4003/2024
Datengrundlagen für altersgerechtes / barrierearmes Wohnen in Köln
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3415 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/15/153 Vorlagen-Nummer 15.01.2025 4003/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 23.01.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Dr. Köhler aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 21.11. 2024 betreffend "Datengrundlagen für altersgerechtes / barrierearmes Wohnen in Köln" Frau Dr. Köhler (Seniorenvertretung) bittet in der Ausschusssitzung am 21.11. 2024 die Verwaltung, im Zusammenhang mit altersgerechten Wohnen in Köln, um Beantwortung fol- gender Fragen: 1. Welche Daten sind zum Altbau vor 1960 sowie von 1960 bis 1975, absolut und pro- zentual zum gesamten Wohnungsbestand vorhanden 2. Welche Daten sind zu Neubauten nach den DIN-Normen, absolut uns prozentual in Bezug auf den Wohnungsbestand in Köln vorhanden? 3. Welche Daten sind zur barrierarmen Ausrichtung von Häusern mit Fahrstühlen mit För- dermitteln vorhanden. Hintergrund der Anfragen sei eine faktische Erkenntnis, wo die ambulante/häusliche Pflege aufgrund der Wohnverhältnisse, viele Treppen, kein Aufzug, unmöglich sei. Sie bittet die Fragen schriftlich zu beantworten. Antwort der Verwaltung: ad 1) Die umfassendste Quelle zum kommunalen Gebäude- und Wohnungsbestand ist die im Rah- men der Zensus-Erhebungen (zuletzt 2022) durchgeführte Gebäude- und Wohnungszählung. Hieraus können Informationen zum Kölner Wohnungsbestand differenziert nach Gebäudetyp, Wohnungsgröße, Wohnform (Miete/Eigentum) und Beheizung nach Baualtersklassen (ab1945 auch jährlich) aggregiert ausgewertet werden. Darüber hinaus gehende Informationen zur Ausstattung der Wohnungen und Gebäude wurden im Zensus nicht erhoben und liegen auch in anderen Datenquellen – wie zum Beispiel in der Bautätigkeitsstatistik nach dem Hoch- baustatistikgesetz – nicht vor. ad 2) DIN-Normen sind weder ein Erhebungsmerkmal der Gebäude- und Wohnungszählung noch der Bautätigkeitsstatistik nach dem Hochbaustatistikgesetz. Insofern liegen hierzu keine Daten 2 für den Wohnungsbestand vor. ad 3) Angaben zur Barrierefreiheit und zur Ausstattung mit Aufzügen sind weder Erhebungsmerk- male in der Gebäude- und Wohnungszählung noch in der Bautätigkeitsstatistik nach dem Hochbaustatistikgesetz. Insofern liegen hierzu keine Daten für den gesamten Wohnungsbe- stand vor. Im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbestandes geben bereits seit 1998 die För- derrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass Mietwohnungen barrierefrei gebaut werden. Demnach müssen der Hauseingangsbereich sowie die Erdgeschosswohnungen stu- fenlos von der Straße erreichbar sein. Dies gilt auch für Aufzugsanlagen. Zudem ist vorge- schrieben, dass in allen Wohnungen weder Stufen noch Schwellen bestehen. Die Bäder müs- sen mit bodengleichen Duschen ausgestattet sein. Alle Türbreiten sowie Bewegungsflächen müssen den Bestimmungen für barrierefreies Bauen entsprechen. Mit Stand Januar 2024 waren im Bestand der 42.417 geförderten Wohnungen 13.148 als bar- rierefrei registriert. In 2023 wurden 622 geförderte Neubau-Wohnungen fertiggestellt, welche gemäß den Wohnraumförderbestimmungen barrierefrei errichtet worden sind. Hiervon sind alle Wohnungen ohne Barrieren im Erdgeschoss oder über einen Aufzug erschlossen. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4003/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 15.01.2025
- Erstellt
- 18.12.2024 13:16