3402/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO- "Stoppen der Umwandlung von Vorgärten in versiegelte (Park)flächen" AZ 103/21S
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 06.10.2021 3402/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 08.11.2021 Bürgereingabe gem. § 24 GO- "Stoppen der Umwandlung von Vorgärten in versiegelte (Park)flächen" AZ 103/21S Zu der Eingabe „Stoppen der Umwandlung von Vorgärten in versiegelte (Park)flächen“ AZ 103/21S vom 02.04.2021 wurde dem Petenten das beigefügte Antwortschreiben übersandt. Dieses erhalten Sie zur Kenntnis. Gez. Höver
Eingabe
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Köln, 02.04.2021 Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Anregung nach 824 GO NRW Sehr geehrie Mitglieder des Ausschusses, mit diesem Schreiben reiche ich eine Bürgereingabe nach 824 GO NRW ein und wende mich mit folgendem Anliegen an Sie: Stoppen der Umwandlung von Vorgärten in versiegelte (Park)flächen Immer häufiger fällt mir auf, dass Vorgärten versiegelt und in Parkflächen umgewandelt werden. Zur Illustration füge ich zwei Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit bei: beide in derselben Straße, beide nebeneinanderliegend, beides renovierte Altbauten mit ehemals großen, intakten Vorgärten. Die Umwandlung bewirkt regelmäßig zwei Effekte: 1. Wertvolle, weil lebendige Bodenflächen werden in tote Flächen verwandelt. Wertvoll, weil selbst ein „nur“ mit Wildkräutern besetzter Vorgarten als Lebensraum für viele Kleintiere wie z.B. Insekten dient und klimatechnisch wertvoll, weil Regenwasser versickern kann und später durch Verdunstung einen kühlenden Effekt bewirkt. Steinplatten verhindern das Versickern von Regenwasser, erwärmen sich und strahlen auch in der Nacht noch Wärme ab. 2. Öffentlicher Parkraum entfällt ersatzlos, da die umgewandelten Flächen natürlich auf gesamter Breite zum Parken beansprucht werden. Im angeführten Beispiel entfallen so ca. 20m öffentliche Parkfläche in einem Bereich, der parkmäßig sehr stark frequentiert wird, da wenige Meter hinter einem der Häuser ein (Spazier-)Weg zum Rhein hinab führt. Geltendes Recht Die Umwandlung von Vorgärten in Steinwüsten ist in Köln relativ einfach möglich, da vielfach keine Regelungen in Ortssatzungen oder andere Vorschriften existieren, die dies verhindern könnten. Im vorliegenden Beispiel aus Sürth sieht es nach Auskunft von Bauaufsichtsamt und dem Amt für Straßen- und Verkehrstechnik wie folgt aus: Die Umwandlung eines Vorgartens in eine Parkfläche ist ohne Genehmigung möglich und rechtens, da es für Sürth keine Ortssatzung gibt, die diesen Vorgang antrags- bzw. genehmigungspflichtig machen würde. Die Nutzung der gesamten Fläche zu Parkzwecken bedarf allerdings einer expliziten Beantragung und Genehmigung. Ansonsten steht nach geltendem Recht weiterhin nur eine Zuwegung in 3 Meter Breite zur Verfügung. Im Regelfall wird dieser Antrag aber nicht gestellt, was unschwer an der fehlenden Ausweisung durch Beschilderung zu erkennen ist. Politisch-gesellschaftliche Einbettung Am 9. Juli 2019 hat der Rat der Stadt Köln den Klimanotstand erklärt. „Die Eindämmung des vom Menschen verursachten Klimawandels soll in der städtischen Politik eine hohe Priorität besitzen und künftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten sein.“ (Online-Verlautbarung Stadt Köln, 9. Juli 2019, 19:58 Uhr) „Nordrhein- Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) erklärte, sie werde die Verbände zu einem Gespräch einladen. Weniger Schottergärten, mehr grüne Infrastruktur .... seien nur einige Beispiele erklärte sie.“ (KStA, 4.2. 2021) Mit fortschreitendem Klimawandel werden große Städte wie Köln vor allem im Sommer immer stärker unter Hitze und Trockenheit leiden, zumal die Steinmassen die Wärme speichern und wieder abgeben. So gibt es auch in der Nacht keine Abkühlung. Und versiegelte Flächen verdunsten eben keine kühlende Feuchtigkeit. Deshalb ist das Gebot der Stunde, die unnötige Versiegelung von Flächen zu verhindern. Und da viele Vorgärten zusammen auch eine größere Fläche ergeben, lohnt es sich auf jeden Fall, hier anzusetzen. Meine Anregungen Setzen Sie sich bitte dafür ein, dass möglichst für ganz Köln (oder zumindest viele Stadtbezirke) die Umwandlung von Vorgärten in versiegelte Steinflächen antrags- bzw. genehmigungspflichtig oder besser noch ganz verboten wird. Da vielfach aus Gründen zeitlich aufwendiger Pflege Vorgärten in Schotter- /Kiesgärten umgewandelt werden, sollte die Stadt Hilfe bei der Begrünung mit trockenheitsverträglichen Bodendeckern wie z.B. Cotoneaster anbieten. Natürlich bin ich gerne bereit, mein Anliegen persönlich vorzutragen! Mit freundlichen Grüßen
Antwortschreiben
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/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-6569933 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 Mö 13.09.2021 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Stoppen der Umwandlung von Vorgärten in versiegelte Parkflächen" Sehr geehrter , mit Ihrem Schreiben vom 06.04.2021 regen Sie an, die Verwaltung möge die Umwandlung von privaten Vorgärten in PKW-Stellplätze zukünftig verhindern. Bereits am 27.06.2019 wurde ein Vorgehen gegen die Versiegelung von privaten Vorgärten aufgrund eines Antrags im Ausschuss für Umwelt und Grün beraten und beschlossen. Daher ist eine weitere Beratung ohne neues Sachvorbringen im Ausschuss Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden nicht angezeigt. Die damaligen Anträge und den Beschluss fin- den Sie hier https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=719951&type=do https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=88266 Das Stadtplanungsamt, das für die Ortssatzungen und Erstellung der Bebauungspläne in diesem Zusammenhang federführend ist, hat zu Ihrer Bürgereingabe wie folgt Stellung ge- nommen: Das Thema beschäftigt die Politik und Verwaltung bereits seit langem, für besonders g efähr- dete und besonders schützenswerte Bereiche wurden in der Vergangenheit bereits Satzun- gen und Bebauungspläne aufgestellt. Verschärft hat sich die Lage in den letzten Jahren durch den Trend, Vorgärten pflegeleicht durch Schottergärten zu versiegeln. Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung eingehend mit dem Thema befasst und versucht eine stadtweit gültige Satzung zur Eindämmung der Versiegelung von Vorgärten auf das für die Erschließung absolut notwendige Maß zu beschränken. Die Prüfung führte allerdin gs zu dem Ergebnis, dass für eine solche allgemeingültige Satzung die Rechtsgrundlage fehlt, da Ortssatzungen und Bebauungspläne in der Rege l gebietsbezogen auf die jeweils vorhande- nen Ortsvoraussetzungen ausgerichtet und abgewogen werden müssen. Die derzeitige Strategie besteht deshalb darin, weiterhin für die Bereich e, in denen noch eine überwiegende Vorprägung durch nicht versiegelte Vorgärten besteht, Satzungen oder Be- bauungspläne aufzustellen. Dies muss aber im Einzelfall betrachtet und abgewogen werden. Leider wird es nicht möglich sein, solche Pläne flächendeckend für das g esamte Stadtgebiet aufzustellen. Auch aus Gründen der Personalkapazität ist hier der Handlungsspielraum der Seite 2 Stadt sehr begrenzt. Die Verwaltung ist sich jedoch der Problematik bewusst und wird vor allem in Fällen, in denen aktueller Handlungsbedarf aufgrund einer sich abzeichnenden Ver- siegelungstendenz besteht, Bebauungspläne oder Satzungen zum Schutz der Vorgärten auch zukünftig auf den Weg bringen. Leider ist es aus rechtliche n Gründen nicht möglich, eine generelle Genehmigungspflicht der Versiegelung von V orgärten zu erlassen, zu diesem Zweck müssen wie oben beschrieben Satzungen oder Bebauungspläne für die betroffenen Teilbereiche im Stadtgebiet erstellt werden. Überbreite Zu fahrten zu privaten Stellplätzen sind im Übrigen bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine zu genehmigende Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums. Bezüglich Ihrer Anregung, die Verwaltung solle Hilfe bei der Begrünung leisten, möchte ich Sie gerne auf das Angebot des Umweltamtes in Form des beigefügten Faltblattes hinweisen. Dieses Schreiben wird zusammen mit Ihrer Bürgereingabe dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerde zur Kenntnis gegeben. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben, sollten Sie noch weitere Fra- gen haben, wenden Sie sich gerne an das Stadtplanungsamt, Herr Schwark, Tel. 0221/221- 22810, Email stadtplanungsamt@stadt-koeln.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3402/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.10.2021
- Erstellt
- 23.09.2021 16:13