4226/2021
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Wahl für den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
3524 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 4226/2021 Freigabedatum 13.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Wahl für den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln schlägt der Hauptversammlung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG vor, Herrn Beigeordneten Ascan Egerer anstelle von Frau Stadtdirektorin Andrea Blome als Vertre- ter der Oberbürgermeisterin in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. II. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt nach der Neuwahl, zu dem die Hauptversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschla- genen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den ande- ren benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in ei- nem dieser Gremien bestanden hat. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 14.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die für die Entsendung in den Aufsichtsrat maßgebliche Bestimmung der Satzung der Kölner Ver- kehrs-Betriebe AG lautet: „§ 8 Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht als Vertreter der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz zu wählen sind. (3) – (7) [...]“ Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Herr Egerer hat im November sein Amt als neuer Beigeordneter für Mobilität angetreten. Frau Ober- bürgermeisterin Reker schlägt Herrn Egerer für die Entsendung in den Aufsichtsrat der Kölner Ver- kehrs-Betriebe AG vor. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 4226/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.12.2021
- Erstellt
- 01.12.2021 16:23