Fragen zur Umsetzung des Bürgergeld-Gesetzes
SPD Anfrage nach § 4 AN/2033/2022 vom 14.11.2022
Stand: Am 19.01.2023 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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SPD Anfrage nach § 4
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An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren Daniel Bauer-Dahm An Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.11.2022 AN/2033/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Fragen zur Umsetzung des Bürgergeld-Gesetzes Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die Antragstellenden bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 17.11.2022 aufzunehmen: Der Bundestag hat das geplante Bürgergeld mit Beschluss von letzten Donnerstag, den 10.11.22 auf den Weg gebracht. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Leistungsge- währung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Das Jobcenter Köln hat zu diesen Änderungen bereits ausgeführt, dass die Einführung des Bürgergeldes zum Januar machbar sei, wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür noch rechtzeitig geschaffen würden. Das Jobcenter bereite sich aber jetzt schon bestmöglich vor, um pünktlich und organisiert starten zu können. Der Gesetzesentwurf sieht aber auch Änderungen in anderen Sozialgesetzen vor. Dabei werden z.B. die Vorschriften zur Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung an die entsprechenden Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeglichen. Dar- über hinaus wird in § 82 SGB XII sowohl das Mutterschaftsgeld, als auch das Erwerbsein- kommen von Schülerinnen und Schülern, von Studierenden und von Auszubildenden zu ei- nem großen Teil von der Berücksichtigung als Einkommen ganz oder teilweise ausgenom- men. Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten wird zukünftig bis zu einem Betrag von 3 000 Euro jährlich als anrechnungsfreie Einnahme geregelt. Zudem wird der Vermögensschonbetrag von 5 000 Euro auf 10 000 Euro erhöht und ein angemessenes Kraftfahrzeug von der Vermögensanrechnung ausgenommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie bereitet sich neben dem Jobcenter auch die Sozialverwaltung der Stadt Köln vor, um die von der Bundesregierung zum 01.01.23 geplante Reform pünktlich und im Interesse der Kölner Bürger*innen umzusetzen? 2. Ist mit der Reform insbesondere auch ein erhöhter Personalbedarf zur Umsetzung erfor- derlich und sind die hierfür erforderlichen Schritte bereits eingeleitet? - 2 - Mit freundlichen Grüßen Gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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19.01.2023
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
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