2022/0374
Sanierung der Teichanlage im Herrngarten - zusätzliche Maßnahmen im 1. Bauabschnitt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2022/0374
5233 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.11.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0374
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551050
Kostenstelle: 067-010-1100 Investitionsnummer: 08067-4300
Kostenträger: 5510-51 Sachkonto: 0953010
Betreff: Sanierung der Teichanlage im Herrngarten - zusätzliche Maßnahmen im 1.
Bauabschnitt
Vorlage vom: 07.11.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zu den zusätzlichen Maßnahmen und ihren Kosten für
den 1. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme zur Kenntnis und beschließt die Bereitstellung
des Mittelbedarfs dafür.
2. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden durch nicht benötigte Haushaltsmittel
bei der der Kostenstelle 067 -020-0100, Investitionsnummer 14067 -4053, finanziert.
Anlagen: Anlage: Kostenübersicht (datenschutzrelevant)
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.11.2022
Mit Beschluss des M agistrates vom 13.01.2021 und der Stadtverordnetenversammlung vom
11.02.2022 zur Vorlage Nr. 2020/0393 wurde der Planung und der Umsetzung der
Sanierung der Teichanlage im Herrngarten in zwei Bauabschnitten zugestimmt.
Der 1. Bauabschnitt umfasst im Wesentlichen den Neubau des Ablaufbauwerkes
einschließlich Abflusszuleitung zum Kanal, den Einbau einer neuen Teichtec hnik, die
Erneuerung der Pumpe einschließlich Pumpenschacht sowie die Sanierung der gesamten
Mauerumfassung.
Im 2. Bauabschnitt erfolgt dann die Abdichtung des Betonbeckenbodens und dessen
Neubeschichtung. Es ist vorgesehen, die Bauvorlage hierfür im näch sten Jahr vorzulegen.
Zusätzliche Maßnahmen im 1. Bauabschnitt
Der 1. Bauabschnitt befindet sich aktuell in der Umsetzung. Es wurden drei Lose
ausgeschrieben und beauftragt, die zum einen die landschaftsgärtnerischen Arbeiten
einschließlich aller Schacht bauwerke umfassen, zum anderen die Sanierungsarbeiten für die
Maueranlage und weiterhin die wasserbautechnischen Anlagen.
Bei den Sanierungsarbeiten zur Wiederherstellung der Umfassungsmauer der Teichanlage
war ursprünglich vorgesehen, die vor der betonie rten Teichabdichtung sichtbare bestehende
Maueranlage auch aus Denkmalschutzgründen in weiten Teilen stehen zu lassen und
lediglich die Fugen auszukratzen und zu erneuern. Nur in den Teilbereichen, in denen sich
bereits Bewuchs zwischen den Mauersteinen an gesiedelt und dieses durch das
Dickenwachstum Schäden und Verschiebungen verursacht hat, sollte das Mauerwerk
abgetragen, die Vegetation samt Wurzelwerk entfernt und die Basaltsteine wieder neu
aufgemauert werden.
Nach Aufnahme der Sanierungsarbeiten hat sich jedoch gezeigt, dass sich das Mauerwerk
auch dort, wo es augenscheinlich noch in Ordnung war, in einem baulich schlechten Zustand
befindet. Durch den teilweisen Abbruch des Mauerwerkes - wie vorgesehen - hat sich
herausgestellt, dass die gesamte Mauer anlage hinter den Basaltsteinen in einem
Zwischenraum zur betonierten Teichabdichtung hin mit Wurzeln durchzogen ist. Der
überwiegende Erhalt der Mauer kann daher nicht wie beabsichtigt umgesetzt werden. Es ist
notwendig die Basaltsteine durchgängig abzubr echen, den durchwurzelten Zwischenraum
abzutragen, die Mauerumfassung komplett neu aufzusetzen und wieder zu verfugen.
Außerdem ist die betonierte Teichabdichtung hinter der Maueranlage nur im oberen Bereich
durchgängig massiv ausgebildet, in der übrigen Fläche aber dünner ausgeführt und es finden
sich einzelne Risse und Wurzeleinwuchs. Daher ist es notwendig, die Rückenschale durch
eine Wandverstärkung mit Spritzbeton und Baustahlmatten zu ertüchtigen.
Das Mauerhaupt muss dann als Abschluss der wieder a ufgemauerten Basaltsteine neu
ausgebildet werden und die nur lose aufgebrachte Betonaufkantung auf der Sohle durch eine
Keilausbildung in Beton ersetzt werden.
- 4 -
Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen im 1. Bauabschnitt
Aufgrund der geschilderten Gegeb enheiten ergibt sich ein Zusatzbedarf bei der Durchführung
des Bauvorhabens für den 1. Bauabschnitt gegenüber den ursprünglich veranschlagten
Kosten.
Eine Gesamtkostenaufstellung ist als datenschutzrechtliche Anlage beigefügt.
Die benötigten Mittel können durch nicht benötigte Haushaltsmittel auf der Kostenstelle 067 -
020-0100, Investitionsnummer 14067 -4053, finanziert werden.
Durch den Zusatzaufwand verlängert sich die ursprünglich bis Ende des Jahres 2022
vorgesehene Bauzeit des 1. Bauabschnittes und wird sich abhängig vom Witterungsverlauf
bis ins Frühjahr 2023 ziehen.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 3
227 Zeichen
Punkt 10: Sanierung der Teichanlage im Herrngarten - zusätzliche Maßnahmen im 1. Bauabschnitt (V-Nr. 2022/0374) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 2
5297 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.11.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 67
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0374
Magistratsbeschluss -Nr.
437
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551050
Kostenstelle: 067-010-1100 Investitionsnummer: 08067-4300
Kostenträger: 5510-51 Sachkonto: 0953010
Betreff: Sanierung der Teichanlage im Herrngarten - zusätzliche Maßnahmen im 1.
Bauabschnitt
Vorlage vom: 07.11.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zu den zusätzlichen Maßnahmen und ihren Kosten für
den 1. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme zur Kenntnis und beschließt die Bereitstellung
des Mittelbedarfs dafür.
2. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden durch nicht benötigte Haushaltsmittel
bei der der Kostenstelle 067 -020-0100, Investitionsn ummer 14067 -4053, finanziert.
Anlagen: Anlage: Kostenübersicht (datenschutzrelevant)
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.11.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.11.2022
Mit Beschluss des M agistrates vom 13.01.2021 und der Stadtverordnetenversammlung vom
11.02.2022 zur Vorlage Nr. 2020/0393 wurde der Planung und der Umsetzung der
Sanierung der Teichanlage im Herrngarten in zwei Bauabschnitten zugestimmt.
Der 1. Bauabschnitt umfasst im Wesentlichen den Neubau des Ablaufbauwerkes
einschließlich Abflusszuleitung zum Kanal, den Einbau einer neuen Teichtechnik, die
Erneuerung der Pumpe einschlie ßlich Pumpenschacht sowie die Sanierung der gesamten
Mauerumfassung.
Im 2. Bauabschnitt erfolgt dann die Abdichtung des Betonbeckenbodens und dessen
Neubeschichtung. Es ist vorgesehen, die Bauvorlage hierfür im nächsten Jahr vorzulegen.
Zusätzliche Maßna hmen im 1. Bauabschnitt
Der 1. Bauabschnitt befindet sich aktuell in der Umsetzung. Es wurden drei Lose
ausgeschrieben und beauftragt, die zum einen die landschaftsgärtnerischen Arbeiten
einschließlich aller Schachtbauwerke umfassen, zum anderen die Sanierungsarbeiten für die
Maueranlage und weiterhin die wasserbautechnischen Anlagen.
Bei den Sanierungsarbeiten zur Wiederherstellung der Umfassungsmauer der Teichanlage
war ursprünglich vorgesehen, die vor der betonierten Teichabdichtung sichtbare bestehende
Maueranlage auch aus Denkmalschutzgründen in weiten Teilen stehen zu lassen und
lediglich die Fugen auszukratzen und zu erneuern. Nur in den Teilbereichen, in denen sich
bereits Bewuchs zwischen den Mauersteinen angesiedelt und dieses durch das
Dickenwachstum Schäden und Verschiebungen verursacht hat, sollte das Mauerwerk
abgetragen, di e Vegetation samt Wurzelwerk entfernt und die Basaltsteine wieder neu
aufgemauert werden.
Nach Aufnahme der Sanierungsarbeiten hat sich jedoch gezeigt, dass sich das Mauerwerk
auch dort, wo es augenscheinlich noch in Ordnung war, in einem baulich schlecht en Zustand
befindet. Durch den teilweisen Abbruch des Mauerwerkes - wie vorgesehen - hat sich
herausgestellt, dass die gesamte Maueranlage hinter den Basaltsteinen in einem
Zwischenraum zur betonierten Teichabdichtung hin mit Wurzeln durchzogen ist. Der
überwiegende Erhalt der Mauer kann daher nicht wie beabsichtigt umgesetzt werden. Es ist
notwendig die Basaltsteine durchgängig abzubrechen, den durchwurzelten Zwischenraum
abzutragen, die Mauerumfassung komplett neu aufzusetzen und wieder zu verfugen.
Außerdem ist die betonierte Teichabdichtung hinter der Maueranlage nur im oberen Bereich
durchgängig massiv ausgebildet, in der übrigen Fläche aber dünner ausgeführt und es finden
sich einzelne Risse und Wurzeleinwuchs. Daher ist es notwendig, die Rückenschal e durch
eine Wandverstärkung mit Spritzbeton und Baustahlmatten zu ertüchtigen.
Das Mauerhaupt muss dann als Abschluss der wieder aufgemauerten Basaltsteine neu
ausgebildet werden und die nur lose aufgebrachte Betonaufkantung auf der Sohle durch eine
Keilausbildung in Beton ersetzt werden.
Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen im 1. Bauabschnitt
Aufgrund der geschilderten Gegebenheiten ergibt sich ein Zusatzbedarf bei der Durchführung
des Bauvorhabens für den 1. Bauabschnitt gegenüber den ursprünglich veranschlagten
Kosten.
Eine Gesamtkostenaufstellung ist als datenschutzrechtliche Anlage beigefügt.
Die benötigten Mittel können durch nicht benötigte Haushaltsmittel auf der Kostenstelle 067 -
020-0100, Investitionsnummer 14067 -4053, finanziert werden.
Durch den Zusatzaufwand verlängert sich die ursprünglich bis Ende des Jahres 2022
vorgesehene Bauzeit des 1. Bauabschnittes und wird sich abhängig vom Witterungsverlauf
bis ins Frühjahr 2023 ziehen.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0374
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.11.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00