V/0378/2011/1
Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen - Aktionsplan 2011 - 2013
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Anlage 1 ergänzter Aktionsplan
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Anlage 1 Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene … In Münster Aktionsplan 2011 bis 2013 Fassung mit den eingearbeiteten Empfehlungen des AGL vom 13.10.11 und Änderung in Ziffer 3.2 (s. Begründung) Vorwort „Münster. Fair – Für Frauen und Männer. Ausgewogen. Innovativ. Richtig“ lautet das Motto, unter das wir unsere Arbeit im Rahmen des Beitritts zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Män- nern gestellt haben. Dass wir mit dieser Einschätzung „richtig“ liegen, hat uns die Bürgerumfrage 2010 gezeigt: Das Ziel „Münster soll eine Stadt sein, die sich für gleiche Chancen von Frauen und Männern besonders einsetzt“, wurde von einem Drittel der Befragten mit dem Votum versehen „Soll unbedingt erreicht werden!“. Weitere 45 % halten dieses Ziel für wünschenswert. Zusammengerechnet bedeutet dies, drei Viertel aller Münsteranerinnen und Münsteraner messen der Aufgabe, Chancengleichheit herzustellen, eine besondere Bedeutung zu! Diese Haltung findet ihre Entsprechung auch im Leitsatz unseres Integrierten Stadtmarketing und Leitbild- prozesses: „Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für die Gleichstellung von Mann und Frau in allen Bereichen der Stadtgesellschaft.“ Dass die Stadt diesem Leitsatz bereits seit mehr als zwanzig Jahren verpflichtet ist, kann an unserer in vie- len Bereichen differenzierten Struktur für gleichstellungs- und frauenförderndes Handeln ermessen werden. Am Ende der letzten Ratsperiode ist die Stadt Münster mit einem einstimmigen Beschluss aller Fraktionen der „Europäischen Charta zur Gleichstellung von Mann und Frau auf lokaler Ebene“ beigetreten und hat damit bekräftigt, sich auch in diesem Themenfeld weiter zu entwickeln. In der Charta heißt es: „In der Welt von heute und morgen ist eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern auch der Schlüs- sel zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg – nicht nur auf europäischer oder nationaler Ebene, sondern auch in unseren Regionen, Städten und Gemeinden.“ Der Rat der Gemeinden Europas hat eine Reihe von konkreten, für die Gleichstellung der Geschlechter not- wendigen praktischen Maßnahmen, Vorhaben und Eckpunkte benannt und ausführlich für sechs Handlungs- felder beschrieben: Die politische Rolle der Kommune, der allgemeine Rahmen der Gleichberechtigung, die Arbeitgeberfunktion der Stadt, ebenso wie ihre Rolle als Auftraggeberin, ihre vielfältigen Funktionen als Dienstleisterin von der Kinderbetreuung bis zur Kultur und nicht zuletzt nachhaltige Wirtschafts-, Planungs- und Umweltentwicklung. Wir haben uns mit dem Beitritt zur Charta verpflichtet, einen Aktionsplan aufzustellen, der die beschriebenen Handlungsfelder für Münster konkretisiert. Dabei müssen wir wissen: Chancengleichheit gibt es nicht umsonst! Das heißt, auch wenn die Ziele, die mit diesem Aktionsplan angestrebt werden, weitestgehend ohne zusätzliche Finanzmittel erbracht werden kön- nen - und die Haushaltssituation lässt keine andere Wahl -, heißt dies nicht, dass dafür nicht die vorhande- nen Mittel eingesetzt werden müssen und dass Personal- und Sachressourcen einfließen. Die jetzt vorgelegten Ziele und Maßnahmen sind Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses, zu dem die Verwaltung, die Politik, Bürgerinnen und Bürger und die Fachöffentlichkeit beigetragen haben. Ge- rade für eine Querschnittsaufgabe wie die Chancengleichheit ist es wichtig, dass die gesamte Stadtgesell- schaft aktiv Verantwortung wahrnimmt und an der Zielabsprache ebenso Teil hat wie an der Umsetzung. Es ist darüber hinaus gelungen, im Rahmen dieses Prozesses auch erste deutliche Akzente für das Thema Jungen- und Männerarbeit im Rahmen der Gleichstellung zu setzen. Auch dies entspricht der Anforderung an gemeinschaftliche Verantwortung. Markus Lewe Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 - 2013 1. Handlungsfeld: Die politische Rolle der Kom- mune 1.1 Förderung der Partizipation von Frauen Amt des Rates und des Oberbürgermeisters: Maßnahme 1: Anschreiben an die Parteien, mit dem Appell, bei den nächsten Wahlen und bei der Besetzung von Gremien ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen herzustellen Maßnahme 2: Abfrage bei allen Mandatsträgern und –trägerinnen im Rat, in den Be- zirksvertretungen, in den Ausschüssen und Kommissionen nach optima- len Sitzungszeiten zur Vereinbarkeit von Mandat, Familie und Beruf. Maßnahme 3: Die Stadt stellt ein individuelles Kinderbetreuungsangebot (ver- gleichbar dem Familienservice der Fachhochschule Münster) für die Mitglieder der politischen Gremien während der Gremiensit- zungen und der dazugehörigen Vorbereitungstermine sicher, um Frauen und Männern mit Kindern eine politische Arbeit zu ermögli- chen. Ziel : Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei der Vorbereitung der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsrä- ten und sonstigen Gremien die vorschlagenden Instit utionen frühzeitig darauf hinzuweisen, dass nach § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männer für das Land Nordrhein-Westfa len (Landes- gleichstellungsgesetz) auf eine geschlechterparität ische Besetzung zu achten ist. Entsendende Institutionen werden aufgefordert, eine ausgewogene Besetzung vorzunehmen, ggf. mehrere Personen (einen Mann und eine Frau) zu benennen. Interfraktioneller Arbeitskreis des Ausschuss für Gleichstellung Ziel 1 : Ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen und in allen politischen Gremien. Ziel 2 : Selbstverpflichtung aller politischen Parteien im Rat zur Erhö- hung des Frauenanteils in den Fraktionen . Frauenbüro Die Stadt initiiert eine Kampagne „Frauen in die Politik“, mit der Frauen und Mädchen aus allen sozialen Gruppen motiviert werden sollen, politisch aktiv zu werden. Ein Inhalt dieser Kampagne ist zusätzlich, dass Frauen und Männer informiert werden, wie politische Arbeit und Familienarbeit durch Unterstützung vereinbart werden können. Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Angelegenhei- ten: Ziel: Mit den beteiligten Gremien (Ausschuss für Gleichstellung, Integra- tionsrat) wird ein Verfahren erarbeitet, wie mehr Frauen und Männer mit Migrationsvorgeschichte einbezogen werden können, um so eine aus- gewogene Partizipation von Frauen und Männer mit Migrationsvorge- Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 - 2013 schichte zu gewährleisten. Ressourcen: Personaleinsatz für die Organisation der Zusammenarbeit beider Gremien sowie Sachkosten im Rahmen von Bewirtung und Do- kumentation. 1.2 Ausgewogene Beteiligung als Handlungsgrundlage für alle Frauenbüro Maßnahme: Veröffentlichung einer Zwischenbilanz zur Umsetzung des Aktionsplans in 2012. 1.3 Zusammenarbeit mit Partnern zur Förderung der Gleichstel- lung Sportamt In Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund in Münster wird die Einbeziehung von Genderaspekten bei der Sportförderung verein- bart, um vermehrt Mädchen wie Jungen für den Sport zu gewinnen und um stereotype Bilder von Mädchen und Jungen zu hinterfra- gen. 1.4. Kampf gegen Stereotype Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Ju- gendarbeit wird eine (je Person mindestens einmalige, ganztägige) Fortbildung für mehr Genderkompetenz sowie mehr interkulturelle Kompetenz - insbesondere im Sinne des Kampfes gegen Stereoty- pe - angeregt. 2. Handlungsfeld: Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 2.1 Abbau von Geschlechter- stereotypen Amt für Bürgerangelegenheiten: Ziel : Gleiche Ansprache von Frauen und Männern – Abbau von Ge- schlechterstereotypen Maßnahme : Anwenden einer geschlechtergerechten Sprache in allen Publikationen, Formularen, Anschreiben sowie im Internetauftritt des Amtes für Bürgerangelegenheiten. Presseamt: Ziel : Geschlechtergerechte Sprache in Publikationen der Stadt Münster. Maßnahme 1 : Erarbeiten und Veröffentlichen einer praxisorientierten Handreichung, Werben für deren Ziele und Umsetzung in der Stadtver- waltung. Maßnahme 2 : Die Handreichung wird in einer erhöhten Auflage ge- druckt und öffentlich ausgelegt sowie an Unternehmen und Einrichtun- gen verschickt. 2.2 Informations- und Anhörungs- rechte 2.3 Gender assessment Amt für Finanzen und Beteiligungen: Ziel : Die Implementierung von Grundlagenwissen über das Verfahren Gender Assessment und Gender Budgeting im Bereich der Haus- haltsaufstellung und des Bürgerhaushaltes. Maßnahme : Schulung für Führungskräfte des Finanzdezernats und für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aller Ausschüsse Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 - 2013 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Sämtliche Daten, die von der Stadt Münster bearbeitet werden, werden, soweit möglich, geschlechterdifferenziert erfasst und weiterverarbeitet. Amt des Rates und des Oberbürgermeisters In die Beschlussvorlagen des Rates und der Ausschüsse wird der Punkt „Analyse und Bewertung geschlechtsspezifischer Folgen“ verpflichtend mit aufgenommen Amt für Finanzen und Beteiligungen Spätestens im Haushaltsjahr 2013 wird mit der Strategie „Gender Budgeting“ begonnen. In den darauf folgenden Haushaltsjahren wird die Strategie konzeptionell ausgebaut und auf alle Haushaltsbereiche ausgeweitet. 2.4 Vielfältige Diskriminierungen und Benachteiligungen 3. Handlungsfeld: Die Kommune als Arbeitgebe- rin 3.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Personal- und Organisationsamt : Ziel : Das Personal- und Organisationsamt wird in den an stehenden drei Jahren verschiedene Maßnahmen umsetzen, die im Rahm en des Zerti- fizierungsverfahrens durch das audit ‚berufundfamil ie’ vereinbart wur- den. Dazu gehören insbesondere: • Ausweitung der flexiblen Arbeitszeitlösungen – insbesondere für Väter und Pflegende - und der Arbeitszeitkonten • Bedarfsgerechte Entwicklung von Telearbeit • (Vereinfachter) Zugang zu sämtlichen vereinbarkeitsbezogenen Infor- mationen • Prüfung: Möglichkeiten der verbesserten Einbindung spezieller Mitar- beiterzielgruppen in die betriebliche Information und Kommunikation • Unterstützung und Förderung familienbewussten Führungsverhaltens • Anpassung des Fortbildungsangebotes, insbesondere für Berufsrück- kehrer/innen • Prüfziel: Ausweitung des Kriterienkatalogs für Vorschüsse • Gezielte Informationen zu Münsteraner Betreuungsangeboten in den Ferien • Optimierung des Angebotes zur Kinderbetreuungsunterstützung Für die Kinder der Bediensteten der Stadt Münster wird die Mög- lichkeit einer „akuten Kinderbetreuung“ in Notfällen (z.B. wenn die reguläre Kinderbetreuung ausfällt) angeboten Amt für Finanzen und Beteiligungen Ziel : Die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert, der Beteiligungsverwaltung regelmäßig über die Personalentwicklung hinsichtlich der Frauenförderung (insbesondere Frauen in Führungspo- sitionen) zu berichten. Darüber hinaus werden sie gebeten, über ihre Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (generell für Män- ner und Frauen) zu berichten. Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 - 2013 3.2 Interkulturelle Personalent- wicklung Personal- und Organisationsamt Maßnahme 1: Die Stadt Münster betreibt aktiv eine interkulturelle Personalpolitik. Ziel ist : Als Einstieg erhöht sie den Anteil der weiblichen und männlichen Auszubildenden mit Migrationsvorgeschichte im öffentlichen Dienst auf den Anteil, den die Jugendlichen an der Stadtbevölkerung haben.* Maßnahme 2: In einem Projekt mit einer städtischen Tochtergesell- schaft (z.B. Stadtwerke oder AWM) werden Frauen und Männer – insbesondere auch aus Minderheiten - gezielt aufgefordert sich in den Bereichen zu bewerben, in denen ihr Geschlecht jeweils unter- repräsentiert ist. 4. Handlungsfeld: Die Kommu- ne als Auftraggeberin 4.1 Förderung der Gleichberech- tigung bei Vergabeentscheidun- gen und Verträgen Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision In die Vergabekriterien der Stadt Münster werden die Aspekte Gleichstellung der Geschlechter (insbesondere Lohngerechtigkeit und Frauenförderung) und Gleichstellung der Menschen mit Migra- tionsvorgeschichte aufgenommen. 5. Handlungsfeld: Die Kommu- ne als Dienstleisterin 5.1 Keine Stereotype im Schul- und Bildungsbereich Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Die Stadt entwickelt Kriterien und Leitlinien für die Beschaffung von Büchern und Materialien in Betreuungseinrichtungen für Kin- der mit dem Ziel der Qualifizierung und Bewusstseinsbildung auch des Betreuungspersonals, um sicherzustellen, dass diese stereo- typen Haltungen und Praktiken entgegenwirken. 5.2 Berufswahl Frauenbüro: Ziel: Ziel: Erweiterung geschlechtsdifferenzierter Angebote für Jungen und Mädchen im Bereich Berufswahl und Lebensplanung, um sie zu ermutigen, nicht nur traditionell „männliche“ oder „weibliche“ Berufe und Ausbildungen anzustreben.: Maßnahme: Gemeinsam mit der AG 1 Gender werden differenziert e jungenspezifische Bedarfe für Münster in den Bereichen Berufswahl und Lebensplanung formuliert und mit ersten Einschätzungen zu finanziellen und personellen Ressourcen den politischen Gremien vorgestellt. (Grundlage für beide Ziele: Beschluss V/0665/2010) 5.3 Politische Bildung/ Neubürge- rInnen 5.4 Schulorganisation Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 - 2013 5.5 Gesundheit Gesundheitsamt: Ziel 1: Männergesundheit - Bestandsaufnahme und Maßnahmenen t- wicklung. Ziel 2: Aufsuchende frühe Hilfen durch Familienhebamme: Hier die Betreuung der Zielgruppe alleinerziehende Frauen mit Migrati- onsvorgeschichte, Angebote spezifizieren bzw. konkretisieren. Feuerwehr/Rettungsdienst Maßnahme : Im Rahmen eines fachlichen Austauschs mit einschlägigen medizinischen Einrichtungen in Münster werden Aspekte gendersen- sibler Arbeit und Verfahren im Rettungsdienst zusammengetragen und erörtert. Aufbauend auf den Ergebnissen werden ggf. notwendige Fort- bildungsbedarfe entwickelt. 5.6 Soziale Arbeit 5.7 Kinderbetreuung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Ziel: Ausbau der U3 Kindertagesbetreuung auf 35 % bis 2013. 5.8 Pflege Sozialamt: Ziel: Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflegeaufgaben in der Familie verbessern. Maßnahme 1: Frauen & Beruf (FrauenForum e.V.) beraten bereits zum Thema "Beruf und häusliche Pflege". Bis Ende 2011 sollen Strukturen geschaffen werden, um Kooperation zwischen den Pflegestützpunkten und dem Träger Frauen & Beruf zu verbessern. Maßnahme 2: Es ist der Vorstellung entgegenzuwirken, nach der die Betreuung von Familienmitgliedern vor allem eine weibliche Verantwortung darstellt. Alle (Informations-)Materialien der Stadt sind unter diesem Gesichtpunkt zu überprüfen. 5.9 Armut Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Zusammenar- beit: Ziel: Umsetzung der Ziele des Migrationsleitbildes Die Integrations- kurse des Bundes werden nur für dauerhaft in Münster lebende Perso- nen finanziert. Aber auch Menschen mit einem unsicheren Status blei- ben oft länger in der Stadt. Auch sie sollen sich verständigen können. Dafür bietet die Koordinierungsstelle Sprach- und Orientierungskurse für Männer, Frauen und in gemischten Gruppen an. Die Kurse werden für je 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angeboten. Sie dauern 3 Mona- ten und bestehen aus 180 Unterrichtsstunden. Ressourcen: Personalkosten für die Organisation der Kurse und Sach- kosten für Kursmaterial. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: Ziel : Vorlage „Chancen für alle Kinder in unserer Stadt - Maßnahmen- programm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster“. Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 - 2013 5.10 Menschen mit Migrations- vorgeschichte 5.11 Wohnen Amt für Wohnungswesen: Ziel : Verbesserung der Wohnsituation von schwangeren Frauen und Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern leben. Maßnahme : Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden schwangere Frauen und Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern Unterkunft gefunden haben, bei der Wohnungssuche vorrangig berück- sichtigt. Dies bezieht sich auf alle öffentlich geförderten Mietwohnungen, die noch mit einem städtischen Besetzungs- und Benennungsrecht ver- sehen sind. 5.12 Zugang zu Sport, Freizeit, Kultur Stadtarchiv: Ziel : Projekte zur wissenschaftlichen Aufbereitung der Frauen- und Ge- schlechtergeschichte. Stadtbücherei: Ziel: Die Stadtbücherei hat das Ziel, im Rahmen ihres Informationsauf- trages in besonderem Maße die Öffentlichkeit auf Gleichstellungsthe- men aufmerksam zu machen. Maßnahme : Die Stadtbücherei setzt in den betroffenen Sachgruppen (Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft und Psychologie) ein beson- deres Augenmerk auf ein entsprechendes Literatur- und Informations- angebot und gibt im 3. Quartal 2011 eine Medienempfehlungsliste zu dem Thema heraus. Stadtmuseum: Ziel: Das Stadtmuseum wird weiterhin im Rahmen der Aufarbeitung der Stadtgeschichte in Ausstellungen Fragen der Frauen- und Geschlech- tergeschichte berücksichtigen. Sportamt Ziel 1 : Stärkung und Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mäd- chen und Frauen in den Sportvereinen, gerade auch in Führungspositi- onen. Ziel 2 : Unterstützung der Sportvereine bei speziellen Projekten und Einzelveranstaltungen für Mädchen und Frauen. 5.13 Sicherheit Amt für Grünflächen und Umweltschutz: Ziel: Systematische Beachtung und Integration von Sicherheitsbedürfnis- sen aller Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Münster bei Neuplanung, baulichen Veränderungen und bei der Unterha l- tung aller Grünanlagen. Maßnahme: Bei Neuplanungen, baulichen Veränderungen und bei der Unterhaltung aller Grünanlagen werden Sicherheitsbedürfnisse der Nut- zer ermittelt, beurteilt und bilden die Grundlage - neben den weiteren zu berücksichtigenden Kriterien - für die Arbeit. Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 - 2013 5.14 Geschlechterspezifische Gewalt . AK Gewaltschutzgesetz, Sozialamt, Frauenbüro, Zugvogel e.V. : Ziel : Erweiterung der vorhandenen Informationen zum Thema „Gegen Gewalt an Frauen“ im Internet (www.gewaltschutz-muenster.de ) um Informationen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Maßnahme 1: Ermittlung von Informationen zur barrierefreien Zugäng- lichkeit der Beratungsstellen im Rahmen von KOMM Münster und Er- gänzung der Infos auf der Internetseite zum Gewaltschutzgesetz um diesen Aspekt. Maßnahme 2: Prüfung, um welche Informationen die Internetseite für Frauen mit Behinderungen ergänzt werden sollte und Bereitstellung dieser Informationen auf der Internetseite. Maßnahme 3 : Gezielte Weiterleitung der Informationen zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ an Organisationen von Menschen mit Behinde- rungen sowie Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe in Müns- ter. 5.15 Menschenhandel 6. Handlungsfeld : Planung und nachhaltige Entwicklung 6.1 Stadt- und Wirtschaftsent- wicklung / Nachhaltigkeit Alle Ämter des Dezernat III Planung, Bau und Marketing Ziel : Revision und ggf. Überarbeitung des Leitfadens frauenspezifische Belange in der Stadtplanung. 6.2 Mobilität 6.3 Arbeitsmarkt 6.4 Umwelt 6.5 Städtepartnerschaften Städtepartnerschaften und euro- päische wie internationalen Ko- operationen Amt des Rates und des Oberbürgermeisters: Maßnahme 1 : Erhebung zum Thema Gleichstellung/zur Gleichstel- lungsarbeit in den Partnerstädten. Maßnahme 2: Fachaustausch zwischen den Partnerstädten Münsters zum Thema „Gleichstellung“. Maßnahme 3: Förderung von Praktika unter diesem Gesichtspunkt in den Partnerstädten. Maßnahme 4: Klärung der Frage, ob es für die Maßnahmen 1-3 EU-Projekte zu diesem Thema gab bzw. aktuell gibt oder im Aktionszeitraum ge- ben wird. Die anderen Maßnahmen – z.B. Schüler/innenaustausch – sollen weiterhin durchgeführt werden. Ressourcen: Für Maßnahme 2: Sachkosten für die Durchführung; eine Umsetzung aus dem laufenden Budget führt dazu, dass andere Maß- nahmen auf dem Gebiet der Städtepartnerschaften nicht durchge- führt/gefördert werden können. Die anderen Maßnahmen werden durch eine Priorisierung im Rahmen der laufenden Arbeit berücksichtigt.
Anlage 2 Synopse
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Aktionsplan 2011 bis 2013 der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Verwaltungsentwurf und vom AGL am 13.10. einstimmig empfohlenen Änderungen und Ergänzungen zum Aktionsplan Synopse Inhalte der Europä- ischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 (gestrichen : Empfehlungen des AGL ) Empfehlungen des AGL 1. Handlungsfeld: Die politische Rolle der Kommune 1.1 Förderung der Parti- zipation von Frauen Amt des Rates und des Oberbür- germeisters: Maßnah me 1: Anschreiben an die Parteien, bei der Wahl auf ein ausgewogenes Verhäl tnis zu ac hten . Maßnahme 2: Abfrage bei allen Mandatsträgern und –trägerinnen im Rat, in den Bezirksver- tretungen, in den Ausschüssen und Kommissionen nach optimalen Sit- zungszeiten zur Vereinbarkeit von Mandat, Familie und Beruf. Ziel : Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei der Vorbereitung der Besetzung von Kommissionen, Beirä- ten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten und sonstigen Gremien die vorschla- genden Institutionen frühzeitig darauf hinzuweisen, dass nach § 12 des Ge- setzes zur Gleichstellung von Frauen und Männer für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsge- setz) auf eine geschlechterparitätische Besetzung zu achten ist. Entsendende Institutionen werden aufgefordert, eine ausgewogene Be- setzung vorzunehmen, ggf. mehrere Personen (einen Mann und eine Frau) zu benennen. Maßnahme 1: Anschreiben an die Parteien, mit dem Appell, bei den nächsten Wahlen und bei der Besetzung von Gremien ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen herzustellen Neu: Die Stadt stellt ein individuelles Kin- derbetreuungsangebot (vergleichbar dem Familienservice der Fachhoch- schule Münster) für die Mitglieder der politischen Gremien während der Gremiensitzungen und der dazu- gehörigen Vorbereitungstermine sicher, um Frauen und Männern mit Kindern eine politische Arbeit zu ermöglichen. Inhalte der Europä- ischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 (gestrichen : Empfehlungen des AGL ) Empfehlungen des AGL Interfraktioneller Arbeitskreis des Ausschuss für Gleichstellung Ziel 1 : Ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf allen politi- schen Ebenen und in allen politischen Gremien. Ziel 2 : Selbstverpflichtung aller politi- schen Parteien im Rat zur Erhöhung des Frauenanteils in den Fraktionen auf 40%. Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Angelegenheiten: Ziel: Mit den beteiligten Gremien (Aus- schuss für Gleichstellung, Integrations- rat) wird ein Verfahren erarbeitet, wie mehr Frauen und Männer mit Migrati- onsvorgeschichte einbezogen werden können, um so eine ausgewogene Partizipation von Frauen und Männer mit Migrationsvorgeschichte zu ge- währleisten. Ressourcen: Personaleinsatz für die Organisation der Zusammenarbeit beider Gremien sowie Sachkosten im Rahmen von Bewirtung und Dokumen- tation. Ziel 2: Selbstverpflichtung aller poli- tischen Parteien im Rat zur Erhö- hung des Frauenanteils in den Frak- tionen. Neu: Die Stadt initiiert eine Kampagne „Frauen in die Politik“, mit der Frauen und Mädchen aus allen sozialen Gruppen motiviert werden sollen, politisch aktiv zu werden. Ein Inhalt dieser Kampagne ist zusätzlich, dass Frauen und Männer informiert werden, wie politische Arbeit und Familienarbeit durch Unterstützung vereinbart werden können. 1.2 Ausgewogene Betei- ligung als Handlungs- grundlage für alle Frauenbüro Maßnahme: Veröffentlichung einer Zwischenbilanz zur Umsetzung des Aktionsplans in 2012. Inhalte der Europä- ischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 (gestrichen : Empfehlungen des AGL ) Empfehlungen des AGL Neu: 1.3 Zusammenarbeit mit Partnern zur Förde- rung der Gleichstel- lung Neu: In Zusammenarbeit mit dem Stadt- sportbund in Münster wird die Ein- beziehung von Genderaspekten bei der Sportförderung vereinbart, um vermehrt Mädchen wie Jungen für den Sport zu gewinnen und um ste- reotype Bilder von Mädchen und Jungen zu hinterfragen. Neu: 1.4. Kampf gegen Stereo- type Neu: Für alle Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter in der Kinder- und Jugendar- beit wird eine (je Person mindestens einmalige, ganztägige) Fortbildung für mehr Genderkompetenz sowie mehr interkulturelle Kompetenz - insbesondere im Sinne des Kampfes gegen Stereotype - angeregt. 2. Handlungsfeld: Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 2.1 Abbau von Ge- schlechter-stereotypen Amt für Bürgerangelegenheiten: Ziel : Gleiche Ansprache von Frauen und Männern – Abbau von Geschlech- terstereotypen Maßnahme : Anwenden einer ge- schlechtergerechten Sprache in allen Publikationen, Formularen, Anschrei- ben sowie im Internetauftritt des Amtes für Bürgerangelegenheiten. Presseamt: Ziel : Geschlechtergerechte Sprache in Publikationen der Stadt Münster. Maßnahme 1 : Erarbeiten und Veröf- fentlichen einer praxisorientierten Handreichung, Werben für deren Ziele und Umsetzung in der Stadtverwal- tung. Maßnahme 2 : Die Handreichung wird in einer erhöhten Auflage gedruckt und öffentlich ausgelegt sowie an Unter- nehmen und Einrichtungen verschickt. 2.2 Informations- und Anhörungsrechte 2.3 Gender assessment Amt für Finanzen und Beteiligun- gen: Ziel : Die Implementierung von Grund- lagenwissen über das Verfahren Gen- der Assessment und Gender Budge- ting im Bereich der Haushaltsaufstel- lung und des Bürgerhaushaltes. Maßnahme : Informationsveransta ltung Maßnahme: Schulung für Führungs- Inhalte der Europä- ischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 (gestrichen : Empfehlungen des AGL ) Empfehlungen des AGL für Führungsk räfte des Finanzdeze r- nats . kräfte des Finanzdezernats und für Mandatsträgerinnen und Mandats- träger aller Ausschüsse: Neu: Sämtliche Daten, die von der Stadt Münster bearbeitet werden, werden, soweit möglich, geschlechterdiffe- renziert erfasst und weiterverarbei- tet. Neu: In die Beschlussvorlagen des Rates und der Ausschüsse wird der Punkt „Analyse und Bewertung geschlechtsspezifischer Folgen“ verpflichtend mit aufgenommen Neu: Spätestens im Haushaltsjahr 2013 wird mit der Strategie „Gender Budgeting“ begonnen. In den darauf folgenden Haushaltsjahren wird die Strategie konzeptionell ausgebaut und auf alle Haushaltsbereiche ausgeweitet. 2.4 Vielfältige Diskrimi- nierungen und Benach- teiligungen 3. Handlungsfeld: Die Kommune als Ar- beitgeberin 3.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Personal- und Organisationsamt : Ziel : Das Personal- und Organisati- onsamt wird in den anstehenden drei Jahren verschiedene Maßnahmen umsetzen, die im Rahmen des Zertifi- zierungsverfahrens durch das audit ‚berufundfamilie’ vereinbart wurden. Dazu gehören insbesondere: • Ausweitung der flexiblen Arbeitszeit- lösungen – insbesondere für Väter und Pflegende - und der Arbeitszeitkonten • Bedarfsgerechte Entwicklung von Telearbeit • (Vereinfachter) Zugang zu sämtlichen vereinbarkeitsbezogenen Informatio- nen • Prüfung: Möglichkeiten der verbes- serten Einbindung spezieller Mitarbei- terzielgruppen in die betriebliche In- formation und Kommunikation • Unterstützung und Förderung famili- enbewussten Führungsverhaltens Neu: Für die Kinder der Bediensteten der Stadt Münster wird die Möglichkeit einer „akuten Kinderbetreuung“ in Notfällen (z.B. wenn die reguläre Kinderbetreuung ausfällt) angeboten Inhalte der Europä- ischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 (gestrichen : Empfehlungen des AGL ) Empfehlungen des AGL • Anpassung des Fortbildungsangebo- tes, insbesondere für Berufsrückkeh- rer/innen • Prüfziel: Ausweitung des Kriterienka- talogs für Vorschüsse • Gezielte Informationen zu Münstera- ner Betreuungsangeboten in den Fe- rien • Optimierung des Angebotes zur Kin- derbetreuungsunterstützung Amt für Finanzen und Beteiligungen Ziel : Die städtischen Beteiligungsge- sellschaften werden aufgefordert, der Beteiligungsverwaltung regelmäßig über die Personalentwicklung hinsicht- lich der Frauenförderung (insbesonde- re Frauen in Führungspositionen) zu berichten. Darüber hinaus werden sie gebeten, über ihre Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (generell für Männer und Frauen) zu berichten. 3.2 Interkulturelle Per- sonalentwicklung Neu: Die Stadt Münster betreibt aktiv eine interkulturelle Personalpolitik. Als Einstieg erhöht sie den Anteil der weiblichen und männlichen Auszu- bildenden mit Migrationsvorge- schichte im öffentlichen Dienst auf den Anteil, den die Jugendlichen an der Stadtbevölkerung haben. Neu: In einem Projekt mit einer städti- schen Tochtergesellschaft (z.B. Stadtwerke oder AWM) werden Frau- en und Männer – insbesondere auch aus Minderheiten - gezielt aufgefor- dert sich in den Bereichen zu be- werben, in denen ihr Geschlecht jeweils unterrepräsentiert ist. 4. Handlungsfeld: Die Kommune als Auf- traggeberin 4.1 Förderung der Gleichberechtigung bei Vergabeentscheidungen und Verträgen Neu: In die Vergabekriterien der Stadt Münster werden die Aspekte Gleich- stellung der Geschlechter (insbe- sondere Lohngerechtigkeit und Frauenförderung) und Gleichstellung der Menschen mit Migrationsvorge- schichte aufgenommen. Inhalte der Europä- ischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 (gestrichen : Empfehlungen des AGL ) Empfehlungen des AGL 5. Handlungsfeld: Die Kommune als Dienstleisterin 5.1 Keine Stereotype im Schul- und Bildungsbe- reich Neu: Die Stadt entwickelt Kriterien und Leitlinien für die Beschaffung von Büchern und Materialien in Betreu- ungseinrichtungen für Kinder mit dem Ziel der Qualifizierung und Be- wusstseinsbildung auch des Betreu- ungspersonals, um sicherzustellen, dass diese stereotypen Haltungen und Praktiken entgegenwirken. 5.2 Berufswahl Frauenbüro: Ziel: Erweiterung geschlechtsdiffere n- zierter Angebote für Jungen im B ereich Berufswahl und Lebenspl anung Maßnahme: Gemeinsam mit der AG 1 Gender werden differenzierte jungen- spezifische Bedarfe für Münster in den Bereichen Berufswahl und Lebenspla- nung formuliert und mit ersten Ein- schätzungen zu finanziellen und per- sonellen Ressourcen den politischen Gremien vorgestellt. (Grundlage für beide Ziele: Beschluss V/0665/2010) Ziel: Erweiterung geschlechtsdiffe- renzierter Angebote für Jungen und Mädchen im Bereich Berufswahl und Lebensplanung, um sie zu ermuti- gen, nicht nur traditionell „männ- liche“ oder „weibliche“ Berufe und Ausbildungen anzustreben.: 5.3 Politische Bildung/ NeubürgerInnen 5.4 Schulorganisation Inhalte der Europä- ischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 (gestrichen : Empfehlungen des AGL ) Empfehlungen des AGL 5.5 Gesundheit Gesundheitsamt: Ziel 1: Männergesundheit - Be- standsaufnahme und Maßnahmenent- wicklung. Ziel 2: Aufsuchende frühe Hilfen durch Familienhebamme: Hier die Betreuung der Zielgruppe alleinerziehende Frauen mit Migrati- onsvorgeschichte, Angebote spezifizie- ren bzw. konkretisieren. Feuerwehr/Rettungsdienst Maßnahme : Im Rahmen eines fachli- chen Austauschs mit einschlägigen medizinischen Einrichtungen in Müns- ter werden Aspekte gendersensibler Arbeit und Verfahren im Rettungs- dienst zusammengetragen und erör- tert. Aufbauend auf den Ergebnissen werden ggf. notwendige Fortbildungs- bedarfe entwickelt. 5.6 Soziale Arbeit 5.7 Kinderbetreuung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Ziel: Ausbau der U3 Kindertages- betreuung auf 35 % bis 2013. 5.8 Pflege Sozialamt: Ziel: Die Vereinbarkeit von Erwerbstä- tigkeit und Pflegeaufgaben in der Fa- milie verbessern. Maßnahme: Frauen & Beruf (Frauen- Forum e.V.) beraten bereits zum The- ma "Beruf und häusliche Pflege". Bis Ende 2011 sollen Strukturen geschaf- fen werden, um Kooperation zwischen den Pflegestützpunkten und dem Trä- ger Frauen & Beruf zu verbessern. Neu: Es ist der Vorstellung entgegenzu- wirken, nach der die Betreuung von Familienmitgliedern vor allem eine weibliche Verantwortung darstellt. Alle (Informations-)Materialien der Stadt sind unter diesem Gesicht- punkt zu überprüfen. 5.9 Armut Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Zusammenarbeit: Ziel: Umsetzung der Ziele des Migra- tionsleitbildes Die Integrationskurse des Bundes werden nur für dauerhaft in Münster lebende Personen finan- ziert. Aber auch Menschen mit einem unsicheren Status bleiben oft länger in der Stadt. Auch sie sollen sich ver- Inhalte der Europä- ischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 (gestrichen : Empfehlungen des AGL ) Empfehlungen des AGL ständigen können. Dafür bietet die Koordinierungsstelle Sprach- und Ori- entierungskurse für Männer, Frauen und in gemischten Gruppen an. Die Kurse werden für je 20 Teilnehmerin- nen und Teilnehmer angeboten. Sie dauern 3 Monaten und bestehen aus 180 Unterrichtsstunden. Ressourcen: Personalkosten für die Organisation der Kurse und Sachkos- ten für Kursmaterial. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: Ziel : Vorlage „Chancen für alle Kinder in unserer Stadt - Maßnahmenpro- gramm zur Bekämpfung der Kinderar- mut in Münster“. 5.10 Menschen mit Migrationsvorgeschichte 5.11 Wohnen Amt für Wohnungswesen: Ziel : Verbesserung der Wohnsituation von schwangeren Frauen und Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern leben. Maßnahme : Im Rahmen der gesetzli- chen Möglichkeiten werden schwange- re Frauen und Frauen, die vorüberge- hend in Frauenhäusern Unterkunft gefunden haben, bei der Wohnungs- suche vorrangig berücksichtigt. Dies bezieht sich auf alle öffentlich geförder- ten Mietwohnungen, die noch mit ei- nem städtischen Besetzungs- und Benennungsrecht versehen sind. 5.12 Zugang zu Sport, Freizeit, Kultur Stadtarchiv: Ziel : Projekte zur wissenschaftlichen Aufbereitung der Frauen- und Ge- schlechtergeschichte. Stadtbücherei: Ziel: Die Stadtbücherei hat das Ziel, im Rahmen ihres Informationsauftrages in besonderem Maße die Öffentlichkeit auf Gleichstellungsthemen aufmerk- sam zu machen. Maßnahme : Die Stadtbücherei setzt in den betroffenen Sachgruppen (Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft und Psychologie) ein besonderes Augen- merk auf ein entsprechendes Literatur- Inhalte der Europä- ischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 (gestrichen : Empfehlungen des AGL ) Empfehlungen des AGL und Informationsangebot und gibt im 3. Quartal 2011 eine Medienempfeh- lungsliste zu dem Thema heraus. Stadtmuseum: Ziel: Das Stadtmuseum wird weiterhin im Rahmen der Aufarbeitung der Stadtgeschichte in Ausstellungen Fra- gen der Frauen- und Geschlechterge- schichte berücksichtigen. Sportamt Ziel 1 : Stärkung und Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mädchen und Frauen in den Sportvereinen, ge- rade auch in Führungspositionen. Ziel 2 : Unterstützung der Sportvereine bei speziellen Projekten und Einzel- veranstaltungen für Mädchen und Frauen. 5.13 Sicherheit Amt für Grünflächen und Umwelt- schutz: Ziel: Systematische Beachtung und Integration von Sicherheitsbedürfnissen aller Nutzerinnen und Nutzer der öffent- lichen Grünanlagen der Stadt Münster bei Neuplanung, baulichen Veränderun- gen und bei der Unterhaltung aller Grünanlagen. Maßnahme: Bei Neuplanungen, bauli- chen Veränderungen und bei der Un- terhaltung aller Grünanlagen werden Sicherheitsbedürfnisse der Nutzer ermittelt, beurteilt und bilden die Grundlage - neben den weiteren zu berücksichtigenden Kriterien - für die Arbeit. Inhalte der Europä- ischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 (gestrichen : Empfehlungen des AGL ) Empfehlungen des AGL 5.14 Geschlechterspezi- fische Gewalt . AK Gewaltschutzgesetz, Sozialamt, Frauenbüro, Zugvogel e.V. : Ziel : Erweiterung der vorhandenen Informationen zum Thema „Gegen Gewalt an Frauen“ im Internet (www.gewaltschutz-muenster.de ) um Informationen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Maßnahme 1: Ermittlung von Informa- tionen zur barrierefreien Zugänglichkeit der Beratungsstellen im Rahmen von KOMM Münster und Ergänzung der Infos auf der Internetseite zum Gewalt- schutzgesetz um diesen Aspekt. Maßnahme 2: Prüfung, um welche Informationen die Internetseite für Frauen mit Behinderungen ergänzt werden sollte und Bereitstellung dieser Informationen auf der Internetseite. Maßnahme 3 : Gezielte Weiterleitung der Informationen zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ an Organisationen von Menschen mit Behinderungen sowie Einrichtungen und Dienste der Behin- dertenhilfe in Münster. 5.15 Menschenhandel 6. Handlungsfeld : Planung und nachhal- tige Entwicklung 6.1 Stadt- und Wirt- schaftsentwicklung / Nachhaltigkeit Alle Ämter des Dezernat III Planung, Bau und Marketing Ziel : Revision und ggf. Überarbeitung des Leitfadens frauenspezifische Be- lange in der Stadtplanung. 6.2 Mobilität 6.3 Arbeitsmarkt 6.4 Umwelt 6.5 Städtepartnerschaf- ten Städtepartnerschaften und europäische wie internationalen Koope- rationen Amt des Rates und des Oberbür- germeisters: Maßnahme 1 : Erhebung zum Thema Gleichstellung/zur Gleichstellungsar- beit in den Partnerstädten. Maßnahme 2: Fachaustausch zwi- schen den Partnerstädten Münsters zum Thema „Gleichstellung“. Maßnahme 3: Förderung von Praktika unter diesem Gesichtspunkt in den Inhalte der Europä- ischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 (gestrichen : Empfehlungen des AGL ) Empfehlungen des AGL Partnerstädten. Maßnahme 4: Klärung der Frage, ob es EU -Projekte zu di esem Thema gab bzw. aktuell gibt oder im Aktionszei t- raum geben wird. Ressourcen: Für Maßnahme 2: Sach- kosten für die Durchführung; eine Um- setzung aus dem laufenden Budget führt dazu, dass andere Maßnahmen auf dem Gebiet der Städtepartner- schaften nicht durchgeführt/gefördert werden können. Die anderen Maß- nahmen werden durch eine Priorisie- rung im Rahmen der laufenden Arbeit berücksichtigt. Maßnahme 4: Klärung der Frage, ob es für die Maßnahmen 1-3 EU-Projekte zu die- sem Thema gab bzw. aktuell gibt oder im Aktionszeitraum geben wird. Die anderen Maßnahmen – z.B. Schüler/innenaustausch – sollen weiterhin durchgeführt werden.
Hauptvorlage V/0378/2011 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Frauenbüro Vorlagen-Nr.: V/0378/2011 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Arndts-Haupt Ruf: Betrifft Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen - Aktionsplan 2011 - 2013 Beratungsfolge 14.06.2011 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Verwirklichung der Gleichstellung in Münster - bereits seit mehr als 20 Jahren zahlreiche Konzepte und Maßnahmen er- folgreich umgesetzt werden, - eine Vielzahl der in den Handlungsfeldern der „Europäischen Charta“ an- gesprochenen Aufgaben Bestandteil städtischer Angebote sind (siehe Be- standsaufnahme www.muenster.de/stadt/frauenbuero und „Fachliche Rückmeldungen zu den Ergebnissen der „Denkfabrik Chancengleichheit in Münster“(Anlage 2). 2. Der Aktionsplan 2011 bis 2013 zur Umsetzung der „Europäischen Charta für die Gleichstel- lung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ in Münster wird beschlossen (Anlage 1). 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die darin festgelegten Ziele und Maßnahmen im Zeitraum bis 2013 zu realisieren. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ablauf des Zeitraums einen Abschlussbericht vorzu- legen, der gleichzeitig Maßnahmevorschläge für die Fortschreibung des Aktionsplans ent- hält. 5. Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) wird über die Beschlussfassung in Kenntnis gesetzt. II. Finanzielle Auswirkungen Entsprechend der durch die notwendige Haushaltskonsolidierung gesetzten finanziellen Vorgaben sind die Maßnahmen und Ziele des Aktionsplans weitestgehend im Rahmen der vorhandenen Personal- und Finanzressourcen umsetzbar. Zusätzliche Mittel werden nicht bereitgestellt. 492 17 00 E-Mail: ArndtsHM@stadt-muenster.de Datum: 24.05.2011 V/0378/2011 - 2 - Begründung: Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Mann und Frau auf lokaler Ebene hatte sich die Stadt Münster am 24. Juni 2009 mit einstimmigen Ratsbeschluss verpflichtet, innerhalb eines Zweijahreszeitraums einen Gleichstellungs-Aktionsplan aufzustel- len. Der Aktionsplan sollte Ziele und Prioritäten für die geplanten Maßnahmen und die notwen- digen Ressourcen festlegen. Zur Erarbeitung des Ak tionsplans sollte „eine Vielzahl von Mei- nungen“ eingeholt und der Aktionsplan dann selbst öffentlich gemacht werden. Verfahren Die Stadt Münster verfügt seit mehr als zwanzig Jahren über zahlreiche Konzepte, Beschlüsse und Verfahren zur Verwirklichung der Chancengleichheit. Der Gleichstellungsaktionsplan für Münster wurde deshalb unter federführender Organisation des Frauenbüros mit folgenden Ver- fahrensschritten vorbereitet: 1. Einrichtung eines Charta-Beirats mit je einem Vertreter und einer Vertreterin der fünf Dezernate und des Dezernats Oberbürgermeister. Die Mitglieder des Beirats koordinierten die Zusammenarbeit mit den Ämtern ihrer Dezernate, entwickelten das Logo für den Charta-Prozess: Münster Fair - Für Frauen und Männer, Ausgewogen, Innovativ, Richtig. bereiteten die zentrale Veranstaltung zur Beteiligung der Politik und der Fachöffentlichkeit konzeptionell und organisatorisch vor und arbeiteten an der Durchführung mit. 2. Auf der Grundlage der in der Europäischen Charta für die Gleichstellung als relevant beschrieben Handlungsfelder (1. Die politische Rolle der Kommune, 2. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung, 3. Die Kommune als Arbeitgeberin, 4. Die Kommune als Auftraggeberin, 5. Die Kommune als Dienstleisterin, 6. Planung und nachhaltige Entwicklung) erstellte die Verwaltung eine Bestandsaufnahme der für die jeweiligen Bereiche bereits vorhandene Angebote, Maßnahmen und Konzepte sowie der da- zugehörigen Beschlüsse und rechtlichen Grundlagen. Die Bestandsaufnahme wur- de im Internet veröffentlicht. 3. Die Dezernate und Ämter erarbeiteten Ziele für den Aktionszeitraum 2011 bis 2013. 4. Das notwendige Beteiligungsverfahren wurde im Rahmen der Veranstaltung „Denk- fabrik Chancengleichheit Münster“ am 26. Januar 2011, an der über 100 Vertrete- rinnen und Vertreter aus Politik, Fachöffentlichkeit und Verwaltung teilnahmen, rea- lisiert. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden die Bestandsaufnahme und die Zie- le der Verwaltung vorgestellt und diskutiert und eine Fülle von weiteren Hinweisen und Anregungen zur Chancengleichheit in Münster zusammengetragen. Die Veran- staltung wurde dokumentiert, den Ämtern zur Verfügung gestellt und ebenfalls im In- ternet veröffentlicht. 5. Die Hinweise und Anregungen aus der Veranstaltung wurden aus fachlicher Sicht in den zuständigen Ämtern unter folgender Maßgabe geprüft: ob entsprechende Maßnahmen oder Ansätze bereits vorhanden sind; eine Umsetzung innerhalb der nächsten zwei Jahre möglich ist (ggf. Auf- nahme in den Aktionsplan); V/0378/2011 - 3 - die Vorschläge/ Anregungen aus fachlichen oder finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden können oder sollen; oder eher perspektivisch angelegt sind. Die fachlichen Rückmeldungen haben ergeben, dass eine Vielzahl der angeregten Maßnahmen bereits Bestandteil städtischer Angebote oder anderer Träger in der Stadt ist, einzelne Vorschläge für den Zielkatalog verwendet werden können, einiges aus fachlichen oder finanziellen Gründen nicht angezeigt oder nicht realisierbar ist. Eine tabellarische Übersicht auf der Grundlage der Ergebnisdokumentation der Ver- anstaltung ist beigefügt (Anlage 2). 6. Begleitet wurde der Prozess zusätzlich von der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe „Charta“ des Ausschuss für Gleichstellung. Die Arbeitsgruppe befasste sich schwerpunktmäßig mit Handlungsfeld 1 Politische Rolle der Kommune, Handlungsfeld 3 Kommune als Arbeitgeberin und Handlungsfeld 5 Kommune als Dienstleisterin. Zu Handlungsfeld 1 wurden Ziele zur Verbesserung der Partizipation von Frau- en erarbeitet und in den Aktionsplan eingebracht. Im Handlungsfeld 3 wurde im Zusammenhang mit den bereits vorliegenden Arbeitsaufträgen aus dem Frauenförderplan 2010 bis 2012 gemeinsam mit der Verwaltung eine Infor- mationsveranstaltung zum Thema Entgeltgleichheit/ Entgeltcheck durchge- führt. Zum Handlungsfeld 5 wurde ein Grundlagengespräch zum Thema Mädchen und Frauen im Sport mit dem Stadtsportbund geführt. von einer Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft Münsterscher Frauenor- ganisationen, die sich u.a mit den Themen häusliche Gewalt, Migrantinnen und Geschlechterstereotype befasste und entsprechende Vorschläge in die „Denkfabrik“ einbrachte. 7. Ergebnis des mehrfachen Konsultationsprozesses ist der Aktionsplan 2011 – 2013 der Stadt Münster, mit dem mehr als dreißig Maßnahmen und Ziele realisiert wer- den sollen (Anlage 1). Demographierelevanz und Inklusion Die Erarbeitung des Gleichstellungsaktionsplans trägt darüber hinaus zur Realisierung der Zie- le bei, wie sie im „Handlungskonzept demographischer Wandel“ beschrieben sind. Insbesonde- re hat der Aktionsplan Bedeutung für Einwohner/innen und öffentliche Infrastruktur, die familien- und generationengerechte Stadtentwicklung, die gesellschaftliche Balance und Integration, die Stärkung des Profils „Gesundheitsstadt“, die Förderung geschlechtersensibler Verfahren, Konzepte und Maßnahmen sowie die Kommunikation und Kooperation in der Stadtgesellschaft. V/0378/2011 - 4 - V/0378/2011 Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans sind die Dezernate und Ämter aufgefordert, bei den jeweils dafür in Frage kommenden Zielen und Maßnahmen die Rahmenbedingungen für inklusive Verfahren und Ergebnisse zu beachten. Ausblick Das Frauenbüro wird die Umsetzung des Aktionsplans begleiten und zu den (Zwi- schen)Ergebnissen (ggf. auch unterjährig) im Ausschuss für Gleichstellung Bericht erstatten. Nach Ablauf des vorgegeben Zeitraums wird eine Berichtsvorlage erstellt, die gleichzeitig ein Verfahren für eine Fortschreibung vorsieht. Alle Dokumentationen sind im Internet unter www.muenster.de/stadt/frauenbuero veröffentlicht. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage 1 Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – Aktionsplan 2011 – 2013 Anlage 2 Fachliche Rückmeldungen zu den Ergebnissen der „Denkfabrik Chancengleichheit in Münster“ Anlage 1 Europäische Charta für die Gleichstellung von Män- nern und Frauen auf lokaler Ebene … In Münster Aktionsplan 2011 bis 2013 Vorwort „Münster. Fair – Für Frauen und Männer. Ausgewogen. Innovativ. Richtig“ lautet das Motto, unter das wir unsere Arbeit im Rahmen des Beitritts zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern gestellt haben. Dass wir mit dieser Einschätzung „richtig“ liegen, hat uns die Bürgerumfrage 2010 gezeigt: Das Ziel „Münster soll eine Stadt sein, die sich für gleiche Chancen von Frauen und Männern besonders einsetzt“, wurde von einem Drittel der Befragten mit dem Votum versehen „Soll unbedingt erreicht werden!“. Weitere 45 % halten dieses Ziel für wünschenswert. Zusammengerechnet bedeutet dies, drei Viertel aller Münsteranerinnen und Münsteraner messen der Aufgabe, Chancengleichheit herzustellen, eine besondere Bedeutung zu! Diese Haltung findet ihre Entsprechung auch im Leitsatz unseres Integrierten Stadtmarketing und Leitbildprozes- ses: „Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für die Gleichstellung von Mann und Frau in allen Bereichen der Stadtgesellschaft.“ Dass die Stadt diesem Leitsatz bereits seit mehr als zwanzig Jahren verpflichtet ist, kann an unserer in vielen Bereichen differenzierten Struktur für gleichstellungs- und frauenförderndes Handeln ermessen werden. Am Ende der letzten Ratsperiode ist die Stadt Münster mit einem einstimmigen Beschluss aller Fraktionen der „Europäischen Charta zur Gleichstellung von Mann und Frau auf lokaler Ebene“ beigetreten und hat damit bekräf- tigt, sich auch in diesem Themenfeld weiter zu entwickeln. In der Charta heißt es: „In der Welt von heute und morgen ist eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern auch der Schlüssel zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg – nicht nur auf europäischer oder nationaler Ebene, son- dern auch in unseren Regionen, Städten und Gemeinden.“ Der Rat der Gemeinden Europas hat eine Reihe von konkreten, für die Gleichstellung der Geschlechter notwendi- gen praktischen Maßnahmen, Vorhaben und Eckpunkte benannt und ausführlich für sechs Handlungsfelder be- schrieben: Die politische Rolle der Kommune, der allgemeine Rahmen der Gleichberechtigung, die Arbeitgeberfunktion der Stadt, ebenso wie ihre Rolle als Auftraggeberin, ihre vielfältigen Funktionen als Dienstleisterin von der Kinderbetreuung bis zur Kultur und nicht zuletzt nachhaltige Wirtschafts-, Planungs- und Umweltentwicklung. Wir haben uns mit dem Beitritt zur Charta verpflichtet, einen Aktionsplan aufzustellen, der die beschriebenen Handlungsfelder für Münster konkretisiert. Dabei müssen wir wissen: Chancengleichheit gibt es nicht umsonst! Das heißt, auch wenn die Ziele, die mit die- sem Aktionsplan angestrebt werden, weitestgehend ohne zusätzliche Finanzmittel erbracht werden können - und die Haushaltssituation lässt keine andere Wahl -, heißt dies nicht, dass dafür nicht die vorhandenen Mittel einge- setzt werden müssen und dass Personal- und Sachressourcen einfließen. Die jetzt vorgelegten Ziele und Maßnahmen sind Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses, zu dem die Verwaltung, die Politik, Bürgerinnen und Bürger und die Fachöffentlichkeit beigetragen haben. Gerade für eine Querschnittsaufgabe wie die Chancengleichheit ist es wichtig, dass die gesamte Stadtgesellschaft aktiv Verant- wortung wahrnimmt und an der Zielabsprache ebenso Teil hat wie an der Umsetzung. Es ist darüber hinaus ge- lungen, im Rahmen dieses Prozesses auch erste deutliche Akzente für das Thema Jungen- und Männerarbeit im Rahmen der Gleichstellung zu setzen. Auch dies entspricht der Anforderung an gemeinschaftliche Verantwortung. gez. Markus Lewe Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 - 2013 1. Handlungsfeld: Die politische Rolle der Kommu- ne 1.1 Förderung der Partizipation von Frauen Amt des Rates und des Oberbürgermeisters: Maßnahme 1: Anschreiben an die Parteien, bei der Wahl auf ein ausgewogenes Verhält- nis zu achten. Maßnahme 2: Abfrage bei allen Mandatsträgern und –trägerinnen im Rat, in den Bezirks- vertretungen, in den Ausschüssen und Kommissionen nach optimalen Sit- zungszeiten zur Vereinbarkeit von Mandat, Familie und Beruf. Ziel : Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei der V orbereitung der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Au fsichtsräten und sonstigen Gremien die vorschlagenden Institutionen fr ühzeitig darauf hinzuweisen, dass nach § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männer für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgle ichstellungsge- setz) auf eine geschlechterparitätische Besetzung zu achten ist. Entsendende Institutionen werden aufgefordert, eine ausgewogene Beset- zung vorzunehmen, ggf. mehrere Personen (einen Mann und eine Frau) zu benennen. Interfraktioneller Arbeitskreis des Ausschuss für Gleichstellung Ziel 1: Ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf allen politi- schen Ebenen und in allen politischen Gremien. Ziel 2 : Selbstverpflichtung aller politischen Parteien im Rat zur Erhöhung des Frauenanteils in den Fraktionen auf 40%. Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Angelegenheiten: Ziel: Mit den beteiligten Gremien (Ausschuss für Gleichstellung, Integrati- onsrat) wird ein Verfahren erarbeitet, wie mehr Frauen und Männer mit Migrationsvorgeschichte einbezogen werden können, um so eine ausgewo- gene Partizipation von Frauen und Männer mit Migrationsvorgeschichte zu gewährleisten. Ressourcen: Personaleinsatz für die Organisation der Zusammenarbeit beider Gremien sowie Sachkosten im Rahmen von Bewirtung und Doku- mentation. 1.2 Ausgewogene Beteiligung als Handlungsgrundlage für alle Frauenbüro Maßnahme: Veröffentlichung einer Zwischenbilanz zur Umsetzung des Aktionsplans in 2012. Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 - 2013 2. Handlungsfeld: Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 2.1 Abbau von Geschlechter- stereotypen Amt für Bürgerangelegenheiten: Ziel : Gleiche Ansprache von Frauen und Männern – Abbau von Geschlech- terstereotypen Maßnahme : Anwenden einer geschlechtergerechten Sprache in allen Pub- likationen, Formularen, Anschreiben sowie im Internetauftritt des Amtes für Bürgerangelegenheiten. Presseamt: Ziel : Geschlechtergerechte Sprache in Publikationen der Stadt Münster. Maßnahme 1 : Erarbeiten und Veröffentlichen einer praxisorientierten Hand- reichung, Werben für deren Ziele und Umsetzung in der Stadtverwaltung. Maßnahme 2 : Die Handreichung wird in einer erhöhten Auflage gedruckt und öffentlich ausgelegt sowie an Unternehmen und Einrichtungen ver- schickt. 2.2 Informations- und Anhörungs- rechte 2.3 Gender assessment Amt für Finanzen und Beteiligungen: Ziel : Die Implementierung von Grundlagenwissen über das Verfahren Gen- der Assessment und Gender Budgeting im Bereich der Haushaltsaufstel- lung und des Bürgerhaushaltes. Maßnahme : Informationsveranstaltung für Führungskräfte des Finanzde- zernats. 2.4 Vielfältige Diskriminierungen und Benachteiligungen 3. Handlungsfeld: Die Kommune als Arbeitgeberin 3.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Personal- und Organisationsamt : Ziel : Das Personal- und Organisationsamt wird in den anstehe nden drei Jahren verschiedene Maßnahmen umsetzen, die im Rahmen des Zertifizie- rungsverfahrens durch das audit ‚berufundfamilie’ vereinbart wurden. Dazu gehören insbesondere: • Ausweitung der flexiblen Arbeitszeitlösungen – insbesondere für Väter und Pflegende - und der Arbeitszeitkonten • Bedarfsgerechte Entwicklung von Telearbeit • (Vereinfachter) Zugang zu sämtlichen vereinbarkeitsbezogenen Informati- onen • Prüfung: Möglichkeiten der verbesserten Einbindung spezieller Mitarbei- terzielgruppen in die betriebliche Information und Kommunikation • Unterstützung und Förderung familienbewussten Führungsverhaltens • Anpassung des Fortbildungsangebotes, insbesondere für Berufsrückkeh- rer/innen • Prüfziel: Ausweitung des Kriterienkatalogs für Vorschüsse • Gezielte Informationen zu Münsteraner Betreuungsangeboten in den Fe- rien • Optimierung des Angebotes zur Kinderbetreuungsunterstützung Amt für Finanzen und Beteiligungen Ziel : Die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert, der Beteiligungsverwaltung regelmäßig über die Personalentwicklung hinsicht- lich der Frauenförderung (insbesondere Frauen in Führungspositionen) zu berichten. Darüber hinaus werden sie gebeten, über ihre Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (generell für Männer und Frauen) zu berichten. Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 - 2013 3.2 Interkulturelle Personalentwick- lung 4. Handlungsfeld: Die Kommune als Auftraggeberin 4.1 Förderung der Gleichberechti- gung bei Vergabeentscheidungen und Verträgen 5. Handlungsfeld: Die Kommune als Dienstleisterin 5.1 Keine Stereotype im Schul- und Bildungsbereich 5.2 Berufswahl Frauenbüro: Ziel: Erweiterung geschlechtsdifferenzierter Angebote für Jun gen im Be- reich Berufswahl und Lebensplanung Maßnahme: Gemeinsam mit der AG 1 Gender werden differenzierte jun- genspezifische Bedarfe für Münster in den Bereichen Beruf swahl und Le- bensplanung formuliert und mit ersten Einschätzungen zu f inanziellen und personellen Ressourcen den politischen Gremien vorgestellt. (Grundlage für beide Ziele: Beschluss V/0665/2010) 5.3 Politische Bildung/ Neubürge- rInnen 5.4 Schulorganisation 5.5 Gesundheit Gesundheitsamt: Ziel 1: Männergesundheit - Bestandsaufnahme und Maßnahmenentwi ck- lung. Ziel 2: Aufsuchende frühe Hilfen durch Familienhebamme: Hier die Betreuung der Zielgruppe alleinerziehende Frauen mit Migrations- vorgeschichte, Angebote spezifizieren bzw. konkretisieren. Feuerwehr/Rettungsdienst Maßnahme : Im Rahmen eines fachlichen Austauschs mit einschlägigen medizinischen Einrichtungen in Münster werden Aspekte gendersensibler Arbeit und Verfahren im Rettungsdienst zusammengetragen und erörtert. Aufbauend auf den Ergebnissen werden ggf. notwendige Fortbildungsbe- darfe entwickelt. 5.6 Soziale Arbeit 5.7 Kinderbetreuung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Ziel: Ausbau der U3 Kindertagesbetreuung auf 35 % bis 2013. 5.8 Pflege Sozialamt: Ziel: Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflegeaufgaben in der Familie verbessern. Maßnahme: Frauen & Beruf (FrauenForum e.V.) beraten bereits zum Thema "Beruf und häusliche Pflege". Bis Ende 2011 sollen Strukturen ge- schaffen werden, um Kooperation zwischen den Pflegestützpunkten und dem Träger Frauen & Beruf zu verbessern. Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 - 2013 5.9 Armut Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Zusammenarbeit: Ziel: Umsetzung der Ziele des Migrationsleitbildes Die Integrationskur- se des Bundes werden nur für dauerhaft in Münster lebende Personen fi- nanziert. Aber auch Menschen mit einem unsicheren Status bleiben oft länger in der Stadt. Auch sie sollen sich verständigen können. Dafür bietet die Koordinierungsstelle Sprach- und Orientierungskurse für Männer, Frau- en und in gemischten Gruppen an. Die Kurse werden für je 20 Teilnehme- rinnen und Teilnehmer angeboten. Sie dauern 3 Monaten und bestehen aus 180 Unterrichtsstunden. Ressourcen: Personalkosten für die Organisation der Kurse und Sachkos- ten für Kursmaterial. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: Ziel : Vorlage „Chancen für alle Kinder in unserer Stadt - Maßnahmenpro- gramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster“. 5.10 Menschen mit Migrationsvor- geschichte 5.11 Wohnen Amt für Wohnungswesen: Ziel : Verbesserung der Wohnsituation von schwangeren Frauen und Frau- en, die vorübergehend in Frauenhäusern leben. Maßnahme : Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden schwange- re Frauen und Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern Unterkunft gefunden haben, bei der Wohnungssuche vorrangig berücksichtigt. Dies bezieht sich auf alle öffentlich geförderten Mietwohnungen, die noch mit einem städtischen Besetzungs- und Benennungsrecht versehen sind. 5.12 Zugang zu Sport, Freizeit, Kultur Stadtarchiv: Ziel : Projekte zur wissenschaftlichen Aufbereitung der Frauen- und Ge- schlechtergeschichte. Stadtbücherei: Ziel: Die Stadtbücherei hat das Ziel, im Rahmen ihres Informationsauftra- ges in besonderem Maße die Öffentlichkeit auf Gleichstellungsthemen auf- merksam zu machen. Maßnahme : Die Stadtbücherei setzt in den betroffenen Sachgruppen (Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft und Psychologie) ein besonderes Augenmerk auf ein entsprechendes Literatur- und Informationsangebot und gibt im 3. Quartal 2011 eine Medienempfehlungsliste zu dem Thema her- aus. Stadtmuseum: Ziel: Das Stadtmuseum wird weiterhin im Rahmen der Aufarbeitung der Stadtgeschichte in Ausstellungen Fragen der Frauen- und Geschlechterge- schichte berücksichtigen. Sportamt Ziel 1 : Stärkung und Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mädchen und Frauen in den Sportvereinen, gerade auch in Führungspositionen. Ziel 2 : Unterstützung der Sportvereine bei speziellen Projekten und Einzel- veranstaltungen für Mädchen und Frauen. Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 - 2013 5.13 Sicherheit Amt für Grünflächen und Umweltschutz: Ziel: Systematische Beachtung und Integration von Sicherheitsbedürfnissen aller Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Grünanla gen der Stadt Münster bei Neuplanung, baulichen Veränderungen und bei der Unterhaltung aller Grünanlagen. Maßnahme: Bei Neuplanungen, baulichen Veränderungen und bei der Unterhaltung aller Grünanlagen werden Sicherheitsbedürfnisse der Nutzer ermittelt, beurteilt und bilden die Grundlage - neben den weiteren zu be- rücksichtigenden Kriterien - für die Arbeit. 5.14 Geschlechterspezifische Ge- walt . AK Gewaltschutzgesetz, Sozialamt, Frauenbüro, Zugvogel e.V. : Ziel : Erweiterung der vorhandenen Informationen zum Thema „Gegen Ge- walt an Frauen“ im Internet (www.gewaltschutz-muenster.de ) um Informati- onen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Maßnahme 1: Ermittlung von Informationen zur barrierefreien Zugänglich- keit der Beratungsstellen im Rahmen von KOMM Münster und Ergänzung der Infos auf der Internetseite zum Gewaltschutzgesetz um diesen Aspekt. Maßnahme 2: Prüfung, um welche Informationen die Internetseite für Frau- en mit Behinderungen ergänzt werden sollte und Bereitstellung dieser In- formationen auf der Internetseite. Maßnahme 3 : Gezielte Weiterleitung der Informationen zum Thema „Ge- walt gegen Frauen“ an Organisationen von Menschen mit Behinderungen sowie Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe in Münster. 5.15 Menschenhandel 6. Handlungsfeld : Planung und nachhaltige Entwicklung 6.1 Stadt- und Wirtschaftsentwick- lung / Nachhaltigkeit Alle Ämter des Dezernat III Planung, Bau und Marketing Ziel : Revision und ggf. Überarbeitung des Leitfadens frauenspezifische Belange in der Stadtplanung. 6.2 Mobilität 6.3 Arbeitsmarkt 6.4 Umwelt 6.5 Städtepartnerschaften Städtepartnerschaften und europä- ische wie internationalen Koopera- tionen Amt des Rates und des Oberbürgermeisters: Maßnahme 1 : Erhebung zum Thema Gleichstellung/zur Gleichstellungsar- beit in den Partnerstädten. Maßnahme 2: Fachaustausch zwischen den Partnerstädten Münsters zum Thema „Gleichstellung“. Maßnahme 3: Förderung von Praktika unter diesem Gesichtspunkt in den Partnerstädten. Maßnahme 4: Klärung der Frage, ob es EU-Projekte zu diesem Thema gab bzw. aktuell gibt oder im Aktionszeitraum geben wird. Ressourcen: Für Maßnahme 2: Sachkosten für die Durchführung; eine Umsetzung aus dem laufenden Budget führt dazu, dass andere Maßnah- men auf dem Gebiet der Städtepartnerschaften nicht durchgeführt/gefördert werden können. Die anderen Maßnahmen werden durch eine Priorisierung im Rahmen der laufenden Arbeit berücksichtigt. Anlage 2 Fachliche Rückmeldungen zu den Ergebnissen der „Denkfabrik Chancengleichhe it in Münster“ Im Rahmen der Veranstaltung „Denkfabrik –Chancengleichheit in Münster“ wurde zu den in der Charta be- handelten sechs Handlungsfeldern die Bestandsaufnahme der Verwaltung vorgestellt. Die Bestandsaufnah- me ist im Internet unter der Adresse www.muenster.de/stadt/frauenbuero zu finden. Sie enthält umfangreiche Hinweise zu den Angeboten, Konzepten, Maßnahmen und rechtlichen Grundlagen, die in diesen Bereichen bei der Stadt Münster zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Män- nern bereits geleistet werden bzw. diese per Landes- oder Bundesgesetz oder Ratsbeschluss absichern. Gleichzeitig wurden die von der Verwaltung zur Weit erentwicklung der Gleichstellungsarbeit erarbeitete n Ziele für den Aktionsplan vorgestellt. Die Teilnehmer innen und Teilnehmer der „Denkfabrik“ hatten die Mög- lichkeit, darüber hinaus Ideen, Anregungen und Hinw eise einzubringen, die aus ihrer Sicht ebenfalls Be deu- tung für die Weiterentwicklung der Chancengleichhei t haben. Die Diskussion erbrachte Hinweise, die int e- ressante neue Aspekte zur Weiterentwicklung der Gle ichstellung beinhalten und für den Aktionsplan genu tzt werden können. In der Veranstaltung wurde auch eine Reihe von Themen angesprochen, die auf unterschiedliche Weise bereits zu den Leistungen der Verwaltung gehören, für die sie nicht zuständig ist oder die aus fachlichen, finanziellen oder sonstigen Gründen nicht angezeigt sind. In der folgenden tabellarischen Übersicht werden di e Ergebnisse (jeweils eingerahmt), die in den Disku ssio- nen der „Denkfabrik“ zusammengetragen wurden, von d en zuständigen Ämtern erläutert und kommentiert (jeweils kursiv ). Es wird dabei deutlich, dass ein großer Teil der b enannten Inhalte bereits Bestandteil der Arbeit der Stadtverwaltung ist. Diese Tabelle stellt insoweit eine Ergänzung zur Bestandsaufnahme dar. Gleichzeitig werden aber auch die Vorschläge kenntl ich gemacht, die in die Ziele des Aktionsplans einge ar- beitet werden. Fachliche Rückmeldungen zu den Ergebnissen der „Denkfabrik Chancengleichheit in Münster“ 1. Handlungsfeld: Die politische Rolle der Kommune 1.1 Förderung der Partizipati- on von Frauen Denkfabrik : Kinderbetreuung während (Rats)sitzung. Amt des Rates und des Oberbürgermeisters: Das Thema Kinderbetreuung wird in der Gemeindeordnung unter dem Aspekt der Über- nahme der Kinderbetreuungskosten behandelt. In § 45 Abs. 3 Satz 1 GO NRW heißt es: (3) Ist während der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt eine entgeltliche Kin- derbetreuung notwendig, werden die nachgewiesenen Kosten auf Antrag erstattet. ... Der Gesetzestext ist eindeutig und hinreichend klar. Eine organisierte Kinderbetreuung während der Sitzungen wird aufgrund der ausreichen- den Regelung in der GO NRW für nicht erforderlich gehalten. 2. Handlungsfeld: Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 2.1 Abbau von Geschlechter- stereotypen Denkfabrik : Kampagne der Stadtverwaltung geschlechtergerechte Sprache in der Stadt (Presse, Un- ternehmen) Presseamt: Das Presseamt wird im Aktionszeitraum mit den vorhandenen Ressourcen für die Beschäf- tigten der Stadtverwaltung eine praxisorientierte Handreichung zur geschlechtergerechten Sprache erarbeiten und veröffentlichen (Print, Online). Auch eine höhere Printauflage die- ser Handreichung ist mit den vorhandenen Ressourcen möglich. Damit könnte sie z.B. an Publikumsstellen wie der Stadtbücherei ausgelegt und an ausgewählte Einrichtungen und Unternehmen verschickt werden. In den Aktionsplan aufgenommen Eine umfassende öffentliche Kampagne, einschließlich Schulungen und anderen Aktivitä- ten mit und in Unternehmen, ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht möglich. Das Presseamt könnte an einer solchen, bei einer anderen Stelle federführend angesiedelten Kampagne als einer der Projektpartner begleitend mitwirken. Denkfabrik : Münster-Nadel - Frauen-Quotierung berücksichtigen Dezernat Oberbürgermeister: Die Münster-Nadel wird für „besondere Dienste und vorbildliche Leistungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster verliehen. Geehrt werden kann der besondere Einsatz in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, insbesondere der soziale, kulturelle, sportliche und ökologische Einsatz sowie der Einsatz bei der Pflege des heimischen Brauchtums“. Vorschlagsberechtigt ist jeder Einwohner/jede Einwohnerin der Stadt Münster, darüber Hinaus auch Vereine, Verbände, Vereinigungen und Initiativen aus Münster. Der Anteil von Frauen und Männern hängt von der Zahl der eingehenden Vorschläge ab. 3. Handlungsfeld: Die Kommune als Arbeitge- berin 3.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Denkfabrik Analyse der Führungspositionen bei der Stadt … Personal- und Organisationsamt: Über den Frauenförderplan 2010 – 2012 gibt es berei ts eine Auswertung der Beschäftigten in besonderen Funktionen. Bei der Besetzung von Stell en - insbesondere in Führungsposi- tionen – gilt der Grundsatz der Bestenauslese. … und den städtischen Töchtern als Anregung in den Aktionsplan aufgenommen Frauen in Führungspositionen - Verpflichtung zu familienbewusstem Führen in der Füh- rungsebene An dieser Anregung wird ganz konkret im Zuge der Ums etzung der Zielvereinbarung aus dem Zertifizierungsverfahren über das audit ‚berufundfamilie’ gearbeitet. Formulierung der Stellenausschreibungen so, dass sich unterrepräsentierte Gruppen an- gesprochen fühlt Sinn und Zweck einer Stellenausschreibung ist es, das s eine möglichst große Gruppe von Interessierten für eine Bestenauslese angesprochen w ird. Dies ist jedoch nur dann mög- lich, wenn eine gewisse Neutralität gewährleistet wird. Externe Stellenausschreibungen der Stadtverwaltung enthalten regelmäßig den Zusatz: „Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Beh inderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung o der sexueller Identität. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Lei stung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.“ Arbeitsbedingungen in frauendominierten Berufen verbessern Männer in frauendominierten Berufen, z.B. Kitas Weniger befristete Stellen, wo Frauen stark präsent sind Weniger 400 € - Jobs Einbeziehung „Freiberufler“ (gemeint sind verwaltungsuntypische Berufe) in die Gesamt- thematik Diese Vorschläge haben sicherlich eine gewisse Berech tigung. Bei den Arbeitsbedingun- gen ist die Stadtverwaltung Münster sicherlich schon gut aufgestellt. Auch gibt es schon individuelle und innovative Fortbildungen. Ansonsten fehlt insgesamt entweder die rechtli- che Grundlage oder die Finanzierung. Einführung Entgeltcheck Die Einführung des Entgeltcheck ist bereits über politische Anregungen in den Frauenför- derplan 2010 – 2012 aufgenommen. Dabei ist noch völlig offen, ob dies Verfahren über- haupt geeignet ist, eine Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen gut darzustel- len. Menschen mit Migrationsvorgeschichte in allen Ebenen An diesem Thema arbeitet das Personal- und Organisati onsamt bereits über die Umset- zung des Migrationsleitbildes. Personalentwicklungskonzept In den anstehenden zwei Jahren würde ein Personalent wicklungskonzept nicht die höchst mögliche Wirkung erzielen, da davon auszugehen ist , dass die Haushaltskonsolidierung eine sinnvolle und strukturierte qualitative Person alentwicklung nicht in dem notwendigen Umfang zulässt. Deshalb wird zunächst der Ansatz ver folgt, die qualitative Personalent- wicklung für Führungskräfte weiter zu aktualisieren und zu systematisieren. Weniger problembelastetes Fortbildungskonzept – mehr innovative Fortbildung Diesen Hinweis wird das Personal- und Organisationsamt in Kooperation mit dem Amt für Schule und Weiterbildung / Volkshochschule innerhalb der Planungen für das Fortbil- dungsprogramm 2012 ff. aufnehmen und umsetzen. Übertragbarkeit aller Ziele auf städtische Töchter Als Anregung in den Aktionsplan aufgenommen 4. Handlungsfeld: Die Kom- mune als Auftraggeberin 4.1 Förderung der Gleichbe- rechtigung bei Vergabeent- scheidungen und Verträgen Denkfabrik: Genderaspekte in Vergabekriterien aufnehmen Frauenbüro: Aus rechtlichen Gründen derzeit noch nicht möglich. Siehe Bestandsaufnahme Denkfabrik: Berücksichtigung von Unternehmerinnen mit Migrationshintergrund Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Zusammenarbeit: Unternehmerinnen mit Migrationsvorgeschichte fallen unter den Genderaspekt und gehö- ren – wie alle anderen Unternehmerinnen auch – somit zur Gesamtgruppe! Bei der Verga- be und den erhobenen Daten bzw. dem künftigen Fragebogen wären ggf. Zusatzqualifika- tionen wie Mehrsprachigkeit oder Kenntnis weiterer Kulturkreise aufzunehmen. 5.5 Gesundheit Denkfabrik Obdachlose Frauen gesundheitlich betreuen Gesundheitsamt: Das Gertrudenhaus (SKF) bietet stationäre und ambulante Betreuung für obdachlose Frauen an. Betreuung älterer Migranten und Beratung s. auch bestehende Angebote im Bereich Sozialamt und freie Träger Anlaufstelle für Burn-out gefährdete Männer und Frauen Anlaufstelle für Burn-out gefährdete Frauen Dornier-Klinik macht Angebote und jeden letzten Donnerstag im Monat 16 – 18 Uhr im Gesundheitshaus professionelle und persönliche Beratung – auch von Frau zu Frau Beachtung des Genderansatzes bei Medikamentenausgabe, Krankheitsbildern etc. Keine städtische Zuständigkeit Denkfabrik: Genderkriterien für den Rettungsdienst entwickeln Feuerwehr: Als Anregung in den Aktionsplan aufgenommen 5.6 Soziale Arbeit Denkfabrik : Schwangere Studierende – mehr Hilfsangebote Sozialamt: Es wird auf die vielfältigen bestehenden Angebote verwiesen (v. a. Amt 51- Schwanger- schaftsberatung, SKF), die im Einzelfall angemessene Angebote vermitteln. 5.7 Kinderbetreuung Denkfabrik Allein Erziehende – optimale Betreuung Randzeiten Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: Lösungsmöglichkeiten gibt es eingeschränkt durch Angebote der Kindertagespflege - Um- setzungen darüber hinaus und in Kitas über KiBiz-Bedingungen sind jedoch nur mit zusätz- lichen finanziellen Mitteln möglich. In Kooperation mit dem Jobcenter werden aktuell die Bedarfe ausgewertet. U3- Betreuung auch auf Eltern, die zu Hause bleiben, ausdehnen Kinderbetreuungsmöglichkeiten in jedem Stadtbezirk rund um die Uhr! U3-Betreuung wird primär Kindern von Berufstätigen oder von Eltern in Ausbildung ermög- licht (vgl. § 24 SGB VIII), aber - soweit möglich - auch von Eltern, die eine Betreuung ihres Kindes einfach nur wünschen. Mehr Flexibilisierung in den Betreuungszeiten (Erhöhung Personalschlüssel) Umsetzungen in Kitas über KiBiz-Bedingungen hinaus sind auch hier nur mit zusätzlichen Mitteln möglich. Eine trägerübergreifende Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Kindertagesbetreuung beschäftigt sich mit dieser Fragestellung. Systematische Vernetzung von Betreuungseinrichtungen etc. Die Kitas kooperieren zu unterschiedlichen Fachthemen und auch sozialräumlich mitein- ander, ebenfalls mit den Grundschulen. Mehr Kinderpflege im Nachmittagsbereich Die Ausweitung der Kindertagespflege im Nachmittagsbereich wird angestrebt, aber auch Kindertagespflegeangebote sind nur begrenzt flexibel möglich und mit Grundschulen, Fa- milienbildungsstätten und Erziehungsberatungsstellen. Erweckung des Bündnisses für Familien (lokal) 2004 wurde das „Netzwerk für Familien“ gegründet. In diesem Rahmen wurden bereits zahlreiche Maßnahmen initiiert und umgesetzt. Mehr männliche Erzieher Dieses Anliegen wird aus pädagogischer Sicht voll unterstützt, vor allem wegen der be- kannten strukturellen Bedingungen der Kitas ist die Erzieherquote dort jedoch nach wie vor gering. Welche Genderinhalte gibt es in der Ausbildung von Erzieher/innen? Diese Thematik kann in der seit kurzem ausgeweiteten Kommunikation des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien / Fachleuten aus der Kitapraxis mit den drei münster- schen Ausbildungsstätten für Erzieher/innen („Runder Tisch zur Ausbildungsoffensive für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung“) aufgegriffen werden. Qualifizierung von Erzieher/innenausbildung auf weitere Ausbildungsstufen (FH, Uni) – höhere Entlohnung – Dieses Anliegen ist aus pädagogischer Sicht sinnvoll, liegt aber letztlich in (politischer) Verantwortung der Bundesländer - die Thematik kann aber auch bei der o. g. Kommunika- tion mit den drei münsterischen Ausbildungsstätten für Erzieher/innen aufgegriffen werden. Höhere Qualität von Gender-Angeboten durch höhere Betreuungsschlüssel Die Umsetzung in Kitas über KiBiz-Bedingungen hinaus ist nur mit zusätzlichen Mitteln möglich. Mehr Lobby für Kinder Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien versteht seine Arbeit bereits als Lobbyarbeit für Kinder, dies wird bei den Amtszielen deutlich, etwa bei den Zielen zur Prävention, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, zur Partizipation oder zur Chancengleichheit. Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung Die Angebote zur gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung wurden in den letzten Jahren kontinuierlich ausgeweitet, annähernd 100 münstersche Kinderta- geseinrichtungen praktizieren dieses Konzept. Damit besteht in Münster ein breitgefächer- tes Angebot in diesem Feld. Väterkurse „Kindererziehung“ Solche Kurse gehören zur Angebotspalette von Familienzentren. Aufklärungsarbeit zum Thema sexueller Missbrauch Hier greifen die Träger auf unterschiedliche Fortbildungsangebote zurück, z. B. vom Kin- derschutzbund oder von Pro Familia. 5.8 Pflege Denkfabrik Männer pflegen Männer, Frauen – Frauen – Wahlfreiheit Sozialamt: Sofern in Einzelfällen ein entsprechender Bedarf formuliert wird, wird dieser möglichst realisiert. Darüber hinaus wird kein grundsätzlicher Bedarf gesehen. Tagespflege ausweiten – keine Rabentochter sein Das bestehende Tagespflege-Angebot ist aus fachlicher Sicht bedarfsgerecht. Gewalt in der häuslichen Pflege thematisch in die Öffentlichkeit bringen Eine öffentliche Beachtung des Themas ist festzustellen. Aus fachlicher Sicht sollte die öffentliche Thematisierung nicht zu offensiv betrieben werden, um nicht andererseits eine Stigmatisierung aller Pflegenden als potentiell gewalttätig zu lancieren. Vor diesem Hinter- grund hat in der fachlich Diskussion bereits ein Wechsel in der Begrifflichkeit stattgefun- den; der neue Begriff lautet: „Gefahren in der Pflege.“ Qualitätsoffensive – mehr Öffentlichkeitsarbeit für Wertschätzung in der Gesellschaft In diesem Kontext finden verschiedenste Aktionen der beteiligten Träger statt. Aus fachli- cher Sicht wird darüber hinaus kein Bedarf gesehen. Netzwerke auch für den Bereich Pflege schaffen, Tagespflege/ ambulante Pflege stärken – Berufstätigkeit von Frauen Information zu bedarfgerechten Angeboten Die Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ (ausdrücklich § 3 SGB XI) ist oberste Maxime aller an den Pflegeprozessen beteiligten Akteure. Insofern bestehen ent- sprechende Netzwerke und Beratungsangebote (Pflegeberatung, Pflegestützpunkt). Aufklärungsarbeit zu „Raben“mutter/ -vater bzw. „Raben“tochter/ -sohn Aus fachlicher Sicht ist kein grundsätzlicher Bedarf bekannt. Schaffung von Strukturen zur Verbesserung der Kooperation zwischen Pflegestützpunkt und „Frauen &Beruf: Der kommunale Pflegestützpunkt im Informationsbüro Pflege des Sozialamtes der Stadt Münster hat mit Frauen & Beruf (FrauenForum e.V.) Strukturen für die Zusammenarbeit abgesprochen. Die bekannten familiären Hilfesysteme in der Pflege begegnen vermehrt den steigenden beruflichen Anforderungen, insbesondere mit Blick auf die Notwendigkeit, den Lebensun- terhalt zu sichern. Dabei ist eine große Unsicherheit bei den Beschäftigten in pflegerischen Belastungssituationen zu beobachten. Der Wunsch, innovative Arbeitszeitmodelle mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren bestehe zwar, werde aber, aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, zu selten thematisiert. In den Betrieben ist allerdings durchaus ein großes Ver- ständnis für die Notwendigkeit familiärer Pflegesituationen vorhanden. Für stark belastete berufstätige pflegende Angehörige sind die Hürden, ein Beratungsan- gebot in einer Institution wie Frauen & Beruf anzunehmen, hoch, weil andere Fragen im Vordergrund stehen. Die Belastung und die Suche nach Entlastung wird aber häufig im Informationsbüro Pflege thematisiert. Hier wird durch die Beraterinnen des Informationsbü- ro Pflege auf das Angebot von Frauen & Beruf aufmerksam gemacht und für die Inan- spruchnahme des Angebotes geworben. Ebenso wird bei der Kontaktaufnahme zu Frauen & Beruf Unterstützung angeboten. Auf der anderen Seite weist Frauen & Beruf auf die Beratungskompetenz und die Inhalte des Informationsbüros Pflege hin und vermittelt bei Bedarf den Kontakt. Die Zusammenarbeit zwischen Frauen & Beruf und dem Informationsbüro Pflege ist in der Pflegekonferenz Münster bereits vorgestellt worden. Denkfabrik : Ein Männerbüro für Münster Frauenbüro : Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans werden Bausteine zu den Themen „Männer- arbeit“ zusammengetragen (siehe Männergesundheit, Jungenarbei)t. Das Frauenbüro steht in enger Kooperation mit den im Bereich „Männer- und Jungenarbeit“ engagierten Fachkräften bei der Stadt und bei freien Trägern. Feststellungen für den Bedarf und die konzeptionelle Ausrichtung sowie Struktur eines Männerbüros können sich erst im Rahmen der weiteren fachlichen Arbeit entwickeln. Die Darstellung der männerspezifischen Zielset- zungen im Rahmen der Gleichstellungsarbeit erfolgt u.a. im Rahmen von Zielen, die im Aktionsplan festgelegt werden. 5.10 Menschen mit Migrati- onsvorgeschichte Denkfabrik: Projekt „Kulturmittlerin“ stadtweit ausweiten (Entgelt) Sozialamt: Im Rahmen des Projekts „Integrationsarbeit vor Ort“, das Teil des Maßnahmeprogramms Kinderhaus-Brüningheide ist (vorm. Programm Soziale Stad t), werden zwei Stellen als „Kulturvermittler/innen“ beim Begegnungszentrum gefördert. Für die Schaffung von weite- ren Stellen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten in Ent geltvariante ist jedoch das Jobcen- ter zuständig. Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Zusammenarbeit: Prinzipiell befürworten wir eine Ausweitung und sehen in den Kulturmittlerinnen eine gute Ergänzung/Erweiterung von Beratungsangeboten. Wenn Kulturmittlerinnen ausgebildet werden, muss klar sein, ob sie im Anschluss auch angestellt werden. Hier wäre es dann aber sinnvoll, den Bedarf zu ermitteln. Dabei wäre zudem eine sozialversicherungspflichti- ge Beschäftigung anzustreben. Denkfabrik : Dezernatsübergreifende Koordinationsstelle mit größeren Personalkapazitäten Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Zusammenarbeit: Eine personelle Aufstockung kann perspektivisch sinnv oll bzw. notwendig sein, ist jedoch in Abhängigkeit von der Haushaltslage zu betrachten. Vermeidung von „Getthoisierung“ einzelner Sozialräume Sozialamt: Das Sozialamt fördert Beratungsstellen, Vereine und In itiativen in unterschiedlichen Stadt- teilen Münsters auch mit dem Ziel, einer „Getthoisi erung“ vorzubeugen (z.B. Treffpunkt Waldsiedlung e.V. in der Osthuesheide, Begegnungszent rum Sprickmannstraße in Kinder- haus etc.). Darüber hinaus wurde das Konzept des Sozialdienstes für Flüchtlinge im letzten Jahr er- weitert: Flüchtlinge, die aus dem Wohnheim ausziehen, erhalten jetzt auch Unterstützung bei ihrer Integration in die Stadtteile Münsters. Spezielle Sprachangebote für akademische Migrant/innen Anreize für Migrantinnen schaffen, um Sprachförderung kontinuierlich anzunehmen Bildungsferne Migrant/innen elementarer ausbilden Ansätze der Vorschläge werden in der Arbeitsgruppe „Migranten/innen - Sprache und Bildung“ behandelt. Das Sozialamt unterstützt auch im Einzelfall Maßnahmen von Trägern, die u. a. auch eine Sprachförderung umfassen. Konkrete Sprachförderung erfolgt durch das Jobcenter bzw. der Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Angelegenheiten. Im Rahmen der Erfüllung der Pflichtaufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz wird nicht zwi- schen Frauen und Männern unterschieden. Akademische Migranten rekrutieren sich zumeist aus Abgängen der hiesigen Hochschu- len, so dass eine spezielle Sprachförderung kaum nachgefragt werden wird. Die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts ist vom Nachweis der Sprachkenntnis- se abhängig. Oft steht höherrangiges Recht (z.B. Art. 6 GG) und das EU-Recht auf Freizü- gigkeit der Forderung nach Sprachkenntnissen entgegen und senkt dadurch auch die Mo- tivation zum Erlernen auf freiwilliger Basis. 5.12 Zugang zu Sport, Frei- zeit, Kultur Denkfabrik Frage zum Beispiel: Wie bekommt man die Jungen ans Lesen? Stadtbücherei: Die Stadtbücherei hat schon in der Vergangenheit immer viel Wert darauf gelegt, beide Geschlechter in ihren Maßnahmen zur Leseförderung gleichermaßen zu berücksichtigen und schätzt es so ein, dass dies auch gelungen ist. Der Anteil der Jungen an der Leserschaft bis 12 Jahren beträgt 47 %. Insgesamt werden in dieser Altergruppe 8100 Kinder erreicht. Denkfabrik : Theater zum Abbau von Geschlechterstereotypen Bewusstsein schaffen z.B. durch Imitation, Sichtweisen ergänzen sich. Wahrnehmung wird umfassender Städtische Bühnen: Aus aktueller Sicht können die Städtischen Bühnen den Vorschlag eher perspektivisch ins Auge fassen; u.a. wegen des anstehenden Wechsels in der künstlerischen Leitung des Hauses. Kulturamt: Insbesondere die Theaterförderung hat im Kulturamt eine starke Tradition und großes Gewicht. Sowohl in die Kuratoriumsförderung für das Theater im Pumpenhaus als auch für das Kindertheater (Begegnungszentrum Meerwiese) fließen aktuelle und zeitgemäße An- forderungen/Themenbezüge sowie Formen der Vermittlung ein. Zudem werden im Rah- men der Projektförderung dezidiert Partizipationsansätze unterstützt und gefördert (z. B. im Rahmen der kulturellen Bildung durch "Kultur und Schule"-Projekte, "Theater für die Aller- kleinsten", "Junges Theater Cactus"), die über das reine "Konsumieren" und "Wahrneh- men" von Inhalten hinaus auch ein direktes Erleben, Erproben, Üben von neuen/anderen (Geschlechter-)Rollen ermöglichen. Denkfabrik : Schwimmunterricht für Immigrantinnen Sportamt : Ein Angebot für muslimische Frauen bietet das Bildungswerk des Landessportbundes mit der Außenstelle Münster (Stadtsportbund Münster) an. Es findet samstags von 12.00 - 13.00 Uhr als Kursangebot in der Regenbogenschule am Bröderichweg im dortigen Hal- lenbad statt. Im Schulsportunterricht ist u. a. aufgrund des Urteils des OVG Münster (AZ: 19B 1362/08) die Teilnahme auch von muslimischen Mädchen gesetzlich geregelt. Denkfabrik: Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Sportunterricht Sportamt: Das Inkrafttreten der Behindertenrechskonditionen (BRK) der UN aus dem Jahre 2009 wird in der praktischen Umsetzung nur langsam realisiert werden können. Das betrifft das ge- samte Schulleben einerseits, aber vor allem auch den Schulsportunterricht. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass in den Grundschulen die Integration von behinderten Kindern bereits länger praktiziert wird. Die verstärkte Form der Inklusion ist in den prakti- schen Fortbildungen und in der Ausbildung von Sportlehrern/Innen bisher nicht so weit entwickelt worden, dass Absolventen von der Universität neues Knowhow in den Schulall- tag bringen können. Ansätze für eine verstärkte Berücksichtigung dieses Aspektes sind sowohl in der Ausbildung im Rahmen des Sportförderunterrichts als auch in der Referen- dariatsausbildung vorhanden. Der Annäherungsprozess an das Ziel der UN- Behindertenrechtskommission wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen müssen. 5.14 Geschlechterspezifische Gewalt . Denkfabrik : Frauenhäuser für ältere Damen einrichten Finanzielle Sicherung (langfristig) für entsprechende Einrichtungen (Frauenhäuser etc.) Sozialamt: Ein aktueller Bedarf ist nicht bekannt. Männerhäuser Ein ausreichender aktueller Bedarf ist nicht bekannt; die Förderung eines Männerhauses ist auch aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar Einrichtung eines zentralen Notrufs Zentrale Notrufnummern bestehen sowohl bei der Polizei als auch bei den Frauenhäusern, Frauennotruf. Einrichten Koordinierungsstelle Opferhilfe Eine Koordinierung der Opferhilfe erfolgt sowohl durch die Polizei als auch beim „Weißen Ring“. Fortbildung/ Supervision für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, die mit „Opfern“ arbeiten Die Durchführung entsprechender Angebote für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter obliegt den jeweiligen Organisationen mit entsprechenden Schwerpunkten. Sensibilisierung in Kitas, Schulen, Firmen Das Sozialamt ist beteiligt an der Entwicklung eines „Leitfadens zum Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt“, der insb. den Fachkräften in Kitas, Schulen und anderen Einrich- tungen zur Verfügung gestellt werden soll. Wie können Jungen und Männer dazu bewegt werden, Hilfe in Anspruch zu nehmen?! Thematisierung im AK Gewaltschutzgesetz Jungen als Opfer von Gewalt in den Blick nehmen/ Mobbing Thematisierung im AK Gewaltschutzgesetz Migranten/ innen stärker/ individueller ansprechen – niedrigschwellige Zugangswege Flyer über bestehende Beratungsangebote wurden in unterschiedliche Sprachen übersetzt (Notfallkarte). Erste Ansprechpartner für die Betroffenen sind häufig die Ärzte. Eine entsprechende Sen- sibilisierung der Ärzte erfolgt z.B. über den AK zum Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt, an dem ein Arzt von der Ärztekammer teilnimmt. Patenschaften für Migranten, Menschen mit Behinderungen etc. Eine Patenschaft im Zusammenhang mit einer Gewaltsituation wird aus fachlicher Situation für nicht umsetzbar gehalten. 6. Handlungsfeld : Planung und nachhaltige Entwick- lung 6.1 Stadt- und Wirtschaftsent- wicklung / Nachhaltigkeit Denkfabrik Frauenparkplätze Amt für Planung, Stadtentwicklung und Verkehr: Frauenparkplätze werden bereits seit geraumer Zeit in den öffentlichen Parkhäusern einge- richtet. Darüber hinaus werden Frauenparkplätze z. B. auch auf offenen Stellplatzanlagen an gut einsehbaren und in der Nacht beleuchteten Stelle eingerichtet, um den Aspekt der Sicherheit zu erhöhen. Checkliste für Planungen - Nicht nur frauenspezifische Belange berücksichtigen, sondern auch die Belange von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung Der „Kriterienkatalog“ wäre Bestandteil des vom Dezernat bereits vorgesehenen Ziels. 6.3 Arbeitsmarkt Denkfabrik : Gründungsvoraussetzungen verbessern Gründungsberatung Migranten/ Migrantinnen „Frauen-Unternehmen“ gezielt auffordern (durch Verbände), sich um Aufträge zu bewerben Amt für Ausländerangelegenheiten: Sofern zur Umsetzung bestimmter Projekte die Kenntnis der aufenthaltsrechtlichen Rah- menbedingungen notwendig ist (z.B. bei der Zulassung Drittstaatsangehöriger zur selb- ständigen Erwerbstätigkeit), steht das Amt für Ausländerangelegenheiten zur Verfügung. Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Angelegenheiten: Diesen Aspekten soll künftig im Unternehmerinnen- un d Unternehmertreff nachgegangen werden. Auch könnten sie Bestandteil der Professionali sierungsreihe für migrantische Unternehmerinnen und Unternehmer sein. In den Ergebnissen des Projektes “Migrantische Ökonomie – Vom Nischenthema zum Standortfaktor“ wurde insbesondere auch die wach- sende, aber immer noch geringe Quote von selbständi gen Frauen benannt, mit dem Wunsch, diese Gruppe stärker in den Focus zu nehmen . Insgesamt sieht die Koordinie- rungsstelle in den aktuellen Entwicklungen eine akti ve und realistische Umsetzung dieser Aspekte.
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0378/2011/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Frauenbüro Betrifft Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen - Aktionsplan 2011 - 2013 Beratungsfolge 19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 19.10.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Verwirklichung der Gleichstellung in Münster - bereits seit mehr als 20 Jahren zahlreiche Konzepte und Maßnahmen er- folgreich umgesetzt werden, - eine Vielzahl der in den Handlungsfeldern der „Europäischen Charta“ an- gesprochenen Aufgaben Bestandteil städtischer Angebote sind (siehe Be- standsaufnahme www.muenster.de/stadt/frauenbuero und „Fachliche Rückmeldungen zu den Ergebnissen der „Denkfabrik Chancengleichheit in Münster“(Anlage 2). 2. Der Rat bedauert die noch immer vorhandene Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Anerkennung des Rechts auf Gleichstellung und der tatsächlichen und praktischen Anwendung dieses Rechts. 3. Der Aktionsplan 2011 bis 2013 zur Umsetzung der „Europäischen Charta für die Gleichstel- lung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ in Münster wird beschlossen (Anlage 1). 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die darin festgelegten Ziele und Maßnahmen im Zeitraum bis 2013 zu realisieren. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ablauf des Zeitraums einen Abschlussbericht vorzu- legen, der gleichzeitig Maßnahmevorschläge für die Fortschreibung des Aktionsplans ent- hält. 6. Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) wird über die Beschlussfassung in Kenntnis gesetzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Maßnahmen und Ziele des Aktionsplanes sind zu großen Teilen im Rahmen der vorhan- denen Personal- und Finanzressourcen umsetzbar. Sollten zusätzliche Mittel notwendig sein, so wird hierüber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden. Vorlagen-Nr.: V/0378/2011/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Arndts-Haupt Ruf: 492 17 00 E-Mail: ArndtsHM@stadt-muenster.de Datum: 17.10.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0378/2011/1 Begründung: Am 13. 10. 2011 hat der Ausschuss für Gleichstellung einige Änderungen und eine Reihe von Er- gänzungen sowohl im Beschlusstext als auch zum Aktionsplan 2011 -2013 der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene gefasst. Zur besseren Übersichtlichkeit wurden diese in der Anlage zur Ergänzungsvorlage - in Form einer Synopse zusammengefasst und - in den Entwurf des Aktionsplans eingearbeitet. Eine fachliche Prüfung aller Empfehlungen konnte aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen. Daher werden im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans bezogen auf einzelne Ziele und Maßnahmen vor allem hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen jeweils eigenständige Beschlussvorlagen nötig sein. Zu Ziffer 3.2 „Interkulturelle Personalentwicklung“ empfiehlt die Verwaltung, dass aus Gründen der Rechtssicherheit hinsichtlich der Einstellungsvoraussetzungen nach Eignung und Befähigung kei- ne Bindungswirkung, sondern eine Zielorientierung beschlossen werden sollte. gez. Markus Lewe Anlagen: Anlage 1 Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene – Aktionsplan 2011 – 2013 – Fassung mit den eingearbeiteten Empfehlungen des AGL vom 13.10.2011 und Änderung in Ziffer 3.2 (s. Begründung) Anlage 2 Aktionsplan 2011 – 2013, Synopse: Verwaltungsentwurf und vom AGL am 13.10. ein- stimmig empfohlene Änderungen und Ergänzungen zum Aktionsplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Sprickmannstraße
- Bröderichweg
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0378/2011/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.10.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37