Bürgerschaftshaus Bocklemünd/Mengenich e.V., Wahl der Parteienvertreter*innen in den Vorstand des Bürgerschaftshauses
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0731/2026 vom 11.03.2026
Stand: Am 16.03.2026 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) geändert beschlossen.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich hier um eine Wahl, bei welcher eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht angezeigt ist. -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 0731/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgerschaftshaus Bocklemünd/Mengenich e.V., Wahl der Parteienvertreter*innen in den Vorstand des Bürgerschaftshauses Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertreter Ehrenfeld wählt folgende Personen als Vertreter*innen der örtlichen Glie- derungen der im Rat der Stadt Köln vertretenen Parteien in den Vorstand des Bürgerschafts- hauses Bocklemünd/Mengenich e.V.: 1._______________________________ 2._______________________________ 3._______________________________ Die Wahlzeit beträgt 3 Jahre. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 5 der Satzung des Bürgerschaftshauses Bocklemünd/Mengenich e.V. wählt die Be- zirksvertretung Ehrenfeld drei Vertreter*innen der örtlichen Gliederung der im Rat der Stadt Köln vertretenden Parteien in den Vorstand. Für die Wahl ist erforderlich, dass mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf den/die jewei- ligen zu wählenden Vertreter*in entfallen. Die Wahlzeit beträgt drei Jahre. Die Wahlzeit der bisherigen Vertreter*innen ist abgelaufen. Anlagen
Beratungsverlauf
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