2277/2020
Initiierung eines 3. Frauenhauses in Köln
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3_Frauenhaus_Konzept_2020_2
18497 Zeichen
Autonome Frauenhäuser Köln
3. Frauenhaus Köln // Konzept
Frauen helfen Frauen e.V.
Stammstr. 66a � 50823 Köln
Tel.: 0221. 51 55 12
www.frauenhaus-koeln.de
verwaltung@frauenhelfenfrauen-koeln.de
Mehr als
ein Dach über
dem Kopf
Frauen helfen Frauen
Schutz
VernetzungKraftNotaufnahme
Traumasensibel
Neues Leben Kinderhaus
Kinderrechte
Abbau von Gewalt gegen* Frauen und Kinder
Mut
Zuflucht
Sicherheit
Stärke
Vernetzung
Frauenhaus
wieder lachen
Achtsamkeit
Zuversicht
Freiheit
Stabilisierung
Vielfalt
Kooperation
Menschenrechte
Antirassistisch
Selbstfürsorge Vertrauen
Trost
Trost
Sichtbarkeit
Vermittlung
Empowerment
Ressourcen
Feiern
Barrierearm
Feminismus
Weltoffen Intersektional
Kultursensibel
3
Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Konzept
3. Autonomes Frauenhaus Köln
Einleitung
Frauen helfen Frauen Köln e. V . arbeitet als Träger von zwei autonomen
Frauenhäuser in Köln seit über 40 Jahren entschlossen an der Bekämpfung
von häuslicher Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder. Im Laufe der Zeit
sind in unserer Arbeit Bedarfe deutliche geworden, welche trotz aller
Mühe in keinem der beiden Frauenhäuser gedeckt werden können. Mit der
Schaffung eines dritten Frauenhauses für Köln wollen wir die Lücken in den
Bedarfen schließen. Das dritte Frauenhaus bildet eine Ergänzung zu den
T ätigkeitsfeldern der bestehenden zwei autonomen Frauenhäuser.
Frauen helfen Frauen Köln e. V . greift zurück auf langjährige Expertise
in der Begleitung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich von
Gewalt gegen Frauen und Kindern. Unser Anliegen ist die kontinuierliche
Weiterentwicklung der fachlichen Erfordernisse und die Anpassung des
Angebots an gesellschaftliche Entwicklungen und individuelle Bedarfe.
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Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Inhaltliche Grundsätze
Die Arbeit im 3. Frauenhaus basiert auf unseren feministischen
Grundsätzen.
Gewalt an Frauen ist ein gesellschaftliches Problem. Wir arbeiten
parteilich und verstehen die Frauen als Expertinnen ihrer Situation.
Mit jeder einzelnen Frau werden Perspektiven für ein Leben ohne
Gewalt entwickelt. Wir arbeiten ressourcenorientiert und stärken
von Gewalt betroffene Frauen durch Empowerment und Hilfe zur
Selbsthilfe.
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Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Konzeption des 3. Frauenhauses Köln
Für ein 3. Frauenhaus sehen wir keine anonyme Adresse vor und erweitern damit das
bestehende Angebot für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder in Köln.
Folgende Faktoren bilden die Neuerungen im Konzept des 3. Frauenhauses:
y Die „Öffentlichkeit“ des Hauses trägt dazu bei, die Tabuisierung von Gewalt gegen Frauen
weiter aufzulösen. Die Zuflucht Frauenhaus wird „sichtbar“. Durch den direkten Kontakt
können Ängste und Vorurteile abgebaut werden. Eine andere Form von öffentlicher Unter-
stützung und Kooperation wird möglich.
y Pflegedienste und Assistentinnen für Frauen und Kinder mit Beeinträchtigungen erhalten
Zugang.
y Einrichtung von Notbetten
Das 3. Haus wird Notbetten für Frauen und Kinder bereitstellen und gewährleisten, dass 24
Stunden – rund um die Uhr - Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, aufgenommen
werden können.
y Apartments und Gemeinschaftsräume
Das 3.Frauenhaus stellt für jede Frau mit Kindern ein Zimmer, eine kleine Küche und ein Bad
zur Verfügung. Ausreichende Privatsphäre ist gerade in einer Krisensituation wichtig und
trägt maßgeblich zur Stabilisierung bei.
Einige der Apartments sind barrierefrei und damit geeignet für Frauen und Kinder mit Mobili-
tätseinschränkung.
Für ältere Söhne und Frauen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf minimieren sich durch diese
entspannte Wohnsituation die Reibungspunkte mit anderen Bewohnerinnen.
Auch kurzfristige Aufnahmen von gefährdeten Trans*frauen in Kooperation mit dem Rubicon
e. V . wären durch die Schaffung von separaten Wohnbereichen im Einzelfall möglich.
Neben dem Wohnbereich soll eine ausreichend große Gemeinschaftswohnküche zur Verfü-
gung stehen. Des Weiteren wird es einen Gruppenraum für die Durchführung von Stabilisie-
rungskursen und anderen Gruppenangeboten geben.
Gruppenangebote ermöglichen den Bewohnerinnen, die erlebte Isolation aufzubrechen und
neue Freundschaften zu schließen: Es hilft ihnen dabei zu verstehen, dass die eigene Erfah-
rung kein Einzelschicksal, sondern ein gesellschaftliches Problem darstellt, das nicht nur sie,
sondern viele Frauen betrifft.
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Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
3. Frauenhaus // Frauenbereich
Schutzadresse für gewaltbetroffene Frauen und Kinder -
barrierearm und mit öffentlicher Adresse
Der Frauenbereich im Frauenhaus begleitet gewaltbetroffene Frauen parteilich, gender- und
traumasensibel in den individuellen Bedürfnissen, Belangen und Anliegen. Die Frau selbst
ist Expertin und bestimmt ihren Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Auf der psychosozialen
Ebene gilt es die schutzsuchenden Frauen zu stärken, zu empowern sowie innere wie äußere
Sicherheit und Stabilität aufzubauen, um die langfristigen Auswirkungen nach erlittener
Gewalt zu mindern.
Psychosoziale Begleitung und Beratung erfolgt in den Bereichen:
y Finanzen, Anträge, behördliche Belange, Begleitung zu Gerichten
y Gesundheitsfürsorge
y Sicherheitsplanung
y emotionale Stabilität und innere Sicherheit
y Stärkung des Selbstwertes durch Unterstützung an gesellschaftlicher T eilhabe,
Deutschkursen, Kreativangeboten, Freizeitaktivitäten, Bewegungsangebote u.a.
y Zukunftsplanung: das Leben nach dem Frauenhaus
y Unterstützung bei der Wohnungssuche, Umzug und Neuorientierung in der neuen Umgebung
durch zeitlich begrenzte nachgehende Beratung
Das Schutzhaus ohne Anonymität bietet bereits mit Aufnahme der gewaltbetroffenen Frau eine
umfassende Einbindung in das Kölner Frauenhilfesystem. Auch andere Hilfeträger können auf-
suchende Hilfsangebote machen, die auch weiterhin in der neuen Wohnung nach einem Aufent-
halt im Frauenhaus bestehen können. Außerdem sind Informations- und Aufklärungsveranstal-
tungen für die Bewohnerinnen möglich zu beispielsweise:
y Gewaltformen und Möglichkeiten sich in Zukunft davor zu schützen
y Familienrecht und Gewaltschutz
y traumasensible Stabilisierungsgruppe
y Computerkurse, Deutschkurse u.a.
y Antidiskriminierungsarbeit
Die Öffnung der Schutzadresse bezieht sich allein auf eine Vernetzung und Verstärkung von
Hilfsangeboten, wie gesetzliche Betreuer, ambulant Betreutes Wohnen, Dolmetscher*innen,
aufsuchende Hilfe von anderen Beratungsstellen u.a..
Ein strenges Besuchsverbot durch Familie, Freund*innen gilt weiterhin.
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Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Sicherheitskonzept
Notaufnahme-Apartments und Schutzhaus benötigen separate Eingänge. Für das Schutz-
haus braucht es Rückzugsraum und einen weniger auffälligen Eingangsbereich. Post und
sonstige Anfragen können mit durch die Pforte der Notaufnahme-Apartments abgedeckt
werden.
y Schutztüren
y Schließsystem
y Kameras
y Notknopf zur Polizei, oder zur Pforte
Für alle Mitarbeitenden und Bewohnerinnen braucht es regelmäßige Selbstverteidigungskurse
und De-Eskalationstrainings.
Gewaltschutz intersektional ermöglichen
Alle Menschen haben ein Recht auf ein gewaltfreies Leben. Mit dem 3. Frauenhaus schaffen
wir einen niedrigschwelligen Schutzraum für Frauen und Kinder mit verschiedenen
Bedürfnissen.
y Schutz für Frauen und Kinder mit Mobilitätseinschränkung
Mindestens drei der zwölf Wohneinheiten müssen rollstuhlgerecht gestaltet sein. Geschulte
Mitarbeiterinnen sowie enge Kooperation mit Pflege- und Unterstützungseinrichtungen ermög-
lichen es Frauen und Kindern mit Mobilitätseinschränkung im Frauenhaus Schutz vor Gewalt zu
erfahren.
y Platz für Vielfalt
Durch mehr Privatsphäre in Apartments können Trans*Personen im Frauenhaus besser aufge-
nommen werden. Auch hier bedarf es intensiver Kooperation mit den Fachberatungsstellen in
Köln, sowie sensibilisiertes Personal.
y Raum für Stabilisierungsprozesse
Viele Frauen und Kinder kommen mit Traumata durch Gewalterfahrungen ins Frauenhaus. Die
aktuelle beengte Wohnsituation in den Frauenhäusern ist höchst problematisch. Die Unterbrin-
gung in Apartments schafft eine ruhige und sichere Atmosphäre für Frauen und Kinder, und er-
möglicht bessere psychische Stabilisierung.
Es braucht neue Wege und Innovationen, um der Vielfalt einer Gesellschaft gerecht zu werden.
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Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Notaufnahme 3. Frauenhaus
Im 3. Frauenhaus sind zwei Apartments mit
sechs Betten für die Notaufnahme von Frauen
und Kindern aus akuten Gewaltsituationen
geplant. Die Notaufnahme-Apartments bie-
ten Frauen und deren Kindern, die akut von
Beziehungsgewalt betroffen oder bedroht
sind, zu jeder Tages- und Nachtzeit Schutz und
Unterkunft. Dies gibt ihnen die Möglichkeit
die akute Gewaltsituation zu verlassen. Die
Frau kann selbständig oder in Begleitung der
Polizei Kontakt zur Notaufnahme herstellen
und umgehend aufgenommen werden (so-
fern Kapazitäten frei sind). Der Aufenthalt in
den Notaufnahme-Apartments ist für bis zu
10 Tagen möglich.
Die Notaufnahme braucht ein gutes Netz-
werk, sowohl lokal als auch überregional.
Enge Zusammenarbeit mit der Polizei und
den Gewaltschutzzentren in Köln ist die
Basis für zügige Aufnahmen von Frauen und
Kindern aus Gewaltsituationen. Um die auf-
genommenen Frauen und Kinder zeitnah in
eine langfristige, sichere und bedarfsgerechte
Unterbringung weiter zu vermitteln, ist die
lokale und überregionale Vernetzung mit
Schutzeinrichtungen unabdingbar.
Die bestehenden Netzwerke von Frauen helfen
Frauen Köln e. V . bieten eine solide Grundlage
für die Vermittlung in bedarfsgerechte Einrich-
tungen, wie zum Beispiel Frauenhäuser, Mutter-
Kind-Einrichtungen, Betreutes Wohnen etc.
Ausstattung:
y Eine Pforte mit separatem Eingang
y 2 Apartments mit insgesamt 3-4 Zimmern, geteiltem Bad und Küche.
y Erreichbarkeit wird Tag und Nacht gewährleistet.
y Das Gebäude ist mit allen Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet –
wie zum Beispiel Sprechanlage, Kamera, sichere Eingangstür
y Öffentliche Adresse und T elefonnummer
Aufnahme:
y Erstkontakt für die Aufnahme ist telefonisch. Am T elefon werden einige Fragen von beiden
Seiten sowohl von der Notaufnahmestelle als auch von der Betroffenen geklärt.
y Nach der telefonischen Aufnahme kommen die Betroffenen entweder selbst, von der Polizei,
anderen Hilfsorganisationen oder Privatpersonen zu der Notaufnahmestelle gebracht.
Aufenthalt in der Notaufnahme:
Ablauf der Beratung nach Ankunft der Frau im Notaufnahme-Appartement:
y Datenaufnahme von Frau und Kindern, Aufnahme ggf. beim Jobcenter melden
y Erstversorgung & Kennenlernen der Mitarbeiterinnen
y Ausführliches Aufnahmegespräch: Klärung der Situation und Gefährdungseinschätzung
y Bedarfe der Frau und der Kinder klären
y Suche einer passenden Unterstützungseinrichtung
y Vermittlung in neue Einrichtung
y Auszug aus der Notaufnahme
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Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Nach der Klärung der Situation und der Gefährdungseinschätzung sind folgende Fragen in
der Beratung zu thematisieren:
y Möchte die Frau mit ihren Kindern in einem Frauenhaus unterkommen?
y Falls nein, welche Möglichkeiten hat sie? Welche Möglichkeiten gibt es noch für sie und ihre
Kinder?
y Muss sie an andere Hilfsorganisationen weitervermittelt werden?
y Fühlt sich die Frau in Köln sicher, braucht aber eine anonyme Adresse, so wird sie (mit ihren
Kindern) in einem der beiden Frauenhäuser mit anonymer Adresse untergebracht. Sind beide
Kölner Frauenhäuser vollbelegt, wird die Frau in ein Frauenhaus außerhalb von Köln weiter-
vermittelt.
y Ist die Frau (mit ihren Kindern) in Köln zu sehr gefährdet, wird sie an ein Frauenhaus außerhalb
von Köln weitervermittelt
y Während des Aufenthalts wird die Frau von einer Mitarbeiterin in der Beratung unterstützt
um weitere Schritte zu erarbeiten.
y Beratungsbedarf der Mütter und Kinder: Die Kinder erhalten eine feste Ansprechperson,
die parteilich die Sicht der Kinder im Entscheidungsprozess vermitteln kann. Wichtige erste
Schritte wie zum Beispiel Kontakt zum Jugendamt, Schule oder Kindergarten werden unter-
stützt und ggf. begleitet
y Betreuungsbedarf der Kinder: Um der Mutter genügend Entlastung und Ruhe im Entschei-
dungsprozess zu ermöglichen, sollte während des Aufenthalts in der Notaufnahme eine
umfangreiche Kinderbetreuung angeboten werden. Hierfür müssen geeignete Räume zur
Verfügung stehen. Die Kinderbetreuung muss personell so ausgestattet sein, dass auftre-
tende Stressreaktionen aufgefangen werden können. Dies kann im Einzelfall eine 1:1 Betreu-
ung bedeuten.
y In Ausnahmefällen kann eine Notaufnahme verlängert werden.
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Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Perspektiven für die Arbeit mit Mädchen und Jungen
Kinder, die von Gewalt betroffen waren und mit
ihren Müttern ins Frauenhaus flüchten, erfahren
hier Schutz, Sicherheit und Unterstützung. Das
Leben im Frauenhaus mit anonymer Adresse
bedeutet für die Frauen und Kinder Schutz,
aber auch neue Einschränkungen aufgrund
der Geheimhaltung des Standorts.
Das 3. Frauenhaus soll keinen anonymen
Standort haben. Es wird ein Schutzhaus mit
geschützter Adresse und Zugang für wei-
tere Unterstützungsangebote durch „exter-
ne“ Hilfesysteme. Dies bietet unter der Be-
rücksichtigung bestehender Grundsätze der
Autonomen Frauenhausarbeit vielerlei Chancen.
Chancen aus Sicht der Kinder:
y Kontakt zu unterstützenden Personen kann aufrechterhalten werden, ohne Druck der Ge-
heimhaltung des Frauenhauses
y Bestehende familienbegleitende Dienste brechen nicht ab und bleiben als Entlastung be-
stehen
y Neue Kontakte im sozialen Umfeld der Kinder (Schule, Verein, Freunde…) können für die Le-
benssituation des Kindes sensibilisiert werden und unterstützend wirken
Chancen aus professioneller Sicht:
y ergänzende familienbegleitende Dienste können während des Aufenthalts im Frauenhaus
installiert werden und wirken stabilisierend beim Übergang in ein neues Wohnumfeld
y niedrigschwellige (Gruppen-)Angebote können zur Stärkung der Mutter/Familie angeboten
werden; Kooperationen mit Beratungsstellen und Jugendamt vor Ort sind möglich
y Einbeziehung männlicher Bezugspersonen in Hilfsangebote
y Einbeziehung von Fachpersonen und persönliche Assistenz im Hinblick auf Aufnahme von
Frauen und Kindern mit unterschiedlichen Einschränkungen
y T ermine, die zur Klärung der familienrechtlichen Situation dienen (Verfahrensbeistandschaft,
Gutachtergespräche …) können angstfrei im Rahmen einer vertrauten Umgebung stattfinden
Die Öffnung des Hauses muss folgende Grundsätze berücksichtigen:
y Der Grundsatz der parteilichen Arbeit (s. Leistungsbeschreibung der Autonomen Frauenhäu-
ser von 4/2014) muss gewährleistet bleiben. Das schließt jegliche Zusammenarbeit mit dem
KV vor Ort aus
y Autonomie der Arbeit des Kinderbereichs ↔ (Über-) Angebot an Hilfsangeboten
y Traumasensible Beziehungsarbeit als Grundlage der Hilfe erfordert Mitarbeiterinnen im Frau-
enhaus als Hauptansprechpartnerinnen für Frauen und Kinder
y Interessenskonflikte unterschiedlicher professioneller Angebote müssen offen thematisiert
sein
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Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Öffentlichkeitsarbeit & Vernetzung
Ein Frauenhaus mit öffentlicher Adresse
bietet Raum für vertiefte Vernetzung mit den
Akteur*innen in und um Köln aus dem Bereich
des Gewaltschutzes. Hierfür ist ein großer
Mehrzweckraum vorgesehen. Veranstaltungen
zur Sensibilisierung, Prävention und zum
Austausch zwischen Expert*innen stärken
die Kooperation zwischen den verschiedenen
Träger-Organisationen im Raum Köln. Die
Zusammenarbeit mit der Polizei, medizinischen
Institutionen, Mitarbeitenden aus Politik und
Verwaltung sowie kirchlichen und autonomen
Trägern ist eine wichtige Grundlage für die
Entwicklung neuer Konzepte in Köln. Der
Raum bietet durch Veranstaltungen weiter
Möglichkeiten die Vorreiterrolle Kölns in der
Bekämpfung häuslicher Gewalt zu stärken.
Fazit
Häusliche Gewalt hat viele Gesichter. Der
fachliche und politische Diskurs, was wir
unter Gewalt gegen Frauen und Kinder
verstehen, hat sich innerhalb der letzten
40 Jahre spezialisiert, ausdifferenziert und
professionalisiert. Auch Stalking, Mobbing als
Gewaltformen und sexualisierte Gewalt in der
Ehe sind gesellschaftlich sichtbarer als noch
vor 40 Jahren. Gewalt betrifft uns alle.
Umso wichtiger ist es, den Schutz von Frauen
und Kindern so vielfältig wie möglich an die
unterschiedlichen individuellen Biografien
anpassen zu können.
Es braucht neue Wege und Innovationen,
um der Vielfalt einer Gesellschaft gerecht zu
werden.
Frauen und Kinder haben ein Recht auf:
y traumasensible Begleitung und Beratung
y Barrierefreien Zugang zu Schutz und Unterstützung
y Vielfalt an Hilfeversorgung & nachhaltige Vermittlung in das Hilfesystem
Auch Jungen über 12 Jahren müssen geschützt werden können, um auch ein Gegengewicht zu
den Auswirkungen von Gewalt bieten zu können.
Mit einem 3. Frauenhaus in dieser Vielfalt zeigt sich Köln weltoffen und als ein Vorreiter in Sa-
chen Gewaltschutz für alle.
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Konzept 3. Autonomes Frauenhaus 2020 // Frauen helfen Frauen e.V.
Ein chronologischer Überblick
unter Anleitung von Prof. Maria Mies gründen Studentinnen den Verein
erste finanzielle Unterstützung des Vereins durch die Stadt Köln
Der Rat der Stadt bewilligt dem Verein eine institutionelle Förderung
Das 2. Autonome Frauenhaus wird eröffnet
20-jähriges Bestehen des 1. Autonomen Frauenhauses
& 5-jähriges Bestehen des 2. Autonomen Frauenhauses
25-jähriges Bestehen des 1. Autonomen Frauenhauses &
10-jähriges Bestehen des 2. Autonomen Frauenhauses
30-jähriges Jubiläum: „Mutige Wege – raus aus der Gewalt“ ein
Theaterprojekt mit ehemaligen Frauenhausbewohnerinnen
feiert Premiere
Die beiden Frauenhäuser werden mit dem Beginenpreis
ausgezeichnet.
Verein „Kinderhaus Frauen helfen Frauen“ wird 30 Jahre alt
40-jähriges Bestehen des 1. Autonomen Frauenhauses
40-jähriges Bestehen des Vereins „Kinderhaus Frauen helfen Frauen“
Rat der Stadt Köln beschließt das 3. Frauenhaus für Köln
1976
1977
1986
1991
1996
2001
2006
2007
2008
2016
2018
2019
Frauen helfen Frauen e.V., Köln
Geschichte des Vereins
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 2277/2020 Freigabedatum 11.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Initiierung eines 3. Frauenhauses in Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt das vom Trägerverein Frauen helfen Frauen e.V. in der Anlage vorgelegte Konzept für ein 3. Frauenhaus zustimmend zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept gemeinsam mit den im Netzwerk gegen Häusliche Gewalt vertretenen Akteuren fortzuentwickeln. Der Rat beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der noch zu konkretisierenden fachlichen Anforde- rungen, den Trägerverein bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie oder einem Grundstück zu unterstützen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Trägerverein ein konkretes Umsetzungskon- zept für das 3. Frauenhaus unter Berücksichtigung der Finanzierung von Land und Bund zu entwi- ckeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Liegenschaftsausschuss 25.08.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 12.12.2019 die Etablierung eines barrierefreien dritten Frauenhauses mit der Aufnahmemöglichkeit für Jungen über 12 Jahren befürwortet (AN/1662/2019). Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Grundstück oder eine bestehende Immobilie zu suchen und die genauen Investitionskosten zu ermitteln. Der Sachstand ist dem Aus- schuss Soziales und Senioren sowie dem Liegenschaftsausschuss zu berichten. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, beim Land NRW den entsprechenden Bedarf für die Errichtung und eine Bezuschussung des Betriebs anzumelden und eine Förderung im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Landes Nord- rhein-Westfalen zu beantragen. Ebenfalls wurde die Verwaltung beauftragt, Fördermittel im Rahmen des am 1. Januar 2020 starten- den Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zu beantragen. Die Ver- waltung wurde auch gebeten, mit dem Land NRW Gespräche über die Bezuschussung der Betriebs- kosten für ein drittes Frauenhaus in Köln aufzunehmen. Die Verwaltung informiert zu diesem Beschluss über folgenden aktuellen Sachstand: Wesentlicher Inhalt des Konzeptes zur Verbesserung der Aufnahmestandards für den Neubau des 3. Frauenhauses Für das geplante 3. Frauenhaus hat der Trägerverein Frauen helfen Frauen e.V. ein Konzept erstellt, das gegenüber den bisherigen autonomen Frauenhäusern eine deutliche Verbesserung der Aufnah- mestandards beinhaltet. Das Konzept ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und umfasst im Einzelnen: Der Standort des 3. Frauenhauses wird öffentlich bekannt sein. Ziel ist u.a. auch die Zu- gangshürden für Betroffene zu senken und das Thema in der Gesellschaft zu enttabuisieren. Das Gebäude soll mit Sicherheitsmaßnahmen wie Sprechanlage, Kamera und sichere Ein- gangstür ausgestattet sein. Alle Mitarbeitenden und Bewohnerinnen erhalten regelmäßige Selbstverteidigungskurse und De-Eskalationstrainings. Eine Erreichbarkeit und Aufnahme „rund um die Uhr“ ermöglicht schnelle Hilfe, Kriseninter- vention und ein zeitnahes Clearing. Die Anlaufstelle wird den Schutz der Bewohnerinnen durch eine entsprechende Konzipierung trotz des Verzichtes auf eine anonyme Adresse si- cherstellen. Im Clearing wird zeitnah geklärt, ob die Frauen anonymen Schutz benötigen, vor Ort aufge- nommen oder auch außerhalb der Stadt versorgt werden. Für eine gute Koordinierung weite- rer Hilfsangebote in Köln, wie z.B. ambulante Beratungsstellen wird eine stärkere Vernet- zung und Kooperation zu anderen Trägern im Rahmen des Gewaltschutzes aufgebaut, um sich im Sinne der Hilfebedarfe der Frauen gut abstimmen zu können. 3 Geplant sind 10 feste Plätze für Frauen und deren Kinder. Darüber hinaus sind 6 Notplätze für Frauen und Kinder vorgesehen. Zur Unterbringung der Frauen sind kleine abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Kü- che und Sanitärbereich (Apartments) vorgesehen. Hierdurch wird den einzelnen Frauen mit ihren Kindern mehr Ruhe und Privatsphäre ermöglicht. Dies ist insbesondere für die Aufnah- meoption älterer Söhne von hoher Bedeutung. Ein Teil der Apartments soll als Aufnahmemöglichkeit für Frauen und Kinder mit Behinderun- gen barrierefrei sein. Erstmalig in Köln und bis auf wenige Ausnahmen im Umland wird es Aufnahmemöglichkei- ten für Frauen mit männlichen Kindern im Alter ab 12 Jahren geben. Diese und ihre Müt- ter waren bisher von einer stationären Aufnahme ausgeschlossen. Die Unterteilung in Apartments ermöglicht es, in Zusammenarbeit mit dem Rubicon e.V. auch Trans*frauen aufzunehmen. Räumliche Erfordernisse sind neben den Apartments u.a. eine Pforte, mehrere Gemein- schaftsräume, Büros sowie eine große Wohnküche, auch um entsprechende Angebote vorzu- halten, die den Betroffenen Wege aus der Isolation aufweisen und den fachlichen Austausch in Netzwerken zu ermöglichen und zu fördern Durch den Verzicht auf Anonymität des Hauses ergeben sich weitere konzeptionelle Möglich- keiten der Bündelung von Angeboten der städtischen Angebotsstruktur, wie Frühe Hilfen und aufsuchende ambulante Hilfen. Das Gesamtkonzept und die räumliche Ausstattung bieten die Chance der Weiterentwicklung spezifischer auf die Bedarfe der Betroffenen ausgerichteter passgenauer Hilfen. Bewertung der Verwaltung Die Verwaltung begrüßt und unterstützt das von Frauen helfen Frauen e.V. vorgelegte Konzept, da die dort skizzierten Angebote eine wertvolle Ergänzung des bestehenden Hilfesystems darstellen und auch von den Akteuren des Netzwerks gegen häusliche Gewalt unterstützt werden. Erste Erfahrungen hinsichtlich der zukünftig vorgesehenen Schnittstellen der Frauenhäuser zu ande- ren Angeboten konnten bereits während des sog. Corona-Clearings als Pandemiemaßnahme seit Mai 2020 gesammelt werden. In diesem Kontext hat die Verwaltung fünf Wohnungen zur Verfügung gestellt, in denen Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden, mit bis zu sieben Kindern vo- rübergehend wohnen können. Die Wohnungen dienen der Erstaufnahme und dem so genannten „Clearing“ einer Intervention, um zunächst Klarheit über eine eventuell bestehende Covid19 - Infektion zu erhalten und den Hilfe- und Unterstützungsbedarf der Betroffenen zu ermitteln. Diese Erstversorgung und Beratung haben Mitar- beiterinnen der beiden Kölner Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt übernommen. Für das linksrheinische Köln ist dies das Gewaltschutzzentrum des Sozialdienstes katholischer Frauen Köln e.V. (SkF) und im Rechtsrheinischen „Der Wendepunkt“, Frauenberatung und Gewaltschutzzentrum der Diakonie Michaelshoven e.V. Nach der Klärung des Hilfebedarfes von Frauen und Kindern wird bei akuter Bedrohung innerhalb von 14 Tagen die Aufnahme in eines der Frauenhäuser in Köln oder der weiteren Umgebung geprüft. In den anderen Fällen werden mögliche rechtliche Schritte im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes ein- geleitet oder geeignete Unterbringungsformen in enger Zusammenarbeit mit der Stadt angeboten. Diese gelungene Kooperation zwischen den Trägern der ambulant arbeitenden Gewaltschutz- zentren und den autonomen Frauenhäusern wird im Rahmen des 3. Frauenhauses fortgesetzt und vertieft. Die Verwaltung hat das Konzept in der jüngsten Sitzung des Netzwerks gegen häusliche Gewalt vor- gestellt und die Zustimmung der anderen Träger eingeholt. Gleichzeitig wurde vereinbart, eine fachli- che Konkretisierung des Konzeptes vorzunehmen, die eine optimale Einbettung als wichtigen Bau- stein im Kölner System gegen häusliche Gewalt gewährleistet und einen hohen Konsens der Akteure herbeiführt. 4 Etablierung eines 3. Frauenhauses in Köln im Rahmen der kommunalen Kofinanzierung der Landesförderung Die Förderung von Zufluchtsstätten für von Gewalt betroffene Frauen (Frauenhäuser) ist grundsätz- lich eine Aufgabe im Verantwortungsbereich der Bundesländer. Art und Umfang der Förderung für die Frauenhäuser in Köln richten sich nach der Landesrichtlinie des Ministeriums für Heimat, Kommuna- les, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG). Hierbei werden vom Land pauschalierte Personal- und Sachkostenzuschüsse gewährt, die durch kommunale Mittel aufgestockt werden. Hinsichtlich der Landesfinanzierung von Frauenhäusern hat das Forschungsinstitut Zoom e.V. von Februar 2019 bis Mai 2020 im Auftrag des MHKBG die Bedarfslage bezüglich ambulanter und statio- närer Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen in Nordrhein-Westfalen untersucht. Auf der Grundlage dieser Bedarfsanalyse soll eine wissenschaftlich fundierte Planung einer landes- weit bedarfsdeckenden Versorgung des spezialisierten Hilfeleistungssystems erfolgen - dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die erhobenen Informationen sollen aufzeigen, welche Bedarfe einer Weiterentwicklung des Hilfesys- tems bestehen. Die Bedarfsanalyse im Auftrag des Landes NRW ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, so dass über den Umfang der Landesfinanzierung des 3. Frauenhauses noch keine verbindliche Aussage getroffen werden kann. Die Verwaltung steht hierzu im engen Austausch mit dem Landesministerium. Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert auf Grundlage einer am 18. Februar 2020 in Kraft getretenen Förderrichtlinie innerhalb des Förderzeitraums von vier Jahren Baumaßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Unterstützungs- einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Das Programm wird in enger Kooperati- on mit den Ländern durchgeführt, die jeweils eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abschließen. Gefördert werden Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau sowie zum Erwerb oder der Sanierung von Unterstützungseinrichtungen (zum Beispiel Frauenhäuser, Fachberatungsstellen oder Schutz- wohnungen), denen innovative Ansätze zur Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit zugrunde liegen. Profitieren hiervon sollen insbesondere gewaltbetroffene Frauen, für die es bislang bundesweit keine ausreichenden Kapazitäten beziehungsweise nicht ausreichend spezialisierte Unterstützungsangebo- te gibt. Voraussetzung einer Förderung ist, dass eine Zustimmung des Landesministeriums MHKBG vorliegt. Damit die Anträge beim Bund gestellt werden können, bedarf es deshalb der Vorabstim- mung mit dem Land. Dies beinhaltet neben dem fachlichen Konzept die Klärung der Bezuschussung baulicher Maßnahmen, der Betriebskosten und die Akquise einer Immobilie bzw. Grundstückes. Der Förderantrag wird gleichzeitig beim Bundes- als auch beim Landesministerium gestellt. Projektträger und Antragsteller ist grundsätzlich nicht die Kommune, sondern der Träger des Frauenhauses. Finanzierung des 3. Frauenhauses Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich noch keine konkrete Aussage über die aufzuwendenden fi- nanziellen Mittel treffen. Nach der mit diesem Beschluss angestrebten Zustimmung des Rates zur fachlichen Konzeptionierung des 3. Frauenhauses ist vorgesehen, dass die Verwaltung den Träger- verein bei der fachlichen Bedarfsplanung und der Suche nach einer geeigneten Immobilie oder Grundstück unterstützt. Darauf aufbauend kann ein konkretes Umsetzungskonzept mit dem Träger- verein für das 3. Frauenhaus entwickelt werden, welches die Fördermöglichkeiten des Bundes und 5 des Landes berücksichtigt. Für das Umsetzungskonzept sind bezogen auf geeignete Liegenschaften verschiedene Unterstüt- zungsoptionen durch die Stadt möglich. So befinden sich die beiden bestehenden autonomen Frau- enhäuser auf Liegenschaften der Stadt Köln, die an Frauen helfen Frauen e.V. vermietet wurden. Das erste Frauenhaus wird im kommenden Jahr einen Neubau erhalten. Hierfür ist dieses Grund- stück von der Stadt an die GAG übertragen worden, die dort auch öffentlich geförderte Wohnungen baut und auch Vermieter des Neubaus des ersten Frauenhauses werden wird. Das zweite Frauenhaus befindet sich auf einem Grundstück, auf dem es weitere soziales Angebote und städtische Wohnungen gibt. Für die Realisation des 3. Frauenhauses ist dies noch zu konkretisieren. Eine Möglichkeit wäre z.B. der Ankauf oder Zurverfügungstellung eines geeigneten Grundstücks und der Verkauf an einen Inves- tor über eine Konzeptvergabe. Der Betrieb der bestehenden Frauenhäuser wird über Tagessätze finanziert. Bei Transferleistungsbe- zieherinnen werden die Tagessätze als Kosten der Unterkunft von den Leistungsträgern übernom- men. Für Frauen im Leistungsbezug nach dem SGB II, die aus einer anderen Kommune in Köln aufge- nommen werden, besteht nach § 36 a SGB II eine Kostenerstattungspflicht derjenigen Kommune, in der die Frau zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Jahresdurchschnitt werden ca. 75 % der Frauenhausbewohnerinnen mit einem Leistungsbezug nach dem SGB II außerhalb von Köln aufge- nommen. Insoweit können Anteile an den Betriebskosten des Frauenhauses über Kostenerstattungs- verfahren refinanziert werden. Darüber hinaus kann für Kölner Frauen, die in den Kölner Frauenhäusern aufgenommen werden und die im Leistungsbezug nach SGB II sind, für die Kosten der Unterkunft der jährlich maßgebliche Bun- desanteil zur Erstattung angemeldet werden. Diese Finanzierungsgrundsätze beabsichtigt die Verwaltung auch bei der Finanzierung des 3. Frau- enhauses zugrunde zu legen. Anlage „Kurzkonzept 3. Autonomes Frauenhaus Köln“
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2277/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.08.2020
- Erstellt
- 24.07.2020 08:45