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V/0563/2025

Besetzung der Gremien des deutsch-niederländischen Zweckverbands EUREGIO

Vorlagen 21.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2025, TOP 13

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1236 Zeichen

Anlage A zur V/0563/2025 
Kurzüberblick 
 
Nach der Kommunalwahl sind d ie Gremien (Verbandsversammlung, Rat) der EUREGIO mit 
neuen Ratsmitgliedern zu besetzen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
 
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das 
Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung politische 
Gremien/Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X
  
vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

6783 Zeichen

V/0563/2025 
V/0563/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung der Gremien des deutsch-niederländischen Zweckverbands EUREGIO 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   05.11.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
In die Gremien des Zweckverbands EUREGIO werden entsandt: 
 
1.  Verbandsversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglieder Stellvertretungen 
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
6.  6.  
 
von der Verwaltung (ein/e vom Oberbürgermeister vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
7. Julia Dickfer 7. Christiane Lösel 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
27.10.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lembeck 
Telefon: 492-3360 
LembeckA@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0563/2025 
 
2.  EUREGIO-Rat  
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 
Mitglieder Stellvertretungen 
   
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
 
von der Verwaltung (ein/e vom Oberbürgermeister vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
6. Julia Dickfer 6. Christiane Lösel 
 
 
 
1. Verbandsversammlung 
 
Die Anzahl der von den Mitgliedskörperschaften zu entsendenden Vertreter/innen richtet sich nach 
Artikel 8 Abs. 3 der Satzung des Zweckverbands EUREGIO. Demnach ergibt sich die Entsendung 
von Vertreter/innen aus den geleisteten Beitragszahlungen, welche sich wiederum aus der Anzahl der 
Einwohner ableiten lassen. Die Stadt Münster als Mitgliedskörperschaft mit über 322.000 
Einwohnern, einem Mitgliedsbeitrag von 0,29 € pro Einwohner und einem daraus resultierenden 
Beitrag von über 93.000 € ist daher mit 7 Vertretern/innen in der Verbandsversammlung vertreten. 
 
Die Entsendung der Vertreter/innen in die Verbandsversammlung richtet sich nach dem Gesetz über 
kommunale Gemeinschaftsar beit (GkG). Nach § 15 Abs. 2  GkG werden für den Fall, dass die 
Gemeinde Verbandsmitglied ist, die Vertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit 
aus ihrer Mitte  oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitglieds bestellt  (s. auch § 8 Abs. 5 der 
Satzung des Zweckverbands EUREGIO). Die Stellvertretung richtet sich nach § 15 Abs. 3 GkG i.V.m. 
Artikel 8 Abs. 7 S.1 der Satzung des Zweckverbands EUREGIO. Zudem muss gem. § 15 Abs. 2 Satz 
1, 2. Halbsatz des GkG der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder 
Angestellter zu den in die Zweckverbandsversammlung zu bestellenden Mitgliedern gehören. 
 
2. EUREGIO-Rat 
 
Die Anzahl der Sitze für die Kreise und kreisfreien Städte im EUREGIO -Rat bestimmt sich nach 
Artikel 13 Abs. 2 der Satzung des Zweckverbands EUREGIO aufgrund ihrer Beitragszahlen, die auf 
den Einwohnerzahlen beruhen, im Verhältnis zur Anzahl der insgesamt zur Verfügung stehenden 
Sitze auf deutscher Seite. Dafür maßgebend sind die Einwohnerzahlen zum 01.01. der letztgültigen 
offiziellen Einwohnerzahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik des Landes 
Nordrhein-Westfalen. 
 
Mit Schreiben vom 17.11.2016 teilte der Zweckverband EUREGIO mit, dass von der Stadt Münster 6 
Vertreter/innen in den EUREGIO-Rat entsendet werden. Diese Zahl ist immer noch aktuell. 
 
Gemäß Artikel 13 Abs. 5 der Satzung des Zweckverbands EUREGIO entspricht die Wahlzeit der 
Mitglieder des EUREGIO-Rates der Wahlzeit der EUREGIO-Mitgliedskörperschaften.

- 3 - 
V/0563/2025 
 
Die Entsendung der Vertreter/innen in den EUREGIO-Rat erfolgt nach Artikel 13 Abs. 1 der Satzung 
des Zweckverbands EUREGIO durch die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf Vorschlag der 
der EUREGIO angehörenden (…) kreisfreien Städte (…). Für jede/n Vertreter/in wird eine persönliche 
Stellvertretung bestellt. 
 
Die geplante Sitzung des EUREGIO -Rates ist für den 21.11.2025 vorgesehen. Daher sollte die 
Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Münster in der Sitzung des Rates am 
05.11.2025 erfolgen.  
 
Zu 1. und 2. 
 
Die Entsendung der Vertreter /in richtet sich nach dem jeweiligen Kommunalrecht der 
Mitgliedskörperschaften. Entsprechend findet § 113 in Verbindung mit § 50 Abs. 3 und 4 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Anwendung.  
 
Einigen sich die Fraktionen und Gruppen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, so ist ein 
Mehrheitsbeschluss des Rates über die Annahme des Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein 
einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet eine Listenwahl nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl (Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer) statt. Es wird in einem Wahlgang abgestimmt. 
 
Neben den aus der Mitte des Rates vorgeschlagenen Mitgliedern wurden bisher von der Verwaltung 
(ein/e vom Oberbürgermeister vorgeschlagene/r Be dienstete/r) zur Entsendung in die 
Verbandsversammlung vorgeschlagen: 
 
Mitglied Julia Dickfer 
Stellvertretung Christiane Lösel 
 
 
Neben den aus der Mitte des Rates vorgeschlagenen Mitgliedern wurden bisher von der Verwaltung 
(ein/e vom Oberbürgermeister vorgeschlagene/r Bedienstete/r) zur Entsendung in den EUREGIO-Rat 
vorgeschlagen: 
 
Mitglied Julia Dickfer 
Stellvertretung Christiane Lösel 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem 
Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche 
Gremien Aufsichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von 
besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch 
besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.10.2017 mit Beschluss der Vorlage V/0598/2017 entschieden, 
welche Gremien als wesentlich zu klassifizieren sind (Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017). Diese 
Gremien haben einen entsprechenden Hinweis in der Anlage zu dieser Vorlage. Eine Bekräftigung der 
Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat 
beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und 
Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische 
Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: 
„Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von 
Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller

- 4 - 
V/0563/2025 
städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft 
beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
  
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
 
Anlage 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

05.11.2025 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0563/2025
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2025
Erstellt
10.10.2025 13:20