V/0040/2006
19. Änderung des Flächennutzungsplanes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3827 Zeichen
V/0040/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich der Dülmener Straße im Stadtteil Albachten Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 09.02.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 15.02.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch im Stadtteil Albachten für den Bereich südlich Dülmener Straße dahingehend geändert, dass u.a. die gemischte Baufläche südlich der Dülmener Straße ausgeweitet wird. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 437: Albachten - südlich Dülmener Straße regelt die städtebauliche Ent- wicklung im Stadtteil Albachten im Bereich südlich der Dülmener Straße und westlich des Offer- bachs. Zur Stärkung des Ortszentrums von Albachten sieht der Bebauungsplan Nr. 437 am ge- planten Marktplatz einen Einzelhandelsstandort vor, der sich - von der Dülmener Straße aus gese- hen - in rückwärtiger, südlicher Lage befindet und eine Anfahrt für Kunden und Anlieferung über die Straße Rottkamp durch das künftige Wohngebiet bedingt. Unter diesen Bedingungen wurde der Standort von interessierten Lebensmittelmarkt-Bet reibern sehr kritisch bewertet. Auch die Grö- ße des Objekts mit max. 800 m² Verkaufsfläche wurde als zu gering erachtet. Außerdem fehlen in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes ausreichende Parkmöglichkeiten. Trotz intensiver Bemühun- gen hat sich kein Investor gefunden, der diesen Standort entwickeln wollte. Als alternativer Standort zur Sicherung für einen Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) wird deshalb nun die Fläche südöstlich des Kreisverkehrs, zwischen Dülmener Straße und Rottkamp, mit Orien- tierung zur Dülmener Straße angesehen. Hier besteht die Möglichkeit, ein Einzelhandelskonzept eines Investors unter wirtschaftlich und verkehrlich günstigeren Bedingungen umzusetzen. Vorge- sehen ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes (Vollsortimenter) mit einer Verkaufsfläche von Vorlagen-Nr.: V/0040/2006 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk Ruf: 492 6111 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 19.01.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0040/2006 1.200 m² sowie eines Textilmarktes mit ca. 500 m² Verkaufsfläche, ergänzt durch ca. 85 Stellplät- ze. Die Haupterschließung erfolgt von der Dülmener Straße aus. Eine zusätzliche Zufahrt wird vom Rottkamp ermöglicht. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den geplanten neuen Einzel- handelsstandort als Wohnbaufläche dar. Für die planungsrechtliche Sicherung des o. g. Einzel- handelskonzepts ist daher die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich indem die Wohnbaufläche im Bereich des neuen Einzelhandelsstandorts in gemischte Baufläche umge- widmet wird. Im Bereich des Marktplatzes wird die gemischte Baufläche aufgrund der geänderten Zielsetzung ausgeweitet. Im Parallelverfahren soll der Bebauungsplan Nr. 437 geändert werden. Weitere Einzelheiten zur Planung können der anliegenden Begründung und der Darstellung zur 19. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes entnommen werden. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437 wird im Parallelverfahren (Vorlage Nr. 24/2006) bera- ten. Die Offenlegung des Planentwurfes soll im März/April 2006 erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan
Anlage 2 -Plan
454 Zeichen
Anlage 2 zur Vor- lage Nr. 40/2006 BE Wohnbaufläche WI Gemischte Baufläche Flächen für den Gemeinbedarf Feuerwehr Kultureller Zweck Sozialer Zweck BORN Kindergarten = Flächen für Ver- und Entsorgung [e®) Regenrückhaltebecken Flächen für potenzielle Gewässerentwicklung und Retention Amt für —— Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 19. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes _—n M.: 115.000 Stand: 10.01.2006
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Dülmener Straße
- Rottkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0040/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 16.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37