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AN/0595/2020

Zweitwohnsteuer in Köln

AfD Anfrage nach § 4 11.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020, TOP 4.3

AfD Anfrage nach § 4

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AfD Anfrage nach § 4

1621 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
stephan.boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.05.2020 
AN/0595/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.05.2020 
 
Zweitwohnsteuer in Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Die AfD Fraktion bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden 
Ratssitzung zu nehmen: 
 
Die Stadt Köln erhebt für eine angemeldete Zweitwohnung eine Steuer in Höhe von 
10% der Nettokaltmiete.  
Befreit von dieser Steuer sind beispielsweise aus beruflichen Gründen gehaltene 
Wohnungen eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. Lebenspart-
ners, dessen eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen 
Gemeinde befindet, soweit sich dieser überwiegend im Stadtgebiet aufhält und die 
eheliche bzw. die lebenspartnerschaftliche Wohnung die Hauptwohnung ist. Als b e-
rufliche Gründe gelten auch solche Tätigkeiten, die zur Vorbereitung auf die eigentli-
che Erwerbstätigkeit erforderlich sind, wie beispielsweise Studium, Lehre, Ausbildung 
oder Volontariat. Daher fragen wir die Verwaltung:  
 
1. Wie viele Bürger bezahlen derzeit in der Stadt Köln die Zweitwohnsteuer? 
 
2. Wie hoch waren die Einnahmen für die Stadt Köln durch die Zweitwohnungssteuer 
in den einzelnen Jahren seit 2016? 
 
3. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand um diese Steuer zu generieren? 
 
gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

14.05.2020 Rat
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0595/2020
Typ
AfD Anfrage nach § 4
Datum
11.05.2020
Erstellt
11.05.2020 11:37