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Benennung der Planstraßen im Baugebiet Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3887/2024 vom 08.01.2025

Stand: Am 30.01.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Alternative beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 Plan

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    AnlageN 1 2 3 Am Mielenturm An der Pohlstadt Am Dicken Hof oder alternativ Urbacher Buschfeld
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): In der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln sowie in den Richtlinien des Rates für Neu- und Umbenennungen von Straßen und Plätzen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgesehen. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 3887/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung der Planstraßen im Baugebiet Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Planstraße 1, die als Verlängerung der Leidenhausener Straße hinter der Einfahrt zur Hausnummer 62a etwa 55 Meter in südliche Richtung verläuft, dann nach Westen abknickt, sich als Platzfläche öffnet, nach etwa 30 Metern in südliche Richtung abknickt, und dann etwa 180 Meter in südliche Richtung verläuft, in Am Mielenturm zu benennen, die Planstraße 2, die von der Planstraße 1 abgeht, etwa 40 Meter in südliche Richtung verläuft und gleichzeitig auch etwa 140 Meter in westliche Richtung verläuft, einschließlich der sich öffnenden Platzfläche mit angrenzenden Wohnwegen, in An der Pohlstadt zu benennen, die Planstraße 3, die von der Planstraße 2 in nördliche Richtung abgeht, nach etwa 70 Metern in westliche Richtung abknickt, sich nach etwa 50 Metern in eine Platzfläche öffnet, um dann für etwa 50 Meter weiter in östliche Richtung zu verlaufen, in Am Dicken Hof oder alternativ in Urbacher Buschfeld zu benennen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Plangebiet wird im Westen und Norden von der rückwärtigen Wohnbebauung entlang der Leidenhausener Straße und Schubertstraße begrenzt, im Osten von der Anlage des Kleingar- tenvereins Hirschgraben e.V. und im Süden von den Friedhofsflächen. Ziel der Planung ist die Entwicklung von Wohnraum. Es soll ein Quartier mit circa 220 Wohneinheiten entstehen. Geplant sind Einzel-, Reihen- und Doppelhäuser, sowie ein Ge- schosswohnungsbau. Das Plangebiet wird über die Leidenhausener Straße auf Höhe der Häuser Nr.58/60 erschlos- sen. Die Erschließung im Inneren des Plangebiets soll über eine ringförmige Mischverkehrsfläche erfolgen. Zusätzlich werden Wohnwege, sowie Fuß- und Radwege die Erschließung sichern und den Anschluss an umliegende Quartiere herstellen. Im Baugebiet sind drei Planstraßen zu benennen: Die Planstraße 1, die als Verlängerung der Leidenhausener Straße verlaufen wird, die sich daran anschließende Planstraße 2 und im weiteren Verlauf die Planstraße 3. Eine Verlängerung der bereits vorhandenen Leidenhausener Straße in das Plangebiet ist auf- grund des Verlaufes und der Hausnummernvergabe nicht möglich. Zu den Benennungsvorschlägen: Es handelt sich hier um alte Gewannenbezeichnungen, die auf und in der Nähe des jetzigen Baugebietes liegen. Gewanne sind historisch gewachsene Flächen- und Regionsbezeichnun- gen. Oftmals handelt es sich hierbei um Ortsbezeichnungen in der Feldlage, aber auch grö- ßere Wälder und Gewässer können Gewanne enthalten. Die Notwendigkeit von Gewannen ergab sich aus der Zuteilung von Ackerflächen zu den Bauern. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 30.01.2025

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 6.2, Entscheidung. Ergebnis: Alternative beschlossen

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