Mandari Insight

2013/0221

Wilhelm-Loth-Preis hier: Verfahren zur Vergabe des Wilhelm-Loth-Preises 2013 und Änderung der Satzung

Magistratsvorlage 03.07.2013

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2013/0221

17.9 KB · application/pdf

Ansehen

2013/0221

3402 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.07.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Kulturamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0221 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 252010      
Kostenstelle: 041—190- 1000       Investitionsnummer:       
Kostenträger: 2520-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Wilhelm-Loth-Preis-Kunstpreis der Stadt Darmstadt 
hier: Änderung der Satzung und Verfahren  
zur Vergabe des Wilhelm-Loth-Preises 2013  
 
Vorlage vom: 03.07.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Änderung von § 4 Absatz 2 der Satzung für den Wilhelm-Loth-Preis wird zugestimmt. 
2. Das Verfahren für die Vergabe des Wilhelm-Loth-Preises 2013 wird zur Kenntnis genommen 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.07.2013:  
 
Der Wilhelm-Loth-Preis, dotiert mit 12.000 Euro, wird seit 2007 in zweijährigem Turnus vergeben. 
Nachdem der Preis 2011 ausgesetzt worden war, soll die Auszeichnung im Jahr 2013 nun wieder 
vergeben werden. In diesem Zug soll auch eine Änderung der Satzung vorgenommen werden: 
 
Der Jury gehören gem. § 4 Abs. 1 der Satzung kraft Amtes fünf Mitglieder an: 
 
der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Darmstadt 
der Vorsitzende/die Vorsitzende des Kulturausschusses der Stadtverordnetenversammlung 
der Direktor/die Direktorin des Instituts Mathildenhöhe 
der Direktor/die Direktorin des Hessischen Landesmuseums 
der Vorsitzende/die Vorsitzende des Kunstvereins e.V. oder der Direktor/die Direktorin der 
Kunsthalle 
 
Des Weiteren sind gem. § 4 Abs. 2 für jede Preisvergabe ein angesehener Künstler/eine 
angesehene Künstlerin und ein überregional tätiger Kunstsachverständiger/ eine 
Kunstsachverständige von der Jury auszuwählen und in die Jury zu berufen. 
 
Diese Regelung war in jedoch im praktischen Verfahren schwierig umzusetzen. Zudem war in der 
Zusammensetzung der Jury nicht immer gewährleistet, dass alle künstlerischen Fachrichtungen 
ausgewogen repräsentiert waren. Künftig soll daher § 4 Absatz 2 der Satzung für den Wilhelm–
Loth-Preis wie folgt gefasst werden: 
 
§ 4 Abs. 2:  
 
Für jede Preisvergabe beruft der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin in Abstimmung mit 
dem Direktor/der Direktorin des Instituts Mathildenhöhe bis zu drei angesehene 
Künstler/Künstlerinnen oder überregional tätige Kunstsachverständige in die Jury 
 
Nach Beschluss der Satzungsänderung durch den Magistrat sollen die Mitglieder umgehend 
berufen werden. Die Jurysitzung ist im Spätherbst vorgesehen, so dass die Preisverleihung 
spätestens Anfang nächsten Jahres erfolgen kann. Das Preisgeld in Höhe von 12.000 Euro wurde 
von einem Stifter zur Verfügung gestellt. Die mit der Auszeichnung verbundene Einzelausstellung 
kann aufgrund der Sanierungsmaßnahmen auf der Mathildenhöhe jedoch frühestens 2015 
ausgerichtet werden. 
 
Darmstadt, den 03.07.2013 
 
Der Dezernent I 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 274
TOP 30
TOP 18

Details

Vorlagen-Nr.
2013/0221
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.07.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00