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AN/1918/2023

Erbpachtverträge bei Tiefgaragen / Parkhäusern auf städtischem Grund

SPD Anfrage nach § 4 06.11.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.03.2024, TOP 5.1.6

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2511 Zeichen

An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses  
Herrn Lino Hammer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.11.2023 
 
AN/1918/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 21.11.2023 
 
Erbpachtverträge bei Tiefgaragen / Parkhäusern auf städtischem Grund 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
im Rahmen der Umgestaltung des öffentlichen Raumes werden perspektivisch immer mehr 
Straßen im Innenstadtbereich, aber auch in den anderen Kölner Veedeln, in autofreie Bereiche 
umgewandelt. In der Diskussion um solche Umwandlungen wird berechtigterweise immer wie-
der darauf hingewiesen, dass manche Straßenzüge auch weiterhin für den Autoverkehr offen-
gehalten werden müssen, und sei es nur, um die Erreichbarkeit von dort existierenden Tiefga-
ragen bzw. Parkhäusern zu gewährleisten. Existierende Tiefgaragen bzw. Parkhäuser können 
auf der anderen Seite eine Rolle im Kontext der dringend benötigten Quartiersgaragen spielen, 
da sie als Alternativparkplätze den öffentlichen Raum entlasten sollen.  
Insofern kann hier durchaus ein Zielkonflikt zwischen gewünschter Autofreiheit und der not-
wendigen Erreichbarkeit von Tiefgaragen und Parkhäusern entstehen. Da manche Tiefgara-
gen bzw. Parkhäuser auf städtischen Flächen errichtet wurden, die auf dem Wege des Erb-
baurechtes vergeben und bebaut wurden, möchte die SPD-Fraktion zunächst einen Überblick 
über die aktuelle Situation erhalten sowie die Einschätzung der Verwaltung erfahren.  
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen:  
 
1. Welche Tiefgaragen bzw. Parkhäuser liegen auf städtischen G rundstücken mit ent-
sprechenden Erbpachtverträgen und wie lange laufen die jeweiligen Erbpachtverträge 
noch? Bitte in tabellarischer Form auflisten.  
2. Inwieweit können in Erbpachtverträge Regelungen zur Nutzung als Quartiers -/Vee-
delsgaragen für das Anwohnerparken aufgenommen werden?  
3. Wie hoch ist die Auslastung der unter 1.) erfragten Anlagen im Tages- und Nachtver-
lauf?

- 2 - 
 
Die Antwort der Verwaltung soll neben dem Verkehrsausschuss auch dem Liegenschafts-
ausschuss vorgelegt werden.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten 
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

05.03.2024 Verkehrsausschuss
TOP 5.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1918/2023
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
06.11.2023
Erstellt
06.11.2023 09:55