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4226/2021

Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Wahl für den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 17.10

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3524 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4226/2021 
Freigabedatum 
13.12.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Wahl für den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln schlägt der Hauptversammlung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG vor, 
Herrn Beigeordneten Ascan Egerer anstelle von Frau Stadtdirektorin Andrea Blome als Vertre-
ter der Oberbürgermeisterin in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
II. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt 
nach der Neuwahl, zu dem die Hauptversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue 
Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem 
für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei 
der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschla-
genen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den ande-
ren benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder 
in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in ei-
nem dieser Gremien bestanden hat.  
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
Rat 14.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die für die Entsendung in den Aufsichtsrat maßgebliche Bestimmung der Satzung der Kölner Ver-
kehrs-Betriebe AG lautet: 
 
„§ 8 
Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates 
 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. 
 
(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht als 
Vertreter der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz zu wählen sind. 
 
(3) – (7) [...]“ 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern 
weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der 
Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.  
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. 
§ 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen.  
Herr Egerer hat im November sein Amt als neuer Beigeordneter für Mobilität angetreten. Frau Ober-
bürgermeisterin Reker schlägt Herrn Egerer für die Entsendung in den Aufsichtsrat der Kölner Ver-
kehrs-Betriebe AG vor.  
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern 
sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung 
gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2021 Rat
TOP 17.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4226/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.12.2021
Erstellt
01.12.2021 16:23