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Prüfantrag: Gartenordnung

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/0657/2020 vom 22.05.2020

Stand: Am 04.06.2020 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün geändert beschlossen.

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    CDU Fraktion im Rat der Stadt Köln Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses Umwelt und Grün Herrn Rafael Christof Struwe Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.05.2020 AN/0657/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 Prüfantrag: Gartenordnung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kölner Gartenordnung zu aktualisieren und an die be- stehende Rechtslage auf Bundes- Landes- und EU-Ebene anzupassen. Insbesondere sind auch die in den vergangenen Jahren beschlossenen städtischen Initiativen mit zu berück- sichtigen. Als Schwerpunkt der Überarbeitung soll dabei insbesondere auf eine stärkere ökologische Funktion der Gartenflächen geachtet werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob für folgende Sachverhalte Änderungsbedarf besteht:  Erhalt alter (Obst-) Bäume, die zu nah am Grundstücksrand oder auf der "Schwarzlis- te" stehen (Änderung des Ausnahmetatbestandes des Erhalts in einen Regeltatbe- stand, wenn keine Beschwerde von Nachbarn vorliegt)  Vorschreiben einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (Wildblumenwiese, Teich, Hecke aus einheimischen Gehölzen)  Klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten (z. B. Totholzecke, Trockenmauer, Wild- kräuterecke), die der Natur Vorrang gegenüber ästhetischen Gesichtspunkten gibt.  Förderung einheimischer Pflanzen - 2 -  Wegfall Solarflächenbegrenzung (auf Dachfläche und Seite der Laube)  Anreize für den Einsatz von Gartengeräten, die nicht benzin- oder dieselangetrieben sind  Überarbeitung der "Schwarzliste" der pflanzbaren Gehölze (keine einheimischen Arten verbieten)  Prüfung, in welcher Form der Verstoß gegen Pestizideinsatz oder Salzeinsatz (auch zur Unkrautbekämpfung) geahndet werden kann.  Höhere Hecken zulassen (ggf. auch "Fenster" möglich machen.)  Bei der Anlage von Gartenzäunen soll auf eine Durchlässigkeit Kleinsäugetiere (z.B. Igel) geachtet werden.  Prüfung, ob der Beginn der Vogelschutzzeit auf den 31.01 geändert werden kann (Kli- mawandel)  Kleintierhaltung erlauben, wenn keine Belästigung der Nachbarn vorliegt.  Möglichkeiten der ökologisch nachhaltigen Wegeunterhaltung (z.B. Schotterrasen) Die Änderungen sind mit dem Kreisverband der Kölner Kleingärtner und den Umweltverbän- den abzustimmen. Ist kein Konsens zu erzielen, sind die Alternativen darzustellen. Die aktualisierte Gartenordnung ist dem Umweltausschuss zum Beschluss vorzulegen. Begründung: Mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 2.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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