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3846/2022

Dauernutzung einer temporär genehmigten Fläche zur Aufstellung von Zelten und Containern für Anlagenstillstände im Werk K-Godorf der Shell, L 19 "Friedenswald, Forstbotanischer Garten und Grünverbindungen um Hahnwald", EZ 4, Bezirk 2 Rodenkirchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.11.2022

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Anlage 2: Auszug aus dem Landschaftsplan (betreffendes Flurstück blau markiert)

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Anlage 1: Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2: Auszug aus dem Landschaftsplan (betreffendes Flurstück blau markiert)

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Mittelpunkt: 358087, 5636072
1:10000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 09.12.2021Seite 1 / 1

Anlage 1: Landschaftspflegerischer Begleitplan

37467 Zeichen

Shell Deutschland GmbH 
Ludwigshafener Straße 1 
50389 Wesseling 
September 2022 
IBNi-Bearb.-Nr.: 22/010 
 Errichtung von Aufstellplätzen  
für Verpflegungszelte und Container im Werk Godorf  
Landschaftspflegerischer Begleitplan   
 
Logebachstraße 4 
53604 Bad Honnef 
www.ibni.de 
Tel.: 02224 9733-0 
Fax: 02224 9733-41 
E-Mail: info@ibni.de

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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung von Aufstellplätzen für Verpflegungszelte und Container  
IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH 22/010/N0 2022- 09-22 / Rev.3 
P:\22\010\TEXT\220922_SHELL_GODORF.DOCX   
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung .....................................................................................................  3 
1.1 Veranlassung der Planung ............................................................................  3 
1.2 Lage der Flächen ..........................................................................................  3 
1.3 Durchgeführte Baumaßnahmen .....................................................................  4 
1.4 Rechtliche Grundlagen ..................................................................................  6 
1.5 Erläuterungen zur methodischen Vorgehensweise der Untersuchung ........... 7 
2 Bestandsbeschreibung ...............................................................................  8 
2.1 Schutzgebiete ................................................................................................  8 
2.1 Biotoptypen im Bereich des Vorhabens .........................................................  9 
3 Konfliktanalyse ............................................................................................  9 
3.1 Menschen ......................................................................................................  9 
3.2 Tiere und Pflanzen ........................................................................................  9 
3.3 Fläche ...........................................................................................................  9 
3.4 Boden ..........................................................................................................  10 
3.5 Wasser ........................................................................................................  10 
3.6 Klima / Luft ..................................................................................................  10 
3.7 Landschaft ...................................................................................................  10 
3.8 Kultur- und sonstige Sachgüter ...................................................................  10 
4 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffsfolgen .. 11 
5 Eingriffskompensation ..............................................................................  11 
5.1 Ausgleichbarkeit ..........................................................................................  11 
5.2 Ersatz ..........................................................................................................  12 
5.2.1 Herleitung der Wertpunkte nach LUDWIG / Köln Code ................................  12 
5.2.2 Kompensation der Wertpunkte ....................................................................  12 
6 Quellen .......................................................................................................  15 
8 Anhang .......................................................................................................  16

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Anlagenverzeichnis 
Fotodokumentation  
Bilanzierung Ökokonto Dünnwald, Fläche A - Goffineweg 
Übersichtsplan M. 1: 10.000 
Bestandspläne M. 1: 500 
Maßnahmenpläne M. 1: 500  
Entwicklungsplan Ökokonto Dünnwald

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1 Einleitung 
1.1 Veranlassung der Planung  
Die Shell Deutschland GmbH benötigt für regelmäßig wiederkehrende Anlagenstillstände 
und Instandhaltungsarbeiten einen Aufstellplatz für Verpflegungszelte, Küchen-, Sanitär- 
und Bürocontainer. Hierfür hat Shell bereits 2019 im Bereich des Werkes Godorf eine ca. 
2.500 m² große Fläche geschottert.   
Hinzu kommt ca. 200 m weiter südlich eine kleinere, ca. 330 m² umfassende Fläche  für 
eine eingeschossige Containeranlage. Diese Fläche wird nach jedem Werksstillstand er-
neut vom Schotter befreit und neu eingesät.  
Da sich die Flächen im Landschaftsschutzgebiet LSG-5107- 0031 („LSG-Friedenswald, 
Forstbotanischer Garten und Gr ünverbindungen um Hahnwald“) befinde n, wurde von 
Shell im Dezember 2018 ein Antrag auf Befreiung von den Verboten des § 39 BNatSchG 
bei der Stadt Köln gestellt. Damals wurde noch von einer vorübergehenden Nutzung bei-
der Flächen mit anschließendem Rückbau ausgegangen.  
Shell geht nunmehr davon aus, dass der Aufbau der Zelte und Con tainer mit einer be-
stimmten Regelmäßigkeit erfolgen muss, so dass ein Belassen des Schotters auf de r 
größeren Fläche auch in den Phasen ohne Nutzung sinnvoll ist. Daher wurde am 
09.11.2021 ein Antrag auf Dauernutzung der geschotterten Fläche im LSG gestellt.  
Im Bereich der kleineren Fläche für die Containeranlage bleibt es bei einem regelmä ßi-
gen Rückbau des Schotters.  
Für Nutzungen beider Aufstellplätze wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erfor-
derlich, der hiermit vorgelegt wird.  
1.2 Lage der Flächen  
Beide Flächen befinden sich im Nordwesten des Werkes Godorf zwischen der Godorfer 
Hauptstraße und der sog. „Straße 1“, die innerhalb des Werkes verläuft (s. Übersichts-
plan im Anhang). Die Flächen wurden unter Berücksichtigung der Vorgaben der Arbeits-
stättenrichtlinie und der Shell-Vorgaben zur Aufstellung von baulichen Anlagen mit Pe r-
sonenaufenthalt außerhalb von Explosionsbereichen ausgewählt. Hierdurch wird 
insbesondere ein sicherer Ablauf der Arbeiten gewährleistet.  
Die Flächen befinden sich auf Flurstück 317, Flur 34, Gemarkung Rondorf.  
Der folgende Luftbildausschnitt zeigt die Lage der Flächen im Werk Godorf:

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Abb. 1: Lage der Flächen im Bereich des Werkes Godorf (Quelle: Esri World Imagery)  
1.3 Durchgeführte Baumaßnahmen 
Die Herrichtung der Aufstellplätze erfolgte bereits in 2019. Es handelt sich um zwei Flä-
chen für die Aufstellung von Zelten (ca. 550 und 800 m² groß), die miteinander durch ein 
Verbindungszelt verbunden sind (s. Fotos 1-3 im Anhang). Hinzu kommen Flä chen für 
Container, die entlang der „Straße 1“ platziert werden (s. Fotos 4 und 5 im Anhang).  
Die geschotterte Fläche hat eine Größe von insgesamt ca. 2.420 m². In d en folgenden 
Darstellungen und Bilanzierungen wird diese Fläche aus praktischen Gründen a uf 
2.500 m² aufgerundet.  
Im Rahmen der Maßnahmen wird darüber hinaus bei jedem jährlichen Anlagenstillstand 
eine weitere Fläche zur Aufstellung einer Containeranlage erforderlich, die sich etwa 
200 m südlich an der Straße 1 befindet.  Die Fläche ist aktuell nicht gescho ttert (s. Foto 
6).  Hier wird der Schotter nach jeder Nutzung wieder rückgebaut, und es erfolgt eine 
Neu-Einsaat. Betroffen ist eine Fläche von ca. 330 m². In Abstimmung mit der Stadt Köln 
wird auch diese Fläche in der Kompensation berücksichtigt (s. Kap. 5).  
Die folgende Grafik aus dem Antrag der Shell zeigt die Lage der Flächen.

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Abb. 2: Verteilung der Aufstellflächen im Nordwesten des Werkes Godorf (die grün dargestellte Flä-
che wird wieder rückgebaut). Quelle: Antrag der Shell v. 09.11.2021 
Die folgende Grafik zeigt die aktuell geschotterten Flächen im Detail (s. auch Konfliktkarte 
M. 1: 500 im Anhang).

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Abb. 3: Aktuell geschotterte Flächen Quelle: Antrag der Shell v. 09.11.2021 
 
1.4 Rechtliche Grundlagen 
Die Schotterung der Flächen im Außenbereich stellt einen Eingriff in Natur u nd Land-
schaft dar, der die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Land-
schaftsbild erheblich beeinträchtigen kann (§ 14 BNatSchG). 
Der Verursacher des Eingriffes ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Na-
tur und Landschaft zu unterlassen (§ 15 (1) BNatSchG). Nach § 15 (2) BNatSchG ist der 
Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Na-
turschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu 
ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald 
die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederherge -
stellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestal-
tet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen 
des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt 
sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. 
Ein Eingriff darf gemäß § 15 (5) BNatSchG nicht zugelassen oder durchgeführt werden,  
wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessen er Frist aus-
zugleichen oder zu ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der L and-
schaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landsch aft anderen 
Belangen im Range vorgehen. 
N

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Nach § 17 (4) BNatSchG kann die zuständige Behörde die Vorlage von Guta chten ver-
langen, soweit dies zur Beurteilung der Auswirkungen des Eingriffs und der Ausgleichs- 
und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist. 
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan dient dazu, Art, Umfang un d zeitli-
chen Ablauf des Eingriffs sowie der geplanten Maßnahmen zur Vermeidun g, Verminde-
rung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen darzulegen. 
1.5 Erläuterungen zur methodischen Vorgehensweise der Untersu-
chung 
Da die Flächen bereits erstellt worden sind, kann im Rahmen dieses Gutachtens lediglich 
eine rückblickende Betrachtung erfolgen. Es wird für die Schutzgüter 
• Pflanzen- und Tierwelt, 
• Boden, 
• Wasser, 
• Klima/Luft, 
• Landschaftsbild und 
• Kultur- und Sachgüter  
dargestellt, 
• welche Beeinträchtigungen durch den Bau de r Aufstellplätze bereits erfolgt sind,  
• ob konkrete nachträgliche Vorkehrungen für die Vermeidung und Verminderung von  
Beeinträchtigungen getroffen werden können, 
• ob Maßnahmen für den Ausgleich nicht vermeidbarer Beeinträchtigungen (Wiederher-
stellung betroffener Werte und Funktionen) getroffen werden können,  
• welche Ersatzmaßnahmen für nicht vermeidbare und nicht ausgleichbare Beeinträc h-
tigungen durchzuführen sind. 
Die örtlichen Erhebungen fanden im Oktober 2021 sowie im März 2022 sta tt. Die be-
schriebenen Biotoptypen basieren auf dem Bewertungsschlüssel „Numerische Bewer-
tung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ des Landesamtes für Natur, Um-
welt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW).  
Die textliche Darstellung enthält eine Bestandsbeschreibung der Biotoptypen (Kapitel 2). 
Die sich ergebenden Konflikte mit Natur und Landschaft (Kapitel 3), Vermeidungs-  und

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Minimierungsmaßnahmen (Kapitel 5) sowie der erforderliche Kompensationsbedarf (Ka-
pitel 6) werden diskutiert.  
2 Bestandsbeschreibung  
2.1 Schutzgebiete 
Die Aufstellplätze befinden sich im Bereich des Landschaftsschutzgebietes LSG-5107-
0031 („LSG -Friedenswald, Forstbotanischer Garten und Grünverbindungen um Hahn-
wald“).  
Weitere Schutzkategorien bestehen nicht, auch besonders geschützte Biotope nach § 30 
BNatSchG sind nicht vorhanden.  
Die folgende Grafik zeigt die Abgrenzung des LSG. 
 
 
Abb. 4: Abgrenzung des LSG im Nordwesten des Werkes Godorf (Pfeile: Lage der beiden Aufstell-
plätze) Quelle: LANUV NRW

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2.1 Biotoptypen im Bereich des Vorhabens  
Beide Aufstellplätze wurden im Bereich einer artenarmen Intensivwiese (EA3, xd2) er-
stellt. Die Wiese bildet gleichzeitig den Schutzstreifen für verschiedene unterirdische  
Rohrleitungen, die hier im Randbereich des Werkes verlaufen. Sie wird regelmäßig ge-
mäht. Die Wiese wird vom Honiggras (Holcus lanatus) stark dominiert. Hinzu kommen 
typische krautige Arten wie z. B. das Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), der Wiesen-
Sauerampfer (Rumex acetosa) und der Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata).  
Die Wiese wird von mittelalten Gehölzpflanzungen umgeben, die vor allem aus Bergahor-
nen, Eschen, Hainbuchen und Kirschen gebildet werden. Eingriffe in diese Gehölze sind 
nicht erfolgt (s. Fotos im Anhang).  
Im Anhang befinden sich zwei Bestandspläne M. 1: 500, die die Biotoptypen gemäß 
LANUV 2008 vor Anlage der Plätze zeigen.    
3 Konfliktanalyse 
Im Folgenden werden die bereits erfolgten Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter 
Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landsch aft sowie 
Kultur- und sonstige Sachgüter rückblickend dargelegt.  
3.1 Menschen  
Bei den Aufstellplätzen handelt es sich um nicht öffentlich zugängliche Flächen, die für 
die naturgebundene Erholung nicht zur Verfügung steh en. Auch für Arbeitspausen der 
Werksbelegschaft werden die Fläche nicht genutzt. Die Wohnfunktion wird durch die Be-
festigung der Flächen nicht beeinträchtigt, da im Umfeld keine Wohnquartiere bestehen.  
3.2 Tiere und Pflanzen  
Mit der Schotterung der insgesamt ca. 2. 830 m² großen Fläche entfällt diese dauerhaft 
als Standort für Pflanzenarten der Wiesen, als Lebensraum vor allem für In sekten und 
damit auch als Nahrungshabitat für Vögel. Es ist nicht davon auszugehen, dass im Zuge 
der Befestigung der Flächen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst worden 
sind, vor allem weil es nicht zu Gehölzrodungen gekommen ist und da die Fläche keinen 
Lebensraum für Amphibien oder Reptilien darstellt. Als Lebensraum für Bode nbrüter 
kommt die Fläche kaum in Frage, da eine regelmäßige Mahd erfolgt.  
3.3 Fläche 
Es kommt zu einer Teilversiegelung auf 2. 830 m², was eine zusätzlich Flächeninan-
spruchnahme und einem Nutzungswechsel innerhalb eines bereits stark versiegelten 
Umfeldes darstellt. Sollte der nördliche Aufstellplatz nicht mehr benötigt werden, sind ein

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Rückbau und eine Nutzung als Wiese ohne großen Aufwand möglich. Zurzeit ist a ller-
dings eine Dauer-Nutzung geplant.  
Dies gilt nicht für den südlichen Aufstellplatz für die Containeranlage, hier erfolgt ein re-
gelmäßiger Rückbau.  
3.4 Boden  
Es handelt sich um mäßig frische bis mäßig trockene Parabraunerden aus san digem 
Lehm mit mittlerer Verdichtungsempfindlichkeit, die keine Grundwasserbeeinflussung 
aufweisen. Es handelt sich nicht um schutzwürdige oder seltene Böden.  
Wie bereits erläutert, kommt es durch die Schotterung der Flächen zu einer Teilversiege-
lung, innerhalb der der Boden in weiten Teilen seine Regelungsfunktion für den Wasser-
haushalt, seine Lebensraumfunktion sowie seine Puffer- und Filterfunktion verliert.  
3.5 Wasser  
Von dem Bau der Aufstellplätze waren keine Oberflächengewässer betroffen . Die Aus-
wirkungen auf das Grundwasser durch die Versiegelungen sind minimal.   
3.6  Klima / Luft  
Durch die Schotterung der Flächen kommt es zu einem Verlust von Wiesenflächen, d ie 
der Kaltluftentstehung dienen. Eingriffe in die Gehölzbestände, die dem Klima ausgleich 
dienen, sind nicht erfolgt. Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Lokalklima als gering 
einzuschätzen.  
3.7 Landschaft 
Durch den Bau der Aufstellplätze ist es zu einer zusätzlichen Überprägung der La nd-
schaft gekommen. Allerdings ist die visuelle Wirkung weniger gravierend, da es sich nicht 
um eine Hochbaumaßnahme handelt. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es 
sich bei dem industriellen Umfeld um eine in hohem Maße technogen üb erprägte Land-
schaft handelt.  
3.8 Kultur- und sonstige Sachgüter  
Eine Beeinträchtigung von Kultur- und Sachgütern durch die Maßnahme ist auszuschlie-
ßen. Sollten sich im Untergrund wider Erwarten Bodendenkmale befinden, sind diese 
durch die Schotterung nicht beeinträchtigt worden.

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4 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von 
Eingriffsfolgen 
Im Zuge der Planungsphase für die Berücksichtigung von Anlagenstillständ en wurde im 
gesamten Werk Godorf nach einer geeigneten Fläche außerhalb des Landschaftsschutz-
gebietes gesucht. Leider war es nicht möglich, eine entsprechende Fläche zu finden, die 
auch den betrieblichen Abläufen sowie den in Planung befindlichen Nut zungen im Werk 
gerecht wird.  
Die folgenden Vermeidungsmaßnahmen wurden bereits beim Bau des Aufste llplatzes 
umgesetzt:  
• Die Flächen wurden auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt. Hierbei richtet sich 
die Form der Fläche nach den Maßen der eingesetzten Zelte und Container.  
• Gehölzschutz an den angrenzenden Bäumen (es sind keine Gehölze beschä digt oder 
gerodet worden).  
• Vermeidung einer Vollversiegelun g z. B. durch Asphaltierung sondern Nutzung einer 
Teilversiegelung mit Schotterung.   
Die folgenden Vermeidungsmaßnahmen werden bei den zukünftigen, jä hrlichen Anla-
genstillständen umgesetzt:  
• Umgebung der Zelte und Container mit einem geschlossenen Bauzaun.   
• Vollständiger Rückbau der Zelte und Container nach jedem Anlagenstillstand.  
• Vermeidung von Bodenschäden an den angrenzenden Flächen.   
• Regelmäßiger Rückbau der Schotterung und Neueinsaat auf der südlichen Te ilfläche.  
5 Eingriffskompensation    
5.1 Ausgleichbarkeit  
Aufgrund der ausgeweiteten Investitionen im Werk Godorf ist Shell bemüh t, die gemäß 
Flächennutzungsplan als Industriefläche definierten Bereiche für die Industrie  vorzuhal-
ten. In den letzten Jahren sind mehrere Brachflächen in diesem Bereich für unterschied-
liche industrielle Nutzungen umgewandelt worden, z. B. für Stellplätze, d en Trailerpark-
platz oder die neue Bio-LNG-Anlage. Schon heute ist eine Flächenknap pheit innerhalb 
des Werkes absehbar. Daher erscheint es nicht sinnvoll, den Ausgleich im Bereich d er 
Industrieflächen umzusetzen.

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Der überwiegend als LSG geschützte Immissionsschutzwald um das Werk herum eignet 
sich kaum für Ausgleichsmaßnahmen, da es sich bereits um bodenständige mittelalt e 
Laubholzbestände handelt, die kaum optimierbar sind.  
Daher wird im Folgenden eine Ersatzmaßnahme hergeleitet.  
5.2 Ersatz  
5.2.1 Herleitung der Wertpunkte nach LUDWIG / Köln Code  
Gemäß Internet-Auftritt der Stadt Köln hat sich für die Zuständigkeit des Umweltam tes 
Köln die Herleitung der Punktwerte nach dem Verfahren LUDWIG (1991) etabliert. Maß-
geblich ist hier die sog. Köln-Code-Tabelle, die den Codes der Stadtbiotopkartierung 
einem passenden Code nach LUDWIG zuordnet.  
Tab. 1: Ermittlung der auszugleichenden Werteinheiten im Plangebiet nach LUDWIG (1991)  
Eingriff Ausgleich Ersatz 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 
  Betroffener Biotop (Code) 
  Wert des betroffenen Biotops 
  Art der Beeinträchtigung und zu erwartende 
  Auswirkung 
  Flächengröße des beanspruchten Biotops 
(m²) 
  Flächenwert des vom Eingriff betroffenen Bio-
tops (Spalten 2*4) 
  Verminderungs- / Ausgleichs-/ Ersatz- 
maßnahme  
  Code geplanter Biotoptyp 
  Wert geplanter Biotoptyp 
  Flächengröße (m²) 
  Flächenwert nach Durchführung der Bau- / 
Kompensationsmaßnahme (Spalten 8*9) 
  Differenz der Flächenwerte (Spalten 5-10) 
EA31* 
 10 Wiese wird teilversie-
gelt mit Schotter  
2.830 28.300 Vermeidung einer 
Vollversiegelung  
HY2** 3 2.830 8.490 19.810 
* EA31 = Artenarme Intensiv-Fettwiesen, mäßig trocken bis frisch, Entspricht nach Köln-Code: LW41112 
** HY2 = Weg, geschottert, Entspricht nach Köln-Code: VF213 
Es ergibt sich eine Wertsumme von 19. 810 Punkten  nach dem Verfahren nach 
LUDWIG (1991) und der Köln-Code-Tabelle.    
5.2.2 Kompensation der Wertpunkte  
Die Kompensation der Wertpunkte erfolgt über das von der Stiftung Rhei nische Kultur-
landschaft betreute Ökokonto Dünnwald. Es handelt sich um die Fläche A Go ffineweg, 
Stadt Köln, Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 266. Die Fläche hat eine Größe von 
insgesamt 37.040 m². Die für die Bilanzierung zur Verfügung stehende Fl äche hat eine 
Größe von 33.095 m².

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Ein Plan der Fläche sowie eine Bilanzierung der Gesamtfläche durch die Stiftung Rheini-
sche Kulturlandschaft befinden sich im Anhang.   
Die Maßnahme dient der Entwicklung von naturnahem Laubwald mit Waldrand (Buchen-
Eichenwälder der Tief- und Hügellagen). Ein erkrankter, abgängiger Bergahornb estand 
wird stark durchforstet und anschließend entlang der nordöstlich und südlich verla ufen-
den Wege in Form eines Pufferstreifens von 15-25 m mit standortgerechten Gehölzen 3. 
Ordnung als Waldrand (11.500 m²) wieder aufgeforstet.  
Auf der Kernfläche werden alle vitalen Bäume, auch nicht heimische Arten wie Roteichen 
und Robinien sowie vitaler Bergahorn gruppenweise als Überhälter erhalten. 
Die Wiederaufforstung im Kernbereich erfolgt truppweise mit durchschnittlich ca. 3.0 00 
Pflanzen pro Hektar. Hauptbaumart wird mit ca. 50% die Traubeneiche. Im Unterbau der 
verbleibenden Baumgruppen werden truppweise Rotbuche (ca. 20%) und als weitere  
Baumarten Winterlinde (ca. 10%), Hainbuche (ca. 10 %) und Vogelkirsche (ca. 10%) an-
gepflanzt. 
Das Ökokonto befindet sich zur Zeit noch in der Genehmigung. Die Maßnahme n sind 
bereits mit der Stadt Köln abgestimmt, und es wird eine zeitnahe Genehmigung erwartet.  
Die Bilanzierung zur Kompensation der Wertpunkte ergibt folgendes:  
Tab. 2: Kompensation der Wertpunkte auf der Fläche A – Goffineweg nach LUDWIG (1991)  
Ausgangszustand  Zielzustand  Ersatz 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 
  Biotoptyp (Code) 
 Biotpwert / m² 
 
Vorhandener Biotoptyp:  
Bergahornforst mit standorttypischem und 
standortuntypischem Jungwuchs 
(Entspricht nach Köln-Code: GH3124)  
  Flächengröße der Ersatzmaßnahme (m²) 
  Flächenwert Ausgangszustand (Spalten 2*4) 
 
Geplanter Biotoptyp:  
Buchen- Eichenwälder der Tieflagen  
(Entspricht nach Köln-Code: GH821)   
  Code geplanter Biotoptyp 
  Wert geplanter Biotoptyp 
  Flächengröße (m²) 
  Flächenwert nach Durchführung der Kompen-
sationsmaßnahme (Spalten 8*9) 
  Differenz der Flächenwerte (Spalten 10-5) 
 
AX42 
 
14  2.202  30.828  AQ1 23 2.202 50.646 19.818  
 
Eine Bilanzierung der Flächenagentur Rheinland GmbH für die Gesamtfläche A  – Goffi-
neweg befindet sich im Anhang.

Shell Deutschland GmbH   14 / 18 
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung von Aufstellplätzen für Verpflegungszelte und Container  
IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH 22/010/N0 2022- 09-22 / Rev.3 
P:\22\010\TEXT\220922_SHELL_GODORF.DOCX   
Es wird darauf hingewiesen, dass der Ersatzbedarf für die in diesem Landschaftspflege-
rischen Begleitplan bilanzierten Maßnahmen auf der genannten Fläche de s Ökokontos 
gedeckt wird. Es kommt allerdings nicht zu einem Kompensationsüberschuss. Die exakt 
benötigten Biotopwertpunkte werden über die Maßnahme „Goffineweg Fläche A“ er-
bracht, die restlichen Punkte werden anderen Vorhaben zugeordnet.  
Shell hat die erforderliche Summe zum Erwerb der Wertpunkte im August 2022 bereitge-
stellt, so dass einer Einigung mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft nichts im Wege 
steht.  
Aufgestellt: 
Bad Honnef, den 22.09.2022 
IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH 
 
 
i. A. Stefan Finke

Shell Deutschland GmbH   15 / 18 
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung von Aufstellplätzen für Verpflegungszelte und Container  
IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH 22/010/N0 2022- 09-22 / Rev.3 
P:\22\010\TEXT\220922_SHELL_GODORF.DOCX   
6 Quellen 
FLÄCHENAGENTUR RHEINLAND GMBH (2022) : Plan und Bilanzierung zum Ökokonto Dünn-
wald  
KÖPPEL, J. ET AL. (1998): Praxis der Eingriffsregelung: Schadenersatz an Natur und Land-
schaft? Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. 
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 
(LANUV NRW) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsre-
gelung in NRW 
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 
(LANUV NRW) (2011): Karte der Kompensationsräume  
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 
(LANUV NRW): Kartenserver Schutzgebiete. Internet: http://nsg.naturschutzinfor-
mationen.nrw.de/nsg/de/karten/nsg (zuletzt abgerufen am 20. Dezember 2021)  
LUDWIG (1991): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen  
STADT KÖLN, AMT FÜR UMWELTSCHUTZ (1996): Köln-Code

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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung von Aufstellplätzen für Verpflegungszelte und Container  
IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH 22/010/N0 2022- 09-22 / Rev.3 
P:\22\010\TEXT\220922_SHELL_GODORF.DOCX   
8 Anhang 
 
 
Fotodokumentation

Shell Deutschland GmbH   1 / 1 
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Aufstellplatz für Verpflegungszelte und Container   
IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH 22/010/N0 2022- 09-22 / Rev. 3 
P:\22\010\FOTOS\FOTODOKU.DOCX   
 
 
 
 
Foto 1: Nördliche Teilfläche (Blickrichtung N)   Foto 2: Südliche Teilfläche (Blickrichtung S)  
 
 
 
Foto 3: Beide Teilflächen (Blickrichtung N)  Foto 4: Platz für Container (Blickrichtung W )  
 
 
 
Foto 5: Platz für Container an „Straße 1“ (Blickrich-
tung N)   
 Foto 6: Temporär zu schotternde südliche Teilflä-
che (Blickrichtung N)

Shell Deutschland GmbH   17 / 18 
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung von Aufstellplätzen für Verpflegungszelte und Container  
IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH 22/010/N0 2022- 09-22 / Rev.3 
P:\22\010\TEXT\220922_SHELL_GODORF.DOCX   
 
 
 
Bilanzierung Ökokonto Dünnwald, Fläche A - Goffineweg

Bezeichnung
Code
nach 
Ludwig
Fläche für
Bilanzierun
g
Natürlich-
keit
Wiederher-
stellbarkeit
Gefähr-
dungsgrad
Maturität
Struktur- 
und
Artenvielfal
t
Häufig-
keit
BW pro
m²
BW
Fläche
Bergahornforst mit standorttypischem
und standortuntypischem Jungwuchs
AX42 33.095 2 3 2 3 3 1 14 463.330
Summe 33.095 463.330
Naturnahe Laubwälder,
Bodensaure -Eichen- und Eichenmischwälder,
hier Buchen-Eichenwälder der Tieflagen
AQ1* 21.561 4** 4** 3 4** 4** 4 23 495.903
Waldrand zu AQ1 AQ1* 11.534 4** 4** 3 4** 4** 4 23 265.282
Summe 33.095 761.185
Summe Ausgangszustand 463.330
Summe Zielzustand 761.185
Differenz 297.855
* angepasste Bewertung
Bewertungsverfahren Ludwig 1991 Aufwertung je m² 9,0
Bilanz
** Aufgrund des jungen Alters Verringerung der Punkte bei den Kriterien "Natürlichkeit", "Wiederherstellba rkeit", "Maturität" und "Struktur- und Artenvielfalt".
Fläche A - Goffineweg (Ahornforst neben Bebauung)
Stadt Köln, Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstücke 266
Ausgangszustand
Zielzustand

Shell Deutschland GmbH   18 / 18 
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung von Aufstellplätzen für Verpflegungszelte und Container  
IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH 22/010/N0 2022- 09-22 / Rev.3 
P:\22\010\TEXT\220922_SHELL_GODORF.DOCX   
 
 
 
Pläne

P:\22\010\Planerstellung\CAD\Plaene\LP_Lageplan\LBP_Landschaftspflegerischer_Begleitplan\LBP_Luftbild.dwg
Vorhabenträger:
Projekt:
Datum Revision
Blatt-Nr.: Planerstellung:
Projekt-Nr.:
Logebachstr. 4
53604 Bad Honnef
Tel.: +49 2224 9733-0
Fax.: +49 2224 9733-41
E-Mail: info@ibni.de
Plan-Nr.:
Plantitel:
Maßstab:
gez./gepr.
xrefs:
Shell Deutschland GmbH
Errichtung eines Aufstellplatzes für Verpflegungszelte und
Container im Werk Godorf
Landschaftspflegerischer Begleitplan Übersichtskkarte
0011 : 10 000
22/010
LBP 001 U10 000
19.09.2022 000: Freigabe HaK/Fi

VF0
VA, mr4
VA, mr4
EA3, xd2
01
02
03
04
05
VF0
BA, ta2
BA, ta2
BA, ta2
EA3, xd2
EA3, xd2
EA3, xd2
VF0 Straße 1
Straße 20
Godorfer Hauptstraße
P:\22\010\Planerstellung\CAD\Plaene\LP_Lageplan\LBP_Landschaftspflegerischer_Begleitplan\LBP_001-002_LP_002.dwg
Vorhabenträger:
Projekt:
Datum Revision
Blatt-Nr.: Planerstellung:
Projekt-Nr.:
Logebachstr. 4
53604 Bad Honnef
Tel.: +49 2224 9733-0
Fax.: +49 2224 9733-41
E-Mail: info@ibni.de
Plan-Nr.:
Plantitel:
Maßstab:
gez./gepr.
xrefs:
Shell Deutschland GmbH
Errichtung eines Aufstellplatzes für Verpflegungszelte und
Container im Werk Godorf
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bestandskarte
0011 : 500
22/010
LBP 001 LP 002
14.07.2022 000: Freigabe HaK/Fi
19.08.2022 001:Plannummerierung angepasst Me/Fi
21.09.2022 002: Planüberarbeitung HaK/Fi

P:\22\010\Planerstellung\CAD\Plaene\LP_Lageplan\LBP_Landschaftspflegerischer_Begleitplan\LBP_001-002_LP_002.dwg
Legende
Fotopunkt mit Blickrichtung1
Versiegelte Flächen
 Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
Vorhabenträger:
Projekt:
Datum Revision
Blatt-Nr.: Planerstellung:
Projekt-Nr.:
Logebachstr. 4
53604 Bad Honnef
Tel.: +49 2224 9733-0
Fax.: +49 2224 9733-41
E-Mail: info@ibni.de
Plan-Nr.:
Plantitel:
Maßstab:
gez./gepr.
xrefs:
Shell Deutschland GmbH
Errichtung eines Aufstellplatzes für Verpflegungszelte und
Container im Werk Godorf
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bestandskarte
002
22/010
LBP 002 LP 002
14.07.2022 000: Freigabe HaK/Fi
19.08.2022 001: Plannummerierung angepasst Me/Fi
21.09.2022 002: Planüberarbeitung HaK/Fi
Intensivwiese, artenarm
Feldgehölz, geringes Baumholz
VA, mr4 
EA3, xd2  
BA, ta2 
VF0

VF0
VF0
VA, mr4
VA, mr4
EA3, xd2
VF1
VF0
Straße 1
Straße 20
01
02
03
04
05
BA, ta2
BA, ta2
BA, ta2
VF1
VF1
EA3, xd2
EA3, xd2
Konflikt 1:
Eingriff: Teilversiegelung einer artenarmen Intensivwiese mit Schotter auf ca. 2.500 m²
Vermeidung:    Begrenzung der Flächengröße auf das unbedingt erforderliche Maß
   Vermeidung einer Vollversiegelung 
   Gehölzschutzmaßnahmen während des Baus
      Abgrenzung der Zelte und Container mit einem geschlossenen Bauzaun
   Vollständiger Rückbau der Zelte und Container nach jedem Anlagenstillstand
Verbleibende Beeinträchtigung: Dauerhafte Teilversiegelung einer artenarmen Intensivwiese mit Schotter auf ca.
2.500 m²
Ersatz: Kompensation von 19.810 Wertpunkten nach LUDWIG über das Ökokonto 
Dünnwald der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (Fläche A Goffineweg, Stadt
Köln, Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 266)
Godorfer Hauptstraße
P:\22\010\Planerstellung\CAD\Plaene\LP_Lageplan\LBP_Landschaftspflegerischer_Begleitplan\LBP_003-004_LP_002.dwg
Vorhabenträger:
Projekt:
Datum Revision
Blatt-Nr.: Planerstellung:
Projekt-Nr.:
Logebachstr. 4
53604 Bad Honnef
Tel.: +49 2224 9733-0
Fax.: +49 2224 9733-41
E-Mail: info@ibni.de
Plan-Nr.:
Plantitel:
Maßstab:
gez./gepr.
xrefs:
Shell Deutschland GmbH
Errichtung eines Aufstellplatzes für Verpflegungszelte und
Container im Werk Godorf
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmenkarte
0031 : 500
22/010
LBP 003 LP 002
14.07.2022 000: Freigabe HaK/Fi
19.08.2022 001:Plannummerierung u. Konfliktblock angepasstMe/Fi
21.09.2022 002: Planüberarbeitung HaK/Fi

P:\22\010\Planerstellung\CAD\Plaene\LP_Lageplan\LBP_Landschaftspflegerischer_Begleitplan\LBP_003-004_LP_002.dwg
Legende
Fotopunkt mit Blickrichtung1
Versiegelte Flächen
Teilversiegelte Flächen
 Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
Vorhabenträger:
Projekt:
Datum Revision
Blatt-Nr.: Planerstellung:
Projekt-Nr.:
Logebachstr. 4
53604 Bad Honnef
Tel.: +49 2224 9733-0
Fax.: +49 2224 9733-41
E-Mail: info@ibni.de
Plan-Nr.:
Plantitel:
Maßstab:
gez./gepr.
xrefs:
Shell Deutschland GmbH
Errichtung eines Aufstellplatzes für Verpflegungszelte und
Container im Werk Godorf
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmenkarte
004
22/010
LBP 004 LP 002
14.07.2022 000: Freigabe HaK/Fi
19.08.2022 001:Plannummerierung angepasst Me/Fi
21.09.2022 002: Planüberarbeitung HaK/Fi
Intensivwiese, artenarm
Feldgehölz, geringes Baumholz
VA, mr4 
EA3, xd2  
BA, ta2 
VF1
VF0

VA, mr4
EA3, xd2
BA, ta2
VF0
BA, ta2
Straße 1
VF0
VF0
BA, ta2
06
BA, ta2
EA3, xd2
VF1
P:\22\010\Planerstellung\CAD\Plaene\LP_Lageplan\LBP_Landschaftspflegerischer_Begleitplan\LBP_005-006_LP_000.dwg
Vorhabenträger:
Projekt:
Datum Revision
Blatt-Nr.: Planerstellung:
Projekt-Nr.:
Logebachstr. 4
53604 Bad Honnef
Tel.: +49 2224 9733-0
Fax.: +49 2224 9733-41
E-Mail: info@ibni.de
Plan-Nr.:
Plantitel:
Maßstab:
gez./gepr.
xrefs:
Shell Deutschland GmbH
Errichtung eines Aufstellplatzes für Verpflegungszelte und
Container im Werk Godorf
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bestandskarte
0051 : 500
22/010
LBP 005 LP 000
21.09.2022 000: Freigabe HaK/Fi

P:\22\010\Planerstellung\CAD\Plaene\LP_Lageplan\LBP_Landschaftspflegerischer_Begleitplan\LBP_005-006_LP_000.dwg
Legende
Fotopunkt mit Blickrichtung1
Versiegelte Flächen
 Straßenbegleitgrün ohne GehölzbestandVA, mr4 
Vorhabenträger:
Projekt:
Datum Revision
Blatt-Nr.: Planerstellung:
Projekt-Nr.:
Logebachstr. 4
53604 Bad Honnef
Tel.: +49 2224 9733-0
Fax.: +49 2224 9733-41
E-Mail: info@ibni.de
Plan-Nr.:
Plantitel:
Maßstab:
gez./gepr.
xrefs:
Shell Deutschland GmbH
Errichtung eines Aufstellplatzes für Verpflegungszelte und
Container im Werk Godorf
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bestandskarte
006
22/010
LBP 006 LP 000
21.09.2022 000: Freigabe HaK/Fi
Intensivwiese, artenarmEA3, xd2  
Feldgehölz, geringes BaumholzBA, ta2 
VF0

VA, mr4
EA3, xd2BA, ta2
VF0
BA, ta2
Straße 1
VF0
VF0
BA, ta2
06
BA, ta2
EA3, xd2
VF1
Konflikt 2:
Eingriff: Teilversiegelung einer artenarmen Intensivwiese mit Schotter auf ca. 330 m²
Vermeidung:    Begrenzung der Flächengröße auf das unbedingt erforderliche Maß
   Vermeidung einer Vollversiegelung
   Gehölzschutzmaßnahmen während des Baus
   Vollständiger Rückbau der Container nach jedem Anlagenstillstand
   Vollständiger Rückbau der Schotterung nach jeder Nutzung und Neueinsaat
   der Fläche
Verbleibende Beeinträchtigung: Jährlich wiederkehrende temporäre Teilversiegelung einer artenarmen 
Intensivwiese mit Schotter auf ca. 330 m²
Ersatz: Kompensation von 19.810 Wertpunkten nach LUDWIG über das Ökokonto 
Dünnwald der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (Fläche A Goffineweg, Stadt
Köln, Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 266)
VF1
P:\22\010\Planerstellung\CAD\Plaene\LP_Lageplan\LBP_Landschaftspflegerischer_Begleitplan\LBP_007-008_LP_000.dwg
Vorhabenträger:
Projekt:
Datum Revision
Blatt-Nr.: Planerstellung:
Projekt-Nr.:
Logebachstr. 4
53604 Bad Honnef
Tel.: +49 2224 9733-0
Fax.: +49 2224 9733-41
E-Mail: info@ibni.de
Plan-Nr.:
Plantitel:
Maßstab:
gez./gepr.
xrefs:
Shell Deutschland GmbH
Errichtung eines Aufstellplatzes für Verpflegungszelte und
Container im Werk Godorf
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmenkarte
0071 : 500
22/010
LBP 007 LP 000
21.09.2022 000: Freigabe HaK/Fi

P:\22\010\Planerstellung\CAD\Plaene\LP_Lageplan\LBP_Landschaftspflegerischer_Begleitplan\LBP_007-008_LP_000.dwg
Legende
Fotopunkt mit Blickrichtung1
Versiegelte Flächen
 Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
Vorhabenträger:
Projekt:
Datum Revision
Blatt-Nr.: Planerstellung:
Projekt-Nr.:
Logebachstr. 4
53604 Bad Honnef
Tel.: +49 2224 9733-0
Fax.: +49 2224 9733-41
E-Mail: info@ibni.de
Plan-Nr.:
Plantitel:
Maßstab:
gez./gepr.
xrefs:
Shell Deutschland GmbH
Errichtung eines Aufstellplatzes für Verpflegungszelte und
Container im Werk Godorf
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmenkarte
008
22/010
LBP 008 LP 000
21.09.2022 000: Freigabe HaK/Fi
Intensivwiese, artenarm
Feldgehölz, geringes Baumholz
Teilversiegelte Flächen
VA, mr4 
EA3, xd2  
BA, ta2 
VF1
VF0

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9365 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3846/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Dauernutzung einer temporär genehmigten Fläche zur Aufstellung von Zelten und Containern für 
Anlagenstillstände im Werk K-Godorf der Shell, L 19 "Friedenswald, Forstbotanischer Garten und 
Grünverbindungen um Hahnwald", EZ 4, Bezirk 2 Rodenkirchen 
Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 
Bundesnaturschutzgesetz  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass die bereits temporär genehmigte Fläche innerhalb 
des Werks K-Godorf der Shell Deutschland GmbH dauerhaft als Aufstellplatz für Verpflegungszelte und 
Container im Rahmen von regelmäßig wiederkehrenden Anlagenstillständen und Instandhaltungsarbei-
ten genutzt wird. 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 
BNatSchG zu. 
 
Alternative: 
Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschafts-
plans gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG. 
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.11.2022

2 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme 
Die Shell Deutschland GmbH benötigt für regelmäßig wiederkehrende Anlagenstillstände und Instand-
haltungsarbeiten einen Aufstellplatz für zwei Verpflegungszelte, Küchen-, Sanitärcontainer (inkl. Spinde 
für Taschen/Rucksäcke) sowie Bürocontainer. Hierfür hat die Shell bereits 2019 im Bereich des Werkes 
K-Godorf des Shell Energy and Chemicals Park Rheinland eine ca. 2.500 m² große Fläche geschottert. 
 
Im Dezember 2018 und Mai 2020 wurden von der Shell Deutschland GmbH Anträge auf Befreiung von 
den Verboten des Landschaftsplans Köln gem. § 67 BNatSchG bei der Unteren Naturschutzbehörde 
gestellt, da sich die geschotterte Fläche im Landschaftsschutzgebiet L 19 „Friedenswald, Forstbotani-
scher Garten und Grünverbindungen um Hahnwald“ befindet. Geplant waren umfangreiche Anlagenstill-
stände im Werk Godorf im September 2019 und November/Dezember 2020. Für die aufgrund der Anla-
genstillstände erforderlichen Maßnahmen wurden von der UNB Ausnahmegenehmigungen erteilt. 
Damals wurde noch von einer vorübergehenden Nutzung ausgegangen mit anschließendem Rückbau 
der geschotterten Fläche. Die Shell geht nunmehr davon aus, dass der Aufbau der Zelte und Container 
mit einer bestimmten Regelmäßigkeit erfolgen muss, so dass ein Belassen des Schotters auch in den 
Phasen ohne Nutzung als sinnvoll erachtet wird. Daher wurde am November 2021 ein Antrag auf Dau-
ernutzung der geschotterten Fläche im LSG gestellt. Für diese beabsichtigte Dauernutzung wurde bei 
der UNB ein Landschaftspflegerischer Begleitplan vorgelegt. 
 
Der Aufstellplatz befindet sich im Nordwesten des Werkes Godorf zwischen der Godorfer Hauptstraße 
und der sog. „Straße 1“, die innerhalb des Werkes verläuft. Die Fläche wurde unter Berücksichtigung der 
Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie und der Shell-Vorgaben zur Aufstellung von baulichen Anlagen mit 
Personenaufenthalt außerhalb von Explosionsbereichen ausgewählt. Hierdurch wird insbesondere ein 
sicherer Ablauf der Arbeiten gewährleistet. Die Fläche befindet sich in der Gemarkung Rondorf, Flur 34, 
Flurstück 314. 
 
Die Herrichtung des Aufstellplatzes erfolgte bereits in 2019. Es handelt sich um zwei Flächen für die 
Aufstellung von Zelten (ca. 550 m² und 800 m² groß). Hinzu kommen Flächen für Container, die entlang 
der „Straße 1“ platziert werden. Die geschotterte Fläche hat eine Größe von insgesamt ca. 2.420 m².  
Im Rahmen der Anlagenstillstände wird darüber hinaus eine Fläche zur Aufstellung einer Bürocontainer-
anlage erforderlich, die sich etwa 200 m südlich an der „Straße 1“ befindet. Die Fläche ist aktuell nicht 
geschottert. Hier wird der Schotter nach jeder Nutzung wieder rückgebaut, und es erfolgt eine Neu-
Einsaat. Die in Anspruch genommene Fläche hat eine Größe von ca. 330 m². 
 
Eingriff/Kompensation 
Durch die Schotterung der Fläche für den Aufstellplatz für Verpflegungszelte, Küchen-,  
Sanitär- und Bürocontainer innerhalb des Werks K-Godorf kam es zu einer Teilversiegelung auf einer 
Fläche von rund 2.500 m². Die Fläche war vorher eine artenarme Intensivwiese. 
 
Trotz großer Bemühungen der UNB konnte keine geeignete Ausgleichsfläche im Bereich des Werks der 
Shell oder im direkten Umfeld des Werks gefunden werden. Aufgrund der in den letzten Jahren ausge-
weiteten Investitionen im Werk Köln- Godorf ist die Shell bemüht, die gemäß Flächennutzungsplan als 
Industriefläche definierten Bereiche für die Industrie vorzuhalten. In den letzten Jahren sind mehrere 
Brachflächen in diesem Bereich für unterschiedliche industrielle Nutzungen umgewandelt worden, z. B. 
für Stellplätze, den Trailerparkplatz oder die neue Bio-LNG-Anlage. Schon heute ist eine Flächenknapp-
heit innerhalb des Werkes absehbar. Der überwiegend als Landschaftsschutzgebiet geschützte Immissi-
onsschutzwald um das Werk herum eignet sich nicht für Ausgleichsmaßnahmen, da es sich bereits um 
bodenständige mittelalte Laubholzbestände handelt, die kaum optimierbar sind.  
 
Die Kompensation der Wertpunkte erfolgt daher über das Ökokonto Dünnwald (Stiftung Rheinische Kul-
turlandschaft). Es handelt sich um eine Fläche am Goffineweg in Köln-Dünnwald (Gemarkung Dünn-
wald, Flur 50, Flurstück 266). Die Fläche hat eine Größe von 37.040 m². Für die Ersatzmaßnahme steht 
eine Teilfläche der Fläche am Goffineweg zur Verfügung. Diese Teilfläche hat eine Größe von 33.095 
m². Der restliche Teil der Fläche am Goffineweg steht anderen Vorhaben zur Verfügung. 
Die Fläche der Ersatzmaßnahme liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets L 28 „Dünnwalder Wald“. 
Im Landschaftsplan ist für die Fläche das behördenverbindliche Entwicklungsziel EZ 1 - Erhaltung und

3 
Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft - dargestellt.  
 
Die Ersatzmaßnahme am Goffineweg dient der Entwicklung von naturnahem Laubwald mit Waldrand 
(Buchen-Eichenwälder der Tief- und Hügellagen). Ein erkrankter, abgängiger Bergahornbestand wird 
stark durchforstet und anschließend entlang der nordöstlich und südlich verlaufenden Wege in Form 
eines Pufferstreifens von 15-25 m mit standortgerechten Gehölzen 3. Ordnung als Waldrand (11.500 m²) 
wieder aufgeforstet. 
Auf der Kernfläche werden alle vitalen Bäume, auch nicht heimische Arten wie Roteichen 
und Robinien sowie ein vitaler Bergahorn, gruppenweise als Überhälter erhalten. Die Wiederaufforstung 
im Kernbereich erfolgt truppweise mit durchschnittlich ca. 3.000 Pflanzen pro Hektar. Hauptbaumart wird 
mit ca. 50% die Traubeneiche. Im Unterbau der verbleibenden Baumgruppen werden truppweise Rotbu-
che (ca. 20%) und als weitere Baumarten Winterlinde (ca. 10%), Hainbuche (ca. 10 %) und Vogelkirsche 
(ca. 10%) angepflanzt. 
Das Ökokonto befindet sich zurzeit noch in der Genehmigung. Die Ersatzmaßnahme ist bereits mit der 
UNB abgestimmt, und es wird von Seiten der Shell eine zeitnahe Zustimmung erwartet. 
 
Artenschutz 
Im Zuge der Befestigung der Flächen sind keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst 
worden, vor allem weil es nicht zu Gehölzrodungen gekommen ist und die Fläche keinen Lebensraum 
für Amphibien oder Reptilien darstellt. Als Lebensraum für Bodenbrüter kommt die Fläche nicht in Frage, 
da eine regelmäßige Mahd erfolgt. 
 
Verbote des Landschaftsplans 
Die geplante Maßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet L 19 „Friedenswald, Forstbotanischer Garten 
und Grünverbindungen um Hahnwald“. Nach den Festsetzungen des Landschaftsplans ist innerhalb von 
Landschaftsschutzgebieten insbesondere verboten,  
- Bäume, Sträucher oder sonstiges Pflanzen zu beseitigen,  
- Flächen zu versiegeln und den Boden zu verdichten und  
- Straßen, Wege und Plätze zu errichten.  
 
Befreiungsvoraussetzungen 
Von den Verboten des Landschaftsplans kann auf Grundlage des § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eine Be-
freiung erteilt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich 
solcher sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist.  
Im Werk Godorf finden wiederkehrende Anlagenstillstände und regelmäßige Instandhaltungsmaßnah-
men statt. Für deren Durchführung ist die Aufstellung von Verpflegungszelten und Küchen-
/Sanitärcontainern für die Mitarbeiter*innen der externen Partnerfirmen zu einer reibungslosen und si-
cheren Umsetzung des jeweiligen Anlagenstillstandes unbedingt erforderlich. Daher besteht an dem 
Vorhaben ein hohes öffentliches Interesse.  
Darüber hinaus werden die Eingriffe über das vorgeschriebene Maß hinaus ausgeglichen, sodass die 
Eingriffsbilanz positiv ausfällt.  
Das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Verbote des Landschaftsplans ist daher gering.  
Das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Verbote und dem daraus resultierenden Schutz von Na-
tur und Landschaft ist damit geringer als das öffentliche Interesse an der Umsetzung des Vorhabens.  
Daher liegen die Befreiungsvoraussetzungen gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG vor. 
 
Anlagen 
- Landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. Bestands- und Maßnahmenpläne sowie Plan mit Öko-
kontofläche (Ersatzmaßnahme) 
- Auszug aus dem Landschaftsplan (M 1:10.000, betreffendes Flurstück blau markiert)

Beratungsverlauf (1)

28.11.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Godorfer Hauptstraße
  • Goffineweg
  • Straße 20 01
  • Straße 1

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Details

Vorlagen-Nr.
3846/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.11.2022
Erstellt
14.11.2022 13:30