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2023/0350

Änderung der Straßenreinigungssatzung Vorlage des Oberbürgermeisters gem. § 58 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 2 HGO

Stadtverordnetenvorlage 17.10.2023

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2023/0350

3030 Zeichen

Der Oberbürgermeister  
Hanno Benz 
Postfach 11 10 61  
64225 Darmstadt    
    
 
 
Büro der Stadtverordnetenversammlung  
und Gremiendienste 
 
  
 
Der Oberbürgermeister  
Hanno Benz 
  
 Neues Rathaus am Luisenplatz  
Luisenplatz 5a  
64283 Darmstadt  
Telefon:  06151 13-2201 - 04 
Telefax:  06151 13-2205 
Internet:  http://www.darmstadt.de  
E-Mail:  oberbuergermeister@darmstadt.de  
 
Datum: 
   13. Oktober 2023 
 
 
Vorlage-Nr. 2023/0350 
 
 
Änderung der Straßenreinigungssatzung  
 
Vorlage des Oberbürgermeisters gem. § 58 Abs. 5 Satz 2 i.  V. m. § 56 Abs. 1 Satz 2 
HGO  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  
 
1. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine 
Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung zur Beschlussf assung 
vorzulegen, mit der die zum 01.01.2023 eingeführte flächendeckende 
Straßenreinigung wieder rückgängig gemacht wird und auf den Zustand vor 
dem 01.01.2023 zurückgeführt wird.  
 
2. Die vom Magistrat vorzulegende Änderungssatzung soll rückwirkend zum 
01.01.2023 in Kraft treten.

2 
 
Begründung: 
 
Die mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft getretene Reinigung aller Straßen, Wege und Plätze im 
Stadtgebiet durch den EAD wird für die Grundstückseigentümer kostenneutral aufgehoben.  
 
Von der Einführung der flächendeckenden Straßenreinigung sind ca. 25 Prozent der 
Darmstädterinnen und Darmstädter vorwiegend in Arheilgen, Wixhausen, Eberstadt und der 
Heimstättensiedlung betroffen. Bis zum 31.12.2022 oblag es den jeweiligen 
Grundstückseigentümern, die ihrem Grundstück zugehörigen Straßenabschnitte zu reinigen bzw. 
dies über die Hausordnung, zum Beispiel bei Mietobjekten mit mehreren Wohneinheiten, zu 
regeln. 
 
Die Umsetzung der Kehrpflicht erfolgte in der Vergangenheit in der Regel sehr gewissenhaft und 
sorgfältig. Denn den Bürgerinnen und Bürger ist am meisten an der Sauberkeit im Ort und 
insbesondere vor ihrem eigenen Grundstück gelegen. Für viele beinhaltet das Ritual „Kehren vor 
der eigenen Haustür“ nicht zuletzt auch eine soziale Komponente.  
Dass die Menschen ihrer Pflicht zur privaten wöchentlichen Straßenreinigung zu wenig oder gar 
nicht nachgekommen seien, war eine subjektive Wahrnehmung. 
 
Entsprechend schwerwiegende Verstöße gegen die Kehrpflicht sind in Relation zur Auswirkung 
der Kehrpflicht in den seit 01.01.2023 einbezogenen Stadtteilen Darmstadts nicht bekannt 
geworden. Daher ist die Reinigungspflicht in diesen Bereichen nicht verhältnismäßig. 
Zudem kam es in diesem Jahr zu vielen Beschwerden seitens der betroffenen Bürgerinnen und 
Bürger aufgrund der zugegangenen Gebührenbescheide und der damit verbundenen Kosten, die 
für eine Vielzahl der Grundstückseigentümer bzw. Mieter eine erhebliche Belastung darstellen.  
Auch deshalb sollen die von der Änderung der Straßenreinigungssatzung betroffenen 
Grundstückseigentümer sich zukünftig wieder selbst entscheiden können, ob sie die Straßen 
selbstständig kehren oder einen Dienstleister beauftragen.  
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

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1005 Zeichen

Punkt 14: Änderung der Straßenreinigungssatzung 
Vorlage des Oberbürgermeisters gem. § 58 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 
2 HGO 
 
AfD-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung. 
 
FDP-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
1. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine 
Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung zur Beschlussfassung 
vorzulegen, mit der die zum 01.01.2023 eingeführte flächendeckende 
Straßenreinigung wieder rückgängig gemacht wird und auf den Zustand vor 
dem 01.01.2023 zurückgeführt wird. 
2. Die vom Magistrat vorzulegende Änderungssatzung soll zum 01.01.2024 in 
Kraft treten. 
 
Oberbürgermeister Hanno Benz übernimmt den FDP-Antrag.  
Daher muss nun über den so geänderten Antrag abgestimmt werden. 
 
Die namentliche Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis: 
Ja-Stimmen:  19 
Nein-Stimmen:       43   
Stimmenthaltung:        1   
 
Die Vorlage des Oberbürgermeisters ist damit abgelehnt.

Beratungsverlauf (1)

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Orte (1)

  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0350
Typ
Stadtverordnetenvorlage
Datum
17.10.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00