2293/2023
Ergänzung zu Grundsatzbeschluss Umsetzungsmodell Kreuzfeld 0574/2023
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 30.08.2023 2293/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 Ergänzung zu Grundsatzbeschluss Umsetzungsmodell Kreuzfeld 0574/2023 Mit Kreuzfeld entsteht ein neuer Stadtteil für Köln. Es ist ein von der Stadt Köln geleitetes, städtebauliches Großprojekt von erheblicher stadtentwicklungspolitischer Bedeutung und ho- her Komplexität. Dem Stadtentwicklungsausschuss wird zeitnah die Integrierte Planung als städtebauliches Konzept für Kreuzfeld gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in Form eines Weiter- planungsbeschlusses vorgelegt. Um die Entwicklung und die Realisierung des neuen Stadtteils optimal und effizient zu gestal- ten, wurde am 15.06.2023 der Grundsatzbeschluss des Umsetzungsmodells für Kreuzfeld im Rat der Stadt Köln, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Chorweiler in der Sit- zung am 31.08., beschlossen (vgl. Vorlage Nr. 0574/2023 – geändert beschlossen). Die Ver- waltung wurde mit einem ergänzenden Beschlusspunkt beauftragt, die avisierte Beteiligung der Politik in den vier angestrebten Gremien der neu zu gründenden Eigengesellschaft zu er- läutern. Präambel: Die neue Eigengesellschaft wird eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Köln und soll die Stadtverwaltung bei der Planung und Realisierung des neuen Stadtteils, im Auftrag und auf Rechnung der Stadt unterstützten. Es ist eine schlanke, flexible und bedarfsgerechte Organi- sationseinheit vorgesehen, die sich nach Vorgaben der Stadt der Gesamtrealisierung und ins- besondere den gemeinwohlorientierten und öffentlichen Infrastrukturprojekten von Kreuzfeld widmet, die kooperative Entwicklung mit dem Forum Kreuzfeld steuert und das Vergabe- und Erschließungskonzept mit der Stadt Köln entwickelt und umsetzt. Gewinnabsichten und profit- orientiere Hochbaumaßnahmen verfolgt die Gesellschaft nicht, sie ist reine Dienstleisterin der Stadt Köln. Die politische Beteiligung ist wie folgt vorgesehen: 1. Fachbeirat für Qualitätssicherung und Beratung Die politische Beratung und Steuerung dieses Großprojektes, welche maßgeblich durch die Bezirksvertretung Chorweiler, den Stadtentwicklungsausschuss, den Liegenschaftsaus- schuss, den Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Köln erfolgt, soll durch einen politi- schen Fachbeirat ergänzt werden, um Entscheidungen besser vorberaten und koordinieren zu können, Interessenslagen zusammenzuführen, das inhaltliche Verständnis zu fördern und Be- schlüsse optimal vorzubereiten. 2 Der hohe Anspruch an einen städtebaulich und freiräumlich qualitätvollen und nachhaltig öko- logisch und sozial funktionierenden Stadtteil soll auch durch den Fachbeirat gewährleistet werden. Der Fachbeirat dient der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen politischen Gre- mien, Verwaltung und der städtischen Eigengesellschaft, welche Kreuzfeld – kooperativ mit dem Forum Kreuzfeld – realisiert. Der Fachbeirat trifft keine Entscheidungen. Diese bleiben den formalen Steuerungsgremien – ausgehend von den in der Gemeindeordnung NRW und der Hauptsatzung der Stadt Köln festgelegten Kompetenzen des Rates und seiner Aus- schüsse, der Bezirksvertretungen und der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln –sowie der Ge- sellschafterversammlung und dem Lenkungs- und Entscheiderkreis vorbehalten. Da Gründung und Aufbau der Eigengesellschaft bis voraussichtlich Mitte/Ende 2024 andauern und sich die Verwaltung in der Zeit um die umsetzungsvorbereitenden Maßnahmen wie die technische Masterplanung (laufendes Geschäft der Verwaltung ohne wesentliche stadtent- wicklungspolitische Entscheidungs- oder Beschlusserfordernisse) kümmert, schlägt die Stadt- verwaltung vor, das Gremium Mitte/Ende 2024 einzuführen und nach Benennung der Mitglie- der zu einer konstituierenden Sitzung zu laden. Der (städtebauliche) Planungsprozess geht zu diesem Zeitpunkt von der sogenannten technischen Masterplanung in die Phase der formellen Bauleitplanung über; das Projekt befindet sich aber noch vor dem Aufstellungsbeschluss des ersten Teilbebauungsplans und Einleitungsbeschluss des Umlegungsverfahrens. Der Fachbeirat soll nicht nur die Stadtverwaltung und die Eigengesellschaft beraten, er soll auch als beratende Kommission der politischen Gremien agieren und in Fragen, die mit der Umsetzung der Integrierten Planung zusammenhängen, Empfehlungen aussprechen. Insbe- sondere: I. Qualitätssicherung und Beratung im Rahmen der Bauleitplanverfahren und Hochbaureali- sierung Bei der städtebaulichen, architektonischen und freiraumplanerischen Ausgestaltung und Qualitätssicherung auf Grundlage der Integrierten Planung Bei der Vorbereitung und Begleitung von städtebaulich-architektonischen Qualifizie- rungsverfahren Bei der gestalterischen Qualitätskontrolle beim vorgesehenen Anteil an Konzeptverga- ben von städtischen Grundstücken/Erbbaurechten anhand zu definierenden Kriterien eines Gestaltungsleitfadens („Spielregeln für Quartiere und Baufelder“) II. Qualitätssicherung und Beratung im Rahmen der Grundstücksvergaben Inhalte des Vergabe- und Erschließungskonzepts inkl. bauabschnittsweise Realisie- rungsabsichten, Festlegung des Nutzungsmix, Verortung von konzeptabhängigen Nut- zungen auf Hood- oder Baufeldebene Beratung der Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für besondere Bauvorhaben wie das Bürgerhaus plus Vorberatung etwaiger Vergabebeschlüsse, einzeln oder als Paket Begleitung des Umlegungsverfahrens III. Qualitätssicherung und Beratung im Rahmen der Infrastrukturmaßnahmen Bei der Planung des Ausbaus Blumenbergsweg Bei der Planung und Durchführung von Qualifizierungsverfahren für den Ausbau des S-Bahnhofs und des Alluvialparks Bei der Planung des Mobilitätskonzepts inklusive Übergangsplanungen für die jeweili- gen Realisierungsphasen Die Verwaltung empfiehlt, den Fachbeirat für die Dauer einer Ratsperiode einzuberufen und im 6-Monats-Rhythmus mehrstündig im Workshop-Format zu tagen. Mit jeder neuen Ratsperi- ode ist neu über die Zusammensetzung zu entscheiden. Vorschlag zur Zusammensetzung des Fachbeirats: o jeweils eine*r Vertreter*in pro Fraktion, die mit Stimmrecht im Stadtentwicklungs- ausschuss vertreten sind o jeweils eine*r Vertreter*in pro Fraktion, die mit Stimmrecht im Liegenschaftsaus- schuss vertreten sind 3 o dem*der Bezirksbürgermeister*in sowie jeweils eine*r Vertreter*in pro stimmbe- rechtigter Fraktion der Bezirksvertretung Chorweiler o bei Bedarf Fachexpert*innen (zu bestimmten Fachthemen, z.B. Verkehr oder Frei- raum) o bei Bedarf die Vertreter*innen des Forums Kreuzfeld Weitere Gremien sind wie folgt vorgesehen: 2. Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung repräsentiert die Gesamtheit aller Gesellschafter. Sie vertritt unmittelbar die Interessen des Gesellschafters und gibt durch ihre Entscheidungen in Form von Gesellschafterbeschlüssen die grundsätzliche Ausrichtung des Unternehmens vor. Die Gesellschafterversammlung einer GmbH hat gegenüber der Geschäftsführung ein Weisungs- recht (§ 37 GmbHG). Durch § 113 Absatz 1 GO NRW sind Vertreter der Gemeinde in der Ge- sellschafterversammlung an Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Mit der weitreichenden Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung kann der Rat jederzeit auf die wesentlichen Prozesse Einfluss nehmen und die Gesellschaft steuern. 3. Lenkungskreis Der Lenkungskreis ist ein quartalsweise tagendes, verwaltungsinternes Gremium, welches de- zernatsübergreifend komplexe operative und strategische Themen behandelt und die Fachämter berät und anweist. Teilnehmende sind themen- und anlassbezogen Beigeordnete, Amtsleitungen und projektbeteiligte Sachbearbeitung. Die Eigengesellschaft wird bei den Len- kungskreisen teilnehmen und nach Auftrag zuarbeiten. 4. Entscheiderkreis Die Stadtverwaltung sieht zu diesem Zeitpunkt noch keinen Bedarf, behält sich jedoch vor, ei- nen Entscheiderkreis – dauerhaft oder temporär – einzuführen. Der Entscheiderkreis dient ausschließlich zur Beratung einzelner, höchst komplexer Vorgänge, die im Rahmen des Len- kungskreises nicht entschieden und wegen des umfassenden Beratungserfordernisses nicht im regulären Verwaltungsvorstand bearbeitet werden können. Die Besetzung wird anlassbe- zogen entschieden. So könnte dieser durch die für Kreuzfeld relevanten Mitglieder des Ver- waltungsvorstands, bei Bedarf ergänzt durch die Geschäftsführung der Eigengesellschaft und Vertreter*innen des Forums Kreuzfeld, besetzt werden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Blumenbergsweg
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Details
- Aktenzeichen
- 2293/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.08.2023
- Erstellt
- 18.07.2023 12:41