AN/1918/2023
Erbpachtverträge bei Tiefgaragen / Parkhäusern auf städtischem Grund
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SPD Anfrage nach § 4
2511 Zeichen
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.11.2023 AN/1918/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 21.11.2023 Erbpachtverträge bei Tiefgaragen / Parkhäusern auf städtischem Grund Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, im Rahmen der Umgestaltung des öffentlichen Raumes werden perspektivisch immer mehr Straßen im Innenstadtbereich, aber auch in den anderen Kölner Veedeln, in autofreie Bereiche umgewandelt. In der Diskussion um solche Umwandlungen wird berechtigterweise immer wie- der darauf hingewiesen, dass manche Straßenzüge auch weiterhin für den Autoverkehr offen- gehalten werden müssen, und sei es nur, um die Erreichbarkeit von dort existierenden Tiefga- ragen bzw. Parkhäusern zu gewährleisten. Existierende Tiefgaragen bzw. Parkhäuser können auf der anderen Seite eine Rolle im Kontext der dringend benötigten Quartiersgaragen spielen, da sie als Alternativparkplätze den öffentlichen Raum entlasten sollen. Insofern kann hier durchaus ein Zielkonflikt zwischen gewünschter Autofreiheit und der not- wendigen Erreichbarkeit von Tiefgaragen und Parkhäusern entstehen. Da manche Tiefgara- gen bzw. Parkhäuser auf städtischen Flächen errichtet wurden, die auf dem Wege des Erb- baurechtes vergeben und bebaut wurden, möchte die SPD-Fraktion zunächst einen Überblick über die aktuelle Situation erhalten sowie die Einschätzung der Verwaltung erfahren. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Tiefgaragen bzw. Parkhäuser liegen auf städtischen G rundstücken mit ent- sprechenden Erbpachtverträgen und wie lange laufen die jeweiligen Erbpachtverträge noch? Bitte in tabellarischer Form auflisten. 2. Inwieweit können in Erbpachtverträge Regelungen zur Nutzung als Quartiers -/Vee- delsgaragen für das Anwohnerparken aufgenommen werden? 3. Wie hoch ist die Auslastung der unter 1.) erfragten Anlagen im Tages- und Nachtver- lauf? - 2 - Die Antwort der Verwaltung soll neben dem Verkehrsausschuss auch dem Liegenschafts- ausschuss vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1918/2023
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 06.11.2023
- Erstellt
- 06.11.2023 09:55