Mandari Insight

2022/0319

Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung - eine Qualitäts- und Bildungsoffensive

Magistratsvorlage 18.10.2022

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Punkt 10: Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen 
Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung - eine Qualitäts- und 
Bildungsoffensive 
 (V-Nr. 2022/0319) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: SPD-Fraktion

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Jugendamt  
Frankfurter Straße 71 
64293 Darmstadt 
Telefon:  06151 13 -3782  
Telefax: 06151 13-4412 
                         Sprechzeiten nach Vereinba rung 
Besuchen Sie uns auch im Internet:  
www.darmstadt.de 
E-Mail: jugendamt@darmstadt.de 
 
 
 
 
 
 
      
Jugendamt Frankfurter Straße 71 
Abt. Kinderbetreuung 64293 Darmstadt    
Merkblatt über die Entgelte  
in städtischen Kindertagesstätten 
51 /429  – 01 .22  
Der Magistrat 
 
 
 
 
 
gültig ab 01.01.2023 
 
Nachfolgend unterrichten wir Sie über die zurzeit g ültige Beitragsregelung für den Besuch von 
städtischen Kindertagesstätten sowie die Vergünstig ungsregelung für Familien/Haushalte mit  
geringem Einkommen sowie derer mit zwei oder mehr K indern: 
 
 NEU ab 01.01.2023 
Krippe Kindergarten 
ohne  
Freistellung 
des Landes 
Hessen 
Freistellung 
durch das 
Land Hessen 
Kindergarten Hort 
Modul 
A 
20 Stunden / 
Woche 
  146,45 € 0,00 €  
Modul 
B 
bis zu 30 Std. / 
Woche 146,45 € 146,45 € 146,45 € 0,00 €  
Modul 
C 
bis zu 40 Std. / 
Woche 195,26 € 195,26 € 146,45 € 48,81 €  
Modul 
D 
bis zu 50 Std. / 
Woche 244,08 € 244,08 € 146,45 € 97,63 € 169,34 € 
 
Die Monatspauschalen gestalten sich wie folgt: 
 
 
Für Ü3-Kinder                                  60,00 Euro monatlich 
 
 
für Unter 3-Kinder                            55,00 Euro monatlich 
 
und für Pflegeartikel bei                   28,00 Euro monatlich 
 
 
 
für Hortkinder                                  60,00 Euro monatlich.

2 
 
 
 
- 2 - 
 
Die Entgelte für den Besuch unserer Einrichtungen s owie die Essensgelder/Pflegeartikel sind im 
Wege des Bankeinzugsverfahrens zu entrichten. Sollt en Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt 
haben, so wollen Sie dies bitte alsbald veranlassen . Entsprechende Formulare sind in den Kinder- 
tagesstätten erhältlich. 
 
 
Bei Neuaufnahmen ist grundsätzlich immer ein SEPA-L astschriftmandat zu erteilen. 
 
Für Familien bzw. Haushalte mit geringem Einkommen oder mit mehr als einem Kind, welche  
Krippen/Krabbelstuben, Kindergärten und Horte/Grund schulen besuchen, werden unter  
bestimmten Voraussetzungen Freistellungs- oder Ermä ßigungsmöglichkeiten eingeräumt. 
Diese betreffen ausschließlich die Beiträge für den  Besuch der Einrichtungen, nicht aber die  
Essensgelder oder Verpflegungskosten. 
 
Beziehern von Leistungen nach dem Zweiten Sozialges etzbuch (SGB II), Asylbewerberleistungsge- 
setz, Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII), Wohngeld gesetz und Kinderzuschlag können auf Antrag, 
beim Jobcenter-Darmstadt oder dem Sozialamt der Wis senschaftsstadt Darmstadt, zum Teil von 
den Essensgeldern oder Verpflegungskosten freigeste llt werden. 
 
Die Anträge auf Freistellung bzw. Ermäßigung des Ko stenbeitrages für die Betreuung eines Kindes 
können unter bestimmten Voraussetzungen in den jewe iligen Kindertagesstätten oder beim Ju- 
gendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt w erden.  
 
Die Zahlung von Verpflegungskosten, Teegeld oder äh nlichem bleibt von der Zahlung unbeeinflusst. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand: 01/2023

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Jugendamt                                                                                    
Abteilung Kinderbetreuung                                                                  Stand: 19.10.2022 
 
Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen 
Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung – eine Qualitäts- und 
Bildungsoffensive  
 
 
 
 
 
  
 
Ziele: 
- Schaffung von Transparenz mit einem Verpflegungskonzept 
- Sicherung von Standards, die einen positiven Bezugsrahmen bilden und 
Unterschiede anerkennen 
- Verbesserung der Qualität der Verpflegung 
- Einladung aller Akteure, sich an der Kommunikation zu beteiligen 
- Förderung der Mitbestimmung, der Mitgestaltung, der Mitwirkung der Kinder 
. Umsetzung unseres Auftrages zur Gesundheitsförderung, als Voraussetzung im 
Betriebserlaubnisverfahren. 
 
Grundlagen: 
- § 22 Abs.3 SGB VIII 
- § 45 Abs.2, Nr.3 SGB VIII 
- Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan S. 60 ff. 
- Empfehlungen der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) – Qualitätsstandards 
- Magistratsbeschluss (MaB) 2019/0375 
 
Netzwerkpartner*innen: 
- Öko-Modell-Region Südhessen 
- EAD 
- Alle Akteure, die maßgeblich zur (Essens)Versorgung der Kinder beitragen 
Im Thema Ernährung steckt mehr als nur satt zu werden und gesund zu 
bleiben – vielmehr bedeutet Essen in den frühkindlichen Bildungs- und 
Betreuungseinrichtungen ein sinnliches, emotionales, aktives, soziales, 
Lernen. Die Verknüpfung der Handlungsfelder Ernährung, Kommunikation 
und Verpflegung sind im Alltag unsere Grundlage für die Umsetzung des 
Bildungsauftrages.

Jugendamt                                                                                    
Abteilung Kinderbetreuung                                                                  Stand: 19.10.2022 
 
I. Verpflegungskonzept konkret 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das Verpflegungskonzept beinhaltet und definiert folgende Punkte:  
Mahlzeitenangebot 
o   Frühstück – Mittag – Zwischenmahlzeit (Snack) 
Alle Mahlzeiten des Tages werden in den städtischen Darmstädter 
Kinderbetreuungseinrichtungen angeboten. Die ausgewogene 
Ernährung der Kinder wird durch passende Angebote in den 
Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt.  
Kitaspezifische Ansprüche an die Verpflegung unter Berücksichtigung 
der örtlichen Strukturen  
o  Bio – Saisonal – Regional – Fair Trade   
o  Obst und Gemüse sind in der Einrichtung vorhanden und werden den 
Kindern täglich frisch gereicht 
o   Nutzung natürlicher Süßungsmittel 
o   Leitungswasser und ungesüßte Kräuter- und Früchtetees stehen 
immer zur Verfügung. 
Die Vorgaben des MaB 2019/0375 finden Beachtung. Sukzessive 
werden alle Kinderbetreuungseinrichtungen mit Wasserspendern 
ausgestattet. Ein Rohkostteller (Obst und Gemüse) steht für alle Kinder 
bereit.  
 
 
 
Das Verpflegungskonzept dient der Kommunikation nach innen und außen. 
Es schafft Vertrauen, Sicherheit und Transparenz, nicht nur für Familien, 
sondern auch für Mitarbeitenden in den Einrichtungen. Das 
Verpflegungskonzept dient als Instrument der Qualitätsentwicklung und 
verfolgt das Ziel eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Kitaverpflegung 
zum Wohle der Kinder auf den Weg zu bringen/ zu erreichen. Zudem leistet 
es einen Beitrag für die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder 
durch die Bereitstellung einer optimalen, bedarfsgerechten, vollwertigen 
Ernährung. 
Bei Erstellung des Verpflegungskonzeptes werden alle Akteur*innen/ 
Interessenvertreter*innen einbezogen.

Jugendamt                                                                                    
Abteilung Kinderbetreuung                                                                  Stand: 19.10.2022 
 
Organisation des Essens 
o   Schaffung zeitgemäßer Gegebenheiten = Kinderrestaurant/ Bistro  
o   kindgerechter Speiseplan  
o   Einbeziehung der Eltern  
Die Raumgestaltung wird mittelfristig in allen Kinderbetreuungs-
einrichtungen so (um)organisiert, dass Kinderestaurants entstehen 
können. Bei Neubauvorhaben werden Bistros bzw. Kinderrestaurants 
fest geplant. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden etatisiert. In 
allen Kinderbetreuungseinrichtungen hängt ein Speiseplan aus, der für 
alle einsehbar und eigenständig lesbar ist. 
Partizipation von Kindern  
o   Gemäß dem Bildungsauftrag nach dem Hessischen Bildungs- und 
Erziehungsplan 
o Verankerung des Themas in der Konzeption der 
Kinderbetreuungseinrichtung 
Kinder werden bei der Auswahl des Essens, der Gestaltung von 
(Kinder) Speiseplänen und der Zubereitung von Essen einbezogen. 
Verpflichtung zum Probieren entfällt. 
Konzeption: 
o das individuelle Ernährungskonzept jeder Einrichtung ist in der 
Konzeption verankert 
In der Konzeption jeder Kinderbetreuungseinrichtung ist das 
individuelle Ernährungskonzept verschriftlicht. Die Ernährung in der 
Kinderbetreuungseinrichtung wird als Teil des Bildungsauftrags 
verstanden. 
Kommunikation über die Verpflegung mit den Eltern 
o   Verantwortung der Kitaleitung im Aufnahmegespräch; Kommunikation 
über das Thema Ernährung, Konzept vorzustellen, Familien kennenlernen 
Die Eltern erhalten, auch ohne Nachfrage, einen Überblick über das 
Essensangebot. Unterschiede (Kultur, Religion, Allergien etc.) werden 
berücksichtigt. Mit dem Aufnahmegespräch werden die Eltern in das 
individuelle Ernährungskonzept der Kinderbetreuungseinrichtung 
eingeführt.

Jugendamt                                                                                    
Abteilung Kinderbetreuung                                                                  Stand: 19.10.2022 
 
Evaluation – Weiterentwicklung 
o Regelmäßige Überprüfung der festgesetzten Standards 
o Auswertungen mit allen Akteuren (Kinder, Fachkräfte, Eltern) 
o Vernetzung der Expert*innen einrichtungsübergreifend 
In den Kinderbetreuungseinrichtungen gibt es Expert*innen zum Thema 
Essen, die die Prozesse federführend aufgreifen und weiterentwickeln.  
 
 
II. Unsere Standards 
Ein vollwertiges Essen und Trinken umfasst im wesentlichen zwei Aspekte.  
1. Auswahl der „richtigen“ Lebensmittel  
2. Auswahl der „richtigen“ Lebensmittelmenge  
In diesem Zusammenhang liefert die DGE praxistaugliche und 
ernährungswissenschaftliche Hinweise, wie ein Speiseplan für Kinder im Alter 
von 1-10 Jahren aufgebaut sein muss. Dabei gilt es die Lebensmittelqualitäten 
sowie –häufigkeiten der zu verwendende Produkte, wie Getreide/Vollkorn, 
frisches oder tiefgefrorenes Gemüse/Salat, Obst, Milchprodukte und Fleisch für 
ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Verpflegungsangebot zu 
berücksichtigen. Die angebotenen Lebensmittelkomponenten sollten, 
abwechslungsreich, nachhaltig, klimafreundliche und saisonal ausgewählt sein. 
Neben dem Essenangebot stehen den Kindern zu jeder Zeit Getränke wie 
Wasser und ungesüßter Tee zur Verfügung. Die Empfehlungen erstrecken sich 
auf alle angebotenen Mahlzeiten. (vgl. DGE_Qualitätsstandards_Kita Kapitel 4) 
Die Qualitätsstandards der DGE dienen als kleinster, gemeinsamer Nenner. 
Individuelle Lösungen, die eine fleischlose Ernährung beinhalten, sollen nach 
Rücksprache mit den beteiligten Akteuren ermöglicht werden. Der MaB 
2019/0375 findet Anwendung.

Jugendamt                                                                                    
Abteilung Kinderbetreuung                                                                  Stand: 19.10.2022 
III. (Vergabe)Kriterien Caterer 
Erforderliche Angaben bei Vergabeverfahren: 
 Anschreiben, Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen oder 
Angeboten etc. 
 den Bewerbungsbedingungen inkl. der Angabe der Eignungs- und 
Zuschlagskriterien 
 den Vertragsunterlagen, d.h. Leistungsbeschreibung und 
Vertragsbedingungen. 
 Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Rahmenbedingungen des 
Verpflegungskonzepts, wie die Organisation der Verpflegung, z.B. 
mögliches Bewirtschaftungssystem, Anzahl der Essen und Alter der 
Kinder (Portionsgröße), Umfang der Leistung, Essenszeiten.  
 
 
Dienstleistungen, die Essensversorgung betreffend, werden entsprechend der 
vorgegebenen Kriterien ausgeschrieben. Ziel: Reduktion der Komplexität, Reduktion 
der Anbieter*innen, Eingehen auf Vielfalt (kulturelle und religiöse Unterschiede, 
sowie Allergien).  
Zeitziel: 2023.   
 
IV.      Nächste Schritte 
- Obst- und Gemüsekorb als Modellprojekt über die Öko-Modell-Region starten 
- Ausschreibung der Vergabe Caterer 2023 
 
V. Flankierende Maßnahmen 
- Fortbildungen für die Fachkräfte 
- Etatisierung von Mitteln für Umbau, Einrichtung Kinderestaurants – Beratung 
durch Fachberatung und externen Expert*innen

Jugendamt                                                                                    
Abteilung Kinderbetreuung                                                                  Stand: 19.10.2022 
VI. Anlage: Tabelle 1 Bildungsauftrag (vgl. Bildungs-und Erziehungsplan sowie Handreichung Gesundheitsfördernde Kita/HAGE) 
 
 Planung und Vorbereitung der Mahlzeiten Atmosphäre rund ums Essen Bei Tisch 
Pädagogische Grundhaltung 
• Lebensmittel mit allen Sinnen erkunden  
• Lebensmittel zubereiten lernen, z.B. Backen, 
Kochen…Zermahlen 
• Gemeinsam Speiseplan erstellen 
• Speiseplan mit Bild und Schrift aushängen 
• Gemeinsam Speisen vor- und zubereiten 
• Kulturelle Vielfalt – Beteiligung von Familien 
• Individuelle Bedürfnisse der Kinder 
berücksichtigen 
• Restaurant mit Wohlfühlatmosphäre 
einrichten (Mobiliar, Licht, wechselnde 
Dekoration) 
• Kinder tragen zu der Gestaltung bei 
partizipatorisch dazu einbinden 
• Kinder übernehmen Verantwortung 
(Tischeindecken…) 
• Stoffservietten, Porzellangeschirr und Gläser 
bereitstellen 
• Ruhige angenehme Kind orientierte 
Atmosphäre schaffen 
• Entspannter Essensablauf (genug Zeit, 
ruhige Wechsel) 
• Rahmen (Tischgruppen/ Buffet/ Bistro?)  
• Jedes Kind wird eingeladen 
• Individuelle Zeit einräumen 
• In Gesellschaft (Freunde auswählen) 
• Für Kinder sichtbare Ablaufstrukturen 
schaffen 
• Rituale etablieren  
• Spaß und Freude an der Essenssituation 
erleben 
• Mit Freunden essen gehen zu können 
• Kulturelle Hintergründe mit einbeziehen 
• Jedes Kind wird „gesehen“ wenn es zu Tisch 
kommt 
• Jedes Kind entscheidet selbst, was und wie 
viel es Essen möchte – kein Probierlöffel –  
• Essen als Genuss mit allen Sinnen erleben 
• Pädagogische Fachkraft und andere Kinder 
als Vorbild  
• Ort für Sprache und Kommunikation – 
Beteiligung an Tischgesprächen 
Essen als Bildung 
• Bewusstsein für individuellen Geschmackssinn 
schaffen 
• Lebensmittel in ihrer Vielfallt kennenlernen 
• Experimentierfreudiger Umgang mit 
Lebensmittel                     
• Wissen und Austausch über Lebensmitteln und 
Speisen aneignen/ gesunde Ernährung 
• Grundkenntnisse im Bereich Hygiene erlernen 
(gründliches Händewaschen, Hust- und 
Niesetiketten) 
• Schutz- und Sicherheitskonzepte 
• Lebensmittel selber anbauen 
• Kinderküche als Bildungs- und Lernbereich 
einrichten 
• Vielfalt an Esskulturen kennen und schätzen 
lernen 
• Komplette Auswahl an Besteck zu Verfügung 
stellen 
• Verantwortungsbewusst Essen und Trinken 
erlernen 
• Autonomie stärken z.B. eigenständiges 
Portionieren, selbständig Essen… 
• Kinder darin bestärken, ihrem Körpergefühl 
zu vertrauen bzw. ein positives Körpergefühl 
aufzubauen.  
In drei Bereichen wird sichtbar und (er-)lebbar, welche pädagogische Haltung die Grundlage bildet und welche Bildung rundum das Thema Essen vermittelt werden kann:

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.10.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
 
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 51 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0319 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
398 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-10; 3650-30; 3650-50 Sachkonto: 6082100 
 
Betreff: Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen 
Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung - eine Qualitäts- und 
Bildungsoffensive  
 
Vorlage vom: 18.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt dem Konzept zur Gesundheitsförderung in dem zentralen 
Handlungsfeld Ernährung, unter Berücksichtigung des Bildungsauftrages des Hessischen 
Bildungs- und Erziehungsplanes, in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen zu.  
2. Ein Frühstücksangebot, gestellt durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, 
wird für alle Kinder ermöglicht.  
3. Der Einführung eines neuen Abrechnungssystems für die Essensentgelte in allen 
Altersbereiche n (U3, Ü3, Hort) wird zugestimmt .

- 3 - 
 
Anlagen: Merkblatt über die Entgelte in städtischen Kindertag - ab 01.01.2023 
Datenschutzrelevante Anlage  
Konzept Gesundheitsförderung in Kitas  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 02.11.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  18.10.2022: 
 
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Kita-Leitungen, Eltern und Mitarbeiterinnen der Abteilung 
Kinderbetreuung, hat sich in den letzten drei Jahren intensiv mit dem Handlungsfeld 
Ernährung im Hinblick auf Gesundheitsförderung auseinandergesetzt. Die primären Ziele des 
Arbeitskreises waren die Veränderung und Verbesserung der Verpflegung in den städtischen 
Kinderbetreuungseinrichtungen, die Schaffung nachvollziehbarer, transparenter Standards 
sowie die Verbesserung der Qualität des Essens in den städtischen 
Kinderbetreuungseinrichtungen. 
 
Als gesetzliche Grundlagen liegen der Arbeit des Arbeitskreises der Förderauftrag im SGB VIII, 
die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Hessische 
Bildungs- und Erziehungsplan zugrunde. Berücksichtigung fand zudem die MV Nr. 2019/0375 
zur Mittagesessensversorgung an Schulen durch den EAD. 
 
Ausgehend vom Bildungsauftrag und unter Einbeziehung des Stellenwertes von 
Chancengleichheit für alle Kinder wurden vor allem die gesundheitsfördernden und 
nachhaltigen Aspekte der Verpflegung in den Kinderbetreuungseinrichtungen analysiert, die 
zum Wohle der Kinder beitragen. Ergänzt wurde die Analyse mit Überlegungen, wie Bildung 
und Gesundheit in Verbindung gebracht werden können mit dem Ziel einer 
gesundheitsfördernden Qualitätsoffensive. 
 
Im Ergebnis entstand ein Ernährungskonzept, das  
- das Mahlzeitenangebot regelt, 
- die Familien entlastet, 
- für eine gesunde und ausgewogene Ernährung, unter Berücksichtigung der 
verschiedenen Anforderungen aller Kinder sorgt, 
- die Qualitätsansätze (bio, fair trade, regional und saisonal) der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt berücksichtigt, 
- die Vermeidung und Entsorgung von Essensresten inkludiert, 
- die Kommunikation aller Akteure (Lieferant*innen, Cater*innen, Kinder, Eltern und 
Fachkräfte) verbessert und  
- die Organisation des Essens regelt. 
 
In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass die Kinder ab 01.09.2023 alle Mahlzeiten 
(Frühstück, Mittagessen und Imbiss), die im gebuchten Betreuungsrahmen liegen, von der 
Kinderbetreuungseinrichtung angeboten bekommen. Eltern werden somit entlastet, da die 
Verpflegung ihrer Kinder vollständig durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen 
abgedeckt wird. Die Zubereitung des Frühstückes wird als Bildungsangebot definiert, an dem 
die Kinder beteiligt sind. Die Kosten für diese Frühstücksverpflegung sind im Haushalt 2023 
etatisiert.  
 
Die Entgelte für das Mittagessen werden angepasst und ein einheitliches Abrechnungssystem 
für alle Altersgruppen eingeführt. Somit entfällt die Spitzabrechnung im Ü3 Bereich. Die 
künftigen Monatspauschalen gestalten sich wie folgt: 
- U3 55, --€ 
- Ü3 60, --€ 
- Hort 60, --€.

Da sich dieses Verfahren derzeit in der Umstellung und Erprobung befindet und ausreichende 
Erfahrungswerte fehlen, müssen zur gesicherten Kostendeckung allgemeine Deckungsmittel 
des Kernhaushaltes hinzugezogen werden. Auch in der Vergangenheit konnten die Entgelte für 
Verpflegung nicht die vollen Kosten abdecken, mit den neuen Essensentgeltpauschalen wird 
dies eher möglich sein.  
 
Zur zeitlichen und finanziellen Ressourcenschonung werden zentrale Bestellungen der 
Lebensmittel vorgenommen und Kontakte zu ortsnahen Anbieter*innen, inkl. der Öko-Modell-
Region Süd, ausgebaut. 
 
Für den Sommer 2023 ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens geplant, um die hohe 
Anzahl der Mittagsessensanbieter*innen zu reduzieren und einheitliche Vorgaben zur Qualität 
des Essens umzusetzen. Mit diesem Vorgehen soll zudem die Wettbewerbsfähigkeit erhalten 
bleiben.  
 
Als flankierende Maßnahmen werden gezielt Fortbildungen für die Fachkräfte und Leitungen 
der Kinderbetreuungseinrichtungen, vor dem Hintergrund des Bildungsauftrages für ein 
gesundheitsförderndes Lebensumfeld und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen 
angeboten. Die entstehenden Kosten werden aus dem bestehenden Fortbildungsetat des 
Jugendamtes getragen. 
 
Hinsichtlich der Rahmenbedingungen werden perspektivisch Orte wie Bistros, 
Kinderrestaurants etc. geschaffen, die dem Bildungsanspruch und der gesundheitsfördernden 
Ernährung Rechnung tragen.  
 
In Bezug auf die gesundheitsfördernden Bedingungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen 
erhebt das Handlungsfeld Ernährung einen wichtigen Anspruch auf eine Qualitätsentwicklung 
mit der Verknüpfung gesetzlicher Vorgaben. 
 
 
Darmstadt, den 18.10.2022 
 
 
 
Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

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Punkt 25: Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen 
Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung - eine Qualitäts- und 
Bildungsoffensive 
 (V-Nr. 2022/0319) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: SPD

2022/0319

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.10.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0319 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-10; 3650-30; 3650-50 Sachkonto: 6082100 
 
Betreff: Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen 
Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung - eine Qualitäts- und 
Bildungsoffensive  
 
Vorlage vom: 18.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt dem Konzept zur Gesundheitsförderung in dem zentralen 
Handlungsfeld Ernährung, unter Berücksichtigung des Bildungsauftrages des Hessischen 
Bildungs- und Erziehungsplanes, in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen zu.  
2. Ein Frühstücksangebot, gestellt durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, 
wird für alle Kinder ermöglicht.  
3. Der Einführung eines neuen Abrechnungssystems für die Essensentgelte in allen 
Altersbereiche n (U3, Ü3, Hort) wird zugestimmt . 
 
 
Anlagen: Merkblatt über die Entgelte in städtischen Kindertag - ab 01.01.2023 
Datenschutzrelevante Anlage  
Konzept Gesundheitsförderung in Kitas

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Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

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Begründung zur Magistratsvorlage vom  18.10.2022: 
 
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Kita-Leitungen, Eltern und Mitarbeiterinnen der Abteilung 
Kinderbetreuung, hat sich in den letzten drei Jahren intensiv mit dem Handlungsfeld 
Ernährung im Hinblick auf Gesundheitsförderung auseinandergesetzt. Die primären Ziele des 
Arbeitskreises waren die Veränderung und Verbesserung der Verpflegung in den städtischen 
Kinderbetreuungseinrichtungen, die Schaffung nachvollziehbarer, transparenter Standards 
sowie die Verbesserung der Qualität des Essens in den städtischen 
Kinderbetreuungseinrichtungen. 
 
Als gesetzliche Grundlagen liegen der Arbeit des Arbeitskreises der Förderauftrag im SGB VIII, 
die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Hessische 
Bildungs- und Erziehungsplan zugrunde. Berücksichtigung fand zudem die MV Nr. 2019/0375 
zur Mittagesessensversorgung an Schulen durch den EAD. 
 
Ausgehend vom Bildungsauftrag und unter Einbeziehung des Stellenwertes von 
Chancengleichheit für alle Kinder wurden vor allem die gesundheitsfördernden und 
nachhaltigen Aspekte der Verpflegung in den Kinderbetreuungseinrichtungen analysiert, die 
zum Wohle der Kinder beitragen. Ergänzt wurde die Analyse mit Überlegungen, wie Bildung 
und Gesundheit in Verbindung gebracht werden können mit dem Ziel einer 
gesundheitsfördernden Qualitätsoffensive. 
 
Im Ergebnis entstand ein Ernährungskonzept, das  
- das Mahlzeitenangebot regelt, 
- die Familien entlastet, 
- für eine gesunde und ausgewogene Ernährung, unter Berücksichtigung der 
verschiedenen Anforderungen aller Kinder sorgt, 
- die Qualitätsansätze (bio, fair trade, regional und saisonal) der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt berücksichtigt, 
- die Vermeidung und Entsorgung von Essensresten inkludiert, 
- die Kommunikation aller Akteure (Lieferant*innen, Cater*innen, Kinder, Eltern und 
Fachkräfte) verbessert und  
- die Organisation des Essens regelt. 
 
In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass die Kinder ab 01.09.2023 alle Mahlzeiten 
(Frühstück, Mittagessen und Imbiss), die im gebuchten Betreuungsrahmen liegen, von der 
Kinderbetreuungseinrichtung angeboten bekommen. Eltern werden somit entlastet, da die 
Verpflegung ihrer Kinder vollständig durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen 
abgedeckt wird. Die Zubereitung des Frühstückes wird als Bildungsangebot definiert, an dem 
die Kinder beteiligt sind. Die Kosten für diese Frühstücksverpflegung sind im Haushalt 2023 
etatisiert.  
 
Die Entgelte für das Mittagessen werden angepasst und ein einheitliches Abrechnungssystem 
für alle Altersgruppen eingeführt. Somit entfällt die Spitzabrechnung im Ü3 Bereich. Die 
künftigen Monatspauschalen gestalten sich wie folgt: 
- U3 55, --€ 
- Ü3 60, --€ 
- Hort 60, --€. 
 
Da sich dieses Verfahren derzeit in der Umstellung und Erprobung befindet und ausreichende 
Erfahrungswerte fehlen, müssen zur gesicherten Kostendeckung allgemeine Deckungsmittel

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des Kernhaushaltes hinzugezogen werden. Auch in der Vergangenheit konnten die Entgelte für 
Verpflegung nicht die vollen Kosten abdecken, mit den neuen Essensentgeltpauschalen wird 
dies eher möglich sein.  
 
Zur zeitlichen und finanziellen Ressourcenschonung werden zentrale Bestellungen der 
Lebensmittel vorgenommen und Kontakte zu ortsnahen Anbieter*innen, inkl. der Öko-Modell-
Region Süd, ausgebaut. 
 
Für den Sommer 2023 ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens geplant, um die hohe 
Anzahl der Mittagsessensanbieter*innen zu reduzieren und einheitliche Vorgaben zur Qualität 
des Essens umzusetzen. Mit diesem Vorgehen soll zudem die Wettbewerbsfähigkeit erhalten 
bleiben.  
 
Als flankierende Maßnahmen werden gezielt Fortbildungen für die Fachkräfte und Leitungen 
der Kinderbetreuungseinrichtungen, vor dem Hintergrund des Bildungsauftrages für ein 
gesundheitsförderndes Lebensumfeld und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen 
angeboten. Die entstehenden Kosten werden aus dem bestehenden Fortbildungsetat des 
Jugendamtes getragen. 
 
Hinsichtlich der Rahmenbedingungen werden perspektivisch Orte wie Bistros, 
Kinderrestaurants etc. geschaffen, die dem Bildungsanspruch und der gesundheitsfördernden 
Ernährung Rechnung tragen.  
 
In Bezug auf die gesundheitsfördernden Bedingungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen 
erhebt das Handlungsfeld Ernährung einen wichtigen Anspruch auf eine Qualitätsentwicklung 
mit der Verknüpfung gesetzlicher Vorgaben. 
 
 
Darmstadt, den 18.10.2022 
 
 
 
Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

anlage 9

237 Zeichen

Punkt 42: Konzept zur Gesundheitsförderung in den städtischen 
Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Ernährung - eine Qualitäts- und 
Bildungsoffensive 
 (V-Nr. 2022/0319) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (4)

TOP 398
TOP 25
TOP 42
TOP 10

Orte (1)

  • Frankfurter Straße 71

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0319
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.10.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00