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2159/2017

Ehe für alle

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 11.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

3456 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
AN/1036/2017 
11.07.2017 
Vorlagen-Nummer 
 2159/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 11.07.2017 
 
Anfrage der Piratengruppe im Rat der Stadt Köln 
Ehe für alle: Wie bereitet sich das Kölner Standesamt vor? 
Mit Anfrage vom 05.07.2017 (AN/1036/2017) bittet die Piratengruppe um Beantwortung folgender 
Fragen: 
 
1. Wie viele eingetragene Lebenspartnerschaften hat das Standesamt in Köln in den letzten Jah-
ren geschlossen?  
2. Wie bereiten sich das Kölner Standesamt und die Stadtverwaltung auf die Umsetzung des 
Gesetzes „Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ 
vor?  
3. Ist es möglich, Paaren, die schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und daher 
bereits Gebühren entrichtet haben, die Gebühren für eine Eheschließung zu erlassen?  
 
 
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu Ziffer1: 
 
Seit 2001 wurden rund 4.000 Lebenspartnerschaften geschlossen. 
 
Zu Ziffer 2: 
 
Da abzusehen ist, dass von den in Köln lebenden Paaren mit eingetragener Lebenspartnerschaft der 
überwiegende Anteil die eingetragene Lebenspartnerschaft möglichst rasch in eine Ehe umwandeln 
möchte, ist bereits in den ersten Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einem großen Andrang 
zu rechnen. Zusätzlich ist mit denjenigen Paaren zu rechnen, die bislang keine Lebenspartnerschaft 
begründet haben, weil sie diese Möglichkeit wegen der Ungleichbehandlung abgelehnt haben und 
nunmehr eine Ehe eingehen wollen. In Köln sind ca. 4.000 Lebenspartnerschaften registriert. Das 
Standesamt rechnet darüber hinaus mit ca. 500 „neuen“ Ehen gleichgeschlechtlicher Paare pro Jahr.  
 
Auch wenn die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz noch nicht bekannt sind, steht bereits fest, 
dass eine einfache „Umschreibung“ rechtlich nicht möglich sein wird, sondern in jedem einzelnen Fall 
eine persönliche Vorsprache der Paare erfolgen muss. Durch ausgebildete und bestellte Standesbe-
amte muss jeweils geprüft werden, ob die Voraussetzungen für das Anlegen eines Eheregisters vor-
liegen oder Ehehindernisse bestehen.

2 
 
Außerdem ist damit zu rechnen, dass im Vergleich zu den Vorjahren wesentlich mehr gleichge-
schlechtliche Paare die Ehe anmelden werden, da sie auf die Gesetzesänderung gewartet haben. 
 
Die Monate November bis April sind grundsätzlich für das Standesamt sehr arbeitsintensiv, da in die-
sem Zeitraum die Trauungen für die beliebten Traumonate im Frühjahr und Sommer des Folgejahres 
beantragt werden. 
 
Noch ungeklärt ist die Frage, ob der Verlag für Standesamtswesen bis zum 01.11.2017 die erforderli-
che Anpassung an die Software für das Standardprogramm Autista im Standesamt rechtzeitig be-
werkstelligt. 
 
Die zuständigen Dienststellen führen bereits intensive Gespräche, wie alle verfügbaren personellen 
Ressourcen mobilisiert werden können, um die Aufgabe zu bewältigen. Dennoch wird es sich voraus-
sichtlich leider nicht vermeiden lassen, dass die Paare für die  Umwandlung ihrer Lebenspartner-
schaft in eine Ehe Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Die Verwaltung ist bemüht, diese so gering 
wie möglich werden zu lassen. 
 
Zu Ziffer 3: 
 
Die Gebührentatbestände regelt der Gesetzgeber. Derzeit ist noch nicht bekannt, ob eine von der 
Verwaltungsgebührensatzung des Landes NRW abweichende besondere Regelung getroffen wird. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

11.07.2017 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2159/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
11.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27