BKA 0881
Anfrage der Einzelvertretung VOLT v. 08.09.2026: Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie - Wasserqualität des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage_VOLT_Wasserrahmenrichtlinie)
5519 Zeichen
Volt NRW Haroldstraße 24 40213 Düsseldorf Anfrage zur Sitzung des Braunkohlenausschuss 25.09.2026 Sehr geehrter Herr Zillikens, Hiermit stellt Volt vertreten durch Andrea Browers folgende Anfrage an den Braunkohlenausschuss: Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Wasserqualität des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen Vorbemerkung Am 3. Februar 2026 veröffentlichte das Investigativmedium CORRECTIV eine umfassende Recherche unter dem Titel „Das unsichtbare Gift im Rhein" (https://correctiv.org/in-eigener-sache/2026/02/02/rhein-recherche-correctiv-events-koeln/). Diese belegt, dass im Rhein tausende, teils unbekannte, unerforschte und unregulierte Mikroschadstoffe schwimmen. Darunter Industriechemikalien, Arzneimittelrückstände und Abbauprodukte von Alltagsprodukten. Zwischen 2020 und 2025 registrierten die zuständigen Landesbehörden 65 Mal auffällige Stoffe im Rhein, nur 44 davon konnten überhaupt identifiziert werden. Wasserproben bei Leverkusen, in unmittelbarer Nähe der geplanten Entnahmestelle der Rheinwassertransportleitung, enthielten doppelt so viele unbekannte Substanzen wie Proben in Basel. Gleichzeitig wird bereits die umstrittene Rheinwassertransportleitung gebaut. Mit Rheinwasser sollen die Tagebaurestlöcher Hambach und Garzweiler II befüllt werden. Das Wasser wird über Jahrzehnte in die angrenzenden Grundwasserleiter infiltrieren, um einen beschleunigten Grundwasserwiederanstieg zu gewährleisten. Teilweise wird aktuell Trinkwasser aus den vom zukünftigen Grundwasserabstrom betroffenen Grundwasserkörpern gewonnen. Daher ist die Frage der Wasserqualität von existenzieller Bedeutung für das Trinkwasser der Region. Der niederländische Verband der Wasserversorgungsunternehmen RIWA-Rijn stellte 2024 in seinem Jahresbericht eine „Verschlechterung der Wasserqualität" fest, insbesondere durch Arzneimittelrückstände und Stoffe aus der chemischen Industrie. Allein 2024 mussten niederländische Trinkwasserversorger dreizehnmal die Pumpen abstellen. Darüber hinaus hat der Europäische Rat am 17. Februar 2026 das EU-Wasserpaket formal ver- abschiedet, das die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die UQN-Richtlinie gleichzeitig novelliert. Das Europäische Parlament hat am 27. März 2026 zugestimmt. Die Mit- gliedstaaten müssen die neuen Anforderungen bis zum 22. Dezember 2027 in nationales Recht umsetzen. Erstmals werden verbindliche EU-Grenzwerte für 25 PFAS, Arzneimittel (u.a. Diclofenac mit 0,04 μ g/L) und Bisphenol A festgelegt. Strengere Werte für bereits bekannte Stoffe müssen bis 2033 eingehalten werden, neue Normen bis 2039. Volt Europa / Volt Deutschland andrea.browers@volteuropa.org Landesvorsitzende Nordrhein-Westfalen Volt NRW Haroldstraße 24 40213 Düsseldorf Frage - Wasserqualität des Rheins und Gefährdung des Grundwassers bei Tagebauseenbefüllung Die CORRECTIV-Recherche dokumentiert, dass an der Entnahmestelle bei Dormagen – ober- halb derer u.a. der ChemPark Leverkusen (Currenta) und weitere Großeinleiter liegen – hunderte unbekannte Substanzen im Rheinwasser nachgewiesen wurden. Laut Sachstandsbericht Wasserwirtschaft 2025 des MUNV2 befasst sich die „Kerngruppe Rheinwassergüte und Messstelle" der Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier (SKG) mit der Erstellung von Stofflisten. Gleichzeitig untersucht die „Kerngruppe Einleiter Rhein", welche Einleiter oberhalb der Entnahmestelle liegen. 1. Welche aktuellen Ergebnisse liegen aus der Kerngruppe Rheinwassergüte vor, insbesondere zu unbekannten und unregulierten Mikroschadstoffen? Wann werden die angekündigten Teilberichte den politischen Gremien vorgelegt? 2. Wie bewertet die Bezirksregierung die Gefahr, dass über das Rheinwasser Schadstoffe – insbesondere persistente Stoffe wie PFAS, aber auch bislang unidentifizierte Substan- zen – in das Grundwasser der geplanten Tagebauseen gelangen? 3. In der Antwort auf die Anfrage RR 03/20253 der Grünen-Fraktion wurde mitgeteilt, dass derzeit in „mehreren Gutachten" untersucht werde, ob eine Aufbereitungsanlage nötig wird. Wie ist der aktuelle Stand dieser Gutachten? 4. Wurden bei der Zulassung der Rheinwassertransportleitung und dem zugehörigen Was- serrecht zur Rheinwasserentnahme die Erkenntnisse der CORRECTIV-Recherche und der jüngsten RIWA-Rijn-Berichte berücksichtigt? Wenn nein, werden diese Erkenntnisse bei nachfolgenden wasserrechtlichen Verfahren zur Verwendung des Rheinwassers, z.B. zur Befüllung der Tagebaurestlöcher oder bei der Verwendung als Ökowasser, be- rücksichtigt? Volt Europa / Volt Deutschland andrea.browers@volteuropa.org Landesvorsitzende Nordrhein-Westfalen
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (2026-09-25 BKA anfrage_volt_rheinwasser_final1500)
5322 Zeichen
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Dienstgebäude und Lieferanschrift: Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf Telefon 0211 4566-0 Telefax 0211 4566-388 poststelle@munv.nrw.de www.umwelt.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien U78 und U79 oder Buslinie 722 (Messe) Haltestelle Nordstraße Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW - 40190 Düsseldorf Bezirksregierung Köln Braunkohlenausschuss Zeughausstr. 2 - 10 50667 Köln 22.09.2026 Seite 1 von 3 Aktenzeichen 61.10.03.03 bei Antwort bitte angeben Tobias Gaul Telefon: 0211 4566-438 Telefax: 0211 4566- tobias.gaul@munv.nrw.de Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 306 505 705 179. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 25.09.2026 TOP 8.3: Anfrage der Einzelvertretung VOLT v. 08.09.2026: Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie - Wasserqualität des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen Die Fragen werden in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg als Berg- behörde wie folgt beantwortet: 1. Welche aktuellen Ergebnisse liegen aus der Kerngruppe Rheinwasser- güte vor, insbesondere zu unbekannten und unregulierten Mik- roschadstoffen? Wann werden die angekündigten Teilberichte den po- litischen Gremien vorgelegt? Die Kerngruppe Rheinwassergüte ist eine interne Arbeitsgruppe der Steue- rungs- und Koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier. Sie hat das Arbeitspaket „Identifizierung von potentiell relevanten Parametern auf Basis von Monitoringdaten“ im Oktober 2025 abgeschlossen. Auf Basis von Oberflächengewässer-Monitoringdaten des Rheins wurden Parameter ermittelt, die eine potentielle Relevanz sowohl hinsichtlich eines Monitorings als auch hinsichtlich Maßnahmen in Bezug auf die Nutzung des Rheinwassers zur Befül- lung der Tagebauseen und der Verwendung als Ökowasser aus heutiger Sicht haben. Dieser Parameterkatalog war Grundlage für das im November 2025 im Seite 2 von 3 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) durch die Bezirksregierung Köln beauftragte Gutachten „Verhalten von Spurenstoffen beim Abstrom aus Bergbaufolgeseen“ (Auftragnehmer: GFI GmbH, Dresden). Eine gesonderte Veröffentlichung des Parameterkatalogs als Einzelbericht ist nicht vorgesehen. Die Daten sind im Gutachten der GFI GmbH enthalten. 2. Wie bewertet die Bezirksregierung die Gefahr, dass über das Rhein- wasser Schadstoffe - insbesondere persistente Stoffe wie PFAS, aber auch bislang unidentifizierte Substanzen – in das Grundwasser der ge- planten Tagebauseen gelangen? 3. In der Antwort auf die Anfrage RR 03/20253 der Grünen-Fraktion wurde mitgeteilt, dass derzeit in „mehreren Gutachten" untersucht werde, ob eine Aufbereitungsanlage nötig wird. Wie ist der aktuelle Stand dieser Gutachten? Die Fragen 2. und 3. Werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Das Gutachten der GFI GmbH betrachtet genau den Pfad Seewasser - Grund- wasser. Es bezieht das bekannte Stoffinventar aus dem zur Füllung der Tage- bauseen vorgesehenen Flusswasser aus den vorangegangenen Untersuchun- gen heran und bewertet die Stoffmobilität in Richtung des Grundwassers. Das Gutachten liegt seit Mitte September vollständig vor und wird derzeit durch die Fachabteilung des Ministeriums und den begleitenden Arbeitskreis aus Fachbe- hörden ausgewertet. Wegen der komplexen Fragestellung und des Umfangs des Gutachtens wird die Auswertung noch Zeit in Anspruch nehmen. Anschlie- ßend soll es für die Verwendung in den künftigen Zulassungsverfahren den Vollzugsbehörden zur Verfügung gestellt werden. 4. Wurden bei der Zulassung der Rheinwassertransportleitung und dem zugehörigen Wasserrecht zur Rheinwasserentnahme die Erkenntnisse der CORRECTIV-Recherche und der jüngsten RIWA-Rijn-Berichte be- rücksichtigt? Wenn nein, werden diese Erkenntnisse bei nachfolgenden wasserrechtlichen Verfahren zur Verwendung des Rheinwassers, z.B. zur Befüllung der Tagebaurestlöcher oder bei der Verwendung als Ökowasser, berücksichtigt? Im Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb der Rheinwassertransportleitung wurde die Rheinwasserqualität insoweit geprüft, wie es im Seite 3 von 3 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Braunkohleplanverfahren bereits erfolgte. Die Verwendung des Rheinwassers war nicht Gegenstand des Rahmenbetriebsplanantrages. Die grundsätzliche Machbarkeit zur Verwendung des Rheinwassers besteht demnach. Wie das Wasser in den Tagebauen Hambach und Garzweiler sowie bei der Verwendung als Ökowasser im Nordraum des Tagebaus Garzweiler verwendet werden kann, wird in den nachfolgenden Wasserrechtsverfahren zu prüfen sein. Vor der Ertei- lung von wasserrechtlichen Erlaubnissen werden die Antragsunterlagen der Öf- fentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange sowie den Naturschutzver- bänden zur Stellungnahme, oder Einwendung zugänglich gemacht. Danach werden alle verfügbaren Informationen zusammengefasst und erörtert. Vor Be- scheiderstellung werden alle entscheidungserheblichen Tatsachen im Abwä- gungsprozess betrachtet. Im Auftrag Gez. Gaul
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- BKA 0881
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 25.09.2026
- Erstellt
- 10.09.2026 11:14