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BKA 0881

Anfrage der Einzelvertretung VOLT v. 08.09.2026: Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie - Wasserqualität des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 25.09.2026

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 25.09.2026, TOP 8.3

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Einzelvertretung VOLT v. 08.09.2026: Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie - Wasserqualität des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage_VOLT_Wasserrahmenrichtlinie)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (2026-09-25 BKA anfrage_volt_rheinwasser_final1500)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage_VOLT_Wasserrahmenrichtlinie)

5519 Zeichen

Volt  NRW           Haroldstraße  24  40213  Düsseldorf     Anfrage  zur  Sitzung  des  Braunkohlenausschuss  25.09.2026   Sehr  geehrter  Herr  Zillikens,   Hiermit  stellt  Volt  vertreten  durch  Andrea  Browers  folgende  Anfrage  an  den  
Braunkohlenausschuss:
 Maßnahmen  zur  Umsetzung  der  EU-Wasserrahmenrichtlinie  –  Wasserqualität  des  Rheins  und  
Auswirkungen
 
auf
 
die
 
geplante
 
Befüllung
 
der
 
Tagebauseen
  Vorbemerkung   Am  3.  Februar  2026  veröffentlichte  das  Investigativmedium  CORRECTIV  eine  umfassende  
Recherche
 
unter
 
dem
 
Titel
 
„Das
 
unsichtbare
 
Gift
 
im
 
Rhein"
 (https://correctiv.org/in-eigener-sache/2026/02/02/rhein-recherche-correctiv-events-koeln/).  Diese  belegt,  dass  im  Rhein  tausende,  teils  unbekannte,  unerforschte  und  unregulierte  
Mikroschadstoffe
 
schwimmen.
 
Darunter
 
Industriechemikalien,
 
Arzneimittelrückstände
 
und
 
Abbauprodukte
 
von
 
Alltagsprodukten.
 
Zwischen
 
2020
 
und
 
2025
 
registrierten
 
die
 
zuständigen
 
Landesbehörden
 
65
 
Mal
 
auffällige
 
Stoffe
 
im
 
Rhein,
 
nur
 
44
 
davon
 
konnten
 
überhaupt
 
identifiziert
 
werden.
 
Wasserproben
 
bei
 
Leverkusen,
 
in
 
unmittelbarer
 
Nähe
 
der
 
geplanten
 
Entnahmestelle
 
der
 
Rheinwassertransportleitung,
 
enthielten
 
doppelt
 
so
 
viele
 
unbekannte
 
Substanzen
 
wie
 
Proben
 
in
 
Basel.
  Gleichzeitig  wird  bereits  die  umstrittene  Rheinwassertransportleitung  gebaut.  Mit  Rheinwasser  sollen  die  Tagebaurestlöcher  Hambach  und  Garzweiler  II  befüllt  werden.  Das  Wasser  wird  über  
Jahrzehnte
 
in
 
die
 
angrenzenden
 
Grundwasserleiter
 
infiltrieren,
 
um
 
einen
 
beschleunigten
 
Grundwasserwiederanstieg
 
zu
 
gewährleisten.
 
Teilweise
 
wird
 
aktuell
 
Trinkwasser
 
aus
 
den
 
vom
 
zukünftigen
 
Grundwasserabstrom
 
betroffenen
 
Grundwasserkörpern
 
gewonnen.
 
Daher
 
ist
 
die
 
Frage
 
der
 
Wasserqualität
 
von
 
existenzieller
 
Bedeutung
 
für
 
das
 
Trinkwasser
 
der
 
Region.
  Der  niederländische  Verband  der  Wasserversorgungsunternehmen  RIWA-Rijn  stellte  2024  in  
seinem
 
Jahresbericht
 
eine
 
„Verschlechterung
 
der
 
Wasserqualität"
 
fest,
 
insbesondere
 
durch
 
Arzneimittelrückstände
 
und
 
Stoffe
 
aus
 
der
 
chemischen
 
Industrie.
 
Allein
 
2024
 
mussten
 
niederländische
 
Trinkwasserversorger
 
dreizehnmal
 
die
 
Pumpen
 
abstellen.
  Darüber  hinaus  hat  der  Europäische  Rat  am  17.  Februar  2026  das  EU-Wasserpaket  formal  ver-  abschiedet,  das  die  Wasserrahmenrichtlinie,  die  Grundwasserrichtlinie  und  die  UQN-Richtlinie  
gleichzeitig
 
novelliert.
 
Das
 
Europäische
 
Parlament
 
hat
 
am
 
27.
 
März
 
2026
 
zugestimmt.
 
Die
 
Mit-
 gliedstaaten  müssen  die  neuen  Anforderungen  bis  zum  22.  Dezember  2027  in  nationales  Recht  
umsetzen.
 
Erstmals
 
werden
 
verbindliche
 
EU-Grenzwerte
 
für
 
25
 
PFAS,
 
Arzneimittel
 
(u.a.
 
Diclofenac
 
mit
 
0,04
 
μ
g/L)
 
und
 
Bisphenol
 
A
 
festgelegt.
 
Strengere
 
Werte
 
für
 
bereits
 
bekannte
 
Stoffe
 
müssen
 
bis
 
2033
 
eingehalten
 
werden,
 
neue
 
Normen
 
bis
 
2039.
 
Volt  Europa  /  Volt  Deutschland   andrea.browers@volteuropa.org Landesvorsitzende  Nordrhein-Westfalen

Volt  NRW           Haroldstraße  24  40213  Düsseldorf     Frage  -  Wasserqualität  des  Rheins  und  Gefährdung  des  Grundwassers  bei  
Tagebauseenbefüllung
  Die  CORRECTIV-Recherche  dokumentiert,  dass  an  der  Entnahmestelle  bei  Dormagen  –  ober-  halb  derer  u.a.  der  ChemPark  Leverkusen  (Currenta)  und  weitere  Großeinleiter  liegen  –  
hunderte
 
unbekannte
 
Substanzen
 
im
 
Rheinwasser
 
nachgewiesen
 
wurden.
 
Laut
 
Sachstandsbericht
 
Wasserwirtschaft
 
2025
 
des
 
MUNV2
 
befasst
 
sich
 
die
 
„Kerngruppe
 
Rheinwassergüte
 
und
 
Messstelle"
 
der
 
Steuerungs-
 
und
 
Koordinierungsgruppe
 
Wasserwirtschaft
 
im
 
Rheinischen
 
Revier
 
(SKG)
 
mit
 
der
 
Erstellung
 
von
 
Stofflisten.
 
Gleichzeitig
 
untersucht
 
die
 
„Kerngruppe
 
Einleiter
 
Rhein",
 
welche
 
Einleiter
 
oberhalb
 
der
 
Entnahmestelle
 
liegen.
  1.  Welche  aktuellen  Ergebnisse  liegen  aus  der  Kerngruppe  Rheinwassergüte  vor,  insbesondere  
zu
 
unbekannten
 
und
 
unregulierten
 
Mikroschadstoffen?
 
Wann
 
werden
 
die
 
angekündigten
 
Teilberichte
 
den
 
politischen
 
Gremien
 
vorgelegt?
  2.  Wie  bewertet  die  Bezirksregierung  die  Gefahr,  dass  über  das  Rheinwasser  Schadstoffe  –  
insbesondere
 
persistente
 
Stoffe
 
wie
 
PFAS,
 
aber
 
auch
 
bislang
 
unidentifizierte
 
Substan-
 zen  –  in  das  Grundwasser  der  geplanten  Tagebauseen  gelangen?   3.  In  der  Antwort  auf  die  Anfrage  RR  03/20253  der  Grünen-Fraktion  wurde  mitgeteilt,  dass  
derzeit
 
in
 
„mehreren
 
Gutachten"
 
untersucht
 
werde,
 
ob
 
eine
 
Aufbereitungsanlage
 
nötig
 wird.  Wie  ist  der  aktuelle  Stand  dieser  Gutachten?   4.  Wurden  bei  der  Zulassung  der  Rheinwassertransportleitung  und  dem  zugehörigen  Was-  serrecht  zur  Rheinwasserentnahme  die  Erkenntnisse  der  CORRECTIV-Recherche  und  der  
jüngsten
 
RIWA-Rijn-Berichte
 
berücksichtigt?
 
Wenn
 
nein,
 
werden
 
diese
 
Erkenntnisse
 bei  nachfolgenden  wasserrechtlichen  Verfahren  zur  Verwendung  des  Rheinwassers,  z.B.  zur  
Befüllung
 
der
 
Tagebaurestlöcher
 
oder
 
bei
 
der
 
Verwendung
 
als
 
Ökowasser,
 
be-
 rücksichtigt?   
Volt  Europa  /  Volt  Deutschland   andrea.browers@volteuropa.org Landesvorsitzende  Nordrhein-Westfalen

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (2026-09-25 BKA anfrage_volt_rheinwasser_final1500)

5322 Zeichen

Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
 
Dienstgebäude und 
Lieferanschrift: 
Emilie-Preyer-Platz 1 
40479 Düsseldorf 
Telefon 0211 4566-0 
Telefax 0211 4566-388 
poststelle@munv.nrw.de 
www.umwelt.nrw.de 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Rheinbahn Linien U78 und U79 oder 
Buslinie 722 (Messe) Haltestelle 
Nordstraße 
 
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW - 40190 Düsseldorf 
Bezirksregierung Köln 
Braunkohlenausschuss 
Zeughausstr. 2 - 10 
50667 Köln 
 
 
 
 
 
22.09.2026 
Seite 1 von 3 
 
Aktenzeichen 61.10.03.03 
bei Antwort bitte angeben 
 
Tobias Gaul 
Telefon: 0211 4566-438 
Telefax: 0211 4566- 
tobias.gaul@munv.nrw.de 
 
Umsatzsteuer 
ID-Nr.: DE 306 505 705 
 
 
179. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 25.09.2026 
 
TOP 8.3: Anfrage der Einzelvertretung VOLT v. 08.09.2026: Maßnahmen 
zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie - Wasserqualität 
des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der 
Tagebauseen 
 
 
Die Fragen werden in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg als Berg-
behörde wie folgt beantwortet: 
 
1. Welche aktuellen Ergebnisse liegen aus der Kerngruppe Rheinwasser-
güte vor, insbesondere zu unbekannten und unregulierten Mik-
roschadstoffen? Wann werden die angekündigten Teilberichte den po-
litischen Gremien vorgelegt? 
Die Kerngruppe Rheinwassergüte ist eine interne Arbeitsgruppe der Steue-
rungs- und Koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier. Sie 
hat das Arbeitspaket „Identifizierung von potentiell relevanten Parametern auf 
Basis von Monitoringdaten“ im Oktober 2025 abgeschlossen. Auf Basis von 
Oberflächengewässer-Monitoringdaten des Rheins wurden Parameter ermittelt, 
die eine potentielle Relevanz sowohl hinsichtlich eines Monitorings als auch 
hinsichtlich Maßnahmen in Bezug auf die Nutzung des Rheinwassers zur Befül-
lung der Tagebauseen und der Verwendung als Ökowasser aus heutiger Sicht 
haben. Dieser Parameterkatalog war Grundlage für das im November 2025 im

Seite 2 von 3 
 
 
Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
 
Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) durch 
die Bezirksregierung Köln beauftragte Gutachten „Verhalten von Spurenstoffen 
beim Abstrom aus Bergbaufolgeseen“ (Auftragnehmer: GFI GmbH, Dresden). 
Eine gesonderte Veröffentlichung des Parameterkatalogs als Einzelbericht ist 
nicht vorgesehen. Die Daten sind im Gutachten der GFI GmbH enthalten. 
 
2. Wie bewertet die Bezirksregierung die Gefahr, dass über das Rhein-
wasser Schadstoffe - insbesondere persistente Stoffe wie PFAS, aber 
auch bislang unidentifizierte Substanzen – in das Grundwasser der ge-
planten Tagebauseen gelangen? 
3. In der Antwort auf die Anfrage RR 03/20253 der Grünen-Fraktion 
wurde mitgeteilt, dass derzeit in „mehreren Gutachten" untersucht 
werde, ob eine Aufbereitungsanlage nötig wird. Wie ist der aktuelle 
Stand dieser Gutachten? 
Die Fragen 2. und 3. Werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be-
antwortet. 
Das Gutachten der GFI GmbH betrachtet genau den Pfad Seewasser - Grund-
wasser. Es bezieht das bekannte Stoffinventar aus dem zur Füllung der Tage-
bauseen vorgesehenen Flusswasser aus den vorangegangenen Untersuchun-
gen heran und bewertet die Stoffmobilität in Richtung des Grundwassers. Das 
Gutachten liegt seit Mitte September vollständig vor und wird derzeit durch die 
Fachabteilung des Ministeriums und den begleitenden Arbeitskreis aus Fachbe-
hörden ausgewertet. Wegen der komplexen Fragestellung und des Umfangs 
des Gutachtens wird die Auswertung noch Zeit in Anspruch nehmen. Anschlie-
ßend soll es für die Verwendung in den künftigen Zulassungsverfahren den 
Vollzugsbehörden zur Verfügung gestellt werden. 
 
4. Wurden bei der Zulassung der Rheinwassertransportleitung und dem 
zugehörigen Wasserrecht zur Rheinwasserentnahme die Erkenntnisse 
der CORRECTIV-Recherche und der jüngsten RIWA-Rijn-Berichte be-
rücksichtigt? Wenn nein, werden diese Erkenntnisse bei nachfolgenden 
wasserrechtlichen Verfahren zur Verwendung des Rheinwassers, z.B. 
zur Befüllung der Tagebaurestlöcher oder bei der Verwendung als 
Ökowasser, berücksichtigt? 
Im Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb der Rheinwassertransportleitung 
wurde die Rheinwasserqualität insoweit geprüft, wie es im

Seite 3 von 3 
 
 
Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
 
Braunkohleplanverfahren bereits erfolgte. Die Verwendung des Rheinwassers 
war nicht Gegenstand des Rahmenbetriebsplanantrages. Die grundsätzliche 
Machbarkeit zur Verwendung des Rheinwassers besteht demnach. Wie das 
Wasser in den Tagebauen Hambach und Garzweiler sowie bei der Verwendung 
als Ökowasser im Nordraum des Tagebaus Garzweiler verwendet werden kann, 
wird in den nachfolgenden Wasserrechtsverfahren zu prüfen sein. Vor der Ertei-
lung von wasserrechtlichen Erlaubnissen werden die Antragsunterlagen der Öf-
fentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange sowie den Naturschutzver-
bänden zur Stellungnahme, oder Einwendung zugänglich gemacht. Danach 
werden alle verfügbaren Informationen zusammengefasst und erörtert. Vor Be-
scheiderstellung werden alle entscheidungserheblichen Tatsachen im Abwä-
gungsprozess betrachtet. 
 
Im Auftrag 
Gez. Gaul

Beratungsverlauf (1)

25.09.2026 Braunkohlenausschuss
TOP 8.3
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
BKA 0881
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
25.09.2026
Erstellt
10.09.2026 11:14