2021/0327
Klimaticket
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2021/0327
4892 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.12.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0327
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 069-000-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-42 Sachkonto: 6179000
Betreff: Klimaticket
Vorlage vom: 26.11.2021
Beschlussvorschlag :
1. Das Klimaticket für Neubürgerinnen und Neubürger sowie für Bürgerinnen und Bürger, die
nachweislich ihr KFZ dauerhaft abmelden wird ab 01.07.2022 eingeführt. Es ist gültig für
drei zusammenhängende Monate im Tarifgebiet 4000, beginnend im Monat der Meldung
oder im Folgemonat.
2. Die benötigten Mittel in Höhe von ca. 535.500 Euro für das Haushaltsjahr 2022 s owie in
Höhe von ca. 1.071.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2023 ff sind im aktuellen
Haushaltsentwurf 2022 berücksichtigt . Diese sind Teil des Aktionsprogramms des
Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Klimaschutz.
Anlagen: Anlage 1 Kalkulation
Anlage 2 Klimaticket Grafik RMV Tarifgebiet 4000
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.11.2021:
Veranlassung und Randbedingungen
Im Zuge der Magistratsvorlage 2020/0235
„Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens KlimaEntscheid Darmstadt und inhaltliche
Auseinandersetzung, Klimaschutzstrategie der Wissenschaftsstadt“
stimmte die Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020 u.a. Ziel 5, Punkt II zu:
„Für neu hinzugezogene Bürger*innen (Studierende ausgenommen) gibt es ab Mitte 20 20 ein
kostenloses, drei Monate gültiges „Klimaticket“ für den öffentlichen Nahverkehr Südhessen.
Bürger*innen, die bereits in Darmstadt wohnen, erhalten die gleiche Fahrkarte, sofern sie
nachweislich einen auf sich angemeldeten PKW abmelden [und kein neue s Fahrzeug
anmelden].“
Diese Forderung wurde abgesehen von der Zeitfrist übernommen.
Vom Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, wurde
ermittelt, mit wie vielen Neubürgerinnen und Neubürgern jährlich im Durchschnitt zu
rechnen ist.
Es wird angenommen, dass ca. 50 % davon das Klimaticket nutzen werden , da davon
auszugehen ist, dass pandemiebedingt weniger Personen den ÖPNV -Nutzen werden als unter
den Gegebenheiten vor der Pandemiezeit. Insofern wurde dieser Wert konservativ etwas
niedriger angelegt.
Für die Inanspruchnahme von Klimatickets durch Bürg erinnen und Bürger, die nachweislich
ihr KFZ dauerhaft abmelden, wurden Erfahrungswerte der Stadt Heidelberg herangezogen,
die mit rund 161.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in etwa vergleichbar mit der Stadt
Darmstadt ist.
Kosten (Anlage 1)
Für das Klimaticket, welches aufgrund eines der beiden oben benannten Tatbestände
beantragt werden kann, ergeben sich ab 01.07.2022 folgende voraussichtliche Kosten:
Haushaltsjahr Mehraufwand (brutto)
2022 535.500 Euro / 6 Monate
2023 ff 1.071.000 Euro / a
Die benötigten Mittel in Höhe von ca. 535.500 Euro für das Haushaltsjahr 2022 sowie in
Höhe von ca. 1.071.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2023 ff stehen im Rahmen der
bereitgestellten sogenannten „Klimamittel“ zur Verfügung . Diese sind Teil des
Aktionsprogramms des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Klimaschutz.
- 4 -
Umsetzung
Das Klimaticket ist für drei zusammenhängende Monate für das RMV Tarifgebiet 4000
(Anlage 2) gültig, beginnend im Monat der Meldung bzw. KFZ -Abmeldung oder im
Folgemonat.
Die operative Ausgabe des Klimatickets erfolgt über das HEAG mobilo Kundenzentrum am
Luisenplatz und voraussichtlich auch der RMV Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof.
Berechtigte erhalten gegen einen entsprechenden Nachweis und Vorzeigen des Personal –
ausweises (oder Vergleichbarem) ein personalisiertes nicht übertragbares E -Ticket, welches
drei Monate in Kombination mit dem Ausweis gültig ist. Anzumerken ist, dass der Ausschluss
von Studierenden vom Klimaticket nicht umsetzbar ist, da bei Meldung der Status
„Studierend“, aus rechtlichen Gründen nicht abgefragt werden kann.
Aufgrund der EDV -Vorarbeiten bei HEAG mobilo und der Einführung neuer Ticketmodelle im
RMV System, welche nur zu zwei Terminen im Jahr möglich sind, wird die Umsetzung erst
zum 01.07.2022 erfolgen können.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 3
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Anlage 2: Klimaticket RMV Tarifgebiet 4000 Zur Magistratsvorlage: Klimaticket für Neubürgerinnen und Neubürger sowie Bürgerinnen und Bürger, die dauerhaft ihr KFZ abmelden Die rote Umrandung bildet die Tarifgebietsgrenze, alle Waben beginnend mit 40xx gehören dazu.
anlage 6
222 Zeichen
Punkt 6: Klimaticket (V-Nr. 2021/0327) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD Stimmenthaltung: Die Linke., UFFBASSE, UWIGA/WGD und FDP
anlage 2
1583 Zeichen
Anlage 1: Kostenkalkulation Klimaticket Zur Magistratsvorlage: Klimaticket für Neubürgerinnen und Neubürger sowie Bürgerinnen und Bürger, die dauerhaft ihr KFZ abmelden Drei Tarifzonen, um alle Stadtteile abzudecken. Ab drei Tarifzonen ist ein Monatsticket "von und nach Tarifgebiet 4000" möglich, was etwa dem Altkreis Darmstadt entspricht. 1. KFZ Abmeldungen ohne Neuanmeldung Schätzung Die Stadt Heidelberg zahlt ein VRN Jahresticket bei nachweislicher dauerhafter Abmeldung. Ab Einführung 2016 wurden im Durchschnitt 90 Anträge pro Jahr bewilligt bei rund 161.000 Einwohner*innen rund 12.000 " 400 2. Neubürger*innen / Jahr abzgl. Unter 6-jährige (fahren kostenlos) abzgl. Studierende (wg. Semesterticket) " 4.000 rund 7.600 6.400 Summe davon Erwachsene davon Schüler*innen / Auszubildende rund 1.200 3.200 * 600 Anmerkung: Viele aus Hessen zuziehende Schüler*innen und Auszubildenden dürften bereits das Schülerticket Hessen nutzen. Daher Annahme 50% Nutzung 3. Annahme zur Nutzung: 50% Erwachsene 50% Schüler*innen und Auszubildende PKW Abmeldungungen ohne Neuanmeldung 90 4. Kosten: Drei RMV Monatskarten innerhalb von 4 Monaten nutzbar. Ab Anmeldungs- oder Folgemonat 3 Zonen = RMV Gebiet 4000 Monatskarte € x 3 Monate Nutzende Kosten Preise ab 01.01.22 Erwachsene 95,00 285,00 3.200 912.000 € p.a. Schülerinnen Azubis 74,10 222,30 600 133.380 € p.a. PKW Abmeldungen 95,00 285,00 90 25.650 € p.a. Im Haushalt pro Jahr vorzusehen 1.071.030 € p.a. * Die Annahme der Nutzung von rund der Hälfte der Erwachsenen geht auf die anhaltende Pandemische Lage zurück.
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Luisenplatz
- Am Hauptbahnhof
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0327
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.11.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00