2663/2024
Bericht über den Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend die Zuständigkeit für die Sperrung eines Teilabschnitts der Kitschburger Straße
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Mitteilung Hauptausschuss
1479 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 02.09.2024 2663/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 02.09.2024 Bericht über den Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend die Zuständigkeit für die Sperrung eines Teilabschnitts der Kitschburger Straße Der Hauptausschuss wurde zuletzt in seiner Sitzung am 15.04.2024 mit der Mitteilung 1210/2024 über die Klage der Bezirksvertretung Lindenthal gegen den Rat der Stadt Köln vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az. 4 K 198/24) unterrichtet. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage am 29.08.2024 als unzulässig abgewiesen. Zu- ständig für die Entscheidung über die Sperrung der Kitschburger Straße für den motorisierten Individualverkehr sei der Rat der Stadt Köln und nicht die Bezirksvertretung Lindenthal. Entsprechend hatte das Verwaltungsgericht Köln bereits im Jahr 2001 entschieden (Urteil vom 16.03.2001, Az. 4 K 2305/98): Damals war für das Gericht entscheidend, dass die Kitschbur- ger Straße Teil des sogenannten Vorbehaltsnetzes der Feuerwehr war und bei Einsatzlagen die Funktion habe, den stadtbezirksübergreifenden Feuerwehr- und Rettungsverkehr zwi- schen der im Stadtbezirk Lindenthal und der im Stadtbezirk Ehrenfeld gelegenen Feuer- und Rettungswache aufzunehmen. Das habe sich bis heute nicht wesentlich geändert. Daher stehe die Rechtskraft dieses Urteils einem Erfolg der Klage der Bezirksvertretung entgegen. gez. i.V. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kitschburger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2663/2024
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 02.09.2024
- Erstellt
- 30.08.2024 09:25