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AN/2033/2022

Fragen zur Umsetzung des Bürgergeld-Gesetzes

SPD Anfrage nach § 4 14.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 19.01.2023, TOP 10.1.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2690 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses  
für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Daniel Bauer-Dahm  
 
An Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.11.2022 
 
AN/2033/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
 
Fragen zur Umsetzung des Bürgergeld-Gesetzes 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
die Antragstellenden bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 
17.11.2022 aufzunehmen: 
 
Der Bundestag hat das geplante Bürgergeld mit Beschluss von letzten Donnerstag, den 
10.11.22 auf den Weg gebracht. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Leistungsge-
währung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). 
Das Jobcenter Köln hat zu diesen Änderungen bereits ausgeführt, dass die Einführung des 
Bürgergeldes zum Januar machbar sei, wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür 
noch rechtzeitig geschaffen würden. Das Jobcenter bereite sich aber jetzt schon bestmöglich 
vor, um pünktlich und organisiert starten zu können. 
  
Der Gesetzesentwurf sieht aber auch Änderungen in anderen Sozialgesetzen vor. Dabei 
werden z.B. die Vorschriften zur Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung an 
die entsprechenden Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeglichen. Dar-
über hinaus wird in § 82 SGB XII sowohl das Mutterschaftsgeld, als auch das Erwerbsein-
kommen von Schülerinnen und Schülern, von Studierenden und von Auszubildenden zu ei-
nem großen Teil von der Berücksichtigung als Einkommen ganz oder teilweise ausgenom-
men. Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten wird zukünftig bis zu einem 
Betrag von 3 000 Euro jährlich als anrechnungsfreie Einnahme geregelt. Zudem wird der 
Vermögensschonbetrag von 5 000 Euro auf 10 000 Euro erhöht und ein angemessenes 
Kraftfahrzeug von der Vermögensanrechnung ausgenommen. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
  
1. Wie bereitet sich neben dem Jobcenter auch die Sozialverwaltung der Stadt Köln vor, um 
die von der Bundesregierung zum 01.01.23 geplante Reform pünktlich und im Interesse der 
Kölner Bürger*innen umzusetzen? 
2. Ist mit der Reform insbesondere auch ein erhöhter Personalbedarf zur Umsetzung erfor-
derlich und sind die hierfür erforderlichen Schritte bereits eingeleitet?

- 2 - 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

19.01.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2033/2022
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
14.11.2022
Erstellt
14.11.2022 12:46