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4259/2022

Strukturförderfonds 2023 / 2024

Beschlussvorlage Ausschuss 11.01.2023

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Anlage Förderprogramm

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Geänderter Beschluss des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Geänderter Beschluss des Gesundheitsausschusses

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Anlage Förderprogramm

6902 Zeichen

Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des 
Dezernates V – Soziales, Gesundheit und Wohnen und des Amtes für 
Integration und Vielfalt der Stadt Köln zur Abmilderung der steigenden 
Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023 
 
1. Ziel und Zweck der Zuwendung 
Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für Dezernat V – Soziales, 
Gesundheit und Wohnen und das Amt für Integration und Vielfalt der Stadt 
Köln freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden 
Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um 
diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet 
abzumildern, werden Fördermittel aus dem oben genannten 
Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. 
2. Was kann gefördert werden? 
Gefördert werden anteilig krisenbedingte Mehrbedarfe im Bereich der 
Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2023 nicht berücksichtigte 
Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Energiekosten (in Folge des Ukraine-
Krieges).  
3. Wer erhält eine Zuwendung? 
Antragsberechtigt sind Vereine, Träger und Institutionen (juristische 
Personen), die im Jahr 2023 eine institutionelle Förderung oder 
Stellenförderung (Personalkostenförderung) durch Dezernat V – Soziales, 
Gesundheit und Wohnen oder das Amt für Integration und Vielfalt der Stadt 
Köln erhalten.  
 
Voraussetzung hierbei ist, dass die Förderung vollumfänglich aus 
kommunalen Mitteln erfolgt. Beim Erhalt von drittmittelgeförderten 
Zuschüssen, bei der beispielsweise neben der kommunalen Zuwendung auch 
Fördermittel des Bundes oder des Landes weitergeleitet werden, besteht 
bezogen auf diese Zuschüsse keine Berechtigung zur Antragstellung.  
Antragsberechtigt ist ebenfalls nicht, wer im Jahre 2023 vom Dezernat V – 
Soziales, Gesundheit und Wohnen oder vom Amt für Integration und Vielfalt 
keine kommunale Förderung erhält.  
 
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig zu strukturerhaltenden 
Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes 
zur Kompensation steigender Personal- und Energiekosten. Dies gilt auch, 
wenn Hilfen von Bund oder Land erst im Laufe des Jahres 2023 bewilligt 
werden. Eine bereits erhaltene Förderung auf Basis dieser Richtlinie ist dann 
gegebenenfalls (anteilig) zu erstatten 
 
Ausnahme: Förderprogramme mit Sammelansätzen 
Neben Ansätzen zur institutionellen Förderung oder Stellenförderung 
(Personalkostenförderung) von Trägern und Projekten sind im Haushaltsplan 
auch Förderprogramme mit Sammelansätzen veranschlagt, aus denen Träger

Mittel für erst bei Antragstellung konkret zu benennende Maßnahmen abrufen 
können. Hier können gestiegene Kosten bereits im aktuellen Förderantrag 
einkalkuliert werden. Daher erübrigt sich ein gesonderter Antrag auf Hilfen aus 
dem Strukturförderfonds. Um Anzahl und Qualität geförderter Leistungen und 
Projekte konstant zu halten, werden diese Förderprogramme aus dem 
Strukturförderfonds pauschal um 5 % des Haushaltsplanansatzes aufgestockt. 
 
Dies gilt im Amt für Integration und Vielfalt für folgende Förderprogramme: 
- LSBTI Förderprogramm für Gewaltprävention und Antidiskriminierung 
- Antirassismusmittel 
- Integrationsbegleitende Unterstützung von Geflüchteten, Eingewanderten 
und weiteren Menschen mit Migrationsgeschichte 
4. In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Zuwendung?  
Gefördert wird die Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich der 
Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023. Die 
Fördermittel stehen für das Jahr 2023 zur Verfügung und die Förderung muss 
bis zum 31.12.2023 für den beantragten Förderzweck verausgabt werden. Der 
Förderzeitraum wird auf den 01.01.2023 bis 31.12.2023 festgelegt. 
 
Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für rein kommunale 
Zuschüsse, die Vereine, Träger und Institutionen im Jahr 2023 vom Dezernat 
V – Soziales, Gesundheit und Wohnen oder vom Amt für Integration und 
Vielfalt der Stadt Köln erhalten.  
 
Förderfähig ist die Teilkompensation von bis zu 80% der entstehenden 
Mehraufwendungen. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von mindestens 20% 
der Mehrkosten zu tragen ist. Auf Basis dieser Richtlinie können zusätzliche 
Mittel bis zu einer Höhe von maximal 5% der ursprünglichen 
Gesamtfördersumme beantragt werden. 
 
Für das Jahr 2024 wird gegebenenfalls eine gesonderte Richtlinie zu 
gegebener Zeit veröffentlicht.  
Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher 
Kostensteigerungen werden nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur 
Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus gewährten zusätzlichen 
Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein 
Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu 
veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden 
5. Verfahren 
Antragstellung 
Die Förderung aus dem oben genannten Strukturförderfonds ist 
antragsgebunden. Anträge sind bei der Dienststelle zu stellen, die auch den 
ursprünglichen Zuschuss für 2023 bewilligt. Die Förderung kann im Jahr 2023 
laufend beantragt werden. Anträge werden nach Posteingang bearbeitet, bis 
die Zuwendungsmittel aufgebraucht sind.

Anträge sind an: 
 
Amt für Integration und Vielfalt: 
16-Strukturfoerderfonds@stadt-koeln.de 
 
Stabsstelle Sozialplanung / Sozialberichterstattung: 
LebenswerteVeedel@stadt-koeln.de 
 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren: 
Sozialamt.Strukturfoerderfonds@Stadt-koeln.de 
 
Gesundheitsamt: 
53-Strukturfoerderfonds@stadt-koeln.de 
 
zu richten. 
 
Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: 
 
- Erklärung über die zu erwartenden Kostensteigerungen im Bereich Personal- 
und/oder Energiekosten in Folge des Ukraine Krieges  
- Erläuterung der einzelnen Kostenpositionen  
- Erklärung, welche vorrangigen Maßnahmen zur Kompensation der 
steigenden Kosten ergriffen werden 
- Benennung von getroffenen Energiesparmaßnahmen 
- Erklärung, ob anderweitige Hilfen oder strukturerhaltende Fördermittel für 
den gleichen Zweck, beispielsweise bei Bund oder Land beantragt 
beziehungsweise bezogen wurden/werden. 
 
Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, 
insbesondere Erhalt von anderweitigen Hilfen oder strukturerhaltenden 
Fördermitteln, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. 
 
Bewilligung 
Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid. 
Die Förderung und die Auszahlung der Mittel sind davon abhängig, dass 
dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat.  
 
Verwendungsnachweis 
Die Fördermittelnehmer bestätigen im Verwendungsnachweis die 
zweckentsprechende Verwendung der Mittel mittels des entsprechenden 
Vordrucks. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2024 vorzulegen. Die 
Belege sind über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. 
6. Schlussbestimmung 
Das Förderprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Geänderter Beschluss des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren

2856 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-21064 
Fax:   (0221) 221-29241 
E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-
koeln.de 
Datum: 25.01.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren vom 19.01.2023 
öffentlich 
4.7 Strukturförderfonds 2023 / 2024  
hier: Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds 
des Dezernates V – Soziales, Gesundheit und Wohnen und des Amtes 
für Integration und Vielfalt der Stadt Köln zur Abmilderung der steigen-
den Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 
2023 
4259/2022 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren stimmt der Vorlage mit folgender 
Änderungen zu: 
 
 In der Vorlage auf Seite 3 Absatz 4 Satz 2 das Wort „vollumfänglich“ zu strei-
chen. 
 
1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren und der Ge-
sundheitsausschuss beschließt – jeweils für seinen Zuständigkeitsbe-
reich- das „Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförder-
fonds“ des Dezernates V - Soziales, Gesundheit und Wohnen und des 
Amtes für Integration und Vielfalt im Dezernat der Oberbürgermeisterin 
mit der Maßgabe, im Förderprogramm unter 3.) Absatz 2 Satz 1 das 
Wort “vollumfänglich“ zu streichen sowie in Satz 3 das Wort „eben-
falls“ zu streichen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teiler-
gebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teil-
planzeile 15-Transferaufwendungen wie folgt zur Verfügung gestellt: 
 
Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen: 1.970.000 € 
Dezernat der Oberbürgermeisterin –  
Amt für Integration und Vielfalt:       285.000 € 
        2.255.000 €

Begründung der Dringlichkeit 
Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen kann die Vorlage 
nicht fristgerecht in den Beratungsgang eingebracht werden. Eine Beschlussfassung 
in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 
19.01.2023 und in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 24.01.2023 ist erfor-
derlich, damit im Anschluss an die Sitzung des Finanzausschusses am 06.02.2023 mit 
der Umsetzung begonnen werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt, SPD und FDP und bei 
Enthaltung der Fraktion Die Linke mehrheitlich beschlossen. 
 Änderungsantrag zu Vorlage 4259/2022, Strukturförderfonds 2023 / 
2024, hier: Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförder-
fonds des Dezernates V – Soziales, Gesundheit und Wohnen und des 
Amtes für Integration und Vielfalt der Stadt Köln zur Abmilderung der 
steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges 
im Jahr 2023 
AN/0100/2023 
 
Von den antragstellenden Fraktionen SPD und Die Linke zurückgezogen.

Beschlussvorlage Ausschuss

7208 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
V 
 
Vorlagen-Nummer 
 4259/2022 
Freigabedatum 
 11.01.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Strukturförderfonds 2023 / 2024  
hier: Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates 
V – Soziales, Gesundheit und Wohnen und des Amtes für Integration und Vielfalt der 
Stadt Köln zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des 
Ukraine-Krieges im Jahr 2023  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Gesundheitsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren und der Gesundheitsausschuss 
beschließen – jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich – das „Förderprogramm für Zuwen-
dungen aus dem Strukturförderfonds“ des Dezernates V - Soziales, Gesundheit und Woh-
nen und des Amtes für Integration und Vielfalt im Dezernat der Oberbürgermeisterin und 
beauftragen die Verwaltung mit der Umsetzung.  
2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan 0504-
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen 
wie folgt zur Verfügung gestellt: 
Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen:    1.970.000 € 
Dezernat der Oberbürgermeisterin – Amt für Integration und Vielfalt:      285.000 € 
           2.255.000 € 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen kann die Vorlage nicht frist-
gerecht in den Beratungsgang eingebracht werden. Eine Beschlussfassung in der Sitzung des 
Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 19.01.2023 und in der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses am 24.01.2023 ist erforderlich, damit im Anschluss an die Sitzung 
des Finanzausschusses am 06.02.2023 mit der Umsetzung begonnen werden kann. 
Integrationsrat 17.01.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 
Gesundheitsausschuss 24.01.2023 
Finanzausschuss 06.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.255.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zusammenfassung in einfacher Sprache: 
Viele Träger, Vereine und Institutionen müssen wegen des Ukraine-Krieges mehr 
Geld für Personal und Betriebskosten und Energie bezahlen. Die Stadt Köln stellt 
deshalb für 2023 und für 2024 Fördermittel, den Strukturförderfonds, in Höhe von fünf 
Millionen Euro zur Verfügung, um Trägern, Vereinen und Institutionen zu helfen. Die 
Träger, Vereine und Institutionen können einen Antrag stellen, um Geld aus diesem 
Strukturförderfonds zu bekommen. Die Einzelheiten sind im Förderprogramm be-
schrieben. Diese findet sich in der Anlage. Diese Beschlussvorlage und das Förder-
programm gilt für Träger, Vereine und Institutionen, die im Jahr 2023 eine Förderung 
vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, von der Stabsstelle Sozialplanung/ Sozi-
alberichterstattung bei Dezernat V, vom Gesundheitsamt oder vom Amt für Integration 
und Vielfalt bekommen. Dafür sind 2,255 Millionen Euro vorgesehen. 
 
 
Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für Dezernat V und das Amt für In-
tegration und Vielfalt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden 
Personal- und Betriebs-/Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges konfrontiert.  
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 im Rahmen seiner

3 
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 im Haushalt 2023 und 2024 
jeweils 5.000.000 € zur Verfügung gestellt, um diese Mehrbelastungen im Rahmen 
bestehender städtischer Förderungen zielgerichtet abzumildern.   
 
Entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für freiwillige För-
derungen wurden dem Dezernat OB (Amt für Integration und Vielfalt) jährlich 
285.000 € und dem Dezernat V jährlich 1.970.000 € zugeteilt (siehe Mitteilung im Fi-
nanzausschuss am 05.12.2022 (3876/2022)).  
 
Unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten in der Förderstruktur 
sowie der im Ratsbeschluss vom 10.11.2022 formulierten Maßgaben haben das Amt 
für Integration und Vielfalt und das Dezernat V ein gemeinsames Förderprogramm 
konzipiert (siehe Anlage).  
 
Förderberechtigt im Sinne des Förderprogrammes sind Vereine, Träger und Institutio-
nen (juristische Personen), die im Jahr 2023 eine institutionelle Förderung oder eine 
Stellenförderung durch Dezernat V und/oder das Amt für Integration und Vielfalt erhal-
ten.  
Voraussetzung ist, dass die Förderung vollumfänglich aus kommunalen Mitteln be-
steht. Zudem kann eine Zuwendung grundsätzlich nur nachrangig zu strukturerhalten-
den Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes zur 
Kompensation steigender Personal- und Energiekosten erfolgen.  
 
Neben Ansätzen zur institutionellen Förderung oder Stellenförderung (Personalkos-
tenförderung) von Trägern und Projekten sind im Haushaltsplan auch Förderpro-
gramme mit Sammelansätzen veranschlagt, aus denen Träger Mittel für erst bei An-
tragstellung konkret zu benennende Maßnahmen abrufen können. Hier können ge-
stiegene Kosten bereits im aktuellen Förderantrag einkalkuliert werden, so dass sich 
ein ergänzender Antrag auf Hilfen aus dem Strukturförderfonds erübrigt. Um Anzahl 
und Qualität geförderter Leistungen und Projekte konstant zu halten, werden diese 
Förderprogramme aus dem Strukturförderfonds pauschal um 5 % des Haushaltsplan-
ansatzes aufgestockt. 
 
Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Höhe der möglichen Zu-
wendung sind dem im Anhang beigefügten Förderprogramm für das Jahr 2023 zu 
entnehmen.  
 
Für das Jahr 2024 wird zu gegebener Zeit ein Folgeprogramm erstellt, in die notwen-
dige Änderungen infolge von möglichen Landes-/Bundesregelungen oder Erfahrungen 
im Verfahrensablauf einfließen werden.  
 
Der Rat hat zusätzliche Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher 
Kostensteigerungen nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. 
Es handelt sich bei den daraus finanzierten zusätzlichen Fördermitteln daher aus-
drücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den 
Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht 
verbunden. 
 
Die Anträge auf Förderung im Rahmen dieses Förderprogrammes können voraus-
sichtlich im Anschluss an die Sitzung des Finanzausschusses am 06.02.2023 gestellt 
werden.  
 
 
Anlage 
Förderprogramm

Geänderter Beschluss des Gesundheitsausschusses

1828 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
Frau Niemeyer 
Telefon: (0221) 221 23820 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Sabine.Niemeyer@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 30.01.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 24.01.2023 
öffentlich 
5.1 Strukturförderfonds 2023 / 2024  
hier: Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds 
des Dezernates V – Soziales, Gesundheit und Wohnen und des Amtes 
für Integration und Vielfalt der Stadt Köln zur Abmilderung der steigen-
den Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 
2023 
4259/2022 
 
 
Der SoSeSe empfiehlt dem Gesundheitsausschuss wie folgt zu beschließen: 
 
Beschluss: 
 
In der Vorlage auf Seite 3 Absatz 4 Satz 2 das Wort „vollumfänglich“ zu streichen.  
 
1.  Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren und der Gesundheitsaus-
schuss beschließt – jeweils für seinen Zuständigkeitsbereich- das „Förderpro-
gramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds“ des Dezernates V - Sozia-
les, Gesundheit und Wohnen und des Amtes für Integration und Vielfalt im Dezer-
nat der Oberbürgermeisterin mit der Maßgabe, im Förderprogramm unter 3.) 
Absatz 2 Satz 1 das Wort “vollumfänglich“ zu streichen sowie in Satz 3 das 
Wort „ebenfalls“ zu streichen und beauftragt die Verwaltung mit der Umset-
zung.  
2.  Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan 
0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 15-Transferauf-
wendungen wie folgt zur Verfügung gestellt:  
Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen:   1.970.000 €  
Dezernat der Oberbürgermeisterin –  
Amt für Integration und Vielfalt:            285.000 €  
2.255.000 €

Abstimmungsergebnis: 
 
Der Gesundheitsausschuss beschließt in der Version des Sozialausschusses.  
 
Geändert beschlossen.

Beratungsverlauf (4)

17.01.2023 Integrationsrat
TOP 8.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.01.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.01.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4259/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.01.2023
Erstellt
15.12.2022 10:13