2023/0350
Änderung der Straßenreinigungssatzung Vorlage des Oberbürgermeisters gem. § 58 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 2 HGO
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2023/0350
3030 Zeichen
Der Oberbürgermeister
Hanno Benz
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Büro der Stadtverordnetenversammlung
und Gremiendienste
Der Oberbürgermeister
Hanno Benz
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2201 - 04
Telefax: 06151 13-2205
Internet: http://www.darmstadt.de
E-Mail: oberbuergermeister@darmstadt.de
Datum:
13. Oktober 2023
Vorlage-Nr. 2023/0350
Änderung der Straßenreinigungssatzung
Vorlage des Oberbürgermeisters gem. § 58 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 2
HGO
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine
Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung zur Beschlussf assung
vorzulegen, mit der die zum 01.01.2023 eingeführte flächendeckende
Straßenreinigung wieder rückgängig gemacht wird und auf den Zustand vor
dem 01.01.2023 zurückgeführt wird.
2. Die vom Magistrat vorzulegende Änderungssatzung soll rückwirkend zum
01.01.2023 in Kraft treten.
2
Begründung:
Die mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft getretene Reinigung aller Straßen, Wege und Plätze im
Stadtgebiet durch den EAD wird für die Grundstückseigentümer kostenneutral aufgehoben.
Von der Einführung der flächendeckenden Straßenreinigung sind ca. 25 Prozent der
Darmstädterinnen und Darmstädter vorwiegend in Arheilgen, Wixhausen, Eberstadt und der
Heimstättensiedlung betroffen. Bis zum 31.12.2022 oblag es den jeweiligen
Grundstückseigentümern, die ihrem Grundstück zugehörigen Straßenabschnitte zu reinigen bzw.
dies über die Hausordnung, zum Beispiel bei Mietobjekten mit mehreren Wohneinheiten, zu
regeln.
Die Umsetzung der Kehrpflicht erfolgte in der Vergangenheit in der Regel sehr gewissenhaft und
sorgfältig. Denn den Bürgerinnen und Bürger ist am meisten an der Sauberkeit im Ort und
insbesondere vor ihrem eigenen Grundstück gelegen. Für viele beinhaltet das Ritual „Kehren vor
der eigenen Haustür“ nicht zuletzt auch eine soziale Komponente.
Dass die Menschen ihrer Pflicht zur privaten wöchentlichen Straßenreinigung zu wenig oder gar
nicht nachgekommen seien, war eine subjektive Wahrnehmung.
Entsprechend schwerwiegende Verstöße gegen die Kehrpflicht sind in Relation zur Auswirkung
der Kehrpflicht in den seit 01.01.2023 einbezogenen Stadtteilen Darmstadts nicht bekannt
geworden. Daher ist die Reinigungspflicht in diesen Bereichen nicht verhältnismäßig.
Zudem kam es in diesem Jahr zu vielen Beschwerden seitens der betroffenen Bürgerinnen und
Bürger aufgrund der zugegangenen Gebührenbescheide und der damit verbundenen Kosten, die
für eine Vielzahl der Grundstückseigentümer bzw. Mieter eine erhebliche Belastung darstellen.
Auch deshalb sollen die von der Änderung der Straßenreinigungssatzung betroffenen
Grundstückseigentümer sich zukünftig wieder selbst entscheiden können, ob sie die Straßen
selbstständig kehren oder einen Dienstleister beauftragen.
Hanno Benz
Oberbürgermeister
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Punkt 14: Änderung der Straßenreinigungssatzung Vorlage des Oberbürgermeisters gem. § 58 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 2 HGO AfD-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung. FDP-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen, mit der die zum 01.01.2023 eingeführte flächendeckende Straßenreinigung wieder rückgängig gemacht wird und auf den Zustand vor dem 01.01.2023 zurückgeführt wird. 2. Die vom Magistrat vorzulegende Änderungssatzung soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Oberbürgermeister Hanno Benz übernimmt den FDP-Antrag. Daher muss nun über den so geänderten Antrag abgestimmt werden. Die namentliche Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis: Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 43 Stimmenthaltung: 1 Die Vorlage des Oberbürgermeisters ist damit abgelehnt.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0350
- Typ
- Stadtverordnetenvorlage
- Datum
- 17.10.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00