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2277/2020

Initiierung eines 3. Frauenhauses in Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.08.2020

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3_Frauenhaus_Konzept_2020_2

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

3_Frauenhaus_Konzept_2020_2

18497 Zeichen

Autonome Frauenhäuser Köln
 3. Frauenhaus Köln // Konzept
Frauen helfen Frauen e.V.
Stammstr. 66a �  50823 Köln
Tel.: 0221. 51 55 12
www.frauenhaus-koeln.de
verwaltung@frauenhelfenfrauen-koeln.de
Mehr als 
 
ein Dach über 
 
dem Kopf

Frauen helfen Frauen
Schutz
VernetzungKraftNotaufnahme
Traumasensibel
Neues Leben Kinderhaus
Kinderrechte
Abbau von Gewalt gegen* Frauen und Kinder
Mut
Zuflucht
Sicherheit
Stärke
Vernetzung
Frauenhaus
wieder lachen
Achtsamkeit
Zuversicht
Freiheit
Stabilisierung
Vielfalt
Kooperation
Menschenrechte
Antirassistisch
Selbstfürsorge Vertrauen
Trost
Trost
Sichtbarkeit
Vermittlung
Empowerment
Ressourcen
Feiern
Barrierearm
Feminismus
Weltoffen Intersektional
Kultursensibel

3
      Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
    Konzept 
3. Autonomes Frauenhaus Köln
Einleitung 
Frauen helfen Frauen Köln e. V . arbeitet als Träger von zwei autonomen 
Frauenhäuser in Köln seit über 40 Jahren entschlossen an der Bekämpfung 
von häuslicher Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder. Im Laufe der Zeit 
sind in unserer Arbeit Bedarfe deutliche geworden, welche trotz aller 
Mühe in keinem der beiden Frauenhäuser gedeckt werden können. Mit der 
Schaffung eines dritten Frauenhauses für Köln wollen wir die Lücken in den 
Bedarfen schließen. Das dritte Frauenhaus bildet eine Ergänzung zu den 
T ätigkeitsfeldern der bestehenden zwei autonomen Frauenhäuser. 
Frauen helfen Frauen Köln e. V . greift zurück auf langjährige Expertise 
in der Begleitung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich von 
Gewalt gegen Frauen und Kindern. Unser Anliegen ist die kontinuierliche 
Weiterentwicklung der fachlichen Erfordernisse und die Anpassung des 
Angebots an gesellschaftliche Entwicklungen und individuelle Bedarfe.

4
      Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Inhaltliche Grundsätze 
 
Die Arbeit im 3. Frauenhaus basiert auf unseren feministischen 
Grundsätzen. 
Gewalt an Frauen ist ein gesellschaftliches Problem. Wir arbeiten 
parteilich und verstehen die Frauen als Expertinnen ihrer Situation. 
Mit jeder einzelnen Frau werden Perspektiven für ein Leben ohne 
Gewalt entwickelt. Wir arbeiten ressourcenorientiert und stärken 
von Gewalt betroffene Frauen durch Empowerment und Hilfe zur 
Selbsthilfe.

5
      Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Konzeption des 3. Frauenhauses Köln 
 
Für ein 3. Frauenhaus sehen wir keine anonyme Adresse vor und erweitern damit das 
bestehende Angebot für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder in Köln.
Folgende Faktoren bilden die Neuerungen im Konzept des 3. Frauenhauses: 
 y Die „Öffentlichkeit“ des Hauses trägt dazu bei, die Tabuisierung von Gewalt gegen Frauen 
weiter aufzulösen. Die Zuflucht Frauenhaus wird „sichtbar“. Durch den direkten Kontakt 
können Ängste und Vorurteile abgebaut werden. Eine andere Form von öffentlicher Unter-
stützung und Kooperation wird möglich. 
 
 y Pflegedienste und Assistentinnen für Frauen und Kinder mit Beeinträchtigungen erhalten 
Zugang. 
 
 y Einrichtung von Notbetten  
Das 3. Haus wird Notbetten für Frauen und Kinder bereitstellen und gewährleisten, dass 24 
Stunden – rund um die Uhr - Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, aufgenommen 
werden können.  
 
 y Apartments und Gemeinschaftsräume  
Das 3.Frauenhaus stellt für jede Frau mit Kindern ein Zimmer, eine kleine Küche und ein Bad 
zur Verfügung. Ausreichende Privatsphäre ist gerade in einer Krisensituation wichtig und 
trägt maßgeblich zur Stabilisierung bei. 
Einige der Apartments sind barrierefrei und damit geeignet für Frauen und Kinder mit Mobili-
tätseinschränkung. 
Für ältere Söhne und Frauen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf minimieren sich durch diese 
entspannte Wohnsituation die Reibungspunkte mit anderen Bewohnerinnen. 
Auch kurzfristige Aufnahmen von gefährdeten Trans*frauen in Kooperation mit dem Rubicon 
e. V . wären durch die Schaffung von separaten Wohnbereichen im Einzelfall möglich. 
Neben dem Wohnbereich soll eine ausreichend große Gemeinschaftswohnküche zur Verfü-
gung stehen. Des Weiteren wird es einen Gruppenraum für die Durchführung von Stabilisie-
rungskursen und anderen Gruppenangeboten geben. 
Gruppenangebote ermöglichen den Bewohnerinnen, die erlebte Isolation aufzubrechen und 
neue Freundschaften zu schließen: Es hilft ihnen dabei zu verstehen, dass die eigene Erfah-
rung kein Einzelschicksal, sondern ein gesellschaftliches Problem darstellt, das nicht nur sie, 
sondern viele Frauen betrifft.

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      Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
3. Frauenhaus // Frauenbereich
Schutzadresse für gewaltbetroffene Frauen und Kinder - 
barrierearm und mit öffentlicher Adresse 
Der Frauenbereich im Frauenhaus begleitet gewaltbetroffene Frauen parteilich, gender- und 
traumasensibel in den individuellen Bedürfnissen, Belangen und Anliegen. Die Frau selbst 
ist Expertin und bestimmt ihren Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Auf der psychosozialen 
Ebene gilt es die schutzsuchenden Frauen zu stärken, zu empowern sowie innere wie äußere 
Sicherheit und Stabilität aufzubauen, um die langfristigen Auswirkungen nach erlittener 
Gewalt zu mindern.
Psychosoziale Begleitung und Beratung erfolgt in den Bereichen:
 y Finanzen, Anträge, behördliche Belange, Begleitung zu Gerichten
 y Gesundheitsfürsorge
 y Sicherheitsplanung
 y emotionale Stabilität und innere Sicherheit
 y Stärkung des Selbstwertes durch Unterstützung an gesellschaftlicher T eilhabe,  
Deutschkursen, Kreativangeboten, Freizeitaktivitäten, Bewegungsangebote u.a. 
 y Zukunftsplanung: das Leben nach dem Frauenhaus
 y Unterstützung bei der Wohnungssuche, Umzug und Neuorientierung in der neuen Umgebung 
durch zeitlich begrenzte nachgehende Beratung
Das Schutzhaus ohne Anonymität bietet bereits mit Aufnahme der gewaltbetroffenen Frau eine 
umfassende Einbindung in das Kölner Frauenhilfesystem. Auch andere Hilfeträger können auf-
suchende Hilfsangebote machen, die auch weiterhin in der neuen Wohnung nach einem Aufent-
halt im Frauenhaus bestehen können. Außerdem sind Informations- und Aufklärungsveranstal-
tungen für die Bewohnerinnen möglich zu beispielsweise:
 y Gewaltformen und Möglichkeiten sich in Zukunft davor zu schützen
 y Familienrecht und Gewaltschutz
 y traumasensible Stabilisierungsgruppe 
 y Computerkurse, Deutschkurse u.a. 
 y Antidiskriminierungsarbeit
    
Die Öffnung der Schutzadresse bezieht sich allein auf eine Vernetzung und Verstärkung von 
Hilfsangeboten, wie gesetzliche Betreuer, ambulant Betreutes Wohnen, Dolmetscher*innen, 
aufsuchende Hilfe von anderen Beratungsstellen u.a..
Ein strenges Besuchsverbot durch Familie, Freund*innen gilt weiterhin.

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      Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Sicherheitskonzept
Notaufnahme-Apartments und Schutzhaus benötigen separate Eingänge. Für das Schutz-
haus braucht es Rückzugsraum und einen weniger auffälligen Eingangsbereich. Post und 
sonstige Anfragen können mit durch die Pforte der Notaufnahme-Apartments abgedeckt 
werden. 
 y Schutztüren
 y Schließsystem
 y Kameras 
 y Notknopf zur Polizei, oder zur Pforte
Für alle Mitarbeitenden und Bewohnerinnen braucht es regelmäßige Selbstverteidigungskurse 
und De-Eskalationstrainings. 
Gewaltschutz intersektional ermöglichen
Alle Menschen haben ein Recht auf ein gewaltfreies Leben. Mit dem 3. Frauenhaus schaffen 
wir einen niedrigschwelligen Schutzraum für Frauen und Kinder mit verschiedenen 
Bedürfnissen.
 
 y Schutz für Frauen und Kinder mit Mobilitätseinschränkung
Mindestens drei der zwölf Wohneinheiten müssen rollstuhlgerecht gestaltet sein. Geschulte 
Mitarbeiterinnen sowie enge Kooperation mit Pflege- und Unterstützungseinrichtungen ermög-
lichen es Frauen und Kindern mit Mobilitätseinschränkung im Frauenhaus Schutz vor Gewalt zu 
erfahren.
 y Platz für Vielfalt 
Durch mehr Privatsphäre in Apartments können Trans*Personen im Frauenhaus besser aufge-
nommen werden. Auch hier bedarf es intensiver Kooperation mit den Fachberatungsstellen in 
Köln, sowie sensibilisiertes Personal.
 y Raum für Stabilisierungsprozesse
Viele Frauen und Kinder kommen mit Traumata durch Gewalterfahrungen ins Frauenhaus. Die 
aktuelle beengte Wohnsituation in den Frauenhäusern ist höchst problematisch. Die Unterbrin-
gung in Apartments schafft eine ruhige und sichere Atmosphäre für Frauen und Kinder, und er-
möglicht bessere psychische Stabilisierung.
Es braucht neue Wege und Innovationen, um der Vielfalt einer Gesellschaft gerecht zu werden.

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      Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Notaufnahme 3. Frauenhaus
Im 3. Frauenhaus sind zwei Apartments mit 
sechs Betten für die Notaufnahme von Frauen 
und Kindern aus akuten Gewaltsituationen 
geplant. Die Notaufnahme-Apartments bie-
ten Frauen und deren Kindern, die akut von 
Beziehungsgewalt betroffen oder bedroht 
sind, zu jeder Tages- und Nachtzeit Schutz und 
Unterkunft. Dies gibt ihnen die Möglichkeit 
die akute Gewaltsituation zu verlassen. Die 
Frau kann selbständig oder in Begleitung der 
Polizei Kontakt zur Notaufnahme herstellen 
und umgehend aufgenommen werden (so-
fern Kapazitäten frei sind). Der Aufenthalt in 
den Notaufnahme-Apartments ist für bis zu 
10 Tagen möglich.
Die Notaufnahme braucht ein gutes Netz-
werk, sowohl lokal als auch überregional. 
Enge Zusammenarbeit mit der Polizei und 
den Gewaltschutzzentren in Köln ist die 
Basis für zügige Aufnahmen von Frauen und 
Kindern aus Gewaltsituationen. Um die auf-
genommenen Frauen und Kinder zeitnah in 
eine langfristige, sichere und bedarfsgerechte 
Unterbringung weiter zu vermitteln, ist die 
lokale und überregionale Vernetzung mit 
Schutzeinrichtungen unabdingbar. 
Die bestehenden Netzwerke von Frauen helfen 
Frauen Köln e. V . bieten eine solide Grundlage 
für die Vermittlung in bedarfsgerechte Einrich-
tungen, wie zum Beispiel Frauenhäuser, Mutter-
Kind-Einrichtungen, Betreutes Wohnen etc.
Ausstattung:
 y Eine Pforte mit separatem Eingang
 y 2 Apartments mit insgesamt 3-4 Zimmern, geteiltem Bad und Küche.
 y Erreichbarkeit wird Tag und Nacht gewährleistet.
 y Das Gebäude ist mit allen Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet –   
wie zum Beispiel Sprechanlage, Kamera, sichere Eingangstür
 y Öffentliche Adresse und T elefonnummer
Aufnahme:
 y Erstkontakt für die Aufnahme ist telefonisch. Am T elefon werden einige Fragen von beiden 
Seiten sowohl von der Notaufnahmestelle als auch von der Betroffenen geklärt.
 y Nach der telefonischen Aufnahme kommen die Betroffenen entweder selbst, von der Polizei, 
anderen Hilfsorganisationen oder Privatpersonen zu der Notaufnahmestelle gebracht. 
Aufenthalt in der Notaufnahme:
Ablauf der Beratung nach Ankunft der Frau im Notaufnahme-Appartement:
 y Datenaufnahme von Frau und Kindern, Aufnahme ggf. beim Jobcenter melden
 y Erstversorgung & Kennenlernen der Mitarbeiterinnen
 y Ausführliches Aufnahmegespräch: Klärung der Situation und Gefährdungseinschätzung 
 y Bedarfe der Frau und der Kinder klären
 y Suche einer passenden Unterstützungseinrichtung
 y Vermittlung in neue Einrichtung
 y Auszug aus der Notaufnahme

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      Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Nach der Klärung der Situation und der Gefährdungseinschätzung sind folgende Fragen in 
der Beratung zu thematisieren:
 y Möchte die Frau mit ihren Kindern in einem Frauenhaus unterkommen?
 y Falls nein, welche Möglichkeiten hat sie? Welche Möglichkeiten gibt es noch für sie und ihre 
Kinder?
 y Muss sie an andere Hilfsorganisationen weitervermittelt werden?
 y Fühlt sich die Frau in Köln sicher, braucht aber eine anonyme Adresse, so wird sie (mit ihren 
Kindern) in einem der beiden Frauenhäuser mit anonymer Adresse untergebracht. Sind beide 
Kölner Frauenhäuser vollbelegt, wird die Frau in ein Frauenhaus außerhalb von Köln weiter-
vermittelt.
 y Ist die Frau (mit ihren Kindern) in Köln zu sehr gefährdet, wird sie an ein Frauenhaus außerhalb 
von Köln weitervermittelt
 y Während des Aufenthalts wird die Frau von einer Mitarbeiterin in der Beratung unterstützt 
um weitere Schritte zu erarbeiten.
 y Beratungsbedarf der Mütter und Kinder: Die Kinder erhalten eine feste Ansprechperson, 
die parteilich die Sicht der Kinder im Entscheidungsprozess vermitteln kann. Wichtige erste 
Schritte wie zum Beispiel Kontakt zum Jugendamt, Schule oder Kindergarten werden unter-
stützt und ggf. begleitet
 y Betreuungsbedarf der Kinder: Um der Mutter genügend Entlastung und Ruhe im Entschei-
dungsprozess zu ermöglichen, sollte während des Aufenthalts in der Notaufnahme eine 
umfangreiche Kinderbetreuung angeboten werden. Hierfür müssen geeignete Räume zur 
Verfügung stehen.  Die Kinderbetreuung muss personell so ausgestattet sein, dass auftre-
tende Stressreaktionen aufgefangen werden können. Dies kann im Einzelfall eine 1:1 Betreu-
ung bedeuten.
 y In Ausnahmefällen kann eine Notaufnahme verlängert werden.

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      Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Perspektiven für die Arbeit mit Mädchen und Jungen
Kinder, die von Gewalt betroffen waren und mit 
ihren Müttern ins Frauenhaus flüchten, erfahren 
hier Schutz, Sicherheit und Unterstützung. Das 
Leben im Frauenhaus mit anonymer Adresse 
bedeutet für die Frauen und Kinder Schutz, 
aber auch neue Einschränkungen aufgrund 
der Geheimhaltung des Standorts.
Das 3. Frauenhaus soll keinen anonymen 
Standort haben. Es wird ein Schutzhaus mit 
geschützter Adresse und Zugang für wei-
tere Unterstützungsangebote durch „exter-
ne“ Hilfesysteme. Dies bietet unter der Be-
rücksichtigung bestehender Grundsätze der 
Autonomen Frauenhausarbeit vielerlei Chancen.
Chancen aus Sicht der Kinder:
 y Kontakt zu unterstützenden Personen kann aufrechterhalten werden, ohne Druck der Ge-
heimhaltung des Frauenhauses
 y Bestehende familienbegleitende Dienste brechen nicht ab und bleiben als Entlastung be-
stehen
 y Neue Kontakte im sozialen Umfeld der Kinder (Schule, Verein, Freunde…) können für die Le-
benssituation des Kindes sensibilisiert werden und unterstützend wirken 
Chancen aus professioneller Sicht:
 y ergänzende familienbegleitende Dienste können während des Aufenthalts im Frauenhaus 
installiert werden und wirken stabilisierend beim Übergang in ein neues Wohnumfeld
 y niedrigschwellige (Gruppen-)Angebote können zur Stärkung der Mutter/Familie angeboten 
werden; Kooperationen mit Beratungsstellen und Jugendamt vor Ort sind möglich
 y Einbeziehung männlicher Bezugspersonen in Hilfsangebote
 y Einbeziehung von Fachpersonen und persönliche Assistenz im Hinblick auf Aufnahme von 
Frauen und Kindern mit unterschiedlichen Einschränkungen
 y T ermine, die zur Klärung der familienrechtlichen Situation dienen (Verfahrensbeistandschaft, 
Gutachtergespräche …) können angstfrei im Rahmen einer vertrauten Umgebung stattfinden
Die Öffnung des Hauses muss folgende Grundsätze berücksichtigen:
 y Der Grundsatz der parteilichen Arbeit (s. Leistungsbeschreibung der Autonomen Frauenhäu-
ser von 4/2014) muss gewährleistet bleiben. Das schließt jegliche Zusammenarbeit mit dem 
KV vor Ort aus
 y Autonomie der Arbeit des Kinderbereichs ↔ (Über-) Angebot an Hilfsangeboten
 y Traumasensible Beziehungsarbeit als Grundlage der Hilfe erfordert Mitarbeiterinnen im Frau-
enhaus als Hauptansprechpartnerinnen für Frauen und Kinder
 y Interessenskonflikte unterschiedlicher professioneller Angebote müssen offen thematisiert 
sein

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      Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Öffentlichkeitsarbeit & Vernetzung 
Ein Frauenhaus mit öffentlicher Adresse 
bietet Raum für vertiefte Vernetzung mit den 
Akteur*innen in und um Köln aus dem Bereich 
des Gewaltschutzes. Hierfür ist ein großer 
Mehrzweckraum vorgesehen. Veranstaltungen 
zur Sensibilisierung, Prävention und zum 
Austausch zwischen Expert*innen stärken 
die Kooperation zwischen den verschiedenen 
Träger-Organisationen im Raum Köln. Die 
Zusammenarbeit mit der Polizei, medizinischen 
Institutionen, Mitarbeitenden aus Politik und 
Verwaltung sowie kirchlichen und autonomen 
Trägern ist eine wichtige Grundlage für die 
Entwicklung neuer Konzepte in Köln. Der 
Raum bietet durch Veranstaltungen weiter 
Möglichkeiten die Vorreiterrolle Kölns in der 
Bekämpfung häuslicher Gewalt zu stärken. 
Fazit 
Häusliche Gewalt hat viele Gesichter. Der 
fachliche und politische Diskurs, was wir 
unter Gewalt gegen Frauen und Kinder 
verstehen, hat sich innerhalb der letzten 
40 Jahre spezialisiert, ausdifferenziert und 
professionalisiert. Auch Stalking, Mobbing als 
Gewaltformen und sexualisierte Gewalt in der 
Ehe sind gesellschaftlich sichtbarer als noch 
vor 40 Jahren. Gewalt betrifft uns alle. 
Umso wichtiger ist es, den Schutz von Frauen 
und Kindern so vielfältig wie möglich an die 
unterschiedlichen individuellen Biografien 
anpassen zu können. 
Es braucht neue Wege und Innovationen, 
um der Vielfalt einer Gesellschaft gerecht zu 
werden. 
Frauen und Kinder haben ein Recht auf: 
 y traumasensible Begleitung und Beratung 
 y Barrierefreien Zugang zu Schutz und Unterstützung 
 y Vielfalt an Hilfeversorgung & nachhaltige Vermittlung in das Hilfesystem 
Auch Jungen über 12 Jahren müssen geschützt werden können, um auch ein Gegengewicht zu 
den Auswirkungen von Gewalt bieten zu können. 
Mit einem 3. Frauenhaus in dieser Vielfalt zeigt sich Köln weltoffen und als ein Vorreiter in Sa-
chen Gewaltschutz für alle.

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      Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Ein chronologischer Überblick
unter Anleitung von Prof. Maria Mies gründen Studentinnen den Verein
erste finanzielle Unterstützung des Vereins durch die Stadt Köln
Der Rat der Stadt bewilligt dem Verein eine institutionelle Förderung
Das 2. Autonome Frauenhaus wird eröffnet
20-jähriges Bestehen des 1. Autonomen Frauenhauses 
& 5-jähriges Bestehen des 2. Autonomen Frauenhauses
25-jähriges Bestehen des 1. Autonomen Frauenhauses & 
10-jähriges Bestehen des 2. Autonomen Frauenhauses
30-jähriges Jubiläum: „Mutige Wege – raus aus der Gewalt“ ein 
Theaterprojekt mit ehemaligen Frauenhausbewohnerinnen 
feiert Premiere
Die beiden Frauenhäuser werden mit dem Beginenpreis 
ausgezeichnet.
Verein „Kinderhaus Frauen helfen Frauen“ wird 30 Jahre alt
40-jähriges Bestehen des 1. Autonomen Frauenhauses
40-jähriges Bestehen des Vereins „Kinderhaus Frauen helfen Frauen“
Rat der Stadt Köln beschließt das 3. Frauenhaus für Köln
1976
1977 
1986
1991
1996
2001
2006
2007
2008
2016
2018
2019
Frauen helfen Frauen e.V., Köln
Geschichte des Vereins

Beschlussvorlage Rat

13951 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 
 2277/2020 
Freigabedatum 
 11.08.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Initiierung eines 3. Frauenhauses in Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt das vom Trägerverein Frauen helfen Frauen e.V. in der Anlage vorgelegte Konzept für 
ein 3. Frauenhaus zustimmend zur Kenntnis. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept gemeinsam mit den im Netzwerk gegen Häusliche 
Gewalt vertretenen Akteuren fortzuentwickeln. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der noch zu konkretisierenden fachlichen Anforde-
rungen, den Trägerverein bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie oder einem Grundstück zu 
unterstützen.  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Trägerverein ein konkretes Umsetzungskon-
zept für das 3. Frauenhaus unter Berücksichtigung der Finanzierung von Land und Bund zu entwi-
ckeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. 
 
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Liegenschaftsausschuss 25.08.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 12.12.2019 die Etablierung eines barrierefreien dritten 
Frauenhauses mit der Aufnahmemöglichkeit für Jungen über 12 Jahren befürwortet (AN/1662/2019). 
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Grundstück oder eine bestehende 
Immobilie zu suchen und die genauen Investitionskosten zu ermitteln. Der Sachstand ist dem Aus-
schuss Soziales und Senioren sowie dem Liegenschaftsausschuss zu berichten. 
Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, beim Land NRW den entsprechenden Bedarf für die 
Errichtung und eine Bezuschussung des Betriebs anzumelden und eine Förderung im Rahmen des 
experimentellen Wohnungsbaus der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Landes Nord-
rhein-Westfalen zu beantragen. 
Ebenfalls wurde die Verwaltung beauftragt, Fördermittel im Rahmen des am 1. Januar 2020 starten-
den Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zu beantragen. Die Ver-
waltung wurde auch gebeten, mit dem Land NRW Gespräche über die Bezuschussung der Betriebs-
kosten für ein drittes Frauenhaus in Köln aufzunehmen. 
Die Verwaltung informiert zu diesem Beschluss über folgenden aktuellen Sachstand: 
 
Wesentlicher Inhalt des Konzeptes zur Verbesserung der Aufnahmestandards für den Neubau 
des 3. Frauenhauses 
Für das geplante 3. Frauenhaus hat der Trägerverein Frauen helfen Frauen e.V. ein Konzept erstellt, 
das gegenüber den bisherigen autonomen Frauenhäusern eine deutliche Verbesserung der Aufnah-
mestandards beinhaltet.  
Das Konzept ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und umfasst im Einzelnen: 
 Der Standort des 3. Frauenhauses wird öffentlich bekannt sein. Ziel ist u.a. auch die Zu-
gangshürden für Betroffene zu senken und das Thema in der Gesellschaft zu enttabuisieren. 
 Das Gebäude soll mit Sicherheitsmaßnahmen wie Sprechanlage, Kamera und sichere Ein-
gangstür ausgestattet sein. Alle Mitarbeitenden und Bewohnerinnen erhalten regelmäßige 
Selbstverteidigungskurse und De-Eskalationstrainings. 
 Eine Erreichbarkeit und Aufnahme „rund um die Uhr“ ermöglicht schnelle Hilfe, Kriseninter-
vention und ein zeitnahes Clearing. Die Anlaufstelle wird den Schutz der Bewohnerinnen 
durch eine entsprechende Konzipierung trotz des Verzichtes auf eine anonyme Adresse si-
cherstellen.  
 Im Clearing wird zeitnah geklärt, ob die Frauen anonymen Schutz benötigen, vor Ort aufge-
nommen oder auch außerhalb der Stadt versorgt werden. Für eine gute Koordinierung weite-
rer Hilfsangebote in Köln, wie z.B. ambulante Beratungsstellen wird eine stärkere Vernet-
zung und Kooperation zu anderen Trägern im Rahmen des Gewaltschutzes aufgebaut, 
um sich im Sinne der Hilfebedarfe der Frauen gut abstimmen zu können.

3 
 Geplant sind 10 feste Plätze für Frauen und deren Kinder. Darüber hinaus sind 6 Notplätze 
für Frauen und Kinder vorgesehen. 
 Zur Unterbringung der Frauen sind kleine abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Kü-
che und Sanitärbereich (Apartments) vorgesehen. Hierdurch wird den einzelnen Frauen mit 
ihren Kindern mehr Ruhe und Privatsphäre ermöglicht. Dies ist insbesondere für die Aufnah-
meoption älterer Söhne von hoher Bedeutung. 
 Ein Teil der Apartments soll als Aufnahmemöglichkeit für Frauen und Kinder mit Behinderun-
gen barrierefrei sein. 
 Erstmalig in Köln und bis auf wenige Ausnahmen im Umland wird es Aufnahmemöglichkei-
ten für Frauen mit männlichen Kindern im Alter ab 12 Jahren geben. Diese und ihre Müt-
ter waren bisher von einer stationären Aufnahme ausgeschlossen. 
 Die Unterteilung in Apartments ermöglicht es, in Zusammenarbeit mit dem Rubicon e.V. auch 
Trans*frauen aufzunehmen. 
 Räumliche Erfordernisse sind neben den Apartments u.a. eine Pforte, mehrere Gemein-
schaftsräume, Büros sowie eine große Wohnküche, auch um entsprechende Angebote vorzu-
halten, die den Betroffenen Wege aus der Isolation aufweisen und den fachlichen Austausch 
in Netzwerken zu ermöglichen und zu fördern  
 Durch den Verzicht auf Anonymität des Hauses ergeben sich weitere konzeptionelle Möglich-
keiten der Bündelung von Angeboten der städtischen Angebotsstruktur, wie Frühe Hilfen 
und aufsuchende ambulante Hilfen. Das Gesamtkonzept und die räumliche Ausstattung bieten 
die Chance der Weiterentwicklung spezifischer auf die Bedarfe der Betroffenen ausgerichteter 
passgenauer Hilfen.  
 
Bewertung der Verwaltung 
Die Verwaltung begrüßt und unterstützt das von Frauen helfen Frauen e.V. vorgelegte Konzept, da 
die dort skizzierten Angebote eine wertvolle Ergänzung des bestehenden Hilfesystems darstellen und 
auch von den Akteuren des Netzwerks gegen häusliche Gewalt unterstützt werden. 
Erste Erfahrungen hinsichtlich der zukünftig vorgesehenen Schnittstellen der Frauenhäuser zu ande-
ren Angeboten konnten bereits während des sog. Corona-Clearings als Pandemiemaßnahme seit 
Mai 2020 gesammelt werden. In diesem Kontext hat die Verwaltung fünf Wohnungen zur Verfügung 
gestellt, in denen Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden, mit bis zu sieben Kindern vo-
rübergehend wohnen können.  
Die Wohnungen dienen der Erstaufnahme und dem so genannten „Clearing“ einer Intervention, um 
zunächst Klarheit über eine eventuell bestehende Covid19 - Infektion zu erhalten und den Hilfe- und 
Unterstützungsbedarf der Betroffenen zu ermitteln. Diese Erstversorgung und Beratung haben Mitar-
beiterinnen der beiden Kölner Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt übernommen. Für das 
linksrheinische Köln ist dies das Gewaltschutzzentrum des Sozialdienstes katholischer Frauen Köln 
e.V. (SkF) und im Rechtsrheinischen „Der Wendepunkt“, Frauenberatung und Gewaltschutzzentrum 
der Diakonie Michaelshoven e.V. 
Nach der Klärung des Hilfebedarfes von Frauen und Kindern wird bei akuter Bedrohung innerhalb von 
14 Tagen die Aufnahme in eines der Frauenhäuser in Köln oder der weiteren Umgebung geprüft. In 
den anderen Fällen werden mögliche rechtliche Schritte im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes ein-
geleitet oder geeignete Unterbringungsformen in enger Zusammenarbeit mit der Stadt angeboten. 
Diese gelungene Kooperation zwischen den Trägern der ambulant arbeitenden Gewaltschutz-
zentren und den autonomen Frauenhäusern wird im Rahmen des 3. Frauenhauses fortgesetzt 
und vertieft. 
Die Verwaltung hat das Konzept in der jüngsten Sitzung des Netzwerks gegen häusliche Gewalt vor-
gestellt und die Zustimmung der anderen Träger eingeholt. Gleichzeitig wurde vereinbart, eine fachli-
che Konkretisierung des Konzeptes vorzunehmen, die eine optimale Einbettung als wichtigen Bau-
stein im Kölner System gegen häusliche Gewalt gewährleistet und einen hohen Konsens der Akteure 
herbeiführt.

4 
 
Etablierung eines 3. Frauenhauses in Köln im Rahmen der kommunalen Kofinanzierung der 
Landesförderung  
Die Förderung von Zufluchtsstätten für von Gewalt betroffene Frauen (Frauenhäuser) ist grundsätz-
lich eine Aufgabe im Verantwortungsbereich der Bundesländer. Art und Umfang der Förderung für die 
Frauenhäuser in Köln richten sich nach der Landesrichtlinie des Ministeriums für Heimat, Kommuna-
les, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG). Hierbei werden vom Land 
pauschalierte Personal- und Sachkostenzuschüsse gewährt, die durch kommunale Mittel aufgestockt 
werden.  
Hinsichtlich der Landesfinanzierung von Frauenhäusern hat das Forschungsinstitut Zoom e.V. von 
Februar 2019 bis Mai 2020 im Auftrag des MHKBG die Bedarfslage bezüglich ambulanter und statio-
närer Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen in Nordrhein-Westfalen untersucht.  
Auf der Grundlage dieser Bedarfsanalyse soll eine wissenschaftlich fundierte Planung einer landes-
weit bedarfsdeckenden Versorgung des spezialisierten Hilfeleistungssystems erfolgen - dies nicht 
zuletzt vor dem Hintergrund der Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen 
des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. 
Die erhobenen Informationen sollen aufzeigen, welche Bedarfe einer Weiterentwicklung des Hilfesys-
tems bestehen.  
Die Bedarfsanalyse im Auftrag des Landes NRW ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht 
abgeschlossen, so dass über den Umfang der Landesfinanzierung des 3. Frauenhauses noch 
keine verbindliche Aussage getroffen werden kann. 
Die Verwaltung steht hierzu im engen Austausch mit dem Landesministerium. 
 
Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“  
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert auf Grundlage 
einer am 18. Februar 2020 in Kraft getretenen Förderrichtlinie innerhalb des Förderzeitraums von vier 
Jahren Baumaßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Unterstützungs-
einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Das Programm wird in enger Kooperati-
on mit den Ländern durchgeführt, die jeweils eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem 
Bund abschließen. 
Gefördert werden Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau sowie zum Erwerb oder der Sanierung 
von Unterstützungseinrichtungen (zum Beispiel Frauenhäuser, Fachberatungsstellen oder Schutz-
wohnungen), denen innovative Ansätze zur Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit zugrunde liegen. 
Profitieren hiervon sollen insbesondere gewaltbetroffene Frauen, für die es bislang bundesweit keine 
ausreichenden Kapazitäten beziehungsweise nicht ausreichend spezialisierte Unterstützungsangebo-
te gibt. 
Voraussetzung einer Förderung ist, dass eine Zustimmung des Landesministeriums MHKBG 
vorliegt. Damit die Anträge beim Bund gestellt werden können, bedarf es deshalb der Vorabstim-
mung mit dem Land. Dies beinhaltet neben dem fachlichen Konzept die Klärung der Bezuschussung 
baulicher Maßnahmen, der Betriebskosten und die Akquise einer Immobilie bzw. Grundstückes. 
Der Förderantrag wird gleichzeitig beim Bundes- als auch beim Landesministerium gestellt. 
Projektträger und Antragsteller ist grundsätzlich nicht die Kommune, sondern der Träger des 
Frauenhauses. 
 
Finanzierung des 3. Frauenhauses 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich noch keine konkrete Aussage über die aufzuwendenden fi-
nanziellen Mittel treffen. Nach der mit diesem Beschluss angestrebten Zustimmung des Rates zur 
fachlichen Konzeptionierung des 3. Frauenhauses ist vorgesehen, dass die Verwaltung den Träger-
verein bei der fachlichen Bedarfsplanung und der Suche nach einer geeigneten Immobilie oder 
Grundstück unterstützt. Darauf aufbauend kann ein konkretes Umsetzungskonzept mit dem Träger-
verein für das 3. Frauenhaus entwickelt werden, welches die Fördermöglichkeiten des Bundes und

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des Landes berücksichtigt. 
Für das Umsetzungskonzept sind bezogen auf geeignete Liegenschaften verschiedene Unterstüt-
zungsoptionen durch die Stadt möglich. So befinden sich die beiden bestehenden autonomen Frau-
enhäuser auf Liegenschaften der Stadt Köln, die an Frauen helfen Frauen e.V. vermietet wurden. 
Das erste Frauenhaus wird im kommenden Jahr einen Neubau erhalten. Hierfür ist dieses Grund-
stück von der Stadt an die GAG übertragen worden, die dort auch öffentlich geförderte Wohnungen 
baut und auch Vermieter des Neubaus des ersten Frauenhauses werden wird. 
Das zweite Frauenhaus befindet sich auf einem Grundstück, auf dem es weitere soziales Angebote 
und städtische Wohnungen gibt. 
Für die Realisation des 3. Frauenhauses ist dies noch zu konkretisieren. Eine Möglichkeit wäre z.B. 
der Ankauf oder Zurverfügungstellung eines geeigneten Grundstücks und der Verkauf an einen Inves-
tor über eine Konzeptvergabe.  
Der Betrieb der bestehenden Frauenhäuser wird über Tagessätze finanziert. Bei Transferleistungsbe-
zieherinnen werden die Tagessätze als Kosten der Unterkunft von den Leistungsträgern übernom-
men.  
Für Frauen im Leistungsbezug nach dem SGB II, die aus einer anderen Kommune in Köln aufge-
nommen werden, besteht nach § 36 a SGB II eine Kostenerstattungspflicht derjenigen Kommune, in 
der die Frau zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Jahresdurchschnitt werden ca. 75 % der 
Frauenhausbewohnerinnen mit einem Leistungsbezug nach dem SGB II außerhalb von Köln aufge-
nommen. Insoweit können Anteile an den Betriebskosten des Frauenhauses über Kostenerstattungs-
verfahren refinanziert werden. 
Darüber hinaus kann für Kölner Frauen, die in den Kölner Frauenhäusern aufgenommen werden und 
die im Leistungsbezug nach SGB II sind, für die Kosten der Unterkunft der jährlich maßgebliche Bun-
desanteil zur Erstattung angemeldet werden.  
Diese Finanzierungsgrundsätze beabsichtigt die Verwaltung auch bei der Finanzierung des 3. Frau-
enhauses zugrunde zu legen. 
 
Anlage „Kurzkonzept 3. Autonomes Frauenhaus Köln“

Beratungsverlauf (3)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.08.2020 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2277/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.08.2020
Erstellt
24.07.2020 08:45