A-R/0018/2011
Gleichstellung in den Gremien der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
2305 Zeichen
Beantragt zur sofortigen Beschlussfassung Antrag an den Rat Nr. A-R/0018/2011 Seite 1 von 1 DIE LINKE. Ratsfraktion Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon 0251 / 9816051 04. März 2011 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Laut Landesgleichstellungsgesetz NRW §12 ist die Umsetzung der Bestimmungen zur Gremienbesetzung in den Frauenförderbericht aufzunehmen. Da dieses nicht erfolgte soll dieser Bericht als separate Vorlage nachgereicht werden. Zukünftig soll dieser Bericht in den Frauenförderbericht integriert werden. Begründung: Das Thema Gleichstellung wird derzeit in der Politik diskutiert. Die Forderung an Unternehmen und Aufsichtsräte, eine paritätische Besetzung herzustellen begrüßen wir. Dabei werde diejenigen, die diese Forderung erheben, dieser leider selbst oft nicht gerecht. Auch in vielen Gremien der Stadt Münster sind wir von einer quotierten Besetzung weit entfernt. Das Landesgleichstellungsgesetz NRW beinhaltet unter §12 folgende Absätze: (1) Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie sonstige Gremien sollen geschlechtsparitätisch besetzt werden. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien und -organe soll auf die paritätische Repräsentanz geachtet werden. (2) Werden bei Dienststellen nach § 3 Gremien gebildet oder wiederbesetzt, sollen die entsendenden Stellen ebenso viele Frauen wie Männer benennen. Besteht das Benennungsrecht nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden. Bei ungerader Personenzahl gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Position. Die Sätze 1 bis 3 gelten für die Begründung der Mitgliedschaft in einem Gremium durch Berufungsakt einer Dienststelle entsprechend. Weiter gehende Vorschriften bleiben unberührt. Dieses gerät scheinbar bei allen Beteiligten leider allzu oft in Vergessenheit. Gerade in der Politik ist eine paritätische Besetzung jedoch sehr wichtig, da dies die Situation in der Gesellschaft wiederspiegelt. Eine Vereinbarkeit von Engagement und Familie muss auch in der Politik möglich sein. Raimund Köhn Iris Toulas Joachim Bruns Gleichstellung in den Gremien der Stadt Münster
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Achtermannstraße 19
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0018/2011
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 08.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37