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2021/0327

Klimaticket

Magistratsvorlage 26.11.2021

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2021/0327

4892 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.12.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0327 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  069-000-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-42 Sachkonto: 6179000 
 
Betreff: Klimaticket 
 
Vorlage vom: 26.11.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Das Klimaticket für Neubürgerinnen und Neubürger sowie für Bürgerinnen und Bürger, die 
nachweislich ihr KFZ dauerhaft abmelden wird ab 01.07.2022 eingeführt. Es ist gültig für 
drei zusammenhängende Monate im Tarifgebiet 4000, beginnend im Monat der Meldung 
oder im Folgemonat.  
2. Die benötigten Mittel in Höhe von ca. 535.500 Euro für das Haushaltsjahr 2022 s owie in 
Höhe von ca. 1.071.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2023 ff sind im aktuellen 
Haushaltsentwurf 2022 berücksichtigt . Diese sind Teil des Aktionsprogramms des 
Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Klimaschutz.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Kalkulation  
Anlage 2 Klimaticket Grafik RMV Tarifgebiet 4000

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.11.2021: 
 
Veranlassung und Randbedingungen  
 
Im Zuge der Magistratsvorlage 2020/0235  
 
„Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens KlimaEntscheid  Darmstadt und inhaltliche 
Auseinandersetzung, Klimaschutzstrategie der Wissenschaftsstadt“  
 
stimmte die Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020 u.a. Ziel 5, Punkt II zu:  
 
„Für neu hinzugezogene Bürger*innen (Studierende ausgenommen) gibt es ab Mitte 20 20 ein 
kostenloses, drei Monate gültiges „Klimaticket“ für den öffentlichen Nahverkehr Südhessen. 
Bürger*innen, die bereits in Darmstadt wohnen, erhalten die gleiche Fahrkarte, sofern sie 
nachweislich einen auf sich angemeldeten PKW abmelden [und kein neue s Fahrzeug 
anmelden].“ 
 
Diese Forderung wurde abgesehen von der Zeitfrist übernommen.  
 
Vom Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, wurde 
ermittelt, mit wie vielen Neubürgerinnen und Neubürgern jährlich im Durchschnitt zu  
rechnen ist.  
 
Es wird angenommen, dass ca. 50 % davon das Klimaticket nutzen werden , da davon 
auszugehen ist, dass pandemiebedingt weniger Personen den ÖPNV -Nutzen werden als unter 
den Gegebenheiten vor der Pandemiezeit. Insofern wurde dieser Wert konservativ etwas 
niedriger angelegt.  
 
Für die Inanspruchnahme von Klimatickets durch Bürg erinnen und Bürger, die nachweislich 
ihr KFZ dauerhaft abmelden, wurden Erfahrungswerte der Stadt Heidelberg herangezogen, 
die mit rund 161.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in etwa vergleichbar mit der Stadt 
Darmstadt ist.  
 
Kosten (Anlage 1)  
 
Für das Klimaticket, welches aufgrund eines der beiden oben benannten Tatbestände 
beantragt werden kann, ergeben sich ab 01.07.2022 folgende voraussichtliche Kosten: 
 
Haushaltsjahr Mehraufwand (brutto)  
  
2022    535.500 Euro / 6 Monate 
2023 ff 1.071.000 Euro / a 
 
Die benötigten Mittel in Höhe von ca. 535.500 Euro für das Haushaltsjahr 2022 sowie in 
Höhe von ca. 1.071.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2023 ff stehen im Rahmen der 
bereitgestellten sogenannten „Klimamittel“ zur Verfügung . Diese sind Teil des 
Aktionsprogramms des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Klimaschutz.

- 4 - 
Umsetzung 
 
Das Klimaticket ist für drei zusammenhängende Monate für das RMV Tarifgebiet 4000 
(Anlage 2) gültig, beginnend im Monat der Meldung bzw. KFZ -Abmeldung oder im 
Folgemonat. 
Die operative Ausgabe des Klimatickets erfolgt über das HEAG mobilo Kundenzentrum am 
Luisenplatz und voraussichtlich auch der RMV Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof. 
Berechtigte erhalten gegen einen entsprechenden Nachweis und Vorzeigen des Personal –
ausweises (oder Vergleichbarem) ein personalisiertes nicht übertragbares E -Ticket, welches 
drei Monate in Kombination mit dem Ausweis gültig ist. Anzumerken ist, dass der Ausschluss 
von Studierenden vom Klimaticket nicht umsetzbar ist, da bei Meldung der Status 
„Studierend“, aus rechtlichen Gründen nicht abgefragt werden kann.  
 
Aufgrund der EDV -Vorarbeiten bei HEAG mobilo und der Einführung neuer Ticketmodelle im 
RMV System, welche nur zu zwei Terminen im Jahr möglich sind, wird die Umsetzung erst 
zum 01.07.2022 erfolgen können.  
 
 
 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer     André Schellenberg  
Stadtrat     Stadtkämmerer

anlage 3

283 Zeichen

Anlage 2: Klimaticket RMV Tarifgebiet 4000  
 
 
 
Zur Magistratsvorlage: 
 
Klimaticket für Neubürgerinnen und Neubürger sowie Bürgerinnen und Bürger, die 
dauerhaft ihr KFZ abmelden  
 
 
Die rote Umrandung bildet die Tarifgebietsgrenze, alle Waben beginnend mit 40xx gehören dazu.

anlage 6

222 Zeichen

Punkt 6: Klimaticket 
 (V-Nr. 2021/0327) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: SPD 
Stimmenthaltung: Die Linke., UFFBASSE, UWIGA/WGD und FDP

anlage 2

1583 Zeichen

Anlage 1:  Kostenkalkulation Klimaticket
Zur Magistratsvorlage:
Klimaticket  für Neubürgerinnen und Neubürger 
sowie Bürgerinnen und Bürger, die dauerhaft ihr KFZ abmelden
Drei Tarifzonen, um alle Stadtteile abzudecken.
Ab drei Tarifzonen ist ein Monatsticket  "von und nach Tarifgebiet 4000" möglich,
was etwa dem Altkreis Darmstadt entspricht. 
1. KFZ Abmeldungen ohne Neuanmeldung Schätzung
Die Stadt Heidelberg zahlt ein VRN Jahresticket bei nachweislicher dauerhafter
Abmeldung. Ab Einführung 2016 wurden im Durchschnitt 90 Anträge pro Jahr bewilligt
bei rund 161.000 Einwohner*innen
rund 12.000
" 400
2. Neubürger*innen / Jahr
abzgl. Unter 6-jährige (fahren kostenlos)
abzgl. Studierende (wg. Semesterticket)
" 4.000
rund 7.600
6.400
Summe
davon Erwachsene
davon Schüler*innen / Auszubildende rund    1.200
3.200  *
600
Anmerkung:
Viele aus Hessen zuziehende Schüler*innen und Auszubildenden dürften 
bereits das Schülerticket Hessen nutzen. Daher Annahme 50% Nutzung
3. Annahme zur Nutzung:
50% Erwachsene
50% Schüler*innen und Auszubildende
PKW Abmeldungungen ohne Neuanmeldung
  90
4. Kosten: Drei RMV Monatskarten innerhalb von 4 Monaten nutzbar.
Ab Anmeldungs- oder Folgemonat
3 Zonen = RMV Gebiet 4000 Monatskarte € x 3 Monate Nutzende Kosten Preise ab 
01.01.22
Erwachsene 95,00 285,00 3.200 912.000  € p.a.
Schülerinnen Azubis 74,10 222,30 600 133.380  € p.a.
PKW Abmeldungen 95,00 285,00   90 25.650  € p.a.
Im Haushalt pro Jahr vorzusehen 1.071.030  € p.a.
* Die Annahme der Nutzung von rund der Hälfte der Erwachsenen geht auf die anhaltende Pandemische Lage zurück.

Beratungsverlauf (3)

TOP 3
TOP 10
TOP 6

Orte (2)

  • Luisenplatz
  • Am Hauptbahnhof

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0327
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.11.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00