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Parken im Stadtbezirk Rodenkirchen

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (CDU) AN/0341/2017 vom 24.04.2017

Stand: Am 08.05.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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    CDU-Fraktion in der BV Rodenkirchen SPD-Fraktion in der BV Rodenkirchen Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0341/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.03.2017 Parken im Stadtbezirk Rodenkirchen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen der CDU und der SPD bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.03.2017 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, dort wo es städtebaulich und verkehrstechnisch ve r- träglich ist und für Fußgänger ausreichend Platz verbleibt, auf Bürgersteigen das Parken durch Beschilderung und Markierungen, auch auf der Straße, zu legalisieren. Begründung: Der Parkdruck im Stadtbezirk ist teilweise sehr hoch. Dies führt u.a. zu erheblichem Parkplatz-Suchverkehr. An vielen Stellen im Stadtbezirk werden Autos ganz oder teilweise auf Gehwegen geparkt. Dies ist nur dann zulässig, wenn es ausdrücklich durch Schilder und / oder Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet ist. Es gibt aber viele Stellen, wo eine solche Kennzeichnung bisher fehlt und Fahrzeuge dennoch entsprechend geparkt werden. Eine konsequente Ahndung dieser Ordnungswidrig- keit würde den Parkplatz-Suchverkehr mit allen negativen Begleiterscheinungen wei- ter vergrößern. Wenn sachlich nichts dagegen spricht, sollte daher das Parken offizi- ell erlaubt sein. - 2 - Mit freundlichen Grüßen Gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.13, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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