Widmung eines Teilstücks des Bernburger Wegs in Köln-Höhenhaus
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1959/2023 vom 18.10.2023
Stand: Am 30.10.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Widmungsplan zur Widmung eines Teilstücks des Bernburger Wegs in Köln-Höhenhaus
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Widmungsplan Bernburger Weg, Berliner Str. (Gemarkung Dünnwald, Flur 66, Flurstück 329) Aktenzeichen: W-2023-00584 Legende -
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die zu widmende Straßenlandfläche ist bereits vollständig als befahrbare Verkehrsfläche ausgebaut und wird auch tatsächlich als solche genutzt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 62.30.02.9.W-2023-00584 Vorlagen-Nummer 1959/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung eines Teilstücks des Bernburger Wegs in Köln-Höhenhaus Gemarkung Dünnwald, Flur 66, Teilstück aus Flurstück 329 Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung 9 beschließt, die Stichstraße entlang der Grundstücke Berliner Str. 330 und Bernburger Weg 2a bis 2b (Gemarkung Dünnwald, Flur 66, Teilstück aus Flurstück 329) in Köln-Höhenhaus gemäß § 6 Straßen - und Wegegesetz NRW (StrWG) als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die zu widmende Stichstraße entlang der Grundstücke Berliner Str. 330 und Bernburger Weg 2a bis 2b wurde mit Ratsbeschluss vom 28.03.1974 als Gemeindestraße mit der Benutzungs- beschränkung auf den Fußverkehr (Fußweg) gewidmet. Da der Ausbau der Straßenlandfläche und die tatsächliche Nutzung vor Ort nicht der Nutzung als Fußweg entsprechen, wird durch die Widmung der Fläche als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung der Rechtscharakter der Fläche der tatsächlichen Nutzung angepasst. Anlagen Öffentlichkeitsbeteiligung Widmungsplan
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