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V/1027/2005

Bebauungsplan Nr. 495 - Satzungsbeschluss

Vorlage 12.12.2005

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Beschlussvorlage

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V-1027-2005-Anlage_2-Planverkleinerung.pdf

93 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 1027/2005 
Bebauungsplan Nr. 495 
-Verkleinerung-  
Maßstab: 1:1000

Beschlussvorlage

1915 Zeichen

V/1027/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 495: Angelmodde - Werse / Uferstraße 
Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
15.02.2006 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 495: Angelmodde – Werse / Uferstraße wird aufgrund der 
§§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung (GO NRW) als Sat-
zung beschlossen. 
 
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 495 wird ebenfalls beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
Durch den vorstehenden Beschlussvorschlag entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei-
teren Folgekosten. 
Der Bebauungsplanbereich befindet sich in der Hand einer Grundstückseigentümerin. Diese über-
nimmt entsprechend einem zwischen Stadt und Grundstückseigentümerin abzuschließenden  
städtebaulichen Vertrag die Kosten für den sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschlie-
ßungsaufwand. 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 21.09.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 495: An-
gelmodde – Werse / Uferstraße beschlossen. 
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 10.10.2005 bis zum 10.11.2005 öffentlich ausgelegen.  
 
Da während der Offenlegung keine Stellungnahmen zu dieser Planung vorgetragen wurden, kann 
somit der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 495 gefasst werden.  
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können der anliegenden Begründung sowie dem beigefügten 
Plan entnommen werden.  
 
I. V.  
 
g e z .          Anlagen:  
Schultheiß        1. Begründung 
Stadtdirektor        2. Plan (verkleinert) 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/1027/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr  Husmann 
Ruf: 
692 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.12.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

V-1027-2005-Anlage_1-Begründung.pdf

55628 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1027/2005 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Begründung 
 
Bebauungsplan Nr. 495 
 
Angelmodde – Werse / Uferstraße  
 Stadt Münster

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 3 
2. Geltungsbereich 3 
3. Planungsrechtliche Situation 3 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 3 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  
Verordnungen 3 
4. Räumliche und strukturelle Situation 4 
5. Planungsziele 4 
6. Inhalte des Bebauungsplans 4 
6.1 Grundzüge der Planung 4 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 4 
6.2.1 Nutzungsart, Nutzungsdichte 4 
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhen, Bauweise und Bau form 5 
6.2.3 Festsetzungen zur baulichen Gestaltung 5 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 5 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 6 
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur 6 
6.6 Grünflächen / Begrünung 6 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen 6 
6.6.2 Private Grünflächen 6 
6.6.3 Wald / Flächen für die Landwirtschaft 6 
6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 6 
6.6.5 Ausgleichsflächen 7 
6.6.6 Wasserwirtschaftliche Belange / Wasserfläche 7 
6.7 Immissionsschutz 7 
6.8 Altlasten / Altstandorte 7 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie 7 
7. Flächenbilanz 8 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht 8 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 8 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 8 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 8 
8.4 Umweltbeschreibung, -bewertung  und Wirkungspro gnose 9 
8.4.1 Menschen 9 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt 10 
8.4.3 Boden 13 
8.4.4 Wasser 14 
8.4.5 Klima / Luft 16 
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild 16 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 17 
8.4.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 17  
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen 18 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 18 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 18 
8.7 Überwachung (Monitoring) 18 
8.8 Zusammenfassung 18 
9. Gesamtabwägung 20 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 21 
 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Inhaltsverzeichnis

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 3 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen  
Die Stadt Münster beabsichtigt, im Anschluss an den  seit Februar 
1993 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 357: Ang elmodde – 
Twenhövenweg / Uferstraße / Gallitzinstraße eine geringfügige Erwei-
terung der Wohnbebauung (4 Baugrundstücke) vorzunehmen und da-
für den Bebauungsplan Nr. 495 „Angelmodde – Werse /  Uferstraße” 
nach den Vorschriften der §§ 2-4 BauGB aufzustellen. 
 
2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im Stadtteil An- 
gelmodde den Bereich zwischen den Grundstücken Uferstraße 8 – 14 
und der Werse.  
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt das Grundstück:  
Gemarkung Angelmodde, Flur 6, Flurstück 33. 
 
Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplane s ist im Plan 
durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungspla nes wurde 
verwaltungsseitig geprüft, ob sich das Grundstück G emarkung An- 
gelmodde, Flur 6, Flurstück 33 als zusätzliche Wohn bauflächendar-
stellung eignet. Die Vorprüfung hat ergeben, dass k eine nicht über-
windbar erscheinenden entgegenstehenden Belange bes tehen, die 
gegen die Darstellung einer neuen Wohnbaufläche spr ächen. Auf die 
einzelnen Aspekte wird im folgenden noch eingegange n. Die erfor-
derliche Flächennutzungsplanänderung in Wohnbaufläc he erfolgt im 
Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB mit der Aufste llung des Bebau-
ungsplanes. 
 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Ver- 
ordnungen   
• Landschaftsschutz 
Die Parzelle liegt im Landschaftsschutzgebiet im Geltungsbereich des 
Landschaftsplanes LP 1 „Werse”. Dies entspricht auc h der Darstel-
lung im Gebietsentwicklungsplan als „Agrarbereich“,  „Bereich zum 
Schutz der Natur” sowie „Erholungsbereich”. Die bei den Aussagen 
stehen somit der geplanten teilweisen Inanspruchnah me als Wohn-
baufläche entgegen.  
In der durchgeführten landesplanerischen Abstimmung  zur Anpas-
sung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung hi nsichtlich der 
erforderlichen Flächennutzungsplanänderung wurde Zu stimmung 
signalisiert, sofern die bauleitplanerische Zielpla nung mit den Belan-
gen des vorbeugenden Hochwasserschutzes vereinbar ist.  
Eine teilweise Entlassung der Fläche aus dem Landsc haftsschutz (für 
die geplante Wohnbaufläche) und die teilweise Aufhe bung der zurzeit 
noch entgegenstehenden Festsetzung des geltenden Landschaftspla-
nes sind daher ergänzend erforderlich. Die untere L andschaftsbehör- 
de der Stadt Münster hat hierzu ihre Zustimmung in Aussicht gestellt.

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 4 
Die künftige Grenze des Landschaftsplans "Werse" is t im Bebau- 
ungsplan nachrichtlich dargestellt. 
 
• Hochwasserschutz 
Das vorläufige Überschwemmungsgebiet der Werse HQ 1 00 bei 
50,75 m ü. NN ist im Bebauungsplan nachrichtlich üb ernommen. Ein 
angenommenes 250-jähriges Hochwasser wird ausreiche nd berück-
sichtigt, wenn die Bebauung mit einer Basis von 0,5 0 m höher liegt 
als die Höhenlinie des Überschwemmungsgebietes für das 100-jähri-
ge Hochwasser. Ein entsprechender Hinweis findet si ch in den Hin- 
weisen zum Bebauungsplan. 
 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
Das ca. 1,2 ha große Plangebiet liegt am Süd-West-R and der Ortsla-
ge Angelmodde direkt in einer Werseschleife und ist  an drei Seiten 
von Einzelhausbebauung mit großen Gartengrundstücken umgeben.  
Die Parzelle 33 ist derzeit über einen Stichweg von  der Uferstraße 
aus erschlossen. 
 
5. Planungsziele 
Ziel ist die vom privaten Eigentümer gewünschte Abr undung der be-
stehenden Einfamilienhausbebauung mit weiteren vier  Einfamilien-
häusern, nachdem – wie in Pkt. 3 erwähnt – eine gru ndsätzliche Prü-
fung der Bebaubarkeit in dem Auenbereich der Werse-Schleife erfolgt 
ist. Allerdings sind hier mit besonderer Bedeutung die Belange der 
Landschaft und des Hochwasserschutzes zu beachten. 
 
6. Inhalte des Bebauungsplans 
6.1 Grundzüge der Planung 
Geplant ist die Errichtung von vier Einfamilienhäus ern, die im Werse-
bogen eine Abrundung der bestehenden Wohnbebauung u nter Be-
achtung der Hochwasserlinie HQ 100 nachvollziehen. 
Die bauliche Ausformung der Neubebauung (Art und Ma ß der bauli-
chen Nutzung) entspricht der bestehenden umgebenden  Baustruktur 
an der Uferstraße. 
Die Erschließung ist über einen vorhandenen Weg ges ichert (s. Pkt. 
6.3). 
 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.2.1 Nutzungsart, Nutzungsdichte  
Die ergänzende Wohnbebauung wird – wie das angrenze nde Bauge-
biet – als Reines Wohngebiet gem. § 3 BauNVO festgesetzt. 
Ausnahmsweise zulässige Nutzungen gem. § 3 (3) BauN VO sind 
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie dem P lanungsziel wi-
dersprechen und hier Läden, nicht störende Handwerk sbetriebe, An-
lagen für kirchliche, kulturelle, sportliche Zwecke  ohnehin keine 
Standortgunst finden. 
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wer den in An- 
lehnung an die angrenzende Bebauung getroffen: 
– eingeschossig 
– offene Bauweise, nur Einzel- und/oder Doppelhäuse r zulässig

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 5 
– Grundflächenzahl (GRZ) 0,3  
Weitere, im angrenzenden Bebauungsplan geltende textliche Festset-
zungen gem. § 9 BauGB werden auch im vorliegenden B ebauungs-
plan übernommen: 
– Einschränkung der Wohneinheiten pro Wohngebäude E inzel-
haus  max. 2 WE zulässig / Doppelhaushälfte max. 1 WE 
– Nutzung des Dachgeschossausbaus als zweites Vollg eschoss 
(soweit die festgesetzte Traufhöhe eingehalten wird) 
Diese Einschränkungen sollen eine Verdichtung mit K leinstwohnun-
gen verhindern, die negative Auswirkungen u.a. auch  auf den Stell-
platzbedarf haben würden. 
 
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhen, Bauweise und Bau form 
Die festgesetzte überbaubare Fläche berücksichtigt die Grenze des 
Überschwemmungsgebietes HQ 100. Die rückwärtige Baugrenze ver-
läuft in einem Abstand von ca. 7 m, um ausreichend Flächen für die 
Gestaltung der Gärten  vorhalten zu können. Außerde m sind Gara-
gen, Carports und sonstige Nebenanlagen nur innerhalb der überbau-
baren Flächen zulässig. 
Für die Höhe der Oberkante des Erdgeschossfußbodens  wird hin-
sichtlich eines 250-jährigen Hochwassers eine Minde sthöhe von 
+51,25 m ü. NN empfohlen, das sind 50 cm über der H Q 100-Linie, 
die bei +50,75 m ü. NN verläuft. Diese Höhe wird au fgrund der topo- 
graphischen Situation, der festgesetzten maximalen Erschließungs- 
höhe (s. Pkt. 6.2.3) und der festgesetzten Höhe der  Oberkante des 
Erdgeschossfußbodens eingehalten. 
 
 
6.2.3 Festsetzungen zur baulichen Gestaltung 
Als textliche Festsetzung gem. § 86 BauO NRW in Ver bindung mit § 
9 (4) BauGB ist eine maximale Traufhöhe (4,0 m über  OK Straßen-
krone) vorgesehen. Außerdem soll die Firsthöhe auf maximal 7,0 m 
beschränkt werden. Die Festsetzungen sind hier aufg rund der Rand-
lage in der Werseaue erforderlich, um eine der Rand lage angemes- 
sene Höhenentwicklung sicherstellen zu können. Bezu gshöhe für die 
Festsetzung ist die Oberkante Straßenkrone des Ersc hließungswe-
ges (voraussichtlich +52,50 m ü. NN). Das heutige G eländeniveau im 
Bereich des geplanten Erschließungsweges liegt bei ca. 52,00 m ü. 
NN. 
 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
Von der Uferstraße aus führt eine 6,0 m breite Wege parzelle in das 
Plangebiet, die als private Verkehrsfläche für Anli eger und Versor-
gungsträger bereits im rechtsverbindlichen Bebauung splan Nr. 357 
als Zufahrt gesichert ist. 
Aufgrund der spitzwinkligen Weiterführung der gepla nten privaten 
Wohnstichstraße zur Erschließung der vier neuen Bau grundstücke 
wird im nördlichen Bereich eine größere Wendemöglic hkeit (mög-
lichst wenig versiegelt) gesichert, um hier Ver- un d Entsorgungsfahr-
zeuge wenden zu lassen und ggfls. Mülltonnenstandorte anzuordnen.

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 6 
Damit kann die ergänzende 60 m lange Wohnstichstraße (5,0 m breit) 
sparsam ausgebaut und im Wendebereich (12,0 m für P kw) als Spiel-
anger gestaltet werden. Die Erschließung erfolgt vollständig auf priva- 
ten Flächen. Öffentliche Erschließungsflächen sind nicht vorgesehen.  
Insgesamt führen die vier Baugrundstücke (max. 8 WE ) zu keiner 
spürbaren zusätzlichen Verkehrsbelastung des angren zenden Stra-
ßennetzes. 
 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 
Die Ver- und Entsorgung für die zusätzlichen vier B augrundstücke 
kann durch Erweiterung der bestehenden Netze sicher gestellt wer-
den.  
Die Grundstückseigentümerin wird zur regen- und sch mutzwasser-
technischen Entsorgung einen entsprechenden Vertrag  mit der Stadt 
Münster abschließen. 
In der Zufahrtsparzelle liegt ein Regenwasserkanal,  der mit Leitungs-
recht gesichert bis zur Werse verläuft und entsprec hende An- 
schlussmöglichkeiten bietet. Ein Schmutzwasserkanal  verläuft in der 
Uferstraße, zu dem ein Anschluß aus dem Plangebiet erfolgen muss. 
 
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur 
Die max. acht neuen Wohneinheiten erzeugen für den Ortsteil Angel-
modde keinen relevanten Bedarf an weiteren Infrastr uktureinrichtun-
gen. Wohnungsnahe Versorgungseinrichtungen sind im Ortsteil An-
gelmodde, bzw. in Wolbeck vorhanden.  
 
6.6 Grünflächen / Begrünung 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen 
Öffentliche Grünflächen sind im Plangebiet nicht vo rgesehen und 
nicht erforderlich, da es sich lediglich um die Ent wicklung von weni-
gen Baugrundstücken handelt, die keinen öffentliche n Bedarf an 
Grünflächen auslösen. 
 
6.6.2 Private Grünflächen 
Die zwischen Baugebiet und Werse gelegene Fläche wi rd als private 
Grünfläche festgesetzt (s.Pkte. 6.6.4 und 6.6.5). 
 
6.6.3 Wald / Flächen für die Landwirtschaft 
Derartige Festsetzungen sind im Plangebiet nicht vo rgesehen und 
nicht erforderlich. 
Im relevanten Abstand zur geplanten Bebauung befind en sich keine 
Flächen mit Waldeigenschaft bzw. festgesetzte Waldflächen. 
 
6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
Die bereits im Uferbereich der Werse umgesetzte Maß nahme des 
Landschaftplans (Anpflanzung von Ufergehölzen) wird  mit der Fest-
setzung gem. § 9 (1) Nr. 25b BauGB gesichert. 
Zur Einbindung der neu entstehenden Baukörper in di e angrenzende 
Landschaft ist vorgesehen, entlang der Grundstücksg renzen einen 
Gehölzstreifen gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB anzupflan zen. Mit einer 
textlichen Festsetzung wird die Anpflanzung dahinge hend konkreti-

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 7 
siert, dass standortheimische Laubgehölze aus dem A rtenspektrum  
Hainbuche, Feldahorn, Wilder Apfel, Wilde Birne, Vo gelbeere, Hasel, 
Weißdorn, Bluthartriegel, Pfaffenhütchen, Schlehe, Hundsrose und 
Schneeball als vierreihige Feldhecke zu pflanzen si nd. Der Gehölz-
streifen ist dauerhaft zu erhalten. 
 
6.6.5 Ausgleichsflächen 
Die private Grünfläche steht auch als Ausgleichsflä che für den Ein-
griff in Natur und Landschaft, der mit dem Wohngebi et und der Er-
schließungsstraße verbunden ist, zur Verfügung. Entsprechend ist die 
Grünfläche mit der Festsetzung als „Fläche oder Maß nahme zum 
Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur  und Land-
schaft“ gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB überlagert. 
Auf der Fläche ist die Entwicklung von Extensivgrün land vorgesehen. 
Zusätzlich werden die bereits erwähnten Pflanz- bzw . Erhaltungsge-
bote integriert. 
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach dem Bewert ungsmodell der 
Stadt Münster zeigt auf, dass mit der Ausgleichsflä che der Eingriff in 
Natur und Landschaft vollständig ausgeglichen ist (s. hierzu auch Pkt. 
8.4.2). 
 
6.6.6 Wasserwirtschaftliche Belange / Wasserfläche 
Die flächenmäßige Ausdehnung der Wohngrundstücke be rücksichtigt 
das Überschwemmungsgebiet der Werse (s. Pkt. 3.2). Der südwestli-
che Teilbereich des Plangebiets liegt innerhalb die ses Überschwem-
mungsgebiets, hier sind bauliche Anlagen und sonsti ge Anlagen, die 
den Hochwasserabfluss hemmen können, unzulässig. 
Vor diesem Hintergrund sind diese Flächen als priva te Grünflächen 
festgesetzt.  
Die festgesetzten Pflanzstreifen verlaufen in Richt ung des Hochwas-
serabflusses und stellen somit kein Abflusshindernis dar. 
Sonstige wasserwirtschaftliche Belange sind von der  Planung nicht 
betroffen. 
 
6.7 Immissionsschutz 
Belange des Immissionsschutzes sind nicht betroffen. 
 
6.8 Altlasten / Altstandorte 
Altlasten (Altstandorte, Altablagerungen) sind im B ebauungsplanbe-
reich nicht bekannt. 
 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie 
Belange des Baudenkmalschutzes sind nicht betroffen. 
Bodendenkmale sind im Geltungsbereich des Bebauungs planes bis- 
lang ebenfalls  nicht bekannt. Da Flussufer in der Frühzeit jedoch zu 
den bevorzugten Siedlungsplätzen gehören, müssen si e grundsätz- 
lich als archäologisch hochsensible Bereiche gelten . Bei Bodenein- 
griffen auch in den Randbereichen des Gewässers ist  im Geltungsbe- 
reich des Bebauungsplanes daher stets mit dem Auftr eten von Fun- 
den und der Entdeckung von Bodendenkmalen zu rechne n. Das Ver- 
halten bei der Entdeckung von Bodendenkmalen regelt  das Denk-

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 8 
malschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen en tsprechenden 
Hinweis. 
 
7. Flächenbilanz 
Gesamtfläche 1,14 ha – 100,0 % 
davon: 
– Reines Wohngebiet 0,29 ha –      25,4 % 
– Private Verkehrsfläche (GFL) 0,09 ha – 7,9 % 
– Private Grünfläche 0,76 ha – 66,7 % 
 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltpr üfung zusam-
men, in der die mit der Planung voraussichtlich ver bundenen Umwelt-
auswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Inhaltl ich und in der Zu-
sammenstellung der Daten orientiert sich der Umwelt bericht an den 
Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB. 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erford erlichen Infor-
mationen traten nicht auf. 
Der Analyse der Schutzgüter von Natur und Landschaf t liegt ein Öko-
logischer Fachbeitrag zugrunde, dessen Ergebnisse i n den Umwelt-
bericht einfließen. Der Untersuchungsrahmen des Umw eltberichts 
umfasst im wesentlichen das Plangebiet des Bebauung splans und 
die angrenzenden Bereiche, im folgenden als Untersu chungsraum 
bezeichnet. Je nach Erfordernis und räumlicher Bean spruchung des 
zu untersuchenden Schutzguts erfolgt eine Variierun g dieses Unter- 
suchungsraums. 
 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 495 „Ang elmodde – 
Werse/Uferstraße“ soll im Plangebiet die Errichtung  von 4 Wohn-
gebäuden einschließlich Zufahrt planungsrechtlich e rmöglicht wer-
den. Die Zufahrt zu den Grundstücken erfolgt über e ine bereits gesi-
cherte Parzelle von der Uferstraße aus. Die räumlic he Ausdehnung 
des Wohngebiets wird von der Überschwemmungsgebiets grenze der 
Werse begrenzt, die annähernd mittig durch den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans verläuft. Art und Maß der baulichen Nutzung der 
eingeschossigen Einzel- und/oder Doppelhäuser entsp rechen dem 
angrenzenden Bebauungsplan Nr. 357: Angelmodde –
 Twenhövenweg / Uferstraße / Gallitzinstraße“ (s. Pkt. 6.2.1). 
Entlang der neuen Grundstücke und entlang der Werse  ist vorgese-
hen, Gehölzpflanzungen anzulegen bzw. zu sichern. 
Die im Überschwemmungsgebiet gelegenen Flächen dien en dem 
Ausgleich des mit der Entwicklung des Wohngebiets v erbundenen 
Eingriffs in Natur und Landschaft. 
 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
• Tiere und Pflanzen sowie Landschaft 
Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzli ch im Bundesna- 
turschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW und in de n entspre- 
chenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben.

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 9 
 
• Boden und Wasser 
Hier sind die Vorgaben des Bundes- und Landesbodens chutzgeset- 
zes und die Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches sowie das 
Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz di e zu beach- 
tenden gesetzlichen Vorgaben. 
 
• Luft und Klima 
Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität sind  die Vorgaben des 
Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu b eachten. Indi- 
rekt enthalten auch das Bundesnaturschutzgesetz und  das Land- 
schaftsgesetz NW über den Schutz von Biotopen Vorga ben für den 
Klimaschutz. 
 
Die auf den genannten Gesetzen bzw. Richtlinien bas ierenden Vor- 
gaben für den Untersuchungsraum werden je nach Plan ungsrelevanz 
inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter abgehandelt.  
8.4 Umweltbeschreibung, -bewertung und Wirkungsprog nose 
8.4.1 Menschen 
Das Plangebiet wird derzeit als Grünland (Wiese) la ndwirtschaftlich 
genutzt, es dient somit der Gewinnung von Futtermit teln. Weitere an-
thropogene Nutzungsansprüche an das Plangebiet bestehen nicht. 
An das Plangebiet grenzt die bestehende Bebauung an  der Uferstra-
ße. 
Die Landschaft westlich der Werse weist eine hohe Bedeutung als Er-
holungsraum für die Bewohner der angrenzenden Siedl ungsbereiche 
auf. Das gut ausgebaute Wegenetz übernimmt zudem Funktion im re-
gionalen Radwegenetz. Entsprechend stellt das Planw erk Grünord-
nung Münster für diesen Bereich das Zielkonzept „Fr eizeit und Erho-
lung“ dar: 
„Das Plangebiet liegt im Randbereich einer die Wers e begleitenden 
Erholungslandschaft, in der die Planung und Entwick lung durch An-
reicherung mit Landschaftselementen und Erholungsei nrichtungen 
vorzusehen ist. Als Verbindungselement zwischen Fre izeit- und Erho-
lungseinrichtungen ist die nördlich des Plangebiets gelegene Fußgän-
gerbrücke über die Werse in der Verlängerung der Ga llitzinstraße 
dargestellt.“ 
Die Werse wird für den Wassersport (Kanuwandern als  „sanfter Tou-
rismus“) genutzt. An der Gallitzinbrücke befindet s ich eine Ein-/Aus-
satzstelle. 
Das Vorhaben beeinträchtigt diese Nutzungsansprüche nicht. Die Be-
wirtschafterin des Grünlands ist zugleich Grundstüc kseigentümerin, 
so dass von der Nutzungsaufgabe kein Dritter betroffen ist. Die beste-
hende Wohnbebauung wird ebenfalls nicht beeinträcht igt, da Art und 
Maß der baulichen Nutzung den Inhalten des angrenze nden rechts-
verbindlichen Bebauungsplans Nr. 357: Angelmodde – Twenhöven-
weg / Uferstraße / Gallitzinstraße“ entsprechen. Allenfalls wird für die 
derzeitige Bebauung der freie Blick in die Landscha ft beeinträchtigt. 
Die für die Erholungsnutzung wertvolle freie Landsc haft westlich der 
Werse ist sowohl flächenmäßig als auch ästhetisch w irksam aufgrund 
der vorgesehenen Pflanzstreifen nicht von der Planung betroffen.

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 10  
 
 
 
 
 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt 
• Landschaftsplanerische Vorgaben 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans  LP 1 
„Werse“, der in diesem Bereich die gesamte freie La ndschaft ein-
schließlich des Werselaufs umfasst. 
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans nennt al s Entwicklungs-
ziel 1-1.2.4 die Anreicherung einer im ganzen erhal tungswürdigen 
Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen. 
Als Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahm e setzt der 
Landschaftsplan beidseits im Werseuferbereich die A npflanzung von 
Ufergehölzen (1-5.1.145) fest, wobei sich die östli ch der Werse gele-
gene Pflanzung innerhalb des Plangebiets befindet. Im nördlichen 
Untersuchungsraum ist die Anpflanzung einer niedrig  wachsenden 
Hecke (1-5.1.120) entlang eines Wirtschaftsweges fe stgesetzt. Beide 
Pflanzungen wurden in der Vergangenheit bereits realisiert. 
Als besonders geschützte Teile von Natur und Landsc haft i.S.d. §§ 
19 ff LG NW weist der Landschaftsplan im Plangebiet  und seiner nä-
heren Umgebung folgende Bereiche aus: 
–  Landschaftsschutzgebiet 
  Das Plangebiet liegt im Randbereich des gem. § 21  LG NW 
festgesetzten Landschaftsschutzgebiets 1-2.2.1 „Wer se-Ems-
Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“. 
  Als Schutzgegenstand für das 3.001,5 ha große Lan dschafts-
schutzgebiet, das die im Namen geführten Bereiche u mfasst, 
führt die Schutzgebietsverordnung aus: 
  Die Schutzausweisung ist erforderlich nach § 21 a -c LG. Das 
Gebiet zeichnet sich durch die vielfältige landscha ftliche Struk-
tur aus; insbesondere spielt der Wechsel verschiede ner Nut-
zungsformen (Acker, Grünland, Wald) sowie die reich haltige 
Gliederung mit Wallhecken, Hecken, kleineren und gr ößeren 
Feldgehölzen und Wäldern, die durchweg einen hohen Laub-
holzanteil aufweisen, eine bedeutende Rolle. In die sem Gebiet 
liegt eine Vielzahl von unterschiedlich geprägten w ertvollen 
Biotopen mit zahlreichen, z.T. gefährdeten Arten de r Flora und 
Fauna. Dieser, als Münsterländische Parklandschaft charakte-
risierte Raum ist zu erhalten. Desweiteren sind die  prägenden 
Gewässer Ems, Werse und Angel sowie die übrigen zah lrei-
chen morphologisch und ökologisch bedeutenden Neben bä-
che, in Teilabschnitten mit Mäandern und Altarmen s owie 
Klein- und Stillgewässern landschaftlich wertvolle Elemente 
und daher im Bestand zu sichern. Die überwiegend la nd- und 
forstwirtschaftliche Nutzung soll als Primärnutzung  erhalten 
bleiben. Besonderer Wert ist dabei auf die Beibehal tung der 
Grünlandnutzung in Auenbereichen zu legen. Die Erho lungs-
nutzung ist als Sekundärnutzung den zuvor genannten  überla-

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 11  
gert und als ruhige, landschaftsbezogene Form zu er mögli-
chen. 
–  Naturdenkmale 
  Naturdenkmale (403 und 1-2.3.37) gem. § 22 LG NW befinden 
sich außerhalb des Plangebiets im nördlichen Unters uchungs-
raum nordwestlich und nordöstlich der Fußgängerüber führung 
über die Werse in Verlängerung der Gallitzinstraße. Es handelt 
sich jeweils um 2 Stieleichen stattlicher Ausprägun g mit 
Stammumfängen von bis zu 4,95 m, Höhen von bis zu 2 5,5 m 
und Kronendurchmessern von bis zu 25,5 m. 
 
Das Planwerk Grünordnung Münster  trifft für das Schutzgut folgen-
de Darstellungen: 
–  Zielkonzept Naturraum 
  Das Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplans ist in das 
Zielkonzept  übernommen worden, zusätzlich versehen  mit 
den Darstellungen der Sicherung und Entwicklung von  Niede-
rungs- und Uferbereichen und Aufnahme in den Schwer punkt-
bereich Werse/Ems mit besonderer ökologischer Bedeutung. 
–  Grünsystem, Freiraumkonzept, Vorrangflächen zur Freiraumsi-
cherung 
  Das Plangebiet liegt im Randbereich des Grünzugs „Lütken-
beck-Loddenbach“, der Werse und Angel begleitet und  finger-
förmig über Haus Lütkenbeck hinweg bis zum Dortmund -Ems-
Kanal in das Stadtzentrum hineinragt. Innerhalb die ses Grün-
zugs liegen Vorrangflächen zur Freiraumsicherung, d .h. Frei-
flächen, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen k eine bauli-
che Entwicklung zulassen. 
–  Maßnahmenplan 
  Entsprechend der Vorgaben der genannten Themenplä ne 
führt der Maßnahmenplan das Plangebiet als Bestandt eil einer 
die Werse begleitenden Freifläche mit vorrangiger ö kologi-
scher Bedeutung auf mit der Maßnahme der Aufwertung  von 
Niederungs- und Uferbereichen im Sinne des ökologis chen 
Entwicklungsziels. 
Als informelles Planwerk stellt der Umweltplan  der Stadt Münster für 
den Stadtteil Angelmodde folgende Situation bzw. Funktionen dar: 
– Klimarelevante Bebauungsgrenze am westlichen Orts rand 
– Lage am Rand eines Schutzgebiets (LSG) 
– Sensible Lage im Bereich mehrerer wichtiger Auenr äume 
(Werse, Angel) mit z.T. sehr dichter, heranrückende r Bebau-
ung 
– Funktionsgebiet Gewässer, Auenraum der Werse 
– Klimafunktionsraum (Kaltluftentstehungsgebiet) 
Als relevante Entwicklungsziele nennt der Umweltplan: 
– Leitmodell Umwelt: Lage im südlichen Freiraum (Sc hutzraum) 
– Berücksichtigung der bodenökologischen Extremstan dorte 
– Funktionsgebiet Gewässer-/Auenschutz 
– Wiederherstellung der Auenräume von Werse und Ang el mit 
Uferstreifen möglichst über 30 m Breite (Mündungsbe reich) 
sowie von Erdelbach und Vornholtgraben (bis 30 m)

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 12  
– Siedlungsentwicklung nur als Innenentwicklung mög lich (Au-
enschutz) 
– Freihalten des Landschaftsraumes zwischen Angelmo dde und 
Wolbeck sowie Angelmodde und Zentrum 
 
Die Lage des Plangebiets in einem Landschaftsschutz gebiet erfordert 
die Herausnahme einer ca. 3.900 qm großen Fläche au s dem Land-
schaftsschutz bzw. die Verlegung der Landschaftssch utzgebietsgren-
ze. Eine Herausnahme ist jedoch lediglich für den B ereich des Wohn-
gebiets erforderlich, die Ausgleichsfläche bleibt i m Landschafts-
schutz. 
Die Festsetzung eines Wohngebiets widerspricht eben falls den Inhal-
ten der Grünordnung Münster und des Umweltplans.  
 
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000  lie-
gen im Plangebiet und seiner Umgebung nicht vor. Da s nächstgele-
gene Gebiet DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“ lieg t in einer Ent-
fernung von ca. 2 km jenseits der Ortslage Wolbeck.  Der gemäß Ver-
waltungsvorschrift einzuhaltende Umgebungsschutz bl eibt gewahrt, 
von einer Beeinträchtigung des Schutzgebiets ist nicht auszugehen. 
 
Das vorläufige Überschwemmungsgebiet der Werse verläuft beid-
seits der Werse und ist bestimmt durch den hundertj ährigen Wasser-
stand HQ100 bei 50,75 m üNN. Der südwestliche Teilb ereich des 
Plangebiets liegt innerhalb dieses Überschwemmungsgebiets. 
 
• Biotoptypen und Fauna 
Die hochwertigsten Strukturen im Untersuchungsraum werden von 
der Werse (trotz der Ausbaumaßnahmen der Vergangenh eit), den 
Gehölzen in der Landschaft zwischen den Stadtteilen  Angelmodde 
und Angelmodde-Dorf und dem Bereich der ehemaligen Werseschlei-
fe gebildet. 
Biotoptypen mittlerer Wertigkeit sind die strukturr eichen Gärten west-
lich der Uferstraße und das Grünland innerhalb des Plangebiets. Das 
Grünland wird nach Aussage des Bewirtschafters als dreischürige 
Wiese mäßig intensiv genutzt. In den 70er Jahren er folgte eine voll-
ständige Neueinsaat, im Anschluss wurde alle 2-3 Ja hre eine Nach-
saat vorgenommen. Die derzeitige Artenzusammensetzung entspricht 
dieser Bewirtschaftungspraxis. 
Von nachrangiger Wertigkeit sind die in der freien Landschaft domi-
nierenden, intensiv genutzten Ackerflächen. 
Von der Entwicklung des Wohngebiets sind das Grünla nd und in das 
Plangebiet hineinragende Gehölze der angrenzenden G artenflächen 
betroffen. Die Festsetzung einer Ausgleichsfläche m it dem Entwick-
lungsziel Extensivgrünland sowie die geplanten Gehö lzanpflanzun- 
gen entlang der HQ100-Hochwasserlinie führen zu ein er Erhöhung 
der Biotopqualität. 
Faunistische Besonderheiten sind im Plangebiet nich t zu erwarten. 
Aufgrund der Kleinflächigkeit des plangebietsintern en Grünlands ist 
es für schützenswerte Wiesenvögel nicht von Bedeutu ng, bietet aber 
ubiquitären Arten der Avifauna einen Nahrungsraum.

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 13  
Am Werseufer angrenzend an das Plangebiet hat vermu tlich eine Nu-
triafamilie (Biberratte) ihren Unterschlupf. Als „N eubürger“ unterliegt 
diese Tierart keinem besonderen Schutzstatus. 
Mit dem Vorhaben sind folgende voraussichtlichen Au swirkungen auf 
die Fauna verbunden:  
– Während der Bautätigkeiten sind Störungen der Faun a der 
umliegenden Gärten und im Wersebereich zu erwarten. 
– Aufgrund der geringen Fläche des neuen Wohngebiet s und 
der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen mit Pufferwirk ung 
ist nicht von einer nachhaltigen Störung der Fauna im Werse-
bereich auszugehen.  
– Die Aufwertung der Biotopstrukturen in der Ausgle ichsfläche 
durch die Nutzungsextensivierung führt zu einer Auf wertung 
der Nahrungsfunktion für Vögel und Insekten. 
– Die Fauna der westlich angrenzenden freien Landsc haft ist 
aufgrund der Entfernung, der geringen Größe des Woh nge-
biets und der festgesetzten Pflanz- und Ausgleichsm aßnah-
men nicht beeinträchtigt. 
 
• Eingriffsregelung 
Bezüglich der Anwendung der Eingriffsregelung sind die berücksich-
tigten Maßnahmen zur Eingriffsverminderung und zum Ausgleich 
(Gehölzpflanzung und Grünlandextensivierung) bereit s genannt (s. 
Pkte. 6.6.4 und 6.6.5). 
Die Gehölzpflanzung dient insbesondere der Einbindu ng der neu ent-
stehenden Baukörper in das Landschaftsbild und verh indert zudem 
potentielle Beeinträchtigungen der angrenzenden Aus gleichsfläche 
und des Landschaftsschutzgebiets seitens der Wohn- bzw. Garten-
nutzung. 
Mit der Extensivierung der Grünlandnutzung im Auenb ereich wird ein 
standortangepasster, (kultur-)landschaftlicher Biot optyp geschaffen, 
der zu einer Aufwertung der Strukturen entlang der Werse beiträgt. 
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz unter Verwendun g des Münstera- 
ner Bewertungsmodells ergibt einen Ausgleichsübersc huss von 703 
Biotopwertpunkten: 
Biotopwert „Ist-Zustand“ 68.757 BWP 
 
Biotopwert „Planungszustand“ 69.460 BWP  
Biotopwertdifferenz (= Ausgleichsüberschuss) 703 BW P  
 
Der Ausgleich kann somit innerhalb des Plangebietes  nachgewiesen 
werden. 
Die Verfügbarkeit der Ausgleichsflächen sowie die e rforderlichen 
Maßnahmen und Detailvorgaben zur Grünlandextensivie rung und 
Gehölzpflanzung werden in einem städtebaulichen Ver trag zwischen 
Stadt und Flächeneigner gesichert. 
 
8.4.3 Boden 
Auf den fluviatilen Ablagerungen der Weichsel-Kaltz eit entwickelten 
sich die folgenden Bodentypen. Ein Verdacht auf Alt lasten besteht im 
Plangebiet nicht.

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
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 14  
–  Entlang des Werselaufs und im Plangebiet: 
  Brauner Auenboden, z.T. Auenbraunerde, meist verg leyt, z.T. 
tiefreichend humos aus lehmig-sandigen Flussablager ungen 
des Holozäns, nach Flussregulierung selten Überflut ung, star-
ke Veränderung der Böden durch Baumaßnahmen beim Ge -
wässerausbau, Aufschüttungen und Einebnungen, gerin ger 
bis mittlerer Ertrag (Bodenzahl 20-40) 
–  Im übrigen Bereich Angelmodde-Dorf: 
  Braunerde und Pseudogley-Braunerde, z.T. tiefreic hend hu-
mos, auf der Niederterrasse der Werse z.T. schluffi g-tonige 
Hochflutablagerungen, aus Niederterrassensand und T alsand, 
stw. aus Geschiebesand, meist umgelagert, über Gesc hiebe-
lehm des Pleistozäns, Verebnungsflächen und Niederu ngen, 
häufig schwache Staunässe tiefer als 4 dm unter Flu r, mittlerer 
Ertrag (Bodenzahl 35-60) 
Die Bodentypen weisen überwiegend eine geringe bis mittlere Spei-
cher- und Reglerfunktion auf, bedingt durch den hoh en Anteil an san-
digen Substraten. 
Unter den ungestörten Bereichen (Gehölze und Brachf lächen) und im 
Bereich des Grünlands im Plangebiet weisen die Böde n eine hohe 
Bedeutung als Lebensraum für die Bodenzoozönose auf , während 
die Bedeutung unter den Ackerflächen als mittelwert ig und im besie-
delten Bereich als nachrangig einzustufen ist. 
Die Bodentypen kommen regelmäßig in den Niederungen  bzw. Ter-
rassen der Werse vor und sind daher nicht als selte n zu bezeichnen. 
Die Karte der schutzwürdigen Böden des Geologischen  Dienstes mit 
Stand von 2004 stellt im Plangebiet den Auenboden a ls schutzwürdi- 
gen Boden (Grundwasserboden mit Biotopentwicklungsp otential) dar. 
Restriktionen für die Planung ergeben sich daraus nicht. 
Mit der Entwicklung des Wohngebiets ist eine Entnah me, Umlage-
rung und Versiegelung von offenen Böden unter Grünl and mit einher-
gehendem Verlust als Lebensraum und Lebensgrundlage  für Orga-
nismen der Fauna und Flora verbunden. Unter der gep lanten Aus-
gleichsfläche werden die bestehenden Bodenverhältni sse langfristig 
aufgewertet. 
Die Vorgaben des Landesbodenschutzgesetzes und des Baugesetz- 
buches (sparsamer und schonender Umgang mit Grund u nd Boden, 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenent-
wicklung und Begrenzung der Bodenversiegelung) werd en mit der 
kleinflächigen Entwicklung und der Arrondierung an einen bestehen-
den Siedlungsbereich weitgehend berücksichtigt. 
Der Boden im Plangebiet besitzt nur eine geringe Ve rsickerungsfä- 
higkeit. Eine Versickerung des anfallenden Regenwas sers auf den 
Baugrundstücken scheidet daher aus.  
 
8.4.4 Wasser 
Unter dem Braunen Auenboden schwankt der Stand des Grundwas-
sers  stark zwischen 8 – 20 dm unter Flur, wahrscheinlich korrelierend 
mit dem Wasserstand der Werse und hiermit verbunden en Infiltra-
tionswirkungen. Aufgrund der geringen bis mittleren  Filterfunktion des 
aufliegenden Bodens ist hier von einer mittleren bi s hohen Empfind-

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 15  
lichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeintr ägen auszuge-
hen. Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster trägt d er von der 
Werse beeinflusste Bereich des Auenbodens mit einer Rate von <100 
mm/a lediglich untergeordnet zur Grundwasserneubildung bei. 
Daten zum Grundwasserstand unter der Braunerde lieg en nicht vor, 
aufgrund der räumlichen Nähe zum Auenboden ist mit ähnlichen Ver-
hältnissen zu rechnen. Die Schwankungsbreite des Gr undwasser-
stands wird jedoch geringer sein, da mit zunehmende r Entfernung 
vom Wasserkörper die Infiltrationswirkung abnimmt. Insgesamt ist 
auch hier eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit des Grundwassers zu 
vermuten. Die Grundwasserneubildungsfunktion der Br aunerde steigt 
mit zunehmender Entfernung vom Wasserkörper der Wer se bis auf 
200-300 mm/a, einer als hoch einzuordnenden Grundwa sserneubil-
dungsrate. 
Das Plangebiet und der Untersuchungsraum liegen nic ht innerhalb 
eines Wasserschutzgebiets und nicht innerhalb des f ür die Wasser-
versorgung wichtigen Münsterländer Kiessandzugs. 
Das Schutzgut Grundwasser ist aufgrund der kleinflächigen Versiege-
lung lediglich gering betroffen. Bei ordnungsgemäße r Baustellenab-
wicklung ist kein Eintrag von Schadstoffen in das c a. 0,8 - 2,0 m un-
terhalb der Geländeoberfläche anstehende Grundwasse r zu erwar-
ten. Während der Bautätigkeiten und anschließend du rch die Wohn-
nutzung wird Frischwasser verbraucht. 
Unter der Ausgleichsfläche ist von einer Aufwertung  der Grundwas-
serverhältnisse auszugehen, da im Zuge der Nutzungs extensivierung 
bzw. -einstellung der Stoffeintrag (z.B. Düngemittel) vermindert wird. 
Durch den Untersuchungsraum, unmittelbar angrenzend an das Plan-
gebiet, verläuft das Oberflächengewässer  II. Ordnung „Werse“. 
Im Bereich des Untersuchungsraums (in etwa nach 2/3  ihres Laufs) 
ist die Werse ein mäßig tiefes, breites Fließgewäss er mit überwie-
gend sandiger Sohle. Gewässertypologisch ist die We rse ein Nieder-
ungsbach, die Gewässergüte beträgt II bis II-III, d ie Strukturgüte die-
ses Abschnitts ist als merklich geschädigt bis über mäßig geschädigt 
anzugeben, eine Folge der Ausbaumaßnahmen der Verga ngenheit 
und der Nutzungsintensivierungen in der (ehemaligen) Aue. 
Der Aufstau Pleistermühle ca. 8 km flussabwärts wir kt sich noch im 
Untersuchungsraum in einer geringen Strömung und st illgewässe-
rähnlichen Verhältnissen aus. 
Der Verlauf der Werse im Untersuchungsraum und insb esondere im 
Plangebiet ist erst durch die Ausbaumaßnahmen in de r 60/70er Jah-
ren entstanden. Die Böschungen der Werse sind im Re gelprofil aus-
gebaut, der Verlauf wurde soweit möglich begradigt,  Flussschleifen 
wurden durchstoßen. Als Reliktstruktur des alten We rseverlaufs ist in 
der Landschaft noch die ehemalige Böschungskante im  südlichen 
Untersuchungsraum erkennbar.  
Vor Regulierung des Werselaufs übernahmen die freie n Flächen im 
Untersuchungsraum in ihrer Funktion als Überschwemm ungsberei-
che eine große Bedeutung für die Wasserrückhaltung.  Mit den Aus-
baumaßnahmen an der Werse verringerte sich der Rete ntionsraum 
auf das heute errechnete Überschwemmungsgebiet (s. nachrichtliche 
Übernahme im Bebauungsplan), so dass lediglich die unmittelbar an

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Angelmodde–Werse/Uferstraße 
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 16  
der Werse gelegenen Flächen der Wasserrückhaltung d ienen. Die 
Talaue der Werse übernimmt insgesamt gemäß Umweltka taster eine 
besondere Funktion im Landschaftswasserhaushalt. 
Die Werse ist von dem Vorhaben nicht nachteilig bet roffen, da sie flä-
chenmäßig nicht in Anspruch genommen und ihr Übersc hwem-
mungsgebiet berücksichtigt wird. Mit der vorgesehen en Ausgleichs-
fläche wird die Strukturvielfalt am Werseufer erhöh t und der Eintrag 
(Auswaschungen) von Nährstoffen aus der Grünlandnut zung wird 
langfristig verhindert.  
 
8.4.5 Klima / Luft 
Die Werse als Wasserlauf und die angrenzenden landw irtschaftlichen 
Flächen übernehmen klimatisch positive Wirkungen al s Kaltluftentste-
hungsgebiete, die Gehölzbestände und die landwirtsc haftlichen Flä-
chen (in vegetationsbestandenem Zustand) sind gleic hzeitig Frisch-
luftproduzenten. Aufgrund der vorherrschenden Windr ichtung um 
Süd-West wirkt sich dies insbesondere positiv auf d en Stadtteil An-
gelmodde-Dorf aus. 
Die Lufthygiene im Untersuchungsraum ist geprägt vo n der Lage im 
Randbereich eines Siedlungsgebietes im Übergang zu landwirtschaft-
lich genutzten Freiflächen. Es bestehen daher zwar Immissionsvorbe-
lastungen durch siedlungstypische Verbrennungsproze sse wie z.B. 
Hausbrand und Produktionsvorgänge, diese sind jedoc h aufgrund der 
Randlage zu einem sehr gering belasteten Landschaft sraum und der 
hiermit verbundenen positiven Wirkungen als deutlic h gemindert an-
zusehen. 
Während der Bautätigkeiten kann es zu einem vermehr ten Ausstoß 
von Schadstoffen kommen. Insgesamt sind jedoch aufg rund der 
Kleinflächigkeit der Versiegelungen keine nachteili gen Auswirkungen 
auf das Schutzgut zu erwarten. Jedoch werden auch d ie durch die 
Nutzungsextensivierung auf der Ausgleichsfläche kli matisch positiven 
Auswirkungen kaum wahrnehmbar sein. 
Die Nutzung erneuerbarer Energien  wird mit den getroffenen Fest-
setzungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen, eine Umsetzung 
bleibt jedoch dem Bauherrn überlassen 
 
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild 
Das Landschaftsbild im Untersuchungsraum ist gepräg t von den zwei 
gegensätzlichen Großstrukturen „Siedlungsbereich“ i m Osten und 
„Landwirtschaftlich genutzte Landschaft“ im Westen.  Die Werse 
trennt diese Strukturen voneinander. 
Die Bewertung des Landschaftsbilds orientiert sich an den subjekti-
ven Empfindungen des Menschen und seinen Anforderun gen an das 
Umfeld. Hierbei werden neben den visuell erfassbare n Landschaftse-
lementen auch auditive und olfaktorische Eindrücke einbezogen. 
Aufgrund der hohen Strukturvielfalt im Untersuchung sraum von Was-
serflächen, Gärten, Gehölzen, aber auch Verkehrswegen und Gebäu-
den wird das Bedürfnis nach Information gut gestillt. 
Die im Untersuchungsraum vorliegenden Strukturen un terlagen im für 
die Ausbildung eines „Heimatgefühl“ relevanten Zeitraum von 2-3 Ge-
nerationen einigen Veränderungen. Hierzu zählen die  Begradigung

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
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 17  
des Werselaufs, die Entwicklung der Wohngebiete in Angelmodde 
und Angelmodde-Dorf, der Bau der weitspannenden Gal litzinbrücke 
sowie die mit der Laufverlagerung der Werse einherg ehende Intensi-
vierung der landwirtschaftlichen Nutzung. Positiv a uf das Heimatge-
fühl wirken Einzelstrukturen, die diese Veränderung en unbeschadet 
überstanden haben (insbesondere die Naturdenkmale i m nördlichen 
Untersuchungsraum). Das Bedürfnis nach Heimat wird im Untersu-
chungsraum somit lediglich partiell erfüllt. 
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Veränderungen  im Untersu-
chungsraum ist die Natürlichkeit (im Sinne der Kult urlandschaft) der 
Landschaft beeinträchtigt. Allerdings ist durch ver schiedene Maßnah-
men der jüngeren Vergangenheit (Kopfweidenpflanzung en am Erdel-
bach, Obstbaumalleepflanzung im südlichen Untersuch ungsraum, 
Pflanzungen im Uferbereich der Werse, Nutzungseinst ellungen in der 
alten Werseschleife) langfristig von einer gesteige rten Natürlichkeit 
auszugehen. 
Das Grünland im Plangebiet und die angrenzenden Woh ngebäude 
sind aufgrund der Gehölze im Uferbereich der Werse von den Wegen 
in der Landschaft in der „blattlosen“ Jahreszeit er kennbar. Zu dieser 
Jahreszeit fallen insbesondere die in der jüngeren Vergangenheit ent-
standenen Gebäude südlich des Plangebiets in das Bl ickfeld. In der 
Vegetationszeit ist das Plangebiet nur noch von bes timmten Blick-
punkten aus einsehbar. 
Der Kanuwanderer auf der Werse kann die geplante Nu tzung auf-
grund der Böschungskanten der Werse nicht einsehen. 
Insgesamt zeigt das Landschaftsbild im Untersuchung sraum zwar 
deutliche anthropogene Beeinträchtigungen, die Wers e als „natürlich“ 
empfundenes Fließgewässer, das Fehlen von motorisie rtem Verkehr 
und von entsprechend ausgebauten Verkehrswegen sowi e die von 
Gehölzen strukturierten Ackerflächen vermitteln jed och ein anspre-
chendes und bei weiterer Entwicklung wertvolles Landschaftsbild. 
Von dem geplanten Wohngebiet gehen in der Bauphase Beeinträchti-
gungen des Landschaftsbilds aus (z.B. durch visuell  weit wirkende 
Kräne). Nach Abschluss der Bauarbeiten und mittelfr istig nach Ent-
wicklung der festgesetzten Pflanzmaßnahmen wird kei ne Beeinträch-
tigung des Landschaftsbilds verbleiben, die über di e bereits beste-
hende Beeinträchtigung durch die vorhandene Wohnbeb auung hin-
ausgeht. Im unmittelbaren Uferbereich der Werse ist – auf kleinräumi-
ger Ebene – mit der geplanten Nutzungsextensivierun g eine Aufwer-
tung des Landschaftsbilds verbunden. 
 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Baudenkmale, auf die die Vorgaben des Denkmalschutz gesetzes 
anzuwenden wären, kommen im Plangebiet nicht vor. B odendenkma- 
le sind nach derzeitigem Kenntnisstand im Plangebie t ebenfalls nicht 
vorhanden. Mit der Entdeckung von Bodendenkmalen im  Plangebiet 
ist jedoch zu rechnen. 
 
8.4.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funk tion untereinan-
der in Wechselwirkung. Dominierend wirkt die anthro pogene, land-

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 18  
wirtschaftliche Nutzung im Untersuchungsraum. Hiera us resultieren 
Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt de r Pflanzen- und 
Tierwelt, aber auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt. 
Im Plangebiet kommen überwiegend Schutzgüter vor, d ie nicht in un-
abdingbarer Abhängigkeit voneinander stehen (es wir d auf die Aus- 
führungen zu den einzelnen Schutzgütern verwiesen). 
 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umwelt- 
auswirkungen 
Mit der Planung sind keine erheblich nachteiligen U mweltauswirkun- 
gen verbunden. Beeinträchtigungen von Natur und Lan dschaft sind 
im Rahmen der Eingriffsregelung erfasst und bilanzi ert worden. Das 
ermittelte Ausgleichsdefizit wird mit geeigneten Ma ßnahmen (Grün- 
landextensivierung und Gehölzpflanzung) vollständig kompensiert. 
 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 
Eine nennenswerte Änderung der bestehenden Strukturen im Plange-
biet ist nicht anzunehmen. Das Grünland würde voraussichtlich weiter 
in der derzeitigen Art bewirtschaftet werden. 
 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Die grundlegende Frage nach anderweitigen Planungsm öglichkeiten 
ist bereits auf der Ebene der vorbereitenden Baulei tplanung (parallele 
Änderung des Flächennutzungsplanes) erörtert worden. 
Bezüglich räumlicher Alternativflächen ist im Ergeb nis festzuhalten, 
dass für die Inhalte des vorliegenden Bebauungsplan s unter Berück- 
sichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsber eiches keine 
sinnvollen anderweitigen Planungsmöglichkeiten bestehen.  
 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
Gem. § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehen den erheb-
lichen Umweltauswirkungen von den Gemeinden zu über wachen. 
Hierin werden sie gem. § 4 (3) BauGB von den für de n Umweltschutz 
zuständigen Behörden unterstützt. Die Überwachung d er Anlage der 
Ausgleichsmaßnahmen wird vom städtischen Amt für Gr ünflächen 
und Umweltschutz durchgeführt.  
 
8.8 Zusammenfassung 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 495 „Ang elmodde – 
Werse/Uferstraße“ soll im Plangebiet die Errichtung  von 4 Wohn-
gebäuden einschließlich Zufahrt planungsrechtlich e rmöglicht wer-
den. Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung wer-
den in Anlehnung an die angrenzende Bebauung getroffen. 
Die räumliche Ausdehnung des Wohngebiets wird von d er Über-
schwemmungsgebietsgrenze der Werse begrenzt. Das Pl angebiet 
liegt im Landschaftsschutzgebiet im Geltungsbereich  des Land-
schaftsplanes LP 1 „Werse”. 
Die voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkung en auf die im 
Umweltbericht beschriebenen und bewerteten Schutzgü ter sind wie 
folgt zusammenzufassen:

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
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 19  
• Mensch 
Der Mensch ist vom Vorhaben nicht betroffen. Die bestehende Wohn-
bebauung wird nicht beeinträchtigt, da Art und Maß der baulichen 
Nutzung den Inhalten des angrenzenden Bebauungsplan s entspre-
chen. Der Erholungsraum westlich der Werse ist eben falls nicht be- 
einträchtigt. 
 
• Biotoptypen und Fauna 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landsch aftsplans LP 1 
„Werse“, der in diesem Bereich die gesamte freie La ndschaft ein-
schließlich des Werselaufs umfasst. Die Herausnahme  einer ca. 
3.900 qm großen Fläche aus dem Landschaftsschutz bz w. die Verle-
gung der Landschaftsschutzgebietsgrenze für den Ber eich des 
Wohngebiets ist erforderlich, die Ausgleichsfläche bleibt im Land-
schaftsschutz. 
Darüber hinaus nennen die Grünordnung und der Umwel tplan Ziele 
bzw. Maßnahmen für das Plangebiet (s. Pkt. 8.4.2). 
Der im Plangebiet überwiegend betroffene Biotoptyp (Grünland) ist 
einer mittleren ökologischen Wertigkeit zuzuordnen. 
Von einer nachhaltigen bzw. erheblichen Beeinträcht igung der Bio- 
toptypen und Fauna durch das geplante Vorhaben ist nicht auszuge- 
hen, Die Erstellung einer saldierenden Eingriffs- und Ausgleichsbilanz 
unter Verwendung des Münsteraner Bewertungsmodells ergab einen 
Ausgleichsüberschuss von 703 Biotopwertpunkten, wel ches aus den 
Maßnahmen auf der angrenzenden Ausgleichsfläche res ultiert (Ge- 
hölzpflanzung, Grünlandextensivierung). 
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000  sind 
von der Planung nicht betroffen. 
 
• Boden 
Mit der Entwicklung des Wohngebiets ist eine Entnah me, Umlage-
rung und Versiegelung eines braunen Auenbodens unte r Grünland 
mit einhergehendem Verlust als Lebensraum und Leben sgrundlage 
für Organismen der Fauna und Flora verbunden. Der A uenboden ist 
aufgrund der Grundwasserbeeinflussung als schutzwür dig einzustu- 
fen. Unter der geplanten Ausgleichsfläche werden di e bestehenden 
Bodenverhältnisse langfristig aufgewertet. 
Die Vorgaben des Landesbodenschutzgesetzes und des Baugesetz- 
buches (sparsamer und schonender Umgang mit Grund u nd Boden, 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenent-
wicklung und Begrenzung der Bodenversiegelung) werd en mit der 
kleinflächigen Entwicklung und der Arrondierung an einen bestehen-
den Siedlungsbereich weitgehend berücksichtigt. 
 
• Grundwasser 
Das Schutzgut Grundwasser ist aufgrund der kleinflächigen Versiege-
lung lediglich gering betroffen. Bei ordnungsgemäße r Baustellenab-
wicklung ist kein Eintrag von Schadstoffen in das c a. 0,8 - 2,0 m un-
terhalb der Geländeoberfläche anstehende Grundwasse r zu erwar-
ten.

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 20  
• Oberflächengewässer 
Die Werse ist von dem Vorhaben nicht nachteilig bet roffen, da sie flä-
chenmäßig nicht in Anspruch genommen und ihr Übersc hwem-
mungsgebiet berücksichtigt wird. Mit der vorgesehen en Ausgleichs-
fläche wird die Strukturvielfalt am Werseufer erhöh t und der Eintrag 
(Auswaschungen) von Nährstoffen aus der Grünlandnut zung wird 
langfristig verhindert. 
 
• Klima und Lufthygiene 
Aufgrund der Kleinflächigkeit der Versiegelungen si nd keine nachteili-
gen Auswirkungen auf dieses Schutzgut zu erwarten. Auch die durch 
die Nutzungsextensivierung auf der Ausgleichsfläche  klimatisch posi-
tiven Auswirkungen werden kaum wahrnehmbar sein. 
 
• Orts- und Landschaftsbild 
Von dem geplanten Wohngebiet gehen in der Bauphase Beeinträchti-
gungen des Landschaftsbilds aus. Nach Abschluss der  Bauarbeiten 
und mittelfristig nach Entwicklung der festgesetzte n Pflanzmaßnah-
men wird keine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds verbleiben, die 
über die bereits bestehende Beeinträchtigung durch die vorhandene 
Wohnbebauung hinausgeht. Im unmittelbaren Uferberei ch der Werse 
ist – auf kleinräumiger Ebene – mit der geplanten N utzungsextensi-
vierung eine Aufwertung des Landschaftsbilds verbunden. 
 
• Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Kulturgüter und sonstige Sachgüter kommen im Plange biet nicht vor 
bzw. sind von dem Vorhaben nicht beeinträchtigt. 
 
• Planungsalternativen und Monitoring 
Bei Nichtdurchführung der Planung würden sich die N utzungsverhält- 
nisse im Plangebiet voraussichtlich nicht wesentlic h ändern. Alterna- 
tive Planungsmöglichkeiten liegen nicht vor. 
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltausw irkungen 
beziehen sich auf die Überprüfung der Umsetzung der  erforderlichen 
Ausgleichsmaßnahmen. 
 
9. Gesamtabwägung 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 495 sol len auf Wunsch 
der Grundstückseigentümerin vier weitere Einfamilie nhäuser hinter 
der bestehenden Bebauung Uferstraße planungsrechtli ch ermöglicht 
werden. Diese Abrundung der städtebaulichen Situati on ist vorrangig 
mit den Belangen des Landschafts- und des Hochwasse rschutzes 
abzuwägen.  
Bereits in der Fortschreibung des Flächennutzungspl anes wurde die 
Ergänzung der Wohnbaufläche geprüft mit dem Ergebni s, dass keine 
unüberwindbar erscheinenden entgegenstehenden Belan ge gegen 
die Darstellung einer abrundenden Wohnbaufläche ste hen, so dass 
den privaten wirtschaftlichen Interessen, die ebenf alls in die Abwä- 
gung einzubringen sind, mit der Aufstellung des Beb auungsplanes 
gefolgt werden kann.

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 21  
In die Abwägung ebenfalls einzustellen sind die Bel ange der benach- 
barten Anlieger. Unzumutbare private Belange sind n icht betroffen. 
Die neue Bebauung der vier Grundstücke fügt sich in  Art und Maß 
der baulichen Nutzung auch mit den entsprechenden G rundstücks- 
größen in die vorhandene Bebauung ein.  
Auch die Belange nicht nur der Grundstückseigentüme rin und Anlie- 
ger, sondern auch der Bürger, die hier ein Einfamil ienhaus errichten 
wollen, werden in die Abwägung eingestellt. 
Für den Bereich des Wohngebiets wird die Rücknahme des Land- 
schaftsschutzgebietes erforderlich. Da mit der gepl anten Wohnbe- 
bauung eine abschließende Arrondierung erfolgt, wei tergehende 
Entwicklungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden und  im Bebau- 
ungsplan Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklu ng des an- 
grenzenden Landschaftsraumes der Werse festgesetzt sind, ist die 
Rücknahme in der Abwägung mit der Bereitstellung vo n vier Bau- 
grundstücken vertretbar. Die Belange des Landschaft sschutzes, ins- 
besondere des Landschaftsbilds, werden in der Planu ng insofern 
berücksichtigt, indem Art und Maß der baulichen Nut zung sich in die 
vorhandene Struktur einfügen und diese im optischen Bild noch hinter 
der bereits heute in dem Werse-Bereich hereinragend en Bebauungs- 
rand zurückbleiben. Zudem werden mit der Neubebauun g einherge- 
hende Veränderungen des Landschaftsbildes durch den  festgesetz- 
ten anzupflanzenden Gehölzstreifen vermieden. 
Die Festsetzung eines Wohngebiets widerspricht den Inhalten der 
Grünordnung Münster und des Umweltplans. Aufgrund d er Parzellen-
unschärfe dieser Planwerke, der Randlage des Plange biets, der Ent-
wicklung von lediglich vier Grundstücken und der Au sweisung des 
Werse-zugewandten Teilbereichs als Ausgleichsfläche  ist das Vorha-
ben jedoch insgesamt mit den Vorgaben der Planwerke vereinbar. 
Das Überschwemmungsgebiet der Werse (HQ 100) wird b eachtet, 
das Wohngebiet liegt außerhalb des Überschwemmungsg ebietes. 
Der Hochwasserschutz wird insofern berücksichtigt, indem durch ent- 
sprechende Festsetzungen im Überschwemmungsgebiet h ochwas- 
serabflusshemmenden Maßnahmen ausgeschlossen werden. 
Bezüglich der im Rahmen der Umweltprüfung zu prüfen den Schutz- 
güter verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen. 
Alternative Standorte mit vergleichsweise städtebau lichen Vorausset- 
zungen (geringfügige Abrundung eines Siedlungsberei chs) werden 
auf der Grundlage des Gebietsentwicklungsplans im R aum Angel- 
modde nicht angeboten.  
 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 
Der Bebauungsplanbereich befindet sich in der Hand einer Grund-
stückseigentümerin. Weitere Regelungen zur Durchfüh rung, Aus-
gleichsmaßnahmen u.ä. werden im Rahmen eines städte baulichen 
Vertrages mit der Eigentümerin getroffen.

Begründung B -Plan Nr. 495  
Angelmodde–Werse/Uferstraße 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 22  
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ a ls Satzung 
beschlossenen Bebauungsplan Nr. 495: Angelmodde – W erse / Ufer- 
straße 
 
Münster, 
 
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (3)

24.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Hauptausschuss
TOP 10.3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 42.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 495 (amtlicher Umring) amtlich
  • Uferstraße 8
  • Gallitzinstraße
  • Twenhövenweg
  • Kreuzbach
  • Tiergarten
  • Werse
  • Werseaue

Bebauungsplan Nr. 495

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Angelmodde - Werse / Uferstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1027/2005
Typ
Vorlage
Datum
12.12.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37