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V/0433/2011

Handy-Parken (E-Parking / Mobile-Parking) in Münster

Vorlagen 01.09.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.10.2011, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10538 Zeichen

V/0433/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handy-Parken (E-Parking / Mobile-Parking) in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
18.10.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
19.10.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt: 
 
1.1. Das Handy-Parken (E-Parking/Mobile-Parking) wird im Stadtgebiet Münster eingeführt. 
1.2. Die Einführung soll zeitgleich mit der Bezahlmöglichkeit per Handy in den Parkhäusern 
der WBI erfolgen (frühestens ab Anfang 2013). 
1.3. Die zur Einführung des Handy-Parkens (E-Parking/Mobile-Parking) erforderlichen Mit-
tel  werden bei der Produktgruppe 0203 „Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten“ 
zum Haushaltsplan 2012 und bei der Produktgruppe 1201 „Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -anlagen“ zum Haushaltsplan  2013 bereitgestellt.  
 
2. Der Rat nimmt  zur Kenntnis: 
 
2.1 Es entstehen einmalig Kosten für die Beschilderung etc. in den Parkzonen in Höhe von 
ca. 31.000 € im Jahr 2013. 
2.2 Im Jahre 2012 ist die planmäßige Ersatzbeschaffung der Verkehrsüberwachungsgeräte 
beabsichtigt. Um das Handyparken abzubilden, ist eine Zusatzausstattung in Höhe von 
ca. 10.000 €. erforderlich. 
2.3 Es ist mit jährlichen Mindererträgen bei den Parkgebühren zu rechnen. Eine gesicherte 
Aussage zur Höhe der Mindererträge ist auch nach Befragung von Kommunen mit 
Handy-Parken aktuell nicht möglich. 
2.4 Das Bezahlen per Handy erzielt die größten Synergien in einer möglichst breit angeleg-
ten Zusammenarbeit u. a. mit den Stadtwerken. Eine Zusammenarbeit wird perspekti-
visch angestrebt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0433/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Julitz 
Ruf: 
492 32 83 
E-Mail: 
JulitzM@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0433/2011 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
2013 ff  
 
 
20.000- 
40.000- 
Jährliche Minder- 
erträge bei Umset-
zung der Maßnah-
me, z.B. bei  
5% Nutzungsgrad, 
10% Nutzungsgrad 
 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2013 31.000 Umrüstungsmaß-
nahmen 220 € pro 
Gerät und Standort 
 
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche An-
gelegenheiten 
   
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2012 ff 1.250  
 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche 
Maßnahmen 
   
Investitionsmaßnahme 0010 Beschaffungen Straßenver-
kehrsrecht 
   
Auszahlungen  
 
Auszahlungen für den Erwerb 
von  beweglichem Anlage- 
vermögen 
2012 10.000 
Zusätzlicher Mehr-
bedarf  für Modul 
Handy-Parken 
Einzahlungen      
Summe aller Auszahlungen/Saldo  10.000

- 3 - 
V/0433/2011 
 
Begründung: 
 
Die Einführung des Handy-Parkens in Münster sollte im Rahmen eines Umsetzungskonzeptes 
geprüft werden. Die Verwaltung wurde durch Beschluss des Hauptausschusses vom 07.07.2010 
zur Vorlage V/460/2010 hierzu beauftragt.  
 
Beim sogenannten Handy-Parken handelt es sich um  ein modernes Bezahlsystem im Bereich der 
Parkraumbewirtschaftung. Dabei löst der Nutzer die Parkberechtigung per Handy. Hierzu ist die 
Anwahl einer vorgegebenen Telefonnummer erforderlich, an die eine SMS mit Daten zum Kfz und 
zur gewünschten Parkdauer gesendet wird. Daraufhin erhält der Nutzer als Bestätigung des Park-
vorgangs eine automatisierte Antwort per SMS. Kurz vor Ablauf der Parkzeit erhält der Nutzer zu-
dem eine Erinnerungs-SMS. Die Abrechnung der entstandenen Kosten erfolgt über die Handy-
rechnung. Der Provider überweist die Beträge an den Betreiber, der wiederum die gesammelten 
Beträge unter Abzug der Grundgebühren an die Stadt weiterleitet. Derzeit wird das Handy-Parken 
in vielen deutschen Städten als zusätzlicher Service angeboten. Nahegelegene Städte mit dem 
Handy-Parken sind z. B. die Städte Hamm, Osnabrück und Paderborn.  Die Zahl der an das Han-
dy-Parken angeschlossenen Städte steigt kontinuierlich. Da heute nach dem Stand der Technik 
das Handy-Parken auch ohne vorherige Registrierung des Nutzers angeboten werden kann, ist mit 
einer Akzeptanz dieses Bezahlsystems zu rechnen. Weitere Entwicklungsperspektiven zur Vernet-
zung von Projekten zur Stärkung der Stadt Münster als Standort für eMobility sind möglich. Hierzu 
zählt das sogenannte Mobile Ticketing oder auch die Bezahlung im Parkhaus. Durch die rasante 
Weiterentwicklung des Handys zum Multifunktionsgerät (Smartphones) ist sicherlich davon auszu-
gehen, dass perspektivisch zu den bestehenden Zahlvorgängen weitere Zahlungsmöglichkeiten 
(Kino/Museumseintritt usw.) eröffnet werden. Durch die Installation von sogenannten Applikationen 
(Apps) vereinfacht sich die Nutzung dabei weiterhin erheblich. Der zusätzliche Service des Handy-
parkens bietet dem Nutzer den Vorteil, dass er kein Kleingeld bereithalten muss oder die Parkzeit 
während des Aufenthalts z.B. beim Arzt, bei einer Behörde oder einfach beim Einkaufsbummel - 
ohne zu seinem Auto zurückzukehren - verlängern kann.  
 
Kosten für Beschilderung 
Dieses neue Bezahlsystem ist allerdings auch mit Kosten f
ür die Stadt und die Nutzer verbunden. 
Die Stadt hat vorgesehen, zunächst vornehmlich die Bereiche mit Parkscheinautomaten so umzu-
rüsten, dass der Fahrzeugführer aus seinem Auto heraus die für den Parkbereich zugeteilte Tele-
fonnummer erkennen kann. Hierzu ist  an der vorhandenen Beschilderung ein weiteres Zusatzzei-
chen zur Ausweisung der Zugangs-Telefonnummer anzubringen. Bei den derzeit ca. 140 Park-
scheinautomaten sind die bewirtschafteten Bereiche mit 3 bis 4 Verkehrzeichen beschildert. Das 
bedeutet, dass ca. 500 Zusatzzeichen anzubringen sind. Alle vorhandenen Schilder an den Mas-
ten müssen höher gesetzt werden. Hierzu werden Mastverlängerungen oder der gesamte Aus-
tausch der Masten notwendig. Die für dieses Vorhaben entstehenden Kosten belaufen sich je Zu-
satzzeichen auf ca. 10,00 €. Die Mastverlängerung als günstigere Variante zum Austausch ist mit 
je 17,00 € anzusetzen. Hinzu kommen die Kosten für die Arbeitszeit. Demnach entstehen für die 
Umrüstung der Beschilderung Kosten in Höhe von 31.000,00 €. Die Umrüstung nimmt  ca. 4 - 6 
Wochen in Anspruch. 
 
Laufende Betriebskosten  
Die Betriebskosten gliedern sich auf in zwei Kostenblöcke. Zum einen sind Grundkosten von der 
Stadt Münster an den Anbieter zu entrichten. Diese belaufen sich je nach Anbieter auf 5 bis 15 % 
der durch das Handy-Parken umgesetzten Parkgebühren. Zum anderen sind vom Fahrzeugführer 
je Parkvorgang SMS-Kosten in Höhe von 0,10 € bis 0,18 € zu tragen. 
 
Kosten für Überwachungsgeräte 
Im Rahmen der etatmäßigen Ersatzbeschaffung der Datenerfassungsgeräte der Verkehrsüberwa-
chung im Jahr 2012 ist für das notwendige Modul inklusive der Software mit Mehrkosten von 
10.000,00 € zu rechnen.

- 4 - 
V/0433/2011 
Laufende Mindererträge / Mehrerträge 
Aufgrund der Änderung wird mit laufenden Mindererträgen von jährlich 20.000,00 € bei einem Nut-
zungsgrad von 5 % und mit 40.000,00 € bei einem Nutzungsgrad von 10 % gerechnet. Diese Min-
dererträge erhöhen sich proportional mit jeder weiteren Steigerung des Nutzungsgrades. Zudem 
ist zu beachten, dass beim Parken am Parkscheinautomaten aktuell eine Mindestgebühr von 0,50 
€ erhoben wird. Bei einer zeitgenauen Abrechnung ist deshalb mit weiteren Mindereinnahmen zu 
rechnen. Nicht quantifizierbar ist, ob aufgrund des Handyparkens eine größere Bereitschaft der 
Nutzer besteht, jeden Parkvorgang zu bezahlen. Stiege diese Bereitschaft, würde das Parkgebüh-
renaufkommen sogar steigen. Aktuell sind gesicherte Prognosen hierzu auch nach Befragungen 
von Kommunen mit dem Handy-Parken nicht möglich. 
 
Einsparungen 
Bei den zu e
rwartenden Nutzerzahlen ist zunächst nicht mit Einsparungen durch eine Verringerung 
der Leerungsvorgänge an den Parkscheinautomaten zu rechnen. Dieser Effekt könnte aber bei 
deutlich steigenden Nutzungszahlen spürbar werden. Aktuell sind gesicherte Prognosen hierzu 
auch nach Befragungen von Kommunen mit dem Handy-Parken ebenfalls nicht möglich. 
 
Parkgebührenordnung 
Die Anpassung der Parkgebührenordnung ist zur Einführung des Handy-Parkens nicht erforderlich.  
 
Perspektiven der  Zusammenarbeit mit WBI und Stadtwerken Münster 
Das Bezahlen per Handy erzielt die größten Sy nergien in einer möglichst breit angelegten Zu-
sammenarbeit auch mit der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) und den Stadtwerken.  
 
Das Bezahlen per Handy mit einer SMS wäre grundsätzlich auch in den Parkhäusern der WBI 
möglich. Ähnlich wie bei der Handhabung an den Parkscheinautomaten wird die Nummer des 
Parktickets per SMS an eine Verrechnungsstelle der WBI versandt. Über das Parkhausbetriebs-
system wird das Ticket nach Überprüfung frei geschaltet und der Kunde kann, ohne vor Ort zu 
bezahlen, ausfahren. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen dem Parkhausbetreiber und dem An-
bieter des Handy-Parkens. Allerdings setzt dieser  zusätzliche Service ca. 25.000 € Investition in 
die technische Einrichtung der angeschlossenen Parkhäuser voraus. Auch für die WBI fallen zu-
sätzliche Betriebskosten an. Bei einer Nutzungsquote von 5 % werden jährliche Betriebskosten 
von ca. 30.000 € erwartet. Nennenswerte Einsparungen durch Verringerung der Leerungsvorgän-
ge sind auch hier nicht zu erwarten. Wegen der Synergieeffekte sollte eine Einführung nur ge-
meinsam mit der WBI erfolgen; dieses wird u. a. aus betriebstechnischen Gründen der WBI frühes-
tens ab Anfang 2013 der Fall sein. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH arbeitet aktuell mit einem Konzept über das die Neue PlusCard als 
Multiapplikationskarte in Münster eingeführt wird. Diese soll mit verschiedenen Applikationen, u. a. 
als Busticket oder zum Parken in den Parkhäusern der WBI, ausgestattet werden. Darüber hinaus 
wird es weitere Nutzungen über Applikationen geben.  
Den Stadtwerken Münster ist eine Teilnahme am H andy-Parken im ersten Einführungsschritt nicht 
möglich. Perspektivisch wird eine Zusammenarbeit jedoch angestrebt. Aufgrund der Flexibilität 
bestehender EDV-Systeme bieten sich Kooperationen an. Die Stadtverwaltung, die WBI und die 
Stadtwerke Münster GmbH werden sich hierzu jeweils abstimmen. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

11.10.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
18.10.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
19.10.2011 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
19.10.2011 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0433/2011
Typ
Vorlagen
Datum
01.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37