V/0793/2014
Weiterer Betrieb des Gebäudes in Pavillonbauweise der Flüchtlingseinrichtung Hoppengarten 24/32
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Beschlussvorlage
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V/0793/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Weiterer Betrieb des Gebäudes in Pavillonbauweise der Flüchtlingseinrichtung Hoppengarten 24/32 Beratungsfolge 28.10.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.11.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Pavilloneinrichtung Hoppengarten wird über den ursprünglich vorgesehenen Zeitraum hinaus weitergeführt. 2. Die Anregung der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 30.09.2014 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: In Abhängigkeit von den auszuhandelnden Mietkonditionen für das durch einen Investor errichte- te Pavillongebäude und den erwarteten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen oder sonstigen ordentlichen Aufwendungen für den verlängerten Betrieb am jetzigen Standort werden in den Haushalten der Folgejahre bislang nicht geplante Aufwendungen entstehen. Die sich aus dem Weiterbetrieb der Übergangseinrichtung ergebenden finanziellen Konsequenzen werden über Veränderungsblätter in die Beratungen zum Entwurf für den Haushalt 2015 gegeben. Begründung: Bisherige Entwicklung Der Rat hat am 17.04.2013 u. a. beschlossen, auf dem Areal der Flüchtlingseinrichtung Hoppen- garten 24/32 zusätzlich 25 Plätze in Pavillon- bzw. Raumelementbauweise zu schaffen. Gleichzei- tig wurde beschlossen: „Diese Übergangslösung wird spätestens 2014 beendet werden“ (vgl. Vor- lage V/0088/2013). Vorlagen-Nr.: V/0793/2014 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 28.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0793/2014 Der Pavillon ging Anfang des Jahres 2014 in Betrieb. Seit dieser Zeit leben an dem Standort zu- sammen mit der festen Flüchtlingseinrichtung insgesamt ca. 75 Menschen, die als Flüchtlinge der Stadt Münster zugewiesen wurden. Sowohl vom Raumangebot, wie auch von der Betreuungssi- tuation - der Rat hatte mit der Maßnahme entsprechende Stellenanteile für Sozial- und Hausmeis- terdienst beschlossen - wurden gute Voraussetzungen geschaffen, um an diesem Standort die Menschen angemessen unterzubringen und zu betreuen. Initiativen zum weiteren Betrieb der Übergangseinrichtung Der Zuzug von Flüchtlingen hat seit der Errichtungsentscheidung stark zugenommen. Es ziehen mehr und schneller Flüchtlinge nach Münster, als neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen zu ihrer Unterbringung bereitgestellt werden können. Daher ist es erforderlich, in größerem Umfang zeitlich befristete Zwischenlösungen zu finden, um die Menschen angemessen versorgen und be- treuen zu können. Dazu gehört auch die Nutzung von Gebäuden in Pavillonbauweise. Die Verwaltung hatte seinerzeit vorgeschlagen, den Pavillon auf dem Gelände der Flüchtlingsein- richtung Hoppengarten unmittelbar nach Fertigstellung der neuen Flüchtlingseinrichtungen in Ro- xel, Nienberge und Wolbeck wieder zurückzubauen. Durch den Beschluss des Rates, die Über- gangslösung noch 2014 zu beenden, zeichnet sich jedoch ab, dass die Flüchtlinge aus der Über- gangseinrichtung zunächst anderweitig untergebracht werden müssen, bevor ein größerer Teil von Ihnen in eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung ziehen kann. Vor diesem Hintergrund hat die Be- zirksvertretung Münster-Mitte am 30.09.2014 einstimmig beschlossen: „Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Containereinrichtung Hoppengarten wird über den ursprünglich vorgese- henen Zeitraum hinaus weitergeführt.“ Zur Begründung verwies die Bezirksvertretung darauf, dass es für die Stadt Münster durch den andauernden Zustrom von Flüchtlingen immer schwieriger wird, genügend Unterkünfte bereitzu- stellen. Eine Verlängerung des Betriebs der Pavillons am Standort Hoppengarten über den ur- sprünglichen Zeitraum hinaus helfe den Druck zu mildern. Eine Verlängerung sei auch wegen der vor Ort funktionierenden ehrenamtlichen Arbeit möglich und sinnvoll, da die dort lebenden Kinder und Jugendlichen in den Kindergärten und Schulen des Stadtteils gut integriert seien. Vorgeschlagene Maßnahme Die Verwaltung teilt diese Auffassung auch und gerade in Bezug auf das seit vielen Jahren beste- hende und intensive ehrenamtliche Engagement für die Flüchtlinge in der Einrichtung Hoppengar- ten. Zudem können für die nach Münster zugewiesenen Flüchtlinge nicht bzw. nicht schnell genug ausreichend Kapazitäten gebaut werden, um sie insgesamt angemessen unterbringen zu können. Daher empfiehlt die Verwaltung dem Rat, der Anregung der Bezirksvertretung Münster-Mitte zu folgen. Weiterhin sind die erheblichen Anstrengungen darauf gerichtet, ausreichend dauerhafte und dem Flüchtlingskonzept der Stadt Münster entsprechende Flüchtlingseinrichtungen zu bauen. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Entwicklung der Zuzugszahlen bei den Flüchtlingen ebenso wie den Fortschritt beim Ausbau der Raumkapazitäten zu beobachten, um - sobald dies nachhaltig vertretbar ist - die zeitlich befristeten Übergangseinrichtungen abzulösen. Die Verwaltung wird über die Entwicklung insbesondere die Bezirksvertretung Münster-Mitte regelmäßig informieren. Es wird angestrebt, gerade die in der Regel wirtschaftlich aufwendigen Lösungen in Pavillonbau- weise möglichst zeitnah zurückzuführen. Damit ist auch das Ziel verbunden, das Pavillongebäude an der Flüchtlingseinrichtung Hoppengarten abzubauen, sobald es für die angemessene Versor- gung der nach Münster zuziehenden Flüchtlinge nicht mehr benötigt wird. - 3 - V/0793/2014 Orientiert an dem erwarteten Kaufpreis für das Pavillongebäude kann die Amortisationszeit, also die Zeit, in der die Aufwendungen für die Anmietung den erwarteten Kaufpreis übersteigen würden, mit etwa 4,5 Jahren angegeben werden. Da die Verwaltung davon ausgeht, dass die zeitlich befris- tete Übergangseinrichtung in Pavillonbauweise voraussichtlich vorher abgelöst werden kann, wird die Verlängerung der Mietlösung vorgeschlagen. Weiteres Verfahren Nach einem positiven Beschluss des Rates wird die Verwaltung Verhandlungen mit dem Investor des Pavillons aufnehmen, um die notwendigen Voraussetzungen für den Weiterbetrieb am Stand- ort Hoppengarten 24/32 zu regeln. Eine entsprechende Option ist in der bisherigen Vereinbarung bereits fixiert. Die finanziellen Auswirkungen wird die Verwaltung zu den Beratungen über den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2015 darstellen. Dazu werden auch die Aufwendungen für Betrieb, Wartung und Ausstattung von Räumen und Gebäude gehören. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hoppengarten 24
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Details
- Aktenzeichen
- V/0793/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37