2014/0393
ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
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2014/0393
8608 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
09.10.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V Dezernat I
Dezernat IV
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0393
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 363100 | 365010
Kostenstelle: 051-004-1000 | 051-000-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3631-10 | V Sachkonto: 4861330 sowie Personalkosten
Betreff: ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
Vorlage vom: 07.10.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Teilnahme am ESF-Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ zu.
2. Der Magistrat stimmt der Einrichtung von 0,5 VZÄ, vorläufig ausgewiesen nach EG S 12 TVöD
kw, in der Abteilung Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes für die Koordinierung des
Förderprogramms sowie der befristeten Einrichtung von 0,25 VZÄ nach EG 8 TVöD ku in der
Abteilung Interne Verwaltung des Jugendamtes für die verwaltungsmäßige Abwicklung des
Förderprogramms im Stellenplan 2015 zu, befristet für die Dauer der Maßnahme, zunächst
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2018, zu.
Die durch die Umsetzung des Modellprogramms entstehenden Personalaufwendungen für die
Koordinierungsstelle in Höhe von 30.872 € Euro/Jahr sowie für die verwaltungsmäßige
Abwicklung des Förderprogramms in Höhe von 12.520 € Euro/Jahr (jeweils Personalkosten
incl. Versorgungsanteile excl. Gemeinkosten excl. Sachkosten Arbeitsplatz) sind im Haushalt für
2015 bereitzustellen und einzuplanen.
- 2 -
Für die Folgejahre sind die entstehenden Personalaufwendungen mit entsprechenden
Tarifsteigerungen einzuplanen. Die Stellen werden ab Beginn des Haushaltsjahres befristet für
die Dauer der Maßnahme zur personellen Bewirtschaftung freigegeben.
3. Die Stellenplanausweitung beim Jugendamt wird über das ESF-Modellprogramm finanziert,
bestehende Stellenanteile des Jugendamtes werden als Komplementärmittel (50 %)
ausgewiesen.
Anlagen: Foerderleitfaden_JUSTiQbarrierefrei
Foerderrichtlinie_barrierefrei_07_1
Anlage 1 Interessensbekundung ESF Jugend Stärken im Quartier
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.10.2014:
Das Sozialdezernat, Jugendamt, hat sich am Interessenbekundungsverfahren (siehe Anlage 1)
für das Modellprogramm des Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) „JUGEND
STÄRKEN im Quartier“ beteiligt. Die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (siehe Anlage 2) sehen vor, dass sich nicht mehr, wie
in der Vergangenheit, die Träger, sondern ausschließlich die Kommunen mit Projekten, die
dann von Trägern durchgeführt werden, bewerben können.
Mit dem Programm „Jugend stärken im Quartier“ sollen junge Menschen erreicht werden, die
aufgrund individueller Beeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligungen von den
gesetzlichen Angeboten der Bildung, Berufsbildung, Grundsicherung und Arbeitsförderung
nicht mehr erreicht werden und bei denen der Jugendhilfebereich im Vordergrund steht.
Räumlich konzentriert sich das Programm auf Fördergebiete der „Sozialen Stadt“ und Gebiete
die ähnliche Strukturmerkmale eines Stadtteils mit besonderem Förderungsbedarfes
aufweisen.
Um eine stärkere kommunale Verankerung, Koordinierung und Steuerung der Maßnahmen zu
erreichen, können sich für dieses Programm ausschließlich die Kommunen bewerben.
Nach der nunmehr vorliegenden Förderrichtlinie ist die maximale ESF-Zuwendung auf bis zu
200.000,- Euro pro Förderjahr begrenzt.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, als Antrag stellende Kommune, muss mindestens 50 % der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenmittel aufbringen. Der Eigenanteil kann in
Form von Geldleistungen (Eigenmittel) oder durch den Einsatz eigener Sachmittel bzw.
geldwerter Leistungen (z. B. Personalfreistellung, siehe auch weiter unten im Text) erbracht
werden.
Die Förderung des Programms wird für den Zeitraum 01.01.2015 – 31.12.2018 im Rahmen
der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als
Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei der Kommune
ist verpflichtend.
Mit dem ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ sollen junge Menschen i. S. d.
§ 13 Abs. 1 des 8. Sozialgesetzbuches im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren mit und
ohne Migrationshintergrund unterstützt werden.
Die Projekte können entweder von der Kommune selbst oder von freien Trägern der
Jugendhilfe umgesetzt werden. Die kommunale Koordinierungsstelle begleitet in jedem Fall die
Umsetzung, führt gemeinsam mit den Projektträgern eine Erfolgskontrolle durch und ist für die
ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung des gesamten Vorhabens verantwortlich.
Orientiert an der vergleichbaren, in der Abteilung Kinder- und Jugendförderung angesiedelten
Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit und der entsprechenden
verwaltungsmäßigen Abwicklung in der Abteilung Interne Verwaltung, geht das Jugendamt für
das o. g. ESF-Modellprogramm von einem weiteren, zusätzlichen personellen Bedarf im
Umfang einer 0,5 VZÄ Stelle, EG S12 TVöD kw zur fachlich, inhaltlichen Koordinierung und
einer befristeten Ausweitung um eine 0,25 VZÄ Stelle, EG 8 TVöD ku für die notwendige
verwaltungsmäßige Abwicklung aus.
Die tatsächliche Wertigkeit der Stelle nach EG S12 TVöD kw kann für die Bewirtschaftung von
der Ausweisung im Stellenplan abweichen. Eine tarifrechtliche Bewertung der Stelle ist insofern
noch nachzuholen, sobald die Stellenbeschreibung vom Jugendamt vorgelegt und durch das
Amt für Interne Dienste geprüft worden ist.
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Gemäß der vorab benannten Förderrichtlinie beträgt die Finanzierung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt aus Eigenmitteln mindestens 50 % der Kosten für die Stelle zur Koordinierung des
Förderprogramms (ca. 30.872 Euro/Jahr), für die Stelle zur verwaltungsmäßigen Abwicklung
des Förderprogramms fallen ca. 12.520 Euro/Jahr im Personalhaushalt an.
Dies würde zu zusätzlichen Personalaufwendungen bis zum Projektende zum 31.12.2018 in
Höhe von rund 174.000 Euro zuzüglich entsprechender Tarifsteigerungen führen.
Um diese Stellen(-anteile) vollständig oder zumindest weitestgehend kostenneutral zusätzlich
im Stellenplan neu einrichten zu können wird die in der Abteilung Kinder- und Jugendförderung
beim Jugendamt bereits bestehende Stelle-Nr. 0705 (besetzt mit Rebecca Oemisch) als die für
die Umsetzung des ESF-Modellprogrammes vorgeschriebene kommunale Koordinierungsstelle
ausgewiesen.
Die Stellenplanausweitung im Umfang von 0,25 VZÄ bei der Abteilung Interne Verwaltung im
Jugendamt wird über die nach dem ESF-Modellprogramm vorgesehene Restkostenförderung
(pauschal 22 % der direkten förderfähigen Personalausgaben) teilweise (ca. 60 %)
gegenfinanziert.
Die im Falle einer Berücksichtigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum ESF-Modellprojekt
notwendige tatsächliche Personalaufstockung kann dann im Stellenplan 2015 durch die
Neuschaffung einer 0,5 VZÄ-Stelle nach EG S 12 TVöD kw bei der Abteilung Kinder- und
Jugendförderung und die befristete Ausweitung der Stelle Nr. 2376 GVPl. (EG 8 TVöD ku) von
0,64 VZÄ um 0,25 VZÄ auf 0,89 VZÄ bei der Abteilung Interne Verwaltung erfolgen. (Es ist
angedacht, dass eine Kollegin auf der Stelle Nr. 2376 VGPl. anteilmäßig mit verrechnet wird.)
Die beschriebene Stellenplanausweitung ist befristet für den Förderzeitraum 01.01.2015 bis
31.12.2018 notwendig.
Ohne die befristete Einrichtung der neuen 0,5 VZÄ-Stelle und die anteilige Aufstockung der
bereits vorhandenen Stellen um 0,25-VZÄ ist eine Teilnahme der Wissenschaftsstadt
Darmstadt an dem Programm „Jugend stärken im Quartier“ durch das Jugendamt fach- und
sachgerecht nicht umsetzbar.
Für Details zur Förderung verweisen wir auf die beigefügte Förderrichtlinie sowie den
Förderleitfaden zur finanztechnischen Umsetzung.
Darmstadt, den 07.10.2014
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 2
41581 Zeichen
Förderrichtlinie Modellprogramm "JUGEND STÄRKEN im Quartier" IM QUARTIER JUGEND STÄRKEN ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 Förderphase 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 1. Zuwendungszweck 2. Rechtsgrundlagen 3. Gegenstand der Förderung 3.1. Methodische Bausteine und Projekte 3.1.1. Inhalt der methodischen Bausteine 3.1.2. Qualitätsanforderungen an Projekte 3.1.3. Auswahl der Bausteine und Projekte 3.2. Koordinierungsstelle bei den Kommunen 3.2.1. Aufgaben 3.2.2. Strukturelle Verankerung 4. Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen 4.1. Zuwendungsempfänger 4.2. Zuwendungsvoraussetzungen 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 7. Interessenbekundungs-, Antrags- und Bewilligungsverfahren 7.1. Interessenbekundungsverfahren 7.2. Antrags- und Bewilligungsverfahren 8. Inkrafttreten der Förderrichtlinie 1. Zuwendungszweck Trotz der vergleichsweise guten Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt scheitert auch in Deutschland nach wie vor ein Teil der jungen Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeit. Hinter Problemen bei der schulischen und beruflichen Integration, die sich unter anderem in schulverweigerndem Verhalten oder dem Abbruch schulischer, berufs- bildender und berufsvorbereitender Maßnahmen äußern, stehen bei vielen jungen Menschen individuelle oder soziale Probleme wie schwierige familiäre oder sozioökonomische Rahmen- bedingungen, Integrationsdefizite, psychische Auffälligkeiten, Suchtproblematiken oder Delin- quenz. Die Regel- und Hilfsangebote der verschiedenen zuständigen Leistungsträger (insbeson- dere Schulen, Jugendhilfe, Arbeitsförderung und Grundsicherung für Arbeitssuchende) sind in der Praxis oft nur unzureichend aufeinander abgestimmt, so dass eine systematische, wirksame Förderung der jungen Menschen „aus einer Hand“ nicht immer gelingt. Die Jugendsozialarbeit hat auf Grundlage von § 13 Abs. 1 SGB VIII den Auftrag, durch sozialpä- dagogische Unterstützungsangebote individuell zugeschnittene Hilfen zur Überwindung der sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen dieser jungen Menschen zu leisten. Sie sollen soweit aktiviert und gestärkt werden, dass ihnen eine altersgemäße soziale Integration gelingt und sie schulische Herausforderungen meistern und berufliche Ziele ver- wirklichen können. Gemäß § 13 Abs. 4 SGB VIII sind die Angebote der Jugendsozialarbeit mit den Maßnahmen anderer Leistungsträger abzustimmen. Mit dem ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) werden junge Menschen i. S. d. § 13 Abs. 1 SGB VIII im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund unter- stützt, die ❙ von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeits- suchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erfasst/erreicht werden oder bei denen diese Angebote auf Grund multipler individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer Benachteiligungen nicht erfolgreich sind, und ❙ zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe ange- wiesen sind. Hierzu gehören insbesondere: ❙ schulverweigernde junge Menschen an Schulen der Sekundarstufe I und berufsbildenden Schulen, die auf den Erwerb eines Förder- oder Hauptschulabschlusses abzielen ❙ Schulabbrecherinnen/Schulabbrecher ❙ junge Menschen, die sich nach der Schule weder in Ausbildung, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen oder Arbeit befinden und von den Eingliederungsangeboten der Recht- kreise SGB II/III nicht erfasst/erreicht werden ❙ junge Ausbildungs- und Maßnahmeabbrecherinnen/Maßnahmeabbrecher ohne Anschluss- perspektive ❙ junge neuzugewanderte Menschen vorwiegend aus Mittel-/Osteuropa mit besonderem Integ- rationsbedarf. Häufig leben diese jungen Menschen in strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen oder länd- lichen Gebieten, in denen sich städtebauliche/infrastrukturelle, wirtschaftliche und soziale Probleme überlagern. Dazu zählen insbesondere Gebiete des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt" oder vergleichbare städtische Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf. Bestimmte Indikatoren (z. B. Anzahl junger Menschen mit Migrationshintergrund, Anzahl junger Empfängerinnen/ Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, Anzahl arbeitslos gemeldeter junger Menschen) fallen hier in der Regel ungünstiger aus als im kommunalen Durchschnitt; in diesen Gebieten konzentrieren sich daher oftmals Einkommens- und Bildungsarmut. Jungen Menschen, die in solchen Gebieten leben, wird eine Integration in Ausbildung und Arbeit er- schwert. Ihnen fehlen beispielsweise häufig positive Rollenvorbilder, ein motivierendes Umfeld und Ausbildungsmöglichkeiten. Die Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadt- und Ortsteile bleibt eine aktuelle Schlüsselaufgabe nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung. Dabei gilt es, Barrieren abzubauen, die einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ent- gegenstehen. Gleichzeitig stehen auch ländliche Gebiete vor besonderen Herausforderungen bei der Beglei- tung benachteiligter junger Menschen. Insbesondere in Flächenlandkreisen wird die Integration in Ausbildung und Arbeit dadurch erschwert, dass auf Grund der geografischen Gegebenheiten Unterstützung nicht immer vor Ort erfolgen kann und mobile Beratung nicht flächendeckend etabliert ist. Zudem sind Ausbildungsmöglichkeiten – unter anderem (u. a.) bedingt durch größe- re Distanzen – noch schwieriger zugänglich. Zwischen Ost- und Westdeutschland machen sich deutliche Unterschiede bemerkbar. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt in Ostdeutschland mit 9 % deutlich höher als in Westdeutschland mit knapp 5 %1 . Hieraus ergibt sich für junge Menschen in ostdeutschen Bundesländern auch ein erhöhtes Risiko sozialer Ausgrenzung und Armut, das seinen Niederschlag beispielsweise in der Armutsgefährdungsquote nach Sozialleistungen insbesondere für Jugendliche unter 18 Jahren findet. 2 Das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des BMFSFJ und des BMUB ist sozialräumlich ausgerichtet und konzentriert sich auf Stadt- und Ortsteile mit erhöhtem Entwicklungsbedarf sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum. Kommunen sollen darin gestärkt werden, den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen für die genannten Zielgruppen in diesen Stadt- und Ortsteilen Rechnung zu tragen. Mit dem Programm wird somit auch ein wichtiger, ressortübergreifender Beitrag zur integrierten, sozialen Stadtentwicklung und zur Entwicklung des ländlichen Raums in dem zentralen Handlungsfeld „Übergang von der Schule in den Beruf“ für die benannten Zielgruppen geleistet. 1 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eckwerte des Arbeitsmarktes und der Grundsicherung, Mai 2014 2 Quelle: Statistisches Bundesamt, Oktober 2013 Folgende Ziele werden mit dem Modellprogramm verfolgt: I. Ergebnisziele: ❙ Vorbereitung junger Menschen mit besonderem individuellen Unterstützungsbedarf nach § 13 Abs. 1 SGB VIII auf die (Wieder-)Aufnahme von schulischer und beruflicher Bildung, berufsvorbereitenden Maßnahmen bzw. Arbeit ❙ Schaffung effektiver und effizienter Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, freien Trägern im Bereich Jugendsozialarbeit, Agenturen für Arbeit, Jobcentern, (Berufs-)Schulen, Quartiersmanagement und Wirtschaftsakteuren (z. B. Unter- nehmen und Kammern) ❙ Schaffung eines konkreten, sichtbaren Mehrwerts für städtische Quartiere bzw. für den länd- lichen Raum (z. B. Verbesserungen im Wohnumfeld und im Zusammenleben der Bewohner- innen/Bewohner, Schaffung zusätzlicher gemeinwohlorientierter Angebote) II. Erkenntnisziele: ❙ Erkenntnisgewinn zur Optimierung des § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) ❙ Erprobung der Wirkung einer bedarfsgerechten, systematischen Koordinierung und Steue- rung von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit durch die Kommune in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern ❙ Erprobung von Wirkungszusammenhängen zwischen verschiedenen methodischen Baustei- nen ❙ Erprobung einer sozialräumlichen Einbettung von Jugendhilfemaßnahmen zur Unterstüt- zung einer sozialen, nachhaltigen Stadt-und Ortsteilentwicklung bzw. zur Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums 2. Rechtsgrundlagen Die Förderung des Programms aus dem Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage ❙ der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates sowie ❙ der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regi- onale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates. Jegliche delegierte Rechtsakte beziehungsweise (bzw.) Durchführungsbestimmungen, die in Verbindung mit der Strukturförderung stehen und erlassen wurden bzw. noch erlassen werden, vervollständigen die rechtlichen Grundlagen. Rechtsgrundlage darüber hinaus ist das Operationelle Programm (OP) des Bundes für den Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2014 bis 2020 (CCI: 2014DE05SFOP001). Die Förderung nach dieser Richtlinie ist der Interventionskategorie Art. 3, Abs. 1 b) „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ i) „Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“ zugeordnet. Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie der Allgemeinen Verwaltungsvor- schriften (VV) zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung zur Erreichung dieser Ziele. Ein Rechtsanspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 3. Gegenstand der Förderung 3.1. Methodische Bausteine und Projekte Zur Erreichung der in Teil 1 genannten Ziele stehen insgesamt vier methodische Bausteine zur Verfügung, auf deren Grundlage die Kommunen in den ausgewählten benachteiligten Gebieten bedarfsgerechte Projekte konzipieren und umsetzen: 1. Case Management 2. Aufsuchende Jugendsozialarbeit 3. Niedrigschwellige Beratung/Clearing 4. Mikroprojekte 3.1.1. Inhalt der methodischen Bausteine Baustein 1: Case Management Der zentrale Baustein des Programms ist das Case Management, eine intensive und langfristi- ge sozialpädagogische Einzelfallarbeit und Begleitung der jungen Menschen über bestimmte Lebens- und Entwicklungsabschnitte sowie über einzelne Angebote hinweg. Die Förderdauer junger Menschen im Case Management orientiert sich an einem Zeitraum von circa 12 bis 18 Monaten. Der Prozess des Case Managements umfasst die Erhebung der Ausgangssituation und konkreten Bedarfslage der jungen Menschen, die Planung und Koordinierung der erforderlichen Hilfen und deren Erfolgskontrolle. Als wesentlicher Bestandteil der individuellen Förderplanung erfolgt in einem ersten Schritt eine Kompetenzfeststellung zur Ermittlung der Ausgangssituation und Leistungspotenziale der jungen Menschen. Die Durchführung kann an einen externen Partner vergeben werden, wenn Auswahl der eingesetzten Verfahren, Entscheidung über Zielsetzung und Ablauf und gemein- same Auswertung mit den jungen Menschen durch die Case Managerinnen/Manager selbst erfolgen. Alternativ können die Ergebnisse einer aktuellen, bereits erfolgten und geeigneten Kompetenzfeststellung genutzt werden. Auf der Grundlage des Kompetenzprofils sowie der jeweiligen Anforderungen an die individuel- le Entwicklung sowie die schulische bzw. berufliche Integration wird gemeinsam mit den jungen Menschen ein individueller Förderplan erstellt. Bei Bedarf ist dieser im Verlauf des Begleitungs- prozesses anzupassen. Sofern spezialisierte Hilfsangebote für spezifische Probleme wohnortnah vorhanden sind – z. B. Sucht- und Schuldenberatungsstellen, aber auch Jobcenter und Agenturen für Arbeit – vermitteln und begleiten die Case Managerinnen/Manager die jungen Menschen bei Bedarf dorthin und koordinieren die Angebote für sie. Konkrete Hilfsmaßnahmen neben der Beglei- tung bieten die Case Managerinnen/Manager nur dann selbst an, wenn sie – u. a. auf Grund des Vertrauensverhältnisses zu den Jugendlichen – hierfür in besonderem Maße geeignet sind und über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Längerfristige Qualifizierungsmaßnah- men sowie Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2 SGB VIII und nach anderen Gesetzbüchern werden im Rahmen des Bausteins „Case Management“ nicht angeboten. Die Fachkräfte begleiten die jungen Menschen aber vor, während und nach diesen Maßnahmen, soweit die sozialpädagogische Unterstützung nicht bereits Bestandteil der Qualifizierungs-, Aus- bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen selbst ist. Wird das Case Management für schulverweigernde Jugendliche an einer Schule umgesetzt, so ist eng mit Lehrkräften und – wenn vorhanden – Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern zusam- menzuarbeiten. Sofern ein Berufseinstiegsbegleiter an der Schule arbeitet, wird der Jugendliche nach Möglichkeit an diesen übergeben, sobald er individuell und sozial stabilisiert ist. Baustein 2: Aufsuchende Jugendsozialarbeit Aufsuchende Jugendsozialarbeit ist eine intensive Form der sozialpädagogischen Einzelfallarbeit für junge Menschen, die den Weg zu Unterstützungsangeboten alleine nicht finden. Die jungen Menschen werden an den Orten, an denen sie wohnen oder sich für gewöhnlich aufhalten (z. B. Wohnung, Jugendclub, Plätze „zum Abhängen“ im Quartier etc.), von sozialpädagogischen Fachkräften aufgesucht, z. B. mittels Streetwork, Mobiler Beratung oder Quartiersmanagement. Die aufsuchenden Jugendsozialarbeiterinnen/Jugendsozialarbeiter sprechen die jungen Men- schen an, bauen Vertrauen zu ihnen auf, aktivieren sie und führen sie an Unterstützungsangebo- te heran. Nach Möglichkeit erfolgt eine Übergabe an das Case Management (Baustein 1). Baustein 3: Niedrigschwellige Beratung/Clearing Der Baustein „Niedrigschwellige Beratung/Clearing“ umfasst kurzfristig angelegte individuelle sozialpädagogische Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die Zielgruppen. Die Maß- nahmen werden durch eine Beratungs- oder Clearingstelle erbracht, die für junge Menschen mit Unterstützungs- oder Beratungsbedarf eine Art „erste Anlaufstelle“ darstellt. Hier werden neben dem weiteren Unterstützungsbedarf die zuständigen Ansprechpersonen geklärt; der junge Mensch wird an diese übergeben. Junge Menschen mit intensiverem Unterstützungsbedarf wer- den in das längerfristig angelegte Case Management übergeben (Baustein 1). Leistungsschwäche- re Schülerinnen/Schüler ohne erhöhten jugendhilfespezifischen Unterstützungsbedarf werden nach Möglichkeit an einen Berufseinstiegsbegleiter übergeben. Einfache Unterstützungsleistungen – wie z. B. Begleitung zu Terminen, kurzfristige Beratung, Hilfe bei Bewerbungsschreiben et cetera (etc.) – können von der Beratungs- oder Clearingstelle selbst erbracht werden. Baustein 4: Mikroprojekte mit Quartiersbezug Mikroprojekte dienen ergänzend zu den Einzelfallhilfen der Bausteine 1 bis 3 ❙ dem Motivations- und Vertrauensaufbau, um die jungen Menschen an eine intensivere Be- gleitung durch das Case Management (Baustein 1) heranzuführen ❙ der Aktivierung, Kompetenz- und Persönlichkeitsstärkung der jungen Menschen mit dem Ziel, ihnen einen leichteren Einstieg in berufsvorbereitende Maßnahmen, Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen. Die Mikroprojekte sind in der Regel als Gruppenmaßnahmen angelegt und fördern insbesonde- re soziale Kompetenzen wie Team- und Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Selbstorganisation. Zudem ermöglichen sie Austausch mit und Beratung durch junge(n) Menschen in ähnlichen Lebens- und Problemlagen („Peers“). Zugleich soll durch die Mikropro- jekte ein Mehrwert für das benachteiligte Quartier geschaffen werden, indem sie beispielsweise das Wohnumfeld und den öffentlichen Raum aufwerten (z. B. Pflanzen von Bäumen, Verschö- nerung eines Platzes, Anlage eines Umweltpfades, Zwischennutzung von Brachen, neue Frei- zeitplätze/-möglichkeiten für Jugendliche und so weiter (usw.)) oder das soziale Miteinander im Quartier und die Integration von Migrantinnen und Migranten stärken (z.B. Stadtteil- und Dorffeste, Engagement für ältere Menschen, Anlage eines Gemeinschaftsgartens, Bildung von Fahrgemeinschaften im ländlichen Raum usw.). Zu diesem Zweck können zivilgesellschaftliche Akteure aus dem Quartier in die Umsetzung der Mikroprojekte eingebunden werden. Junge Menschen sollen so weit wie möglich an der Entwicklung von Projektideen beteiligt, zur Ent- wicklung eigener Projektideen angeregt und bei der Realisierung der Ideen begleitet werden. Längerfristige Qualifizierungsmaßnahmen sowie Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2 SGB VIII und nach anderen Gesetzbüchern können durch den Baustein „Mikro- projekte“ nicht gefördert werden. Wird der Baustein „Mikroprojekte“ umgesetzt, sollen auf ein Förderjahr gerechnet ESF-Mittel in Höhe von mindestens 20.000 € und maximal 50.000 € hierfür eingesetzt werden. Damit können bei Bedarf mehrere Mikroprojekte finanziert werden, sofern diese entsprechend einer in der In- teressenbekundung darzulegenden Förderstrategie aufeinander aufbauen. Eine Kooperation mit anderen sozialraumorientierten Programmen, wie z. B. „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)" , ist erwünscht. 3.1.2. Qualitätsanforderungen an Projekte Die Projekte auf Basis der methodischen Bausteine 1-4 sollen durch Fachkräfte der Jugendso- zialarbeit mit entsprechender Ausbildung (vorzugsweise in den Bereichen Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik), interkultureller Kompetenz und Genderkompetenz erbracht werden, die gute Kenntnisse über die lokalen Strukturen, Akteure und Angebote am Übergang haben. Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind feste Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner für die jungen Menschen auf ihrem Weg von der Schule in den Beruf und bieten – je nach Baustein in unterschiedlicher Intensität – sozialpädagogische Beratung und Begleitung. Dabei ❙ orientieren sie sich an Ausgangs- und Problemlage, Lebenssituation, Biografie, Potenzialen, Kompetenzen und Bedürfnissen der jungen Menschen, ❙ berücksichtigen sie ihr Geschlecht sowie ihren kulturellen und weltanschaulich-religiösen Hintergrund, ❙ beziehen sie ihr soziales Umfeld (insbesondere Eltern und Gleichaltrige in ähnlichen Prob- lemlagen) ein und ❙ stimmen sie sich eng mit anderen übergangsrelevanten Akteuren und Einrichtungen (z. B. [Berufs-]Schule, Jobcenter, Agentur für Arbeit, andere Beratungsstellen, Quartiersmanage- ment, Unternehmen) ab. Bei der Umsetzung von Mikroprojekten kann bedarfsgerecht auch anders qualifiziertes Personal einbezogen werden, z. B. Stadt- und Raumplanerinnen/Raumplaner oder Künstlerinnen/ Künstler. Für jeden an einem Projekt teilnehmenden Jugendlichen ist eine elektronische Fallakte zu führen. 3.1.3. Auswahl der Bausteine und Projekte Jede am Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ teilnehmende Kommune soll, aufbauend auf einer Bedarfs- und Angebotsanalyse, die für sie relevanten methodischen Bausteine iden- tifizieren und auf Basis dieser Bausteine Projekte so konzipieren und umsetzen, dass vor Ort vorhandene Förderlücken im Bereich Jugendsozialarbeit möglichst passgenau geschlossen und die in Teil 1 genannten Zielgruppen erreicht werden. Im Antrag ist aufzuzeigen, welche der vier methodischen Bausteine mit welchen Projekten umgesetzt werden sollen. Dabei ist deutlich zu machen, wie diese mit den lokal vorhandenen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit zu einem schlüssigen Gesamtkonzept für die Fördergebiete verknüpft werden. Um sicherzustellen, dass die Erkenntnisziele des Bundes (vgl. 1 II) erreicht werden, sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen: 1. Case Management (Baustein 1) ist als Kerninstrument des Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ verpflichtend entsprechend der Bedarfslage vor Ort umzusetzen. 2. Neben dem Baustein „Case Management“ ist mindestens ein weiterer der insgesamt vier methodischen Bausteine zu erproben. 3.2. Koordinierungsstelle bei den Kommunen Die gemäß 3.1. umgesetzten methodischen Bausteine werden von einer kommunalen Koordi- nierungsstelle koordiniert und gesteuert. 3.2.1. Aufgaben Der Koordinierungsstelle obliegt die Steuerungs- und Koordinierungsverantwortung für die im Rahmen des Modellprogramms durchgeführten Projekte: Auf Grundlage einer Bedarfs- und Angebotsanalyse identifiziert sie Lücken in der kommunalen Angebotsstruktur für die in Teil 1 genannten Zielgruppen am Übergang Schule-Beruf und konzipiert auf Grundlage der unter 3.1. genannten methodischen Bausteine möglichst passgenaue Projekte, um diese Lücken zu schließen. Die Projekte können entweder von der Kommune selbst oder von freien Trägern der Jugend- sozialarbeit umgesetzt werden. Die Koordinierungsstelle begleitet in jedem Fall die Umsetzung, führt gemeinsam mit den Projektträgern eine Erfolgskontrolle durch und ist für die ordnungs- gemäße Durchführung des gesamten Vorhabens verantwortlich. Sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene arbeitet die Koordinierungsstelle eng mit weiteren Akteuren der Übergangsgestaltung – auch denen anderer Rechtskreise – zusammen, um eine möglichst kohärente Förderung der Zielgruppe zu erreichen. Zu ihren Kooperations- partnern zählen insbesondere freie Träger der Jugendsozialarbeit, Jugendmigrationsdienste, Quartiersmanagement, (Berufs-)Schulen, Jobcenter, Agenturen für Arbeit sowie Wirtschaftsak- teure (z. B. Unternehmen und Kammern). Die Koordinierungsstelle vertritt die Anliegen der Jugendsozialarbeit zudem auf kommunalpo- litischer Ebene und gegenüber der (Fach-)Öffentlichkeit. Sie beteiligt sich – soweit sinnvoll – an Gremien, Steuerungskreisen etc. im Themenfeld Übergangsgestaltung/Jugendsozialarbeit. Sie bemüht sich aktiv und möglichst frühzeitig um eine Verstetigung erfolgreicher Projekte. Zu diesem Zweck baut sie auch Pressekontakte auf und betreibt Öffentlichkeitsarbeit. 3.2.2. Strukturelle Verankerung Durch „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ wird die Kommune darin gestärkt, ihre Verantwortung für die Aufgaben nach § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) effektiv wahrzunehmen. Daher sollen die im Rahmen des Modellprogramms durchgeführten Projekte vorrangig von dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§§ 69, 85 ff. SGB VIII) koordiniert und gesteuert werden, der innerhalb der Kommune ([Land-]Kreis, kreisfreie Stadt, Bezirk in einem Stadtstaat) für Maßnah- men für benachteiligte junge Menschen am Übergang Schule-Beruf nach § 13 SGB VIII zustän- dig ist. Die Eingliederung der Koordinierungsstelle in die kommunale Verwaltungsstruktur ist so zu gestalten, dass sowohl eine Anbindung an die Führungsebene/strategische Ebene (Dezernent, Landrat, Oberbürgermeister/Bürgermeister; Jugendhilfeausschuss etc.) als auch an die operative Ebene (Fachdienste, kommunale Gremien etc.) gegeben ist. 4. Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen 4.1. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt für das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ❙ in deren Wirkungskreis Programmgebiete des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ liegen und/oder ❙ die selbst benachteiligte Gebiete mit besonderem Unterstützungsbedarf für die Zielgruppen in ihrem Wirkungskreis benennen können. Die Auswahl der Gebiete soll an Hand geeigneter vorhandener Indikatoren (z. B. Anzahl junger Menschen mit Migrationshintergrund, An- zahl junger Empfängerinnen/Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, Anzahl arbeitslos gemeldeter junger Menschen, Anzahl junger neuzugewanderter Menschen vorwiegend aus Mittel-/Osteuropa) in Abgrenzung zur Gesamtkommune plausibel erläutert werden. Projekte können ausschließlich in den benannten förderfähigen Gebieten durchgeführt werden. An den Projekten sollen mehrheitlich junge Menschen aus den benannten Gebieten teilnehmen. 4.2. Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können keine Maßnahmen gefördert werden, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellenden gehören bzw. für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. Sofern ein Projekt für schulverweigernde Jugendliche geplant ist, muss im Antrag (nicht in der Interessenbekundung) mittels Kooperationszusage nachgewiesen werden, dass die Arbeit des Projektträgers durch die Schule(n), mit der/denen zusammengearbeitet werden soll, sowie gege- benenfalls (ggf.) die zuständigen Schulbehörden unterstützt wird. 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Förderung des Programms wird für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die maximale Zuschusshöhe für eine Förderung aus dem ESF nach dieser Richtlinie beträgt ❙ 50 % in stärker entwickelten Regionen (Alte Bundesländer einschließlich Berlin und die Region Leipzig, aber ohne die Region Lüneburg), ❙ 60 % in der Übergangsregion Lüneburg und ❙ 80 % in allen anderen Übergangsregionen (Neue Bundesländer ohne Berlin und ohne die Region Leipzig). Die ESF-Zuwendung sollte auf ein Förderjahr gerechnet maximal 150.000 € betragen. Wird auch der methodische Baustein „Mikroprojekte“ beantragt, erhöht sich die maximale ESF-Zu- wendung auf bis zu 200.000 € pro Förderjahr (vgl. 3.1.1., Baustein4). Mindestens ❙ 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in stärker entwickelten Regionen ❙ 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in der Übergangsregion Lüneburg ❙ 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in allen anderen Übergangsregionen sind von der antragstellenden Kommune als Eigenanteil aufzubringen. Grundsätzlich ist der Eigenanteil der Kommune in Form von Geldleistungen (eigene öffentliche Mittel) zu erbringen. Zudem ist es im Rahmen dieser Förderrichtlinie möglich, als Ersatz für die Eigenmittel der Kommune Geldleistungen Dritter (öffentliche und nicht-öffentliche Mittel Drit- ter, sofern diese Mittel nicht dem ESF oder anderen EU-Fonds entstammen) sowie die Ausgaben für Personal des Zuwendungsempfängers, das unentgeltlich im Projekt mitarbeitet (= Personal- gestellung), anzuerkennen. Einzelheiten hierzu finden sich im finanztechnischen Förderleitfa- den. Antragstellenden Kommunen aus stärker entwickelten Regionen, die besonderen Unterstüt- zungsbedarf hinsichtlich der Zielgruppe junger neuzugewanderter Menschen haben und ein entsprechendes Konzept auf der Grundlage von Teil 3 dieser Richtlinie vorweisen, kann ein Bun- deszuschuss in Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt werden. Der Eigenanteil der antragstellenden Kommune reduziert sich entsprechend auf bis zu 20 %. Antragstellenden Kommunen aus der Übergangsregion Lüneburg, die besonderen Unterstüt- zungsbedarf hinsichtlich der Zielgruppe junger neuzugewanderter Menschen haben und ein entsprechendes Konzept auf Grundlage von Teil 3 dieser Richtlinie vorweisen, kann ein Bundes- zuschuss in Höhe von bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt werden. Der Eigenanteil der antragstellenden Kommune reduziert sich entsprechend auf bis zu 20 %. Zur Umsetzung der methodischen Bausteine 1-4 sowie für die inhaltlichen und administ- rativen Aufgaben der kommunalen Koordinierungsstelle sind Personal- und Sachausgaben zuwendungsfähig. Auf Grundlage von Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 ist ein Pauschalsatz in Höhe von 22 % der direkten förderfähigen Personalkosten zu nutzen, um die förderfähigen Restkosten eines Vorhabens abzudecken. Einzelheiten hierzu finden sich im finanztechnischen Förderleitfaden. Weiterleitungen der Zuwendungen an Teilprojekte gemäß Nr. 12 VV zu § 44 BHO sind möglich. Dabei sind die Ziffern 12.4 bzw. 12.5 der VV zu § 44 BHO zu beachten. Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilli- gung der Bundesmittel erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk). Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23, 44 BHO, die hierzu erlasse- nen allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensge- setzes. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage des Erstattungsprinzips (→ siehe finanz- technischer Förderleitfaden). Einzelheiten werden im Zuwendungsbescheid geregelt. Abweichend von den in den ANBest-Gk genannten Zeiträumen sind die jährlichen Zwischen- nachweise sowie der Abschlussverwendungsnachweis nach Jahresende bzw. nach Auslaufen des Vorhabens innerhalb von max. 4 Monaten beim Zuwendungsgeber vorzulegen. Querschnittsziele Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, bei der Förderung die Einhaltung der Quer- schnittsziele nach Artikel 7 und 8 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung (VO (EU) Nr. 1303/2013) zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigen Entwicklung verbindlich zu beachten. Das schließt die Vermittlung von Gender Mainstreaming- und Nichtdiskriminierungs-Grund- sätzen an die Projektträger und Netzwerkpartner ausdrücklich mit ein. Vor der Weiterleitung von Mitteln ist zu prüfen, ob Gender-Kompetenzen auf Organisations- und Personalebene des möglichen Trägers vorhanden sind bzw. ob diese durch Teilnahme an Schulungen auf- bzw. ausgebaut werden können. Mit Blick auf die Querschnittsziele Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung trägt das Programm durch Ver- besserungen in den Bereichen „Nichtdiskriminierung von jungen Menschen mit Migrations- hintergrund“ und „Gleichstellung junger Männer und Frauen am Übergang Schule-Beruf“ bei, indem individuelle Förderpläne erstellt werden, die passgenau auf die jeweilige Ausgangs- und Bedarfslage der jungen Menschen abgestimmt sind. In den Förderplänen sollen auch die in- dividuellen Beeinträchtigungen und/oder sozialen Benachteiligungen berücksichtigt werden. Das Programm unterstützt somit die Erreichung der Ziele zur Reduzierung von Armutsrisiken, insbesondere die Ziele der Verbesserung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben von benachteiligten Kindern und Jugendlichen und die Integration von Menschen mit Migrations- hintergrund. Prüfung Nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid ist die Bewilligungs- behörde in dem dort niedergelegten Umfang berechtigt, die Verwendung der Zuwendung zu prüfen. Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91 und 100 der BHO zur Prüfung berechtigt. Des Weiteren sind aufgrund der Inanspruchnahme von Mitteln aus dem ESF die Europäische Kommission einschließlich des Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäische Rech- nungshof, die ESF-Bescheinigungsbehörde des Bundes, die ESF-Prüfbehörde des Bundes und die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der entsprechenden noch zu erlassenden Durchführungsverordnungen/delegierten Verordnung prüfberechtigt. Alle Belege sind nach Abschluss der Prüfung des Endverwendungsnachweises durch die Bewil- ligungsstelle vom Zuwendungsempfänger 10 Jahre aufzubewahren (gerechnet ab Datum des Prüfbescheides zum Endverwendungsnachweis), sofern nicht aufgrund von Gerichtsverfahren, aus steuerlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Mitwirkung/Datenspeicherung Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, im Rahmen der Finanzkontrolle durch die unter „Prüfung“ genannten Stellen mitzuwirken und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die im Zusammenhang mit den beantragten Zuwendungen stehenden Daten werden auf Datenträgern gespeichert. Mit seinem Antrag erklärt sich der Antragstellende damit einverstanden, dass die notwendigen, elektronisch erfassten Daten für die Projektbegleitung, Projektbewertung/Evalu- ierung, Projektfinanzverwaltung und Prüfung zur Erhebung und Speicherung an eine beauftrag- te Stelle weitergegeben werden können. Die Erfüllung der Berichtspflichten und die Erhebung und Pflege der Daten sind Voraussetzung für den Abruf von Fördermitteln bei der Europäischen Kommission und deren Auszahlung an die Projektträger. Datenerfassung/Evaluation Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, die gemeinsamen Output- und Ergebnisindika- toren für ESF-Interventionen gemäß Anhang I der ESF-Verordnung (VO (EU) Nr. 1304/2013) als auch die weiteren programmrelevanten Daten zu erheben und dem Zuwendungsgeber zu vorgegebenen Zeitpunkten zu liefern. Dazu erheben sie diese Daten bei den am Projekt Teil- nehmenden und am Projekt beteiligten Partner unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und nach Richtlinie 95/46/EG. Insbesondere die am Projekt Teilnehmenden werden durch den Projektträger über die Notwendigkeit, die Rechtmäßigkeit/die Rechtsgrundlagen und den Umfang der Datener- hebung und -verarbeitung informiert; der Projektträger holt die entsprechende Bestätigung/ Einwilligung der Teilnehmenden ein. Die zu erhebenden und zu übermittelnden Daten bilden die Grundlage für die Berichtspflichten der Verwaltungsbehörde an die Europäische Kommis- sion. Zudem sind die Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger verpflichtet, mit den für das Monitoring und die Evaluierung des Programms beauftragten Stellen zusammenzuarbei- ten. Insbesondere müssen die erforderlichen Projektdaten zur finanziellen und materiellen Steuerung in das von der Verwaltungsbehörde eingerichtete IT-System regelmäßig eingegeben werden. Fehlende Daten können Zahlungsaussetzungen zur Folge haben. Liste der Vorhaben Die Zuwendungsempfänger erklären sich damit einverstanden, dass entsprechend Artikel 115, Abs. 2 in Verbindung mit Anhang XII der Allgemeinen Verordnung (VO (EU) Nr. 1303/2013) min- destens folgende Informationen in einer Liste der Vorhaben veröffentlich werden: ❙ Name des Begünstigten (Nennung ausschließlich von juristischen Personen und nicht von natürlichen Personen); ❙ Bezeichnung des Vorhabens ❙ Zusammenfassung des Vorhabens ❙ Datum des Beginns des Vorhabens ❙ Datum des Endes des Vorhabens (voraussichtliches Datum des Abschlusses der konkreten Arbeiten oder der vollständigen Durchführung des Vorhabens) ❙ Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens ❙ Unions-Kofinanzierungssatz pro Prioritätsachse ❙ Postleitzahl des Vorhabens oder andere angemessene Standortindikatoren ❙ Land ❙ Bezeichnung der Interventionskategorie für das Vorhaben gemäß Artikel 96 Absatz 2 Unter- absatz 1 Buchstabe b Ziffer vi der Allgemeinen Verordnung (VO (EU) Nr. 1303/2013) ❙ Datum der letzten Aktualisierung der Liste der Vorhaben Kommunikation Mit seinem Antrag verpflichtet sich der Antragstellende dazu, den Anforderungen an die Infor- mations- und Publizitätsmaßnahmen der Begünstigten gemäß Anhang XII der Allgemeinen Verordnung (VO (EU) Nr. 1303/2013) zu entsprechen und auf eine Förderung des Programms durch den ESF hinzuweisen. Ergänzend verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger, in geeig- neter Form auf die Förderung durch das BMFSFJ und das BMUB hinzuweisen und die Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit einzuhalten, die ihnen zu Beginn der Programmumsetzung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bekannt gegeben werden. Zudem erklärt er sich bereit, Informationen für eine zentrale Programm-Internetplattform zur Verfügung zu stellen. Erfahrungsaustausch/Wissenstransfer Der Zuwendungsnehmer verpflichtet sich, an einem programmweiten Erfahrungsaustausch in Form von Workshops und Fachkonferenzen sowie an Fortbildungsveranstaltungen teilzuneh- men. 7. Interessenbekundungs-, Antrags- und Bewilligungsverfahren Das Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung der Modellstandorte ist zweistufig angelegt. Es besteht aus einem Interessenbekundungs- und einem Antragsverfahren. 7.1. Interessenbekundungsverfahren In der ersten Stufe sind dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bis spätestens 20.08.2014 (23:59 Uhr) Interessenbekundungen in elektronischer Form über ein dialoggesteuertes System einzureichen, das unter dem Internet-Portal www.jugend-staerken.de verfügbar ist. Zusätzlich sind die Interessenbekundungen in schriftlicher Form beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Servicestelle JUGEND STÄRKEN im Referat 402 50964 Köln bis spätestens 29.08.2014 (Posteingang) einzureichen. Für die Einhaltung der Fristen ist der Posteingangsstempel beim BAFzA maßgeblich. Diese Eingangsfrist gilt als Ausschlussfrist – verspätet eingehende oder unvollständige Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Interessenbekundung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Die Interessenbekundung muss Aussagen enthalten zu: ❙ Antragstellender und antragstellende Kommune ❙ Vorgesehene Fördergebiete ❙ Ausgangs- und Problemlage und besondere strukturelle Herausforderungen in den Förderge- bieten ❙ Zielgruppen ❙ Vorhandene Angebote und Förderlücken für die Zielgruppen in den Fördergebieten ❙ Methodische Bausteine, Projekte und angestrebte Teilnehmerzahlen (Förderkonzept) ❙ Sofern der Baustein „Mikroprojekte“ gewählt wird: Mehrwert für die Fördergebiete, Aus- gestaltung der Mikroprojekte, ggf. Verknüpfung mit den Programmen „Soziale Stadt“ und „BIWAQ“ ❙ Abgrenzung der Projekte von anderen Angeboten und Kohärenz ❙ Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (z. B. Schulen, Trägern des SGB II und III, Quar- tiersmanagement, Jugendmigrationsdiensten, Wirtschaftsakteuren, ehrenamtlichen Paten, Freiwilligendiensten) ❙ Verankerung der kommunalen Koordinierungsstelle ❙ Verstetigung ❙ Höhe der vorgesehenen ESF-Mittel ❙ Höhe und Art des kommunalen Eigenanteils ❙ Unterschrift Mit der Einreichung einer Interessenbekundung kann kein Anspruch auf Förderung bzw. Zulas- sung zum Antragsverfahren abgeleitet werden. 7.2. Antrags- und Bewilligungsverfahren Die für eine Förderung geeigneten Projektideen werden gemeinsam vom BMFSFJ und vom BMUB ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Teilnehmenden des Interessenbekundungs- verfahrens schriftlich mitgeteilt. In der zweiten Stufe werden ausgesuchte Teilnehmende des Interessenbekundungsverfahrens aufgefordert, innerhalb einer Frist von vier Wochen einen förmlichen Förderantrag in elektro- nischer Form über ein bereitgestelltes dialoggesteuertes System einzureichen. Parallel sind die Förderanträge innerhalb derselben Frist in schriftlicher Form beim BAFzA einzureichen. Für die Einhaltung der Fristen ist der Posteingangsstempel beim BAFzA maßgeblich. Diese Eingangsfrist gilt als Ausschlussfrist – verspätet eingehende oder unvollständige Förderanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Das BMFSFJ entscheidet gemeinsam mit dem BMUB über die Bewilligung des Förderantrages. Im Anschluss werden die ausgewählten Anträge vom BAFzA bewilligt. 8. Inkrafttreten der Förderrichtlinie Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft. Bonn, den 10.07.2014 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Im Auftrag Sabine Schulte Beckhausen Berlin, den 10.07.2014 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Im Auftrag Nicole Graf Impressum Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 11018 Berlin www.bmfsfj.de Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 11055 Berlin www.bmub.bund.de Inhaltliche Beratung: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Servicestelle JUGEND STÄRKEN 50964 Köln Telefon: 0221 – 3673 – 3503 Telefax: 0221 – 3673 – 3531 E-mail: servicestelle-js@bafza.bund.de Internet: www.jugend-staerken.de Fördermittelberatung: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Referat 402 – ESF JUGEND STÄRKEN 50964 Köln Telefon: 0221 – 3673 – 3538 Telefax: 0221 – 3673 – 3531 E-mail: jugend-staerken@bafza.bund.de Internet: www.jugend-staerken.de
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FR Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche ei, Aufgaben IM QUARTIER ESF-Modellprogramm "JUGEND STÄRKEN im Quartier" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit Förderleitfaden zur finanztechnischen Umsetzung Bewilligungszeitraum 01.01.2015 - 31.12.2018 Version 1.0 - Stand 10. Juli 2014 Europäischer Sozialfonds für Deutschland EUROPÄISCHE UNION Förderleitfaden "JUGEND STÄRKEN im Quartier" Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen 2. Finanztechnische Grundlagen 3. Erläuterungen zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 4. Nationale Kofinanzierung 4.1. Kofinanzierungsmöglichkeiten 4.2 Eigenanteil der Kommune 4.3. Bundeszuschuss 5. Förderfähige Ausgaben - Ausgabenkalkulation 5.1. Allgemeine Vorgaben und Berechnungsbeispiele 5.2. Direkte Personalausgaben 5.2.1. Direkte Personalausgaben Kommunale Koordinierungsstelle 5.2.2. Direkte Personalausgaben Projektträger Kommune 5.2.3. Direkte Personalausgaben Projektträger Weiterleitung an Dritte 5.3 Honorare 5.4 Restkosten 5.4.1 Allgemeine Vorgaben und Berechnungsbeispiele Impressum 10 11 12 14 15 15 16 Förderleitfaden "JUGEND STÄRKEN im Quartier" 1. Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen für die Förderung des Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des BMFSFJ und des BMUB bilden: I die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates I die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates und I die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ vom 10.07.2014. I die nationalen Bestimmungen, insbesondere die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) zu den $$ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und als Bestandteil der Zuwendungsbescheide die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk). Die genannten Dokumente können im Internet z. B. unter www.esf.de unter der Rubrik ESF-Grundlagen/Allgemeine Rechtsgrundlagen und auf den Webseiten des BMFSFJ und des BMUB herunter geladen werden. Jegliche delegierte Rechtsakte bzw. Durchführungsbestimmungen, die in Verbindung mit der Strukturfondsförderung stehen und erlassen wurden bzw. erlassen werden, vervollständigen die rechtlichen Grundlagen. Ergänzend gelten die ANBest-Gk in der gültigen Fassung beziehungsweise bei Weiterleitungen die ANBest-P für Weiterleitungsempfänger. Im Folgenden werden einzelne dieser Nebenbestimmungen näher ausgeführt, die besonders hervorgehoben werden sollen. Einzuhalten sind aber auch die hier nicht explizit aufgeführten Nebenbestimmungen (u. a. zur Vergabe von Aufträgen, zu Mitteilungspflichten, Nachweis und Prüfung der Verwendung, Erstattung und Verzinsung). 2. Finanztechnische Grundlagen Es gelten folgende Begriffsdefinitionen!: 1. Vorhaben = Das gesamte beantragte Projekt einer Kommune (Projekt im Sinne der Projektförderung); darunter fallen die Koordinierungsstelle und die Aktivitäten zur Umsetzung der vier Bausteine. 2. Projekte = Konkrete Angebote/Maßnahmen für junge Menschen, die auf Basis der vier methodischen Bausteine umgesetzt werden; die Umsetzung der Projekte ist auch durch Dritte- (über Weiterleitung von Mitteln) möglich; ein Projekt kann mehrere methodische Bausteine bedienen (z.B. ein Beratungshaus, in dem Clearing und Case Management aus einer Hand angeboten werden). Anerkennung von Ausgaben nur im Förderzeitraum Nach dem Zuwendungsrecht werden nur Ausgaben erstattet, die im Förderzeitraum - also nach dem durch Zuwendungsbescheid festgelegten Projektbeginn und vor Ende des Förderzeitraums - entstanden sind und bis zur Einreichung des Endverwendungsnachweises kassenwirksam getätigt worden sind. Ausgaben für Aufträge, die vor dem Förderzeitraum getätigt wurden oder die nach dem Ende des Förderzeitraumes entstehen, sind nicht zuwendungsfähig. Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung Es gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. Rabatte und Skonti sind zwingend zu nutzen. Zusätzlichkeit (Additionalitätsprinzip) Die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds dürfen ausschließlich nur zusätzlich und somit nachrangig eingesetzt werden. Die Substitution öffentlicher nationaler Mittel durch ESF-Mittel ist auf Grund des Additionalitätsprinzips unzulässig. Realkosten- und Erstattungsprinzip Abweichend von den üblichen Zahlungsregelungen im nationalen Zuwendungsrecht werden ESF-Mittel im Wege der Erstattung der tatsächlich im Projekt angefallenen Ausgaben geleistet. Die für die Projektdurchführung benötigte Vorfinanzierung ist regelmäßig vom Projektträger zu erbringen. Die Mittel werden im Rahmen eines zweimonatigen Berichts-/Abrufzeitraums rückwirkend erstattet. Resteinbehalt Von der letzten Zahlung werden bis zu 5 % der Gesamtzuwendung einbehalten. Die Schlusszah- lung erfolgt nach abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises durch die bewilligende Stelle. Die letzte Rate wird ggf. mit Rückforderungstatbeständen aus der Prüfung verrechnet. 1 Die hier gewählten Begriffsdefinitionen entsprechen der Programmlogik von „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ und weichen von denen in der VO (EU) 1303/2013, Art. 2, Abs. 9 ab. Finanzmonitoring Zur Gewährleistung eines zeitnahen Finanzmonitorings ist der Zuwendungsempfänger ver- pflichtet, mindestens alle zwei Monate das Online-Formular „Mittelanforderung/Finanzbericht“ mit den tabellarischen Beleglisten einzureichen. Mit dem 0. g. Formular sind alle Einnahmen und Ausgaben jeweils für die vergangenen zwei Kalendermonate, beginnend mit dem ersten Monat des Bewilligungszeitraumes zu berichten. Finanzprüfung Aus den tabellarischen Beleglisten werden regelmäßig Stichprobenbelege zur vertieften Prüfung ausgewählt. Diese Ausgaben müssen durch Vorlage geeigneter Unterlagen wie Lohnjournalen, Stundennachweisen etc. belegt werden. Einnahmen im Rahmen des Projektes Sofern im Rahmen des Projektes zusätzliche (nicht als Eigenanteil geplante) Einnahmen erzielt werden, müssen diese auch in den Anträgen und Beleglisten entsprechend erfasst werden. Materielles Monitoring Zur Zielsteuerung und Qualitätssicherung ist auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Operationellen Programm des Bundes ein Set quantifizierter Zielindikatoren festgelegt worden. Die regelmäßige Beteiligung bei der Umsetzung des materiellen Monitorings und die zeitnahe Bereitstellung aller relevanten Daten für den jährlichen Durchführungsbericht ist für alle ESF-Mittel umsetzenden Stellen verpflichtend. Zur Gewährleistung eines zeitnahen materiellen Monitorings ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, mindestens vierteljährlich die programmspezifischen Indikatoren und quantifizier- ten Zielwerte entsprechend dem aktuellen Stand der Mittel-/Programmumsetzung zu berichten. 3. Erläuterungen zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Förderzeitraum Der Förderzeitraum beginnt am 01. Januar 2015 und endet am 31. Dezember 2018. Die Anträge (inkl. Finanzierungspläne) werden für den gesamten Förderzeitraum gestellt. Die Bewilligung steht generell unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Finanzierungsform und Finanzierungsart Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege der Projektförde- rung als „Fehlbedarfsfinanzierung“ (Teilfinanzierung) gewährt. Werden die zuwendungsfähigen Ausgaben unterschritten, reduziert sich die Zuwendung entsprechend. Zuwendungshöhe aus dem ESF nach Zielgebiet Die maximale Zuwendung aus dem ESF beträgt: I im Zielgebiet „Übergangsregionen in den neuen Bundesländern“ (neue Bundesländer ohne Berlin und die Region Leipzig) maximal 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, I im Zielgebiet „Übergangsregionen in den alten Bundesländern“ (ausschließlich Region Lüneburg) maximal 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, I im Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“ (alte Bundesländer, einschl. Berlin und Region Leipzig) maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Maximalförderung Die Zuwendung (aus ESF-Mitteln) beträgt für ein Vorhaben auf ein Förderjahr gerechnet maximal 150.000,00 €. Wird auch der methodische Baustein „Mikroprojekte“ beantragt, erhöht sich die maximale ESF-Zuwendung auf bis zu 200.000,00 € pro Förderjahr (vgl. 3.1.1.; Baustein 4 der Förderrichtlinie). Diese Höchstsummen gelten für alle Zielgebiete. Weiterleitung an Dritte Die Weiterleitung von Fördermitteln an Träger einzelner Projekte (die Teil des Gesamtvorhabens sind) wird zugelassen. Die Weiterleitung erfolgt gemäß Ziff. 12.4 bzw. 12.5 der VVzu $44 BHO. Die Weiterleitung der Zuwendung erfolgt im Rahmen der Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Zuwendungsempfänger bleibt gegenüber dem Zuwendungsgeber allein für die zweckent- sprechende Verwendung der gesamten Mittel verantwortlich. Der Zuwendungsempfänger muss sich von der Zuverlässigkeit des Letztempfängers und dessen Geeignetheit zur Abwicklung des Vorhabens überzeugen. Die Abwicklung und Abrechnung der Maßnahme sowie die Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben richtet sich im Verhältnis zwischen Zuwendungsempfänger und Letztempfänger nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Im Rahmen der Weiterleitung ist die Führung der Fallakten durch den Letztempfänger entsprechend der Vorgaben im Bewilligungsbescheid zu regeln. 4. Nationale Kofinanzierung 4.1. Kofinanzierungsmöglichkeiten Gemäß Teil 5 der Förderrichtlinie ist die nationale Kofinanzierung von der antragstellenden Kommune als Eigenanteil zu erbringen. Antragstellenden Kommunen aus stärker entwickelten Regionen und aus der Übergangsregion Lüneburg kann unter den in Teil 5 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen ein Zuschuss zur Kofinanzierung aus Bundesmitteln gewährt werden. Als Kofinanzierung stehen im Online-Antrag dementsprechend folgende Positionen zur Verfügung: I Kommunale Mittel I Private Mittel I Landesmittel (kein ESF) I Bundesmittel (Bundeszuschuss) Nachweis der Kofinanzierung Die Nachweispflichten der Kofinanzierung richten sich nach dem „Arbeitsheft Kofinanzierung für Förderungen im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen Sozialfonds“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. http://www.esf.de/portal/generator/6808/property=data/Arbeitsheft _Kofinanzierung.pdf) 4.2 Eigenanteil der Kommune Der Eigenanteil der Kommune darf nicht aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds oder anderen EU-Strukturfonds stammen. Das Einwerben von weiteren öffentlichen Mitteln oder Mitteln von Seiten Dritter (z. B. freie Träger) zum Zweck der Kofinanzierung des Eigenanteils ist der Kommune freigestellt. Der vorgesehene Eigenanteil ist bei Antragstellung durch eine Erklärung zu belegen. Aus der Erklärung müssen die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel sowie der Zeitraum, für den die Mittel zu Verfügung stehen, eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen. Die als Eigenanteil anzurechnenden Mittel müssen einen direkten und unmittelbaren Bezug zum umgesetzten ESF-Projekt nachweisen. Zu diesem Zweck sind die vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu Verfügung gestellten Formulare zu nutzen. Die erforderlichen Zusagen zum Eigenanteil (kommunale Kofinanzierung) und zu Kooperati- onen sind grundsätzlich vor Bewilligungsbeginn zu geben. Während der laufenden Förderung sind die Zusagen jeweils zum 30.06. für das folgende Förderjahr zu erneuern. Änderungen im Finanzierungsplan können zu jeder Zeit im Förderzeitraum im Rahmen der Vorgaben der VV zu $ 44 BHO vorgenommen werden; diese sind im Vorfeld mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abzustimmen und per Umwidmungsantrag einzureichen. Ein aktualisierter Finanzierungplan ist beizufügen. Der Eigenanteil kann in Form von Geldleistungen und/oder geldwerten Leistungen als Personalgestellung ohne Geldfluss erfolgen. Die erbrachte Leistung ist ihrem Geldwert nach unveränderbar. Folglich entspricht die Höhe des geldwerten Eigenanteils auf Einnahmeseite exakt der Höhe der jeweiligen Ausgaben (ohne Geldfluss) auf Ausgabenseite. Personalgestellung Die Kommune hat die Möglichkeit, ihren Eigenanteil oder einen Teil davon durch Personal zu erbringen. Das Personal kann entweder für die kommunale Koordinierungsstelle oder für ein gefördertes Projekt freigestellt werden. Wird das Personal durch einen am Vorhaben beteiligten Träger gestellt, hat der das Personal stellende Partner Rechnungen über die erbrachten Leistungen zu schreiben. Als Nachweis muss neben den Abrechnungen der gemeinsame Vertrag vorgelegt werden, in dem alle relevanten Punkte (Anteil der Arbeitszeit, Laufzeit, monatliche Ausgaben, Tätigkeitsfeld, fachliche Weisungsbefugnis, Bestätigung der Einhaltung des Besserstellungsverbots etc.) angegeben sind. Für Prüfungen ist der Arbeitsvertrag vorzuhalten. Es muss ein Nachweis über die erforderliche Qualifikation vorhanden sein. Es muss beachtet werden, dass die Vergütung mit der im Projekt geleisteten Tätigkeit übereinstimmt und nach den Tarifen des TVöD vergütet werden. Über die zu erbringende Tätigkeit ist ein Stundennachweis zu führen (vgl. 5.2.1. - 5.2.3). 4.3. Bundeszuschuss Antragstellenden Kommunen aus stärker entwickelten Regionen, die besonderen Unterstüt- zungsbedarf hinsichtlich der Zielgruppe junger neuzugewanderter Menschen haben und ein entsprechendes Konzept auf der Grundlage von Teil 3 der Förderrichtlinie vorweisen, kann ein Bundeszuschuss in Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt werden. Der Eigenanteil der antragstellenden Kommune reduziert sich entsprechend auf bis zu 20 %. Antragstellenden Kommunen aus der Übergangsregion Lüneburg, die besonderen Unterstüt- zungsbedarf hinsichtlich der Zielgruppe junger neuzugewanderter Menschen haben und ein entsprechendes Konzept auf Grundlage von Teil 3 der Förderrichtlinie vorweisen, kann ein Bun- deszuschuss in Höhe von bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt werden. Der Eigenanteil der antragstellenden Kommune reduziert sich entsprechend auf bis zu 20 %. Ein Anspruch auf Gewährung des Bundeszuschusses besteht nicht. Die Entscheidung, ob - und wenn ja in welcher Höhe - ein Bundeszuschuss gewährt werden kann, erfolgt nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der Anzahl der förderfähi- gen Kommunen und steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. 5. Förderfähige Ausgaben - Ausgabenkalkulation 5.1. Allgemeine Vorgaben und Berechnungsbeispiele Die Kalkulation des Finanzierungsplans erfolgt für den gesamten Förderzeitraum vom 01.01.2015 - 31.12.2018. Die beabsichtigte Inanspruchnahme der ESF-Fördermittel, der geplante Eigenanteil sowie die daraus resultierenden Ausgaben sind auf die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 aufzuteilen. Die Aufteilung muss nicht linear erfolgen. Kalkulationsbeispiel 1 mit max. 80% ESF-Anteil (Übergangsregion): I |tigenantil _lEsrMittel Ausgabenkalkulation gesamt (01.01.2015 - 125.000,00 € 500.000,00 € 625.000,00 € 31.12.2018) nach Finanzplan davon 2015 35.000,00 € 140.000,00 € 175.000,00 € davon 2016 20.000,00 € 120.000,00 € 140.000,00 € davon 2017 30.000,00 € 120.000,00 € 150.000,00 € davon 2018 40.000,00 € 120.000,00 € 160.000,00 € Kalkulationsbeispiel 2 mit 50% ESF-Anteil + 20 % Bundeszuschuss (stärker entwickelte Region mit Bundeszuschuss): Eigenanteil Bundeszuschuss |ESF-Mittel Gesamtausgaben Ausgabenkal- kulation gesamt (01.01.2015 - 300.000,00 € 200.000,00€ 500.000,00 € 1.000.000,00 € 31.12.2018) nach Finanzplan davon 2015 80.000,00 € 56.000,00 € 140.000,00 € 276.000,00 € davon 2016 70.000,00 € 48.000,00 € 120.000,00 € 238.000,00 € davon 2017 70.000,00 € 48.000,00 € 120.000,00 € 238.000,00 € davon 2018 80.000,00 € 48.000,00 € 120.000,00 € 248.000,00 € Bitte beachten Sie, dass alle nachfolgend aufgeführten Ausgabearten nur dann zuwendungsfähig sind, wenn diese beantragt und bewilligt werden. Ausgabepositionen, die Sie nicht innerhalb Ihres Antrages auswählen, zählen nach Bewilligung auch nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens. Änderungen sind dann nur auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages mit nachvollziehbarer Begründung möglich. 5.2. Direkte Personalausgaben Als direkte Personalausgaben können ausschließlich die Personalkosten für I die Koordination bei der Kommune sowie I für die Projektdurchführung erforderliches Personal (pädagogisches Personal, beim Baustein „Mikroprojekte“ ggf. auch anders qualifiziertes Personal, z. B. Stadt- und Raumplaner/-innen) kalkuliert/abgerechnet werden. Personalausgaben für die Finanzadministration auf kommunaler Ebene und Personalausgaben für Leitungstätigkeit auf Projektebene (Anteil an der Geschäftsführung) zählen zu den indirekten Personalausgaben und sind durch die Restkosten-Pauschale (siehe 5.4) abzudecken. 10 Bei angestelltem Personal (sowohl bei der Kommunalen Koordinierungsstelle als auch bei Projektträgern) müssen bei der Antragstellung Arbeitsverträge, Personalbögen, Stellenbeschrei- bungen, ggf. Personalkostenvergleichsberechnungen vorgelegt werden. Maßgeblich ist das tatsächlich gezahlte Arbeitgeberbrutto. Anerkannt werden: Grundentgelt (ohne Sonderzahlungen und Leistungszahlungen) Vermögenswirksame Leistungen Jährliche Sonderzahlung Gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung Anteile des Arbeitgebers an tarifvertraglich vereinbarte zusätzliche Altersvorsorge U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) U2 (Entgelt in der Mutterschaftszeit) U3 (Insolvenzgeldumlage). Honorare zählen ebenfalls zu den direkten Personalausgaben. (siehe hierzu 5.3) Die folgenden Ausführungen (5.2.1. bis 5.2.3.) beziehen sich auf angestelltes Personal. 5.2.1. Direkte Personalausgaben Kommunale Koordinierungsstelle Als direkte Personalausgaben - Kommunale Koordinierungsstelle können nur Ausgaben für Mitarbeiter abgerechnet werden, die mit der Koordinierung bzw. Verwaltung des ESF-Projektes beauftragt sind und die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder Beamtenverhältnis bzw. vergleichbaren Status (z. B. geringfügig Beschäftigte) mit dem kommu- nalen Projektträger stehen. Im Online-Antrag sind die Funktionen der/des im Rahmen der Koordinierungsstelle Beschäfti- gen vorbelegt. Wählen Sie pro Personalstelle eine entsprechende Zeile aus. Folgende Funktionsbezeichnung steht zur Verfügung: Personal Koordinierungsstelle - Koordination Förderfähig ist ein Stellenanteil von bis zu 0,5 bei einem Vollzeitäquivalent von 1720 Stunden jährlich (vgl. VO [EU] 1303/2013, Art. 68, Abs. 2) für die Koordination. In der Spalte Eingruppierung ist die Entgeltgruppe und Stufe nach TVöD bzw. geltender Tarifvereinbarung einzutragen. Danach wird die prozentuale Arbeitszeit des/der eingesetzten Mitarbeiters/-in an der Regelarbeitszeit, das Arbeitnehmerbrutto pro Monat, das Jahresarbeit- geberbrutto (inkl. Sonderleistungen), die Dauer der Beschäftigung im Projekt in Monaten sowie der prozentuale zeitliche Anteil an der Regelarbeitszeit für das Projekt angegeben. Aus den eingegebenen Daten wird automatisiert der Stundenlohn berechnet und mit den Jahresarbeits- stunden multipliziert. Diese Summe ergibt die auf das Projekt bezogenen Personalausgaben pro Jahr und Person. Bitte beachten Sie, dass für jede einzelne in der Koordinierungsstelle beschäftigte Person (Personalstelle) die zugehörigen Personalausgaben eingetragen werden. Pauschale oder kumulierte Angaben zum Gesamtpersonal können nicht anerkannt werden. Bitte teilen Sie die direkten Gesamtpersonalausgaben der Koordinierungsstelle anschließend auf die einzelnen Jahre des Förderzeitraums (2015-2018) auf. Sonderleistungen, die nicht vergleich- baren TVöD-Regelungen entsprechen, z.B. Direktversicherungen oder Gewinnbeteiligungen, sind nicht zuwendungsfähig. Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete sind durch eine schriftliche Abordnungsverfügung der zuständigen Behörde dem Vorhaben zuzuweisen. Für anteilig im Projekt beschäftigte Personen sind monatliche Stundennachweise zu führen. Die monatlich abgerechneten Personalkosten müssen den jeweiligen Stundennachweisen entsprechen. 5.2.2. Direkte Personalausgaben Projektträger Kommune Unter direkte Personalausgaben - Projektträger Kommune können nur Ausgaben für Projekt- mitarbeiter abgerechnet werden, die mit der Umsetzung des ESF-Projektes beauftragt sind und die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder Beamtenverhältnis bzw. vergleichbaren Status (z.B. geringfügig Beschäftigte) mit dem kommunalen Projektträger stehen. Im Online-Antrag ist die Funktion der/des im Rahmen des Projekts Beschäftigen vorbelegt. Wählen Sie pro Personalstelle eine Zeile aus. Folgende Funktionsbezeichnungen stehen zur Auswahl: I Personal Projektträger Kommune - Case Management I Personal Projektträger Kommune - Jugendsozialarbeit I Personal Projektträger Kommune - Beratung/Clearing I Personal Projektträger Kommune - Mikroprojekt Bei der Berechnung des Personalbedarfs für alle Bausteine ist von einem Personalschlüssel von 1:30 - 50 als Orientierungsgröße auszugehen. Eine Abweichung ist bei plausibler Begründung möglich. In der Spalte Eingruppierung ist die Entgeltgruppe und Stufe nach TVöD bzw. geltender Tarifvereinbarung einzutragen. Danach wird die prozentuale Arbeitszeit des/der eingesetzten Mitarbeiters/-in an der Regelarbeitszeit, das Arbeitnehmerbrutto pro Monat, das Jahresarbeit- geberbrutto (inkl. Sonderleistungen), die Dauer der Beschäftigung im Projekt in Monaten sowie der prozentuale zeitliche Anteil an der Regelarbeitszeit für das Projekt angegeben. Aus den eingegebenen Daten wird automatisiert der Stundenlohn berechnet und mit den Jahresarbeits- stunden multipliziert. Diese Summe ergibt die auf das Projekt bezogenen Personalausgaben pro Jahr und Person. Bitte beachten Sie, dass für jede einzelne im Projekt bzw. den Projekten beschäftigte Person (Personalstelle) die zugehörigen Personalausgaben eingetragen werden. Pauschale oder ku- mulierte Angaben zum Gesamtpersonal können nicht anerkannt werden. 1 Bitte teilen Sie die direkten Gesamtpersonalausgaben anschließend auf die einzelnen Jahre des Förderzeitraums (2015-2018) auf. Sonderleistungen, die nicht vergleichbaren TVöD-Regelungen entsprechen, z.B. Direktversicherungen oder Gewinnbeteiligungen, sind nicht zuwendungsfähig. Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete sind durch eine schriftliche Abordnungsverfügung der zuständigen Behörde dem Vorhaben zuzuweisen. Für anteilig im Projekt beschäftigte Personen sind monatliche Stundennachweise zu führen. Die monatlich abgerechneten Personalkosten müssen den jeweiligen Stundennachweisen ent- sprechen. 5.2.3. Direkte Personalausgaben Projektträger Weiterleitung an Dritte Unter direkte Personalausgaben - Projektträger Weiterleitung Dritte können nur Ausgaben für Projektmitarbeiter von Trägern außerhalb der Kommune abgerechnet werden, die durch den Zuwendungsnehmer (Kommune) mit der Umsetzung des ESF-Projektes im Rahmen der Weiter- leitung betraut sind. Im Online-Antrag ist die Funktion der/des im Rahmen des Projekts Beschäftigen vorbelegt (Per- sonal - Projektträger Weiterleitung Dritte). Wählen Sie pro Personalstelle eine Zeile aus. Folgende Funktionsbezeichnungen stehen zur Auswahl: I Personal Projektträger Weiterleitung - Case Management I Personal Projektträger Weiterleitung - Jugendsozialarbeit I Personal Projektträger Weiterleitung - Beratung/Clearing I Personal Projektträger Weiterleitung - Mikroprojekt Bei der Berechnung des Personalbedarfs für alle Bausteine ist von einem Personalschlüssel von 1:30-50 als Orientierungsgröße auszugehen. Eine Abweichung ist bei plausibler Begründung möglich. In der Spalte Eingruppierung ist die Entgeltgruppe und Stufe nach TVöD bzw. geltender Tarifvereinbarung einzutragen. Danach wird die prozentuale Arbeitszeit des/der eingesetzten Mitarbeiters/-in an der Regelarbeitszeit, das Arbeitnehmerbrutto pro Monat, das Jahresarbeit- geberbrutto (inkl. Sonderleistungen), die Dauer der Beschäftigung im Projekt in Monaten sowie der prozentuale zeitliche Anteil an der Regelarbeitszeit für das Projekt angegeben. Aus den eingegebenen Daten wird automatisiert der Stundenlohn berechnet und mit den Jahresarbeits- stunden multipliziert. Diese Summe ergibt die auf das Projekt bezogenen Personalausgaben pro Jahr und Person. Bei einer Weiterleitung von Mitteln ist darauf zu achten, dass Sonderleistungen, die nicht ver- gleichbaren TVöD-Regelungen entsprechen, z.B. Direktversicherungen, Prämien, Abfindungen oder Gewinnbeteiligungen, nicht zuwendungsfähig sind. Für anteilig im Projekt beschäftigte Personen sind monatliche Stundennachweise zu führen. Die monatlich abgerechneten Personalkosten müssen den jeweiligen Stundennachweisen entsprechen. Besserstellungsverbot bei der Weiterleitung an Dritte Bei der Weiterleitung von Teilen der Zuwendung an Dritte ist durch den (Erst-)Zuwendungs- empfänger zu beachten: Wenn der Projektträger, an den die Weiterleitung erfolgt, seine Gesamtausgaben (bezogen auf den Gesamtbetrieb) zu mehr als 50 % aus öffentlichen Zuwendungen bestreitet, ist das Besserstellungsverbot zu beachten, d.h. dass das aus Fördermitteln bezahlte Personal nicht besser gestellt werden darf als vergleichbare Arbeitnehmer/innen des öffentlichen Dienstes. Als Vergleichsgrundlage ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-Bund) mit den entsprechenden Eingruppierungen heranzuziehen. Als Vergleichsbasis dient dabei die tatsächliche Tätigkeit im Rahmen des Projektes. Der (Erst-)Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die unter A.3 beantragten und abgerechne- ten direkten Personalausgaben - Projektträger Weiterleitung Dritte anhand von Personalver- gleichsberechnungen, Tätigkeitsbeschreibungen und Personalbögen hinsichtlich des Besser- stellungsverbots gem. Ziffer 1.3 der ANBest-P und der korrekten Eingruppierung zu prüfen. Ggf. auftretende Differenzen zu den zuwendungsfähigen Obergrenzen des TVöD können bzw. müssen durch den Projektträger aus eigenen Mitteln ausgeglichen werden. Hinweise zum TVöD finden Sie unter www.bmi.bund.de Zulässige Eingruppierungen Für das im Projekt eingesetzte Personal sind folgende (vergleichbare) Eingruppierungen zulässig: I Koordinatior/in bei der Kommune: bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses und unter Berücksichtigung des Stellenanforderungsprofils und der Berufserfahrung eine Eingrup- pierung nach TVöD bis zur Entgeltgruppe 13 I Für die Projektdurchführung erforderliches, angestelltes Personal (pädagogisches Per- sonal, beim Baustein „Mikroprojekte“ ggf. auch anders qualifiziertes Personal, z.B. Stadt- und Raumplaner/-innen)“: bei Vorliegen eines Fachhochschulabschlusses und unter Berücksichtigung des Stellenanforderungsprofils und der Berufserfahrung eine Eingrup- pierung nach TVöD bis zur Entgeltgruppe 11 Zu jeder beantragten Personalstelle muss eine Tätigkeitsbeschreibung vorliegen, aus der die An- gemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeit für das Projekt (Prozentanteil/ Stundenaufschreibung) eindeutig beurteilt werden können. Bei der Einstufung ist zu beachten, dass lediglich die konkrete Aufgabe für das ESF-Vorhaben für die Einstufung in die entsprechende Vergütungsgruppe und nicht die allgemeine Stellung der Beschäftigten im Unternehmen maßgeblich ist. 14 Das anhand der Einstufung der angestellten Mitarbeiterin bzw. des angestellten Mitarbeiters ermittelte Gehalt für eine vergleichbare Bundesbedienstete/einen vergleichbaren Bundesbe- diensteten bildet die Obergrenze für die zuwendungsfähigen Personalausgaben beim Projektträger bzw. für die kommunale Koordinierungsstelle. Bei Beamten ist eine schriftliche (Abordnungs-/Umsetzungs-) Verfügung der zuständigen Behörde für den Einsatz im ESF-Projekt erforderlich. Ausgaben ohne Geldfluss Die als Eigenanteil ohne Geldfluss herangezogenen Mittel (Personalgestellung) müssen den zugehörigen Angaben auf der Ausgabenseite entsprechen, d.h. sie sind zwingend und in gleicher Höhe auch unter Ausgaben ohne Geldfluss anzugeben. Bitte teilen Sie die Ausgaben ohne Geldfluss auf die einzelnen Jahre des Förderzeitraums (2015 - 2018) auf. Beachten Sie, dass die Aufteilung der Ausgaben ohne Geldfluss auf Ausgabenseite der Aufteilung auf die Jahre auf der Einnahmenseite (Einnahmen ohne Geldfluss) entsprechen muss. Für die Erklärungen zum Eigenanteil aus geldwerten Eigenmitteln (Personalgestellung) ist das bereit gestellte Formular zu nutzen. 5.3 Honorare Die Finanzierung von Personal über Honorare soll nur erfolgen, sofern eine Anstellung des Personals über den Zeitraum des Projekts nicht sinnvoll oder möglich ist. Dies ist in erster Linie beim Baustein „Mikroprojekte“ anzunehmen (z. B. Vergütung der Leistungen von Künstlerin- nen/Künstlern, Trainerinnen/Trainern für bestimmte Kompetenzen). Honorarkräfte können ausschließlich für die unter direkten Personalausgaben definierten Tätig- keiten (Projektdurchführung, vgl. 5.2.2 und 5.2.3) eingesetzt werden. Die Finanzierung des Personals der Koordinierungsstelle über Honorare ist ausgeschlossen. Honorarverträge und Honorarrechnungen, Nachweise über die Geeignetheit der Honorarkraft und Stundennachweise müssen als Beleg vorgehalten werden. Honorarverträge bedürfen gene- rell der schriftlichen Form. Um Honorarverträge als Belege anzuerkennen, sollten diese mindestens folgende Bestandteile enthalten: Name der Vertragspartner Vertragsgegenstand / Grund der Beschäftigung Anzahl der zu leistenden Stunden bzw. Tage Stundensatz und Stundenumfang Rechtsverbindliche Unterschrift beider Vertragspartner Für die Vergabe von Honoraraufträgen sind die Vergabevorschriften zu beachten. 5.4 Restkosten 5.4.1 Allgemeine Vorgaben und Berechnungsbeispiele Gem. Art. 14 Abs. 2 VO (EU) Nr. 1304/2013 wird im Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier ein Pauschalsatz der direkten förderfähigen Personalkosten genutzt, um die förderfähigen Rest- kosten der Vorhaben abzudecken. Alle Restausgaben der jeweiligen Vorhaben werden durch die Pauschale abgegolten. Für die Restkosten werden pauschal 22 % der direkten förderfähigen Personalausgaben geför- dert. Für die Abrechnung der Restkosten sind keine Belege vorzulegen. Im Rahmen der Abrech- nung wird der Pauschalbetrag in Höhe von 22 % automatisch der gemeldeten Belegsumme zugerechnet und im Rahmen der Auszahlung der ESF-Fördermittel berücksichtigt. Weitere Ausgaben werden nicht gefördert, auch wenn höhere Kosten nachgewiesen werden können. Die Restkosten werden im Online-Antrag automatisch kalkuliert. Wenn sich die förderfähigen Personalausgaben im Projektverlauf verringern, ermäßigt sich im Rahmen der Endabrechnung automatisch auch der Betrag für Restkosten, weil die 22 %- Quote dann von einer geringeren Bezugsgröße berechnet wird. Beispielrechnung: (mit 22 %) direkte förderfähige Pauschalsatz Restkosten in Gesamtausgaben bei Personalausgaben in Euro Euro (22% der direkten Antragstellung bei Antragstellung Personalausgaben) 500.000,00€ 110.000,00€ 610.000,00€ direkte förderfähige Pauschalsatz Restkosten in Gesamtausgaben im Personalausgaben in Euro im | Euro (22% der direkten Verwendungsnachweis Verwendungsnachweis Ausgaben) 450.000,00€ 99.000,00€ 549.000,00€ Die Höhe des %-Satzes ist einheitlich anzuwenden. Sie wurde anhand von Erfahrungswerten aus ESF-Bundesprogrammen der Initiative JUGEND STÄRKEN und des ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ für das Förderprogramm ermittelt und festgelegt. Impressum Herausgeber: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 7 r 50964 Köln Zerkatselt2007 audit berufundamilie www.bafza.de Fördermittelberatung: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Referat 402 - ESF JUGEND STÄRKEN 50964 Köln Telefon: 0221 - 3673 - 3538 Telefax: 0221 - 3673 - 3531 E-mail: jugend-staerken@bafza.bund.de Internet: www.jugend-staerken.de Inhaltliche Beratung: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Servicestelle JUGEND STÄRKEN 50964 Köln Telefon: 0221 - 3673 - 3503 Telefax: 0221 - 3673 - 3531 E-mail: servicestelle-js@bafza.bund.de Druck BAFZA
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Bundesministerium Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen für Umwelt, Naturschutz, und Jugend Bau und Reaktersicherheit ® um JUGEND @ STARKEN IM QUARTIER JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) 1. Antragstellende Kommune a) Kontaktdaten und Zielgebiet Name der Kommune Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Magistrat Jugendamt Bundesland Hessen Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen ESF-Interventionssatz Interventionssatz: 50% Adresszusatz Postadresse Straße/Hausnummer |Frankfurter Str. 71 Postfach PLZ/Ort 64293 Darmstadt ' el Europäischer Sozlallands A . EUROPÄISCHE UNION für Deutschland Bundesamt tür Familie und Ziviigesellschaftliche Aufgaben Bundesmstitut für Bau-, Stadt- und R JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Bitte geben Sie Telefonnummern nur in folgenden Formaten an: 0221 1 23456-2 oder +49 221 4711 Telefon E-Mail 106151 132519 # 1] ugendamt@darmstadt.de Ansprechpartner für Rückfragen zur Interessenbekundung Anrede Titel Vorname Namensteil Nachname Funktion f Bitte geben Sie Telefonnummern nur in folgenden Formaten an: 0221 123456-2 oder +49 221 4711 Telefon E-Mail Unterschriftsberechtigte Person Anrede “ Titel Vorname Namensteil Nachname Funktion ‚Frau | Rebecca | Oemisch ‚ j | Fachstelle Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit | [06151 132501 jan zii rebecca.oemisch@darmstadt.de | Herr | Thomas Gehrisch |Leiter des Jugendamts Seite 2 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Bitte geben Sie Telefonnummern nur in folgenden Formaten an: 0221 123456-2 oder +49 221 4711 Telefon 06151 132519 E-Mail j thomas.gehrisch@darmstadt.de Seite 3 von 51 a) b) JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Der einfacheren Lesbarkeit halber ist im Folgenden immer von den "Fördergebieten" im Plural die Rede; dies kann aber auch nur ein Gebiet oder sofern Sie keine Fördergebiete festlegen jeweils die gesamte Kommune sein. Antragstellende Kommune und vorgesehene Fördergebiete Antragstellende Kommune Einwohnerzahl (absolut) 151.944 a j | Optionskommune PIE jnein Ort des Vorhabens/Vorgesehene Fördergebiete Bitte geben Sie an, in welchen Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf das Vorhaben durchgeführt werden soll. Bitte auswählen Gebiete des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" und/ oder Fördergebiete, die nicht Gebiete des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt " sind, aber dennoch Kriterien eines sozialen Brennpunktes erfüllen. (beides Option A) Die Kommune kann im Ausnahmefall als Ganze als ein Gebiet mit besonderem Entwicklungsbedarf im Sinne des Modellprogramms ausgewiesen werden, wenn eine Abgrenzung kleinteiligerer Fördergebiete nicht sinnvoll oder möglich ist. Vorstellbar ist dies z. B. bei sehr kleinen Kommunen oder bei Landkreisen, in denen keine Konzentration der Problemlagen und Zielgruppen auf bestimmte abgrenzbare Gebiete auszumachen ist. Bitte beachten Sie, wenn Sie Ihre Kommune als Ganze ausweisen, könnte diese auch als Ganze als nicht förderfähig eingestuft werden. (Option B) |Option A Gebiete des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" ie | = Bitte nummerieren Sie alle Ihre Fördergebiete fortlaufend mit folgender Beschriftung FG 1, FG 2, FG 3 etc. Seite 4 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Nummer des Fördergebietes Wählen Sie ihr/e Gebietl/e. ESM 0. 8 Bundesland [ Hessen Kommune Darmstadt, Wissenschaftsstadt Gebiet "Eberstadt-Süd" Nummer des Fördergebietes FGi2 Bundesland — Hessen Kommune Darmstadt, Wissenschaftsstadt Gebiet "Kranichstein" Gebiete des Programms "Soziale Stadt", die nicht in der Auswahlliste verzeichnet sind: Fördergebiete, die nicht Gebiete des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" sind, aber dennoch Kriterien eines sozialen Brennpunktes erfüllen | ja | Seite 5 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Bitte nummerieren Sie alle Ihre Fördergebiete fortlaufend mit folgender Beschriftung FG 1, FG 2, FG3 etc. Nummer und Name des Fördergebietes FG 3: Pallaswiesenviertel Ansprechperson (Name, E-Mail-Adresse) in Ihrer Kommune für die Soziale Stadt/integrierte Stadtentwicklung s [Frau Birgit Krein, birgit.krein@darmstadt.de L: Seite 6 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Ausgangs- und Problemlage in den Fördergebieten Daten zur Ausgangs- und Problemlage Geben Sie folgende Daten für Ihre Kommune und die von Ihnen vorgesehenen Fördergebiete innerhalb der Kommune mit den jeweiligen Datenquellen an. Sofern Ihnen die erforderlichen Daten nicht vorliegen, geben Sie Schätzwerte an. Bitte notieren Sie in der Spalte "Quelle" woher Ihre Angaben stammen. Wer zur Gruppe der Neuzuwanderer mit besonderem Integrationsbedarf gehört, entnehmen Sie bitte der Ausfüllhilfe. Allgemein Kommune Einwohnerzahl (absolut) Einwohnerzahl(absolut) |151.944 ] Anteil der unter 27-Jährigen an der Gesamteinwohnerzahl (%) ‚Anteil der unter 27-Jährigen an der Gesamteinwohnerzahl 130 % | Anteil der männlichen Einwohner an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) Anteil der männlichen Einwohner unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27- Jährigen 154% Anteil der weiblichen Einwohnerinnen an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) Anteil der weiblichen Einwohnerinnen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27- Jährigen b N 146 % Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der unter 27- Jährigen (%) Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen Er 116% | en zu . Seite 7 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Quelle Quelle der Daten Melderegister der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Aug. 2014 FG 1 Einwohnerzahl (absolut) 16.210 Anteil der unter 27-Jährigen an der Gesamteinwohnerzahl (%) 35% Anteil der männlichen Einwohner an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) 83 % Anteil der weiblichen Einwohnerinnen an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) 47% Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der unter 27- Jährigen (%) 26% a Quelle |Melderegister der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Aug. 2014 FG2 Einwohnerzahl (absolut) 18.364 Seite 8 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) ‚Anteil der unter 27-Jährigen an der Gesamteinwohnerzahl (%) 36% Anteil der männlichen Einwohner an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) 57% 8 Anteil der weiblichen Einwohnerinnen an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der unter 27- Jährigen KM). 32 % Quelle r |Melderegister der Wi FG 3: Pallaswiesenviertel 2.847 Anteil der unter 27-Jährigen an der Gesamteinwohnerzahl (%) 36 % Anteil der männlichen Einwohner an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) 57% Anteil der weiblichen Einwohnerinnen an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) 3% Seite 9 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der unter 27- Jährigen (%) | Junge Menschen unter 27 Jahren im SGB Il - Bezug Kommune Anteil der SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen Anteil der unter 27-Jährigen im SGB Il - Bezug an der Gesamtzahl der unter 27- (%) Jährigen (%) Tan Be 4 % | Anteil der männlichen SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%) Anteil der männlichen SGB Il - Bezieher an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen im SGB II- Bezug 80% Anteil der weiblichen SGB Il - -„Jährigen im SGB Il-Bezug (% Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27 ) Anteil der weiblichen SGB Il - Bezieher an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen im SGB Il - Bezug pı% Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%) Anteil der Personen mit Migrations hintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen im SGB Il-Bezug Quelle Quelle |Bundesagentur für Arbeit, Amt für ‚eigene Berechnungen, Aug. 2014 Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, Seite 10 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) FG 1 Anteil der SGB II - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) ‘Anteil der männlichen SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%) 29% Anteil der weiblichen SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27 „Jährigen im SGB Il-Bezug (%) Quelle [Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, eigene Berechnungen, Aug. 2014 SENENLN ER | FG2 Anteil der SGB II - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) 11% Eu Anteil der männlichen SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%) 18 % Seite 11 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Anteil der weiblichen SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27 „jährigen im SGB Il-Bezug (%) 124 % en In J Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%) 158 % Quelle Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, | FG 3: Pallaswiesenviertel Anteil der SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen Anteil der männlichen SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%) BE ] | Anteil der weiblichen SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27 „Jährigen im SGB Il-Bezug (%) 27 % Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%) 138 % Quelle ; [Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, ‚eigene Berechnungen, Aug. 2014 Arbeitslose junge Menschen unter 27 Jahren Seite 12 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Kommune Arbeitslosenquote der unter 27-Jährigen (%) Anteil der arbeitslosen jungen Menschen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen __ 4% | Anteil der männlichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen unter 27-Jährigen (%) Anteil der männlichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der Arbeitslosen | —! 35 % Anteil der weiblichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen unter 27-Jährigen (%) i Anteil der weiblichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der Arbeitslosen unter 27-Jährigen Mr 35 % Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen unter 27-Jährigen (%) Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der Arbeitslosen unter 27-Jährigen. N 1% Quelle Quelle der Daten Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, | eigene Berechnungen, Aug. 2014 ai. | Seite 13 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Arbeitslosenquote der unter 27-Jährigen (%) Anteil der männlichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen unter 27-Jährigen (%) Ki % 1 Anteil der weiblichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen unter 27-Jährigen (%) 137% Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der 28% | Quelle Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, | eigene Berechnungen, Aug. 2014 FG2 Arbeitslosenquote der unter 27-Jährigen (%) 11% Anteil der männlichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen unter 27-Jährigen (%) 19% Anteil der weiblichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen unter 27-Jährigen (%) _ Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen unter 27-Jährigen (%) 59% Seite 14 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Quelle [Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, | eigene Berechnungen, Aug. 2014 FG 3: Pallaswiesenviertel Arbeitslosenquote der unter 27-Jährigen (%) Anteil der männlichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen unter 27-Jährigen (%) 8% Anteil der weiblichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen 30 % Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen unter 27-Jährigen (%) Quelle Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, | eigene Berechnungen, Aug. 2014 5 Junge Neuzuwanderer mit besonderem Integrationsbedarf Kommune Anteil der Neuzuwanderer unter 27 Jahren mit besonderem Integrationsbedarf an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) Anteil der Neuzuwanderer unter 27 Jahren mit besonderem Integrationsbedarf an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen ” 0,00 % Seite 15 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Anteil der männlichen Neuzuwanderer unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der Neuzuwanderer unter 27 Jahren (%) Anteil der männlichen Neuzuwanderer mit besonderem Integrationsbedarf unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen Neuzuwanderer mit besonderem Integrationsbedarf _ re 0% | Anteil der weiblichen Neuzuwandererinnen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der Neuzuwanderer unter 27 Jahren (%) Anteil der weiblichen Neuzuwandererinnen mit besonderem Integrationsbedarf unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen Neuzuwanderer mit besonderem Integrationsbedarf u Quelle Quelle der Daten Anmerkung: Zahlen zu Neuzuwanderern liegen für Darmstadt nicht vor und sind zur Zeit nicht Ami (Auskunft des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung) FG 1 Anteil der Neuzuwanderer unter 27 Jahren mit besonderem Integrationsbedarf an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) 0,00 % Anteil der männlichen Neuzuwanderer unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der Neuzuwanderer unter 27 Jahren %) 0% Anteil der weiblichen Neuzuwandererinnen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der Neuzuwanderer unter 27 Jahren (%) 0% Seite 16 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Quelle [Anmerkung: Zahlen zu Neuzuwanderern liegen für Darmstadt nicht vor und sind zur Zeit nicht et schätzbar. (Auskunft des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung) FG2 Anteil der Neuzuwanderer unter 27 Jahren mit besonderem Integrationsbedarf an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) (0,00% Anteil der männlichen Neuzuwanderer unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der er unter 27 Jahren (%) 0% Anteil der weiblichen Neuzuwandererinnen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der Neuzuwanderer unter 27 Jahren (%) [0% Quelle Anmerkung: Zahlen zu Neuzuwanderern liegen für Darmstadt nicht vor und sind zur Zeit nicht schätzbar. (Auskunft des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung) | a ja A FG 3: Pallaswiesenviertel Anteil der Neuzuwanderer unter 27 Jahren mit besonderem Integrationsbedarf an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%) [ ann _ EREBENER Anteil der männlichen Neuzuwanderer unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der Neuzuwanderer unter 27 Jahren (%) 0% Seite 17 von 51 b) JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Anteil der weiblichen Neuzuwandererinnen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der Neuzuwanderer unter 27 Jahren (%) 0% | Quelle Anmerkung: Zahlen zu Neuzuwanderern liegen für Darmstadt nicht vor und sind zur Zeitnicht | jschätzbar. (Auskunft des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung) l Ausgangs- und Problemlage in den Fördergebieten Beschreiben Sie ergänzend an Hand von Ihnen selbst gewählter, aussagekräftiger Daten/ Angaben die Ausgangs- und Problemlage für junge Menschen unter 27 Jahren in den von Ihnen vorgesehenen Fördergebieten. Konzentrieren Sie sich auf maximal fünf Indikatoren, die Ihnen für das von Ihnen geplante Vorhaben relevant erscheinen. Planen Sie beispielsweise ein Projekt für schulverweigernde Jugendliche, dann geben Sie Zahlen zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler und zu schulverweigernden Jugendlichen an. Sollen Projekte für Jugendliche angeboten werden, die nach $ 31ff. SGB Il sanktioniert sind, so geben Sie an, wie viele Junge Menschen in den Fördergebieten von Sanktionierung betroffen sind etc. Bitte gehen Sie an dieser Stelle ggf. auch auf Herausforderungen ein, die sich mit dem Zuzug von Neuzuwanderern mit besonderem Integrationsbedarf (Definition siehe Ausfüllhilfe) ergeben. Ihre Beschreibung FG 1 Seite 18 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Beschreibung [Eberstadt-Süd liegt mit einem Jugendquotienten von 37,3% deutlich über dem städtischen Durchschnitt. Das vorhandene Angebotsportfolio richtet sich nicht an diesem Indikator aus. Beim Vergleich des Anteils der hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen zu den erwerbsfähigen | Hilfebedürftigen im Leistungsbezug nach SGB Il, fällt auf, dass in Eberstadt-Süd über die Hälfte der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren von Leistungen des SGB Il leben (54,7%). Eberstadt-Süd | führt darüber hinaus mit 6,2% deutlich die Spitze bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung an. Der | Bezirk ist auch im Sozialindex derjenige mit der stärksten Belastung. Dieser Indikator macht deutlich, dass hier Jugendliche in einem sozialen Umfeld (Familie, Freunde, Nachbarn) leben, in dem Bildung, Ausbildung und Berufstätigkeit häufig nicht als Leitmotiv gelten, zumal im Stadtteil selbst nur wenige Geschäfte oder Gewerbe vorhanden sind. Mit arbeitsmarktnahen Maßnahmen zur Aktivierung, Bildung ‚und Verbesserung der Integrationschancen, kann dem entgegen gewirkt werden. | Ein ausreichendes Kinderbetreuungsangebot ist ein Indikator um jungen Eltern den Einstieg in die Berufswelt überhaupt zu ermöglichen. In Eberstadt-Süd gibt es nur eine sehr geringe | Versorgungsquote hinsichtlich der Kindertagesbetreuung für die 3-Jährigen bis zum Schuleintritt. Der Stadtteil führt in Bezug auf die Versorgungsquote in der Kleinkindbetreuung sogar den unteren ‚Abschnitt der Betreuungsskala an. FG2 Seite 19 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Beschreibung Der Anteil von Kindern und Jugendlichen liegt in Kranichstein bei rund 26%, und damit 10% über dem [Durchschnitt der Gesamtstadt. In der jungen Bevölkerungsschicht finden sich überdurchschnittlich viele ‚Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Im Bereich der Kinderarmut liegt der Anteil der Betroffenen bei 45,1%. Der Stadtteil zählt mit zu den am stärksten belasteten Bezirken des | Sozialindexes. Dies sind wesentliche Indikatoren für die Notwendigkeit zum Ausbau von | |Unterstützungsangeboten im Rahmen der Jugendhilfe, insbesondere auch für Migrant/innen. Um zu | ‚erreichen, dass Bürgerinnen und Bürger aus sozial und wirtschaftlich starken Milieus den Stadtteil nicht verlassen, sondern ihn suchen, wird Bildung und Ausbildung ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt. } } | j Die Erich-Kästner Schule ist die einzige öffentliche Schule im Stadtteil Kranichstein (Grundschule und Integrierte Gesamtschule - 370 SchülerInnen). Eine Schule in einem stigmatisierten Stadtteil kann Teil | des dem Stadtteil zugeschriebenen Problems sein und stellt'daher einen weiteren Indikator dar. Auch wenn sich die Erich-Kästner Schule bereits aktiv den Problemlagen stellt, reichen die Ressourcen nicht aus, um adäquat auf Schulversagen und Schulverweigerung reagieren zu können. ii r In Kranichstein stellt sich das Platzangebot für Kinderbetreuung ebenfalls defizitär dar (17,4% bei einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 33,6%), was als Indikator für erforderliche Angebote für junge Eltern zu werten ist. Ihre Beschreibung FG 3: Pallaswiesenviertel Seite 20 von 51 c) JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Beschreibung Im Pallaswiesenviertel leben überdurchschnittlich viele Menschen von staatlicher Unterstützung und zahlreiche Kinder und Jugendliche sind von Kinderarmut betroffen - fast jedes zweite Kind bzw. jede/r | zweite Jugendliche steht im Leistungsbezug nach SGB Il. Das Pallaswiesenviertel zählt bei den Hilfen zur Erziehung zu den Bezirken, die mit mehr als 66 % über dem städtischen Durchschnitt belastet sind. Diese Daten reichen aus, um als Indikator für präventive und aktivierende Maßnahmen und Projekte im Bereich der Jugendberufshilfe angesehen werden zu können. Mit ca. 3300 Einwohnern handelt es sich um ein relativ kleines Wohngebiet, in dem sich wegen der niedrigen Mieten eher „strukturschwache Menschen“ in einem unattraktiven Wohngebiet sammeln. Dieser Indikator weist darauf hin, dass eine Vernetzung mit anderen Fördergebieten und anderen Angeboten in der Stadt sinnvoll erscheint. Die jungen Menschen des gewachsenen Wohngebietes benötigen insbesondere Unterstützung in der Mobilitätsförderung. Das gewerbedurchmischte Wohngebiet ist ein wichtiger Indikator und eine gute Ausgangssituation, um wohnortnahe aktivierende Angebote in Kooperation mit Betrieben und Unternehmen umsetzen zu ua können. Die Aufnahme in das Programm „Jugend stärken im Quartier“ oder aber auch in das Programm „Soziale Stadt“ helfen, die Teilhabechancen aller Bürger/innen im Stadtteil zu verbessern, sowie präventive Maßnahmen gegen Armut zu ergreifen und Ausgrenzung entgegenzuwirken. [I er HER en u ang a u AL tee an, Besondere strukturelle Herausforderungen Legen Sie strukturelle Rahmenbedingungen dar, die das Erreichen der Zielgruppe in den von Ihnen ausgewiesenen Fördergebieten besonders erschweren (z. B. Siedlungsdichte, sozio-Öökonomische Situation, Infrastruktur). Ihre Beschreibung FG 1 Seite 21 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Beschreibung Eberstadt-Süd ist der südlichste Stadtteil von Darmstadt und mit einer Größe von 27 ha gehört er zu Iden kleineren Fördergebieten der 'Sozialen Stadt' in Hessen. Der Stadtteil kann aufgrund seiner Lage ‚eher als geschlossen bezeichnet werden. Aufgrund seiner Randlage nehmen erfahrungsgemäß Bewohner/innen des Stadtteiles Angebote in anderen Teilen der Stadt Darmstadt nur ungern war. | ‚Der Stadtbezirk Eberstadt-Süd ist unter dem Fokus der sozioökonomischen Situation der Bevölkerung hoch belastet. Der Bezirk Eberstadt-Süd liegt mit 26,5% Leistungsbezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II und 2,13% Leistungsbezieher/innen von Hilfen zum Lebensunterhalt (SGB XII) auf | Einwohner/innen unter 65 Jahre deutlich über dem städtischen Durchschnitt. Hierdurch wird deutlich, dass Jugendliche in Eberstadt-Süd in einem Stadtteil leben, in dem Arbeitslosigkeit sehr präsent ist. Häufig fehlen Vorbilder, die mit (für die Arbeitswelt) notwendigen Verhaltensweisen vertraut machen. Im Hinblick auf die nach dem Sozialindex stark belasteten Bezirke fällt auf, dass in Eberstadt-Süd jüberproportional viele Kinder und Jugendliche leben, deren Familien Migrant/innen aus den ehemaligen Sowjetstaaten sind. FG2 Beschreibung Kranichstein ist der nordöstlichste Stadtteil von Darmstadt und hat insgesamt eine Größe von 63 ha. Dem Stadtteil Kranichstein kommt als wichtigem Wohnstandort für die Gesamtstadt (ca. 9 % der Wohnbevölkerung), bei gleichzeitig internationaler Prägung durch Bewohnerinnen und Bewohner aus mehr als 70 Nationen, die Funktion zu, wesentliche Integrationsaufgaben für die Wissenschaftsstadt |Darmstadt zu übernehmen. Kranichstein hat eine funktionierende Infrastruktur und eine gute "Anbindung an die Stadtmitte und andere Stadtbezirke. Der Stadtbezirk Kranichstein-Süd ist unter dem Fokus der sozioökonomischen Situation der Bevölkerung hoch belastet und es fällt auf, dass in diesem Bezirk überproportional viele Kinder und ‚Jugendliche leben. Auch der Bezirk Kranichstein-Nord ist unter sozioökonomischen Gesichtspunkten sehr belastet. Er rückt somit in den Blickpunkt präventiver Strategien, um eine Verschlechterung in diesem Gebiet zu verhindern. Kranichstein-Nord zählt bei der Leistungsgewährung der Hilfen zur Erziehung zu den Bezirken, die mit mehr als 66 % über dem städtischen Durchschnitt liegen. Ihre Beschreibung Seite 22 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) FG 3: Pallaswiesenviertel Beschreibung Im neuen Darmstädter Sozialatlas liegt das Pallaswiesenviertel mit Platz 6 im oberen belasteten Drittel | der 36 Bezirke Darmstadts. Niedrige Mieten bestimmen die Struktur der Einwohner/innen in dem unattraktiven Wohngebiet, das eine Lücke zwischen dem Hauptbahnhof Darmstadt und der Innenstadt schließt. Darüber hinaus gibt es negativ verstärkende Faktoren wie Straßenverkehr, Industrie, fehlende "Arztpraxen oder Apotheken. | | Das Pallaswiesenviertel ist ein gewerbedurchmischtes Wohngebiet, wodurch wohnortnahe | Arbeitsplätze vorhanden sind. Gleichwohl hat das Pallaswiesenviertel relativ betrachtet zu seiner Arbeitnehmerzahl die meisten Arbeitslosengeld-I-Empfänger in Darmstadt. Der Bezirk | 'Pallaswiesenviertel liegt mit 17,47% Leistungsbezieher/innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende | und 2,05% Leistungsbezieher/innen von Hilfen zum Lebensunterhalt (SGB XII) auf Einwohner/innen unter 65 Jahre deutlich über dem städtischen Durchschnitt. Seite 23 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Vorhandene Angebote für die Zielgruppen in den Fördergebieten Vorhandene Angebote Benennen Sie die in den Fördergebieten vorhandenen Angebote zur schulischen, beruflichen und sozialen Integration der Zielgruppe. Bei zeitlich begrenzten Projekten geben Sie die Förderdauer an. Maßnahmen nach $ 13 SGB VIll Titel der Maßnahme |Sozialräumlich orientierte Schulsozialarbeit in Eberstadt Träger |Mobi e Praxis gGmbH Laufzeit von bis Titel der Maßnahme ISoziairäumlich orientierte Schulsozialarbeit in Kranichstein _ Träger ra ku |Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e.V. Laufzeit von bis Titel der Maßnahme Aufsuchende Sozialarbeit Pallaswiesenviertel Träger L u at a " Kr Werkhof Darmstadt e.V. P Da Laufzeit j IE L: von 01.09.2014 |bis 31.08.2015 Seite 24 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Titel der Maßnahme |Aktivierungsmaßnahme mit Hauptschulabschluss Eberstadt Träger Bildungswerk der hessischen Wirtschaft e.V. Laufzeit von 101.09.2014 bis Jugendmigrationsdienste Titel der Maßnahme [lugendmigrationsdienst in Eberstadt Träger Internationaler Bund Laufzeit von bis Maßnahmen nach SGB Il/lll (z. B. Berufseinstiegsbegleitung) Titel der Maßnahme Berufseinstiegsbegleitung in Darmstadt Träger TWBI-Gruppe / Geniefabrik GmbH Laufzeit von bis Seite 25 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Titel der Maßnahme Start in den Beruf Träger Bildungswerk der hessischen Wirtschaft e.V. Laufzeit SE | a. von 01.02.2015 bis . [31.01.2016 Andere aus dem Bundes- oder Landes-ESF finanzierte Programme (hier bitte laufende Programme angeben und Programme, die beantragt sind oder werden sollen.) Andere aus dem Bundes- oder Landes-ESF finanzierte Programme Titel der Maßnahme Qualifizierung und Beschäftigung (Q&B) Träger Werkhof Darmstadt e.V. und Internationaler Bund Laufzeit von 01.01.2014 | bis 31.12.2014 Seite 26 von 51 b) e) d) JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit Beschreiben Sie die Zusammenarbeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe mit der örtlichen Agentur für Arbeit und dem Träger der Grundsicherung bezogen auf die Zielgruppe. Gehen Sie dabei auch auf erfolgreiche Formate der Zusammenarbeit und Herausforderungen ein. ‚Mit der Umsetzung der Jugendberufsagentur wurde in Darmstadt eine gelungene \rechtskreisunabhängige Kooperation umgesetzt. Die Betreuung der jungen Menschen erfolgt in den ‚Räumen der Agentur für Arbeit, wodurch Doppelstrukturen und Irrwege vermieden werden. Für aktive und mobile junge Menschen konnte hierdurch ein tragfähiges Angebot der bedarfsgerechten und ganzheitlichen Unterstützung umgesetzt werden. Die Herausforderung besteht nun darin, diese Zusammenarbeit in strukturschwache Gebiete Darmstadts zu übertragen, um dadurch weniger aktive und mobile Jugendliche erreichen zu können. Neben einem rechtskreisunabhängigen Case Management ist es erforderlich wohnortnahe Angebote zu konzipieren. Hierbei haben eine schnelle und direkte Erreichbarkeit und vertrauensvolle | Beziehungen einen hohen Stellenwert. | Auch das bisher landesweit umgesetzte OloV Programm (Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit | im Übergang Schule — Beruf) war hilfreich, um auf der strategischen Ebene kooperative Strukturen zu | ‚schaffen. Hier konnten vielfältige positive Erfahrungen gesammelt werden, die bisher allerdings aufgrund fehlender Ressourcen nur bruchstückhaft auf andere Gebiete übertragen wurden. |r6 = ae INNERE er MEERE a! EREE 3 Unzureichend erreichte Zielgruppen | Beschreiben Sie die Zielgruppen, die in den Fördergebieten Ihrer Einschätzung nach bislang nicht oder nur unzureichend erreicht werden. Bitte gehen Sie an dieser Stelle ggf. auch auf Neuzuwanderer mit besonderem Integrationsbedarf (Definition siehe Ausfüllhilfe) ein. ____ Er RR IIn der Gruppe der Jugendlichen ohne Schulabschluss, SchulabbrecherInnen, unversorgte LehrstellenbewerberInnen, Ausbildungsabbrecherlnnen gibt es eine große Anzahl von Jugendlichen, die keine Förderung erfahren. Sie sind oft nicht mehr bei der Arbeitsverwaltung im Rechtskreis SGB Il und Ill registriert und fallen damit aus Förder- und Vermittlungsangeboten von Jobcenter und Arbeitsagentur heraus. Jugendliche und junge Erwachsene ohne Schulabschluss oder mit einem sehr schlechten Schulabschluss verlassen die Schule häufig ohne Anschlussperspektive. Viele Migrantinnen verfügen über einen in Deutschland nicht anerkannten Bildungsabschluss und zählen somit ebenso zur Gruppe der Geringqualifizierten. Dies betrifft vor allem auch junge Neuzuwanderer, die in allen drei Fördergebieten leben und oft die Beratungs- und Fördersysteme nicht kennen. Außerdem sind junge, | alleinerziehende Mütter eine noch zu wenig erreichte Zielgruppe. Die Vorbildfunktion durch Eltern kann | Ihäufig aufgrund der eigenen Biographie nur schlecht genutzt werden. Hier sollen Fördermaßnahmen ansetzen, um Eltern zu gewinnen, Aufklärungsarbeit zu leisten und Unterstützung zu bieten. | | Förderlücken Welche Angebote oder Hilfsstrukturen fehlen Ihrer Meinung nach in den Fördergebieten? Bitte untergliedern Sie Ihre Beschreibung in "Förderlücken” und konzentrieren sich auf maximal 4 "Förderlücken". Bitte gehen Sie an dieser Stelle ggf. auch auf Neuzuwanderer mit besonderem Integrationsbedarf (Definition siehe Ausfüllhilfe) ein. Seite 27 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Bitte beschriften Sie Ihre Förderlücken mit FL 1, FL 2 etc. Welche Angebote oder Hilfsstrukturen fehlen Ihrer Meinung nach in den Fördergebieten? FL 1: Individuelle Übergangsberatung / Aufsuchende Arbeit Beschreibung der Förderlücke Insbesondere sozial benachteiligte Jugendliche, die vom bestehenden Angebot an Jugendarbeit und | Jugendsozialarbeit nicht oder nur zum Teil erreicht werden, benötigen veränderte Angebote der Sozialarbeit. Dies sind Jugendliche, die bei der Agentur nicht registriert sind, ausgegrenzt werden oder | |sich ausgrenzen und aufgrund individueller Folgen sozialer Problemlagen wie Armut, Migration, Sucht, | 'Gewaltbereitschaft, Delinquenz, in ihrer Entwicklung gefährdet sind. | Hier soll der Ansatz aufsuchender Sozialarbeit greifen und mit weiteren methodischen Aktivitäten | verzahnt werden. | FL 2: Prävention Schulverweigerung Beschreibung der Förderlücke Schulverweigerung u. Schulabstinenz sind Phänomene, die nicht mit eindeutigen Zahlen belegt werden! können. Schulabstinenz zeigt sich in vielfältigen Facetten und gefährdet erst in einem schon fortgeschrittenen Stadium die Bildungskarriere von Jugendlichen. Für ältere Jugendliche geht damit auch die Wiederherstellung der Grundsicherung einher. Es fehlen Instrumente für ein frühzeitiges Erkennen und Intervenieren bei Unterstützungsbedarf für Schulverweigerer, um Abbrüchen auf dem Bildungsweg entgegenzuwirken und individuelle erfolgreiche Bildungskarrieren zu ermöglichen. (een PIE NEFANEREREREN ” es FL 3: Elternberatung/ Niedrigschwellige Angebote für Eltern insbesondere Frauen Seite 28 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Beschreibung der Förderlücke Junge Eltern sind mit den Anforderungen an Familie und Beruf häufig überfordert. Frühe Mutterschaft ‚und Alleinerziehendenstatus unterstützen die Entfernung vom Bildungsbereich und Arbeitsmarkt. Der Einstieg in Förderangebote gelingt insbesondere dann schwer, wenn die jungen Eltern über ein ‚niedriges Bildungsniveau verfügen. ‚Wohnortnahe Angebote, die sowohl auf die familiären Probleme, wie z.B. Kinderbetreuung, eingehen als auch geeignete berufsfördernde Inhalte berücksichtigen, würden einen niedrigschwelligen Zugang ‚ermöglichen. FL 4: Praxisorientierte Angebote für junge Menschen Beschreibung der Förderlücke Praxisorientierte Angebote kommen benachteiligten jungen Menschen « entgegen, die in der Regel eher | | |von langjährigen negativen Schulerfahrungen geprägt sind. Überschaubare, ganzheitliche | |Lemprazesss stärken Verhaltensänderungen im Bereich von reagierendem, hin zu einem aktiv | gestaltenden Verhalten. Zwar wurde mit der Jugendwerkstatt in der Grenzalle in Eberstadt-Süd diesbezüglich bereits ein Grundstock gelegt, gleichwohl gilt es, die Angebotspalette auszuweiten und | vergleichbare Angebote auf andere Stadteile zu übertragen. Seite 29 von 51 5.1 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) ' Förderkonzept |Mikroprojekte ja? EEE Projektbeschreibungen Beschreiben Sie, welche Projekte Sie auf Basis der drei methodischen Bausteine a) Case Management, b) Aufsuchende Jugendsozialarbeit, c) Niedrigschwellige Beratung/Clearing für die Zielgruppen umsetzen wollen. Gehen Sie auf folgende Punkte ein: - Idee, Konzept, Umsetzung des Projekts, - wie sollen die Projekte strukturell miteinander verknüpft werden, - welche Zielgruppen erreichen Sie und wie erreichen Sie die Zielgruppen und - wer soll die Projekte umsetzen. Bitte vergessen Sie nicht anzugeben: - welche methodischen Bausteine Sie verwenden (Der Baustein "Case Management" und mindestens ein weiterer Baustein müssen verpflichtend umgesetzt werden) - welche der benannten Förderlücken (4d) Sie zu schließen beabsichtigen, - in welchen Fördergebieten die Projekte umgesetzt werden und - mit wie vielen Projektteilnehmerinnen sie planen. Bitte gehen Sie in Ihren Projektbeschreibungen ggf. auch auf Neuzuwanderer mit besonderem Integrationsbedarf (Definition siehe Ausfüllhilfe) ein. Mikroprojekte Mikroprojekte Anzahl weiblicher Teilnehmerinnen 200 | Anzahl männlicher Teilnehmer 200 ] Projekte Seite 30 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Projektname [Beratungsangebot im Übergang Schule - Beruf / Träger: IB-Jugendberufsagentur Projektbeschreibung Beschreiben Sie das Projekt Soziale Integration und das Erreichen der Ausbildungsreife durch pädagogische Beratungsarbeit im | Rahmen von Case Management bildet den Schwerpunkt der Maßnahme. Übergangsberatung im Form | von pädagogischer Arbeit, beginnend mit Vertrauensaufbau durch Beziehungsarbeit und Empathie. In | diesem Projekt wird für die Ratsuchende oder den Ratsuchenden die Lotsenfunktion in die anderen (im Folgenden beschriebenen) Maßnahmen oder, falls möglich, in Ausbildung übernommen. Das Angebot basiert auf Freiwilligkeit und dem Kompetenzansatz. Eine passgenaue Vermittlung nach Einschätzung | ‚der individuellen Stärken und Neigungen ist dafür unerlässlich. Die Kooperation vor Ort mit den | Schulen und die Netzwerkarbeit sind die Basis der Übergangsberatung für die jungen Menschen ohne | Anschlussperspektive. Im Vorfeld zur Beratung findet ein standardisiertes Testverfahren (Hamet Il) statt, welches auch in den Schulen durchgeführt wird, um Stigmatisierung und Ausgrenzung zu vermeiden und die Möglichkeit zu haben, über die Vermittlung in andere Projekte und Maßnahmen präventiv tätig werden zu können. Darüber hinaus sollen in enger Absprache miteinander niedrigschwellige Beratungsangebote und Betreuung in den Stadtteilen Eberstadt-Süd, Pallaswiesenviertel und Kranichstein als offene Angebote etabliert werden. Die Vernetzung einer verbindlichen Kooperation mit den abgebenden Schulen, den Jugendzentren und der Schulsozialarbeit, sowie den Trägern der Jugendhilfe dient als Ausgangsbasis für die beratende Arbeit. Flexible und offene Angebote im Kontext Berufsorientierung, Berufswegeplanung, | Bewerbung und Kommunikation werden vor Ort vorgehalten. Baustein Kreuzen Sie Ihren Baustein an et: ei ERREICHBAR: ER a Bu RE Case Management Niedrigschwellige Beratung / Clearing Förderlücke Geben Sie Ihre Förderlücken an Jugendliche, die aus dem System herausgefallen sind und nur noch schwierig oder gar nicht über bestehende Instrumente erreicht werden können, benötigen neuartige, noch nicht etablierte | Handlungswege und Projektideen, um erreicht werden zu können. Seite 31 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Fördergebiet Geben Sie Ihre Fördergebiete an Eberstadt Süd, Kranichstein und Pallaswiesenviertel Teilnehmerzahl (weiblich) Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein. ] Teilnehmerzahl (männlich) Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein. DER Bene Ei & Projektname Präventionsprojekt Schulverweigerung / Träger: Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e.V. Seite 32 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Projektbeschreibung Beschreiben Sie das Projekt Frühzeitiges Erkennen und Intervenieren bei Unterstützungsbedarf für Schulverweigerer, um Brüchen - "und Abbrüchen auf dem Bildungsweg entgegen zu wirken und individuell erfolgreiche 'Bildungskarrieren zu ermöglichen. i | Es geht dabei um den Aufbau einer verlässlichen Vernetzungsstruktur, um die vorhandenen Angebote, Zuständigkeiten und Möglichkeiten der Akteure im und für den Sozialraum zu nutzen. Darüber hinaus sollen weitere notwendige Bedarfe erkannt und hierfür Angebote entwickelt werden. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen wieder in die allgemeinen bzw. beruflichen Bildungsangebote | zurückzuführen. | Das übergeordnete Projektziel ist der Ausgleich sozialer und ggf. individueller Beeinträchtigung durch sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugenthilfe. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die ihren Bildungsweg durch Schulabstinenz gefährden ist nicht bekannt. Die methodische Umsetzung des Projektes erfolgt durch unterschiedliche methodische Bausteine. Case-Management: die Fallzuständigkeit liegt in der Verantwortung einer Fachkraft, die in einem sozialraumorientierten Team arbeitet. Die Bündelung der Informationen, die Abstimmung des 'Vorgehens und die Kenntnis zur Erreichung von (Teil-)Zielen werden dadurch sichergestellt. In |Vertretungsfällen kann die Aufgabe im Team verantwortlich fortgeführt werden. AufsuchendeJugendsozialarbeit: die strukturellen und persönlichen Zugänge, wie sie bereits durch die Schulsozialarbeit vorhanden sind, werden genutzt. Dabei liegen die Stärken darin, niedrigschwellig, wohnortnah, zeitlich flexibel und nachgehend tätig zu sein. Die sozialräumlichen Zugänge über Jugendhäuser und das „Meeting-Point-Projekt“ werden ebenfalls für die aufsuchende Arbeit genutzt. Niedrigschwellige Beratung/ Clearing: Die erforderlichen Settings für niedrigschwellige Beratung und Clearing werden durch zeitliche Flexibilität und Wohnortnähe geschaffen. Auch hier sind die Zugänge | durch die Schulsozialarbeit und die Zusammenarbeit mit den Jugendhäusern weiter auszubauen. | Darüber hinaus sind Eltern der betroffenen Zielgruppe die sekundäre Klientel für diese Maßnahme. Baustein Kreuzen Sie Ihren Baustein an Case Management JAufsuchende Jugendsozial. |Niedrigschwellige Beratung / Clearing Seite 33 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Förderlücke Geben Sie Ihre Förderlücken an fortgeschrittenen Stadium die Bildungskarriere von Jugendlichen. I die älteren Jugendlichen geht damit auch die Wiederherstellung der Grundsicherung einher. Fördergebiet Geben Sie Ihre Fördergebiete an [Kranichstein i (in Kooperation mit den ortsansässigen Schulen) Teilnehmerzahl (weiblich) Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein. Teilnehmerzahl (männlich) Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein. a SIR N LENIEBRRRN U BELA en: N | Projektname Are für Mädchen und junge Frauen / Träger: BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH Seite 34 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Projektbeschreibung Beschreiben Sie das Projekt Im Rahmen dieses Projektes ist das Stadtteilcaf& „Cafe (N)Immersatt‘ im Stadtteil Eberstadt als | \zentrale Anlaufstelle eingeplant. Viele der Bewohner/innen kennen sowohl das | ‚Cafe als auch die Mitarbeiterinnen gut. Ein niedrigschwelliges Beratungsangebot in dem Caferaum | (Sprechstunden) und das Initiieren eines Stammtisches für junge Mütter | sind zwei wesentliche Angebote, die Kontinuität und Verlässlichkeit darstellen | |werden. | ‚Hauptziel des Projektes ist es, Mädchen und junge Frauen durch ein wohnortnahes, | \niedrigschwelliges Beratungsangebot zu aktivieren und ihnen zu einer Verbesserung ihrer Bildungschancen zu verhelfen. | Im Rahmen der geplanten Aktivitäten werden folgende Unterziele verfolgt: | Die Teilnehmerinnen (TN) sollen eine erste Einschätzung über ihren individuellen Bildungsstand und -möglichkeiten erhalten. Die TN sollen die Möglichkeit erhalten, sich mit anderen über ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auszutauschen. Die TN werden über unterschiedliche Bildungsangebote informiert (z.B. Nachholen von Schulabschlüssen und Ausbildungsangeboten) und ggf. an entsprechende Institutionen und Betriebe vermittelt. . ‚Die TN werden einen Überblick über Ausbildungsstellen und Arbeitgeber in der Region erhalten und werden bei der Kontaktaufnahme unterstützt. Mit ausbildungsnahen TN können unmittelbar vor Ort vollständige Bewerbungsunterlagen erstellt und Anschreiben formuliert werden. Exkursionen haben zum Ziel, die TN in ihrer Mobilität zu stärken. Die TN werden mit dem Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ vertraut gemacht und lernen sich diesbezüglich individuell zu positionieren. |Die TN erhalten bei Bedarf Informationen zu vorhandenen Kinderbetreuungsangeboten und werden bei der Regelung ihres individuellen Bedarfes unterstützt. Zur Zielgruppe gehören weibliche Jugendliche bzw. junge Frauen unter 27 Jahren, die: die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, die eine abgebende Schule ohne oder mit einem | schwachen Hauptschulabschluss verlassen haben, Abgängerinnen von Förderschulen ohne Anschlussperspektive, Abbrecherinnen von berufsvorbereitenden Maßnahmen, Schulabbrecherinnen, junge Mütter und Alleinerziehende mit und ohne Migrationshintergrund, neuzugewanderte junge Menschen mit besonderem | Integrationsbedarf. Es findet eine enge Verknüpfung mit der Jugendberufsagentur statt, an die die Teilnehmerinnen ggf. | jweiter vermittelt werden. | Baustein Kreuzen Sie Ihren Baustein an |Niedrigschwellige Beratung / Clearing eo Seite 35 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Förderlücke Geben Sie Ihre Förderlücken an | | | den anderen Stadtteilen, nur bruchstückhaft erreicht. Junge Mütter sind aufgrund der zu leistenden Familienarbeit in ihren Freizeitaktivitäten beschränkt und werden für Fördermaßnahmen unzureichend erfasst. Fördergebiet Geben Sie Ihre Fördergebiete an Standort in Eberstadt Süd mit Angeboten auch im Pallaswiesenviertel und in enger Kooperation mit den Akteuren in Kranichstein Teilnehmerzahl (weiblich) Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein. |160 Teilnehmerzahl (männlich) Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein. Projektname RufsDEneRIE Arbeit durch Peers / Qualifizierung der Peers / Träger: Netzwerk Rope e.V. Seite 36 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Projektbeschreibung Beschreiben Sie das Projekt i Versuche von SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen, ‚auf der Straße‘ Kontakte aufzubauen und Brücken in die Institutionen zu schlagen, sind neben der mangelnden Ressourcenlage daran | gescheitert, dass Jugendliche sich lebensweltlich eher an Gleichaltrigen und deren informellen Unterstützungssystemen orientieren, ihren „Peers“! | | | | 'Seit elf Jahren existiert das „V.l.P.eers-Projekt“ von Netzwerk ROPE e.V., in dem Jugendliche aus dem Quartier sich verstärkt um (mobile) Jugendcliquen und Jugendliche kümmern, die ihren Weg nicht in | die Schule/n, die Jugendhäuser oder in andere Einrichtungen und Maßnahmen finden. Mit diesem Projekt soll insbesondere das erste „Ergebnisziel“ der'in den Förderrichtlinien zum Programm | JUGEND STÄRKEN im Quartier formulierten, allgemeinen Ziele des Modellprogramms: „Schaffung \effektiver und effizienter Strukturen der Zusammenarbeit...[...]" sowie die genannten „Erkenntnisziele“ | ‚erreicht werden. Die niedrigschwellige Basisqualifizierung der Mitwirkenden im V.l.P.eers-Projekt und im JugendKlub | Kranichstein zu (Erst-)Beratung und Weitervermittlung von hilfe- und unterstützungsbedürftigen Jugendlichen im Quartier an geeignete ‚Stellen‘ ist der Kernpunkt der Maßnahme. Kennenlernen von relevanten Einrichtungen, Institutionen und Unterstützungssystemen; Transformation erlernter Inhalte und Methoden in einfache, kommunizierbare, visualisierte und mehrsprachig übersetzte Infomaterialien | gehört zur Startphase der Maßnahme. | Ab 2016 wird aufsuchende Arbeit durch die V.l.P.eers durchgeführt. Die Entwicklung von Peer- organisierten Veranstaltungen ‚auf der Straße‘ oder im JugendKlub Kranichstein, um die Zielgruppe als Gruppe zu stärken und Anbindung an die Jugendeinrichtung und deren Angebote zu ermöglichen wird | somit gefördert. Perspeltivisch wird der Fokus auf Verstetigung und Nachhaltigkeit der gewonnen Ergebnisse und Erkenntnisse gelegt. Um partizapatorisch mit der Zielgruppe zu arbeiten werden die Ergebnisse zusammengefasst und dokumentiert. Baustein Kreuzen Sie Ihren Baustein an JAufsuchende Jugendsozial. |Niedrigschwellige Beratung / Clearing u ‘ Förderlücke Geben Sie Ihre Förderlücken an [Zeitliche und finanzielle Ressourcen, zielführende konzeptionelle Ansätze, fehlen größtenteils bei den I der Jugendhilfe im Quartier, um auch aufsuchend sozialarbeiterisch tätig zu werden und ‚mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, die nicht von sich aus Regelangebote nutzen. | Fördergebiet Geben Sie Ihre Fördergebiete an Kranichstein Seite 37 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Teilnehmerzahl (weiblich) Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein. MB. - j Teilnehmerzahl (männlich) Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein. | Projektname A E |Aufsuchende Jugendarbeit und berufliche Orientierung / Träger: Werkhof Darmstadt e.V. Projektbeschreibung Beschreiben Sie das Projekt Vorgesehen sind Projekte mit Quartiersbezug im sozialräumlichen Kontext, die einen flexiblen, niederschwelligen Zugang für die Zielgruppen offen halten. Besonderer Schwerpunkt liegt auf einem berufsorientierenden projekt- und produktionsorientierten Lernansatz: Hier wird sowohl praxisorientiert | gearbeitet als auch über das Produkt eine ganzheitliche, motivationsfördernde Herangehensweise praktiziert. Dies betrifft im Projektzusammenhang einerseits die handwerklichen Projekte in der Werkstatt und andererseits die vorgesehene Erstellung einer Ausstellung mit allen Begleitmodulen und -produkten. Diese prozessorientierten Methoden der Produktionsorientierung ermöglichen die individuelle "Entdeckung" der verborgenen Kompetenzen, Potentiale und Fähigkeiten der Jugendlichen sowie der Stärkung des Selbstwertgefühles im Zuge der Herstellung von Produkten. An diesen praxisorientierten "Kompetenzfeststellungen" setzt en wir passgenau eine weitere berufliche und interkulturelle Förder- und Qualifizierungsarbeit an. Neu gewonnenes Selbstbewusstsein eröffnet neue berufliche und gesellschaftliche Perspektiven und aktiviert neue Lernpotentiale. Diese Weiterentwicklung bietet den Jugendlichen die notwendige Ausgangsbasis für berufliche Orientierung und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Die berufsorientierende Projektarbeit besteht aus aufeinander aufbauenden Lernphasen: Ideenfindungsphase, Planungsphase und Umsetzungsphase. Die Interessen der Jugendlichen und der BürgerInnen an ihrem Lebensraum sollen in die Ideenfindung einbezogen werden. Die Teilnehmenden erleben eine neue Art, ihre Freizeit und den Stadtteil zu gestalten. Das Einbringen von Ideen, das |Einigen auf ein Produkt und die Planung der Arbeitsschritte mit der gemeinsamen Durchführung trägt zur Entwicklung ihrer Ausbildungs- und Arbeitsreife bei. Das handwerkliche Arbeiten in der Werkstatt und Arbeiten auf „Baustellen“ zur Gestaltung des Wohnumfeldes im Quartier stehen hierbei im | Mittelpunkt. Dabei soll eine niederschwellige Qualifizierung in den Bereichen Holz, Metall und Elektro als Heranführung an die Arbeitswelt stattfinden. Vielen Jugendlichen fehlt die Erfahrung, dass sie durch handwerkliche Arbeit mit Sinnhaftigkeit und Gebrauchswert Erfolge erzielen und sich qualifizieren ‚können. Durch die niederschwellige Qualifizierung mit dem Ziel der Vermittlung sollen langfristige Perspektiven aufgezeigt werden. | ! | | | | l Seite 38 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Baustein Kreuzen Sie Ihren Baustein an Aufsuchende Jugendsozial. Niedrigschwellige Beratung / Clearing Förderlücke Geben Sie Ihre Förderlücken an In der Gruppe der Jugendlichen ohne Schulabschluss gibt es eine große Anzahl, die keine Förderung ai ‚erfährt. Sie sind oft nicht mehr bei der Arbeitsverwaltung im Rechtskreis SGB Il und Ill registriert und fallen damit aus Förder- und Vermittlungsangeboten von Jobcenter und Arbeitsagentur heraus. Fördergebiet Geben Sie Ihre Fördergebiete an |Eberstadt Süd, Pallaswiesenviertel, K Teilnehmerzahl (weiblich) Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein. Teilnehmerzahl (männlich) Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein. 100 | Projektname Stadtteilorientierte Beratungsangebote / Träger: Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. Seite 39 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Projektbeschreibung Beschreiben Sie das Projekt Kerngebiete des Projekts sind: - Niedrigschwellige Beratungsangebote und mittelfristige, individuelle Begleitung und Betreuung (Case Management) in den Stadtteilen Eberstadt-Süd, Pallaswiesenviertel und Kranichstein - Vernetzung und Aufbau bzw. Umsetzung einer verbindlichen Kooperation mit den abgebenden | Schule (H+R, Gesamtschulen) im Stadtteil, den Jugendzentren und der Schulsozialarbeit wie den Trägern der Jugendhilfe als Ausgangsbasis. - Anbieten offener Angebote im Kontext Berufsorientierung, Berufswegeplanung, Bewerbung und Kommunikation. - Begleitung sowie Klärung und mittelfristige individuelle Unterstützung bei Fragestellungen zum | Beruf/Ausbildung/Qualifizierung, Wohnen, Eltern, Verschuldung sowie andere die berufliche Integration | hemmende Problemstellungen. In Darmstadt besteht ein nahezu ausgeglichener Ausbildungsmarkt und eher ein Bedarf der Betriebe an Fachkräftenachwuchs. Das bedeutet, dass die Jugendlichen, die unversorgt oder nicht gemeldet sind, durch gezieltes Auffinden und Zuführen zu Maßnahmen durch Förderangebote auf einen aufnahmebereiten Ausbildungsmarkt treffen können. Die beschriebenen Maßnahmen unterstützen das hohe Niveau des Ausbildungsmarktes. Sie tragen zu | einer zielgerichteten Förderplanung und einer Ausschöpfung der Reserven gerade in den städtischen Gebieten mit Förderbedarf bei. Damit wird die Bildung einer in mehreren Hinsichten riskanten, unversorgten Subkultur unbeschäftigter Jugendlicher und junger Erwachsener (oft mit Migrationshintergrund). Insgesamt in Folge der beantragten Projekte kann eine wesentlich bessere und gezieltere Auslastung | auch der bereits vorhandenen Fördermaßnahmen verschiedener Träger oder auch von Betrieben (EQ- Maßnahmen) gewährleistet werden. Somit sind also auch fiskalische Folgeeffekte zu erwarten. | Baustein Kreuzen Sie Ihren Baustein an ICase Management Niedrigschwellige Beratung / Clearing Seite 40 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Förderlücke Geben Sie Ihre Förderlücken an Es fehlen sozialraumbezogene offene Angebote für Jugendliche/junge Erwachsene, die sich nicht ‚einem bestimmten Rechtskreis zuordnen lassen oder die sich dort nicht konform verhalten, um an Alan Vollzeitmaßnahme teilnehmen zu können, z.B. Jugendliche, die ihrer Schulpflicht nicht |nachkommen. Fördergebiet Sepen Sie Ihre | an Teilnehmerzahl (weiblich) Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein. 1144 En Teilnehmerzahl (männlich) Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein. DE a FE Eee 144 | Projektname Projektbeschreibung Beschreiben Sie das Projekt Ziel des Projektes ist es, die Kinder und Jugendlichen wieder in die allgemeinen bzw. een Bildungsangebote zurückzuführen. Das übergeordnete Projektziel ist der Ausgleich sozialer und ggf. Der Süden Eberstadts, insbesondere die Kirchtannensiedlung, zählt zu den vier stark gefährdeten |Bezirken in Darmstadt mit extrem hohen Belastungen. Die Erfahrungswerte der Schulsozialarbeit in Eberstadt weisen ebenso auf die hohe Bedarfslage hin, präventive und akute Maßnahmen zur Verringerung bzw. Vermeidung von Schulabstinenz zu implementieren. individueller Beeinträchtigungen durch sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe. Seite 41 von 51 5.2 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Baustein Kreuzen Sie Ihren Baustein an Case Management | Aufsuchende Jugendsozial. Niedrigschwellige Beratung / Clearing Förderlücke Geben Sie Ihre Förderlücken an |Frühzeitiges Erkennen und Intervenieren bei Unterstützungsbedarf für Schulverweigerer, um Brüchen | ‚und Abbrüchen auf dem Bildungsweg entgegenzuwirken und individuell erfolgreiche Bildungskarrieren zu ermöglichen. Aufbau einer Vernetzungsstruktur von Angeboten und Zuständigkeiten im Sozialraum. Fördergebiet Geben Sie Ihre Fördergebiete an [Eberstadt-Süd (in Kooperation mit den ortsansässigen Schulen) Teilnehmerzahl (weiblich) Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein. Teilnehmerzahl (männlich) Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein. 160 | Mikroprojekte Seite 42 von 51 a) JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Mikroprojekte als Mehrwert Beschreiben Sie, was Sie mit dem Baustein "Mikroprojekte" als Mehrwert für die Fördergebiete erreichen möchten. Die geplanten Mikroprojekte verfolgen einen niedrigschwelligen Ansatz und wollen diejenigen \ansprechen, die durch bestehende Programme nicht erreichbar sind. Diese sind besonders von ‚Bildungs-und Qualifikationsmangel, Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit sowie von den damit ‚einhergehenden Problemlagen betroffen. Die Erfahrung zeigt, dass die Perspektivlosigkeit der Jugendlichen hauptsächlich mit der Schaffung von beruflichen Perspektiven gemindert oder langfristig ‚gelöst werden kann. Die geplanten Maßnahmen erreichen diese unversorgten Jugendlichen an ihren Aufenthaltsorten. Vielen Jugendlichen der Zielgruppe fehlt die Erfahrung, dass sie durch Arbeit mit ‚Sinnhaftigkeit und Gebrauchswert, die auch einen Mehrwert fürs Quartier darstellt ( z. B. Nachbarschaftshilfe, Reparaturarbeiten an Vandalismusschäden), Erfolge erzielen und sich Stärkung des Selbstbewusstseins und Vermittlung, sollen langfristige Perspektiven aufgezeigt werden, Seite 43 von 51 qualifizieren können. Durch die niederschwellige Qualifizierung, mit dem Ziel der Motivationsförderung, | um das Abrutschen in eine „Schwarzarbeits-Karriere“, in das kriminelle Milieu oder einen lebenslangen | Bezug von ALG Il frühzeitig zu verhindern. | | b) JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Konzeption und Auswahl von Mikroprojekten Legen Sie dar, nach welchen Kriterien Sie Mikroprojekte konzipieren bzw. auswählen und wer an der Gestaltung bzw. Auswahl der Mikroprojekte beteiligt werden soll. Beschreiben Sie die inhaltliche und/ oder strukturelle Verknüpfung der Mikroprojekte untereinander und mit den anderen methodischen Bausteinen. Bitte skizzieren Sie auch schon konkret angedachte Mikroprojekte. Qualifizierung. Neu gewonnenes Selbstbewusstsein eröffnet neue berufliche und gesellschaftliche Perspektiven und aktiviert Lernpotentiale. Diese Weiterentwicklung bietet den Jugendlichen die ‚notwendige Ausgangsbasis für berufliche Orientierung und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Es | ‚sind Produkte mit verschiedenem Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad geplant, von Tagesprojekten mit |Eventcharakter bis hin zu längerfristigen Mikroprojekten mit Quartiersbezug und kleinen ‚Baumaßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes oder Errichtung einer Schülerfirma. Die Bürger 'des Quartiers werden mit einbezogen. Die Stärkung eigenverantwortlichen Handelns betrifft alle Beteiligten, insofern werden die Jugendlichen motiviert und dabei unterstützt vereinbarte Aufgaben | ‚selbstständig zu erledigen. M1) Einzel- und Gruppenangebote zur Motivations- und Mobilitätsüberprüfung und -förderung (zZ. B. thematische Exkursionen mit anschließender Präsentation). M2) TN können im Rahmen von Praxisprojekten stundenweise ehrenamtlich im Cafe (N)Immersatt tätig werden. Durch „learning-by-doing“ werden die Teilnehmenden mit persönlich nutzbaren Inhalten an den Bildungsbereich und Arbeitsmarkt herangeführt. M3) Förderung der Identifikation mit dem Stadtteil, durch zielgruppenübergreifende Planung und Umsetzung von Festen und Veranstaltungen. M4) Schülerfirmen/praxisorientiertes Lernen - Gemeinsam mit der Schule, den SuS, ihren Familien | sowie den umliegenden Kooperationspartnern (Jugendzentren, soziale Institutionen, Polizei, Betriebe), | soll der Ort Schule zu einem attraktiven Lern- und Lebensort gestaltet werden (Schul-/Stadtteilcafe, Dienstleistungen im Bereich Catering/Unterstützung bei Betriebsfesten und/oder privaten Festen usw.) | M5) Handwerkliche Mikroprojekte: Mikroprojekte mit Quartiersbezug und kleine Baumaßnahmen zur | Gestaltung des Wohnumfeldes’z.B. Fahrradständer, Sitzgeräte, kleinere Reparaturen | Seite 44 von 51 c) d) 5.3 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Verknüpfung der Mikroprojekte mit dem Integrierten Stadt(teil)entwicklungskonzept und städtebaulichen Investitionen Sofern das Vorhaben in den Fördergebieten des Programms "Soziale Stadt " umgesetzt wird: Beschreiben Sie, ob und wie der Baustein Mikroprojekte a) in das Integrierte Stadt(teil)entwicklungskonzept eingebettet ist b) mit den städtebaulichen Investitionen (einschließlich vorbereitende Maßnahmen wie Bürgerbeteiligung) des Programms verknüpft werden soll. eg: e N er Die geplanten Mikroprojekte nutzen teilweise die im Rahmen der „Sozialen Stadt“, BIWAQ und "Stärken vor Ort" entstandene Infrastruktur und knüpfen daran an. In den Fördergebieten existieren Stadtviertelrunden, welche unter Einbeziehung aller lokalen Akteure eine permanente Fortschreibung eines, an den täglichen Notwendigkeiten orientierten, sozialen Entwicklungskonzeptes und deren Umsetzung bewerkstelligt. Hierzu zählen die Fortführung der sozial-beruflichen Aktivitäten der Akteure, aber auch die städtebaulichen Aktivitäten der kommunalen "Bauverein-AG", welche den größten Teil des Wohnraums bewirtschaftet. An Letzterem docken vor allem einige der Projekte an, z.B. die Werkstatt-Süd oder das Cafe (N)immersatt. Über den Prozess der regelmäßig tagenden Stadtviertelrunden findet eine breite Bürgerbeteiligung statt. Am ehemaligen Bundeswehrstandort 'Grenzallee' ist die Einrichtung einer Jugendwerkstatt in Eberstadt-Süd entstanden. 2003 wurde die Grenzallee 4-6 durch die Stadt mit Mitteln des Bund-Länder-Programms 'Soziale Stadt' erworben. Der Werkhof, das Bildungswerk der Hess. Wirtschaft, die Mobile Praxis und das Zirkusprojekt Waldoni | nutzen die Gebäude nach dem Umbau. Die Liegenschaft Jägertorstraße 179 in Kranichstein lag jahrelang brach. Die Werkstattgebäude wurden umfunktioniert und mittlerweile ist der JugendKlub Kranichstein als Ort der Jugendarbeit im Stadtteil etabliert. Das Gebäude wurde im Rahmen des Bund- Länder-Programms "Soziale Stadt' modernisiert. | | Verknüpfung der Mikroprojekte mit BIWAQ Sofern in den Fördergebieten auch Projekte des ESF-Bundesprogramms BIWAQ des BMUB umgesetzt werden oder beantragt werden sollen: Beschreiben Sie, wie Sie die Mikroprojekte mit den Programmaktivitäten im Rahmen von BIWAQ im Sinne _der integrierten Stadtentwicklung verknüpfen möchten. m. OA ON: er RT ER Die Mikroprojekte sind so konzipiert, dass sie zukünftig mit BIWAQ-Projekten verknüpft werden können. Die Stadt Darmstadt plant eine Bewerbung bei der kommenden BIWAQ Ausschreibung und | führt so auch die Erfahrungen und Arbeitsergebnisse der vorangegangenen BIWAQ-Projekte fort. | Angedacht ist eine gezielte Verzahnung der Förderung junger benachteiligter Menschen im Übergang- Schule-Beruf mit Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten Menschen. Beide Zielgruppen haben es; in der Regel nach wie vor schwer, auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu bestehen. Auch wenn die Gründe oft verschiedene sind, verbindet die Zielgruppen die Problematik, dass keine Regelmaßnahmen greifen. Die (z.T. auch generationsübergreifend geplanten) Mikroprojekte sollen im Sinne eines integrierten Handelns dabei unterstützen, die Qualifikation und beruflichen Perspektiven der Bewohner/innen vor Ort zu fördern, das Wohnumfeld des Quartiers zu verbessern sowie die lokale Ökonomie zu stärken. Die abgegrenzten Projekte bieten eine sehr gute Möglichkeit gegenseitig eine Vorbildfunktion einzunehmen und voneinander zu lernen, damit wird das lebenslange Lernen aller Teilnehmer/innen unterstützt. Kohärenz und Zusammenarbeit Seite 45 von 51 a) „verfestigen. Eine besondere Herausforderung ist es hierbei, bereits gemachte positive Erfahrungen aus JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Abgrenzungen und Verknüpfungen Beschreiben Sie, wie die neuen Projekte sich von den unter 4a) benannten Angeboten abgrenzen, wo Verknüpfungen sinnvoll sind und wie Sie diese sicherstellen. Die Stadt Darmstadt möchte das Programm „Jugend stärken im Quartier“ nutzen um innovative neue Ideen und Ansätze zu erproben und daraus zukünftige Handlungsschritte abzuleiten und ggf. zu den Vorgängerprogrammen einzubinden und den aus den Ergebnissen erarbeiteten ‚quartiersbezogenen Handlungsbedarf in das Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ ‚einzubinden. ‚Beispielsweise kann hier die Jugendberufsagentur benannt werden, die i in Darmstadt seit Langem etabliert ist und aus deren Erfahrungen sich ergänzende wohnortnahe Angebote, insbesondere in den ‚Stadtgebieten mit erhöhtem Entwicklungsbedarf, ableiten lassen. Diesbezüglich ist eine enge Verknüpfung mit den geplanten Projekten vorgesehen. Die unter 4. a) benannten Maßnahmen stellen bruchstückhafte Ressourcen und Schnittstellen dar, die | in dem Programm im Rahmen der geplanten Projekte zu der Entwicklung von quartiersbezogenen ganzheitlichen Konzepten für die dort ansässigen Jugendlichen beitragen sollen. Darüber hinaus sind die unter 4. a) benannten Maßnahmen nicht in allen der drei in der Interessenbekundung | vorgesehenen Stadteilen vorhanden. Die geplante übergreifende Vernetzung bietet die Chance bereits | vorhandene Maßnahmen auf andere betroffene Standorte zu übertragen und ggf. entsprechend zu modifizieren. | | | | Ein Schwerpunkt der Projektplanungen liegt auf den Bereichen aufsuchende Sozialarbeit und auf dem sinnstiftenden, handlungsorientierten Ansatz. Diese beiden Ansätze sind gerade in Fördergebieten der Sozialen Stadt von besonders erfolgversprechender Bedeutung, konnten aber aufgrund fehlender Ressourcen bisher nur bruchstückhaft umgesetzt werden. Die geplanten Projekte werden im Sinne einer Querschnittsaufgabe von allen Beteiligten mit den ‚Jugendlichen partizipatorisch durchgeführt. Verknüpfungen erfolgen auf Grundlage einer engen ‚Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort, gesteuert durch die Koordinierungsstelle. Seite 46 von 51 b) JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Zusammenarbeit der Kooperationspartner Legen Sie dar, mit welchen Kooperationspartnern (z. B. Schulen, Trägern des SGB Il und III, Quartiersmanagement, Jugendmigrationsdiensten, Wirtschaftsakteuren, ehrenamtlichen Paten, Freiwilligendiensten) Sie in welcher Form bei der Konzeption und Umsetzung der Projekte zusammenarbeiten möchten. Entsprechend des gesetzlichen ‚ Auftrags (8 13 SGB VIN) hat auch die Jugendberufshilfe i in Darmstadt ‚die Aufgabe, die berufliche und soziale Integration von jungen Menschen unter 27 Jahren zu ‚verbessern. Die Stadt Darmstadt hat es sich zum erklärten Ziel gemacht, die Kooperationen zwischen der kommunalen Jugendberufshilfe, den Gremien des Jugendhilfeausschusses, dem Job Center, der lokalen Agentur für Arbeit, den allgemeinbildenden Schulen und den beruflichen Schulen in Hinblick auf die Verbesserung des Übergangsmanagements zu stärken. Mit der Schaffung einer AG Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit‘ ($ 78 SGB VIII) wurden die Grundlagen geschaffen, alle |IKooperationspartner an einen Tisch zu bekommen. Alle Beteiligten sind aufgefordert im Rahmen ihrer ‚Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten. | Mit der Umsetzung der Jugendberufsagentur ist darüber hinaus eine gelungene ‚rechtskreisunabhängige Kooperation zwischen der Jugendberufshilfe der Stadt Darmstadt, dem Job ‚Center Darmstadt und der Berufsberatung der Arbeitsagentur gelungen. | In den Gebieten der sozialen Stadt bestehen Stadtviertelrunden, an denen sowohl die Akteure des Stadtteils als auch interessierte BewohnerInnen teilnehmen. Hier werden u.A. auch neue Programme ithematisiert und deren Wirkungsgrad besprochen und überprüft. Ebenfalls als Umsetzung einer gelungenen Kooperation kann die Jugendwerkstatt in der Grenzallee benannt werden, in der mehrere Träger unterschiedliche Angebote im Bereich Aktivierung anbieten. | Seite 47 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) 6. Kommunale Koordinierungsstelle a) Koordinierung und Steuerung Werden die im Rahmen von "JUGEND STÄRKEN im Quartier" umzusetzenden Projekte durch den örtlichen Wagen der öffentlichen Jugendhilfe koordiniert und gesteuert? c) Konkrete Umsetzung der Koordinierung und der Steuerung Beschreiben Sie, wie die Koordinierung und Steuerung konkret umgesetzt werden soll und gehen Sie dabei auf Koordinierungs- und Steuerungsinstrumente ein, die. utzen wollen. sr Das Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ hat für die W schaftsstadt Darmstadt eine hervorgehobene Bedeutung. Bereits in der Koalitionsvereinbarung wurde weitere Unterstützung in den | "Soziale Stadt" Stadtgebieten verankert. Die Stadt Darmstadt hat sich daher entschieden die Steuerung des Programms in Eigenregie umzusetzen. Die Koordinierungsstelle wird bei der \„Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit‘ angesiedelt, wodurch von Beginn an ein inhaltlicher Bezug ‚zu der übergeordneten Steuerungsfunktion der Jugendberufshilfe gewährleistet wird. | |Für das Programm wurden Projektpartner ausgewählt, die über langjährige Erfahrungen in der Jugendberufshilfe und in der Arbeit in Sozialen Stadtgebieten verfügen. Eine enge und gute | [Kooperation mit den Trägern besteht seit langen Jahren. | be Steuerung und Umsetzung des Programms erfolgt auch in bereits bestehenden Strukturen: OloV ISIALISTURESKIOIE Treffen, AG nach 8 78 SGB VIll Jugendberufshilfe, Steuerungsgruppe Schulsozialarbeit, Stadtviertelrunden, Kooperation Offene JugendArbeit Kranichstein (KOJAK), Hauptamtlichentreff, etc.. Der/die KoordinatorIn wird ergänzend die Projekte vor Ort besuchen, um eine praxisorientierte ‚Steuerung zu gewährleisten, die die konkreten Aktionen und Probleme vor Ort berücksichtigt. ‚Mit den am Programm beteiligten Projektträgern wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen, in dem einerseits die Kooperationsinhalte und -strukturen aber auch der Evaluierungsbedarf festgeschrieben | werden. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit allen am Programm Beteiligten ausgewertet. Die | Auswertungen erfolgen regelmäßig während der Programmlaufzeit, werden kontinuierlich ‚fortgeschrieben und es werden daraus Handlungsschritte abgeleitet. Um eine breite Transparenz |herzustellen, werden auch andere Stellen, wie Jugendhilfeplanung, Jugendamtsleitung und die politische Ebene regelmäßig informiert und bei Bedarf in die Prozesssteuerung eingebunden. | Seite 48 von 51 a) JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Verstetigung Strategie Beschreiben Sie Ihre Strategie zur dauerhaften Übernahme der erfolgreich erprobten Strukturen und Projekte nach Beendigung der ESF-finanzierten Modellphase. ———— .2 0000. Das Thema Verstetigung hat für die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch bei dem Programm „JUGEND ISTÄRKEN i im Quartier eine zentrale Bedeutung. Daher werden alle im Rahmen des Programms |geplanten Projekte und Aktionen sowie Steuerungs- und Organisationsformen in Hinblick auf ‚Nashhallaxet ausgerichtet. | |In diesem Zusammenhang ist es nicht nur von Bedeutung Projekte und Aktionen langfristig zu sichern ‚sondern noch einmal zusammenzutragen, welche Lernprozesse der beteiligten Akteure erfolgreich umgesetzt wurden und welche neuen und tragfähigen Arbeits- und Kooperationsformen nachhaltig entstanden sind. Aus genanntem Grund ist geplant die Akteure des Programms „JUGEND STÄRKEN im Quartier‘ von Beginn an in bereits bestehende Netzwerke einzubinden. So werden Themenstellungen und Schwerpunkte frühzeitig transportiert und Problemstellungen gemeinsam auch mit nicht am Programm beteiligten Akteuren besprochen und ggf. gelöst. Eine Strategie besteht darin, die Frage der abnehmenden Ressourcen im Netzwerk zu thematisieren | ‚und damit die Frage der Verstetigung und möglicher Strategien hervorzuheben. Durch Workshops, die | ‚an Inhalten des Programms ausgerichtet sind, können gemeinsame Anliegen gezielt herausgearbeitet | |werden. Durch die Dokumentation der Ergebnisse wird die Grundlage geschaffen, | Verbesserungsbedarfe sehr konkret mit Entscheidungsträgern (Politik, Behörden, Wirtschaft usw.) zu kommunizieren. Weiterhin sollen, Projekte und Aktionen identifiziert werden, die für den jeweiligen Standort von zentraler Bedeutung sind, um diese in eine dauerhafte Finanzierung und/oder Trägerschaft zu überführen. Hiermit sind allerdings nicht nur die im Rahmen des Programms initiierten Projekte und Aktionen gemeint, vielmehr betrifft dies auch Projekte und Aktionen, deren Bedarfe sich erst während der Programmlaufzeit ergeben. Je expliziter und bewusster die Verstetigung von Beginn an strategisch in den Blick genommen wird, \desto höher sind die Erfolgsaussichten. 1 nn = ERER J Seite 49 von 51 8. 8.1 8.2 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Finanzierungsplan Kostenkalkulation | wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Geben Sie die jährlichen Gesamtkosten für das Vorhabens und die Höhe der Kofinanzierung an. Sofern Sie den Baustein "Mikroprojekte" beantragen, weisen Sie gesondert die Höhe der Mittel aus, die auf diesen Baustein entfällt. Die Angaben zu den ESF-Mitteln werden automatisch berechnet. Bitte beachten Sie, dass der ESF-Interventionssatz für jedes Zielgebiet festgeschrieben ist. Ihre Kommune liegt im Zielgebiet "Stärker entwickelte Regionen", demnach beträgt Ihr ESF- Interventionssatz 50 Prozent. Die ESF-Zuwendung sollte auf ein Förderjahr gerechnet maximal 150.000 » betragen. Wird auch der methodische Baustein "Mikroprojekte" beantragt, erhöht sich die maximale ESF-Zuwendung um die für diesen Baustein veranschlagten Mittel auf bis zu 200.000 = pro Förderjahr. Bitte beachten Sie, dass die ESF-Mittel für die Mikroprojekte auf ein Förderjahr gerechnet mindestens 20.000 x und maximal 50.000 u betragen müssen. Die Angaben der ESF-Mittel für die Mikroprojekte errechnen sich aus den Angaben der Gesamtkosten der Mikroprojekte pro Jahr und dem berechneten Kofinanzierungsatz in Ihrem Vorhaben. Finanzierungsplan mit Baustein Mikroprojekt 2015 2016 2017 2018 Gesamt Anteil N N Een i BE SEE A ana = N an Kosten (gesamt) 399,500.00 € 399,500.00 € 399,500.00 € 399,500.00 € 1,598,000.00€ 100.00 %) ee _—— —— davon | | Mikroprojekte 100,000.00 a 100,000.00 a 100,000.00 €) 100,000.00 €) a 400,000.00€ 25.03 % Kofinanzierung 199,750.00 €) 199,750.00 € 199,750.00 €) 199,750.00 € 799,000.00 € 50.00 %, | ESF-Mittel 199,750.00 € 199,750.00 € 199,750.00 €) 199,750.00 € 799,000.00€ 50.00 % a nn ! _— — a |: mikroprojektel 50,000.00 €] 50,000.00 € 50,000.00 € 200,000.00 € 12.52 % Angabe zur Kofinanzierung In welcher Form beabsichtigen Sie die Kofinanzierung beizubringen? Eigenmittel der Stadt Darmstadt, Personalgestellung, Drittmittel und Spenden. | Seite 50 von 51 JS-IBK2014-195 Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) Unterschrift "Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der vorstehenden Angaben." Ort Darmstadt Datum 15.08.2014 | Vorname Thomas Nachname Gehrisch Funktion |Leiter des Rechtsverbindliche Unterschrift(en) der zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der Kommune befugte Person(en) Gehrisch Stempel \yjecan- Leiter des Jugendamtes Darı Der Magistrat Jugendamt Frankturter Straße 72 64293 Darmstadt Seite 51 von 51
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Frankfurter Straße 71
- Grenzallee 4
- Jägertorstraße 179
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0393
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.10.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00