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ABV/0002/2008

Mitführen von Fahrrädern auf Wochenmärkten

Anregungen von BV an Rat 17.06.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 6.1

Anregungstext

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Anregungstext

947 Zeichen

Amt des Rates und des Oberbürgermeisters      ABV/0002/2008   
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord an den Rat  
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sit zung am 10.06.2008 folgende An- 
regung an den Rat beschlossen:  
 
 
 „Der Rat der Stadt Münster wird gebeten, die Satzu ng über die Wochenmärkte der Stadt 
Münster vom 22.09.2005 (Amtsblatt 2005 S. 177) wie folgt zu ändern (in fett):  
 
§ 10 - Verkehrsregelungen auf den Markplätzen 
 
(1) Während der Marktzeit ist das Befahren der Mark tplätze mit Fahrzeugen aller Art und 
das Abstellen von Fahrzeugen verboten. Diese dürfen  nur auf den von der Marktaufsicht 
zugewiesenen Plätzen abgestellt werden. Ausnahmen v on diesen Verboten kann die 
Marktaufsicht in Einzelfällen zulassen. 
(2) Auf den Märkten im Stadtgebiet Mitte ist das Mi tführen von Fahrrädern verboten. 
(3) Auf den Märkten ist das Mitführen von Hunden, m it Ausnahmen von Blindenhunden, 
nicht erlaubt.“

Beratungsverlauf (1)

18.06.2008 Rat
TOP 6.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
ABV/0002/2008
Typ
Anregungen von BV an Rat
Datum
17.06.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37