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V/0629/2008

24. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 29.07.2008

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Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0629/2008 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 8 
B e g r ü n d u n g 
 
zum Entwurf der 24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
der Stadt Münster im Stadtbezirk Hiltrup im Stadtteil Berg Fidel  
im Bereich nördlich und südlich des Sonnenbergweges 
 
Inhalt Seite 
 
 
1.  Planungsanlass und Planungsziele................................................................................................. 1 
2.  Änderungsbereich ............................................................................................................................. 3 
3.  Planungsrechtliche Situation ........................................................................................................... 3 
3.1  Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan (GEP)............................................................. 3 
3.2  Standortalternativen...................................................................................................................... 3 
4.  Änderungsinhalte .............................................................................................................................. 4 
4.1  Gewerbegebiet............................................................................................................................... 4 
4.2  Grünflächen, Zweckbestimmung – Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung 
von Boden, Natur und Landschaft –..................................................................................................... 4 
4.3  Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur 
und Landschaft ....................................................................................................................................... 4 
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB............................................... 4 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 4 
5.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung ............................ 4 
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes...................................................... 5 
5.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................ 5 
5.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ...................................................... 7 
5.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 7 
5.7  Überwachung (Monitoring)........................................................................................................... 7 
5.8  Zusammenfassung........................................................................................................................ 7 
6.  Gesamtabwägung.............................................................................................................................. 8 
6.1  Eingriffe in Natur und Landschaft ............................................................................................... 8 
6.2  Altlasten ......................................................................................................................................... 8 
6.3  Ziele der Raumordnung und Landesplanung............................................................................. 8 
6.4  Liegenschaftliche Verfügbarkeit.................................................................................................. 8 
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
 
Auf Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für S tadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wirtschaft (ASSVW) vom 02.03.2006 soll als Plan ungsanlass für eine Fläche südlich des 
Sonnenbergwegs im Stadtteil Berg Fidel eine Flächen nutzungsplan-Änderung durchgeführt 
werden. Das Plangebiet wird nach Westen, Norden und  Osten von Eisenbahnstrecken um-
schlossen. Erschlossen wird die Fläche allein über den Sonnenbergweg mit Anbindung an den 
Knotenpunkt Hammer Straße / Hohe Geest / Westfalenstraße. 
Die ca. 3 ha große Fläche südlich des Sonnenbergweg es ist im wirksamen Flächennutzungs-
plan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.  Überlagert wir diese Darstellung durch die 
Lage im Wasserschutzgebiet Münster-Geist, Wassersch utz-Zone III. Gemäß der Grünordnung 
der Stadt Münster liegt das Grundstück im Bereich d es zweiten Grünrings; dieser erfasst innen-
stadtbezogene, ökologische Ausgleichsflächen mit gr oßer Bedeutung für Erholung, Stadtgliede-
rung und Stadtklima. 
Für das Grundstück südlich des Sonnenbergweges besteht eine Genehmigung vom 25.04.1994 
zur Aufschüttung mit sauberem Bodenaushub (Bodendep onie). Die gleichzeitige Nutzung einer 
Teilfläche im Norden des Geländes als Lagerfläche f ür Materialien, die keine Gefahr für die 
Wasserschutzzone darstellen, wird aufgrund eines ge richtlichen Vergleichs aus dem Jahr 1999 
für die Dauer der Genehmigung der Bodendeponie, län gstens jedoch bis zum 31.12.2010, ge-
duldet. Anschließend ist die Fläche entsprechend der Genehmigung zu rekultivieren und gemäß

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24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Berg Fidel – nördlich und südlich des Sonnenbergweges 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 8 
der landschaftsrechtlichen Genehmigung – entspreche nd der ursprünglichen Nutzung – entwe-
der landwirtschaftlich zu nutzen oder als Brachfläche zu belassen. 
Die Eigentümerin (Tiefbauunternehmen) beantragte im März 2005 die befristete Aufstellung und 
Nutzung einer Überdachung bis 31.12.2009, um Materi alien und Schuttgüter zu lagern. Dieser 
Antrag wurde im Juli 2005 abgelehnt. 
 
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen fü r den nördlichen, nicht aufgefüllten Be-
reich der Bodendeponie die bestehende Nutzung des G eländes im Gleisdreieck als Lagerfläche 
sowie eine geplante Errichtung einer Überdachung ei ner Teilfläche unbefristet ermöglicht und 
planungsrechtlich gesichert werden. Durch die gepla nte Überdachung sollen die zu lagernden 
Materialien vor Niederschlag geschützt werden. Dieser Bereich wird im Rahmen der FNP-Ände-
rung neu als Gewerbegebiet (ca. 0,7 ha) dargestellt. 
Westlich angrenzend befinden sich Grundstücke mit v orhandener Wohnbebauung bzw. Haus-
gärten im Außenbereich. Die bestehende Wohnnutzung unterliegt hier Restriktionen durch eine 
über das Gebiet führende 110-kV-Hochspannungsleitun g sowie Lärmimmissionen von den um-
gebenden Eisenbahntrassen, weshalb hier eine den Nu tzungsbestand absichernde Darstellung 
einer Siedlungsfläche ausgeschlossen ist. 
Die südlich angrenzenden, verbleibenden Flächen für  die Landwirtschaft werden zusätzlich mit 
der Kennzeichnung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz , zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft“, hier: Flächen für vor wiegend flächenhafte Maßnahmen, darge-
stellt; sie können damit als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen dienen. 
 
Die Fläche im Änderungsbereich nördlich des Sonnenb ergwegs (ca. 3,5 ha) ist im wirksamen 
Flächennutzungsplan als Flächen für Bahnanlagen bzw . als Grünfläche mit der Zweckbestim-
mung Sportplatz dargestellt. Bisher wurde die Fläch en im Bereich der ehemaligen Bahnfläche 
von einem Sportverein (Bogenschützen) sowie von dem  benachbarten Tiefbauunternehmen als 
Materiallager genutzt. Die Nutzung als Materiallage r wurde durch einen gerichtlichen Vergleich 
vom 13.04.1999 jedoch untersagt. 
Im Rahmen der vorliegenden Änderung des Flächennutz ungsplans wird die bisher dargestellte 
Bahnfläche zu einer Grünfläche umgewidmet und zusät zlich mit der Zweckbestimmung Maß-
nahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung vo n Boden, Natur und Landschaft gekenn-
zeichnet. Damit kann sie ggf. als naturschutzrechtl iche Ausgleichsfläche für den geplanten La-
gerplatz südlich des Sonnebergwegs dienen. 
 
Nach der erfolgten Änderung des Flächennutzungsplan s der Stadt Münster sollen die weitere 
Nutzung des Gewerbegebietes sowie die geplante Erri chtung einer Überdachung nach § 35 
Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt werden. Mit der Gen ehmigung sollen u. a. auch folgende 
Inhalte verbindlich geregelt werden: 
 
 das Gewerbegebiet ist zum Sonnenbergweg durch die Errichtung eines Zaunes mit Tor 
abzugrenzen; 
 
 die Lagerfläche ist auf dem Firmengrundstück mit e iner geschlossenen Bepflanzung  aus 
standortgerechten, heimischen Flurgehölzen mit eine r Mindestbreite von 10 m abzupflan-
zen; 
 
 eine spätere Erweiterung des Gewerbegebietes ist a uszuschließen. 
 
 Eine Parzelle nördlich des Sonnenbergwegs, die zwi schenzeitlich ebenfalls als Lagerflä-
che genutzt worden war, ist zu rekultivieren, um ei ne Aufwertung des Sonnenbergwegs 
als Wegeverbindung zwischen den Landschaftsräumen m it Erholungsfunktion Lechten-
berg im Osten und Vennheide im Westen zu erzielen.

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24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Berg Fidel – nördlich und südlich des Sonnenbergweges 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 8 
 Die landschaftsrechtliche Aufschüttungsgenehmigung  für die verbleibende Bodendeponie 
südlich des Sonnenbergwegs und südlich des geplante n Gewerbegebiets ist entspre-
chend anzupassen. 
 
 Die Festsetzungen der Wasserschutzgebietverordnung  Münster-Geist vom 18.06.1990 
sind zu berücksichtigen. Wegen der Lage im Wassersc hutzgebiet bestehen für die Nut-
zung der Fläche folgende Auflagen: 
 
- Kein dauerhaftes Abstellen von Fahrzeugen und Mas chinen, 
- keine Betankung bzw. Wartung von Fahrzeugen, 
- keine Lagerung von wassergefährdenden Stoffen. 
- Die Hauptfahrwege sind mit einer flüssigkeitsdich ten, bituminösen Fahrbahn zu be- 
festigen; die Ausbildung hat als Wanne zu erfolgen. 
- Eine demontierbare Überdachung (ca. 20 x 30 m) so ll die zu lagernden Materialien 
vor Niederschlag schützen. 
- Bei Bedarf ist der Fahrweg mit einem Besenwagen z u reinigen. 
 
Über den FNP-Änderungsbereich führt die 110-kV-Hoch spannungsleitung Münster-Geist (RWE 
Westfalen-Weser-Ems Netzservice) mit dem zugehörige n Schutzstreifen, auch ein Leitungs-
mast (Mast Nr. 14) steht im geplanten Gewerbegebiet . Der erforderliche Schutzstreifen beträgt 
beiderseits der Leitungstrasse 18 m. Im Bereich der  Hochspannungsfreileitung können im Ge-
werbegebiet Gebäude bis zu einer Höhe von maximal 9 ,00 m errichtet werden. Der Mast ist um 
Umkreis von mindestens 15 m Radius von jeglicher Bebauung freizuhalten. 
 
 
2. Änderungsbereich 
 
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird durch den Verlauf von drei Eisenbahnstrecken 
begrenzt. Nähere Einzelheiten sind der Planzeichnung zu entnehmen. 
 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
3.1 Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan (GE P) 
 
Der geltende Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt 
Münsterland – stellt den Änderungsbereich überwiege nd als Eisenbahnstrecken vorwiegend für 
den großräumigen Schnellverkehr und überregionalen Verkehr sowie als Agrarbereich dar. Mit 
Schreiben vom 10.08.2006 hat die Bezirksregierung M ünster – Bezirksplanungsbehörde – mit-
geteilt, dass gegen die beabsichtigte Darstellung e iner gewerblichen Baufläche keine landes-
planerischen Bedenken vorgebracht werden. 
 
3.2 Standortalternativen  
 
Aufgrund der unmittelbaren Nähe der vorhandenen gew erblichen Lagerfläche zum Hauptstand-
ort der Nutzerin und Eigentümerin scheidet vor dem Hintergrund der Optimierung von Betriebs-
abläufen sowie mangels adäquater Alternativen in ve rgleichbarer räumlicher Nähe eine weiter 
reichende Diskussion und Bewertung von Standort-Alternativen aus.

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24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Berg Fidel – nördlich und südlich des Sonnenbergweges 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 von 8 
4. Änderungsinhalte 
 
4.1 Gewerbegebiet 
 
Die im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für  die Landwirtschaft dargestellte Teilfläche 
der Bodendeponie, die zurzeit als Lagerfläche gewer blich genutzt wird, wird zu einem Gewer-
begebiet umgewidmet. 
 
4.2 Grünflächen, Zweckbestimmung – Maßnahme zum Sch utz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Boden, Natur und Landschaft – 
 
Eine Teilfläche nördlich des Sonnenbergwegs, westli ch des Überführungsgleises zwischen der 
Bahnstrecke Münster – Hamm und der Umgehungsbahn Mü nster, ist im wirksamen Flächen-
nutzungsplan als Fläche für Bahnanlagen dargestellt . Da sich diese Fläche jedoch nicht mehr 
im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindet und auch  keine bahnbezogene Nutzung auf- 
weist, wird sie entsprechend ihrer Nutzung und Lage  im 2. Grünring als Grünfläche dargestellt 
und mit der Zweckbestimmung „Maßnahme zum Schutz, z ur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft“ gekennzeichnet. 
 
4.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege un d zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft  
 
Die südlich des neu dargestellten Gewerbegebietes w eiterhin dargestellten Flächen für die 
Landwirtschaft erhalten die zusätzliche Kennzeichnu ng als Flächen für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft, hier: Flächen für 
vorwiegend flächenhafte Maßnahmen. 
Mit der Darstellung einer zusätzlichen Baufläche (h ier: Gewerbegebiet) werden Freiflächen, die 
im wirksamen Flächennutzungsplan als Flächen für di e Landwirtschaft dargestellt sind, über-
plant. Die damit verbundene Inanspruchnahme von Fre iflächen kann im Sinne der gesetzlichen 
Eingriffsregelung auf den zusätzlich in den Änderun gsbereich aufgenommenen Flächen für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Boden, Natur und Landschaft 
bzw. auf der im FNP neu dargestellten Grünfläche mi t der Zweckbestimmung „Maßnahme zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft“ nördlich des Son-
nenbergwegs (s. Kap. 4.2)  kompensiert werden. 
 
 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2a BauGB 
 
5.1 Rahmen der Umweltprüfung 
 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad 
für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen de r Ebene des Flächennutzungsplans. Die 
Ergebnisse beruhen auf den vorhandenen Umweltdatenbeständen der Stadt Münster. 
 
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Fläche nnutzungsplanänderung 
 
Der Änderungsbereich der 24. Änderung des fortgesch riebenen FNP befindet sich südlich des 
Stadtteils Berg Fidel in einem Areal, das von drei Bahnlinien durchquert wird. Die Änderung um- 
fasst eine Fläche von insgesamt ca. 4,2 ha. Mit der  FNP-Änderung wird eine dauerhafte ge-
werbliche Nutzung der bislang als Lagerflächen genu tzten Bereiche südlich des Sonnenberg-
wegs vorbereitet. Es ist vorgesehen für Teile der Lagerflächen eine Überdachung zu errichten. 
Anstelle der bisherigen Fläche für die Landwirtscha ft wird zu diesem Zweck ein Gewerbegebiet 
im Flächennutzungsplan neu dargestellt.

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24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Berg Fidel – nördlich und südlich des Sonnenbergweges 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 5 von 8 
Die Umwidmung einer Bahnfläche nördlich des Sonnenb ergwegs zu einer Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung – Maßnahme zum Schutz, zur Pflege u nd zur Entwicklung von Boden, Natur 
und Landschaft – sowie die ergänzende Kennzeichnung  der Fläche für die Landwirtschaft süd-
lich des Sonnenbergwegs als Flächen für Maßnahmen z um Schutz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Boden, Natur und Landschaft, hier: Flä chen für vorwiegend flächenhafte Maß-
nahmen, sollen den Eingriff in Natur und Landschaft  durch die Etablierung eines Lagerplatzes 
ausgleichen. 
 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
 
Der Änderungsbereich ist im Gebietsentwicklungsplan  (GEP) als Eisenbahnstrecke sowie un-
tergeordnet als Agrarbereich dargestellt. Die maßge blichen fachgesetzlichen Umweltstandards 
, 
die neben den umweltfachlichen Zielen des BauGB zu berücksichtigen sind, werden in nachfol-
gender Tabelle dargestellt.  
 
Tabelle 1 
Übersicht der einschlägigen Fachgesetze, Fachpläne und Fachnormen 
Menschen / Gesund-
heit 
-  Bundesimmissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50  BImSchV) 
-  TA-Lärm (Schutz vor gewerblichem Lärm) 
-   Abstandserlass NRW (Schutz vor elektromagnetischer Strahlung) 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
-  Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)  
    im Hinblick auf den Schutz streng geschützter Arten 
-  Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des 
BauGB) 
Boden -  Bundesbodenschutzgesetz/-verordnung (Schut z vor schädlichen Bodenbe-
lastungen) 
Wasser -  Wasserschutzgebietsverordnung „Münster-Ge ist“ vom 18.6.1990 
Klima/Luft -  Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsreg elung i.V.m. den Regelungen des 
BauGB) 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des 
BauGB) 
-  Der Landschaftsplan Nr. 4 („Davert und Hohe Ward“) ist gegenwärtig im Auf-
stellungsverfahren und hat keine Auswirkungen auf das Verfahren. 
 
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im Um-
weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Die Erg ebnisse der Umweltprüfung sind in Tabelle 
2 zusammengestellt. Bei der Bewertung der Umweltaus wirkungen wird auch berücksichtigt, in-
wieweit Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Aus-
wirkungen zum Tragen kommen.

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24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Berg Fidel – nördlich und südlich des Sonnenbergweges 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 6 von 8 
Tabelle 2 
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung 
Umweltbelang  Beschreibung der heutigen Um-
weltsituation 
Prognose der Umweltauswirkungen Bewer-
tung * 
Mensch - Gemäß Grünordnung ist der 
Sonnenbergweg eine wichtige 
Wegeverbindung zwischen den 
Erholungsschwerpunkten Lech- 
tenberg und Vennheide. 
- Unmittelbar westlich grenzt 
Wohnbebauung im Außenbe- 
reich an die Fläche an. 
- Lärmimmissionen durch Bahn- 
verkehr (ca. 57-62 dB(A) tags 
und nachts) gemäß Lärmmin- 
derungsplanung. 
- Die Fläche wird von einer 110 
kV-Leitung gequert. 
- Erholungsnutzung wird nicht in stärke- 
rem Maße beeinträchtigt 
- Lärmimmissionen für Wohnbebauung 
durch Gewerbebetrieb bei gleichzeitig 
sehr hoher Vorbelastung durch Schie- 
nenlärm; detaillierte Prüfung im Zuge 
der Baugenehmigung erforderlich. 
- Schutzabstände ggü. elektromagneti- 
scher Strahlung sind im Zuge detaillier- 
ter Planungen (Baugenehmigung) zu 
prüfen bzw. zu regeln. 
 
Tiere /  
Pflanzen / 
biologische  
Vielfalt 
- Schutzwürdige Biotope gemäß 
LÖBF-Kataster (BK-4011-524 – 
Kartierung 1988); für den Teil- 
bereich der FNP-Änderung al- 
lerdings nicht mehr aktuelle  
Einschätzung. 
- FFH-Gebiete oder Europäische 
Vogelschutzgebiete sind von 
der Planung nicht betroffen; 
- schutzwürdige Artenvorkom- 
men sind nicht zu erwarten. 
 
- Die geplanten Darstellungen des FNP 
führen nicht zur Über-planung schutz- 
würdiger Biotope, da die Flächen bereits 
heute durch Ablagerungen vollständig 
überformt sind. 
- Die konkrete Eingriffsregelung erfolgt 
auf der detaillierteren Planungsebene 
(Baugenehmigung). 
- Vorkommen und Lebensstätten (streng) 
geschützter Arten werden durch die Pla-
nung nicht nachhaltig beeinträchtigt. 
 
Boden - aufgefüllte Böden auf der Flä- 
che einer ehemaligen Aussan- 
dung, 
- keine Altlasten-/-verdachts-flä-
chen. 
 
- Wiedernutzbarmachung bereits belaste- 
ter Flächen im Sinne  
§ 1a Abs. 2 BauGB, 
- Erhöhung der Versiegelung durch bauli- 
che Maßnahmen. 
 
Wasser - Wasserschutzgebiet Zone 3,  
- Kiessandzug mit hoher Emp- 
findlichkeit ggü. Grundwasser- 
verschmutzung. 
- Von einer gewerblichen Nutzung geht 
grundsätzlich ein erhöhtes Gefähr- 
dungspotenzial aus. Bei der bereits kon- 
kret geplanten Nutzung ist nach Auffas- 
sung des StUA 
1 nicht mit Beeinträchti- 
gungen zu rechnen. 
- Etwaige Nutzungsbeschränkungen sind 
im Zuge detaillierterer Planungen (Bau- 
genehmigung) zu prüfen bzw. zu regeln. 
 
 
Klima / Luft - Klimaökologischer Ausgleichs-
raum laut Umweltkataster. 
- Kleinflächige Planung beeinflusst das 
örtliche Klima nicht nennenswert 
_ 
Landschaft - Lage innerhalb eines land- 
schaftlich stark vorbelasteten 
Raumes, 
- Bestandteil des 2. Grünrings. 
 
- Zzt. keine nennenswerten Auswirkungen 
bei Gewährleistung einer landschaftsge-
rechten Einbindung des Bauvorhabens. 
- Entwicklungspotenzial des 2. Grünrings 
geht dauerhaft verloren. 
 
Sach- u. Kul-
turgüter  
- keine relevanten Belange  _ 
Wechselwir-
kungen  
- keine relevanten Belange  _ 
* Bewertung :  sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / - nicht erheblich 
                                                           
1  d amaliges Staatliches Umweltamt (StUA), inzwischen Bezirksregierung Münster, Dezernate 52, 53 ,56.

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24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Berg Fidel – nördlich und südlich des Sonnenbergweges 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 7 von 8 
 
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante) 
 
Bei Nichtdurchführung der Planung läuft Ende des Ja hres 2010 die Genehmigung zur Auf-
schüttung von Boden und Lagerung von Materialien au s. Die Fläche ist dann entweder für eine 
landwirtschaftliche Nutzung zu rekultivieren oder v erbleibt als Brachfläche. Eine weitere ge-
werbliche Nutzung einer Teilfläche ist nach derzeitigem Genehmigungsstand nicht möglich. 
 
Mit Blick auf die Umweltpotenziale wäre bei Verzich t auf die Planung damit längerfristig eine 
positive Entwicklung des Areals wahrscheinlich. Ein schränkend ist hierbei jedoch die beste-
hende und verbleibende Vorbelastung des Raumes zu b erücksichtigen, z.B. hinsichtlich des 
Immissionsschutzes. 
 
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen unter Ber ücksichtigung der städtebaulichen Ziele 
des Bauleitplans aus den in der Begründung genannte n Gründen nicht in Betracht und sind da-
her im Rahmen dieses Umweltberichtes nicht darzustellen. 
 
5.7 Überwachung (Monitoring) 
 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver-
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab-
hilfe zu ergreifen. 
 
Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Überprüfung de s FNP spätestens 15 Jahre nach seiner 
Fortschreibung dienen u. a. einem generellen Monito ring der Umweltfolgen auf FNP-Ebene. Im 
Hinblick auf den Immissionsschutz wird im Rahmen de r verbindlichen Bauleitplanung die kon-
krete Verträglichkeit der geplanten gewerblichen Nu tzung auf das Umfeld geprüft. Sonstige 
konkret zu überwachende Umweltauswirkungen sind auf der Ebene des FNP nicht gegeben. 
 
Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die  zuständigen Behörden zudem die Stadt 
Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchfü hrung des Bauleitplans Erkenntnisse 
über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB). 
 
5.8 Zusammenfassung 
 
Mit der 24. FNP-Änderung wird eine gewerbliche Nutz ung in einem von zwei Bahnlinien und 
dem „Sonnenbergweg“ umfassten ca. 0,7 ha großen Are al im Stadtbezirk Hiltrup vorbereitet 
und planungsrechtlich abgesichert. Mit der FNP-Ände rung soll eine dauerhafte gewerbliche 
Nutzung der bislang als Lagerflächen genutzten Bereiche ermöglicht werden. 
Der Änderungsbereich befindet sich im Bereich einer  durch Bahnlinien eingefassten und durch 
Bodenablagerungen sowie Lärmimmissionen vorbelastet en Fläche. Schwerwiegenden Umwelt-
auswirkungen sind mit der Planung daher nicht verbu nden. Hierbei spielt auch die gestalteri-
sche Einbindung des Areals eine Rolle, da der nördl ich verlaufende Sonnenbergweg gemäß 
Grünordnung eine wichtige Wegeverbindung zwischen d en Erholungsschwerpunkten Lechten-
berg im Osten und Vennheide im Westen darstellt. Eb enso sind die Lärmimmissionen im Hin-
blick auf die Wohnbebauung in der Nachbarschaft sow ie Maßnahmen zur Vermeidung von Be-
einträchtigungen für das Wasserschutzgebiet zu konkretisieren. 
Aus städtebaulichen Erwägungen, insbesondere wegen der bereits heute erfolgenden Nutzung 
als Lagerfläche durch den benachbarten Gewerbebetri eb, wurden keine anderweitigen Stand-
ortalternativen in Betracht gezogen, die im Umweltb ericht zu dokumentieren gewesen wären. 
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine k onkreten Monitoringmaßnahmen vorge-
sehen.

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24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Berg Fidel – nördlich und südlich des Sonnenbergweges 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 8 von 8 
 
6. Gesamtabwägung 
 
6.1 Eingriffe in Natur und Landschaft 
 
Der Änderungsbereich befindet sich im Bereich einer  durch Bahnlinien eingefassten und durch 
Bodenablagerungen sowie Lärmimmissionen vorbelastet en Fläche. Schwerwiegende Umwelt-
auswirkungen sind mit der Planung daher nicht verbunden. 
 
6.2 Altlasten 
 
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorge-
sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind", ge-
kennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsbereich es liegen zwei Altlastenverdachtsflä-
chen. Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes ist eine erhebliche Belastung der Fläche mit 
umweltgefährdenden Stoffen nicht bekannt. 
 
6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
 
Der geltende Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt 
Münsterland – stellt den Änderungsbereich überwiege nd als Eisenbahnstrecken sowie als Ag-
rarbereich dar. Die beabsichtigte Änderung des FNP bedarf nach Auskunft der Bezirksregierung 
Münster gemäß § 32 Landesplanungsgesetz (LPlG) keiner vorherigen Änderung des GEP. 
 
6.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit 
 
Die geplante gewerbliche Fläche südlich des Sonnenb ergwegs steht im Eigentum des Gewer-
betreibenden, der die Flächen bereits heute zu Lage rzwecken nutzt. Die Nutzung der Fläche 
entsprechend der geplanten Darstellung des Flächenn utzungsplanes ist daher gesichert. Die 
Flächen nördlich des Sonnenbergwegs stehen im Eigen tum der Stadt Münster sowie des Ge-
werbetreibenden, so dass die Bestandssicherung bzw.  die Umsetzung der Ausgleichsmaßnah-
men gesichert ist. 
 
 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus dem Plan z ur 24. Änderung des fortgeschriebenen 
Flächennutzungsplanes ersichtlich. 
 
 
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge nicht 
verändert. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ b eschlossenen 
Entwurf der 24. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla-
nes. 
 
 
Münster, 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Beschlussvorlage

4700 Zeichen

V/0629/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk 
Hiltrup im Stadtteil Berg Fidel im Bereich nördlich und südlich des Sonnenbergweges 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
27.08.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
27.08.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) Bauge-
setzbuch (BauGB) im Bereich südlich des Sonnenbergweges dahingehend geändert, dass eine 
Teilfläche der dort als Fläche für die Landwirtschaft dargestellten Fläche zukünftig als Gewerbege-
biet dargestellt wird.  
Die südlich des neu dargestellten Gewerbegebietes weiterhin dargestellten Flächen für die Land-
wirtschaft erhalten die zusätzliche Kennzeichnung als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, hier: Flächen für vorwiegend flä-
chenhafte Maßnahmen. 
Ein Teil der nördlich des Sonnenbergweges als Fläche für Bahnanlagen dargestellten Fläche wird 
zukünftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt.
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll für einen Teilbereich der Bodendeponie im Be-
reich südlich des Sonnenbergweges die bestehende Nutzung des Geländes im Gleisdreieck als 
Lagerfläche sowie eine geplante Errichtung einer Überdachung einer Teilfläche unbefristet ermög-
licht und planungsrechtlich gesichert werden. Durch die geplante Überdachung sollen die zu la-
gernden Materialien vor Niederschlag geschützt werden. Dieser Bereich wird im Rahmen der FNP-
Änderung neu als Gewerbegebiet (ca. 0,7 ha) dargestellt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0629/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / 
Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.07.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0629/2008 
Die südlich angrenzenden, verbleibenden Flächen für die Landwirtschaft werden zusätzlich mit der 
Kennzeichnung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft“, hier: Flächen für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen, dargestellt; sie 
können damit als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen dienen. 
 
Die bisher dargestellte Bahnfläche nördlich des Sonnenbergwegs wird teilweise zu einer Grünflä-
che umgewidmet und zusätzlich mit der Zweckbestimmung Maßnahme zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gekennzeichnet. Damit kann sie ggf. als 
naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche für den geplanten Lagerplatz südlich des Sonnebergwegs 
dienen. 
 
Nach der erfolgten Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster sollen die weitere Nut-
zung des Gewerbegebietes sowie die geplante Errichtung einer Überdachung nach § 35 Bauge-
setzbuch (BauGB) genehmigt werden. 
 
In den Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup am 28.02.2008 sowie des Ausschusses für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) am 06.03.2008 wurde in jeweils 
nicht-öffentlicher Sitzung ein Plankonzept zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans vorgestellt, 
das neben der Darstellung eines Gewerbegebiets auch die Darstellung einer gemischten Bauflä-
che im Bereich der westlich angrenzenden vorhandenen Wohnbebauung enthielt. Über die beste-
hende Wohnbebauung führt eine 110-kV-Hochspannungsleitung, die ein Abstandserfordernis von 
je 21 m beiderseits der Leitungstrasse auslöst. Aufgrund dieser Restriktion ist die planungsrechtli-
che Absicherung des Nutzungsbestands (Wohnen) durch z. B. eine Satzung gemäß § 34 (4) Nr. 2 
Baugesetzbuch (BauGB) nicht möglich. Da die vorhandene Wohnnutzung planungsrechtlich teil-
weise nicht gesichert werden kann, macht die bisher geplante Darstellung einer gemischten Bau-
fläche im FNP keinen Sinn. 
Das Plankonzept zur 24. Änderung des FNP wurde dahingehend geändert, dass nunmehr nur die 
Darstellung eines Gewerbegebiets erfolgt. 
 
Auf die frühzeitige Bürgerinformation gemäß § 3 (1) BauGB soll verzichtet werden, da die vorge-
sehene FNP-Änderung lediglich eine Nutzung absichert, die de facto bereits vor Ort besteht. 
 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan

V-0629-2008-Anlage-1-Plan.pdf

620 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage
Nr. V/0629/2008

Sys ||| MÜNSTER
A

Amt u) Stadtentwicklung

u Stadtplanung

Verkehrsplanung

Plan zur 24. Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplanes

Gewerbegebiet u Fläche für Bahnanlagen

110kV Hochspannunggsleitun
Fläche für die ZN ab 1 1 9 9
Landwirtschaft
Altlast- / Verdachts-

Grünflächen fläche < 1 ha

Maßnahme zum Schutz, zur ini
Pflege und zur Entwicklung von BER noeh werpunkt
Boden, Natur und Landschaft
Fläche für vorwiegend flächen-
„”.. hafte Maßnahmen zum Schutz, N
“ zur Pflege und zur Entwicklung — Stand: 02.06.2008
von Boden, Natur und Landschaft " a

M.: 1: 15.000

Beratungsverlauf (4)

14.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2008 Hauptausschuss
TOP 16.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2008 Rat
TOP 18.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Westfalenstraße
  • Sonnenbergweg
  • Hammer Straße
  • Hohe Geest
  • Hohe Ward

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0629/2008
Typ
Vorlagen
Datum
29.07.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37