V/0433/2011
Handy-Parken (E-Parking / Mobile-Parking) in Münster
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Beschlussvorlage
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V/0433/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Handy-Parken (E-Parking / Mobile-Parking) in Münster Beratungsfolge 11.10.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 18.10.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 19.10.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt: 1.1. Das Handy-Parken (E-Parking/Mobile-Parking) wird im Stadtgebiet Münster eingeführt. 1.2. Die Einführung soll zeitgleich mit der Bezahlmöglichkeit per Handy in den Parkhäusern der WBI erfolgen (frühestens ab Anfang 2013). 1.3. Die zur Einführung des Handy-Parkens (E-Parking/Mobile-Parking) erforderlichen Mit- tel werden bei der Produktgruppe 0203 „Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten“ zum Haushaltsplan 2012 und bei der Produktgruppe 1201 „Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und -anlagen“ zum Haushaltsplan 2013 bereitgestellt. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 2.1 Es entstehen einmalig Kosten für die Beschilderung etc. in den Parkzonen in Höhe von ca. 31.000 € im Jahr 2013. 2.2 Im Jahre 2012 ist die planmäßige Ersatzbeschaffung der Verkehrsüberwachungsgeräte beabsichtigt. Um das Handyparken abzubilden, ist eine Zusatzausstattung in Höhe von ca. 10.000 €. erforderlich. 2.3 Es ist mit jährlichen Mindererträgen bei den Parkgebühren zu rechnen. Eine gesicherte Aussage zur Höhe der Mindererträge ist auch nach Befragung von Kommunen mit Handy-Parken aktuell nicht möglich. 2.4 Das Bezahlen per Handy erzielt die größten Synergien in einer möglichst breit angeleg- ten Zusammenarbeit u. a. mit den Stadtwerken. Eine Zusammenarbeit wird perspekti- visch angestrebt. Vorlagen-Nr.: V/0433/2011 Auskunft erteilt: Herr Julitz Ruf: 492 32 83 E-Mail: JulitzM@stadt-muenster.de Datum: 01.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0433/2011 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs- entgelte 2013 ff 20.000- 40.000- Jährliche Minder- erträge bei Umset- zung der Maßnah- me, z.B. bei 5% Nutzungsgrad, 10% Nutzungsgrad 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2013 31.000 Umrüstungsmaß- nahmen 220 € pro Gerät und Standort Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche An- gelegenheiten Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2012 ff 1.250 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Investitionsmaßnahme 0010 Beschaffungen Straßenver- kehrsrecht Auszahlungen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlage- vermögen 2012 10.000 Zusätzlicher Mehr- bedarf für Modul Handy-Parken Einzahlungen Summe aller Auszahlungen/Saldo 10.000 - 3 - V/0433/2011 Begründung: Die Einführung des Handy-Parkens in Münster sollte im Rahmen eines Umsetzungskonzeptes geprüft werden. Die Verwaltung wurde durch Beschluss des Hauptausschusses vom 07.07.2010 zur Vorlage V/460/2010 hierzu beauftragt. Beim sogenannten Handy-Parken handelt es sich um ein modernes Bezahlsystem im Bereich der Parkraumbewirtschaftung. Dabei löst der Nutzer die Parkberechtigung per Handy. Hierzu ist die Anwahl einer vorgegebenen Telefonnummer erforderlich, an die eine SMS mit Daten zum Kfz und zur gewünschten Parkdauer gesendet wird. Daraufhin erhält der Nutzer als Bestätigung des Park- vorgangs eine automatisierte Antwort per SMS. Kurz vor Ablauf der Parkzeit erhält der Nutzer zu- dem eine Erinnerungs-SMS. Die Abrechnung der entstandenen Kosten erfolgt über die Handy- rechnung. Der Provider überweist die Beträge an den Betreiber, der wiederum die gesammelten Beträge unter Abzug der Grundgebühren an die Stadt weiterleitet. Derzeit wird das Handy-Parken in vielen deutschen Städten als zusätzlicher Service angeboten. Nahegelegene Städte mit dem Handy-Parken sind z. B. die Städte Hamm, Osnabrück und Paderborn. Die Zahl der an das Han- dy-Parken angeschlossenen Städte steigt kontinuierlich. Da heute nach dem Stand der Technik das Handy-Parken auch ohne vorherige Registrierung des Nutzers angeboten werden kann, ist mit einer Akzeptanz dieses Bezahlsystems zu rechnen. Weitere Entwicklungsperspektiven zur Vernet- zung von Projekten zur Stärkung der Stadt Münster als Standort für eMobility sind möglich. Hierzu zählt das sogenannte Mobile Ticketing oder auch die Bezahlung im Parkhaus. Durch die rasante Weiterentwicklung des Handys zum Multifunktionsgerät (Smartphones) ist sicherlich davon auszu- gehen, dass perspektivisch zu den bestehenden Zahlvorgängen weitere Zahlungsmöglichkeiten (Kino/Museumseintritt usw.) eröffnet werden. Durch die Installation von sogenannten Applikationen (Apps) vereinfacht sich die Nutzung dabei weiterhin erheblich. Der zusätzliche Service des Handy- parkens bietet dem Nutzer den Vorteil, dass er kein Kleingeld bereithalten muss oder die Parkzeit während des Aufenthalts z.B. beim Arzt, bei einer Behörde oder einfach beim Einkaufsbummel - ohne zu seinem Auto zurückzukehren - verlängern kann. Kosten für Beschilderung Dieses neue Bezahlsystem ist allerdings auch mit Kosten f ür die Stadt und die Nutzer verbunden. Die Stadt hat vorgesehen, zunächst vornehmlich die Bereiche mit Parkscheinautomaten so umzu- rüsten, dass der Fahrzeugführer aus seinem Auto heraus die für den Parkbereich zugeteilte Tele- fonnummer erkennen kann. Hierzu ist an der vorhandenen Beschilderung ein weiteres Zusatzzei- chen zur Ausweisung der Zugangs-Telefonnummer anzubringen. Bei den derzeit ca. 140 Park- scheinautomaten sind die bewirtschafteten Bereiche mit 3 bis 4 Verkehrzeichen beschildert. Das bedeutet, dass ca. 500 Zusatzzeichen anzubringen sind. Alle vorhandenen Schilder an den Mas- ten müssen höher gesetzt werden. Hierzu werden Mastverlängerungen oder der gesamte Aus- tausch der Masten notwendig. Die für dieses Vorhaben entstehenden Kosten belaufen sich je Zu- satzzeichen auf ca. 10,00 €. Die Mastverlängerung als günstigere Variante zum Austausch ist mit je 17,00 € anzusetzen. Hinzu kommen die Kosten für die Arbeitszeit. Demnach entstehen für die Umrüstung der Beschilderung Kosten in Höhe von 31.000,00 €. Die Umrüstung nimmt ca. 4 - 6 Wochen in Anspruch. Laufende Betriebskosten Die Betriebskosten gliedern sich auf in zwei Kostenblöcke. Zum einen sind Grundkosten von der Stadt Münster an den Anbieter zu entrichten. Diese belaufen sich je nach Anbieter auf 5 bis 15 % der durch das Handy-Parken umgesetzten Parkgebühren. Zum anderen sind vom Fahrzeugführer je Parkvorgang SMS-Kosten in Höhe von 0,10 € bis 0,18 € zu tragen. Kosten für Überwachungsgeräte Im Rahmen der etatmäßigen Ersatzbeschaffung der Datenerfassungsgeräte der Verkehrsüberwa- chung im Jahr 2012 ist für das notwendige Modul inklusive der Software mit Mehrkosten von 10.000,00 € zu rechnen. - 4 - V/0433/2011 Laufende Mindererträge / Mehrerträge Aufgrund der Änderung wird mit laufenden Mindererträgen von jährlich 20.000,00 € bei einem Nut- zungsgrad von 5 % und mit 40.000,00 € bei einem Nutzungsgrad von 10 % gerechnet. Diese Min- dererträge erhöhen sich proportional mit jeder weiteren Steigerung des Nutzungsgrades. Zudem ist zu beachten, dass beim Parken am Parkscheinautomaten aktuell eine Mindestgebühr von 0,50 € erhoben wird. Bei einer zeitgenauen Abrechnung ist deshalb mit weiteren Mindereinnahmen zu rechnen. Nicht quantifizierbar ist, ob aufgrund des Handyparkens eine größere Bereitschaft der Nutzer besteht, jeden Parkvorgang zu bezahlen. Stiege diese Bereitschaft, würde das Parkgebüh- renaufkommen sogar steigen. Aktuell sind gesicherte Prognosen hierzu auch nach Befragungen von Kommunen mit dem Handy-Parken nicht möglich. Einsparungen Bei den zu e rwartenden Nutzerzahlen ist zunächst nicht mit Einsparungen durch eine Verringerung der Leerungsvorgänge an den Parkscheinautomaten zu rechnen. Dieser Effekt könnte aber bei deutlich steigenden Nutzungszahlen spürbar werden. Aktuell sind gesicherte Prognosen hierzu auch nach Befragungen von Kommunen mit dem Handy-Parken ebenfalls nicht möglich. Parkgebührenordnung Die Anpassung der Parkgebührenordnung ist zur Einführung des Handy-Parkens nicht erforderlich. Perspektiven der Zusammenarbeit mit WBI und Stadtwerken Münster Das Bezahlen per Handy erzielt die größten Sy nergien in einer möglichst breit angelegten Zu- sammenarbeit auch mit der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) und den Stadtwerken. Das Bezahlen per Handy mit einer SMS wäre grundsätzlich auch in den Parkhäusern der WBI möglich. Ähnlich wie bei der Handhabung an den Parkscheinautomaten wird die Nummer des Parktickets per SMS an eine Verrechnungsstelle der WBI versandt. Über das Parkhausbetriebs- system wird das Ticket nach Überprüfung frei geschaltet und der Kunde kann, ohne vor Ort zu bezahlen, ausfahren. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen dem Parkhausbetreiber und dem An- bieter des Handy-Parkens. Allerdings setzt dieser zusätzliche Service ca. 25.000 € Investition in die technische Einrichtung der angeschlossenen Parkhäuser voraus. Auch für die WBI fallen zu- sätzliche Betriebskosten an. Bei einer Nutzungsquote von 5 % werden jährliche Betriebskosten von ca. 30.000 € erwartet. Nennenswerte Einsparungen durch Verringerung der Leerungsvorgän- ge sind auch hier nicht zu erwarten. Wegen der Synergieeffekte sollte eine Einführung nur ge- meinsam mit der WBI erfolgen; dieses wird u. a. aus betriebstechnischen Gründen der WBI frühes- tens ab Anfang 2013 der Fall sein. Die Stadtwerke Münster GmbH arbeitet aktuell mit einem Konzept über das die Neue PlusCard als Multiapplikationskarte in Münster eingeführt wird. Diese soll mit verschiedenen Applikationen, u. a. als Busticket oder zum Parken in den Parkhäusern der WBI, ausgestattet werden. Darüber hinaus wird es weitere Nutzungen über Applikationen geben. Den Stadtwerken Münster ist eine Teilnahme am H andy-Parken im ersten Einführungsschritt nicht möglich. Perspektivisch wird eine Zusammenarbeit jedoch angestrebt. Aufgrund der Flexibilität bestehender EDV-Systeme bieten sich Kooperationen an. Die Stadtverwaltung, die WBI und die Stadtwerke Münster GmbH werden sich hierzu jeweils abstimmen. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0433/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37