AN/0608/2019
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1628/2019 vom 21.06.2019
Stand: Am 04.07.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 23/230/4 Vorlagen-Nummer 1628/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019 Beantwortung einer Anfrage der BV 7: AN/0608/2019 Die Verwaltung wurde beauftragt einen Sachstandsbericht zur Nutzung des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann- Str. 2 inklusive des ehemaligen Baumarktes in Porz-Eil zu geben. Die Verwaltung nimmt zu dieser Anfrage wie folgt Stellung: Der ehemalige Praktiker Baumarkt, Friedrich-Naumann-Str.2/Ecke Theodor-Heuss-Str, Frankfurter Straße, 51149 Köln, wurde im Rahmen der kurzfristig notwendig gewordenen Erweiterungen der städtischen Anmietungen für geflüchtete Menschen am 12.03.2015 durch die Stadt Köln ersteigert. Das Objekt wurde durch die Wohnungsverwaltung zu einer Notunterkunft hergerichtet und anschließend als solche genutzt. Aufgrund der rückläufigen Flüchtlingszahlen in Köln wird u.a. das Gebäude Friedrich-Naumann-Str. 2 nicht mehr zu Unterbringung von geflüchteten Menschen benötigt. Das Objekt wurde vollständig geräumt bis auf die im EG befindlichen, zu Unterbringungszwecken eingezogenen Zwischenwände. Der ehemalige Bürotrakt in der oberen Etage wurde vollständig entkernt und befindet sich im Edelrohbauzustand. Es wurden alle Anlagen, außer den Heizkörpern, demontiert. Seit 15.11.2018 befindet sich das Objekt in der Verwaltung des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Derzeit bestehen noch laufende Mietverhältnisse mit Mobilfunkanbietern, deren Antennenanlagen auf dem Dach des Objektes stehen. Eine Zwischennutzung des gesamten Gebäudes wird aus Sicht der Liegenschaftsverwaltung nicht angestrebt, da der technische bzw. finanzielle Aufwand (Einrichtung des Gebäudes inkl. Aufbau des Bürotraktes, Betrieb und regelmäßige Wartung der Anlagen etc.) nicht verhältnismäßig erscheint. Aufgrund der innerstädtischen Bedarfslage hinsichtlich der Erschließung neuer Schulstandorte wurde die Prüfung von Nutzungen privatwirtschaftlicher Art bzw. ein Verkauf oder die Vermietung an Wirt- schaftsunternehmen zurückgestellt und das Objekt der Schulverwaltung angeboten. Die Schulverwaltung beabsichtigt eine Nutzung als Schulstandort und sondiert aktuell die konkrete bauliche Umsetzung. Nach Abschluss der Prüfungen wird das Objekt als Schulstandort an die Ge- bäudewirtschaft übertragen.
Beratungsverlauf
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04.07.2019
TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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