2013/0221
Wilhelm-Loth-Preis hier: Verfahren zur Vergabe des Wilhelm-Loth-Preises 2013 und Änderung der Satzung
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2013/0221
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 11.07.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Kulturamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0221 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 252010 Kostenstelle: 041—190- 1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 2520-11 Sachkonto: Betreff: Wilhelm-Loth-Preis-Kunstpreis der Stadt Darmstadt hier: Änderung der Satzung und Verfahren zur Vergabe des Wilhelm-Loth-Preises 2013 Vorlage vom: 03.07.2013 Beschlussvorschlag: 1. Der Änderung von § 4 Absatz 2 der Satzung für den Wilhelm-Loth-Preis wird zugestimmt. 2. Das Verfahren für die Vergabe des Wilhelm-Loth-Preises 2013 wird zur Kenntnis genommen Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.07.2013: Der Wilhelm-Loth-Preis, dotiert mit 12.000 Euro, wird seit 2007 in zweijährigem Turnus vergeben. Nachdem der Preis 2011 ausgesetzt worden war, soll die Auszeichnung im Jahr 2013 nun wieder vergeben werden. In diesem Zug soll auch eine Änderung der Satzung vorgenommen werden: Der Jury gehören gem. § 4 Abs. 1 der Satzung kraft Amtes fünf Mitglieder an: der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Darmstadt der Vorsitzende/die Vorsitzende des Kulturausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Direktor/die Direktorin des Instituts Mathildenhöhe der Direktor/die Direktorin des Hessischen Landesmuseums der Vorsitzende/die Vorsitzende des Kunstvereins e.V. oder der Direktor/die Direktorin der Kunsthalle Des Weiteren sind gem. § 4 Abs. 2 für jede Preisvergabe ein angesehener Künstler/eine angesehene Künstlerin und ein überregional tätiger Kunstsachverständiger/ eine Kunstsachverständige von der Jury auszuwählen und in die Jury zu berufen. Diese Regelung war in jedoch im praktischen Verfahren schwierig umzusetzen. Zudem war in der Zusammensetzung der Jury nicht immer gewährleistet, dass alle künstlerischen Fachrichtungen ausgewogen repräsentiert waren. Künftig soll daher § 4 Absatz 2 der Satzung für den Wilhelm– Loth-Preis wie folgt gefasst werden: § 4 Abs. 2: Für jede Preisvergabe beruft der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin in Abstimmung mit dem Direktor/der Direktorin des Instituts Mathildenhöhe bis zu drei angesehene Künstler/Künstlerinnen oder überregional tätige Kunstsachverständige in die Jury Nach Beschluss der Satzungsänderung durch den Magistrat sollen die Mitglieder umgehend berufen werden. Die Jurysitzung ist im Spätherbst vorgesehen, so dass die Preisverleihung spätestens Anfang nächsten Jahres erfolgen kann. Das Preisgeld in Höhe von 12.000 Euro wurde von einem Stifter zur Verfügung gestellt. Die mit der Auszeichnung verbundene Einzelausstellung kann aufgrund der Sanierungsmaßnahmen auf der Mathildenhöhe jedoch frühestens 2015 ausgerichtet werden. Darmstadt, den 03.07.2013 Der Dezernent I Jochen Partsch Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0221
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.07.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00