Mandari Insight

3402/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO- "Stoppen der Umwandlung von Vorgärten in versiegelte (Park)flächen" AZ 103/21S

Mitteilung Ausschuss 06.10.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 08.11.2021, TOP 4.1.1

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

553 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer  06.10.2021 
 3402/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 08.11.2021 
 
Bürgereingabe gem. § 24 GO- "Stoppen der Umwandlung von Vorgärten in versiegelte 
(Park)flächen" AZ 103/21S 
Zu der Eingabe „Stoppen der Umwandlung von Vorgärten in versiegelte (Park)flächen“ AZ 103/21S 
vom 02.04.2021 wurde dem Petenten das beigefügte Antwortschreiben übersandt. Dieses erhalten 
Sie zur Kenntnis. 
 
Gez. Höver

Eingabe

4086 Zeichen

Köln, 02.04.2021

Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden
an Rat und Bezirksvertretungen

Ludwigstraße 8

50667 Köln

Anregung nach 824 GO NRW

Sehr geehrie Mitglieder des Ausschusses,

mit diesem Schreiben reiche ich eine Bürgereingabe nach 824 GO NRW ein und
wende mich mit folgendem Anliegen an Sie:

Stoppen der Umwandlung von Vorgärten in versiegelte (Park)flächen

Immer häufiger fällt mir auf, dass Vorgärten versiegelt und in Parkflächen
umgewandelt werden. Zur Illustration füge ich zwei Beispiele aus der jüngeren
Vergangenheit bei: beide in derselben Straße, beide nebeneinanderliegend, beides
renovierte Altbauten mit ehemals großen, intakten Vorgärten.

Die Umwandlung bewirkt regelmäßig zwei Effekte:

1. Wertvolle, weil lebendige Bodenflächen werden in tote Flächen verwandelt.
Wertvoll, weil selbst ein „nur“ mit Wildkräutern besetzter Vorgarten als Lebensraum
für viele Kleintiere wie z.B. Insekten dient und klimatechnisch wertvoll, weil
Regenwasser versickern kann und später durch Verdunstung einen kühlenden Effekt
bewirkt. Steinplatten verhindern das Versickern von Regenwasser, erwärmen sich
und strahlen auch in der Nacht noch Wärme ab.

2. Öffentlicher Parkraum entfällt ersatzlos, da die umgewandelten Flächen natürlich
auf gesamter Breite zum Parken beansprucht werden. Im angeführten Beispiel
entfallen so ca. 20m öffentliche Parkfläche in einem Bereich, der parkmäßig sehr

stark frequentiert wird, da wenige Meter hinter einem der Häuser ein (Spazier-)Weg
zum Rhein hinab führt.

Geltendes Recht

Die Umwandlung von Vorgärten in Steinwüsten ist in Köln relativ einfach möglich, da
vielfach keine Regelungen in Ortssatzungen oder andere Vorschriften existieren, die
dies verhindern könnten. Im vorliegenden Beispiel aus Sürth sieht es nach Auskunft
von Bauaufsichtsamt und dem Amt für Straßen- und Verkehrstechnik wie folgt aus:
Die Umwandlung eines Vorgartens in eine Parkfläche ist ohne Genehmigung möglich
und rechtens, da es für Sürth keine Ortssatzung gibt, die diesen Vorgang antrags-
bzw. genehmigungspflichtig machen würde.

Die Nutzung der gesamten Fläche zu Parkzwecken bedarf allerdings einer expliziten
Beantragung und Genehmigung. Ansonsten steht nach geltendem Recht weiterhin
nur eine Zuwegung in 3 Meter Breite zur Verfügung. Im Regelfall wird dieser Antrag
aber nicht gestellt, was unschwer an der fehlenden Ausweisung durch Beschilderung
zu erkennen ist.

Politisch-gesellschaftliche Einbettung

Am 9. Juli 2019 hat der Rat der Stadt Köln den Klimanotstand erklärt. „Die
Eindämmung des vom Menschen verursachten Klimawandels soll in der städtischen
Politik eine hohe Priorität besitzen und künftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich
zu beachten sein.“ (Online-Verlautbarung Stadt Köln, 9. Juli 2019, 19:58 Uhr)

„Nordrhein- Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) erklärte, sie
werde die Verbände zu einem Gespräch einladen. Weniger Schottergärten, mehr
grüne Infrastruktur .... seien nur einige Beispiele erklärte sie.“ (KStA, 4.2. 2021)

Mit fortschreitendem Klimawandel werden große Städte wie Köln vor allem im
Sommer immer stärker unter Hitze und Trockenheit leiden, zumal die Steinmassen
die Wärme speichern und wieder abgeben. So gibt es auch in der Nacht keine
Abkühlung. Und versiegelte Flächen verdunsten eben keine kühlende Feuchtigkeit.
Deshalb ist das Gebot der Stunde, die unnötige Versiegelung von Flächen zu
verhindern. Und da viele Vorgärten zusammen auch eine größere Fläche ergeben,
lohnt es sich auf jeden Fall, hier anzusetzen.

Meine Anregungen

Setzen Sie sich bitte dafür ein, dass möglichst für ganz Köln (oder zumindest viele
Stadtbezirke) die Umwandlung von Vorgärten in versiegelte Steinflächen antrags-
bzw. genehmigungspflichtig oder besser noch ganz verboten wird.

Da vielfach aus Gründen zeitlich aufwendiger Pflege Vorgärten in Schotter-
/Kiesgärten umgewandelt werden, sollte die Stadt Hilfe bei der Begrünung mit
trockenheitsverträglichen Bodendeckern wie z.B. Cotoneaster anbieten.

Natürlich bin ich gerne bereit, mein Anliegen persönlich vorzutragen!

Mit freundlichen Grüßen

Antwortschreiben

4520 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-6569933 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
  
  
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02-1-4 Mö                 13.09.2021 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Stoppen der Umwandlung von Vorgärten in versiegelte 
Parkflächen"  
Sehr geehrter  , 
mit Ihrem Schreiben vom 06.04.2021 regen Sie an, die Verwaltung möge die Umwandlung 
von privaten Vorgärten in PKW-Stellplätze zukünftig verhindern. 
Bereits am 27.06.2019 wurde ein Vorgehen gegen die Versiegelung von privaten Vorgärten 
aufgrund eines Antrags im Ausschuss für Umwelt und Grün beraten und beschlossen. Daher 
ist eine weitere Beratung ohne neues Sachvorbringen im Ausschuss Bürgerbeteiligung, An-
regungen und Beschwerden nicht angezeigt. Die damaligen Anträge und den Beschluss fin-
den Sie hier  https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=719951&type=do 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=88266 
Das Stadtplanungsamt, das für die Ortssatzungen und Erstellung der Bebauungspläne in 
diesem Zusammenhang federführend ist, hat zu Ihrer Bürgereingabe wie folgt Stellung ge-
nommen: 
Das Thema beschäftigt die Politik und Verwaltung bereits seit langem, für besonders g efähr-
dete und besonders schützenswerte Bereiche wurden in der Vergangenheit bereits Satzun-
gen und Bebauungspläne aufgestellt. Verschärft hat sich die Lage in den letzten Jahren 
durch den Trend, Vorgärten pflegeleicht durch Schottergärten zu versiegeln.  
Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung eingehend mit dem Thema befasst und versucht  
eine stadtweit gültige Satzung zur Eindämmung der Versiegelung von Vorgärten auf das für 
die Erschließung absolut notwendige Maß zu beschränken. Die Prüfung führte allerdin gs zu 
dem Ergebnis, dass für eine solche allgemeingültige Satzung die Rechtsgrundlage fehlt, da 
Ortssatzungen und Bebauungspläne in der Rege l gebietsbezogen auf die jeweils  vorhande-
nen Ortsvoraussetzungen ausgerichtet und abgewogen werden müssen.  
Die derzeitige Strategie besteht deshalb darin, weiterhin für die Bereich e, in denen noch eine 
überwiegende Vorprägung durch nicht versiegelte Vorgärten besteht, Satzungen oder Be-
bauungspläne aufzustellen. Dies muss aber im Einzelfall betrachtet und abgewogen werden. 
Leider wird es nicht möglich sein, solche Pläne flächendeckend für das g esamte Stadtgebiet 
aufzustellen. Auch aus Gründen der Personalkapazität ist hier der Handlungsspielraum der

Seite 2 
 
  
 
 
Stadt sehr begrenzt. Die Verwaltung ist sich jedoch der Problematik bewusst und wird vor 
allem in Fällen, in denen aktueller Handlungsbedarf aufgrund einer sich abzeichnenden Ver-
siegelungstendenz besteht, Bebauungspläne oder Satzungen zum Schutz der Vorgärten 
auch zukünftig auf den Weg bringen. 
Leider ist es aus rechtliche n Gründen nicht möglich, eine generelle Genehmigungspflicht der 
Versiegelung von V orgärten zu erlassen, zu diesem  Zweck müssen wie oben beschrieben 
Satzungen oder Bebauungspläne für die betroffenen Teilbereiche im Stadtgebiet erstellt 
werden. Überbreite Zu fahrten zu privaten Stellplätzen sind im Übrigen bereits zum jetzigen 
Zeitpunkt eine zu genehmigende Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums. 
Bezüglich Ihrer Anregung, die Verwaltung solle Hilfe bei der Begrünung leisten, möchte ich 
Sie gerne auf das Angebot des Umweltamtes in Form des beigefügten Faltblattes hinweisen.  
Dieses Schreiben wird zusammen mit Ihrer Bürgereingabe dem Ausschuss für Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerde zur Kenntnis gegeben.  
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben, sollten Sie noch weitere Fra-
gen haben, wenden Sie sich gerne an das Stadtplanungsamt, Herr Schwark, Tel. 0221/221-
22810, Email stadtplanungsamt@stadt-koeln.de. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3402/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.10.2021
Erstellt
23.09.2021 16:13