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V/0793/2014

Weiterer Betrieb des Gebäudes in Pavillonbauweise der Flüchtlingseinrichtung Hoppengarten 24/32

Vorlagen 21.10.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 30

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6561 Zeichen

V/0793/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterer Betrieb des Gebäudes in Pavillonbauweise der Flüchtlingseinrichtung  
Hoppengarten 24/32 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.10.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Pavilloneinrichtung Hoppengarten wird über den ursprünglich vorgesehenen Zeitraum 
hinaus weitergeführt. 
2. Die Anregung der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 30.09.2014 ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
In Abhängigkeit von den auszuhandelnden Mietkonditionen für das durch einen Investor errichte-
te Pavillongebäude und den erwarteten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen oder 
sonstigen ordentlichen Aufwendungen für den verlängerten Betrieb am jetzigen Standort werden 
in den Haushalten der Folgejahre bislang nicht geplante Aufwendungen entstehen. Die sich aus 
dem Weiterbetrieb der Übergangseinrichtung ergebenden finanziellen Konsequenzen werden 
über Veränderungsblätter in die Beratungen zum Entwurf für den Haushalt 2015 gegeben. 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Entwicklung 
 
Der Rat hat am 17.04.2013 u. a. beschlossen, auf dem Areal der Flüchtlingseinrichtung Hoppen-
garten 24/32 zusätzlich 25 Plätze in Pavillon- bzw. Raumelementbauweise zu schaffen. Gleichzei-
tig wurde beschlossen: „Diese Übergangslösung wird spätestens 2014 beendet werden“ (vgl. Vor-
lage V/0088/2013). 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0793/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0793/2014 
Der Pavillon ging Anfang des Jahres 2014 in Betrieb. Seit dieser Zeit leben an dem Standort zu-
sammen mit der festen Flüchtlingseinrichtung insgesamt ca. 75 Menschen, die als Flüchtlinge der 
Stadt Münster zugewiesen wurden. Sowohl vom Raumangebot, wie auch von der Betreuungssi-
tuation - der Rat hatte mit der Maßnahme entsprechende Stellenanteile für Sozial- und Hausmeis-
terdienst beschlossen - wurden gute Voraussetzungen geschaffen, um an diesem Standort die 
Menschen angemessen unterzubringen und zu betreuen. 
 
 
Initiativen zum weiteren Betrieb der Übergangseinrichtung 
 
Der Zuzug von Flüchtlingen hat seit der Errichtungsentscheidung stark zugenommen. Es ziehen 
mehr und schneller Flüchtlinge nach Münster, als neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen zu 
ihrer Unterbringung bereitgestellt werden können. Daher ist es erforderlich, in größerem Umfang 
zeitlich befristete Zwischenlösungen zu finden, um die Menschen angemessen versorgen und be-
treuen zu können. Dazu gehört auch die Nutzung von Gebäuden in Pavillonbauweise. 
 
Die Verwaltung hatte seinerzeit vorgeschlagen, den Pavillon auf dem Gelände der Flüchtlingsein-
richtung Hoppengarten unmittelbar nach Fertigstellung der neuen Flüchtlingseinrichtungen in Ro-
xel, Nienberge und Wolbeck wieder zurückzubauen. Durch den Beschluss des Rates, die Über-
gangslösung noch 2014 zu beenden, zeichnet sich jedoch ab, dass die Flüchtlinge aus der Über-
gangseinrichtung zunächst anderweitig untergebracht werden müssen, bevor ein größerer Teil von 
Ihnen in eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung ziehen kann. Vor diesem Hintergrund hat die Be-
zirksvertretung Münster-Mitte am 30.09.2014 einstimmig beschlossen: „Der Rat der Stadt Münster 
möge beschließen: Die Containereinrichtung Hoppengarten wird über den ursprünglich vorgese-
henen Zeitraum hinaus weitergeführt.“ 
 
Zur Begründung verwies die Bezirksvertretung darauf, dass es für die Stadt Münster durch den 
andauernden Zustrom von Flüchtlingen immer schwieriger wird, genügend Unterkünfte bereitzu-
stellen. Eine Verlängerung des Betriebs der Pavillons am Standort Hoppengarten über den ur-
sprünglichen Zeitraum hinaus helfe den Druck zu mildern. Eine Verlängerung sei auch wegen der 
vor Ort funktionierenden ehrenamtlichen Arbeit möglich und sinnvoll, da die dort lebenden Kinder 
und Jugendlichen in den Kindergärten und Schulen des Stadtteils gut integriert seien. 
 
 
Vorgeschlagene Maßnahme 
 
Die Verwaltung teilt diese Auffassung auch und gerade in Bezug auf das seit vielen Jahren beste-
hende und intensive ehrenamtliche Engagement für die Flüchtlinge in der Einrichtung Hoppengar-
ten. Zudem können für die nach Münster zugewiesenen Flüchtlinge nicht bzw. nicht schnell genug 
ausreichend Kapazitäten gebaut werden, um sie insgesamt angemessen unterbringen zu können. 
Daher empfiehlt die Verwaltung dem Rat, der Anregung der Bezirksvertretung Münster-Mitte zu 
folgen. 
 
Weiterhin sind die erheblichen Anstrengungen darauf gerichtet, ausreichend dauerhafte und dem 
Flüchtlingskonzept der Stadt Münster entsprechende Flüchtlingseinrichtungen zu bauen. Daher 
schlägt die Verwaltung vor, die Entwicklung der Zuzugszahlen bei den Flüchtlingen ebenso wie 
den Fortschritt beim Ausbau der Raumkapazitäten zu beobachten, um - sobald dies nachhaltig 
vertretbar ist - die zeitlich befristeten Übergangseinrichtungen abzulösen. Die Verwaltung wird über 
die Entwicklung insbesondere die Bezirksvertretung Münster-Mitte regelmäßig informieren. 
 
Es wird angestrebt, gerade die in der Regel wirtschaftlich aufwendigen Lösungen in Pavillonbau-
weise möglichst zeitnah zurückzuführen. Damit ist auch das Ziel verbunden, das Pavillongebäude 
an der Flüchtlingseinrichtung Hoppengarten abzubauen, sobald es für die angemessene Versor-
gung der nach Münster zuziehenden Flüchtlinge nicht mehr benötigt wird.

- 3 - 
V/0793/2014 
Orientiert an dem erwarteten Kaufpreis für das Pavillongebäude kann die Amortisationszeit, also 
die Zeit, in der die Aufwendungen für die Anmietung den erwarteten Kaufpreis übersteigen würden, 
mit etwa 4,5 Jahren angegeben werden. Da die Verwaltung davon ausgeht, dass die zeitlich befris-
tete Übergangseinrichtung in Pavillonbauweise voraussichtlich vorher abgelöst werden kann, wird 
die Verlängerung der Mietlösung vorgeschlagen. 
 
 
Weiteres Verfahren 
 
Nach einem positiven Beschluss des Rates wird die Verwaltung Verhandlungen mit dem Investor 
des Pavillons aufnehmen, um die notwendigen Voraussetzungen für den Weiterbetrieb am Stand-
ort Hoppengarten 24/32 zu regeln. Eine entsprechende Option ist in der bisherigen Vereinbarung 
bereits fixiert. Die finanziellen Auswirkungen wird die Verwaltung zu den Beratungen über den 
Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2015 darstellen. Dazu werden auch die Aufwendungen 
für Betrieb, Wartung und Ausstattung von Räumen und Gebäude gehören. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

28.10.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hoppengarten 24

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Details

Aktenzeichen
V/0793/2014
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37