SV-2021/0010
Antrag der Fraktion UWIGA vom 24.01.2021 betr. Bordsteinabsenkung Paulusplatz
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Punkt 45: Antrag der Fraktion UWIGA vom 24.01.2021 betr. Bordsteinabsenkung Paulusplatz (V-Nr. SV-2021/0010) Die SPD schlägt vor, den Punkt 1 abzustimmen und die Punkte 2 und 3 des Antrages in geschäftsordnungsgemäße Behandlung zu geben. Die Fraktion UWIGA ist mit diesem Vorschlag nicht einverstanden und beantragt getrennte Abstimmung von Punkt1 bzw. 2 und 3 des Antrages. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Punkt 1 des Antrages zuzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Punkte 2 und 3 des Antrages abzulehnen. Gegen die Ablehnung: SPD, AfD, UFFBASSE, Die Linke. und UWIGA Stimmenthaltung: FDP
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Punkt 40.22: Antrag der Fraktion UWIGA vom 24.01.2021 betr. Bordsteinabsenkung Paulusplatz (V-Nr. SV-2021/0010) Der Antrag wird im Sinne des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
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Vorlage-Nr. SV-2021/0010 Antrag der Fraktion UWIGA vom 24.01.2021 betr. Bordsteinabsenkung Paulusplatz Antrag der Fraktion UWIGA Bordsteinabsenkung Paulusplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, den Bordstein an der Südseite der Ohlystraße in Gegenlage zur Grundstückszufahrt zum Anwesen Ohlystraße 52 soweit abzusenken, dass er für Gehbehinderte überwindbar wird. Die Straßenverkehrsbehörde wird um eine Anordnung gebeten, mit der das Parken an dieser Stelle ausgeschlossen wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, den Bordstein an der Westseite des Niebergallwegs in Gegenlage zum Zugang zur Pauluskirche soweit abzusenken, dass er für Gehbehinderte überwindbar wird. Die Straßenverkehrsbehörde wird um eine Anordnung gebeten, mit der das Parken an dieser Stelle ausgeschlossen wird. 3. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, an welcher Stelle an der Nordseite der Wittmannstraße eine Bordsteinabsenkung möglich ist. Begründung Die vor einigen Jahren vorbildlich erneuerte Grünanlage des Paulusplatzes ist für Gehbehinderte, die auf Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind bzw. kein hohen Stufen selbständig überwinden können bisher ausschließlich von Westen her über den nördlichen Gehweg der Wittmannstraße erreichbar. Von der Ohlystraße im Norden, dem Niebergallweg im Osten und vom für den KFZ-Verkehr gesperrten Teil der Wittmannstraße im Süden her verwehren extrem hohe Bordsteine den Zugang. Bisherige Anregungen, dies zu ändern wurden mit dem Hinweis auf den Denkmalschutz nicht aufgegriffen. Der Antrag differenziert bewusst nach Stellen, an denen nicht in denkmalgeschützte Substanz eingegriffen werden muss und deshalb kurzfristig agiert werden kann und der Stelle, an der auch Kleinpflaster betroffen ist. Eine Querungshilfe für Sehbehinderte wird ausdrücklich nicht beantragt um den Aufwand, der sonst jeweils in Gegenlage entstünde und weitere denkmalrechtliche Fragen aufwerfen würde zu vermeiden. Zu 1 Der Gehweg ist an dieser Stelle in Asphalt ausgeführt, so dass nicht in denkmalgeschützte Substanz eingegriffen werden muss. Vor dem Anwesen Ohlystraße 52 ist in Gegenlage der Gehweg bereits wegen einer Grundstückszufahrt abgesenkt. 2 Zu 2 Der Gehweg ist an dieser Stelle in Asphalt ausgeführt, so dass nicht in denkmalgeschützte Substanz eingegriffen werden muss. In Gegenlage ist vor dem Haupteingang zur Pauluskirche eine Absenkung bereits vorhanden. Zu 3 Hier ist der vorhandene Gehweg mit Kleinpflaster befestigt. Es handelt sich aber nicht um Ornamentpflaster. Vielmehr sind bunte Steine unregelmäßig auf der Fläche verstreut, so dass zu vermuten ist, dass hier ein ursprünglich vorhandenes Ornament eventuell nach einer Zerstörung nicht wieder ausgeführt wurde. Der Antrag soll hier nur eine Prüfung – auch dieses vermuteten Sachverhalts – anstoßen. Da ein hindernisfreier Zugang vom nördlichen Bürgersteig der Wittmannstraße vorhanden ist, ist die Absenkung hier auch weniger dringlich. 24.01.2021 Erich Bauer, Jes Peter Nissen, Gudrun Deutschler
Beratungsverlauf (2)
Orte (4)
- Wittmannstraße
- Niebergallweg
- Paulusplatz
- Ohlystraße 52
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2021/0010
- Typ
- Antrag
- Datum
- 27.01.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00