Mandari Insight

2014/0393

ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“

Magistratsvorlage 07.10.2014

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2014/0393

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
09.10.2014 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V Dezernat I 
Dezernat IV 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Jugendamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0393  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  363100 | 365010 
Kostenstelle:  051-004-1000 | 051-000-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3631-10 | V Sachkonto:  4861330 sowie Personalkosten 
 
Betreff: ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ 
 
Vorlage vom: 07.10.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Der Magistrat stimmt der Teilnahme am ESF-Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ zu. 
 
2.  Der Magistrat stimmt der Einrichtung von 0,5 VZÄ, vorläufig ausgewiesen nach EG S 12 TVöD 
kw, in der Abteilung Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes für die Koordinierung des 
Förderprogramms sowie der befristeten Einrichtung von 0,25 VZÄ nach EG 8 TVöD ku in der     
Abteilung Interne Verwaltung des Jugendamtes für die verwaltungsmäßige Abwicklung des     
Förderprogramms im Stellenplan 2015 zu, befristet für die Dauer der Maßnahme, zunächst  
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2018, zu.   
 
Die durch die Umsetzung des Modellprogramms entstehenden Personalaufwendungen für die 
Koordinierungsstelle in Höhe von 30.872 € Euro/Jahr sowie für die verwaltungsmäßige 
Abwicklung des Förderprogramms in Höhe von 12.520 € Euro/Jahr (jeweils Personalkosten  
incl. Versorgungsanteile excl. Gemeinkosten excl. Sachkosten Arbeitsplatz) sind im Haushalt für 
2015 bereitzustellen und einzuplanen.

- 2 - 
 
      Für die Folgejahre sind die entstehenden Personalaufwendungen mit entsprechenden 
      Tarifsteigerungen einzuplanen. Die Stellen werden ab Beginn des Haushaltsjahres befristet für 
      die Dauer der Maßnahme zur personellen Bewirtschaftung freigegeben. 
 
3.  Die Stellenplanausweitung beim Jugendamt wird über das ESF-Modellprogramm finanziert,  
bestehende Stellenanteile des Jugendamtes werden als Komplementärmittel (50 %) 
ausgewiesen. 
 
 
Anlagen: Foerderleitfaden_JUSTiQbarrierefrei 
Foerderrichtlinie_barrierefrei_07_1 
Anlage 1 Interessensbekundung ESF Jugend Stärken im Quartier 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  07.10.2014:  
 
Das Sozialdezernat, Jugendamt, hat sich am Interessenbekundungsverfahren (siehe Anlage 1) 
für das Modellprogramm des Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) „JUGEND 
STÄRKEN im Quartier“ beteiligt. Die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, 
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (siehe Anlage 2) sehen vor, dass sich nicht mehr, wie 
in der Vergangenheit, die Träger, sondern ausschließlich die Kommunen mit Projekten, die 
dann von Trägern durchgeführt werden, bewerben können.  
 
Mit dem Programm „Jugend stärken im Quartier“  sollen junge Menschen erreicht werden, die 
aufgrund individueller Beeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligungen von den 
gesetzlichen Angeboten der Bildung, Berufsbildung, Grundsicherung und Arbeitsförderung 
nicht mehr erreicht werden und bei denen der Jugendhilfebereich im Vordergrund steht. 
 
Räumlich konzentriert sich das Programm auf Fördergebiete der „Sozialen  Stadt“ und Gebiete 
die ähnliche Strukturmerkmale eines Stadtteils mit besonderem Förderungsbedarfes 
aufweisen.  
 
Um eine stärkere kommunale Verankerung, Koordinierung und Steuerung der Maßnahmen zu 
erreichen, können sich für dieses Programm ausschließlich die Kommunen bewerben. 
 
Nach der nunmehr vorliegenden Förderrichtlinie ist die maximale ESF-Zuwendung auf bis zu 
200.000,- Euro pro Förderjahr begrenzt. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, als Antrag stellende Kommune, muss mindestens 50 % der 
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenmittel aufbringen.  Der Eigenanteil  kann  in 
Form von Geldleistungen (Eigenmittel) oder durch den Einsatz eigener Sachmittel bzw. 
geldwerter Leistungen (z. B. Personalfreistellung, siehe auch weiter unten im Text) erbracht 
werden. 
 
Die Förderung des Programms wird für den Zeitraum 01.01.2015 – 31.12.2018 im Rahmen 
der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als 
Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei der Kommune  
ist verpflichtend. 
 
Mit dem ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ sollen junge Menschen i. S. d. 
§ 13 Abs. 1 des 8. Sozialgesetzbuches im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren mit und 
ohne Migrationshintergrund unterstützt werden. 
 
Die Projekte können entweder von der Kommune selbst oder von freien Trägern der 
Jugendhilfe umgesetzt werden. Die kommunale Koordinierungsstelle begleitet in jedem Fall die 
Umsetzung, führt gemeinsam mit den Projektträgern eine Erfolgskontrolle durch und ist für die 
ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung des gesamten Vorhabens verantwortlich. 
 
Orientiert an der vergleichbaren, in der Abteilung Kinder- und Jugendförderung angesiedelten 
Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit und der entsprechenden 
verwaltungsmäßigen Abwicklung in der Abteilung Interne Verwaltung, geht das Jugendamt für 
das o. g. ESF-Modellprogramm von einem weiteren, zusätzlichen personellen Bedarf im 
Umfang einer 0,5 VZÄ Stelle, EG S12 TVöD kw zur fachlich, inhaltlichen Koordinierung und 
einer befristeten Ausweitung um eine 0,25 VZÄ Stelle, EG 8 TVöD ku für die notwendige 
verwaltungsmäßige Abwicklung aus. 
 
Die tatsächliche Wertigkeit der Stelle nach EG S12 TVöD kw kann für die Bewirtschaftung von 
der Ausweisung im Stellenplan abweichen. Eine tarifrechtliche Bewertung der Stelle ist insofern 
noch nachzuholen, sobald die Stellenbeschreibung vom Jugendamt vorgelegt und durch das 
Amt für Interne Dienste geprüft worden ist.

- 4 - 
Gemäß der vorab benannten Förderrichtlinie beträgt die Finanzierung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt aus Eigenmitteln mindestens 50 % der Kosten für die Stelle zur Koordinierung des 
Förderprogramms (ca. 30.872 Euro/Jahr), für die Stelle zur verwaltungsmäßigen Abwicklung 
des Förderprogramms fallen ca. 12.520 Euro/Jahr im Personalhaushalt an. 
Dies würde zu zusätzlichen Personalaufwendungen bis zum Projektende zum 31.12.2018 in 
Höhe von rund 174.000 Euro zuzüglich entsprechender Tarifsteigerungen führen. 
 
Um diese Stellen(-anteile) vollständig oder zumindest weitestgehend kostenneutral zusätzlich 
im Stellenplan neu einrichten zu können wird die in der Abteilung Kinder- und Jugendförderung 
beim Jugendamt bereits bestehende Stelle-Nr. 0705 (besetzt mit Rebecca Oemisch) als die für  
die Umsetzung des ESF-Modellprogrammes vorgeschriebene kommunale Koordinierungsstelle 
ausgewiesen. 
 
Die Stellenplanausweitung im Umfang von 0,25 VZÄ bei der Abteilung Interne Verwaltung im 
Jugendamt wird über die nach dem ESF-Modellprogramm vorgesehene Restkostenförderung 
(pauschal 22 % der direkten förderfähigen Personalausgaben) teilweise (ca. 60 %) 
gegenfinanziert. 
 
Die im Falle einer Berücksichtigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum ESF-Modellprojekt 
notwendige tatsächliche Personalaufstockung kann dann im Stellenplan 2015 durch die 
Neuschaffung einer 0,5 VZÄ-Stelle nach EG S 12 TVöD kw bei der Abteilung Kinder- und 
Jugendförderung und die befristete Ausweitung der Stelle Nr. 2376 GVPl. (EG 8 TVöD ku) von 
0,64 VZÄ um 0,25 VZÄ auf 0,89 VZÄ bei der Abteilung Interne Verwaltung erfolgen. (Es ist 
angedacht, dass eine Kollegin auf der Stelle Nr. 2376 VGPl. anteilmäßig mit verrechnet wird.) 
 
Die beschriebene Stellenplanausweitung ist befristet für den Förderzeitraum 01.01.2015 bis 
31.12.2018 notwendig. 
 
Ohne die befristete Einrichtung der neuen 0,5 VZÄ-Stelle und die anteilige Aufstockung der 
bereits vorhandenen Stellen um 0,25-VZÄ ist eine Teilnahme der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt an dem Programm „Jugend stärken im Quartier“ durch das Jugendamt fach- und 
sachgerecht nicht umsetzbar.  
 
Für Details zur Förderung verweisen wir auf  die beigefügte Förderrichtlinie sowie den 
Förderleitfaden zur finanztechnischen Umsetzung. 
 
 
Darmstadt, den 07.10.2014 
 
 
Dezernat I      Dezernat IV         Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch               André Schellenberg        Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer        Stadträtin

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Förderrichtlinie 
Modellprogramm  
"JUGEND STÄRKEN im Quartier"
IM QUARTIER
JUGEND
STÄRKEN
ESF-Förderperiode 2014 bis 2020
Förderphase 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018

1.  Zuwendungszweck
2.  Rechtsgrundlagen
3.  Gegenstand der Förderung 
  3.1. Methodische Bausteine und Projekte
  3.1.1. Inhalt der methodischen Bausteine
 3.1.2. Qualitätsanforderungen an Projekte
 3.1.3. Auswahl der Bausteine und Projekte
 3.2. Koordinierungsstelle bei den Kommunen
 3.2.1. Aufgaben 
 3.2.2. Strukturelle Verankerung
4.  Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen
 4.1. Zuwendungsempfänger
 4.2. Zuwendungsvoraussetzungen
5.  Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 
6.  Sonstige Zuwendungsbestimmungen
7.  Interessenbekundungs-, Antrags- und Bewilligungsverfahren
 7.1. Interessenbekundungsverfahren
 7.2. Antrags- und Bewilligungsverfahren
8.  Inkrafttreten der Förderrichtlinie

1.  Zuwendungszweck 
Trotz der vergleichsweise guten Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt scheitert auch 
in Deutschland nach wie vor ein Teil der jungen Menschen beim Übergang von der Schule in 
Ausbildung und Arbeit. Hinter Problemen bei der schulischen und beruflichen Integration, die 
sich unter anderem in schulverweigerndem Verhalten oder dem Abbruch schulischer, berufs-
bildender und berufsvorbereitender Maßnahmen äußern, stehen bei vielen jungen Menschen 
individuelle oder soziale Probleme wie schwierige familiäre oder sozioökonomische Rahmen-
bedingungen, Integrationsdefizite, psychische Auffälligkeiten, Suchtproblematiken oder Delin-
quenz. Die Regel- und Hilfsangebote der verschiedenen zuständigen Leistungsträger (insbeson-
dere Schulen, Jugendhilfe, Arbeitsförderung und Grundsicherung für Arbeitssuchende) sind in 
der Praxis oft nur unzureichend aufeinander abgestimmt, so dass eine systematische, wirksame 
Förderung der jungen Menschen „aus einer Hand“ nicht immer gelingt.
Die Jugendsozialarbeit hat auf Grundlage von § 13 Abs. 1 SGB VIII den Auftrag, durch sozialpä-
dagogische Unterstützungsangebote individuell zugeschnittene Hilfen zur Überwindung der 
sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen dieser jungen Menschen zu 
leisten. Sie sollen soweit aktiviert und gestärkt werden, dass ihnen eine altersgemäße soziale 
Integration gelingt und sie schulische Herausforderungen meistern und berufliche Ziele ver-
wirklichen können. Gemäß § 13 Abs. 4 SGB VIII sind die Angebote der Jugendsozialarbeit mit 
den Maßnahmen anderer Leistungsträger abzustimmen.
Mit dem ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Bundesministeriums 
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt, 
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) werden junge Menschen i. S. d. § 13 Abs. 1 SGB 
VIII im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund unter-
stützt, die
 ❙ von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeits- 
suchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erfasst/erreicht werden oder bei denen 
diese Angebote auf Grund multipler individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer 
Benachteiligungen nicht erfolgreich sind, und
 ❙ zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen 
in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe ange-
wiesen sind. 
Hierzu gehören insbesondere:
 ❙ schulverweigernde junge Menschen an Schulen der Sekundarstufe I und berufsbildenden 
Schulen, die auf den Erwerb eines Förder- oder Hauptschulabschlusses abzielen 
 ❙ Schulabbrecherinnen/Schulabbrecher
 ❙ junge Menschen, die sich nach der Schule weder in Ausbildung, berufsvorbereitenden  
Bildungsmaßnahmen oder Arbeit befinden und von den Eingliederungsangeboten der Recht-
kreise SGB II/III nicht erfasst/erreicht werden
 ❙ junge Ausbildungs- und Maßnahmeabbrecherinnen/Maßnahmeabbrecher ohne Anschluss-
perspektive
 ❙ junge neuzugewanderte Menschen vorwiegend aus Mittel-/Osteuropa mit besonderem Integ-
rationsbedarf.

Häufig leben diese jungen Menschen in strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen oder länd-
lichen Gebieten, in denen sich städtebauliche/infrastrukturelle, wirtschaftliche und soziale 
Probleme überlagern. 
Dazu zählen insbesondere Gebiete des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt" oder 
vergleichbare städtische Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf. Bestimmte Indikatoren  
(z. B. Anzahl junger Menschen mit Migrationshintergrund, Anzahl junger Empfängerinnen/
Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, Anzahl arbeitslos gemeldeter 
junger Menschen) fallen hier in der Regel ungünstiger aus als im kommunalen Durchschnitt; in 
diesen Gebieten konzentrieren sich daher oftmals Einkommens- und Bildungsarmut. Jungen 
Menschen, die in solchen Gebieten leben, wird eine Integration in Ausbildung und Arbeit er-
schwert. Ihnen fehlen beispielsweise häufig positive Rollenvorbilder, ein motivierendes Umfeld 
und Ausbildungsmöglichkeiten. Die Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadt- und 
Ortsteile bleibt eine aktuelle Schlüsselaufgabe nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung. 
Dabei gilt es, Barrieren abzubauen, die einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ent-
gegenstehen.
Gleichzeitig stehen auch ländliche Gebiete vor besonderen Herausforderungen bei der Beglei-
tung benachteiligter junger Menschen. Insbesondere in Flächenlandkreisen wird die Integration 
in Ausbildung und Arbeit dadurch erschwert, dass auf Grund der geografischen Gegebenheiten 
Unterstützung nicht immer vor Ort erfolgen kann und mobile Beratung nicht flächendeckend 
etabliert ist. Zudem sind Ausbildungsmöglichkeiten – unter anderem (u. a.) bedingt durch größe-
re Distanzen – noch schwieriger zugänglich. Zwischen Ost- und Westdeutschland machen sich 
deutliche Unterschiede bemerkbar. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt in Ostdeutschland mit 9 % 
deutlich höher als in Westdeutschland mit knapp 5 %1 . Hieraus ergibt sich für junge Menschen 
in ostdeutschen Bundesländern auch ein erhöhtes Risiko sozialer Ausgrenzung und Armut, 
das seinen Niederschlag beispielsweise in der Armutsgefährdungsquote nach Sozialleistungen 
insbesondere für Jugendliche unter 18 Jahren findet. 2
Das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des BMFSFJ und des BMUB 
ist sozialräumlich ausgerichtet und konzentriert sich auf Stadt- und Ortsteile mit erhöhtem 
Entwicklungsbedarf sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum. Kommunen sollen 
darin gestärkt werden, den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen für die genannten 
Zielgruppen in diesen Stadt- und Ortsteilen Rechnung zu tragen. Mit dem Programm wird somit 
auch ein wichtiger, ressortübergreifender Beitrag zur integrierten, sozialen Stadtentwicklung 
und zur Entwicklung des ländlichen Raums in dem zentralen Handlungsfeld „Übergang von der 
Schule in den Beruf“ für die benannten Zielgruppen geleistet.
1 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eckwerte des Arbeitsmarktes und der Grundsicherung, Mai 2014
2 Quelle: Statistisches Bundesamt, Oktober 2013

Folgende Ziele werden mit dem Modellprogramm verfolgt:
I. Ergebnisziele:
 ❙ Vorbereitung junger Menschen mit besonderem individuellen Unterstützungsbedarf nach 
§ 13 Abs. 1 SGB VIII auf die (Wieder-)Aufnahme von schulischer und beruflicher Bildung, 
berufsvorbereitenden Maßnahmen bzw. Arbeit
 ❙ Schaffung effektiver und effizienter Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Trägern der 
öffentlichen Jugendhilfe, freien Trägern im Bereich Jugendsozialarbeit, Agenturen für Arbeit, 
Jobcentern, (Berufs-)Schulen, Quartiersmanagement und Wirtschaftsakteuren (z. B. Unter-
nehmen und Kammern)
 ❙ Schaffung eines konkreten, sichtbaren Mehrwerts für städtische Quartiere bzw. für den länd-
lichen Raum (z. B. Verbesserungen im Wohnumfeld und im Zusammenleben der Bewohner-
innen/Bewohner, Schaffung zusätzlicher gemeinwohlorientierter Angebote) 
II. Erkenntnisziele:
 ❙ Erkenntnisgewinn zur Optimierung des § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit)
 ❙ Erprobung der Wirkung einer bedarfsgerechten, systematischen Koordinierung und Steue-
rung von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit durch die Kommune in Zusammenarbeit mit 
verschiedenen Kooperationspartnern 
 ❙ Erprobung von Wirkungszusammenhängen zwischen verschiedenen methodischen Baustei-
nen 
 ❙ Erprobung einer sozialräumlichen Einbettung von Jugendhilfemaßnahmen zur Unterstüt-
zung einer sozialen, nachhaltigen Stadt-und Ortsteilentwicklung bzw. zur Unterstützung der 
Entwicklung des ländlichen Raums 
2.  Rechtsgrundlagen
Die Förderung des Programms aus dem Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage
 ❙ der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.  
Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) 
Nr. 1081/2006 des Rates sowie
 ❙ der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.  
Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regi-
onale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen 
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen 
Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen 
Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und 
den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 
1083/2006 des Rates.
Jegliche delegierte Rechtsakte beziehungsweise (bzw.) Durchführungsbestimmungen, die in 
Verbindung mit der Strukturförderung stehen und erlassen wurden bzw. noch erlassen werden, 
vervollständigen die rechtlichen Grundlagen.

Rechtsgrundlage darüber hinaus ist das Operationelle Programm (OP) des Bundes für den 
Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2014 bis 2020 (CCI: 2014DE05SFOP001). 
Die Förderung nach dieser Richtlinie ist der Interventionskategorie Art. 3, Abs. 1 b) „Förderung 
der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ i) „Aktive 
Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und 
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“ zugeordnet. 
Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie der Allgemeinen Verwaltungsvor-
schriften (VV) zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen im Rahmen der 
Projektförderung zur Erreichung dieser Ziele. Ein Rechtsanspruch des Antragstellenden auf 
Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines 
pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
3.  Gegenstand der Förderung
3.1. Methodische Bausteine und Projekte
Zur Erreichung der in Teil 1 genannten Ziele stehen insgesamt vier methodische Bausteine zur 
Verfügung, auf deren Grundlage die Kommunen in den ausgewählten benachteiligten Gebieten 
bedarfsgerechte Projekte konzipieren und umsetzen:
1. Case Management 
2. Aufsuchende Jugendsozialarbeit 
3. Niedrigschwellige Beratung/Clearing 
4. Mikroprojekte 
3.1.1. Inhalt der methodischen Bausteine
Baustein 1: Case Management 
Der zentrale Baustein des Programms ist das Case Management, eine intensive und langfristi-
ge sozialpädagogische Einzelfallarbeit und Begleitung der jungen Menschen über bestimmte 
Lebens- und Entwicklungsabschnitte sowie über einzelne Angebote hinweg. Die Förderdauer 
junger Menschen im Case Management orientiert sich an einem Zeitraum von circa 12 bis 18 
Monaten.
Der Prozess des Case Managements umfasst die Erhebung der Ausgangssituation und konkreten 
Bedarfslage der jungen Menschen, die Planung und Koordinierung der erforderlichen Hilfen 
und deren Erfolgskontrolle. 
Als wesentlicher Bestandteil der individuellen Förderplanung erfolgt in einem ersten Schritt 
eine Kompetenzfeststellung zur Ermittlung der Ausgangssituation und Leistungspotenziale der 
jungen Menschen. Die Durchführung kann an einen externen Partner vergeben werden, wenn 
Auswahl der eingesetzten Verfahren, Entscheidung über Zielsetzung und Ablauf und gemein-
same Auswertung mit den jungen Menschen durch die Case Managerinnen/Manager selbst 
erfolgen. Alternativ können die Ergebnisse einer aktuellen, bereits erfolgten und geeigneten 
Kompetenzfeststellung genutzt werden.

Auf der Grundlage des Kompetenzprofils sowie der jeweiligen Anforderungen an die individuel-
le Entwicklung sowie die schulische bzw. berufliche Integration wird gemeinsam mit den jungen 
Menschen ein individueller Förderplan erstellt. Bei Bedarf ist dieser im Verlauf des Begleitungs-
prozesses anzupassen.
Sofern spezialisierte Hilfsangebote für spezifische Probleme wohnortnah vorhanden sind –  
z. B. Sucht- und Schuldenberatungsstellen, aber auch Jobcenter und Agenturen für Arbeit – 
vermitteln und begleiten die Case Managerinnen/Manager die jungen Menschen bei Bedarf 
dorthin und koordinieren die Angebote für sie. Konkrete Hilfsmaßnahmen neben der Beglei-
tung bieten die Case Managerinnen/Manager nur dann selbst an, wenn sie – u. a. auf Grund 
des Vertrauensverhältnisses zu den Jugendlichen – hierfür in besonderem Maße geeignet sind 
und über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Längerfristige Qualifizierungsmaßnah-
men sowie Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2 SGB VIII und nach 
anderen Gesetzbüchern werden im Rahmen des Bausteins „Case Management“ nicht angeboten. 
Die Fachkräfte begleiten die jungen Menschen aber vor, während und nach diesen Maßnahmen, 
soweit die sozialpädagogische Unterstützung nicht bereits Bestandteil der Qualifizierungs-, Aus-
bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen selbst ist. 
Wird das Case Management für schulverweigernde Jugendliche an einer Schule umgesetzt, so ist 
eng mit Lehrkräften und – wenn vorhanden – Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern zusam-
menzuarbeiten. Sofern ein Berufseinstiegsbegleiter an der Schule arbeitet, wird der Jugendliche 
nach Möglichkeit an diesen übergeben, sobald er individuell und sozial stabilisiert ist. 
Baustein 2: Aufsuchende Jugendsozialarbeit
Aufsuchende Jugendsozialarbeit ist eine intensive Form der sozialpädagogischen Einzelfallarbeit 
für junge Menschen, die den Weg zu Unterstützungsangeboten alleine nicht finden. Die jungen 
Menschen werden an den Orten, an denen sie wohnen oder sich für gewöhnlich aufhalten  
(z. B. Wohnung, Jugendclub, Plätze „zum Abhängen“ im Quartier etc.), von sozialpädagogischen 
Fachkräften aufgesucht, z. B. mittels Streetwork, Mobiler Beratung oder Quartiersmanagement. 
Die aufsuchenden Jugendsozialarbeiterinnen/Jugendsozialarbeiter sprechen die jungen Men-
schen an, bauen Vertrauen zu ihnen auf, aktivieren sie und führen sie an Unterstützungsangebo-
te heran. Nach Möglichkeit erfolgt eine Übergabe an das Case Management (Baustein 1). 
Baustein 3: Niedrigschwellige Beratung/Clearing
Der Baustein „Niedrigschwellige Beratung/Clearing“ umfasst kurzfristig angelegte individuelle 
sozialpädagogische Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die Zielgruppen. Die Maß-
nahmen werden durch eine Beratungs- oder Clearingstelle erbracht, die für junge Menschen mit 
Unterstützungs- oder Beratungsbedarf eine Art „erste Anlaufstelle“ darstellt. Hier werden neben 
dem weiteren Unterstützungsbedarf die zuständigen Ansprechpersonen geklärt; der junge 
Mensch wird an diese übergeben. Junge Menschen mit intensiverem Unterstützungsbedarf wer-
den in das längerfristig angelegte Case Management übergeben (Baustein 1). Leistungsschwäche-
re Schülerinnen/Schüler ohne erhöhten jugendhilfespezifischen Unterstützungsbedarf werden 
nach Möglichkeit an einen Berufseinstiegsbegleiter übergeben. 
Einfache Unterstützungsleistungen – wie z. B. Begleitung zu Terminen, kurzfristige Beratung, 
Hilfe bei Bewerbungsschreiben et cetera (etc.) – können von der Beratungs- oder Clearingstelle 
selbst erbracht werden.

Baustein 4: Mikroprojekte mit Quartiersbezug 
Mikroprojekte dienen ergänzend zu den Einzelfallhilfen der Bausteine 1 bis 3 
 ❙ dem Motivations- und Vertrauensaufbau, um die jungen Menschen an eine intensivere Be-
gleitung durch das Case Management (Baustein 1) heranzuführen
 ❙ der Aktivierung, Kompetenz- und Persönlichkeitsstärkung der jungen Menschen mit dem 
Ziel, ihnen einen leichteren Einstieg in berufsvorbereitende Maßnahmen, Ausbildung und 
Arbeit zu ermöglichen. 
Die Mikroprojekte sind in der Regel als Gruppenmaßnahmen angelegt und fördern insbesonde-
re soziale Kompetenzen wie Team- und Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein 
und Selbstorganisation. Zudem ermöglichen sie Austausch mit und Beratung durch junge(n) 
Menschen in ähnlichen Lebens- und Problemlagen („Peers“). Zugleich soll durch die Mikropro-
jekte ein Mehrwert für das benachteiligte Quartier geschaffen werden, indem sie beispielsweise 
das Wohnumfeld und den öffentlichen Raum aufwerten (z. B. Pflanzen von Bäumen, Verschö-
nerung eines Platzes, Anlage eines Umweltpfades, Zwischennutzung von Brachen, neue Frei-
zeitplätze/-möglichkeiten für Jugendliche und so weiter (usw.)) oder das soziale Miteinander 
im Quartier und die Integration von Migrantinnen und Migranten stärken (z.B. Stadtteil- und 
Dorffeste, Engagement für ältere Menschen, Anlage eines Gemeinschaftsgartens, Bildung von 
Fahrgemeinschaften im ländlichen Raum usw.). Zu diesem Zweck können zivilgesellschaftliche 
Akteure aus dem Quartier in die Umsetzung der Mikroprojekte eingebunden werden. Junge 
Menschen sollen so weit wie möglich an der Entwicklung von Projektideen beteiligt, zur Ent-
wicklung eigener Projektideen angeregt und bei der Realisierung der Ideen begleitet werden. 
Längerfristige Qualifizierungsmaßnahmen sowie Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen 
nach § 13 Abs. 2 SGB VIII und nach anderen Gesetzbüchern können durch den Baustein „Mikro-
projekte“ nicht gefördert werden. 
Wird der Baustein „Mikroprojekte“ umgesetzt, sollen auf ein Förderjahr gerechnet ESF-Mittel in 
Höhe von mindestens 20.000 € und maximal 50.000 € hierfür eingesetzt werden. Damit können 
bei Bedarf mehrere Mikroprojekte finanziert werden, sofern diese entsprechend einer in der In-
teressenbekundung darzulegenden Förderstrategie aufeinander aufbauen. Eine Kooperation mit 
anderen sozialraumorientierten Programmen, wie z. B. „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier  
(BIWAQ)" , ist erwünscht. 
3.1.2. Qualitätsanforderungen an Projekte
Die Projekte auf Basis der methodischen Bausteine 1-4 sollen durch Fachkräfte der Jugendso-
zialarbeit mit entsprechender Ausbildung (vorzugsweise in den Bereichen Soziale Arbeit oder 
Sozialpädagogik), interkultureller Kompetenz und Genderkompetenz erbracht werden, die gute 
Kenntnisse über die lokalen Strukturen, Akteure und Angebote am Übergang haben.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind feste Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner für die 
jungen Menschen auf ihrem Weg von der Schule in den Beruf und bieten – je nach Baustein in 
unterschiedlicher Intensität – sozialpädagogische Beratung und Begleitung. Dabei
 ❙ orientieren sie sich an Ausgangs- und Problemlage, Lebenssituation, Biografie, Potenzialen, 
Kompetenzen und Bedürfnissen der jungen Menschen, 
 ❙ berücksichtigen sie ihr Geschlecht sowie ihren kulturellen und weltanschaulich-religiösen 
Hintergrund,
 ❙ beziehen sie ihr soziales Umfeld (insbesondere Eltern und Gleichaltrige in ähnlichen Prob-
lemlagen) ein und 
 ❙ stimmen sie sich eng mit anderen übergangsrelevanten Akteuren und Einrichtungen  (z. B. 
[Berufs-]Schule, Jobcenter, Agentur für Arbeit, andere Beratungsstellen, Quartiersmanage-
ment, Unternehmen) ab.
Bei der Umsetzung von Mikroprojekten kann bedarfsgerecht auch anders qualifiziertes Personal 
einbezogen werden, z. B. Stadt- und Raumplanerinnen/Raumplaner oder Künstlerinnen/ 
Künstler.
Für jeden an einem Projekt teilnehmenden Jugendlichen ist eine elektronische Fallakte zu  
führen. 
3.1.3.  Auswahl der Bausteine und Projekte 
Jede am Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ teilnehmende Kommune soll, aufbauend 
auf einer Bedarfs- und Angebotsanalyse, die für sie relevanten methodischen Bausteine iden-
tifizieren und auf Basis dieser Bausteine Projekte so konzipieren und umsetzen, dass vor Ort 
vorhandene Förderlücken im Bereich Jugendsozialarbeit möglichst passgenau geschlossen und 
die in Teil 1 genannten Zielgruppen erreicht werden. 
Im Antrag ist aufzuzeigen, welche der vier methodischen Bausteine mit welchen Projekten 
umgesetzt werden sollen. Dabei ist deutlich zu machen, wie diese mit den lokal vorhandenen 
Maßnahmen der Jugendsozialarbeit zu einem schlüssigen Gesamtkonzept für die Fördergebiete 
verknüpft werden.
Um sicherzustellen, dass die Erkenntnisziele des Bundes (vgl. 1 II) erreicht werden, sind folgende 
Vorgaben zu berücksichtigen: 
1. Case Management (Baustein 1) ist als Kerninstrument des Modellprogramms „JUGEND 
STÄRKEN im Quartier“ verpflichtend entsprechend der Bedarfslage vor Ort umzusetzen. 
2. Neben dem Baustein „Case Management“  ist mindestens ein weiterer der insgesamt vier 
methodischen Bausteine zu erproben. 
3.2. Koordinierungsstelle bei den Kommunen 
Die gemäß 3.1. umgesetzten methodischen Bausteine werden von einer kommunalen Koordi-
nierungsstelle koordiniert und gesteuert.

3.2.1. Aufgaben 
Der Koordinierungsstelle obliegt die Steuerungs- und Koordinierungsverantwortung für die 
im Rahmen des Modellprogramms durchgeführten Projekte: Auf Grundlage einer Bedarfs- und 
Angebotsanalyse identifiziert sie Lücken in der kommunalen Angebotsstruktur für die in Teil 
1 genannten Zielgruppen am Übergang Schule-Beruf und konzipiert auf Grundlage der unter 
3.1. genannten methodischen Bausteine möglichst passgenaue Projekte, um diese Lücken zu 
schließen. 
Die Projekte können entweder von der Kommune selbst oder von freien Trägern der Jugend- 
sozialarbeit umgesetzt werden. Die Koordinierungsstelle begleitet in jedem Fall die Umsetzung, 
führt gemeinsam mit den Projektträgern eine Erfolgskontrolle durch und ist für die ordnungs-
gemäße Durchführung des gesamten Vorhabens verantwortlich. 
Sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene arbeitet die Koordinierungsstelle eng mit 
weiteren Akteuren der Übergangsgestaltung – auch denen anderer Rechtskreise – zusammen, 
um eine möglichst kohärente Förderung der Zielgruppe zu erreichen. Zu ihren Kooperations-
partnern zählen insbesondere freie Träger der Jugendsozialarbeit, Jugendmigrationsdienste, 
Quartiersmanagement, (Berufs-)Schulen, Jobcenter, Agenturen für Arbeit sowie Wirtschaftsak-
teure (z. B. Unternehmen und Kammern).
Die Koordinierungsstelle vertritt die Anliegen der Jugendsozialarbeit zudem auf kommunalpo-
litischer Ebene und gegenüber der (Fach-)Öffentlichkeit. Sie beteiligt sich – soweit sinnvoll – an 
Gremien, Steuerungskreisen etc. im Themenfeld Übergangsgestaltung/Jugendsozialarbeit. Sie 
bemüht sich aktiv und möglichst frühzeitig um eine Verstetigung erfolgreicher Projekte. Zu 
diesem Zweck baut sie auch Pressekontakte auf und betreibt Öffentlichkeitsarbeit.
3.2.2. Strukturelle Verankerung 
Durch „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ wird die Kommune darin gestärkt, ihre Verantwortung 
für die Aufgaben nach § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) effektiv wahrzunehmen. Daher sollen 
die im Rahmen des Modellprogramms durchgeführten Projekte vorrangig von dem örtlichen 
Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§§ 69, 85 ff. SGB VIII) koordiniert und gesteuert werden, der 
innerhalb der Kommune ([Land-]Kreis, kreisfreie Stadt, Bezirk in einem Stadtstaat) für Maßnah-
men für benachteiligte junge Menschen am Übergang Schule-Beruf nach § 13 SGB VIII zustän-
dig ist. 
Die Eingliederung der Koordinierungsstelle in die kommunale Verwaltungsstruktur ist so zu 
gestalten, dass sowohl eine Anbindung an die Führungsebene/strategische Ebene (Dezernent, 
Landrat, Oberbürgermeister/Bürgermeister; Jugendhilfeausschuss etc.) als auch an die operative 
Ebene (Fachdienste, kommunale Gremien etc.) gegeben ist.

4.  Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen
4.1. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt für das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ sind örtliche 
Träger der öffentlichen Jugendhilfe,
 ❙ in deren Wirkungskreis Programmgebiete des Städtebauförderungsprogramms „Soziale 
Stadt“ liegen und/oder
 ❙ die selbst benachteiligte Gebiete mit besonderem Unterstützungsbedarf für die Zielgruppen 
in ihrem Wirkungskreis benennen können. Die Auswahl der Gebiete soll an Hand geeigneter 
vorhandener Indikatoren (z. B. Anzahl junger Menschen mit Migrationshintergrund, An-
zahl junger Empfängerinnen/Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, 
Anzahl arbeitslos gemeldeter junger Menschen, Anzahl junger neuzugewanderter Menschen 
vorwiegend aus Mittel-/Osteuropa) in Abgrenzung zur Gesamtkommune plausibel erläutert 
werden.
Projekte können ausschließlich in den benannten förderfähigen Gebieten durchgeführt werden. 
An den Projekten sollen mehrheitlich junge Menschen aus den benannten Gebieten teilnehmen.
4.2. Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen 
worden sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können keine Maßnahmen 
gefördert werden, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellenden gehören bzw. für die es 
bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. 
Sofern ein Projekt für schulverweigernde Jugendliche geplant ist, muss im Antrag (nicht in der 
Interessenbekundung) mittels Kooperationszusage nachgewiesen werden, dass die Arbeit des 
Projektträgers durch die Schule(n), mit der/denen zusammengearbeitet werden soll, sowie gege-
benenfalls (ggf.) die zuständigen Schulbehörden unterstützt wird. 
5.  Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Förderung des Programms wird für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 im Rahmen 
der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Fehlbedarfsfinanzierung 
gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 
Die maximale Zuschusshöhe für eine Förderung aus dem ESF nach dieser Richtlinie beträgt 
 ❙ 50 % in stärker entwickelten Regionen (Alte Bundesländer einschließlich Berlin und die  
Region Leipzig, aber ohne die Region Lüneburg), 
 ❙ 60 % in der Übergangsregion Lüneburg und 
 ❙ 80 % in allen anderen Übergangsregionen (Neue Bundesländer ohne Berlin und ohne die 
Region Leipzig).

Die ESF-Zuwendung sollte auf ein Förderjahr gerechnet maximal 150.000 € betragen. Wird 
auch der methodische Baustein „Mikroprojekte“ beantragt, erhöht sich die maximale ESF-Zu-
wendung auf bis zu 200.000 € pro Förderjahr (vgl. 3.1.1., Baustein4).
Mindestens
 ❙ 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in stärker entwickelten Regionen
 ❙ 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in der Übergangsregion Lüneburg
 ❙ 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in allen anderen Übergangsregionen 
sind von der antragstellenden Kommune als Eigenanteil aufzubringen.
Grundsätzlich ist der Eigenanteil der Kommune in Form von Geldleistungen (eigene öffentliche 
Mittel) zu erbringen. Zudem ist es im Rahmen dieser Förderrichtlinie möglich, als Ersatz für die 
Eigenmittel der Kommune Geldleistungen Dritter (öffentliche und nicht-öffentliche Mittel Drit-
ter, sofern diese Mittel nicht dem ESF oder anderen EU-Fonds entstammen) sowie die Ausgaben 
für Personal des Zuwendungsempfängers, das unentgeltlich im Projekt mitarbeitet (= Personal-
gestellung), anzuerkennen. Einzelheiten hierzu finden sich im finanztechnischen Förderleitfa-
den.
Antragstellenden Kommunen aus stärker entwickelten Regionen, die besonderen Unterstüt-
zungsbedarf hinsichtlich der Zielgruppe junger neuzugewanderter Menschen haben und ein 
entsprechendes Konzept auf der Grundlage von Teil 3 dieser Richtlinie vorweisen, kann ein Bun-
deszuschuss in Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt werden. 
Der Eigenanteil der antragstellenden Kommune reduziert sich entsprechend auf bis zu 20 %.
Antragstellenden Kommunen aus der Übergangsregion Lüneburg, die besonderen Unterstüt-
zungsbedarf hinsichtlich der Zielgruppe junger neuzugewanderter Menschen haben und ein 
entsprechendes Konzept auf Grundlage von Teil 3 dieser Richtlinie vorweisen, kann ein Bundes-
zuschuss in Höhe von bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt werden. 
Der Eigenanteil der antragstellenden Kommune reduziert sich entsprechend auf bis zu 20 %.
Zur Umsetzung der methodischen Bausteine 1-4 sowie für die inhaltlichen und administ-
rativen Aufgaben der kommunalen Koordinierungsstelle sind Personal- und Sachausgaben 
zuwendungsfähig. Auf Grundlage von Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 ist ein 
Pauschalsatz in Höhe von 22 % der direkten förderfähigen Personalkosten zu nutzen, um die 
förderfähigen Restkosten eines Vorhabens abzudecken. Einzelheiten hierzu finden sich im 
finanztechnischen Förderleitfaden.
Weiterleitungen der Zuwendungen an Teilprojekte gemäß Nr. 12 VV zu § 44 BHO sind möglich. 
Dabei sind die Ziffern 12.4 bzw. 12.5 der VV zu § 44 BHO zu beachten.
Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilli-
gung der Bundesmittel erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel.

6.  Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für 
Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von 
Gebietskörperschaften (ANBest-Gk). 
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und 
die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides 
und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23, 44 BHO, die hierzu erlasse-
nen allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensge-
setzes.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage des Erstattungsprinzips (→ siehe finanz-
technischer Förderleitfaden). Einzelheiten werden im Zuwendungsbescheid geregelt.
Abweichend von den in den ANBest-Gk genannten Zeiträumen sind die jährlichen Zwischen-
nachweise sowie der Abschlussverwendungsnachweis nach Jahresende bzw. nach Auslaufen des 
Vorhabens innerhalb von max. 4 Monaten beim Zuwendungsgeber vorzulegen. 
Querschnittsziele
Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, bei der Förderung die Einhaltung der Quer-
schnittsziele nach Artikel 7 und 8 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung (VO (EU) Nr. 
1303/2013) zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung 
und Nachhaltigen Entwicklung verbindlich zu beachten.
Das schließt die Vermittlung von Gender Mainstreaming- und Nichtdiskriminierungs-Grund-
sätzen an die Projektträger und Netzwerkpartner ausdrücklich mit ein. Vor der Weiterleitung 
von Mitteln ist zu prüfen, ob Gender-Kompetenzen auf Organisations- und Personalebene des 
möglichen Trägers vorhanden sind bzw. ob diese durch Teilnahme an Schulungen auf- bzw. 
ausgebaut werden können. 
Mit Blick auf die Querschnittsziele Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern 
sowie Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung trägt das Programm durch Ver-
besserungen in den Bereichen „Nichtdiskriminierung von jungen Menschen mit Migrations-
hintergrund“ und „Gleichstellung junger Männer und Frauen am Übergang Schule-Beruf“ bei, 
indem individuelle Förderpläne erstellt werden, die passgenau auf die jeweilige Ausgangs- und 
Bedarfslage der jungen Menschen abgestimmt sind. In den Förderplänen sollen auch die in-
dividuellen Beeinträchtigungen und/oder sozialen Benachteiligungen berücksichtigt werden. 
Das Programm unterstützt somit die Erreichung der Ziele zur Reduzierung von Armutsrisiken, 
insbesondere die Ziele der Verbesserung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben von 
benachteiligten Kindern und Jugendlichen und die Integration von Menschen mit Migrations-
hintergrund.

Prüfung
Nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid ist die Bewilligungs-
behörde in dem dort niedergelegten Umfang berechtigt, die Verwendung der Zuwendung zu 
prüfen. Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91 und 100 der BHO zur Prüfung berechtigt. 
Des Weiteren sind aufgrund der Inanspruchnahme von Mitteln aus dem ESF die Europäische 
Kommission einschließlich des Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäische Rech-
nungshof, die ESF-Bescheinigungsbehörde des Bundes, die ESF-Prüfbehörde des Bundes und 
die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und 
der entsprechenden noch zu erlassenden Durchführungsverordnungen/delegierten Verordnung 
prüfberechtigt. 
Alle Belege sind nach Abschluss der Prüfung des Endverwendungsnachweises durch die Bewil-
ligungsstelle vom Zuwendungsempfänger 10 Jahre aufzubewahren (gerechnet ab Datum des 
Prüfbescheides zum Endverwendungsnachweis), sofern nicht aufgrund von Gerichtsverfahren, 
aus steuerlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.
Mitwirkung/Datenspeicherung
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, im Rahmen der Finanzkontrolle durch die unter 
„Prüfung“ genannten Stellen mitzuwirken und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die im 
Zusammenhang mit den beantragten Zuwendungen stehenden Daten werden auf Datenträgern 
gespeichert. Mit seinem Antrag erklärt sich der Antragstellende damit einverstanden, dass die 
notwendigen, elektronisch erfassten Daten für die Projektbegleitung, Projektbewertung/Evalu-
ierung, Projektfinanzverwaltung und Prüfung zur Erhebung und Speicherung an eine beauftrag-
te Stelle weitergegeben werden können. Die Erfüllung der Berichtspflichten und die Erhebung 
und Pflege der Daten sind Voraussetzung für den Abruf von Fördermitteln bei der Europäischen 
Kommission und deren Auszahlung an die Projektträger.
Datenerfassung/Evaluation
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, die gemeinsamen Output- und Ergebnisindika-
toren für ESF-Interventionen gemäß Anhang I der ESF-Verordnung (VO (EU) Nr. 1304/2013)
als auch die weiteren programmrelevanten Daten zu erheben und dem Zuwendungsgeber zu 
vorgegebenen Zeitpunkten zu liefern. Dazu erheben sie diese Daten bei den am Projekt Teil-
nehmenden und am Projekt beteiligten Partner unter Beachtung der datenschutzrechtlichen 
Bestimmungen insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und nach Richtlinie 
95/46/EG. Insbesondere die am Projekt Teilnehmenden werden durch den Projektträger über 
die Notwendigkeit, die Rechtmäßigkeit/die Rechtsgrundlagen und den Umfang der Datener-
hebung und -verarbeitung informiert; der Projektträger holt die entsprechende Bestätigung/
Einwilligung der Teilnehmenden ein. Die zu erhebenden und zu übermittelnden Daten bilden 
die Grundlage für die Berichtspflichten der Verwaltungsbehörde an die Europäische Kommis-
sion. Zudem sind die Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger verpflichtet, mit den für 
das Monitoring und die Evaluierung des Programms beauftragten Stellen zusammenzuarbei-
ten. Insbesondere müssen die erforderlichen Projektdaten zur finanziellen und materiellen 
Steuerung in das von der Verwaltungsbehörde eingerichtete IT-System regelmäßig eingegeben 
werden. Fehlende Daten können Zahlungsaussetzungen zur Folge haben.

Liste der Vorhaben
Die Zuwendungsempfänger erklären sich damit einverstanden, dass entsprechend Artikel 115, 
Abs. 2 in Verbindung mit Anhang XII der Allgemeinen Verordnung (VO (EU) Nr. 1303/2013) min-
destens folgende Informationen in einer Liste der Vorhaben veröffentlich werden: 
 ❙ Name des Begünstigten (Nennung ausschließlich von juristischen Personen und nicht von 
natürlichen Personen);
 ❙ Bezeichnung des Vorhabens
 ❙ Zusammenfassung des Vorhabens
 ❙ Datum des Beginns des Vorhabens
 ❙ Datum des Endes des Vorhabens (voraussichtliches Datum des Abschlusses der konkreten 
Arbeiten oder der vollständigen Durchführung des Vorhabens)
 ❙ Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens
 ❙ Unions-Kofinanzierungssatz pro Prioritätsachse
 ❙ Postleitzahl des Vorhabens oder andere angemessene Standortindikatoren
 ❙ Land
 ❙ Bezeichnung der Interventionskategorie für das Vorhaben gemäß Artikel 96 Absatz 2 Unter-
absatz 1 Buchstabe b Ziffer vi der Allgemeinen Verordnung (VO (EU) Nr. 1303/2013)
 ❙ Datum der letzten Aktualisierung der Liste der Vorhaben
Kommunikation
Mit seinem Antrag verpflichtet sich der Antragstellende dazu, den Anforderungen an die Infor-
mations- und Publizitätsmaßnahmen der Begünstigten gemäß Anhang XII der Allgemeinen 
Verordnung (VO (EU) Nr. 1303/2013) zu entsprechen und auf eine Förderung des Programms 
durch den ESF hinzuweisen. Ergänzend verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger, in geeig-
neter Form auf die Förderung durch das BMFSFJ und das BMUB hinzuweisen und die Vorgaben 
zur Öffentlichkeitsarbeit einzuhalten, die ihnen zu Beginn der Programmumsetzung durch das 
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bekannt gegeben werden. 
Zudem erklärt er sich bereit, Informationen für eine zentrale Programm-Internetplattform zur 
Verfügung zu stellen.
Erfahrungsaustausch/Wissenstransfer
Der Zuwendungsnehmer verpflichtet sich, an einem programmweiten Erfahrungsaustausch in 
Form von Workshops und Fachkonferenzen sowie an Fortbildungsveranstaltungen teilzuneh-
men.

7.  Interessenbekundungs-, Antrags- und Bewilligungsverfahren
Das Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung der Modellstandorte ist zweistufig angelegt. Es 
besteht aus einem Interessenbekundungs- und einem Antragsverfahren.
7.1. Interessenbekundungsverfahren
In der ersten Stufe sind dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) 
bis spätestens 20.08.2014 (23:59 Uhr)  Interessenbekundungen in elektronischer Form über ein  
dialoggesteuertes System einzureichen, das unter dem Internet-Portal www.jugend-staerken.de  
verfügbar ist. 
Zusätzlich sind die Interessenbekundungen in schriftlicher Form beim 
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Servicestelle JUGEND STÄRKEN im Referat 402
50964 Köln
bis spätestens 29.08.2014 (Posteingang) einzureichen.
Für die Einhaltung der Fristen ist der Posteingangsstempel beim BAFzA maßgeblich. Diese 
Eingangsfrist gilt als Ausschlussfrist – verspätet eingehende oder unvollständige Unterlagen 
können nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Interessenbekundung kann 
kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Die Interessenbekundung muss Aussagen enthalten zu:
 ❙ Antragstellender und antragstellende Kommune
 ❙ Vorgesehene Fördergebiete 
 ❙ Ausgangs- und Problemlage und besondere strukturelle Herausforderungen in den Förderge-
bieten
 ❙ Zielgruppen 
 ❙ Vorhandene Angebote und Förderlücken für die Zielgruppen in den Fördergebieten 
 ❙ Methodische Bausteine, Projekte und angestrebte Teilnehmerzahlen (Förderkonzept) 
 ❙ Sofern der Baustein „Mikroprojekte“ gewählt wird: Mehrwert für die Fördergebiete, Aus-
gestaltung der Mikroprojekte, ggf. Verknüpfung mit den Programmen „Soziale Stadt“ und 
„BIWAQ“
 ❙ Abgrenzung der Projekte von anderen Angeboten und Kohärenz
 ❙ Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (z. B. Schulen, Trägern des SGB II und III, Quar-
tiersmanagement, Jugendmigrationsdiensten, Wirtschaftsakteuren, ehrenamtlichen Paten, 
Freiwilligendiensten)
 ❙ Verankerung der kommunalen Koordinierungsstelle
 ❙ Verstetigung
 ❙ Höhe der vorgesehenen ESF-Mittel
 ❙ Höhe und Art des kommunalen Eigenanteils
 ❙ Unterschrift
Mit der Einreichung einer Interessenbekundung kann kein Anspruch auf Förderung bzw. Zulas-
sung zum Antragsverfahren abgeleitet werden.

7.2. Antrags- und Bewilligungsverfahren
Die für eine Förderung geeigneten Projektideen werden gemeinsam vom BMFSFJ und vom 
BMUB ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Teilnehmenden des Interessenbekundungs-
verfahrens schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Stufe werden ausgesuchte Teilnehmende des Interessenbekundungsverfahrens 
aufgefordert, innerhalb einer Frist von vier Wochen einen förmlichen Förderantrag in elektro-
nischer Form über ein bereitgestelltes dialoggesteuertes System einzureichen. Parallel sind die 
Förderanträge innerhalb derselben Frist in schriftlicher Form beim BAFzA einzureichen. Für die 
Einhaltung der Fristen ist der Posteingangsstempel beim BAFzA maßgeblich. Diese Eingangsfrist 
gilt als Ausschlussfrist – verspätet eingehende oder unvollständige Förderanträge können nicht 
mehr berücksichtigt werden. 
Das BMFSFJ entscheidet gemeinsam mit dem BMUB über die Bewilligung des Förderantrages. 
Im Anschluss werden die ausgewählten Anträge vom BAFzA bewilligt.
8.  Inkrafttreten der Förderrichtlinie
Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Bonn, den 10.07.2014
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Im Auftrag
Sabine Schulte Beckhausen
Berlin, den 10.07.2014
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Im Auftrag
Nicole Graf

Impressum
Herausgeber: 
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
11018 Berlin
www.bmfsfj.de
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
11055 Berlin
www.bmub.bund.de
Inhaltliche Beratung:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 
Servicestelle JUGEND STÄRKEN
50964 Köln
Telefon: 0221 – 3673 – 3503
Telefax: 0221 – 3673 – 3531
E-mail: servicestelle-js@bafza.bund.de
Internet: www.jugend-staerken.de
Fördermittelberatung:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 402 – ESF JUGEND STÄRKEN
50964 Köln
Telefon: 0221 – 3673 – 3538
Telefax: 0221 – 3673 – 3531
E-mail: jugend-staerken@bafza.bund.de
Internet: www.jugend-staerken.de

anlage 1

33012 Zeichen

FR Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche ei,
Aufgaben IM QUARTIER

ESF-Modellprogramm
"JUGEND STÄRKEN im Quartier"

des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend

und

des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
Bau und Reaktorsicherheit

Förderleitfaden zur
finanztechnischen Umsetzung

Bewilligungszeitraum 01.01.2015 - 31.12.2018
Version 1.0 - Stand 10. Juli 2014

Europäischer Sozialfonds
für Deutschland

EUROPÄISCHE UNION

Förderleitfaden "JUGEND STÄRKEN im Quartier"

Inhaltsverzeichnis

1. Rechtliche Grundlagen
2. Finanztechnische Grundlagen
3. Erläuterungen zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
4. Nationale Kofinanzierung
4.1. Kofinanzierungsmöglichkeiten
4.2 Eigenanteil der Kommune
4.3. Bundeszuschuss
5. Förderfähige Ausgaben - Ausgabenkalkulation
5.1. Allgemeine Vorgaben und Berechnungsbeispiele
5.2. Direkte Personalausgaben
5.2.1. Direkte Personalausgaben Kommunale Koordinierungsstelle
5.2.2. Direkte Personalausgaben Projektträger Kommune
5.2.3. Direkte Personalausgaben Projektträger Weiterleitung an Dritte

5.3 Honorare

5.4 Restkosten
5.4.1 Allgemeine Vorgaben und Berechnungsbeispiele

Impressum

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12
14

15
15

16

Förderleitfaden "JUGEND STÄRKEN im Quartier"

1. Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Förderung des Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN im
Quartier“ des BMFSFJ und des BMUB bilden:

I die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den
Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über
den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den
Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung
der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

I die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung
(EG) Nr. 1081/2006 des Rates und

I die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum
Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ vom 10.07.2014.

I die nationalen Bestimmungen, insbesondere die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften
(VV) zu den $$ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und als Bestandteil der
Zuwendungsbescheide die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von
Gebietskörperschaften (ANBest-Gk).

Die genannten Dokumente können im Internet z. B. unter www.esf.de unter der Rubrik
ESF-Grundlagen/Allgemeine Rechtsgrundlagen und auf den Webseiten des BMFSFJ und des
BMUB herunter geladen werden.

Jegliche delegierte Rechtsakte bzw. Durchführungsbestimmungen, die in Verbindung mit der
Strukturfondsförderung stehen und erlassen wurden bzw. erlassen werden, vervollständigen die
rechtlichen Grundlagen.

Ergänzend gelten die ANBest-Gk in der gültigen Fassung beziehungsweise bei
Weiterleitungen die ANBest-P für Weiterleitungsempfänger. Im Folgenden werden einzelne
dieser Nebenbestimmungen näher ausgeführt, die besonders hervorgehoben werden sollen.
Einzuhalten sind aber auch die hier nicht explizit aufgeführten Nebenbestimmungen

(u. a. zur Vergabe von Aufträgen, zu Mitteilungspflichten, Nachweis und Prüfung der
Verwendung, Erstattung und Verzinsung).

2. Finanztechnische Grundlagen

Es gelten folgende Begriffsdefinitionen!:

1. Vorhaben = Das gesamte beantragte Projekt einer Kommune (Projekt im Sinne der
Projektförderung); darunter fallen die Koordinierungsstelle und die Aktivitäten zur
Umsetzung der vier Bausteine.

2. Projekte = Konkrete Angebote/Maßnahmen für junge Menschen, die auf Basis der vier
methodischen Bausteine umgesetzt werden; die Umsetzung der Projekte ist auch durch
Dritte- (über Weiterleitung von Mitteln) möglich; ein Projekt kann mehrere methodische
Bausteine bedienen (z.B. ein Beratungshaus, in dem Clearing und Case Management aus
einer Hand angeboten werden).

Anerkennung von Ausgaben nur im Förderzeitraum

Nach dem Zuwendungsrecht werden nur Ausgaben erstattet, die im Förderzeitraum - also nach
dem durch Zuwendungsbescheid festgelegten Projektbeginn und vor Ende des Förderzeitraums
- entstanden sind und bis zur Einreichung des Endverwendungsnachweises kassenwirksam
getätigt worden sind.

Ausgaben für Aufträge, die vor dem Förderzeitraum getätigt wurden oder die nach dem Ende
des Förderzeitraumes entstehen, sind nicht zuwendungsfähig.

Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung
Es gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. Rabatte und
Skonti sind zwingend zu nutzen.

Zusätzlichkeit (Additionalitätsprinzip)

Die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds dürfen ausschließlich nur zusätzlich und somit
nachrangig eingesetzt werden. Die Substitution öffentlicher nationaler Mittel durch ESF-Mittel
ist auf Grund des Additionalitätsprinzips unzulässig.

Realkosten- und Erstattungsprinzip

Abweichend von den üblichen Zahlungsregelungen im nationalen Zuwendungsrecht werden
ESF-Mittel im Wege der Erstattung der tatsächlich im Projekt angefallenen Ausgaben geleistet.
Die für die Projektdurchführung benötigte Vorfinanzierung ist regelmäßig vom Projektträger
zu erbringen. Die Mittel werden im Rahmen eines zweimonatigen Berichts-/Abrufzeitraums
rückwirkend erstattet.

Resteinbehalt

Von der letzten Zahlung werden bis zu 5 % der Gesamtzuwendung einbehalten. Die Schlusszah-
lung erfolgt nach abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises durch die bewilligende
Stelle. Die letzte Rate wird ggf. mit Rückforderungstatbeständen aus der Prüfung verrechnet.

1 Die hier gewählten Begriffsdefinitionen entsprechen der Programmlogik von „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ und
weichen von denen in der VO (EU) 1303/2013, Art. 2, Abs. 9 ab.

Finanzmonitoring

Zur Gewährleistung eines zeitnahen Finanzmonitorings ist der Zuwendungsempfänger ver-
pflichtet, mindestens alle zwei Monate das Online-Formular „Mittelanforderung/Finanzbericht“
mit den tabellarischen Beleglisten einzureichen. Mit dem 0. g. Formular sind alle Einnahmen
und Ausgaben jeweils für die vergangenen zwei Kalendermonate, beginnend mit dem ersten
Monat des Bewilligungszeitraumes zu berichten.

Finanzprüfung

Aus den tabellarischen Beleglisten werden regelmäßig Stichprobenbelege zur vertieften Prüfung
ausgewählt. Diese Ausgaben müssen durch Vorlage geeigneter Unterlagen wie Lohnjournalen,
Stundennachweisen etc. belegt werden.

Einnahmen im Rahmen des Projektes
Sofern im Rahmen des Projektes zusätzliche (nicht als Eigenanteil geplante) Einnahmen erzielt
werden, müssen diese auch in den Anträgen und Beleglisten entsprechend erfasst werden.

Materielles Monitoring

Zur Zielsteuerung und Qualitätssicherung ist auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
im Operationellen Programm des Bundes ein Set quantifizierter Zielindikatoren festgelegt
worden. Die regelmäßige Beteiligung bei der Umsetzung des materiellen Monitorings und die
zeitnahe Bereitstellung aller relevanten Daten für den jährlichen Durchführungsbericht ist für
alle ESF-Mittel umsetzenden Stellen verpflichtend.

Zur Gewährleistung eines zeitnahen materiellen Monitorings ist der Zuwendungsempfänger
verpflichtet, mindestens vierteljährlich die programmspezifischen Indikatoren und quantifizier-
ten Zielwerte entsprechend dem aktuellen Stand der Mittel-/Programmumsetzung zu berichten.

3. Erläuterungen zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum beginnt am 01. Januar 2015 und endet am 31. Dezember 2018. Die Anträge
(inkl. Finanzierungspläne) werden für den gesamten Förderzeitraum gestellt. Die Bewilligung
steht generell unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Finanzierungsform und Finanzierungsart

Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege der Projektförde-
rung als „Fehlbedarfsfinanzierung“ (Teilfinanzierung) gewährt. Werden die zuwendungsfähigen
Ausgaben unterschritten, reduziert sich die Zuwendung entsprechend.

Zuwendungshöhe aus dem ESF nach Zielgebiet
Die maximale Zuwendung aus dem ESF beträgt:

I im Zielgebiet „Übergangsregionen in den neuen Bundesländern“
(neue Bundesländer ohne Berlin und die Region Leipzig)
maximal 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,

I im Zielgebiet „Übergangsregionen in den alten Bundesländern“
(ausschließlich Region Lüneburg)
maximal 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,

I im Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“
(alte Bundesländer, einschl. Berlin und Region Leipzig)
maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Maximalförderung
Die Zuwendung (aus ESF-Mitteln) beträgt für ein Vorhaben auf ein Förderjahr gerechnet
maximal 150.000,00 €.

Wird auch der methodische Baustein „Mikroprojekte“ beantragt, erhöht sich die maximale
ESF-Zuwendung auf bis zu 200.000,00 € pro Förderjahr (vgl. 3.1.1.; Baustein 4 der
Förderrichtlinie).

Diese Höchstsummen gelten für alle Zielgebiete.

Weiterleitung an Dritte
Die Weiterleitung von Fördermitteln an Träger einzelner Projekte (die Teil des Gesamtvorhabens
sind) wird zugelassen. Die Weiterleitung erfolgt gemäß Ziff. 12.4 bzw. 12.5 der VVzu $44 BHO.

Die Weiterleitung der Zuwendung erfolgt im Rahmen der Projektförderung in Form einer
Fehlbedarfsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Der Zuwendungsempfänger bleibt gegenüber dem Zuwendungsgeber allein für die zweckent-
sprechende Verwendung der gesamten Mittel verantwortlich.

Der Zuwendungsempfänger muss sich von der Zuverlässigkeit des Letztempfängers und dessen
Geeignetheit zur Abwicklung des Vorhabens überzeugen.

Die Abwicklung und Abrechnung der Maßnahme sowie die Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben
richtet sich im Verhältnis zwischen Zuwendungsempfänger und Letztempfänger nach den
Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).

Im Rahmen der Weiterleitung ist die Führung der Fallakten durch den Letztempfänger
entsprechend der Vorgaben im Bewilligungsbescheid zu regeln.

4. Nationale Kofinanzierung

4.1. Kofinanzierungsmöglichkeiten

Gemäß Teil 5 der Förderrichtlinie ist die nationale Kofinanzierung von der antragstellenden
Kommune als Eigenanteil zu erbringen. Antragstellenden Kommunen aus stärker entwickelten
Regionen und aus der Übergangsregion Lüneburg kann unter den in Teil 5 der Förderrichtlinie
genannten Voraussetzungen ein Zuschuss zur Kofinanzierung aus Bundesmitteln gewährt
werden.

Als Kofinanzierung stehen im Online-Antrag dementsprechend folgende Positionen zur

Verfügung:
I Kommunale Mittel
I Private Mittel
I Landesmittel (kein ESF)
I  Bundesmittel (Bundeszuschuss)

Nachweis der Kofinanzierung

Die Nachweispflichten der Kofinanzierung richten sich nach dem „Arbeitsheft Kofinanzierung
für Förderungen im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen
Sozialfonds“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
http://www.esf.de/portal/generator/6808/property=data/Arbeitsheft _Kofinanzierung.pdf)

4.2 Eigenanteil der Kommune
Der Eigenanteil der Kommune darf nicht aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds oder
anderen EU-Strukturfonds stammen.

Das Einwerben von weiteren öffentlichen Mitteln oder Mitteln von Seiten Dritter (z. B. freie
Träger) zum Zweck der Kofinanzierung des Eigenanteils ist der Kommune freigestellt.

Der vorgesehene Eigenanteil ist bei Antragstellung durch eine Erklärung zu belegen. Aus der
Erklärung müssen die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel sowie der Zeitraum, für den die
Mittel zu Verfügung stehen, eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen. Die als Eigenanteil
anzurechnenden Mittel müssen einen direkten und unmittelbaren Bezug zum umgesetzten
ESF-Projekt nachweisen.

Zu diesem Zweck sind die vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu
Verfügung gestellten Formulare zu nutzen.

Die erforderlichen Zusagen zum Eigenanteil (kommunale Kofinanzierung) und zu Kooperati-
onen sind grundsätzlich vor Bewilligungsbeginn zu geben. Während der laufenden Förderung
sind die Zusagen jeweils zum 30.06. für das folgende Förderjahr zu erneuern. Änderungen im
Finanzierungsplan können zu jeder Zeit im Förderzeitraum im Rahmen der Vorgaben der VV
zu $ 44 BHO vorgenommen werden; diese sind im Vorfeld mit dem Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben abzustimmen und per Umwidmungsantrag einzureichen. Ein
aktualisierter Finanzierungplan ist beizufügen.

Der Eigenanteil kann in Form von Geldleistungen und/oder geldwerten Leistungen als
Personalgestellung ohne Geldfluss erfolgen.

Die erbrachte Leistung ist ihrem Geldwert nach unveränderbar. Folglich entspricht die Höhe
des geldwerten Eigenanteils auf Einnahmeseite exakt der Höhe der jeweiligen Ausgaben (ohne
Geldfluss) auf Ausgabenseite.

Personalgestellung

Die Kommune hat die Möglichkeit, ihren Eigenanteil oder einen Teil davon durch Personal zu
erbringen. Das Personal kann entweder für die kommunale Koordinierungsstelle oder für ein
gefördertes Projekt freigestellt werden.

Wird das Personal durch einen am Vorhaben beteiligten Träger gestellt, hat der das Personal
stellende Partner Rechnungen über die erbrachten Leistungen zu schreiben. Als Nachweis muss
neben den Abrechnungen der gemeinsame Vertrag vorgelegt werden, in dem alle relevanten
Punkte (Anteil der Arbeitszeit, Laufzeit, monatliche Ausgaben, Tätigkeitsfeld, fachliche
Weisungsbefugnis, Bestätigung der Einhaltung des Besserstellungsverbots etc.) angegeben sind.
Für Prüfungen ist der Arbeitsvertrag vorzuhalten. Es muss ein Nachweis über die erforderliche
Qualifikation vorhanden sein.

Es muss beachtet werden, dass die Vergütung mit der im Projekt geleisteten Tätigkeit
übereinstimmt und nach den Tarifen des TVöD vergütet werden. Über die zu erbringende
Tätigkeit ist ein Stundennachweis zu führen (vgl. 5.2.1. - 5.2.3).

4.3. Bundeszuschuss

Antragstellenden Kommunen aus stärker entwickelten Regionen, die besonderen Unterstüt-
zungsbedarf hinsichtlich der Zielgruppe junger neuzugewanderter Menschen haben und ein
entsprechendes Konzept auf der Grundlage von Teil 3 der Förderrichtlinie vorweisen, kann ein
Bundeszuschuss in Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt
werden. Der Eigenanteil der antragstellenden Kommune reduziert sich entsprechend auf bis zu
20 %.

Antragstellenden Kommunen aus der Übergangsregion Lüneburg, die besonderen Unterstüt-
zungsbedarf hinsichtlich der Zielgruppe junger neuzugewanderter Menschen haben und ein
entsprechendes Konzept auf Grundlage von Teil 3 der Förderrichtlinie vorweisen, kann ein Bun-
deszuschuss in Höhe von bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt werden.
Der Eigenanteil der antragstellenden Kommune reduziert sich entsprechend auf bis zu 20 %.

Ein Anspruch auf Gewährung des Bundeszuschusses besteht nicht.

Die Entscheidung, ob - und wenn ja in welcher Höhe - ein Bundeszuschuss gewährt werden
kann, erfolgt nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der Anzahl der förderfähi-
gen Kommunen und steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

5. Förderfähige Ausgaben - Ausgabenkalkulation

5.1. Allgemeine Vorgaben und Berechnungsbeispiele

Die Kalkulation des Finanzierungsplans erfolgt für den gesamten Förderzeitraum vom
01.01.2015 - 31.12.2018.

Die beabsichtigte Inanspruchnahme der ESF-Fördermittel, der geplante Eigenanteil sowie die
daraus resultierenden Ausgaben sind auf die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 aufzuteilen.
Die Aufteilung muss nicht linear erfolgen.

Kalkulationsbeispiel 1 mit max. 80% ESF-Anteil (Übergangsregion):

I |tigenantil _lEsrMittel

Ausgabenkalkulation

gesamt (01.01.2015 - 125.000,00 € 500.000,00 € 625.000,00 €
31.12.2018) nach

Finanzplan

davon 2015 35.000,00 € 140.000,00 € 175.000,00 €
davon 2016 20.000,00 € 120.000,00 € 140.000,00 €
davon 2017 30.000,00 € 120.000,00 € 150.000,00 €

davon 2018 40.000,00 € 120.000,00 € 160.000,00 €

Kalkulationsbeispiel 2 mit 50% ESF-Anteil + 20 % Bundeszuschuss (stärker entwickelte Region
mit Bundeszuschuss):

Eigenanteil Bundeszuschuss |ESF-Mittel Gesamtausgaben

Ausgabenkal-

kulation gesamt

(01.01.2015 - 300.000,00 € 200.000,00€ 500.000,00 € 1.000.000,00 €
31.12.2018) nach

Finanzplan

davon 2015 80.000,00 € 56.000,00 € 140.000,00 € 276.000,00 €
davon 2016 70.000,00 € 48.000,00 € 120.000,00 € 238.000,00 €
davon 2017 70.000,00 € 48.000,00 € 120.000,00 € 238.000,00 €

davon 2018 80.000,00 € 48.000,00 € 120.000,00 € 248.000,00 €

Bitte beachten Sie, dass alle nachfolgend aufgeführten Ausgabearten nur dann zuwendungsfähig
sind, wenn diese beantragt und bewilligt werden.

Ausgabepositionen, die Sie nicht innerhalb Ihres Antrages auswählen, zählen nach Bewilligung
auch nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens.

Änderungen sind dann nur auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages mit nachvollziehbarer

Begründung möglich.

5.2. Direkte Personalausgaben
Als direkte Personalausgaben können ausschließlich die Personalkosten für
I die Koordination bei der Kommune sowie
I für die Projektdurchführung erforderliches Personal (pädagogisches Personal, beim
Baustein „Mikroprojekte“ ggf. auch anders qualifiziertes Personal, z. B. Stadt- und
Raumplaner/-innen)
kalkuliert/abgerechnet werden.

Personalausgaben für die Finanzadministration auf kommunaler Ebene und Personalausgaben
für Leitungstätigkeit auf Projektebene (Anteil an der Geschäftsführung) zählen zu den
indirekten Personalausgaben und sind durch die Restkosten-Pauschale (siehe 5.4) abzudecken.

10

Bei angestelltem Personal (sowohl bei der Kommunalen Koordinierungsstelle als auch bei
Projektträgern) müssen bei der Antragstellung Arbeitsverträge, Personalbögen, Stellenbeschrei-
bungen, ggf. Personalkostenvergleichsberechnungen vorgelegt werden.

Maßgeblich ist das tatsächlich gezahlte Arbeitgeberbrutto. Anerkannt werden:

Grundentgelt (ohne Sonderzahlungen und Leistungszahlungen)
Vermögenswirksame Leistungen

Jährliche Sonderzahlung

Gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

Anteile des Arbeitgebers an tarifvertraglich vereinbarte zusätzliche Altersvorsorge
U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)

U2 (Entgelt in der Mutterschaftszeit)

U3 (Insolvenzgeldumlage).

Honorare zählen ebenfalls zu den direkten Personalausgaben. (siehe hierzu 5.3)

Die folgenden Ausführungen (5.2.1. bis 5.2.3.) beziehen sich auf angestelltes Personal.

5.2.1. Direkte Personalausgaben Kommunale Koordinierungsstelle
Als direkte Personalausgaben - Kommunale Koordinierungsstelle können nur Ausgaben für
Mitarbeiter abgerechnet werden, die mit der Koordinierung bzw. Verwaltung des ESF-Projektes
beauftragt sind und die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder
Beamtenverhältnis bzw. vergleichbaren Status (z. B. geringfügig Beschäftigte) mit dem kommu-
nalen Projektträger stehen.

Im Online-Antrag sind die Funktionen der/des im Rahmen der Koordinierungsstelle Beschäfti-
gen vorbelegt. Wählen Sie pro Personalstelle eine entsprechende Zeile aus.

Folgende Funktionsbezeichnung steht zur Verfügung:
Personal Koordinierungsstelle - Koordination

Förderfähig ist ein Stellenanteil von bis zu 0,5 bei einem Vollzeitäquivalent von 1720 Stunden
jährlich (vgl. VO [EU] 1303/2013, Art. 68, Abs. 2) für die Koordination.

In der Spalte Eingruppierung ist die Entgeltgruppe und Stufe nach TVöD bzw. geltender
Tarifvereinbarung einzutragen. Danach wird die prozentuale Arbeitszeit des/der eingesetzten
Mitarbeiters/-in an der Regelarbeitszeit, das Arbeitnehmerbrutto pro Monat, das Jahresarbeit-
geberbrutto (inkl. Sonderleistungen), die Dauer der Beschäftigung im Projekt in Monaten sowie
der prozentuale zeitliche Anteil an der Regelarbeitszeit für das Projekt angegeben. Aus den
eingegebenen Daten wird automatisiert der Stundenlohn berechnet und mit den Jahresarbeits-
stunden multipliziert. Diese Summe ergibt die auf das Projekt bezogenen Personalausgaben pro
Jahr und Person.

Bitte beachten Sie, dass für jede einzelne in der Koordinierungsstelle beschäftigte Person
(Personalstelle) die zugehörigen Personalausgaben eingetragen werden. Pauschale oder
kumulierte Angaben zum Gesamtpersonal können nicht anerkannt werden.

Bitte teilen Sie die direkten Gesamtpersonalausgaben der Koordinierungsstelle anschließend auf
die einzelnen Jahre des Förderzeitraums (2015-2018) auf. Sonderleistungen, die nicht vergleich-
baren TVöD-Regelungen entsprechen, z.B. Direktversicherungen oder Gewinnbeteiligungen,
sind nicht zuwendungsfähig.

Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete sind durch eine schriftliche Abordnungsverfügung
der zuständigen Behörde dem Vorhaben zuzuweisen.

Für anteilig im Projekt beschäftigte Personen sind monatliche Stundennachweise zu führen.

Die monatlich abgerechneten Personalkosten müssen den jeweiligen Stundennachweisen
entsprechen.

5.2.2. Direkte Personalausgaben Projektträger Kommune
Unter direkte Personalausgaben - Projektträger Kommune können nur Ausgaben für Projekt-
mitarbeiter abgerechnet werden, die mit der Umsetzung des ESF-Projektes beauftragt sind und
die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder Beamtenverhältnis
bzw. vergleichbaren Status (z.B. geringfügig Beschäftigte) mit dem kommunalen Projektträger
stehen.

Im Online-Antrag ist die Funktion der/des im Rahmen des Projekts Beschäftigen vorbelegt.
Wählen Sie pro Personalstelle eine Zeile aus.

Folgende Funktionsbezeichnungen stehen zur Auswahl:
I Personal Projektträger Kommune - Case Management
I Personal Projektträger Kommune - Jugendsozialarbeit
I Personal Projektträger Kommune - Beratung/Clearing
I Personal Projektträger Kommune - Mikroprojekt

Bei der Berechnung des Personalbedarfs für alle Bausteine ist von einem Personalschlüssel von
1:30 - 50 als Orientierungsgröße auszugehen.

Eine Abweichung ist bei plausibler Begründung möglich.

In der Spalte Eingruppierung ist die Entgeltgruppe und Stufe nach TVöD bzw. geltender
Tarifvereinbarung einzutragen. Danach wird die prozentuale Arbeitszeit des/der eingesetzten
Mitarbeiters/-in an der Regelarbeitszeit, das Arbeitnehmerbrutto pro Monat, das Jahresarbeit-
geberbrutto (inkl. Sonderleistungen), die Dauer der Beschäftigung im Projekt in Monaten sowie
der prozentuale zeitliche Anteil an der Regelarbeitszeit für das Projekt angegeben. Aus den
eingegebenen Daten wird automatisiert der Stundenlohn berechnet und mit den Jahresarbeits-
stunden multipliziert. Diese Summe ergibt die auf das Projekt bezogenen Personalausgaben pro
Jahr und Person.

Bitte beachten Sie, dass für jede einzelne im Projekt bzw. den Projekten beschäftigte Person
(Personalstelle) die zugehörigen Personalausgaben eingetragen werden. Pauschale oder ku-
mulierte Angaben zum Gesamtpersonal können nicht anerkannt werden.

1

Bitte teilen Sie die direkten Gesamtpersonalausgaben anschließend auf die einzelnen Jahre des
Förderzeitraums (2015-2018) auf. Sonderleistungen, die nicht vergleichbaren TVöD-Regelungen
entsprechen, z.B. Direktversicherungen oder Gewinnbeteiligungen, sind nicht zuwendungsfähig.

Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete sind durch eine schriftliche Abordnungsverfügung
der zuständigen Behörde dem Vorhaben zuzuweisen.

Für anteilig im Projekt beschäftigte Personen sind monatliche Stundennachweise zu führen.

Die monatlich abgerechneten Personalkosten müssen den jeweiligen Stundennachweisen ent-
sprechen.

5.2.3. Direkte Personalausgaben Projektträger Weiterleitung an Dritte
Unter direkte Personalausgaben - Projektträger Weiterleitung Dritte können nur Ausgaben für
Projektmitarbeiter von Trägern außerhalb der Kommune abgerechnet werden, die durch den
Zuwendungsnehmer (Kommune) mit der Umsetzung des ESF-Projektes im Rahmen der Weiter-
leitung betraut sind.

Im Online-Antrag ist die Funktion der/des im Rahmen des Projekts Beschäftigen vorbelegt (Per-
sonal - Projektträger Weiterleitung Dritte). Wählen Sie pro Personalstelle eine Zeile aus.

Folgende Funktionsbezeichnungen stehen zur Auswahl:
I Personal Projektträger Weiterleitung - Case Management
I Personal Projektträger Weiterleitung - Jugendsozialarbeit
I Personal Projektträger Weiterleitung - Beratung/Clearing
I Personal Projektträger Weiterleitung - Mikroprojekt

Bei der Berechnung des Personalbedarfs für alle Bausteine ist von einem Personalschlüssel von
1:30-50 als Orientierungsgröße auszugehen.

Eine Abweichung ist bei plausibler Begründung möglich.

In der Spalte Eingruppierung ist die Entgeltgruppe und Stufe nach TVöD bzw. geltender
Tarifvereinbarung einzutragen. Danach wird die prozentuale Arbeitszeit des/der eingesetzten
Mitarbeiters/-in an der Regelarbeitszeit, das Arbeitnehmerbrutto pro Monat, das Jahresarbeit-
geberbrutto (inkl. Sonderleistungen), die Dauer der Beschäftigung im Projekt in Monaten sowie
der prozentuale zeitliche Anteil an der Regelarbeitszeit für das Projekt angegeben. Aus den
eingegebenen Daten wird automatisiert der Stundenlohn berechnet und mit den Jahresarbeits-
stunden multipliziert. Diese Summe ergibt die auf das Projekt bezogenen Personalausgaben pro
Jahr und Person.

Bei einer Weiterleitung von Mitteln ist darauf zu achten, dass Sonderleistungen, die nicht ver-
gleichbaren TVöD-Regelungen entsprechen, z.B. Direktversicherungen, Prämien, Abfindungen
oder Gewinnbeteiligungen, nicht zuwendungsfähig sind.

Für anteilig im Projekt beschäftigte Personen sind monatliche Stundennachweise zu führen.

Die monatlich abgerechneten Personalkosten müssen den jeweiligen Stundennachweisen
entsprechen.

Besserstellungsverbot bei der Weiterleitung an Dritte

Bei der Weiterleitung von Teilen der Zuwendung an Dritte ist durch den (Erst-)Zuwendungs-
empfänger zu beachten:

Wenn der Projektträger, an den die Weiterleitung erfolgt, seine Gesamtausgaben (bezogen auf
den Gesamtbetrieb) zu mehr als 50 % aus öffentlichen Zuwendungen bestreitet, ist das
Besserstellungsverbot zu beachten, d.h. dass das aus Fördermitteln bezahlte Personal nicht
besser gestellt werden darf als vergleichbare Arbeitnehmer/innen des öffentlichen Dienstes.
Als Vergleichsgrundlage ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-Bund) mit den
entsprechenden Eingruppierungen heranzuziehen. Als Vergleichsbasis dient dabei die
tatsächliche Tätigkeit im Rahmen des Projektes.

Der (Erst-)Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die unter A.3 beantragten und abgerechne-
ten direkten Personalausgaben - Projektträger Weiterleitung Dritte anhand von Personalver-
gleichsberechnungen, Tätigkeitsbeschreibungen und Personalbögen hinsichtlich des Besser-
stellungsverbots gem. Ziffer 1.3 der ANBest-P und der korrekten Eingruppierung zu prüfen.

Ggf. auftretende Differenzen zu den zuwendungsfähigen Obergrenzen des TVöD können bzw.
müssen durch den Projektträger aus eigenen Mitteln ausgeglichen werden. Hinweise zum TVöD
finden Sie unter www.bmi.bund.de

Zulässige Eingruppierungen
Für das im Projekt eingesetzte Personal sind folgende (vergleichbare) Eingruppierungen zulässig:

I Koordinatior/in bei der Kommune: bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses und unter
Berücksichtigung des Stellenanforderungsprofils und der Berufserfahrung eine Eingrup-
pierung nach TVöD bis zur Entgeltgruppe 13

I Für die Projektdurchführung erforderliches, angestelltes Personal (pädagogisches Per-
sonal, beim Baustein „Mikroprojekte“ ggf. auch anders qualifiziertes Personal, z.B. Stadt-
und Raumplaner/-innen)“: bei Vorliegen eines Fachhochschulabschlusses und unter
Berücksichtigung des Stellenanforderungsprofils und der Berufserfahrung eine Eingrup-
pierung nach TVöD bis zur Entgeltgruppe 11

Zu jeder beantragten Personalstelle muss eine Tätigkeitsbeschreibung vorliegen, aus der die An-
gemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeit für das Projekt (Prozentanteil/
Stundenaufschreibung) eindeutig beurteilt werden können.

Bei der Einstufung ist zu beachten, dass lediglich die konkrete Aufgabe für das ESF-Vorhaben für
die Einstufung in die entsprechende Vergütungsgruppe und nicht die allgemeine Stellung der
Beschäftigten im Unternehmen maßgeblich ist.

14

Das anhand der Einstufung der angestellten Mitarbeiterin bzw. des angestellten Mitarbeiters
ermittelte Gehalt für eine vergleichbare Bundesbedienstete/einen vergleichbaren Bundesbe-
diensteten bildet die Obergrenze für die zuwendungsfähigen Personalausgaben beim
Projektträger bzw. für die kommunale Koordinierungsstelle.

Bei Beamten ist eine schriftliche (Abordnungs-/Umsetzungs-) Verfügung der zuständigen
Behörde für den Einsatz im ESF-Projekt erforderlich.

Ausgaben ohne Geldfluss

Die als Eigenanteil ohne Geldfluss herangezogenen Mittel (Personalgestellung) müssen den
zugehörigen Angaben auf der Ausgabenseite entsprechen, d.h. sie sind zwingend und in gleicher
Höhe auch unter Ausgaben ohne Geldfluss anzugeben.

Bitte teilen Sie die Ausgaben ohne Geldfluss auf die einzelnen Jahre des Förderzeitraums (2015 -
2018) auf. Beachten Sie, dass die Aufteilung der Ausgaben ohne Geldfluss auf Ausgabenseite der
Aufteilung auf die Jahre auf der Einnahmenseite (Einnahmen ohne Geldfluss) entsprechen muss.

Für die Erklärungen zum Eigenanteil aus geldwerten Eigenmitteln (Personalgestellung) ist das
bereit gestellte Formular zu nutzen.

5.3 Honorare

Die Finanzierung von Personal über Honorare soll nur erfolgen, sofern eine Anstellung des
Personals über den Zeitraum des Projekts nicht sinnvoll oder möglich ist. Dies ist in erster Linie
beim Baustein „Mikroprojekte“ anzunehmen (z. B. Vergütung der Leistungen von Künstlerin-
nen/Künstlern, Trainerinnen/Trainern für bestimmte Kompetenzen).

Honorarkräfte können ausschließlich für die unter direkten Personalausgaben definierten Tätig-
keiten (Projektdurchführung, vgl. 5.2.2 und 5.2.3) eingesetzt werden.

Die Finanzierung des Personals der Koordinierungsstelle über Honorare ist ausgeschlossen.

Honorarverträge und Honorarrechnungen, Nachweise über die Geeignetheit der Honorarkraft
und Stundennachweise müssen als Beleg vorgehalten werden. Honorarverträge bedürfen gene-
rell der schriftlichen Form.

Um Honorarverträge als Belege anzuerkennen, sollten diese mindestens folgende Bestandteile
enthalten:

Name der Vertragspartner

Vertragsgegenstand / Grund der Beschäftigung

Anzahl der zu leistenden Stunden bzw. Tage
Stundensatz und Stundenumfang

Rechtsverbindliche Unterschrift beider Vertragspartner

Für die Vergabe von Honoraraufträgen sind die Vergabevorschriften zu beachten.

5.4 Restkosten

5.4.1 Allgemeine Vorgaben und Berechnungsbeispiele
Gem. Art. 14 Abs. 2 VO (EU) Nr. 1304/2013 wird im Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier
ein Pauschalsatz der direkten förderfähigen Personalkosten genutzt, um die förderfähigen Rest-
kosten der Vorhaben abzudecken.

Alle Restausgaben der jeweiligen Vorhaben werden durch die Pauschale abgegolten.

Für die Restkosten werden pauschal 22 % der direkten förderfähigen Personalausgaben geför-
dert. Für die Abrechnung der Restkosten sind keine Belege vorzulegen. Im Rahmen der Abrech-
nung wird der Pauschalbetrag in Höhe von 22 % automatisch der gemeldeten Belegsumme
zugerechnet und im Rahmen der Auszahlung der ESF-Fördermittel berücksichtigt.

Weitere Ausgaben werden nicht gefördert, auch wenn höhere Kosten nachgewiesen werden
können. Die Restkosten werden im Online-Antrag automatisch kalkuliert. Wenn sich die
förderfähigen Personalausgaben im Projektverlauf verringern, ermäßigt sich im Rahmen der
Endabrechnung automatisch auch der Betrag für Restkosten, weil die 22 %- Quote dann von
einer geringeren Bezugsgröße berechnet wird.

Beispielrechnung: (mit 22 %)

direkte förderfähige Pauschalsatz Restkosten in Gesamtausgaben bei

Personalausgaben in Euro Euro (22% der direkten Antragstellung
bei Antragstellung Personalausgaben)

500.000,00€ 110.000,00€ 610.000,00€

direkte förderfähige Pauschalsatz Restkosten in Gesamtausgaben im
Personalausgaben in Euro im | Euro (22% der direkten Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis Ausgaben)

450.000,00€ 99.000,00€ 549.000,00€

Die Höhe des %-Satzes ist einheitlich anzuwenden. Sie wurde anhand von Erfahrungswerten

aus ESF-Bundesprogrammen der Initiative JUGEND STÄRKEN und des ESF-Bundesprogramm
„Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ für das Förderprogramm ermittelt und festgelegt.

Impressum

Herausgeber:

Bundesamt für Familie

und zivilgesellschaftliche Aufgaben 7 r
50964 Köln Zerkatselt2007

audit berufundamilie

www.bafza.de

Fördermittelberatung:

Bundesamt für Familie

und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 402 - ESF JUGEND STÄRKEN
50964 Köln

Telefon: 0221 - 3673 - 3538

Telefax: 0221 - 3673 - 3531

E-mail: jugend-staerken@bafza.bund.de
Internet: www.jugend-staerken.de

Inhaltliche Beratung:

Bundesamt für Familie

und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Servicestelle JUGEND STÄRKEN
50964 Köln

Telefon: 0221 - 3673 - 3503
Telefax: 0221 - 3673 - 3531
E-mail: servicestelle-js@bafza.bund.de

Druck
BAFZA

anlage 3

76126 Zeichen

Bundesministerium Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen für Umwelt, Naturschutz,
und Jugend Bau und Reaktersicherheit

®

um

JUGEND
@ STARKEN
IM QUARTIER

JS-IBK2014-195

Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

1. Antragstellende Kommune
a) Kontaktdaten und Zielgebiet

Name der Kommune

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat

Jugendamt

Bundesland

Hessen

Zielgebiet

Stärker entwickelte Regionen

ESF-Interventionssatz

Interventionssatz: 50%

Adresszusatz Postadresse
Straße/Hausnummer |Frankfurter Str. 71
Postfach
PLZ/Ort 64293 Darmstadt '

el

Europäischer Sozlallands A .
EUROPÄISCHE UNION

für Deutschland

Bundesamt
tür Familie und
Ziviigesellschaftliche Aufgaben

Bundesmstitut
für Bau-, Stadt- und

R

JS-IBK2014-195

Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Bitte geben Sie Telefonnummern nur in folgenden Formaten an: 0221 1 23456-2 oder +49 221 4711

Telefon

E-Mail

106151 132519

#
1]

ugendamt@darmstadt.de

Ansprechpartner für Rückfragen zur Interessenbekundung

Anrede

Titel

Vorname

Namensteil

Nachname

Funktion

f

Bitte geben Sie Telefonnummern nur in folgenden Formaten an: 0221 123456-2 oder +49 221 4711

Telefon
E-Mail
Unterschriftsberechtigte Person
Anrede
“ Titel
Vorname
Namensteil
Nachname

Funktion

‚Frau |

Rebecca |
Oemisch ‚ j |
Fachstelle Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit |
[06151 132501 jan zii
rebecca.oemisch@darmstadt.de |

Herr |

Thomas

Gehrisch

|Leiter des Jugendamts

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Bitte geben Sie Telefonnummern nur in folgenden Formaten an: 0221 123456-2 oder +49 221 4711

Telefon 06151 132519

E-Mail j thomas.gehrisch@darmstadt.de

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a)

b)

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Der einfacheren Lesbarkeit halber ist im Folgenden immer von den "Fördergebieten" im Plural die

Rede; dies kann aber auch nur ein Gebiet oder sofern Sie keine Fördergebiete festlegen jeweils die
gesamte Kommune sein.

Antragstellende Kommune und vorgesehene Fördergebiete

Antragstellende Kommune

Einwohnerzahl (absolut) 151.944 a j |

Optionskommune

PIE
jnein

Ort des Vorhabens/Vorgesehene Fördergebiete

Bitte geben Sie an, in welchen Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf das
Vorhaben durchgeführt werden soll.

Bitte auswählen

Gebiete des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt"

und/ oder

Fördergebiete, die nicht Gebiete des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt " sind, aber dennoch
Kriterien eines sozialen Brennpunktes erfüllen. (beides Option A)

Die Kommune kann im Ausnahmefall als Ganze als ein Gebiet mit besonderem Entwicklungsbedarf im
Sinne des Modellprogramms ausgewiesen werden, wenn eine Abgrenzung kleinteiligerer
Fördergebiete nicht sinnvoll oder möglich ist. Vorstellbar ist dies z. B. bei sehr kleinen Kommunen oder
bei Landkreisen, in denen keine Konzentration der Problemlagen und Zielgruppen auf bestimmte
abgrenzbare Gebiete auszumachen ist. Bitte beachten Sie, wenn Sie Ihre Kommune als Ganze
ausweisen, könnte diese auch als Ganze als nicht förderfähig eingestuft werden. (Option B)

|Option A

Gebiete des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt"

ie | =

Bitte nummerieren Sie alle Ihre Fördergebiete fortlaufend mit folgender Beschriftung FG 1, FG 2, FG 3
etc.

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Nummer des Fördergebietes

Wählen Sie ihr/e Gebietl/e.

ESM 0. 8

Bundesland

[
Hessen

Kommune

Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Gebiet

"Eberstadt-Süd"

Nummer des Fördergebietes

FGi2

Bundesland

—

Hessen

Kommune

Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Gebiet

"Kranichstein"

Gebiete des Programms "Soziale Stadt", die nicht in der Auswahlliste verzeichnet sind:

Fördergebiete, die nicht Gebiete des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" sind,
aber dennoch Kriterien eines sozialen Brennpunktes erfüllen

|

ja

|

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JS-IBK2014-195

Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)
Bitte nummerieren Sie alle Ihre Fördergebiete fortlaufend mit folgender Beschriftung FG 1, FG 2, FG3
etc.

Nummer und Name des Fördergebietes

FG 3: Pallaswiesenviertel

Ansprechperson (Name, E-Mail-Adresse) in Ihrer Kommune für die Soziale Stadt/integrierte
Stadtentwicklung s

[Frau Birgit Krein, birgit.krein@darmstadt.de

L:

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Ausgangs- und Problemlage in den Fördergebieten

Daten zur Ausgangs- und Problemlage

Geben Sie folgende Daten für Ihre Kommune und die von Ihnen vorgesehenen Fördergebiete innerhalb
der Kommune mit den jeweiligen Datenquellen an. Sofern Ihnen die erforderlichen Daten nicht
vorliegen, geben Sie Schätzwerte an. Bitte notieren Sie in der Spalte "Quelle" woher Ihre Angaben
stammen. Wer zur Gruppe der Neuzuwanderer mit besonderem Integrationsbedarf gehört, entnehmen
Sie bitte der Ausfüllhilfe.

Allgemein

Kommune

Einwohnerzahl (absolut)
Einwohnerzahl(absolut)
|151.944 ]

Anteil der unter 27-Jährigen an der Gesamteinwohnerzahl (%)

‚Anteil der unter 27-Jährigen an der Gesamteinwohnerzahl
130 % |

Anteil der männlichen Einwohner an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%)
Anteil der männlichen Einwohner unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-

Jährigen
154%

Anteil der weiblichen Einwohnerinnen an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%)

Anteil der weiblichen Einwohnerinnen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-
Jährigen b N
146 %

Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der unter 27-
Jährigen (%)

Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der

unter 27-Jährigen Er

116% |

en zu .

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Quelle

Quelle der Daten

Melderegister der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Aug. 2014

FG 1

Einwohnerzahl (absolut)
16.210

Anteil der unter 27-Jährigen an der Gesamteinwohnerzahl (%)
35%

Anteil der männlichen Einwohner an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%)
83 %

Anteil der weiblichen Einwohnerinnen an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%)

47%

Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der unter 27-
Jährigen (%)
26%

a

Quelle

|Melderegister der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Aug. 2014

FG2

Einwohnerzahl (absolut)
18.364

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‚Anteil der unter 27-Jährigen an der Gesamteinwohnerzahl (%)

36%

Anteil der männlichen Einwohner an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%)

57% 8

Anteil der weiblichen Einwohnerinnen an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%)

Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der unter 27-
Jährigen KM).
32 %

Quelle

r |Melderegister der Wi

FG 3: Pallaswiesenviertel

2.847

Anteil der unter 27-Jährigen an der Gesamteinwohnerzahl (%)
36 %

Anteil der männlichen Einwohner an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%)
57%

Anteil der weiblichen Einwohnerinnen an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%)

3%

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Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der unter 27-

Jährigen (%)

|

Junge Menschen unter 27 Jahren im SGB Il - Bezug

Kommune

Anteil der SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen

Anteil der unter 27-Jährigen im SGB Il - Bezug an der Gesamtzahl der unter 27-

(%)
Jährigen (%) Tan Be

4 %

|

Anteil der männlichen SGB Il

- Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter

27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%)
Anteil der männlichen SGB Il - Bezieher an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen im

SGB II- Bezug

80%

Anteil der weiblichen SGB Il -
-„Jährigen im SGB Il-Bezug (%

Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27

)

Anteil der weiblichen SGB Il - Bezieher an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen im

SGB Il - Bezug

pı%

Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
unter 27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%)

Anteil der Personen mit Migrations

hintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der

unter 27-Jährigen im SGB Il-Bezug

Quelle
Quelle

|Bundesagentur für Arbeit, Amt für
‚eigene Berechnungen, Aug. 2014

Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung,

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FG 1

Anteil der SGB II - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen
(%)

‘Anteil der männlichen SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter
27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%)
29%

Anteil der weiblichen SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27
„Jährigen im SGB Il-Bezug (%)

Quelle

[Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung,
eigene Berechnungen, Aug. 2014 SENENLN ER |

FG2

Anteil der SGB II - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen
(%)
11%
Eu

Anteil der männlichen SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter
27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%)
18 %

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Anteil der weiblichen SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27
„jährigen im SGB Il-Bezug (%)
124 %

en In J

Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
unter 27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%)
158 %

Quelle
Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, |

FG 3: Pallaswiesenviertel

Anteil der SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen

Anteil der männlichen SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter
27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%)

BE ]
|

Anteil der weiblichen SGB Il - Bezieher unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter 27
„Jährigen im SGB Il-Bezug (%)
27 %

Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
unter 27-Jährigen im SGB Il-Bezug (%)

138 %

Quelle ;
[Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung,
‚eigene Berechnungen, Aug. 2014

Arbeitslose junge Menschen unter 27 Jahren

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Kommune

Arbeitslosenquote der unter 27-Jährigen (%)

Anteil der arbeitslosen jungen Menschen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der unter
27-Jährigen __
4% |

Anteil der männlichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen
unter 27-Jährigen (%)
Anteil der männlichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der Arbeitslosen

|

—!

35 %

Anteil der weiblichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen
unter 27-Jährigen (%) i

Anteil der weiblichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der Arbeitslosen

unter 27-Jährigen Mr

35 %

Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
arbeitslosen unter 27-Jährigen (%)

Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der

Arbeitslosen unter 27-Jährigen. N
1%

Quelle

Quelle der Daten

Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, |
eigene Berechnungen, Aug. 2014 ai. |

Seite 13 von 51

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Arbeitslosenquote der unter 27-Jährigen (%)

Anteil der männlichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen
unter 27-Jährigen (%)
Ki %

1

Anteil der weiblichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen
unter 27-Jährigen (%)
137%

Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der

28% |

Quelle
Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, |
eigene Berechnungen, Aug. 2014

FG2

Arbeitslosenquote der unter 27-Jährigen (%)
11%

Anteil der männlichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen
unter 27-Jährigen (%)
19%

Anteil der weiblichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen
unter 27-Jährigen (%) _

Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
arbeitslosen unter 27-Jährigen (%)

59%

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Quelle

[Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, |
eigene Berechnungen, Aug. 2014

FG 3: Pallaswiesenviertel

Arbeitslosenquote der unter 27-Jährigen (%)

Anteil der männlichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen
unter 27-Jährigen (%)
8%

Anteil der weiblichen Arbeitslosen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen

30 %

Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
arbeitslosen unter 27-Jährigen (%)

Quelle
Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung, |
eigene Berechnungen, Aug. 2014 5

Junge Neuzuwanderer mit besonderem Integrationsbedarf

Kommune

Anteil der Neuzuwanderer unter 27 Jahren mit besonderem Integrationsbedarf an der

Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%)
Anteil der Neuzuwanderer unter 27 Jahren mit besonderem Integrationsbedarf an der
Gesamtzahl der unter 27-Jährigen ”

0,00 %

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Anteil der männlichen Neuzuwanderer unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
Neuzuwanderer unter 27 Jahren (%)

Anteil der männlichen Neuzuwanderer mit besonderem Integrationsbedarf unter 27

Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen Neuzuwanderer mit besonderem
Integrationsbedarf _

re
0% |

Anteil der weiblichen Neuzuwandererinnen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
Neuzuwanderer unter 27 Jahren (%)

Anteil der weiblichen Neuzuwandererinnen mit besonderem Integrationsbedarf unter 27

Jahren an der Gesamtzahl der unter 27-Jährigen Neuzuwanderer mit besonderem
Integrationsbedarf u

Quelle

Quelle der Daten

Anmerkung: Zahlen zu Neuzuwanderern liegen für Darmstadt nicht vor und sind zur Zeit nicht
Ami (Auskunft des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung)

FG 1

Anteil der Neuzuwanderer unter 27 Jahren mit besonderem Integrationsbedarf an der
Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%)
0,00 %

Anteil der männlichen Neuzuwanderer unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
Neuzuwanderer unter 27 Jahren %)
0%

Anteil der weiblichen Neuzuwandererinnen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
Neuzuwanderer unter 27 Jahren (%)

0%

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Quelle

[Anmerkung: Zahlen zu Neuzuwanderern liegen für Darmstadt nicht vor und sind zur Zeit nicht et
schätzbar. (Auskunft des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung)

FG2

Anteil der Neuzuwanderer unter 27 Jahren mit besonderem Integrationsbedarf an der
Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%)
(0,00%

Anteil der männlichen Neuzuwanderer unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
er unter 27 Jahren (%)
0%

Anteil der weiblichen Neuzuwandererinnen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
Neuzuwanderer unter 27 Jahren (%)

[0%

Quelle

Anmerkung: Zahlen zu Neuzuwanderern liegen für Darmstadt nicht vor und sind zur Zeit nicht

schätzbar. (Auskunft des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung)
|

a ja A

FG 3: Pallaswiesenviertel

Anteil der Neuzuwanderer unter 27 Jahren mit besonderem Integrationsbedarf an der
Gesamtzahl der unter 27-Jährigen (%)

[
ann _ EREBENER

Anteil der männlichen Neuzuwanderer unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
Neuzuwanderer unter 27 Jahren (%)

0%

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b)

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Anteil der weiblichen Neuzuwandererinnen unter 27 Jahren an der Gesamtzahl der
Neuzuwanderer unter 27 Jahren (%)

0% |

Quelle

Anmerkung: Zahlen zu Neuzuwanderern liegen für Darmstadt nicht vor und sind zur Zeitnicht |
jschätzbar. (Auskunft des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung)
l

Ausgangs- und Problemlage in den Fördergebieten

Beschreiben Sie ergänzend an Hand von Ihnen selbst gewählter, aussagekräftiger Daten/ Angaben die
Ausgangs- und Problemlage für junge Menschen unter 27 Jahren in den von Ihnen vorgesehenen
Fördergebieten. Konzentrieren Sie sich auf maximal fünf Indikatoren, die Ihnen für das von Ihnen
geplante Vorhaben relevant erscheinen.

Planen Sie beispielsweise ein Projekt für schulverweigernde Jugendliche, dann geben Sie Zahlen zur
Anzahl der Schülerinnen und Schüler und zu schulverweigernden Jugendlichen an. Sollen Projekte für
Jugendliche angeboten werden, die nach $ 31ff. SGB Il sanktioniert sind, so geben Sie an, wie viele
Junge Menschen in den Fördergebieten von Sanktionierung betroffen sind etc.

Bitte gehen Sie an dieser Stelle ggf. auch auf Herausforderungen ein, die sich mit dem Zuzug von
Neuzuwanderern mit besonderem Integrationsbedarf (Definition siehe Ausfüllhilfe) ergeben.

Ihre Beschreibung

FG 1

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Beschreibung

[Eberstadt-Süd liegt mit einem Jugendquotienten von 37,3% deutlich über dem städtischen
Durchschnitt. Das vorhandene Angebotsportfolio richtet sich nicht an diesem Indikator aus.

Beim Vergleich des Anteils der hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen zu den erwerbsfähigen |

Hilfebedürftigen im Leistungsbezug nach SGB Il, fällt auf, dass in Eberstadt-Süd über die Hälfte der
Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren von Leistungen des SGB Il leben (54,7%). Eberstadt-Süd |
führt darüber hinaus mit 6,2% deutlich die Spitze bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung an. Der |
Bezirk ist auch im Sozialindex derjenige mit der stärksten Belastung. Dieser Indikator macht deutlich,
dass hier Jugendliche in einem sozialen Umfeld (Familie, Freunde, Nachbarn) leben, in dem Bildung,
Ausbildung und Berufstätigkeit häufig nicht als Leitmotiv gelten, zumal im Stadtteil selbst nur wenige
Geschäfte oder Gewerbe vorhanden sind. Mit arbeitsmarktnahen Maßnahmen zur Aktivierung, Bildung

‚und Verbesserung der Integrationschancen, kann dem entgegen gewirkt werden. |

Ein ausreichendes Kinderbetreuungsangebot ist ein Indikator um jungen Eltern den Einstieg in die
Berufswelt überhaupt zu ermöglichen. In Eberstadt-Süd gibt es nur eine sehr geringe |
Versorgungsquote hinsichtlich der Kindertagesbetreuung für die 3-Jährigen bis zum Schuleintritt. Der
Stadtteil führt in Bezug auf die Versorgungsquote in der Kleinkindbetreuung sogar den unteren
‚Abschnitt der Betreuungsskala an.

FG2

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Beschreibung
Der Anteil von Kindern und Jugendlichen liegt in Kranichstein bei rund 26%, und damit 10% über dem
[Durchschnitt der Gesamtstadt. In der jungen Bevölkerungsschicht finden sich überdurchschnittlich viele
‚Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Im Bereich der Kinderarmut liegt der Anteil der
Betroffenen bei 45,1%. Der Stadtteil zählt mit zu den am stärksten belasteten Bezirken des |
Sozialindexes. Dies sind wesentliche Indikatoren für die Notwendigkeit zum Ausbau von |
|Unterstützungsangeboten im Rahmen der Jugendhilfe, insbesondere auch für Migrant/innen. Um zu |
‚erreichen, dass Bürgerinnen und Bürger aus sozial und wirtschaftlich starken Milieus den Stadtteil nicht
verlassen, sondern ihn suchen, wird Bildung und Ausbildung ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt.

}
}
|
j

Die Erich-Kästner Schule ist die einzige öffentliche Schule im Stadtteil Kranichstein (Grundschule und
Integrierte Gesamtschule - 370 SchülerInnen). Eine Schule in einem stigmatisierten Stadtteil kann Teil |
des dem Stadtteil zugeschriebenen Problems sein und stellt'daher einen weiteren Indikator dar. Auch
wenn sich die Erich-Kästner Schule bereits aktiv den Problemlagen stellt, reichen die Ressourcen nicht
aus, um adäquat auf Schulversagen und Schulverweigerung reagieren zu können.

ii r
In Kranichstein stellt sich das Platzangebot für Kinderbetreuung ebenfalls defizitär dar (17,4% bei einer
gesamtstädtischen Versorgungsquote von 33,6%), was als Indikator für erforderliche Angebote für
junge Eltern zu werten ist.

Ihre Beschreibung

FG 3: Pallaswiesenviertel

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c)

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Beschreibung

Im Pallaswiesenviertel leben überdurchschnittlich viele Menschen von staatlicher Unterstützung und
zahlreiche Kinder und Jugendliche sind von Kinderarmut betroffen - fast jedes zweite Kind bzw. jede/r |
zweite Jugendliche steht im Leistungsbezug nach SGB Il. Das Pallaswiesenviertel zählt bei den Hilfen
zur Erziehung zu den Bezirken, die mit mehr als 66 % über dem städtischen Durchschnitt belastet sind.
Diese Daten reichen aus, um als Indikator für präventive und aktivierende Maßnahmen und Projekte im
Bereich der Jugendberufshilfe angesehen werden zu können.

Mit ca. 3300 Einwohnern handelt es sich um ein relativ kleines Wohngebiet, in dem sich wegen der
niedrigen Mieten eher „strukturschwache Menschen“ in einem unattraktiven Wohngebiet sammeln.
Dieser Indikator weist darauf hin, dass eine Vernetzung mit anderen Fördergebieten und anderen
Angeboten in der Stadt sinnvoll erscheint. Die jungen Menschen des gewachsenen Wohngebietes
benötigen insbesondere Unterstützung in der Mobilitätsförderung.

Das gewerbedurchmischte Wohngebiet ist ein wichtiger Indikator und eine gute Ausgangssituation, um
wohnortnahe aktivierende Angebote in Kooperation mit Betrieben und Unternehmen umsetzen zu
ua

können.

Die Aufnahme in das Programm „Jugend stärken im Quartier“ oder aber auch in das Programm
„Soziale Stadt“ helfen, die Teilhabechancen aller Bürger/innen im Stadtteil zu verbessern, sowie
präventive Maßnahmen gegen Armut zu ergreifen und Ausgrenzung entgegenzuwirken.

[I er HER en u ang a u AL tee an,

Besondere strukturelle Herausforderungen

Legen Sie strukturelle Rahmenbedingungen dar, die das Erreichen der Zielgruppe in den von Ihnen
ausgewiesenen Fördergebieten besonders erschweren (z. B. Siedlungsdichte, sozio-Öökonomische
Situation, Infrastruktur).

Ihre Beschreibung

FG 1

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Beschreibung

Eberstadt-Süd ist der südlichste Stadtteil von Darmstadt und mit einer Größe von 27 ha gehört er zu
Iden kleineren Fördergebieten der 'Sozialen Stadt' in Hessen. Der Stadtteil kann aufgrund seiner Lage
‚eher als geschlossen bezeichnet werden. Aufgrund seiner Randlage nehmen erfahrungsgemäß

Bewohner/innen des Stadtteiles Angebote in anderen Teilen der Stadt Darmstadt nur ungern war. |

‚Der Stadtbezirk Eberstadt-Süd ist unter dem Fokus der sozioökonomischen Situation der Bevölkerung
hoch belastet. Der Bezirk Eberstadt-Süd liegt mit 26,5% Leistungsbezieher/innen von Leistungen nach
dem SGB II und 2,13% Leistungsbezieher/innen von Hilfen zum Lebensunterhalt (SGB XII) auf |
Einwohner/innen unter 65 Jahre deutlich über dem städtischen Durchschnitt. Hierdurch wird deutlich,
dass Jugendliche in Eberstadt-Süd in einem Stadtteil leben, in dem Arbeitslosigkeit sehr präsent ist.
Häufig fehlen Vorbilder, die mit (für die Arbeitswelt) notwendigen Verhaltensweisen vertraut machen.

Im Hinblick auf die nach dem Sozialindex stark belasteten Bezirke fällt auf, dass in Eberstadt-Süd
jüberproportional viele Kinder und Jugendliche leben, deren Familien Migrant/innen aus den
ehemaligen Sowjetstaaten sind.

FG2

Beschreibung

Kranichstein ist der nordöstlichste Stadtteil von Darmstadt und hat insgesamt eine Größe von 63 ha.
Dem Stadtteil Kranichstein kommt als wichtigem Wohnstandort für die Gesamtstadt (ca. 9 % der
Wohnbevölkerung), bei gleichzeitig internationaler Prägung durch Bewohnerinnen und Bewohner aus
mehr als 70 Nationen, die Funktion zu, wesentliche Integrationsaufgaben für die Wissenschaftsstadt
|Darmstadt zu übernehmen. Kranichstein hat eine funktionierende Infrastruktur und eine gute
"Anbindung an die Stadtmitte und andere Stadtbezirke.

Der Stadtbezirk Kranichstein-Süd ist unter dem Fokus der sozioökonomischen Situation der
Bevölkerung hoch belastet und es fällt auf, dass in diesem Bezirk überproportional viele Kinder und
‚Jugendliche leben. Auch der Bezirk Kranichstein-Nord ist unter sozioökonomischen Gesichtspunkten
sehr belastet. Er rückt somit in den Blickpunkt präventiver Strategien, um eine Verschlechterung in
diesem Gebiet zu verhindern. Kranichstein-Nord zählt bei der Leistungsgewährung der Hilfen zur
Erziehung zu den Bezirken, die mit mehr als 66 % über dem städtischen Durchschnitt liegen.

Ihre Beschreibung

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FG 3: Pallaswiesenviertel

Beschreibung

Im neuen Darmstädter Sozialatlas liegt das Pallaswiesenviertel mit Platz 6 im oberen belasteten Drittel |
der 36 Bezirke Darmstadts. Niedrige Mieten bestimmen die Struktur der Einwohner/innen in dem

unattraktiven Wohngebiet, das eine Lücke zwischen dem Hauptbahnhof Darmstadt und der Innenstadt
schließt. Darüber hinaus gibt es negativ verstärkende Faktoren wie Straßenverkehr, Industrie, fehlende
"Arztpraxen oder Apotheken. |

|

Das Pallaswiesenviertel ist ein gewerbedurchmischtes Wohngebiet, wodurch wohnortnahe |
Arbeitsplätze vorhanden sind. Gleichwohl hat das Pallaswiesenviertel relativ betrachtet zu seiner
Arbeitnehmerzahl die meisten Arbeitslosengeld-I-Empfänger in Darmstadt. Der Bezirk |
'Pallaswiesenviertel liegt mit 17,47% Leistungsbezieher/innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende |
und 2,05% Leistungsbezieher/innen von Hilfen zum Lebensunterhalt (SGB XII) auf Einwohner/innen
unter 65 Jahre deutlich über dem städtischen Durchschnitt.

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Vorhandene Angebote für die Zielgruppen in den Fördergebieten

Vorhandene Angebote

Benennen Sie die in den Fördergebieten vorhandenen Angebote zur schulischen, beruflichen und
sozialen Integration der Zielgruppe. Bei zeitlich begrenzten Projekten geben Sie die Förderdauer an.

Maßnahmen nach $ 13 SGB VIll

Titel der Maßnahme

|Sozialräumlich orientierte Schulsozialarbeit in Eberstadt

Träger

|Mobi e Praxis gGmbH

Laufzeit
von bis

Titel der Maßnahme

ISoziairäumlich orientierte Schulsozialarbeit in Kranichstein _

Träger ra ku
|Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e.V.

Laufzeit

von bis

Titel der Maßnahme

Aufsuchende Sozialarbeit Pallaswiesenviertel

Träger L u at a " Kr
Werkhof Darmstadt e.V. P Da
Laufzeit j IE L:

von 01.09.2014 |bis 31.08.2015

Seite 24 von 51

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Titel der Maßnahme

|Aktivierungsmaßnahme mit Hauptschulabschluss Eberstadt

Träger

Bildungswerk der hessischen Wirtschaft e.V.

Laufzeit
von 101.09.2014 bis

Jugendmigrationsdienste

Titel der Maßnahme

[lugendmigrationsdienst in Eberstadt

Träger

Internationaler Bund

Laufzeit
von bis

Maßnahmen nach SGB Il/lll (z. B. Berufseinstiegsbegleitung)

Titel der Maßnahme

Berufseinstiegsbegleitung in Darmstadt

Träger

TWBI-Gruppe / Geniefabrik GmbH

Laufzeit

von bis

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Titel der Maßnahme

Start in den Beruf

Träger

Bildungswerk der hessischen Wirtschaft e.V.

Laufzeit

SE |

a.
von 01.02.2015 bis . [31.01.2016

Andere aus dem Bundes- oder Landes-ESF finanzierte Programme (hier bitte laufende Programme

angeben und Programme, die beantragt sind oder werden sollen.)

Andere aus dem Bundes- oder Landes-ESF finanzierte Programme

Titel der Maßnahme

Qualifizierung und Beschäftigung (Q&B)

Träger

Werkhof Darmstadt e.V. und Internationaler Bund

Laufzeit

von 01.01.2014 | bis 31.12.2014

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b)

e)

d)

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Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit

Beschreiben Sie die Zusammenarbeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe mit der
örtlichen Agentur für Arbeit und dem Träger der Grundsicherung bezogen auf die Zielgruppe. Gehen
Sie dabei auch auf erfolgreiche Formate der Zusammenarbeit und Herausforderungen ein.

‚Mit der Umsetzung der Jugendberufsagentur wurde in Darmstadt eine gelungene
\rechtskreisunabhängige Kooperation umgesetzt. Die Betreuung der jungen Menschen erfolgt in den
‚Räumen der Agentur für Arbeit, wodurch Doppelstrukturen und Irrwege vermieden werden. Für aktive
und mobile junge Menschen konnte hierdurch ein tragfähiges Angebot der bedarfsgerechten und
ganzheitlichen Unterstützung umgesetzt werden.

Die Herausforderung besteht nun darin, diese Zusammenarbeit in strukturschwache Gebiete
Darmstadts zu übertragen, um dadurch weniger aktive und mobile Jugendliche erreichen zu können.
Neben einem rechtskreisunabhängigen Case Management ist es erforderlich wohnortnahe Angebote
zu konzipieren. Hierbei haben eine schnelle und direkte Erreichbarkeit und vertrauensvolle |
Beziehungen einen hohen Stellenwert. |

Auch das bisher landesweit umgesetzte OloV Programm (Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit |
im Übergang Schule — Beruf) war hilfreich, um auf der strategischen Ebene kooperative Strukturen zu |
‚schaffen. Hier konnten vielfältige positive Erfahrungen gesammelt werden, die bisher allerdings
aufgrund fehlender Ressourcen nur bruchstückhaft auf andere Gebiete übertragen wurden.

|r6 = ae INNERE er MEERE a! EREE 3

Unzureichend erreichte Zielgruppen |

Beschreiben Sie die Zielgruppen, die in den Fördergebieten Ihrer Einschätzung nach bislang nicht oder
nur unzureichend erreicht werden.

Bitte gehen Sie an dieser Stelle ggf. auch auf Neuzuwanderer mit besonderem Integrationsbedarf
(Definition siehe Ausfüllhilfe) ein.  ____ Er RR
IIn der Gruppe der Jugendlichen ohne Schulabschluss, SchulabbrecherInnen, unversorgte
LehrstellenbewerberInnen, Ausbildungsabbrecherlnnen gibt es eine große Anzahl von Jugendlichen,
die keine Förderung erfahren. Sie sind oft nicht mehr bei der Arbeitsverwaltung im Rechtskreis SGB Il
und Ill registriert und fallen damit aus Förder- und Vermittlungsangeboten von Jobcenter und
Arbeitsagentur heraus.

Jugendliche und junge Erwachsene ohne Schulabschluss oder mit einem sehr schlechten
Schulabschluss verlassen die Schule häufig ohne Anschlussperspektive. Viele Migrantinnen verfügen
über einen in Deutschland nicht anerkannten Bildungsabschluss und zählen somit ebenso zur Gruppe
der Geringqualifizierten. Dies betrifft vor allem auch junge Neuzuwanderer, die in allen drei
Fördergebieten leben und oft die Beratungs- und Fördersysteme nicht kennen. Außerdem sind junge, |
alleinerziehende Mütter eine noch zu wenig erreichte Zielgruppe. Die Vorbildfunktion durch Eltern kann |
Ihäufig aufgrund der eigenen Biographie nur schlecht genutzt werden. Hier sollen Fördermaßnahmen
ansetzen, um Eltern zu gewinnen, Aufklärungsarbeit zu leisten und Unterstützung zu bieten.

|
|

Förderlücken

Welche Angebote oder Hilfsstrukturen fehlen Ihrer Meinung nach in den Fördergebieten? Bitte
untergliedern Sie Ihre Beschreibung in "Förderlücken” und konzentrieren sich auf maximal 4
"Förderlücken".

Bitte gehen Sie an dieser Stelle ggf. auch auf Neuzuwanderer mit besonderem Integrationsbedarf
(Definition siehe Ausfüllhilfe) ein.

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JS-IBK2014-195

Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Bitte beschriften Sie Ihre Förderlücken mit FL 1, FL 2 etc.

Welche Angebote oder Hilfsstrukturen fehlen Ihrer Meinung nach in den
Fördergebieten?

FL 1: Individuelle Übergangsberatung / Aufsuchende Arbeit

Beschreibung der Förderlücke

Insbesondere sozial benachteiligte Jugendliche, die vom bestehenden Angebot an Jugendarbeit und |
Jugendsozialarbeit nicht oder nur zum Teil erreicht werden, benötigen veränderte Angebote der
Sozialarbeit. Dies sind Jugendliche, die bei der Agentur nicht registriert sind, ausgegrenzt werden oder |
|sich ausgrenzen und aufgrund individueller Folgen sozialer Problemlagen wie Armut, Migration, Sucht, |
'Gewaltbereitschaft, Delinquenz, in ihrer Entwicklung gefährdet sind. |
Hier soll der Ansatz aufsuchender Sozialarbeit greifen und mit weiteren methodischen Aktivitäten |
verzahnt werden.

|

FL 2: Prävention Schulverweigerung

Beschreibung der Förderlücke

Schulverweigerung u. Schulabstinenz sind Phänomene, die nicht mit eindeutigen Zahlen belegt werden!
können. Schulabstinenz zeigt sich in vielfältigen Facetten und gefährdet erst in einem schon
fortgeschrittenen Stadium die Bildungskarriere von Jugendlichen. Für ältere Jugendliche geht damit
auch die Wiederherstellung der Grundsicherung einher. Es fehlen Instrumente für ein frühzeitiges
Erkennen und Intervenieren bei Unterstützungsbedarf für Schulverweigerer, um Abbrüchen auf dem
Bildungsweg entgegenzuwirken und individuelle erfolgreiche Bildungskarrieren zu ermöglichen.

(een PIE NEFANEREREREN ” es

FL 3: Elternberatung/ Niedrigschwellige Angebote für Eltern insbesondere
Frauen

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Beschreibung der Förderlücke

Junge Eltern sind mit den Anforderungen an Familie und Beruf häufig überfordert. Frühe Mutterschaft
‚und Alleinerziehendenstatus unterstützen die Entfernung vom Bildungsbereich und Arbeitsmarkt. Der
Einstieg in Förderangebote gelingt insbesondere dann schwer, wenn die jungen Eltern über ein
‚niedriges Bildungsniveau verfügen.

‚Wohnortnahe Angebote, die sowohl auf die familiären Probleme, wie z.B. Kinderbetreuung, eingehen
als auch geeignete berufsfördernde Inhalte berücksichtigen, würden einen niedrigschwelligen Zugang
‚ermöglichen.

FL 4: Praxisorientierte Angebote für junge Menschen

Beschreibung der Förderlücke

Praxisorientierte Angebote kommen benachteiligten jungen Menschen « entgegen, die in der Regel eher | |
|von langjährigen negativen Schulerfahrungen geprägt sind. Überschaubare, ganzheitliche |
|Lemprazesss stärken Verhaltensänderungen im Bereich von reagierendem, hin zu einem aktiv |
gestaltenden Verhalten. Zwar wurde mit der Jugendwerkstatt in der Grenzalle in Eberstadt-Süd
diesbezüglich bereits ein Grundstock gelegt, gleichwohl gilt es, die Angebotspalette auszuweiten und |
vergleichbare Angebote auf andere Stadteile zu übertragen.

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5.1

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1) '

Förderkonzept

|Mikroprojekte ja? EEE

Projektbeschreibungen

Beschreiben Sie, welche Projekte Sie auf Basis der drei methodischen Bausteine a) Case
Management, b) Aufsuchende Jugendsozialarbeit, c) Niedrigschwellige Beratung/Clearing für die
Zielgruppen umsetzen wollen.

Gehen Sie auf folgende Punkte ein:

- Idee, Konzept, Umsetzung des Projekts,

- wie sollen die Projekte strukturell miteinander verknüpft werden,

- welche Zielgruppen erreichen Sie und wie erreichen Sie die Zielgruppen und
- wer soll die Projekte umsetzen.

Bitte vergessen Sie nicht anzugeben:

- welche methodischen Bausteine Sie verwenden (Der Baustein "Case Management" und mindestens
ein weiterer Baustein müssen verpflichtend umgesetzt werden)

- welche der benannten Förderlücken (4d) Sie zu schließen beabsichtigen,

- in welchen Fördergebieten die Projekte umgesetzt werden und

- mit wie vielen Projektteilnehmerinnen sie planen.

Bitte gehen Sie in Ihren Projektbeschreibungen ggf. auch auf Neuzuwanderer mit besonderem
Integrationsbedarf (Definition siehe Ausfüllhilfe) ein.

Mikroprojekte

Mikroprojekte

Anzahl weiblicher Teilnehmerinnen
200 |

Anzahl männlicher Teilnehmer
200 ]

Projekte

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Projektname

[Beratungsangebot im Übergang Schule - Beruf / Träger: IB-Jugendberufsagentur

Projektbeschreibung

Beschreiben Sie das Projekt

Soziale Integration und das Erreichen der Ausbildungsreife durch pädagogische Beratungsarbeit im |
Rahmen von Case Management bildet den Schwerpunkt der Maßnahme. Übergangsberatung im Form |
von pädagogischer Arbeit, beginnend mit Vertrauensaufbau durch Beziehungsarbeit und Empathie. In |
diesem Projekt wird für die Ratsuchende oder den Ratsuchenden die Lotsenfunktion in die anderen (im
Folgenden beschriebenen) Maßnahmen oder, falls möglich, in Ausbildung übernommen. Das Angebot
basiert auf Freiwilligkeit und dem Kompetenzansatz. Eine passgenaue Vermittlung nach Einschätzung |
‚der individuellen Stärken und Neigungen ist dafür unerlässlich. Die Kooperation vor Ort mit den |
Schulen und die Netzwerkarbeit sind die Basis der Übergangsberatung für die jungen Menschen ohne |
Anschlussperspektive. Im Vorfeld zur Beratung findet ein standardisiertes Testverfahren (Hamet Il)
statt, welches auch in den Schulen durchgeführt wird, um Stigmatisierung und Ausgrenzung zu
vermeiden und die Möglichkeit zu haben, über die Vermittlung in andere Projekte und Maßnahmen
präventiv tätig werden zu können. Darüber hinaus sollen in enger Absprache miteinander
niedrigschwellige Beratungsangebote und Betreuung in den Stadtteilen Eberstadt-Süd,
Pallaswiesenviertel und Kranichstein als offene Angebote etabliert werden.

Die Vernetzung einer verbindlichen Kooperation mit den abgebenden Schulen, den Jugendzentren
und der Schulsozialarbeit, sowie den Trägern der Jugendhilfe dient als Ausgangsbasis für die
beratende Arbeit. Flexible und offene Angebote im Kontext Berufsorientierung, Berufswegeplanung, |
Bewerbung und Kommunikation werden vor Ort vorgehalten.

Baustein
Kreuzen Sie Ihren Baustein an

et: ei ERREICHBAR: ER a Bu RE

Case Management

Niedrigschwellige Beratung / Clearing

Förderlücke

Geben Sie Ihre Förderlücken an
Jugendliche, die aus dem System herausgefallen sind und nur noch schwierig oder gar nicht über
bestehende Instrumente erreicht werden können, benötigen neuartige, noch nicht etablierte |
Handlungswege und Projektideen, um erreicht werden zu können.

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Fördergebiet
Geben Sie Ihre Fördergebiete an

Eberstadt Süd, Kranichstein und Pallaswiesenviertel

Teilnehmerzahl (weiblich)
Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein.

]

Teilnehmerzahl (männlich)
Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein.

DER Bene Ei &

Projektname

Präventionsprojekt Schulverweigerung / Träger: Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e.V.

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Projektbeschreibung
Beschreiben Sie das Projekt

Frühzeitiges Erkennen und Intervenieren bei Unterstützungsbedarf für Schulverweigerer, um Brüchen
- "und Abbrüchen auf dem Bildungsweg entgegen zu wirken und individuell erfolgreiche
'Bildungskarrieren zu ermöglichen. i |
Es geht dabei um den Aufbau einer verlässlichen Vernetzungsstruktur, um die vorhandenen
Angebote, Zuständigkeiten und Möglichkeiten der Akteure im und für den Sozialraum zu nutzen.
Darüber hinaus sollen weitere notwendige Bedarfe erkannt und hierfür Angebote entwickelt werden.
Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen wieder in die allgemeinen bzw. beruflichen Bildungsangebote |
zurückzuführen. |
Das übergeordnete Projektziel ist der Ausgleich sozialer und ggf. individueller Beeinträchtigung durch
sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugenthilfe. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen,
die ihren Bildungsweg durch Schulabstinenz gefährden ist nicht bekannt.

Die methodische Umsetzung des Projektes erfolgt durch unterschiedliche methodische Bausteine.

Case-Management: die Fallzuständigkeit liegt in der Verantwortung einer Fachkraft, die in einem
sozialraumorientierten Team arbeitet. Die Bündelung der Informationen, die Abstimmung des
'Vorgehens und die Kenntnis zur Erreichung von (Teil-)Zielen werden dadurch sichergestellt. In
|Vertretungsfällen kann die Aufgabe im Team verantwortlich fortgeführt werden.

AufsuchendeJugendsozialarbeit: die strukturellen und persönlichen Zugänge, wie sie bereits durch die
Schulsozialarbeit vorhanden sind, werden genutzt. Dabei liegen die Stärken darin, niedrigschwellig,
wohnortnah, zeitlich flexibel und nachgehend tätig zu sein. Die sozialräumlichen Zugänge über
Jugendhäuser und das „Meeting-Point-Projekt“ werden ebenfalls für die aufsuchende Arbeit genutzt.

Niedrigschwellige Beratung/ Clearing: Die erforderlichen Settings für niedrigschwellige Beratung und
Clearing werden durch zeitliche Flexibilität und Wohnortnähe geschaffen. Auch hier sind die Zugänge |
durch die Schulsozialarbeit und die Zusammenarbeit mit den Jugendhäusern weiter auszubauen. |
Darüber hinaus sind Eltern der betroffenen Zielgruppe die sekundäre Klientel für diese Maßnahme.

Baustein

Kreuzen Sie Ihren Baustein an

Case Management

JAufsuchende Jugendsozial.

|Niedrigschwellige Beratung / Clearing

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Förderlücke

Geben Sie Ihre Förderlücken an

fortgeschrittenen Stadium die Bildungskarriere von Jugendlichen.
I die älteren Jugendlichen geht damit auch die Wiederherstellung der Grundsicherung einher.

Fördergebiet

Geben Sie Ihre Fördergebiete an
[Kranichstein i
(in Kooperation mit den ortsansässigen Schulen)

Teilnehmerzahl (weiblich)

Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein.

Teilnehmerzahl (männlich)

Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein.

a SIR N LENIEBRRRN U BELA en: N |

Projektname

Are für Mädchen und junge Frauen / Träger: BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH

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Projektbeschreibung

Beschreiben Sie das Projekt
Im Rahmen dieses Projektes ist das Stadtteilcaf& „Cafe (N)Immersatt‘ im Stadtteil Eberstadt als

|
\zentrale Anlaufstelle eingeplant. Viele der Bewohner/innen kennen sowohl das

|
‚Cafe als auch die Mitarbeiterinnen gut. Ein niedrigschwelliges Beratungsangebot in dem Caferaum |
(Sprechstunden) und das Initiieren eines Stammtisches für junge Mütter |
sind zwei wesentliche Angebote, die Kontinuität und Verlässlichkeit darstellen |
|werden. |
‚Hauptziel des Projektes ist es, Mädchen und junge Frauen durch ein wohnortnahes, |
\niedrigschwelliges Beratungsangebot zu aktivieren und ihnen zu einer Verbesserung ihrer
Bildungschancen zu verhelfen. |

Im Rahmen der geplanten Aktivitäten werden folgende Unterziele verfolgt:
|
Die Teilnehmerinnen (TN) sollen eine erste Einschätzung über ihren individuellen Bildungsstand
und -möglichkeiten erhalten.

Die TN sollen die Möglichkeit erhalten, sich mit anderen über ihre Chancen auf dem
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auszutauschen.

Die TN werden über unterschiedliche Bildungsangebote informiert (z.B. Nachholen von
Schulabschlüssen und Ausbildungsangeboten) und ggf. an entsprechende Institutionen und
Betriebe vermittelt. .

‚Die TN werden einen Überblick über Ausbildungsstellen und Arbeitgeber in der Region

erhalten und werden bei der Kontaktaufnahme unterstützt.

Mit ausbildungsnahen TN können unmittelbar vor Ort vollständige Bewerbungsunterlagen
erstellt und Anschreiben formuliert werden.

Exkursionen haben zum Ziel, die TN in ihrer Mobilität zu stärken.

Die TN werden mit dem Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ vertraut gemacht und
lernen sich diesbezüglich individuell zu positionieren.

|Die TN erhalten bei Bedarf Informationen zu vorhandenen Kinderbetreuungsangeboten und
werden bei der Regelung ihres individuellen Bedarfes unterstützt.

Zur Zielgruppe gehören weibliche Jugendliche bzw. junge Frauen unter 27 Jahren, die:
die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, die eine abgebende Schule ohne oder mit einem |
schwachen Hauptschulabschluss verlassen haben, Abgängerinnen von Förderschulen ohne
Anschlussperspektive, Abbrecherinnen von berufsvorbereitenden Maßnahmen,
Schulabbrecherinnen, junge Mütter und Alleinerziehende mit und ohne
Migrationshintergrund, neuzugewanderte junge Menschen mit besonderem |
Integrationsbedarf.

Es findet eine enge Verknüpfung mit der Jugendberufsagentur statt, an die die Teilnehmerinnen ggf. |
jweiter vermittelt werden. |

Baustein

Kreuzen Sie Ihren Baustein an

|Niedrigschwellige Beratung / Clearing eo

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Förderlücke

Geben Sie Ihre Förderlücken an

|
|
|

den anderen Stadtteilen, nur bruchstückhaft erreicht. Junge Mütter sind aufgrund der zu leistenden
Familienarbeit in ihren Freizeitaktivitäten beschränkt und werden für Fördermaßnahmen unzureichend
erfasst.

Fördergebiet

Geben Sie Ihre Fördergebiete an

Standort in Eberstadt Süd mit Angeboten auch im Pallaswiesenviertel und in enger Kooperation mit
den Akteuren in Kranichstein

Teilnehmerzahl (weiblich)
Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein.

|160

Teilnehmerzahl (männlich)
Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein.

Projektname

RufsDEneRIE Arbeit durch Peers / Qualifizierung der Peers / Träger: Netzwerk Rope e.V.

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Projektbeschreibung

Beschreiben Sie das Projekt i
Versuche von SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen, ‚auf der Straße‘ Kontakte aufzubauen und

Brücken in die Institutionen zu schlagen, sind neben der mangelnden Ressourcenlage daran |
gescheitert, dass Jugendliche sich lebensweltlich eher an Gleichaltrigen und deren informellen

Unterstützungssystemen orientieren, ihren „Peers“! |
|
|
|

'Seit elf Jahren existiert das „V.l.P.eers-Projekt“ von Netzwerk ROPE e.V., in dem Jugendliche aus dem
Quartier sich verstärkt um (mobile) Jugendcliquen und Jugendliche kümmern, die ihren Weg nicht in |
die Schule/n, die Jugendhäuser oder in andere Einrichtungen und Maßnahmen finden. Mit diesem
Projekt soll insbesondere das erste „Ergebnisziel“ der'in den Förderrichtlinien zum Programm |
JUGEND STÄRKEN im Quartier formulierten, allgemeinen Ziele des Modellprogramms: „Schaffung
\effektiver und effizienter Strukturen der Zusammenarbeit...[...]" sowie die genannten „Erkenntnisziele“ |
‚erreicht werden.
Die niedrigschwellige Basisqualifizierung der Mitwirkenden im V.l.P.eers-Projekt und im JugendKlub |
Kranichstein zu (Erst-)Beratung und Weitervermittlung von hilfe- und unterstützungsbedürftigen
Jugendlichen im Quartier an geeignete ‚Stellen‘ ist der Kernpunkt der Maßnahme. Kennenlernen von
relevanten Einrichtungen, Institutionen und Unterstützungssystemen; Transformation erlernter Inhalte
und Methoden in einfache, kommunizierbare, visualisierte und mehrsprachig übersetzte Infomaterialien |
gehört zur Startphase der Maßnahme. |
Ab 2016 wird aufsuchende Arbeit durch die V.l.P.eers durchgeführt. Die Entwicklung von Peer-
organisierten Veranstaltungen ‚auf der Straße‘ oder im JugendKlub Kranichstein, um die Zielgruppe als
Gruppe zu stärken und Anbindung an die Jugendeinrichtung und deren Angebote zu ermöglichen wird |
somit gefördert. Perspeltivisch wird der Fokus auf Verstetigung und Nachhaltigkeit der gewonnen
Ergebnisse und Erkenntnisse gelegt. Um partizapatorisch mit der Zielgruppe zu arbeiten werden die
Ergebnisse zusammengefasst und dokumentiert.

Baustein

Kreuzen Sie Ihren Baustein an

JAufsuchende Jugendsozial.

|Niedrigschwellige Beratung / Clearing u

‘ Förderlücke

Geben Sie Ihre Förderlücken an

[Zeitliche und finanzielle Ressourcen, zielführende konzeptionelle Ansätze, fehlen größtenteils bei den
I der Jugendhilfe im Quartier, um auch aufsuchend sozialarbeiterisch tätig zu werden und
‚mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, die nicht von sich aus Regelangebote nutzen.

|

Fördergebiet

Geben Sie Ihre Fördergebiete an

Kranichstein

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Teilnehmerzahl (weiblich)

Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein.

MB. - j

Teilnehmerzahl (männlich)

Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein.

|

Projektname

A E
|Aufsuchende Jugendarbeit und berufliche Orientierung / Träger: Werkhof Darmstadt e.V.

Projektbeschreibung

Beschreiben Sie das Projekt

Vorgesehen sind Projekte mit Quartiersbezug im sozialräumlichen Kontext, die einen flexiblen,
niederschwelligen Zugang für die Zielgruppen offen halten. Besonderer Schwerpunkt liegt auf einem
berufsorientierenden projekt- und produktionsorientierten Lernansatz: Hier wird sowohl praxisorientiert |
gearbeitet als auch über das Produkt eine ganzheitliche, motivationsfördernde Herangehensweise
praktiziert. Dies betrifft im Projektzusammenhang einerseits die handwerklichen Projekte in der
Werkstatt und andererseits die vorgesehene Erstellung einer Ausstellung mit allen Begleitmodulen und
-produkten. Diese prozessorientierten Methoden der Produktionsorientierung ermöglichen die
individuelle "Entdeckung" der verborgenen Kompetenzen, Potentiale und Fähigkeiten der Jugendlichen
sowie der Stärkung des Selbstwertgefühles im Zuge der Herstellung von Produkten. An diesen
praxisorientierten "Kompetenzfeststellungen" setzt

en wir passgenau eine weitere berufliche und interkulturelle Förder- und Qualifizierungsarbeit an. Neu
gewonnenes Selbstbewusstsein eröffnet neue berufliche und gesellschaftliche Perspektiven und
aktiviert neue Lernpotentiale. Diese Weiterentwicklung bietet den Jugendlichen die notwendige
Ausgangsbasis für berufliche Orientierung und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Die
berufsorientierende Projektarbeit besteht aus aufeinander aufbauenden Lernphasen:
Ideenfindungsphase, Planungsphase und Umsetzungsphase. Die Interessen der Jugendlichen und der
BürgerInnen an ihrem Lebensraum sollen in die Ideenfindung einbezogen werden. Die Teilnehmenden
erleben eine neue Art, ihre Freizeit und den Stadtteil zu gestalten. Das Einbringen von Ideen, das
|Einigen auf ein Produkt und die Planung der Arbeitsschritte mit der gemeinsamen Durchführung trägt
zur Entwicklung ihrer Ausbildungs- und Arbeitsreife bei. Das handwerkliche Arbeiten in der Werkstatt
und Arbeiten auf „Baustellen“ zur Gestaltung des Wohnumfeldes im Quartier stehen hierbei im |
Mittelpunkt. Dabei soll eine niederschwellige Qualifizierung in den Bereichen Holz, Metall und Elektro
als Heranführung an die Arbeitswelt stattfinden. Vielen Jugendlichen fehlt die Erfahrung, dass sie durch
handwerkliche Arbeit mit Sinnhaftigkeit und Gebrauchswert Erfolge erzielen und sich qualifizieren
‚können. Durch die niederschwellige Qualifizierung mit dem Ziel der Vermittlung sollen langfristige

Perspektiven aufgezeigt werden.

|
!
|
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|
|
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JS-IBK2014-195

Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Baustein

Kreuzen Sie Ihren Baustein an

Aufsuchende Jugendsozial.

Niedrigschwellige Beratung / Clearing

Förderlücke
Geben Sie Ihre Förderlücken an

In der Gruppe der Jugendlichen ohne Schulabschluss gibt es eine große Anzahl, die keine Förderung ai
‚erfährt. Sie sind oft nicht mehr bei der Arbeitsverwaltung im Rechtskreis SGB Il und Ill registriert und
fallen damit aus Förder- und Vermittlungsangeboten von Jobcenter und Arbeitsagentur heraus.

Fördergebiet
Geben Sie Ihre Fördergebiete an

|Eberstadt Süd, Pallaswiesenviertel, K

Teilnehmerzahl (weiblich)
Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein.

Teilnehmerzahl (männlich)

Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein.

100 |

Projektname

Stadtteilorientierte Beratungsangebote / Träger: Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)
Projektbeschreibung

Beschreiben Sie das Projekt
Kerngebiete des Projekts sind:

- Niedrigschwellige Beratungsangebote und mittelfristige, individuelle Begleitung und Betreuung (Case
Management) in den Stadtteilen Eberstadt-Süd, Pallaswiesenviertel und Kranichstein

- Vernetzung und Aufbau bzw. Umsetzung einer verbindlichen Kooperation mit den abgebenden |
Schule (H+R, Gesamtschulen) im Stadtteil, den Jugendzentren und der Schulsozialarbeit wie den
Trägern der Jugendhilfe als Ausgangsbasis.

- Anbieten offener Angebote im Kontext Berufsorientierung, Berufswegeplanung, Bewerbung und
Kommunikation.

- Begleitung sowie Klärung und mittelfristige individuelle Unterstützung bei Fragestellungen zum |
Beruf/Ausbildung/Qualifizierung, Wohnen, Eltern, Verschuldung sowie andere die berufliche Integration |
hemmende Problemstellungen.

In Darmstadt besteht ein nahezu ausgeglichener Ausbildungsmarkt und eher ein Bedarf der Betriebe
an Fachkräftenachwuchs. Das bedeutet, dass die Jugendlichen, die unversorgt oder nicht gemeldet
sind, durch gezieltes Auffinden und Zuführen zu Maßnahmen durch Förderangebote auf einen
aufnahmebereiten Ausbildungsmarkt treffen können.

Die beschriebenen Maßnahmen unterstützen das hohe Niveau des Ausbildungsmarktes. Sie tragen zu |
einer zielgerichteten Förderplanung und einer Ausschöpfung der Reserven gerade in den städtischen
Gebieten mit Förderbedarf bei. Damit wird die Bildung einer in mehreren Hinsichten riskanten,
unversorgten Subkultur unbeschäftigter Jugendlicher und junger Erwachsener (oft mit
Migrationshintergrund).

Insgesamt in Folge der beantragten Projekte kann eine wesentlich bessere und gezieltere Auslastung |
auch der bereits vorhandenen Fördermaßnahmen verschiedener Träger oder auch von Betrieben (EQ-

Maßnahmen) gewährleistet werden. Somit sind also auch fiskalische Folgeeffekte zu erwarten. |

Baustein

Kreuzen Sie Ihren Baustein an

ICase Management

Niedrigschwellige Beratung / Clearing

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JS-IBK2014-195

Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Förderlücke
Geben Sie Ihre Förderlücken an

Es fehlen sozialraumbezogene offene Angebote für Jugendliche/junge Erwachsene, die sich nicht
‚einem bestimmten Rechtskreis zuordnen lassen oder die sich dort nicht konform verhalten, um an
Alan Vollzeitmaßnahme teilnehmen zu können, z.B. Jugendliche, die ihrer Schulpflicht nicht

|nachkommen.

Fördergebiet

Sepen Sie Ihre | an

Teilnehmerzahl (weiblich)

Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein.

1144 En

Teilnehmerzahl (männlich)
Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein.

DE a FE Eee

144 |

Projektname

Projektbeschreibung
Beschreiben Sie das Projekt

Ziel des Projektes ist es, die Kinder und Jugendlichen wieder in die allgemeinen bzw. een
Bildungsangebote zurückzuführen. Das übergeordnete Projektziel ist der Ausgleich sozialer und ggf.

Der Süden Eberstadts, insbesondere die Kirchtannensiedlung, zählt zu den vier stark gefährdeten
|Bezirken in Darmstadt mit extrem hohen Belastungen. Die Erfahrungswerte der Schulsozialarbeit in
Eberstadt weisen ebenso auf die hohe Bedarfslage hin, präventive und akute Maßnahmen zur
Verringerung bzw. Vermeidung von Schulabstinenz zu implementieren.

individueller Beeinträchtigungen durch sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe.

Seite 41 von 51

5.2

JS-IBK2014-195

Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Baustein

Kreuzen Sie Ihren Baustein an

Case Management |

Aufsuchende Jugendsozial.

Niedrigschwellige Beratung / Clearing

Förderlücke
Geben Sie Ihre Förderlücken an

|Frühzeitiges Erkennen und Intervenieren bei Unterstützungsbedarf für Schulverweigerer, um Brüchen |

‚und Abbrüchen auf dem Bildungsweg entgegenzuwirken und individuell erfolgreiche Bildungskarrieren
zu ermöglichen. Aufbau einer Vernetzungsstruktur von Angeboten und Zuständigkeiten im Sozialraum.

Fördergebiet
Geben Sie Ihre Fördergebiete an

[Eberstadt-Süd
(in Kooperation mit den ortsansässigen Schulen)

Teilnehmerzahl (weiblich)

Geben Sie die Anzahl der weiblchen Teilnehmer ein.

Teilnehmerzahl (männlich)

Geben Sie die Anzahl der männlichen Teilnehmer ein.
160 |

Mikroprojekte

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a)

JS-IBK2014-195

Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Mikroprojekte als Mehrwert

Beschreiben Sie, was Sie mit dem Baustein "Mikroprojekte" als Mehrwert für die Fördergebiete
erreichen möchten.

Die geplanten Mikroprojekte verfolgen einen niedrigschwelligen Ansatz und wollen diejenigen
\ansprechen, die durch bestehende Programme nicht erreichbar sind. Diese sind besonders von
‚Bildungs-und Qualifikationsmangel, Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit sowie von den damit
‚einhergehenden Problemlagen betroffen. Die Erfahrung zeigt, dass die Perspektivlosigkeit der
Jugendlichen hauptsächlich mit der Schaffung von beruflichen Perspektiven gemindert oder langfristig
‚gelöst werden kann. Die geplanten Maßnahmen erreichen diese unversorgten Jugendlichen an ihren
Aufenthaltsorten. Vielen Jugendlichen der Zielgruppe fehlt die Erfahrung, dass sie durch Arbeit mit
‚Sinnhaftigkeit und Gebrauchswert, die auch einen Mehrwert fürs Quartier darstellt ( z. B.
Nachbarschaftshilfe, Reparaturarbeiten an Vandalismusschäden), Erfolge erzielen und sich

Stärkung des Selbstbewusstseins und Vermittlung, sollen langfristige Perspektiven aufgezeigt werden,

Seite 43 von 51

qualifizieren können. Durch die niederschwellige Qualifizierung, mit dem Ziel der Motivationsförderung, |

um das Abrutschen in eine „Schwarzarbeits-Karriere“, in das kriminelle Milieu oder einen lebenslangen |
Bezug von ALG Il frühzeitig zu verhindern.
|

|

b)

JS-IBK2014-195

Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Konzeption und Auswahl von Mikroprojekten

Legen Sie dar, nach welchen Kriterien Sie Mikroprojekte konzipieren bzw. auswählen und wer an der
Gestaltung bzw. Auswahl der Mikroprojekte beteiligt werden soll. Beschreiben Sie die inhaltliche und/
oder strukturelle Verknüpfung der Mikroprojekte untereinander und mit den anderen methodischen
Bausteinen. Bitte skizzieren Sie auch schon konkret angedachte Mikroprojekte.

Qualifizierung. Neu gewonnenes Selbstbewusstsein eröffnet neue berufliche und gesellschaftliche
Perspektiven und aktiviert Lernpotentiale. Diese Weiterentwicklung bietet den Jugendlichen die
‚notwendige Ausgangsbasis für berufliche Orientierung und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Es |
‚sind Produkte mit verschiedenem Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad geplant, von Tagesprojekten mit
|Eventcharakter bis hin zu längerfristigen Mikroprojekten mit Quartiersbezug und kleinen
‚Baumaßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes oder Errichtung einer Schülerfirma. Die Bürger
'des Quartiers werden mit einbezogen. Die Stärkung eigenverantwortlichen Handelns betrifft alle
Beteiligten, insofern werden die Jugendlichen motiviert und dabei unterstützt vereinbarte Aufgaben |
‚selbstständig zu erledigen.

M1) Einzel- und Gruppenangebote zur Motivations- und Mobilitätsüberprüfung und -förderung (zZ. B.
thematische Exkursionen mit anschließender Präsentation).

M2) TN können im Rahmen von Praxisprojekten stundenweise ehrenamtlich im Cafe (N)Immersatt
tätig werden. Durch „learning-by-doing“ werden die Teilnehmenden mit persönlich nutzbaren Inhalten
an den Bildungsbereich und Arbeitsmarkt herangeführt.

M3) Förderung der Identifikation mit dem Stadtteil, durch zielgruppenübergreifende Planung und
Umsetzung von Festen und Veranstaltungen.

M4) Schülerfirmen/praxisorientiertes Lernen - Gemeinsam mit der Schule, den SuS, ihren Familien |
sowie den umliegenden Kooperationspartnern (Jugendzentren, soziale Institutionen, Polizei, Betriebe), |
soll der Ort Schule zu einem attraktiven Lern- und Lebensort gestaltet werden (Schul-/Stadtteilcafe,
Dienstleistungen im Bereich Catering/Unterstützung bei Betriebsfesten und/oder privaten Festen usw.) |
M5) Handwerkliche Mikroprojekte: Mikroprojekte mit Quartiersbezug und kleine Baumaßnahmen zur |
Gestaltung des Wohnumfeldes’z.B. Fahrradständer, Sitzgeräte, kleinere Reparaturen |

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c)

d)

5.3

JS-IBK2014-195

Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Verknüpfung der Mikroprojekte mit dem Integrierten Stadt(teil)entwicklungskonzept und
städtebaulichen Investitionen

Sofern das Vorhaben in den Fördergebieten des Programms "Soziale Stadt " umgesetzt wird:
Beschreiben Sie, ob und wie der Baustein Mikroprojekte

a) in das Integrierte Stadt(teil)entwicklungskonzept eingebettet ist

b) mit den städtebaulichen Investitionen (einschließlich vorbereitende Maßnahmen wie
Bürgerbeteiligung) des Programms verknüpft werden soll. eg: e N er

Die geplanten Mikroprojekte nutzen teilweise die im Rahmen der „Sozialen Stadt“, BIWAQ und
"Stärken vor Ort" entstandene Infrastruktur und knüpfen daran an. In den Fördergebieten existieren
Stadtviertelrunden, welche unter Einbeziehung aller lokalen Akteure eine permanente Fortschreibung
eines, an den täglichen Notwendigkeiten orientierten, sozialen Entwicklungskonzeptes und deren
Umsetzung bewerkstelligt. Hierzu zählen die Fortführung der sozial-beruflichen Aktivitäten der Akteure,
aber auch die städtebaulichen Aktivitäten der kommunalen "Bauverein-AG", welche den größten Teil
des Wohnraums bewirtschaftet. An Letzterem docken vor allem einige der Projekte an, z.B. die
Werkstatt-Süd oder das Cafe (N)immersatt. Über den Prozess der regelmäßig tagenden
Stadtviertelrunden findet eine breite Bürgerbeteiligung statt. Am ehemaligen Bundeswehrstandort
'Grenzallee' ist die Einrichtung einer Jugendwerkstatt in Eberstadt-Süd entstanden. 2003 wurde die
Grenzallee 4-6 durch die Stadt mit Mitteln des Bund-Länder-Programms 'Soziale Stadt' erworben. Der
Werkhof, das Bildungswerk der Hess. Wirtschaft, die Mobile Praxis und das Zirkusprojekt Waldoni |
nutzen die Gebäude nach dem Umbau. Die Liegenschaft Jägertorstraße 179 in Kranichstein lag
jahrelang brach. Die Werkstattgebäude wurden umfunktioniert und mittlerweile ist der JugendKlub
Kranichstein als Ort der Jugendarbeit im Stadtteil etabliert. Das Gebäude wurde im Rahmen des Bund-
Länder-Programms "Soziale Stadt' modernisiert.

|
|

Verknüpfung der Mikroprojekte mit BIWAQ

Sofern in den Fördergebieten auch Projekte des ESF-Bundesprogramms BIWAQ des BMUB
umgesetzt werden oder beantragt werden sollen:

Beschreiben Sie, wie Sie die Mikroprojekte mit den Programmaktivitäten im Rahmen von BIWAQ im
Sinne _der integrierten Stadtentwicklung verknüpfen möchten. m. OA ON: er RT ER
Die Mikroprojekte sind so konzipiert, dass sie zukünftig mit BIWAQ-Projekten verknüpft werden

können. Die Stadt Darmstadt plant eine Bewerbung bei der kommenden BIWAQ Ausschreibung und |
führt so auch die Erfahrungen und Arbeitsergebnisse der vorangegangenen BIWAQ-Projekte fort. |
Angedacht ist eine gezielte Verzahnung der Förderung junger benachteiligter Menschen im Übergang-
Schule-Beruf mit Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten Menschen. Beide Zielgruppen haben es;
in der Regel nach wie vor schwer, auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu bestehen. Auch wenn die
Gründe oft verschiedene sind, verbindet die Zielgruppen die Problematik, dass keine
Regelmaßnahmen greifen. Die (z.T. auch generationsübergreifend geplanten) Mikroprojekte sollen im
Sinne eines integrierten Handelns dabei unterstützen, die Qualifikation und beruflichen Perspektiven
der Bewohner/innen vor Ort zu fördern, das Wohnumfeld des Quartiers zu verbessern sowie die lokale
Ökonomie zu stärken. Die abgegrenzten Projekte bieten eine sehr gute Möglichkeit gegenseitig eine
Vorbildfunktion einzunehmen und voneinander zu lernen, damit wird das lebenslange Lernen aller
Teilnehmer/innen unterstützt.

Kohärenz und Zusammenarbeit

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a)

„verfestigen. Eine besondere Herausforderung ist es hierbei, bereits gemachte positive Erfahrungen aus

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Abgrenzungen und Verknüpfungen

Beschreiben Sie, wie die neuen Projekte sich von den unter 4a) benannten Angeboten abgrenzen, wo
Verknüpfungen sinnvoll sind und wie Sie diese sicherstellen.
Die Stadt Darmstadt möchte das Programm „Jugend stärken im Quartier“ nutzen um innovative neue
Ideen und Ansätze zu erproben und daraus zukünftige Handlungsschritte abzuleiten und ggf. zu

den Vorgängerprogrammen einzubinden und den aus den Ergebnissen erarbeiteten
‚quartiersbezogenen Handlungsbedarf in das Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
‚einzubinden.

‚Beispielsweise kann hier die Jugendberufsagentur benannt werden, die i in Darmstadt seit Langem
etabliert ist und aus deren Erfahrungen sich ergänzende wohnortnahe Angebote, insbesondere in den
‚Stadtgebieten mit erhöhtem Entwicklungsbedarf, ableiten lassen. Diesbezüglich ist eine enge
Verknüpfung mit den geplanten Projekten vorgesehen.

Die unter 4. a) benannten Maßnahmen stellen bruchstückhafte Ressourcen und Schnittstellen dar, die |
in dem Programm im Rahmen der geplanten Projekte zu der Entwicklung von quartiersbezogenen
ganzheitlichen Konzepten für die dort ansässigen Jugendlichen beitragen sollen. Darüber hinaus sind
die unter 4. a) benannten Maßnahmen nicht in allen der drei in der Interessenbekundung |
vorgesehenen Stadteilen vorhanden. Die geplante übergreifende Vernetzung bietet die Chance bereits |
vorhandene Maßnahmen auf andere betroffene Standorte zu übertragen und ggf. entsprechend zu
modifizieren.

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|
|

Ein Schwerpunkt der Projektplanungen liegt auf den Bereichen aufsuchende Sozialarbeit und auf dem
sinnstiftenden, handlungsorientierten Ansatz. Diese beiden Ansätze sind gerade in Fördergebieten der
Sozialen Stadt von besonders erfolgversprechender Bedeutung, konnten aber aufgrund fehlender
Ressourcen bisher nur bruchstückhaft umgesetzt werden.

Die geplanten Projekte werden im Sinne einer Querschnittsaufgabe von allen Beteiligten mit den
‚Jugendlichen partizipatorisch durchgeführt. Verknüpfungen erfolgen auf Grundlage einer engen
‚Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort, gesteuert durch die Koordinierungsstelle.

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b)

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Zusammenarbeit der Kooperationspartner

Legen Sie dar, mit welchen Kooperationspartnern (z. B. Schulen, Trägern des SGB Il und III,
Quartiersmanagement, Jugendmigrationsdiensten, Wirtschaftsakteuren, ehrenamtlichen Paten,
Freiwilligendiensten) Sie in welcher Form bei der Konzeption und Umsetzung der Projekte
zusammenarbeiten möchten.

Entsprechend des gesetzlichen ‚ Auftrags (8 13 SGB VIN) hat auch die Jugendberufshilfe i in Darmstadt
‚die Aufgabe, die berufliche und soziale Integration von jungen Menschen unter 27 Jahren zu
‚verbessern. Die Stadt Darmstadt hat es sich zum erklärten Ziel gemacht, die Kooperationen zwischen
der kommunalen Jugendberufshilfe, den Gremien des Jugendhilfeausschusses, dem Job Center, der
lokalen Agentur für Arbeit, den allgemeinbildenden Schulen und den beruflichen Schulen in Hinblick
auf die Verbesserung des Übergangsmanagements zu stärken. Mit der Schaffung einer AG
Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit‘ ($ 78 SGB VIII) wurden die Grundlagen geschaffen, alle
|IKooperationspartner an einen Tisch zu bekommen. Alle Beteiligten sind aufgefordert im Rahmen ihrer
‚Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten. |

Mit der Umsetzung der Jugendberufsagentur ist darüber hinaus eine gelungene
‚rechtskreisunabhängige Kooperation zwischen der Jugendberufshilfe der Stadt Darmstadt, dem Job
‚Center Darmstadt und der Berufsberatung der Arbeitsagentur gelungen.

|

In den Gebieten der sozialen Stadt bestehen Stadtviertelrunden, an denen sowohl die Akteure des
Stadtteils als auch interessierte BewohnerInnen teilnehmen. Hier werden u.A. auch neue Programme
ithematisiert und deren Wirkungsgrad besprochen und überprüft.

Ebenfalls als Umsetzung einer gelungenen Kooperation kann die Jugendwerkstatt in der Grenzallee
benannt werden, in der mehrere Träger unterschiedliche Angebote im Bereich Aktivierung anbieten.

|

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

6. Kommunale Koordinierungsstelle

a) Koordinierung und Steuerung

Werden die im Rahmen von "JUGEND STÄRKEN im Quartier" umzusetzenden Projekte durch den
örtlichen Wagen der öffentlichen Jugendhilfe koordiniert und gesteuert?

c) Konkrete Umsetzung der Koordinierung und der Steuerung

Beschreiben Sie, wie die Koordinierung und Steuerung konkret umgesetzt werden soll und gehen Sie
dabei auf Koordinierungs- und Steuerungsinstrumente ein, die. utzen wollen. sr

Das Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ hat für die W schaftsstadt Darmstadt eine
hervorgehobene Bedeutung. Bereits in der Koalitionsvereinbarung wurde weitere Unterstützung in den |
"Soziale Stadt" Stadtgebieten verankert. Die Stadt Darmstadt hat sich daher entschieden die
Steuerung des Programms in Eigenregie umzusetzen. Die Koordinierungsstelle wird bei der
\„Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit‘ angesiedelt, wodurch von Beginn an ein inhaltlicher Bezug
‚zu der übergeordneten Steuerungsfunktion der Jugendberufshilfe gewährleistet wird.

|

|Für das Programm wurden Projektpartner ausgewählt, die über langjährige Erfahrungen in der
Jugendberufshilfe und in der Arbeit in Sozialen Stadtgebieten verfügen. Eine enge und gute |
[Kooperation mit den Trägern besteht seit langen Jahren. |

be Steuerung und Umsetzung des Programms erfolgt auch in bereits bestehenden Strukturen: OloV
ISIALISTURESKIOIE Treffen, AG nach 8 78 SGB VIll Jugendberufshilfe, Steuerungsgruppe
Schulsozialarbeit, Stadtviertelrunden, Kooperation Offene JugendArbeit Kranichstein (KOJAK),
Hauptamtlichentreff, etc..

Der/die KoordinatorIn wird ergänzend die Projekte vor Ort besuchen, um eine praxisorientierte
‚Steuerung zu gewährleisten, die die konkreten Aktionen und Probleme vor Ort berücksichtigt.

‚Mit den am Programm beteiligten Projektträgern wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen, in dem
einerseits die Kooperationsinhalte und -strukturen aber auch der Evaluierungsbedarf festgeschrieben |
werden. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit allen am Programm Beteiligten ausgewertet. Die |
Auswertungen erfolgen regelmäßig während der Programmlaufzeit, werden kontinuierlich
‚fortgeschrieben und es werden daraus Handlungsschritte abgeleitet. Um eine breite Transparenz
|herzustellen, werden auch andere Stellen, wie Jugendhilfeplanung, Jugendamtsleitung und die
politische Ebene regelmäßig informiert und bei Bedarf in die Prozesssteuerung eingebunden. |

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a)

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Verstetigung

Strategie

Beschreiben Sie Ihre Strategie zur dauerhaften Übernahme der erfolgreich erprobten Strukturen und
Projekte nach Beendigung der ESF-finanzierten Modellphase. ————  .2 0000.

Das Thema Verstetigung hat für die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch bei dem Programm „JUGEND
ISTÄRKEN i im Quartier eine zentrale Bedeutung. Daher werden alle im Rahmen des Programms
|geplanten Projekte und Aktionen sowie Steuerungs- und Organisationsformen in Hinblick auf
‚Nashhallaxet ausgerichtet. |

|In diesem Zusammenhang ist es nicht nur von Bedeutung Projekte und Aktionen langfristig zu sichern
‚sondern noch einmal zusammenzutragen, welche Lernprozesse der beteiligten Akteure erfolgreich
umgesetzt wurden und welche neuen und tragfähigen Arbeits- und Kooperationsformen nachhaltig
entstanden sind.

Aus genanntem Grund ist geplant die Akteure des Programms „JUGEND STÄRKEN im Quartier‘ von
Beginn an in bereits bestehende Netzwerke einzubinden. So werden Themenstellungen und
Schwerpunkte frühzeitig transportiert und Problemstellungen gemeinsam auch mit nicht am Programm
beteiligten Akteuren besprochen und ggf. gelöst.

Eine Strategie besteht darin, die Frage der abnehmenden Ressourcen im Netzwerk zu thematisieren |
‚und damit die Frage der Verstetigung und möglicher Strategien hervorzuheben. Durch Workshops, die |
‚an Inhalten des Programms ausgerichtet sind, können gemeinsame Anliegen gezielt herausgearbeitet |
|werden. Durch die Dokumentation der Ergebnisse wird die Grundlage geschaffen, |
Verbesserungsbedarfe sehr konkret mit Entscheidungsträgern (Politik, Behörden, Wirtschaft usw.) zu
kommunizieren.

Weiterhin sollen, Projekte und Aktionen identifiziert werden, die für den jeweiligen Standort von
zentraler Bedeutung sind, um diese in eine dauerhafte Finanzierung und/oder Trägerschaft zu
überführen. Hiermit sind allerdings nicht nur die im Rahmen des Programms initiierten Projekte und
Aktionen gemeint, vielmehr betrifft dies auch Projekte und Aktionen, deren Bedarfe sich erst während
der Programmlaufzeit ergeben.

Je expliziter und bewusster die Verstetigung von Beginn an strategisch in den Blick genommen wird,
\desto höher sind die Erfolgsaussichten.

1 nn = ERER J

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8.

8.1

8.2

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Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Finanzierungsplan

Kostenkalkulation |

wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Geben Sie die jährlichen Gesamtkosten für das Vorhabens und die Höhe der Kofinanzierung an.
Sofern Sie den Baustein "Mikroprojekte" beantragen, weisen Sie gesondert die Höhe der Mittel aus, die
auf diesen Baustein entfällt. Die Angaben zu den ESF-Mitteln werden automatisch berechnet.

Bitte beachten Sie, dass der ESF-Interventionssatz für jedes Zielgebiet festgeschrieben ist. Ihre
Kommune liegt im Zielgebiet "Stärker entwickelte Regionen", demnach beträgt Ihr ESF-
Interventionssatz 50 Prozent.

Die ESF-Zuwendung sollte auf ein Förderjahr gerechnet maximal 150.000 » betragen. Wird auch der
methodische Baustein "Mikroprojekte" beantragt, erhöht sich die maximale ESF-Zuwendung um die für
diesen Baustein veranschlagten Mittel auf bis zu 200.000 = pro Förderjahr. Bitte beachten Sie, dass die
ESF-Mittel für die Mikroprojekte auf ein Förderjahr gerechnet mindestens 20.000 x und maximal 50.000
u betragen müssen. Die Angaben der ESF-Mittel für die Mikroprojekte errechnen sich aus den
Angaben der Gesamtkosten der Mikroprojekte pro Jahr und dem berechneten Kofinanzierungsatz in
Ihrem Vorhaben.

Finanzierungsplan mit Baustein Mikroprojekt
2015 2016 2017 2018 Gesamt Anteil
N N Een i BE SEE A ana = N an
Kosten (gesamt) 399,500.00 € 399,500.00 € 399,500.00 € 399,500.00 € 1,598,000.00€ 100.00 %)
ee _—— ——
davon | |
Mikroprojekte 100,000.00 a 100,000.00 a 100,000.00 €) 100,000.00 €) a 400,000.00€ 25.03 %
Kofinanzierung 199,750.00 €) 199,750.00 € 199,750.00 €) 199,750.00 € 799,000.00 € 50.00 %,
| ESF-Mittel 199,750.00 € 199,750.00 € 199,750.00 €) 199,750.00 € 799,000.00€ 50.00 %
a nn ! _— — a
|: mikroprojektel 50,000.00 €] 50,000.00 € 50,000.00 € 200,000.00 € 12.52 %
Angabe zur Kofinanzierung
In welcher Form beabsichtigen Sie die Kofinanzierung beizubringen?
Eigenmittel der Stadt Darmstadt, Personalgestellung, Drittmittel und Spenden. |

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JS-IBK2014-195

Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier (1)

Unterschrift
"Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der vorstehenden Angaben."

Ort
Darmstadt

Datum
15.08.2014 |

Vorname

Thomas

Nachname

Gehrisch

Funktion

|Leiter des

Rechtsverbindliche Unterschrift(en) der zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der Kommune befugte
Person(en)

Gehrisch
Stempel \yjecan- Leiter des Jugendamtes
Darı
Der Magistrat
Jugendamt

Frankturter Straße 72
64293 Darmstadt

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Beratungsverlauf (4)

TOP 10
TOP 468
TOP 54
TOP 33

Orte (3)

  • Frankfurter Straße 71
  • Grenzallee 4
  • Jägertorstraße 179

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0393
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.10.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00