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V/0040/2006

19. Änderung des Flächennutzungsplanes

Vorlage 16.01.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2006, TOP 22.2.1

Beschlussvorlage

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Anlage 2 -Plan

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Beschlussvorlage

3827 Zeichen

V/0040/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich der Dülmener Straße im 
Stadtteil Albachten 
Beschluss zur Änderung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.02.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
15.02.2006 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch 
in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch im Stadtteil Albachten für den Bereich südlich Dülmener 
Straße dahingehend geändert, dass u.a. die gemischte Baufläche südlich der Dülmener Straße 
ausgeweitet wird. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten 
entstehen. 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan Nr. 437: Albachten - südlich Dülmener Straße regelt die städtebauliche Ent-
wicklung im Stadtteil Albachten im Bereich südlich der Dülmener Straße und westlich des Offer-
bachs. Zur Stärkung des Ortszentrums von Albachten sieht der Bebauungsplan Nr. 437 am ge-
planten Marktplatz einen Einzelhandelsstandort vor, der sich - von der Dülmener Straße aus gese-
hen - in rückwärtiger, südlicher Lage befindet und eine Anfahrt für Kunden und Anlieferung über 
die Straße Rottkamp durch das künftige Wohngebiet bedingt. Unter diesen Bedingungen wurde 
der Standort von interessierten Lebensmittelmarkt-Bet reibern sehr kritisch bewertet. Auch die Grö-
ße des Objekts mit max. 800 m² Verkaufsfläche wurde als zu gering erachtet. Außerdem fehlen in 
unmittelbarer Nähe des Marktplatzes ausreichende Parkmöglichkeiten. Trotz intensiver Bemühun-
gen hat sich kein Investor gefunden, der diesen Standort entwickeln wollte.  
 
Als alternativer Standort zur Sicherung für einen Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) wird deshalb 
nun die Fläche südöstlich des Kreisverkehrs, zwischen Dülmener Straße und Rottkamp, mit Orien-
tierung zur Dülmener Straße angesehen. Hier besteht die Möglichkeit, ein Einzelhandelskonzept 
eines Investors unter wirtschaftlich und verkehrlich günstigeren Bedingungen umzusetzen. Vorge-
sehen ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes (Vollsortimenter) mit einer Verkaufsfläche von 
Vorlagen-Nr.: 
V/0040/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6111 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.01.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0040/2006 
1.200 m² sowie eines Textilmarktes mit ca. 500 m² Verkaufsfläche, ergänzt durch ca. 85 Stellplät-
ze. Die Haupterschließung erfolgt von der Dülmener Straße aus. Eine zusätzliche Zufahrt wird vom 
Rottkamp ermöglicht.  
 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den geplanten neuen Einzel-
handelsstandort als Wohnbaufläche dar. Für die planungsrechtliche Sicherung des o. g. Einzel-
handelskonzepts ist daher die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich indem 
die Wohnbaufläche im Bereich des neuen Einzelhandelsstandorts in gemischte Baufläche umge-
widmet wird. Im Bereich des Marktplatzes wird die gemischte Baufläche aufgrund der geänderten 
Zielsetzung ausgeweitet.  
 
Im Parallelverfahren soll der Bebauungsplan Nr. 437 geändert werden.  
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können der anliegenden Begründung und der Darstellung zur 
19. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes entnommen werden. Der Entwurf der 
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437 wird im Parallelverfahren (Vorlage Nr. 24/2006) bera-
ten. 
 
Die Offenlegung des Planentwurfes soll im März/April 2006 erfolgen. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan

Anlage 2 -Plan

454 Zeichen

Anlage 2 zur Vor-
lage Nr. 40/2006

BE Wohnbaufläche
WI Gemischte Baufläche

Flächen für den
Gemeinbedarf

Feuerwehr
Kultureller Zweck

Sozialer Zweck

BORN

Kindergarten

=

Flächen für Ver-
und Entsorgung

[e®) Regenrückhaltebecken

Flächen für potenzielle
Gewässerentwicklung
und Retention

Amt für —— Stadtentwicklung

Stadtplanung
Verkehrsplanung
Plan zur 19. Änderung
des fortgeschriebenen
Flächennutzungsplanes

_—n

M.: 115.000

Stand: 10.01.2006

Beratungsverlauf (4)

09.02.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2006 Hauptausschuss
TOP 20.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2006 Rat
TOP 22.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dülmener Straße
  • Rottkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0040/2006
Typ
Vorlage
Datum
16.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37