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„Sag’s uns“: Internetzgestützte Maßnahmen zum Wohnraumschutz

Antrag nach § 3 BV1 (SPD) AN/1188/2017 vom 13.09.2017

Stand: Am 14.09.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht 2021

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1188/2017 Stand: 03.01.2022 Sachstandsbericht „Sag’s uns„: Internetzgestützte Maßnahmen zum Wohnraumschutz, Antrag SPD Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das städtische Beschwerde- und Melde- Portal „Sag’s uns“ dazu geeignet ist, auch mögliche Fälle von Wohn- raumzweckentfremdung z.B. als Boardinghouses oder durch langen Leerstand etc. zu melden und überprüfen zu lassen. Im Falle einer positiven Einschätzung soll das Portal durch einen entspre-chenden Baustein erweitert werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit ein in Barcelona beschrittener Weg auch in Köln dazu beitragen kann, Wohnraumzweckentfremdung in Form der dauerhaften Vermietung als Ferienwohnungen/Boardingshouses einzuschränken: Dazu gehört die Lizensierung von Ferienwoh- nungen und die Schaffung eines Internetportals, auf dem (potenzielle) Gäste überprüfen können, ob die touristische Unterkunft legal oder illegal ist. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Vor 2021: Erledigt, s. Mitteilung 0239/2018 an Bezirksvertretung 1 am 25.01.2018
  • Antrag nach § 3 (SPD BV1)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 07.08.2017 Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: „Sag’s uns“: Internetzgestützte Maßnahmen zum Wohnraumschutz 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das städtische Beschwerde - und Melde-Portal „Sag’s uns“ dazu geeignet ist, auch mögliche Fälle von Wohnraumzweckentfremdung z.B. als Boardinghouses oder durch langen Leerstand etc. zu melden und überprüfen zu lassen. Im Falle einer positiven Einschätzung soll das Portal durch einen entsprechenden Ba u- stein erweitert werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit ein in Barcelona beschrittener Weg auch in Köln dazu beitragen ka nn, Wohnraumzweckentfremdung in Form der dauerhaften Vermietung als Ferienwohnungen/Boardingshouses einzuschränken: Dazu gehört die Lizensierung von Ferienwohnungen und die Schaffung eines Internetportals, auf dem (potenzielle) Gäste überprüfen können, ob die touristische Unterkunft legal oder illegal ist. Begründung Zu 1: Viele Bürger*innen wenden sich an die Bezirksvertretung Innenstadt, um auf mögl i- che Fälle von Wohnraumzweckentfremdungen hinzuweisen. Im Falle von Bordinghouses gehen oft Beschwerden über Lärm, Vermüllung oder andere Formen der Belästigung einher. Die Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt geben diese Hinweise dann an die Stadtverwaltung weiter. Die Stadt Köln bietet seit Oktober 2015 ein Portal an, auf dem Bürger*innen Vermüllungen, lose Wegplatten, Fahrradleichen oder auf dem Radweg wucherndes Grün bei der Verwa l- tung melden können. Entsprechend soll geprüft werden, ob dieses Portal in der Weise e r- SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt -koeln.de web www.koelnspd.de - 2 - weitert werden kann, dass Bürger*innen auch mögliche Fälle der Wohnraumzweckentfr em- dung schnell und direkt bei der Verwaltung melden und überprüfen lassen können. Auch für den Wohnraumschutz braucht Köln ein schnelles und effektives Beschwerdemanagement. Zu 2: Gemessen an der Einwohnerzahl ist Köln eine deutsche Boarding -Hochburg, wie zu- letzt wieder in der Süddeutschen Zeitung (04.08.17) zu lesen war. Auch Barcelona ist von illegalem Boarding in starkem Maße betroffen. Deshalb hat sich Kölns Partnerstadt dazu entschlossen, Ferienwohnungen zu lizenzieren. Gäste Barcelonas wiederum können auf einer eigenen Website überprüfen, ob das von ihnen gewählte Übernachtungsangebot über eine entsprechende Lizenz verfügt und damit legal ist, wie auch illegale melden (http://meet.barcelona.cat/habitatgesturistics/de). In diesem Sinne wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit der in Barcelona b e- schrittene Weg auch für Köln ein weiteres Instrument zum Schutz von Wohnraum darste l- len kann. Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Regina Börschel

Beratungsverlauf

  1. 14.09.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.23, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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