ABV/0002/2008
Mitführen von Fahrrädern auf Wochenmärkten
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Anregungstext
947 Zeichen
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters ABV/0002/2008 Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord an den Rat Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sit zung am 10.06.2008 folgende An- regung an den Rat beschlossen: „Der Rat der Stadt Münster wird gebeten, die Satzu ng über die Wochenmärkte der Stadt Münster vom 22.09.2005 (Amtsblatt 2005 S. 177) wie folgt zu ändern (in fett): § 10 - Verkehrsregelungen auf den Markplätzen (1) Während der Marktzeit ist das Befahren der Mark tplätze mit Fahrzeugen aller Art und das Abstellen von Fahrzeugen verboten. Diese dürfen nur auf den von der Marktaufsicht zugewiesenen Plätzen abgestellt werden. Ausnahmen v on diesen Verboten kann die Marktaufsicht in Einzelfällen zulassen. (2) Auf den Märkten im Stadtgebiet Mitte ist das Mi tführen von Fahrrädern verboten. (3) Auf den Märkten ist das Mitführen von Hunden, m it Ausnahmen von Blindenhunden, nicht erlaubt.“
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- ABV/0002/2008
- Typ
- Anregungen von BV an Rat
- Datum
- 17.06.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37