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4003/2024

Datengrundlagen für altersgerechtes / barrierearmes Wohnen in Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 15.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 23.01.2025, TOP 10.1.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3415 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/153 
 
Vorlagen-Nummer 15.01.2025 
 4003/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 23.01.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Dr. Köhler aus der Sitzung des  
Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 21.11. 2024 betreffend 
"Datengrundlagen für altersgerechtes / barrierearmes Wohnen in Köln" 
Frau Dr. Köhler (Seniorenvertretung) bittet in der Ausschusssitzung am 21.11. 2024 die 
Verwaltung, im Zusammenhang mit altersgerechten Wohnen in Köln, um Beantwortung fol-
gender Fragen: 
 
1. Welche Daten sind zum Altbau vor 1960 sowie von 1960 bis 1975, absolut und pro-
zentual zum gesamten Wohnungsbestand vorhanden 
2. Welche Daten sind zu Neubauten nach den DIN-Normen, absolut uns prozentual in 
Bezug auf den Wohnungsbestand in Köln vorhanden? 
3. Welche Daten sind zur barrierarmen Ausrichtung von Häusern mit Fahrstühlen mit För-
dermitteln vorhanden. 
 
Hintergrund der Anfragen sei eine faktische Erkenntnis, wo die ambulante/häusliche Pflege 
aufgrund der Wohnverhältnisse, viele Treppen, kein Aufzug, unmöglich sei. 
 
Sie bittet die Fragen schriftlich zu beantworten. 
 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
ad 1)  
 
Die umfassendste Quelle zum kommunalen Gebäude- und Wohnungsbestand ist die im Rah-
men der Zensus-Erhebungen (zuletzt 2022) durchgeführte Gebäude- und Wohnungszählung. 
Hieraus können Informationen zum Kölner Wohnungsbestand differenziert nach Gebäudetyp, 
Wohnungsgröße, Wohnform (Miete/Eigentum) und Beheizung nach Baualtersklassen (ab1945 
auch jährlich) aggregiert ausgewertet werden. Darüber hinaus gehende Informationen zur 
Ausstattung der Wohnungen und Gebäude wurden im Zensus nicht erhoben und liegen auch 
in anderen Datenquellen – wie zum Beispiel in der Bautätigkeitsstatistik nach dem Hoch-
baustatistikgesetz – nicht vor.  
 
 
ad 2)  
 
DIN-Normen sind weder ein Erhebungsmerkmal der Gebäude- und Wohnungszählung noch 
der Bautätigkeitsstatistik nach dem Hochbaustatistikgesetz. Insofern liegen hierzu keine Daten

2 
 
für den Wohnungsbestand vor. 
 
ad 3)  
 
Angaben zur Barrierefreiheit und zur Ausstattung mit Aufzügen sind weder Erhebungsmerk-
male in der Gebäude- und Wohnungszählung noch in der Bautätigkeitsstatistik nach dem 
Hochbaustatistikgesetz. Insofern liegen hierzu keine Daten für den gesamten Wohnungsbe-
stand vor. 
 
Im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbestandes geben bereits seit 1998 die För-
derrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass Mietwohnungen barrierefrei gebaut 
werden. Demnach müssen der Hauseingangsbereich sowie die Erdgeschosswohnungen stu-
fenlos von der Straße erreichbar sein. Dies gilt auch für Aufzugsanlagen. Zudem ist vorge-
schrieben, dass in allen Wohnungen weder Stufen noch Schwellen bestehen. Die Bäder müs-
sen mit bodengleichen Duschen ausgestattet sein. Alle Türbreiten sowie Bewegungsflächen 
müssen den Bestimmungen für barrierefreies Bauen entsprechen. 
Mit Stand Januar 2024 waren im Bestand der 42.417 geförderten Wohnungen 13.148 als bar-
rierefrei registriert. In 2023 wurden 622 geförderte Neubau-Wohnungen fertiggestellt, welche 
gemäß den Wohnraumförderbestimmungen barrierefrei errichtet worden sind. Hiervon sind 
alle Wohnungen ohne Barrieren im Erdgeschoss oder über einen Aufzug erschlossen. 
 
 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

23.01.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4003/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
15.01.2025
Erstellt
18.12.2024 13:16