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Zweitwohnsteuer in Köln
AfD Anfrage nach § 4 AN/0595/2020 vom 11.05.2020
Stand: Am 14.05.2020 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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AfD Anfrage nach § 4
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.05.2020 AN/0595/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.05.2020 Zweitwohnsteuer in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Die AfD Fraktion bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu nehmen: Die Stadt Köln erhebt für eine angemeldete Zweitwohnung eine Steuer in Höhe von 10% der Nettokaltmiete. Befreit von dieser Steuer sind beispielsweise aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. Lebenspart- ners, dessen eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, soweit sich dieser überwiegend im Stadtgebiet aufhält und die eheliche bzw. die lebenspartnerschaftliche Wohnung die Hauptwohnung ist. Als b e- rufliche Gründe gelten auch solche Tätigkeiten, die zur Vorbereitung auf die eigentli- che Erwerbstätigkeit erforderlich sind, wie beispielsweise Studium, Lehre, Ausbildung oder Volontariat. Daher fragen wir die Verwaltung: 1. Wie viele Bürger bezahlen derzeit in der Stadt Köln die Zweitwohnsteuer? 2. Wie hoch waren die Einnahmen für die Stadt Köln durch die Zweitwohnungssteuer in den einzelnen Jahren seit 2016? 3. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand um diese Steuer zu generieren? gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf
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