €
Modul
D
bis zu 50 Std. /
Woche 244,08 € 244,08 € 146,45 € 97,63 € 169,34 €
Die Monatspauschalen gestalten sich wie folgt:
Für Ü3-Kinder 60,00 Euro monatlich
für Unter 3-Kinder 55,00 Euro monatlich
und für Pflegeartikel bei 28,00 Euro monatlich
für Hortkinder 60,00 Euro monatlich.
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Die Entgelte für den Besuch unserer Einrichtungen s owie die Essensgelder/Pflegeartikel sind im
Wege des Bankeinzugsverfahrens zu entrichten. Sollt en Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt
haben, so wollen Sie dies bitte alsbald veranlassen . Entsprechende Formulare sind in den Kinder-
tagesstätten erhältlich.
Bei Neuaufnahmen ist grundsätzlich immer ein SEPA-L astschriftmandat zu erteilen.
Für Familien bzw. Haushalte mit geringem Einkommen oder mit mehr als einem Kind, welche
Krippen/Krabbelstuben, Kindergärten und Horte/Grund schulen besuchen, werden unter
bestimmten Voraussetzungen Freistellungs- oder Ermä ßigungsmöglichkeiten eingeräumt.
Diese betreffen ausschließlich die Beiträge für den Besuch der Einrichtungen, nicht aber die
Essensgelder oder Verpflegungskosten.
Beziehern von Leistungen nach dem Zweiten Sozialges etzbuch (SGB II), Asylbewerberleistungsge-
setz, Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII), Wohngeld gesetz und Kinderzuschlag können auf Antrag,
beim Jobcenter-Darmstadt oder dem Sozialamt der Wis senschaftsstadt Darmstadt, zum Teil von
den Essensgeldern oder Verpflegungskosten freigeste llt werden.
Die Anträge auf Freistellung bzw. Ermäßigung des Ko stenbeitrages für die Betreuung eines Kindes
können unter bestimmten Voraussetzungen in den jewe iligen Kindertagesstätten oder beim Ju-
gendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt w erden.
Die Zahlung von Verpflegungskosten, Teegeld oder äh nlichem bleibt von der Zahlung unbeeinflusst.
Stand: 01/2023
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Jugendamt Abteilung Kinderbetreuung Stand: 19.10.2022 Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung – eine Qualitäts- und Bildungsoffensive Ziele: - Schaffung von Transparenz mit einem Verpflegungskonzept - Sicherung von Standards, die einen positiven Bezugsrahmen bilden und Unterschiede anerkennen - Verbesserung der Qualität der Verpflegung - Einladung aller Akteure, sich an der Kommunikation zu beteiligen - Förderung der Mitbestimmung, der Mitgestaltung, der Mitwirkung der Kinder . Umsetzung unseres Auftrages zur Gesundheitsförderung, als Voraussetzung im Betriebserlaubnisverfahren. Grundlagen: - § 22 Abs.3 SGB VIII - § 45 Abs.2, Nr.3 SGB VIII - Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan S. 60 ff. - Empfehlungen der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) – Qualitätsstandards - Magistratsbeschluss (MaB) 2019/0375 Netzwerkpartner*innen: - Öko-Modell-Region Südhessen - EAD - Alle Akteure, die maßgeblich zur (Essens)Versorgung der Kinder beitragen Im Thema Ernährung steckt mehr als nur satt zu werden und gesund zu bleiben – vielmehr bedeutet Essen in den frühkindlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ein sinnliches, emotionales, aktives, soziales, Lernen. Die Verknüpfung der Handlungsfelder Ernährung, Kommunikation und Verpflegung sind im Alltag unsere Grundlage für die Umsetzung des Bildungsauftrages. Jugendamt Abteilung Kinderbetreuung Stand: 19.10.2022 I. Verpflegungskonzept konkret Das Verpflegungskonzept beinhaltet und definiert folgende Punkte: Mahlzeitenangebot o Frühstück – Mittag – Zwischenmahlzeit (Snack) Alle Mahlzeiten des Tages werden in den städtischen Darmstädter Kinderbetreuungseinrichtungen angeboten. Die ausgewogene Ernährung der Kinder wird durch passende Angebote in den Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt. Kitaspezifische Ansprüche an die Verpflegung unter Berücksichtigung der örtlichen Strukturen o Bio – Saisonal – Regional – Fair Trade o Obst und Gemüse sind in der Einrichtung vorhanden und werden den Kindern täglich frisch gereicht o Nutzung natürlicher Süßungsmittel o Leitungswasser und ungesüßte Kräuter- und Früchtetees stehen immer zur Verfügung. Die Vorgaben des MaB 2019/0375 finden Beachtung. Sukzessive werden alle Kinderbetreuungseinrichtungen mit Wasserspendern ausgestattet. Ein Rohkostteller (Obst und Gemüse) steht für alle Kinder bereit. Das Verpflegungskonzept dient der Kommunikation nach innen und außen. Es schafft Vertrauen, Sicherheit und Transparenz, nicht nur für Familien, sondern auch für Mitarbeitenden in den Einrichtungen. Das Verpflegungskonzept dient als Instrument der Qualitätsentwicklung und verfolgt das Ziel eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Kitaverpflegung zum Wohle der Kinder auf den Weg zu bringen/ zu erreichen. Zudem leistet es einen Beitrag für die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder durch die Bereitstellung einer optimalen, bedarfsgerechten, vollwertigen Ernährung. Bei Erstellung des Verpflegungskonzeptes werden alle Akteur*innen/ Interessenvertreter*innen einbezogen. Jugendamt Abteilung Kinderbetreuung Stand: 19.10.2022 Organisation des Essens o Schaffung zeitgemäßer Gegebenheiten = Kinderrestaurant/ Bistro o kindgerechter Speiseplan o Einbeziehung der Eltern Die Raumgestaltung wird mittelfristig in allen Kinderbetreuungs- einrichtungen so (um)organisiert, dass Kinderestaurants entstehen können. Bei Neubauvorhaben werden Bistros bzw. Kinderrestaurants fest geplant. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden etatisiert. In allen Kinderbetreuungseinrichtungen hängt ein Speiseplan aus, der für alle einsehbar und eigenständig lesbar ist. Partizipation von Kindern o Gemäß dem Bildungsauftrag nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan o Verankerung des Themas in der Konzeption der Kinderbetreuungseinrichtung Kinder werden bei der Auswahl des Essens, der Gestaltung von (Kinder) Speiseplänen und der Zubereitung von Essen einbezogen. Verpflichtung zum Probieren entfällt. Konzeption: o das individuelle Ernährungskonzept jeder Einrichtung ist in der Konzeption verankert In der Konzeption jeder Kinderbetreuungseinrichtung ist das individuelle Ernährungskonzept verschriftlicht. Die Ernährung in der Kinderbetreuungseinrichtung wird als Teil des Bildungsauftrags verstanden. Kommunikation über die Verpflegung mit den Eltern o Verantwortung der Kitaleitung im Aufnahmegespräch; Kommunikation über das Thema Ernährung, Konzept vorzustellen, Familien kennenlernen Die Eltern erhalten, auch ohne Nachfrage, einen Überblick über das Essensangebot. Unterschiede (Kultur, Religion, Allergien etc.) werden berücksichtigt. Mit dem Aufnahmegespräch werden die Eltern in das individuelle Ernährungskonzept der Kinderbetreuungseinrichtung eingeführt. Jugendamt Abteilung Kinderbetreuung Stand: 19.10.2022 Evaluation – Weiterentwicklung o Regelmäßige Überprüfung der festgesetzten Standards o Auswertungen mit allen Akteuren (Kinder, Fachkräfte, Eltern) o Vernetzung der Expert*innen einrichtungsübergreifend In den Kinderbetreuungseinrichtungen gibt es Expert*innen zum Thema Essen, die die Prozesse federführend aufgreifen und weiterentwickeln. II. Unsere Standards Ein vollwertiges Essen und Trinken umfasst im wesentlichen zwei Aspekte. 1. Auswahl der „richtigen“ Lebensmittel 2. Auswahl der „richtigen“ Lebensmittelmenge In diesem Zusammenhang liefert die DGE praxistaugliche und ernährungswissenschaftliche Hinweise, wie ein Speiseplan für Kinder im Alter von 1-10 Jahren aufgebaut sein muss. Dabei gilt es die Lebensmittelqualitäten sowie –häufigkeiten der zu verwendende Produkte, wie Getreide/Vollkorn, frisches oder tiefgefrorenes Gemüse/Salat, Obst, Milchprodukte und Fleisch für ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Verpflegungsangebot zu berücksichtigen. Die angebotenen Lebensmittelkomponenten sollten, abwechslungsreich, nachhaltig, klimafreundliche und saisonal ausgewählt sein. Neben dem Essenangebot stehen den Kindern zu jeder Zeit Getränke wie Wasser und ungesüßter Tee zur Verfügung. Die Empfehlungen erstrecken sich auf alle angebotenen Mahlzeiten. (vgl. DGE_Qualitätsstandards_Kita Kapitel 4) Die Qualitätsstandards der DGE dienen als kleinster, gemeinsamer Nenner. Individuelle Lösungen, die eine fleischlose Ernährung beinhalten, sollen nach Rücksprache mit den beteiligten Akteuren ermöglicht werden. Der MaB 2019/0375 findet Anwendung. Jugendamt Abteilung Kinderbetreuung Stand: 19.10.2022 III. (Vergabe)Kriterien Caterer Erforderliche Angaben bei Vergabeverfahren: Anschreiben, Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten etc. den Bewerbungsbedingungen inkl. der Angabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien den Vertragsunterlagen, d.h. Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Rahmenbedingungen des Verpflegungskonzepts, wie die Organisation der Verpflegung, z.B. mögliches Bewirtschaftungssystem, Anzahl der Essen und Alter der Kinder (Portionsgröße), Umfang der Leistung, Essenszeiten. Dienstleistungen, die Essensversorgung betreffend, werden entsprechend der vorgegebenen Kriterien ausgeschrieben. Ziel: Reduktion der Komplexität, Reduktion der Anbieter*innen, Eingehen auf Vielfalt (kulturelle und religiöse Unterschiede, sowie Allergien). Zeitziel: 2023. IV. Nächste Schritte - Obst- und Gemüsekorb als Modellprojekt über die Öko-Modell-Region starten - Ausschreibung der Vergabe Caterer 2023 V. Flankierende Maßnahmen - Fortbildungen für die Fachkräfte - Etatisierung von Mitteln für Umbau, Einrichtung Kinderestaurants – Beratung durch Fachberatung und externen Expert*innen Jugendamt Abteilung Kinderbetreuung Stand: 19.10.2022 VI. Anlage: Tabelle 1 Bildungsauftrag (vgl. Bildungs-und Erziehungsplan sowie Handreichung Gesundheitsfördernde Kita/HAGE) Planung und Vorbereitung der Mahlzeiten Atmosphäre rund ums Essen Bei Tisch Pädagogische Grundhaltung • Lebensmittel mit allen Sinnen erkunden • Lebensmittel zubereiten lernen, z.B. Backen, Kochen…Zermahlen • Gemeinsam Speiseplan erstellen • Speiseplan mit Bild und Schrift aushängen • Gemeinsam Speisen vor- und zubereiten • Kulturelle Vielfalt – Beteiligung von Familien • Individuelle Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen • Restaurant mit Wohlfühlatmosphäre einrichten (Mobiliar, Licht, wechselnde Dekoration) • Kinder tragen zu der Gestaltung bei partizipatorisch dazu einbinden • Kinder übernehmen Verantwortung (Tischeindecken…) • Stoffservietten, Porzellangeschirr und Gläser bereitstellen • Ruhige angenehme Kind orientierte Atmosphäre schaffen • Entspannter Essensablauf (genug Zeit, ruhige Wechsel) • Rahmen (Tischgruppen/ Buffet/ Bistro?) • Jedes Kind wird eingeladen • Individuelle Zeit einräumen • In Gesellschaft (Freunde auswählen) • Für Kinder sichtbare Ablaufstrukturen schaffen • Rituale etablieren • Spaß und Freude an der Essenssituation erleben • Mit Freunden essen gehen zu können • Kulturelle Hintergründe mit einbeziehen • Jedes Kind wird „gesehen“ wenn es zu Tisch kommt • Jedes Kind entscheidet selbst, was und wie viel es Essen möchte – kein Probierlöffel – • Essen als Genuss mit allen Sinnen erleben • Pädagogische Fachkraft und andere Kinder als Vorbild • Ort für Sprache und Kommunikation – Beteiligung an Tischgesprächen Essen als Bildung • Bewusstsein für individuellen Geschmackssinn schaffen • Lebensmittel in ihrer Vielfallt kennenlernen • Experimentierfreudiger Umgang mit Lebensmittel • Wissen und Austausch über Lebensmitteln und Speisen aneignen/ gesunde Ernährung • Grundkenntnisse im Bereich Hygiene erlernen (gründliches Händewaschen, Hust- und Niesetiketten) • Schutz- und Sicherheitskonzepte • Lebensmittel selber anbauen • Kinderküche als Bildungs- und Lernbereich einrichten • Vielfalt an Esskulturen kennen und schätzen lernen • Komplette Auswahl an Besteck zu Verfügung stellen • Verantwortungsbewusst Essen und Trinken erlernen • Autonomie stärken z.B. eigenständiges Portionieren, selbständig Essen… • Kinder darin bestärken, ihrem Körpergefühl zu vertrauen bzw. ein positives Körpergefühl aufzubauen. In drei Bereichen wird sichtbar und (er-)lebbar, welche pädagogische Haltung die Grundlage bildet und welche Bildung rundum das Thema Essen vermittelt werden kann:
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.10.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 51
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0319
Magistratsbeschluss -Nr.
398
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-10; 3650-30; 3650-50 Sachkonto: 6082100
Betreff: Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen
Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung - eine Qualitäts- und
Bildungsoffensive
Vorlage vom: 18.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt dem Konzept zur Gesundheitsförderung in dem zentralen
Handlungsfeld Ernährung, unter Berücksichtigung des Bildungsauftrages des Hessischen
Bildungs- und Erziehungsplanes, in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen zu.
2. Ein Frühstücksangebot, gestellt durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen,
wird für alle Kinder ermöglicht.
3. Der Einführung eines neuen Abrechnungssystems für die Essensentgelte in allen
Altersbereiche n (U3, Ü3, Hort) wird zugestimmt .
- 3 -
Anlagen: Merkblatt über die Entgelte in städtischen Kindertag - ab 01.01.2023
Datenschutzrelevante Anlage
Konzept Gesundheitsförderung in Kitas
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 02.11.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2022:
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Kita-Leitungen, Eltern und Mitarbeiterinnen der Abteilung
Kinderbetreuung, hat sich in den letzten drei Jahren intensiv mit dem Handlungsfeld
Ernährung im Hinblick auf Gesundheitsförderung auseinandergesetzt. Die primären Ziele des
Arbeitskreises waren die Veränderung und Verbesserung der Verpflegung in den städtischen
Kinderbetreuungseinrichtungen, die Schaffung nachvollziehbarer, transparenter Standards
sowie die Verbesserung der Qualität des Essens in den städtischen
Kinderbetreuungseinrichtungen.
Als gesetzliche Grundlagen liegen der Arbeit des Arbeitskreises der Förderauftrag im SGB VIII,
die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Hessische
Bildungs- und Erziehungsplan zugrunde. Berücksichtigung fand zudem die MV Nr. 2019/0375
zur Mittagesessensversorgung an Schulen durch den EAD.
Ausgehend vom Bildungsauftrag und unter Einbeziehung des Stellenwertes von
Chancengleichheit für alle Kinder wurden vor allem die gesundheitsfördernden und
nachhaltigen Aspekte der Verpflegung in den Kinderbetreuungseinrichtungen analysiert, die
zum Wohle der Kinder beitragen. Ergänzt wurde die Analyse mit Überlegungen, wie Bildung
und Gesundheit in Verbindung gebracht werden können mit dem Ziel einer
gesundheitsfördernden Qualitätsoffensive.
Im Ergebnis entstand ein Ernährungskonzept, das
- das Mahlzeitenangebot regelt,
- die Familien entlastet,
- für eine gesunde und ausgewogene Ernährung, unter Berücksichtigung der
verschiedenen Anforderungen aller Kinder sorgt,
- die Qualitätsansätze (bio, fair trade, regional und saisonal) der Wissenschaftsstadt
Darmstadt berücksichtigt,
- die Vermeidung und Entsorgung von Essensresten inkludiert,
- die Kommunikation aller Akteure (Lieferant*innen, Cater*innen, Kinder, Eltern und
Fachkräfte) verbessert und
- die Organisation des Essens regelt.
In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass die Kinder ab 01.09.2023 alle Mahlzeiten
(Frühstück, Mittagessen und Imbiss), die im gebuchten Betreuungsrahmen liegen, von der
Kinderbetreuungseinrichtung angeboten bekommen. Eltern werden somit entlastet, da die
Verpflegung ihrer Kinder vollständig durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
abgedeckt wird. Die Zubereitung des Frühstückes wird als Bildungsangebot definiert, an dem
die Kinder beteiligt sind. Die Kosten für diese Frühstücksverpflegung sind im Haushalt 2023
etatisiert.
Die Entgelte für das Mittagessen werden angepasst und ein einheitliches Abrechnungssystem
für alle Altersgruppen eingeführt. Somit entfällt die Spitzabrechnung im Ü3 Bereich. Die
künftigen Monatspauschalen gestalten sich wie folgt:
- U3 55, --€
- Ü3 60, --€
- Hort 60, --€.
Da sich dieses Verfahren derzeit in der Umstellung und Erprobung befindet und ausreichende
Erfahrungswerte fehlen, müssen zur gesicherten Kostendeckung allgemeine Deckungsmittel
des Kernhaushaltes hinzugezogen werden. Auch in der Vergangenheit konnten die Entgelte für
Verpflegung nicht die vollen Kosten abdecken, mit den neuen Essensentgeltpauschalen wird
dies eher möglich sein.
Zur zeitlichen und finanziellen Ressourcenschonung werden zentrale Bestellungen der
Lebensmittel vorgenommen und Kontakte zu ortsnahen Anbieter*innen, inkl. der Öko-Modell-
Region Süd, ausgebaut.
Für den Sommer 2023 ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens geplant, um die hohe
Anzahl der Mittagsessensanbieter*innen zu reduzieren und einheitliche Vorgaben zur Qualität
des Essens umzusetzen. Mit diesem Vorgehen soll zudem die Wettbewerbsfähigkeit erhalten
bleiben.
Als flankierende Maßnahmen werden gezielt Fortbildungen für die Fachkräfte und Leitungen
der Kinderbetreuungseinrichtungen, vor dem Hintergrund des Bildungsauftrages für ein
gesundheitsförderndes Lebensumfeld und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen
angeboten. Die entstehenden Kosten werden aus dem bestehenden Fortbildungsetat des
Jugendamtes getragen.
Hinsichtlich der Rahmenbedingungen werden perspektivisch Orte wie Bistros,
Kinderrestaurants etc. geschaffen, die dem Bildungsanspruch und der gesundheitsfördernden
Ernährung Rechnung tragen.
In Bezug auf die gesundheitsfördernden Bedingungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen
erhebt das Handlungsfeld Ernährung einen wichtigen Anspruch auf eine Qualitätsentwicklung
mit der Verknüpfung gesetzlicher Vorgaben.
Darmstadt, den 18.10.2022
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
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Punkt 25: Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung - eine Qualitäts- und Bildungsoffensive (V-Nr. 2022/0319) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD
2022/0319
6323 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.10.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0319
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-10; 3650-30; 3650-50 Sachkonto: 6082100
Betreff: Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen
Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung - eine Qualitäts- und
Bildungsoffensive
Vorlage vom: 18.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt dem Konzept zur Gesundheitsförderung in dem zentralen
Handlungsfeld Ernährung, unter Berücksichtigung des Bildungsauftrages des Hessischen
Bildungs- und Erziehungsplanes, in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen zu.
2. Ein Frühstücksangebot, gestellt durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen,
wird für alle Kinder ermöglicht.
3. Der Einführung eines neuen Abrechnungssystems für die Essensentgelte in allen
Altersbereiche n (U3, Ü3, Hort) wird zugestimmt .
Anlagen: Merkblatt über die Entgelte in städtischen Kindertag - ab 01.01.2023
Datenschutzrelevante Anlage
Konzept Gesundheitsförderung in Kitas
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2022:
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Kita-Leitungen, Eltern und Mitarbeiterinnen der Abteilung
Kinderbetreuung, hat sich in den letzten drei Jahren intensiv mit dem Handlungsfeld
Ernährung im Hinblick auf Gesundheitsförderung auseinandergesetzt. Die primären Ziele des
Arbeitskreises waren die Veränderung und Verbesserung der Verpflegung in den städtischen
Kinderbetreuungseinrichtungen, die Schaffung nachvollziehbarer, transparenter Standards
sowie die Verbesserung der Qualität des Essens in den städtischen
Kinderbetreuungseinrichtungen.
Als gesetzliche Grundlagen liegen der Arbeit des Arbeitskreises der Förderauftrag im SGB VIII,
die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Hessische
Bildungs- und Erziehungsplan zugrunde. Berücksichtigung fand zudem die MV Nr. 2019/0375
zur Mittagesessensversorgung an Schulen durch den EAD.
Ausgehend vom Bildungsauftrag und unter Einbeziehung des Stellenwertes von
Chancengleichheit für alle Kinder wurden vor allem die gesundheitsfördernden und
nachhaltigen Aspekte der Verpflegung in den Kinderbetreuungseinrichtungen analysiert, die
zum Wohle der Kinder beitragen. Ergänzt wurde die Analyse mit Überlegungen, wie Bildung
und Gesundheit in Verbindung gebracht werden können mit dem Ziel einer
gesundheitsfördernden Qualitätsoffensive.
Im Ergebnis entstand ein Ernährungskonzept, das
- das Mahlzeitenangebot regelt,
- die Familien entlastet,
- für eine gesunde und ausgewogene Ernährung, unter Berücksichtigung der
verschiedenen Anforderungen aller Kinder sorgt,
- die Qualitätsansätze (bio, fair trade, regional und saisonal) der Wissenschaftsstadt
Darmstadt berücksichtigt,
- die Vermeidung und Entsorgung von Essensresten inkludiert,
- die Kommunikation aller Akteure (Lieferant*innen, Cater*innen, Kinder, Eltern und
Fachkräfte) verbessert und
- die Organisation des Essens regelt.
In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass die Kinder ab 01.09.2023 alle Mahlzeiten
(Frühstück, Mittagessen und Imbiss), die im gebuchten Betreuungsrahmen liegen, von der
Kinderbetreuungseinrichtung angeboten bekommen. Eltern werden somit entlastet, da die
Verpflegung ihrer Kinder vollständig durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
abgedeckt wird. Die Zubereitung des Frühstückes wird als Bildungsangebot definiert, an dem
die Kinder beteiligt sind. Die Kosten für diese Frühstücksverpflegung sind im Haushalt 2023
etatisiert.
Die Entgelte für das Mittagessen werden angepasst und ein einheitliches Abrechnungssystem
für alle Altersgruppen eingeführt. Somit entfällt die Spitzabrechnung im Ü3 Bereich. Die
künftigen Monatspauschalen gestalten sich wie folgt:
- U3 55, --€
- Ü3 60, --€
- Hort 60, --€.
Da sich dieses Verfahren derzeit in der Umstellung und Erprobung befindet und ausreichende
Erfahrungswerte fehlen, müssen zur gesicherten Kostendeckung allgemeine Deckungsmittel
- 4 -
des Kernhaushaltes hinzugezogen werden. Auch in der Vergangenheit konnten die Entgelte für
Verpflegung nicht die vollen Kosten abdecken, mit den neuen Essensentgeltpauschalen wird
dies eher möglich sein.
Zur zeitlichen und finanziellen Ressourcenschonung werden zentrale Bestellungen der
Lebensmittel vorgenommen und Kontakte zu ortsnahen Anbieter*innen, inkl. der Öko-Modell-
Region Süd, ausgebaut.
Für den Sommer 2023 ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens geplant, um die hohe
Anzahl der Mittagsessensanbieter*innen zu reduzieren und einheitliche Vorgaben zur Qualität
des Essens umzusetzen. Mit diesem Vorgehen soll zudem die Wettbewerbsfähigkeit erhalten
bleiben.
Als flankierende Maßnahmen werden gezielt Fortbildungen für die Fachkräfte und Leitungen
der Kinderbetreuungseinrichtungen, vor dem Hintergrund des Bildungsauftrages für ein
gesundheitsförderndes Lebensumfeld und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen
angeboten. Die entstehenden Kosten werden aus dem bestehenden Fortbildungsetat des
Jugendamtes getragen.
Hinsichtlich der Rahmenbedingungen werden perspektivisch Orte wie Bistros,
Kinderrestaurants etc. geschaffen, die dem Bildungsanspruch und der gesundheitsfördernden
Ernährung Rechnung tragen.
In Bezug auf die gesundheitsfördernden Bedingungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen
erhebt das Handlungsfeld Ernährung einen wichtigen Anspruch auf eine Qualitätsentwicklung
mit der Verknüpfung gesetzlicher Vorgaben.
Darmstadt, den 18.10.2022
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 9
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Punkt 42: Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung - eine Qualitäts- und Bildungsoffensive (V-Nr. 2022/0319) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Frankfurter Straße 71
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0319
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.10.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00