4259/2022
Strukturförderfonds 2023 / 2024
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Anlage Förderprogramm
6902 Zeichen
Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates V – Soziales, Gesundheit und Wohnen und des Amtes für Integration und Vielfalt der Stadt Köln zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023 1. Ziel und Zweck der Zuwendung Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für Dezernat V – Soziales, Gesundheit und Wohnen und das Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus dem oben genannten Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. 2. Was kann gefördert werden? Gefördert werden anteilig krisenbedingte Mehrbedarfe im Bereich der Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2023 nicht berücksichtigte Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Energiekosten (in Folge des Ukraine- Krieges). 3. Wer erhält eine Zuwendung? Antragsberechtigt sind Vereine, Träger und Institutionen (juristische Personen), die im Jahr 2023 eine institutionelle Förderung oder Stellenförderung (Personalkostenförderung) durch Dezernat V – Soziales, Gesundheit und Wohnen oder das Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln erhalten. Voraussetzung hierbei ist, dass die Förderung vollumfänglich aus kommunalen Mitteln erfolgt. Beim Erhalt von drittmittelgeförderten Zuschüssen, bei der beispielsweise neben der kommunalen Zuwendung auch Fördermittel des Bundes oder des Landes weitergeleitet werden, besteht bezogen auf diese Zuschüsse keine Berechtigung zur Antragstellung. Antragsberechtigt ist ebenfalls nicht, wer im Jahre 2023 vom Dezernat V – Soziales, Gesundheit und Wohnen oder vom Amt für Integration und Vielfalt keine kommunale Förderung erhält. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig zu strukturerhaltenden Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes zur Kompensation steigender Personal- und Energiekosten. Dies gilt auch, wenn Hilfen von Bund oder Land erst im Laufe des Jahres 2023 bewilligt werden. Eine bereits erhaltene Förderung auf Basis dieser Richtlinie ist dann gegebenenfalls (anteilig) zu erstatten Ausnahme: Förderprogramme mit Sammelansätzen Neben Ansätzen zur institutionellen Förderung oder Stellenförderung (Personalkostenförderung) von Trägern und Projekten sind im Haushaltsplan auch Förderprogramme mit Sammelansätzen veranschlagt, aus denen Träger Mittel für erst bei Antragstellung konkret zu benennende Maßnahmen abrufen können. Hier können gestiegene Kosten bereits im aktuellen Förderantrag einkalkuliert werden. Daher erübrigt sich ein gesonderter Antrag auf Hilfen aus dem Strukturförderfonds. Um Anzahl und Qualität geförderter Leistungen und Projekte konstant zu halten, werden diese Förderprogramme aus dem Strukturförderfonds pauschal um 5 % des Haushaltsplanansatzes aufgestockt. Dies gilt im Amt für Integration und Vielfalt für folgende Förderprogramme: - LSBTI Förderprogramm für Gewaltprävention und Antidiskriminierung - Antirassismusmittel - Integrationsbegleitende Unterstützung von Geflüchteten, Eingewanderten und weiteren Menschen mit Migrationsgeschichte 4. In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Zuwendung? Gefördert wird die Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023. Die Fördermittel stehen für das Jahr 2023 zur Verfügung und die Förderung muss bis zum 31.12.2023 für den beantragten Förderzweck verausgabt werden. Der Förderzeitraum wird auf den 01.01.2023 bis 31.12.2023 festgelegt. Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für rein kommunale Zuschüsse, die Vereine, Träger und Institutionen im Jahr 2023 vom Dezernat V – Soziales, Gesundheit und Wohnen oder vom Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln erhalten. Förderfähig ist die Teilkompensation von bis zu 80% der entstehenden Mehraufwendungen. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von mindestens 20% der Mehrkosten zu tragen ist. Auf Basis dieser Richtlinie können zusätzliche Mittel bis zu einer Höhe von maximal 5% der ursprünglichen Gesamtfördersumme beantragt werden. Für das Jahr 2024 wird gegebenenfalls eine gesonderte Richtlinie zu gegebener Zeit veröffentlicht. Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher Kostensteigerungen werden nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus gewährten zusätzlichen Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden 5. Verfahren Antragstellung Die Förderung aus dem oben genannten Strukturförderfonds ist antragsgebunden. Anträge sind bei der Dienststelle zu stellen, die auch den ursprünglichen Zuschuss für 2023 bewilligt. Die Förderung kann im Jahr 2023 laufend beantragt werden. Anträge werden nach Posteingang bearbeitet, bis die Zuwendungsmittel aufgebraucht sind. Anträge sind an: Amt für Integration und Vielfalt: 16-Strukturfoerderfonds@stadt-koeln.de Stabsstelle Sozialplanung / Sozialberichterstattung: LebenswerteVeedel@stadt-koeln.de Amt für Soziales, Arbeit und Senioren: Sozialamt.Strukturfoerderfonds@Stadt-koeln.de Gesundheitsamt: 53-Strukturfoerderfonds@stadt-koeln.de zu richten. Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: - Erklärung über die zu erwartenden Kostensteigerungen im Bereich Personal- und/oder Energiekosten in Folge des Ukraine Krieges - Erläuterung der einzelnen Kostenpositionen - Erklärung, welche vorrangigen Maßnahmen zur Kompensation der steigenden Kosten ergriffen werden - Benennung von getroffenen Energiesparmaßnahmen - Erklärung, ob anderweitige Hilfen oder strukturerhaltende Fördermittel für den gleichen Zweck, beispielsweise bei Bund oder Land beantragt beziehungsweise bezogen wurden/werden. Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, insbesondere Erhalt von anderweitigen Hilfen oder strukturerhaltenden Fördermitteln, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Bewilligung Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Förderung und die Auszahlung der Mittel sind davon abhängig, dass dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat. Verwendungsnachweis Die Fördermittelnehmer bestätigen im Verwendungsnachweis die zweckentsprechende Verwendung der Mittel mittels des entsprechenden Vordrucks. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2024 vorzulegen. Die Belege sind über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. 6. Schlussbestimmung Das Förderprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Geänderter Beschluss des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren
2856 Zeichen
Geschäftsführung
Ausschuss für Soziales,
Seniorinnen und Senioren
Herr Krämer
Telefon: (0221) 221-21064
Fax: (0221) 221-29241
E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-
koeln.de
Datum: 25.01.2023
Auszug
aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales,
Seniorinnen und Senioren vom 19.01.2023
öffentlich
4.7 Strukturförderfonds 2023 / 2024
hier: Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds
des Dezernates V – Soziales, Gesundheit und Wohnen und des Amtes
für Integration und Vielfalt der Stadt Köln zur Abmilderung der steigen-
den Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr
2023
4259/2022
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren stimmt der Vorlage mit folgender
Änderungen zu:
In der Vorlage auf Seite 3 Absatz 4 Satz 2 das Wort „vollumfänglich“ zu strei-
chen.
1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren und der Ge-
sundheitsausschuss beschließt – jeweils für seinen Zuständigkeitsbe-
reich- das „Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförder-
fonds“ des Dezernates V - Soziales, Gesundheit und Wohnen und des
Amtes für Integration und Vielfalt im Dezernat der Oberbürgermeisterin
mit der Maßgabe, im Förderprogramm unter 3.) Absatz 2 Satz 1 das
Wort “vollumfänglich“ zu streichen sowie in Satz 3 das Wort „eben-
falls“ zu streichen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teiler-
gebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teil-
planzeile 15-Transferaufwendungen wie folgt zur Verfügung gestellt:
Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen: 1.970.000 €
Dezernat der Oberbürgermeisterin –
Amt für Integration und Vielfalt: 285.000 €
2.255.000 €
Begründung der Dringlichkeit
Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen kann die Vorlage
nicht fristgerecht in den Beratungsgang eingebracht werden. Eine Beschlussfassung
in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am
19.01.2023 und in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 24.01.2023 ist erfor-
derlich, damit im Anschluss an die Sitzung des Finanzausschusses am 06.02.2023 mit
der Umsetzung begonnen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt, SPD und FDP und bei
Enthaltung der Fraktion Die Linke mehrheitlich beschlossen.
Änderungsantrag zu Vorlage 4259/2022, Strukturförderfonds 2023 /
2024, hier: Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförder-
fonds des Dezernates V – Soziales, Gesundheit und Wohnen und des
Amtes für Integration und Vielfalt der Stadt Köln zur Abmilderung der
steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges
im Jahr 2023
AN/0100/2023
Von den antragstellenden Fraktionen SPD und Die Linke zurückgezogen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
OB/16/160/3
V
Vorlagen-Nummer
4259/2022
Freigabedatum
11.01.2023
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Strukturförderfonds 2023 / 2024
hier: Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates
V – Soziales, Gesundheit und Wohnen und des Amtes für Integration und Vielfalt der
Stadt Köln zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des
Ukraine-Krieges im Jahr 2023
Beschlussorgan
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Gesundheitsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren und der Gesundheitsausschuss
beschließen – jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich – das „Förderprogramm für Zuwen-
dungen aus dem Strukturförderfonds“ des Dezernates V - Soziales, Gesundheit und Woh-
nen und des Amtes für Integration und Vielfalt im Dezernat der Oberbürgermeisterin und
beauftragen die Verwaltung mit der Umsetzung.
2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan 0504-
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen
wie folgt zur Verfügung gestellt:
Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen: 1.970.000 €
Dezernat der Oberbürgermeisterin – Amt für Integration und Vielfalt: 285.000 €
2.255.000 €
Begründung der Dringlichkeit
Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen kann die Vorlage nicht frist-
gerecht in den Beratungsgang eingebracht werden. Eine Beschlussfassung in der Sitzung des
Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 19.01.2023 und in der Sitzung des
Gesundheitsausschusses am 24.01.2023 ist erforderlich, damit im Anschluss an die Sitzung
des Finanzausschusses am 06.02.2023 mit der Umsetzung begonnen werden kann.
Integrationsrat 17.01.2023
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023
Gesundheitsausschuss 24.01.2023
Finanzausschuss 06.02.2023
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.255.000,00 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Zusammenfassung in einfacher Sprache:
Viele Träger, Vereine und Institutionen müssen wegen des Ukraine-Krieges mehr
Geld für Personal und Betriebskosten und Energie bezahlen. Die Stadt Köln stellt
deshalb für 2023 und für 2024 Fördermittel, den Strukturförderfonds, in Höhe von fünf
Millionen Euro zur Verfügung, um Trägern, Vereinen und Institutionen zu helfen. Die
Träger, Vereine und Institutionen können einen Antrag stellen, um Geld aus diesem
Strukturförderfonds zu bekommen. Die Einzelheiten sind im Förderprogramm be-
schrieben. Diese findet sich in der Anlage. Diese Beschlussvorlage und das Förder-
programm gilt für Träger, Vereine und Institutionen, die im Jahr 2023 eine Förderung
vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, von der Stabsstelle Sozialplanung/ Sozi-
alberichterstattung bei Dezernat V, vom Gesundheitsamt oder vom Amt für Integration
und Vielfalt bekommen. Dafür sind 2,255 Millionen Euro vorgesehen.
Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für Dezernat V und das Amt für In-
tegration und Vielfalt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden
Personal- und Betriebs-/Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges konfrontiert.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 im Rahmen seiner
3
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 im Haushalt 2023 und 2024
jeweils 5.000.000 € zur Verfügung gestellt, um diese Mehrbelastungen im Rahmen
bestehender städtischer Förderungen zielgerichtet abzumildern.
Entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für freiwillige För-
derungen wurden dem Dezernat OB (Amt für Integration und Vielfalt) jährlich
285.000 € und dem Dezernat V jährlich 1.970.000 € zugeteilt (siehe Mitteilung im Fi-
nanzausschuss am 05.12.2022 (3876/2022)).
Unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten in der Förderstruktur
sowie der im Ratsbeschluss vom 10.11.2022 formulierten Maßgaben haben das Amt
für Integration und Vielfalt und das Dezernat V ein gemeinsames Förderprogramm
konzipiert (siehe Anlage).
Förderberechtigt im Sinne des Förderprogrammes sind Vereine, Träger und Institutio-
nen (juristische Personen), die im Jahr 2023 eine institutionelle Förderung oder eine
Stellenförderung durch Dezernat V und/oder das Amt für Integration und Vielfalt erhal-
ten.
Voraussetzung ist, dass die Förderung vollumfänglich aus kommunalen Mitteln be-
steht. Zudem kann eine Zuwendung grundsätzlich nur nachrangig zu strukturerhalten-
den Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes zur
Kompensation steigender Personal- und Energiekosten erfolgen.
Neben Ansätzen zur institutionellen Förderung oder Stellenförderung (Personalkos-
tenförderung) von Trägern und Projekten sind im Haushaltsplan auch Förderpro-
gramme mit Sammelansätzen veranschlagt, aus denen Träger Mittel für erst bei An-
tragstellung konkret zu benennende Maßnahmen abrufen können. Hier können ge-
stiegene Kosten bereits im aktuellen Förderantrag einkalkuliert werden, so dass sich
ein ergänzender Antrag auf Hilfen aus dem Strukturförderfonds erübrigt. Um Anzahl
und Qualität geförderter Leistungen und Projekte konstant zu halten, werden diese
Förderprogramme aus dem Strukturförderfonds pauschal um 5 % des Haushaltsplan-
ansatzes aufgestockt.
Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Höhe der möglichen Zu-
wendung sind dem im Anhang beigefügten Förderprogramm für das Jahr 2023 zu
entnehmen.
Für das Jahr 2024 wird zu gegebener Zeit ein Folgeprogramm erstellt, in die notwen-
dige Änderungen infolge von möglichen Landes-/Bundesregelungen oder Erfahrungen
im Verfahrensablauf einfließen werden.
Der Rat hat zusätzliche Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher
Kostensteigerungen nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt.
Es handelt sich bei den daraus finanzierten zusätzlichen Fördermitteln daher aus-
drücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den
Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht
verbunden.
Die Anträge auf Förderung im Rahmen dieses Förderprogrammes können voraus-
sichtlich im Anschluss an die Sitzung des Finanzausschusses am 06.02.2023 gestellt
werden.
Anlage
Förderprogramm
Geänderter Beschluss des Gesundheitsausschusses
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Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Frau Niemeyer Telefon: (0221) 221 23820 Fax: (0221) E-Mail: Sabine.Niemeyer@STADT- KOELN.DE Datum: 30.01.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 24.01.2023 öffentlich 5.1 Strukturförderfonds 2023 / 2024 hier: Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates V – Soziales, Gesundheit und Wohnen und des Amtes für Integration und Vielfalt der Stadt Köln zur Abmilderung der steigen- den Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023 4259/2022 Der SoSeSe empfiehlt dem Gesundheitsausschuss wie folgt zu beschließen: Beschluss: In der Vorlage auf Seite 3 Absatz 4 Satz 2 das Wort „vollumfänglich“ zu streichen. 1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren und der Gesundheitsaus- schuss beschließt – jeweils für seinen Zuständigkeitsbereich- das „Förderpro- gramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds“ des Dezernates V - Sozia- les, Gesundheit und Wohnen und des Amtes für Integration und Vielfalt im Dezer- nat der Oberbürgermeisterin mit der Maßgabe, im Förderprogramm unter 3.) Absatz 2 Satz 1 das Wort “vollumfänglich“ zu streichen sowie in Satz 3 das Wort „ebenfalls“ zu streichen und beauftragt die Verwaltung mit der Umset- zung. 2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 15-Transferauf- wendungen wie folgt zur Verfügung gestellt: Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen: 1.970.000 € Dezernat der Oberbürgermeisterin – Amt für Integration und Vielfalt: 285.000 € 2.255.000 € Abstimmungsergebnis: Der Gesundheitsausschuss beschließt in der Version des Sozialausschusses. Geändert beschlossen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4259/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.01.2023
- Erstellt
- 15.12.2022 10:13