AN/0657/2020
Prüfantrag: Gartenordnung
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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CDU Fraktion im Rat der Stadt Köln Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses Umwelt und Grün Herrn Rafael Christof Struwe Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.05.2020 AN/0657/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 Prüfantrag: Gartenordnung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kölner Gartenordnung zu aktualisieren und an die be- stehende Rechtslage auf Bundes- Landes- und EU-Ebene anzupassen. Insbesondere sind auch die in den vergangenen Jahren beschlossenen städtischen Initiativen mit zu berück- sichtigen. Als Schwerpunkt der Überarbeitung soll dabei insbesondere auf eine stärkere ökologische Funktion der Gartenflächen geachtet werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob für folgende Sachverhalte Änderungsbedarf besteht: Erhalt alter (Obst-) Bäume, die zu nah am Grundstücksrand oder auf der "Schwarzlis- te" stehen (Änderung des Ausnahmetatbestandes des Erhalts in einen Regeltatbe- stand, wenn keine Beschwerde von Nachbarn vorliegt) Vorschreiben einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (Wildblumenwiese, Teich, Hecke aus einheimischen Gehölzen) Klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten (z. B. Totholzecke, Trockenmauer, Wild- kräuterecke), die der Natur Vorrang gegenüber ästhetischen Gesichtspunkten gibt. Förderung einheimischer Pflanzen - 2 - Wegfall Solarflächenbegrenzung (auf Dachfläche und Seite der Laube) Anreize für den Einsatz von Gartengeräten, die nicht benzin- oder dieselangetrieben sind Überarbeitung der "Schwarzliste" der pflanzbaren Gehölze (keine einheimischen Arten verbieten) Prüfung, in welcher Form der Verstoß gegen Pestizideinsatz oder Salzeinsatz (auch zur Unkrautbekämpfung) geahndet werden kann. Höhere Hecken zulassen (ggf. auch "Fenster" möglich machen.) Bei der Anlage von Gartenzäunen soll auf eine Durchlässigkeit Kleinsäugetiere (z.B. Igel) geachtet werden. Prüfung, ob der Beginn der Vogelschutzzeit auf den 31.01 geändert werden kann (Kli- mawandel) Kleintierhaltung erlauben, wenn keine Belästigung der Nachbarn vorliegt. Möglichkeiten der ökologisch nachhaltigen Wegeunterhaltung (z.B. Schotterrasen) Die Änderungen sind mit dem Kreisverband der Kölner Kleingärtner und den Umweltverbän- den abzustimmen. Ist kein Konsens zu erzielen, sind die Alternativen darzustellen. Die aktualisierte Gartenordnung ist dem Umweltausschuss zum Beschluss vorzulegen. Begründung: Mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0657/2020
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 22.05.2020
- Erstellt
- 21.05.2020 14:25