V/1027/2005
Bebauungsplan Nr. 495 - Satzungsbeschluss
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V-1027-2005-Anlage_2-Planverkleinerung.pdf
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 1027/2005 Bebauungsplan Nr. 495 -Verkleinerung- Maßstab: 1:1000
Beschlussvorlage
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V/1027/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 495: Angelmodde - Werse / Uferstraße Satzungsbeschluss Beratungsfolge 24.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 15.02.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 495: Angelmodde – Werse / Uferstraße wird aufgrund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung (GO NRW) als Sat- zung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 495 wird ebenfalls beschlossen. Kosten/Folgekosten Durch den vorstehenden Beschlussvorschlag entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei- teren Folgekosten. Der Bebauungsplanbereich befindet sich in der Hand einer Grundstückseigentümerin. Diese über- nimmt entsprechend einem zwischen Stadt und Grundstückseigentümerin abzuschließenden städtebaulichen Vertrag die Kosten für den sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschlie- ßungsaufwand. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 21.09.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 495: An- gelmodde – Werse / Uferstraße beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 10.10.2005 bis zum 10.11.2005 öffentlich ausgelegen. Da während der Offenlegung keine Stellungnahmen zu dieser Planung vorgetragen wurden, kann somit der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 495 gefasst werden. Weitere Einzelheiten zur Planung können der anliegenden Begründung sowie dem beigefügten Plan entnommen werden. I. V. g e z . Anlagen: Schultheiß 1. Begründung Stadtdirektor 2. Plan (verkleinert) Vorlagen-Nr.: V/1027/2005 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 692 61 30 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 14.12.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
V-1027-2005-Anlage_1-Begründung.pdf
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1027/2005 Begründung Bebauungsplan Nr. 495 Angelmodde – Werse / Uferstraße Stadt Münster Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 3 2. Geltungsbereich 3 3. Planungsrechtliche Situation 3 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 3 3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen 3 4. Räumliche und strukturelle Situation 4 5. Planungsziele 4 6. Inhalte des Bebauungsplans 4 6.1 Grundzüge der Planung 4 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 4 6.2.1 Nutzungsart, Nutzungsdichte 4 6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhen, Bauweise und Bau form 5 6.2.3 Festsetzungen zur baulichen Gestaltung 5 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 5 6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 6 6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur 6 6.6 Grünflächen / Begrünung 6 6.6.1 Öffentliche Grünflächen 6 6.6.2 Private Grünflächen 6 6.6.3 Wald / Flächen für die Landwirtschaft 6 6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 6 6.6.5 Ausgleichsflächen 7 6.6.6 Wasserwirtschaftliche Belange / Wasserfläche 7 6.7 Immissionsschutz 7 6.8 Altlasten / Altstandorte 7 6.9 Denkmalschutz / Archäologie 7 7. Flächenbilanz 8 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht 8 8.1 Rahmen der Umweltprüfung 8 8.2 Kurzdarstellung der Planung 8 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 8 8.4 Umweltbeschreibung, -bewertung und Wirkungspro gnose 9 8.4.1 Menschen 9 8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt 10 8.4.3 Boden 13 8.4.4 Wasser 14 8.4.5 Klima / Luft 16 8.4.6 Orts- und Landschaftsbild 16 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 17 8.4.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 17 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 18 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 18 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 18 8.7 Überwachung (Monitoring) 18 8.8 Zusammenfassung 18 9. Gesamtabwägung 20 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 21 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 3 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Die Stadt Münster beabsichtigt, im Anschluss an den seit Februar 1993 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 357: Ang elmodde – Twenhövenweg / Uferstraße / Gallitzinstraße eine geringfügige Erwei- terung der Wohnbebauung (4 Baugrundstücke) vorzunehmen und da- für den Bebauungsplan Nr. 495 „Angelmodde – Werse / Uferstraße” nach den Vorschriften der §§ 2-4 BauGB aufzustellen. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im Stadtteil An- gelmodde den Bereich zwischen den Grundstücken Uferstraße 8 – 14 und der Werse. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt das Grundstück: Gemarkung Angelmodde, Flur 6, Flurstück 33. Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplane s ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungspla nes wurde verwaltungsseitig geprüft, ob sich das Grundstück G emarkung An- gelmodde, Flur 6, Flurstück 33 als zusätzliche Wohn bauflächendar- stellung eignet. Die Vorprüfung hat ergeben, dass k eine nicht über- windbar erscheinenden entgegenstehenden Belange bes tehen, die gegen die Darstellung einer neuen Wohnbaufläche spr ächen. Auf die einzelnen Aspekte wird im folgenden noch eingegange n. Die erfor- derliche Flächennutzungsplanänderung in Wohnbaufläc he erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB mit der Aufste llung des Bebau- ungsplanes. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Ver- ordnungen • Landschaftsschutz Die Parzelle liegt im Landschaftsschutzgebiet im Geltungsbereich des Landschaftsplanes LP 1 „Werse”. Dies entspricht auc h der Darstel- lung im Gebietsentwicklungsplan als „Agrarbereich“, „Bereich zum Schutz der Natur” sowie „Erholungsbereich”. Die bei den Aussagen stehen somit der geplanten teilweisen Inanspruchnah me als Wohn- baufläche entgegen. In der durchgeführten landesplanerischen Abstimmung zur Anpas- sung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung hi nsichtlich der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung wurde Zu stimmung signalisiert, sofern die bauleitplanerische Zielpla nung mit den Belan- gen des vorbeugenden Hochwasserschutzes vereinbar ist. Eine teilweise Entlassung der Fläche aus dem Landsc haftsschutz (für die geplante Wohnbaufläche) und die teilweise Aufhe bung der zurzeit noch entgegenstehenden Festsetzung des geltenden Landschaftspla- nes sind daher ergänzend erforderlich. Die untere L andschaftsbehör- de der Stadt Münster hat hierzu ihre Zustimmung in Aussicht gestellt. Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 4 Die künftige Grenze des Landschaftsplans "Werse" is t im Bebau- ungsplan nachrichtlich dargestellt. • Hochwasserschutz Das vorläufige Überschwemmungsgebiet der Werse HQ 1 00 bei 50,75 m ü. NN ist im Bebauungsplan nachrichtlich üb ernommen. Ein angenommenes 250-jähriges Hochwasser wird ausreiche nd berück- sichtigt, wenn die Bebauung mit einer Basis von 0,5 0 m höher liegt als die Höhenlinie des Überschwemmungsgebietes für das 100-jähri- ge Hochwasser. Ein entsprechender Hinweis findet si ch in den Hin- weisen zum Bebauungsplan. 4. Räumliche und strukturelle Situation Das ca. 1,2 ha große Plangebiet liegt am Süd-West-R and der Ortsla- ge Angelmodde direkt in einer Werseschleife und ist an drei Seiten von Einzelhausbebauung mit großen Gartengrundstücken umgeben. Die Parzelle 33 ist derzeit über einen Stichweg von der Uferstraße aus erschlossen. 5. Planungsziele Ziel ist die vom privaten Eigentümer gewünschte Abr undung der be- stehenden Einfamilienhausbebauung mit weiteren vier Einfamilien- häusern, nachdem – wie in Pkt. 3 erwähnt – eine gru ndsätzliche Prü- fung der Bebaubarkeit in dem Auenbereich der Werse-Schleife erfolgt ist. Allerdings sind hier mit besonderer Bedeutung die Belange der Landschaft und des Hochwasserschutzes zu beachten. 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Geplant ist die Errichtung von vier Einfamilienhäus ern, die im Werse- bogen eine Abrundung der bestehenden Wohnbebauung u nter Be- achtung der Hochwasserlinie HQ 100 nachvollziehen. Die bauliche Ausformung der Neubebauung (Art und Ma ß der bauli- chen Nutzung) entspricht der bestehenden umgebenden Baustruktur an der Uferstraße. Die Erschließung ist über einen vorhandenen Weg ges ichert (s. Pkt. 6.3). 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1 Nutzungsart, Nutzungsdichte Die ergänzende Wohnbebauung wird – wie das angrenze nde Bauge- biet – als Reines Wohngebiet gem. § 3 BauNVO festgesetzt. Ausnahmsweise zulässige Nutzungen gem. § 3 (3) BauN VO sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie dem P lanungsziel wi- dersprechen und hier Läden, nicht störende Handwerk sbetriebe, An- lagen für kirchliche, kulturelle, sportliche Zwecke ohnehin keine Standortgunst finden. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wer den in An- lehnung an die angrenzende Bebauung getroffen: – eingeschossig – offene Bauweise, nur Einzel- und/oder Doppelhäuse r zulässig Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 5 – Grundflächenzahl (GRZ) 0,3 Weitere, im angrenzenden Bebauungsplan geltende textliche Festset- zungen gem. § 9 BauGB werden auch im vorliegenden B ebauungs- plan übernommen: – Einschränkung der Wohneinheiten pro Wohngebäude E inzel- haus max. 2 WE zulässig / Doppelhaushälfte max. 1 WE – Nutzung des Dachgeschossausbaus als zweites Vollg eschoss (soweit die festgesetzte Traufhöhe eingehalten wird) Diese Einschränkungen sollen eine Verdichtung mit K leinstwohnun- gen verhindern, die negative Auswirkungen u.a. auch auf den Stell- platzbedarf haben würden. 6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhen, Bauweise und Bau form Die festgesetzte überbaubare Fläche berücksichtigt die Grenze des Überschwemmungsgebietes HQ 100. Die rückwärtige Baugrenze ver- läuft in einem Abstand von ca. 7 m, um ausreichend Flächen für die Gestaltung der Gärten vorhalten zu können. Außerde m sind Gara- gen, Carports und sonstige Nebenanlagen nur innerhalb der überbau- baren Flächen zulässig. Für die Höhe der Oberkante des Erdgeschossfußbodens wird hin- sichtlich eines 250-jährigen Hochwassers eine Minde sthöhe von +51,25 m ü. NN empfohlen, das sind 50 cm über der H Q 100-Linie, die bei +50,75 m ü. NN verläuft. Diese Höhe wird au fgrund der topo- graphischen Situation, der festgesetzten maximalen Erschließungs- höhe (s. Pkt. 6.2.3) und der festgesetzten Höhe der Oberkante des Erdgeschossfußbodens eingehalten. 6.2.3 Festsetzungen zur baulichen Gestaltung Als textliche Festsetzung gem. § 86 BauO NRW in Ver bindung mit § 9 (4) BauGB ist eine maximale Traufhöhe (4,0 m über OK Straßen- krone) vorgesehen. Außerdem soll die Firsthöhe auf maximal 7,0 m beschränkt werden. Die Festsetzungen sind hier aufg rund der Rand- lage in der Werseaue erforderlich, um eine der Rand lage angemes- sene Höhenentwicklung sicherstellen zu können. Bezu gshöhe für die Festsetzung ist die Oberkante Straßenkrone des Ersc hließungswe- ges (voraussichtlich +52,50 m ü. NN). Das heutige G eländeniveau im Bereich des geplanten Erschließungsweges liegt bei ca. 52,00 m ü. NN. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung Von der Uferstraße aus führt eine 6,0 m breite Wege parzelle in das Plangebiet, die als private Verkehrsfläche für Anli eger und Versor- gungsträger bereits im rechtsverbindlichen Bebauung splan Nr. 357 als Zufahrt gesichert ist. Aufgrund der spitzwinkligen Weiterführung der gepla nten privaten Wohnstichstraße zur Erschließung der vier neuen Bau grundstücke wird im nördlichen Bereich eine größere Wendemöglic hkeit (mög- lichst wenig versiegelt) gesichert, um hier Ver- un d Entsorgungsfahr- zeuge wenden zu lassen und ggfls. Mülltonnenstandorte anzuordnen. Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 6 Damit kann die ergänzende 60 m lange Wohnstichstraße (5,0 m breit) sparsam ausgebaut und im Wendebereich (12,0 m für P kw) als Spiel- anger gestaltet werden. Die Erschließung erfolgt vollständig auf priva- ten Flächen. Öffentliche Erschließungsflächen sind nicht vorgesehen. Insgesamt führen die vier Baugrundstücke (max. 8 WE ) zu keiner spürbaren zusätzlichen Verkehrsbelastung des angren zenden Stra- ßennetzes. 6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur Die Ver- und Entsorgung für die zusätzlichen vier B augrundstücke kann durch Erweiterung der bestehenden Netze sicher gestellt wer- den. Die Grundstückseigentümerin wird zur regen- und sch mutzwasser- technischen Entsorgung einen entsprechenden Vertrag mit der Stadt Münster abschließen. In der Zufahrtsparzelle liegt ein Regenwasserkanal, der mit Leitungs- recht gesichert bis zur Werse verläuft und entsprec hende An- schlussmöglichkeiten bietet. Ein Schmutzwasserkanal verläuft in der Uferstraße, zu dem ein Anschluß aus dem Plangebiet erfolgen muss. 6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur Die max. acht neuen Wohneinheiten erzeugen für den Ortsteil Angel- modde keinen relevanten Bedarf an weiteren Infrastr uktureinrichtun- gen. Wohnungsnahe Versorgungseinrichtungen sind im Ortsteil An- gelmodde, bzw. in Wolbeck vorhanden. 6.6 Grünflächen / Begrünung 6.6.1 Öffentliche Grünflächen Öffentliche Grünflächen sind im Plangebiet nicht vo rgesehen und nicht erforderlich, da es sich lediglich um die Ent wicklung von weni- gen Baugrundstücken handelt, die keinen öffentliche n Bedarf an Grünflächen auslösen. 6.6.2 Private Grünflächen Die zwischen Baugebiet und Werse gelegene Fläche wi rd als private Grünfläche festgesetzt (s.Pkte. 6.6.4 und 6.6.5). 6.6.3 Wald / Flächen für die Landwirtschaft Derartige Festsetzungen sind im Plangebiet nicht vo rgesehen und nicht erforderlich. Im relevanten Abstand zur geplanten Bebauung befind en sich keine Flächen mit Waldeigenschaft bzw. festgesetzte Waldflächen. 6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote Die bereits im Uferbereich der Werse umgesetzte Maß nahme des Landschaftplans (Anpflanzung von Ufergehölzen) wird mit der Fest- setzung gem. § 9 (1) Nr. 25b BauGB gesichert. Zur Einbindung der neu entstehenden Baukörper in di e angrenzende Landschaft ist vorgesehen, entlang der Grundstücksg renzen einen Gehölzstreifen gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB anzupflan zen. Mit einer textlichen Festsetzung wird die Anpflanzung dahinge hend konkreti- Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 7 siert, dass standortheimische Laubgehölze aus dem A rtenspektrum Hainbuche, Feldahorn, Wilder Apfel, Wilde Birne, Vo gelbeere, Hasel, Weißdorn, Bluthartriegel, Pfaffenhütchen, Schlehe, Hundsrose und Schneeball als vierreihige Feldhecke zu pflanzen si nd. Der Gehölz- streifen ist dauerhaft zu erhalten. 6.6.5 Ausgleichsflächen Die private Grünfläche steht auch als Ausgleichsflä che für den Ein- griff in Natur und Landschaft, der mit dem Wohngebi et und der Er- schließungsstraße verbunden ist, zur Verfügung. Entsprechend ist die Grünfläche mit der Festsetzung als „Fläche oder Maß nahme zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Land- schaft“ gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB überlagert. Auf der Fläche ist die Entwicklung von Extensivgrün land vorgesehen. Zusätzlich werden die bereits erwähnten Pflanz- bzw . Erhaltungsge- bote integriert. Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach dem Bewert ungsmodell der Stadt Münster zeigt auf, dass mit der Ausgleichsflä che der Eingriff in Natur und Landschaft vollständig ausgeglichen ist (s. hierzu auch Pkt. 8.4.2). 6.6.6 Wasserwirtschaftliche Belange / Wasserfläche Die flächenmäßige Ausdehnung der Wohngrundstücke be rücksichtigt das Überschwemmungsgebiet der Werse (s. Pkt. 3.2). Der südwestli- che Teilbereich des Plangebiets liegt innerhalb die ses Überschwem- mungsgebiets, hier sind bauliche Anlagen und sonsti ge Anlagen, die den Hochwasserabfluss hemmen können, unzulässig. Vor diesem Hintergrund sind diese Flächen als priva te Grünflächen festgesetzt. Die festgesetzten Pflanzstreifen verlaufen in Richt ung des Hochwas- serabflusses und stellen somit kein Abflusshindernis dar. Sonstige wasserwirtschaftliche Belange sind von der Planung nicht betroffen. 6.7 Immissionsschutz Belange des Immissionsschutzes sind nicht betroffen. 6.8 Altlasten / Altstandorte Altlasten (Altstandorte, Altablagerungen) sind im B ebauungsplanbe- reich nicht bekannt. 6.9 Denkmalschutz / Archäologie Belange des Baudenkmalschutzes sind nicht betroffen. Bodendenkmale sind im Geltungsbereich des Bebauungs planes bis- lang ebenfalls nicht bekannt. Da Flussufer in der Frühzeit jedoch zu den bevorzugten Siedlungsplätzen gehören, müssen si e grundsätz- lich als archäologisch hochsensible Bereiche gelten . Bei Bodenein- griffen auch in den Randbereichen des Gewässers ist im Geltungsbe- reich des Bebauungsplanes daher stets mit dem Auftr eten von Fun- den und der Entdeckung von Bodendenkmalen zu rechne n. Das Ver- halten bei der Entdeckung von Bodendenkmalen regelt das Denk- Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 8 malschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen en tsprechenden Hinweis. 7. Flächenbilanz Gesamtfläche 1,14 ha – 100,0 % davon: – Reines Wohngebiet 0,29 ha – 25,4 % – Private Verkehrsfläche (GFL) 0,09 ha – 7,9 % – Private Grünfläche 0,76 ha – 66,7 % 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltpr üfung zusam- men, in der die mit der Planung voraussichtlich ver bundenen Umwelt- auswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Inhaltl ich und in der Zu- sammenstellung der Daten orientiert sich der Umwelt bericht an den Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erford erlichen Infor- mationen traten nicht auf. Der Analyse der Schutzgüter von Natur und Landschaf t liegt ein Öko- logischer Fachbeitrag zugrunde, dessen Ergebnisse i n den Umwelt- bericht einfließen. Der Untersuchungsrahmen des Umw eltberichts umfasst im wesentlichen das Plangebiet des Bebauung splans und die angrenzenden Bereiche, im folgenden als Untersu chungsraum bezeichnet. Je nach Erfordernis und räumlicher Bean spruchung des zu untersuchenden Schutzguts erfolgt eine Variierun g dieses Unter- suchungsraums. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 495 „Ang elmodde – Werse/Uferstraße“ soll im Plangebiet die Errichtung von 4 Wohn- gebäuden einschließlich Zufahrt planungsrechtlich e rmöglicht wer- den. Die Zufahrt zu den Grundstücken erfolgt über e ine bereits gesi- cherte Parzelle von der Uferstraße aus. Die räumlic he Ausdehnung des Wohngebiets wird von der Überschwemmungsgebiets grenze der Werse begrenzt, die annähernd mittig durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans verläuft. Art und Maß der baulichen Nutzung der eingeschossigen Einzel- und/oder Doppelhäuser entsp rechen dem angrenzenden Bebauungsplan Nr. 357: Angelmodde – Twenhövenweg / Uferstraße / Gallitzinstraße“ (s. Pkt. 6.2.1). Entlang der neuen Grundstücke und entlang der Werse ist vorgese- hen, Gehölzpflanzungen anzulegen bzw. zu sichern. Die im Überschwemmungsgebiet gelegenen Flächen dien en dem Ausgleich des mit der Entwicklung des Wohngebiets v erbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes • Tiere und Pflanzen sowie Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzli ch im Bundesna- turschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW und in de n entspre- chenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben. Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 9 • Boden und Wasser Hier sind die Vorgaben des Bundes- und Landesbodens chutzgeset- zes und die Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz di e zu beach- tenden gesetzlichen Vorgaben. • Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität sind die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu b eachten. Indi- rekt enthalten auch das Bundesnaturschutzgesetz und das Land- schaftsgesetz NW über den Schutz von Biotopen Vorga ben für den Klimaschutz. Die auf den genannten Gesetzen bzw. Richtlinien bas ierenden Vor- gaben für den Untersuchungsraum werden je nach Plan ungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter abgehandelt. 8.4 Umweltbeschreibung, -bewertung und Wirkungsprog nose 8.4.1 Menschen Das Plangebiet wird derzeit als Grünland (Wiese) la ndwirtschaftlich genutzt, es dient somit der Gewinnung von Futtermit teln. Weitere an- thropogene Nutzungsansprüche an das Plangebiet bestehen nicht. An das Plangebiet grenzt die bestehende Bebauung an der Uferstra- ße. Die Landschaft westlich der Werse weist eine hohe Bedeutung als Er- holungsraum für die Bewohner der angrenzenden Siedl ungsbereiche auf. Das gut ausgebaute Wegenetz übernimmt zudem Funktion im re- gionalen Radwegenetz. Entsprechend stellt das Planw erk Grünord- nung Münster für diesen Bereich das Zielkonzept „Fr eizeit und Erho- lung“ dar: „Das Plangebiet liegt im Randbereich einer die Wers e begleitenden Erholungslandschaft, in der die Planung und Entwick lung durch An- reicherung mit Landschaftselementen und Erholungsei nrichtungen vorzusehen ist. Als Verbindungselement zwischen Fre izeit- und Erho- lungseinrichtungen ist die nördlich des Plangebiets gelegene Fußgän- gerbrücke über die Werse in der Verlängerung der Ga llitzinstraße dargestellt.“ Die Werse wird für den Wassersport (Kanuwandern als „sanfter Tou- rismus“) genutzt. An der Gallitzinbrücke befindet s ich eine Ein-/Aus- satzstelle. Das Vorhaben beeinträchtigt diese Nutzungsansprüche nicht. Die Be- wirtschafterin des Grünlands ist zugleich Grundstüc kseigentümerin, so dass von der Nutzungsaufgabe kein Dritter betroffen ist. Die beste- hende Wohnbebauung wird ebenfalls nicht beeinträcht igt, da Art und Maß der baulichen Nutzung den Inhalten des angrenze nden rechts- verbindlichen Bebauungsplans Nr. 357: Angelmodde – Twenhöven- weg / Uferstraße / Gallitzinstraße“ entsprechen. Allenfalls wird für die derzeitige Bebauung der freie Blick in die Landscha ft beeinträchtigt. Die für die Erholungsnutzung wertvolle freie Landsc haft westlich der Werse ist sowohl flächenmäßig als auch ästhetisch w irksam aufgrund der vorgesehenen Pflanzstreifen nicht von der Planung betroffen. Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 10 8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt • Landschaftsplanerische Vorgaben Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans LP 1 „Werse“, der in diesem Bereich die gesamte freie La ndschaft ein- schließlich des Werselaufs umfasst. Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans nennt al s Entwicklungs- ziel 1-1.2.4 die Anreicherung einer im ganzen erhal tungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen. Als Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahm e setzt der Landschaftsplan beidseits im Werseuferbereich die A npflanzung von Ufergehölzen (1-5.1.145) fest, wobei sich die östli ch der Werse gele- gene Pflanzung innerhalb des Plangebiets befindet. Im nördlichen Untersuchungsraum ist die Anpflanzung einer niedrig wachsenden Hecke (1-5.1.120) entlang eines Wirtschaftsweges fe stgesetzt. Beide Pflanzungen wurden in der Vergangenheit bereits realisiert. Als besonders geschützte Teile von Natur und Landsc haft i.S.d. §§ 19 ff LG NW weist der Landschaftsplan im Plangebiet und seiner nä- heren Umgebung folgende Bereiche aus: – Landschaftsschutzgebiet Das Plangebiet liegt im Randbereich des gem. § 21 LG NW festgesetzten Landschaftsschutzgebiets 1-2.2.1 „Wer se-Ems- Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“. Als Schutzgegenstand für das 3.001,5 ha große Lan dschafts- schutzgebiet, das die im Namen geführten Bereiche u mfasst, führt die Schutzgebietsverordnung aus: Die Schutzausweisung ist erforderlich nach § 21 a -c LG. Das Gebiet zeichnet sich durch die vielfältige landscha ftliche Struk- tur aus; insbesondere spielt der Wechsel verschiede ner Nut- zungsformen (Acker, Grünland, Wald) sowie die reich haltige Gliederung mit Wallhecken, Hecken, kleineren und gr ößeren Feldgehölzen und Wäldern, die durchweg einen hohen Laub- holzanteil aufweisen, eine bedeutende Rolle. In die sem Gebiet liegt eine Vielzahl von unterschiedlich geprägten w ertvollen Biotopen mit zahlreichen, z.T. gefährdeten Arten de r Flora und Fauna. Dieser, als Münsterländische Parklandschaft charakte- risierte Raum ist zu erhalten. Desweiteren sind die prägenden Gewässer Ems, Werse und Angel sowie die übrigen zah lrei- chen morphologisch und ökologisch bedeutenden Neben bä- che, in Teilabschnitten mit Mäandern und Altarmen s owie Klein- und Stillgewässern landschaftlich wertvolle Elemente und daher im Bestand zu sichern. Die überwiegend la nd- und forstwirtschaftliche Nutzung soll als Primärnutzung erhalten bleiben. Besonderer Wert ist dabei auf die Beibehal tung der Grünlandnutzung in Auenbereichen zu legen. Die Erho lungs- nutzung ist als Sekundärnutzung den zuvor genannten überla- Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 11 gert und als ruhige, landschaftsbezogene Form zu er mögli- chen. – Naturdenkmale Naturdenkmale (403 und 1-2.3.37) gem. § 22 LG NW befinden sich außerhalb des Plangebiets im nördlichen Unters uchungs- raum nordwestlich und nordöstlich der Fußgängerüber führung über die Werse in Verlängerung der Gallitzinstraße. Es handelt sich jeweils um 2 Stieleichen stattlicher Ausprägun g mit Stammumfängen von bis zu 4,95 m, Höhen von bis zu 2 5,5 m und Kronendurchmessern von bis zu 25,5 m. Das Planwerk Grünordnung Münster trifft für das Schutzgut folgen- de Darstellungen: – Zielkonzept Naturraum Das Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplans ist in das Zielkonzept übernommen worden, zusätzlich versehen mit den Darstellungen der Sicherung und Entwicklung von Niede- rungs- und Uferbereichen und Aufnahme in den Schwer punkt- bereich Werse/Ems mit besonderer ökologischer Bedeutung. – Grünsystem, Freiraumkonzept, Vorrangflächen zur Freiraumsi- cherung Das Plangebiet liegt im Randbereich des Grünzugs „Lütken- beck-Loddenbach“, der Werse und Angel begleitet und finger- förmig über Haus Lütkenbeck hinweg bis zum Dortmund -Ems- Kanal in das Stadtzentrum hineinragt. Innerhalb die ses Grün- zugs liegen Vorrangflächen zur Freiraumsicherung, d .h. Frei- flächen, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen k eine bauli- che Entwicklung zulassen. – Maßnahmenplan Entsprechend der Vorgaben der genannten Themenplä ne führt der Maßnahmenplan das Plangebiet als Bestandt eil einer die Werse begleitenden Freifläche mit vorrangiger ö kologi- scher Bedeutung auf mit der Maßnahme der Aufwertung von Niederungs- und Uferbereichen im Sinne des ökologis chen Entwicklungsziels. Als informelles Planwerk stellt der Umweltplan der Stadt Münster für den Stadtteil Angelmodde folgende Situation bzw. Funktionen dar: – Klimarelevante Bebauungsgrenze am westlichen Orts rand – Lage am Rand eines Schutzgebiets (LSG) – Sensible Lage im Bereich mehrerer wichtiger Auenr äume (Werse, Angel) mit z.T. sehr dichter, heranrückende r Bebau- ung – Funktionsgebiet Gewässer, Auenraum der Werse – Klimafunktionsraum (Kaltluftentstehungsgebiet) Als relevante Entwicklungsziele nennt der Umweltplan: – Leitmodell Umwelt: Lage im südlichen Freiraum (Sc hutzraum) – Berücksichtigung der bodenökologischen Extremstan dorte – Funktionsgebiet Gewässer-/Auenschutz – Wiederherstellung der Auenräume von Werse und Ang el mit Uferstreifen möglichst über 30 m Breite (Mündungsbe reich) sowie von Erdelbach und Vornholtgraben (bis 30 m) Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 12 – Siedlungsentwicklung nur als Innenentwicklung mög lich (Au- enschutz) – Freihalten des Landschaftsraumes zwischen Angelmo dde und Wolbeck sowie Angelmodde und Zentrum Die Lage des Plangebiets in einem Landschaftsschutz gebiet erfordert die Herausnahme einer ca. 3.900 qm großen Fläche au s dem Land- schaftsschutz bzw. die Verlegung der Landschaftssch utzgebietsgren- ze. Eine Herausnahme ist jedoch lediglich für den B ereich des Wohn- gebiets erforderlich, die Ausgleichsfläche bleibt i m Landschafts- schutz. Die Festsetzung eines Wohngebiets widerspricht eben falls den Inhal- ten der Grünordnung Münster und des Umweltplans. Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 lie- gen im Plangebiet und seiner Umgebung nicht vor. Da s nächstgele- gene Gebiet DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“ lieg t in einer Ent- fernung von ca. 2 km jenseits der Ortslage Wolbeck. Der gemäß Ver- waltungsvorschrift einzuhaltende Umgebungsschutz bl eibt gewahrt, von einer Beeinträchtigung des Schutzgebiets ist nicht auszugehen. Das vorläufige Überschwemmungsgebiet der Werse verläuft beid- seits der Werse und ist bestimmt durch den hundertj ährigen Wasser- stand HQ100 bei 50,75 m üNN. Der südwestliche Teilb ereich des Plangebiets liegt innerhalb dieses Überschwemmungsgebiets. • Biotoptypen und Fauna Die hochwertigsten Strukturen im Untersuchungsraum werden von der Werse (trotz der Ausbaumaßnahmen der Vergangenh eit), den Gehölzen in der Landschaft zwischen den Stadtteilen Angelmodde und Angelmodde-Dorf und dem Bereich der ehemaligen Werseschlei- fe gebildet. Biotoptypen mittlerer Wertigkeit sind die strukturr eichen Gärten west- lich der Uferstraße und das Grünland innerhalb des Plangebiets. Das Grünland wird nach Aussage des Bewirtschafters als dreischürige Wiese mäßig intensiv genutzt. In den 70er Jahren er folgte eine voll- ständige Neueinsaat, im Anschluss wurde alle 2-3 Ja hre eine Nach- saat vorgenommen. Die derzeitige Artenzusammensetzung entspricht dieser Bewirtschaftungspraxis. Von nachrangiger Wertigkeit sind die in der freien Landschaft domi- nierenden, intensiv genutzten Ackerflächen. Von der Entwicklung des Wohngebiets sind das Grünla nd und in das Plangebiet hineinragende Gehölze der angrenzenden G artenflächen betroffen. Die Festsetzung einer Ausgleichsfläche m it dem Entwick- lungsziel Extensivgrünland sowie die geplanten Gehö lzanpflanzun- gen entlang der HQ100-Hochwasserlinie führen zu ein er Erhöhung der Biotopqualität. Faunistische Besonderheiten sind im Plangebiet nich t zu erwarten. Aufgrund der Kleinflächigkeit des plangebietsintern en Grünlands ist es für schützenswerte Wiesenvögel nicht von Bedeutu ng, bietet aber ubiquitären Arten der Avifauna einen Nahrungsraum. Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 13 Am Werseufer angrenzend an das Plangebiet hat vermu tlich eine Nu- triafamilie (Biberratte) ihren Unterschlupf. Als „N eubürger“ unterliegt diese Tierart keinem besonderen Schutzstatus. Mit dem Vorhaben sind folgende voraussichtlichen Au swirkungen auf die Fauna verbunden: – Während der Bautätigkeiten sind Störungen der Faun a der umliegenden Gärten und im Wersebereich zu erwarten. – Aufgrund der geringen Fläche des neuen Wohngebiet s und der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen mit Pufferwirk ung ist nicht von einer nachhaltigen Störung der Fauna im Werse- bereich auszugehen. – Die Aufwertung der Biotopstrukturen in der Ausgle ichsfläche durch die Nutzungsextensivierung führt zu einer Auf wertung der Nahrungsfunktion für Vögel und Insekten. – Die Fauna der westlich angrenzenden freien Landsc haft ist aufgrund der Entfernung, der geringen Größe des Woh nge- biets und der festgesetzten Pflanz- und Ausgleichsm aßnah- men nicht beeinträchtigt. • Eingriffsregelung Bezüglich der Anwendung der Eingriffsregelung sind die berücksich- tigten Maßnahmen zur Eingriffsverminderung und zum Ausgleich (Gehölzpflanzung und Grünlandextensivierung) bereit s genannt (s. Pkte. 6.6.4 und 6.6.5). Die Gehölzpflanzung dient insbesondere der Einbindu ng der neu ent- stehenden Baukörper in das Landschaftsbild und verh indert zudem potentielle Beeinträchtigungen der angrenzenden Aus gleichsfläche und des Landschaftsschutzgebiets seitens der Wohn- bzw. Garten- nutzung. Mit der Extensivierung der Grünlandnutzung im Auenb ereich wird ein standortangepasster, (kultur-)landschaftlicher Biot optyp geschaffen, der zu einer Aufwertung der Strukturen entlang der Werse beiträgt. Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz unter Verwendun g des Münstera- ner Bewertungsmodells ergibt einen Ausgleichsübersc huss von 703 Biotopwertpunkten: Biotopwert „Ist-Zustand“ 68.757 BWP Biotopwert „Planungszustand“ 69.460 BWP Biotopwertdifferenz (= Ausgleichsüberschuss) 703 BW P Der Ausgleich kann somit innerhalb des Plangebietes nachgewiesen werden. Die Verfügbarkeit der Ausgleichsflächen sowie die e rforderlichen Maßnahmen und Detailvorgaben zur Grünlandextensivie rung und Gehölzpflanzung werden in einem städtebaulichen Ver trag zwischen Stadt und Flächeneigner gesichert. 8.4.3 Boden Auf den fluviatilen Ablagerungen der Weichsel-Kaltz eit entwickelten sich die folgenden Bodentypen. Ein Verdacht auf Alt lasten besteht im Plangebiet nicht. Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 14 – Entlang des Werselaufs und im Plangebiet: Brauner Auenboden, z.T. Auenbraunerde, meist verg leyt, z.T. tiefreichend humos aus lehmig-sandigen Flussablager ungen des Holozäns, nach Flussregulierung selten Überflut ung, star- ke Veränderung der Böden durch Baumaßnahmen beim Ge - wässerausbau, Aufschüttungen und Einebnungen, gerin ger bis mittlerer Ertrag (Bodenzahl 20-40) – Im übrigen Bereich Angelmodde-Dorf: Braunerde und Pseudogley-Braunerde, z.T. tiefreic hend hu- mos, auf der Niederterrasse der Werse z.T. schluffi g-tonige Hochflutablagerungen, aus Niederterrassensand und T alsand, stw. aus Geschiebesand, meist umgelagert, über Gesc hiebe- lehm des Pleistozäns, Verebnungsflächen und Niederu ngen, häufig schwache Staunässe tiefer als 4 dm unter Flu r, mittlerer Ertrag (Bodenzahl 35-60) Die Bodentypen weisen überwiegend eine geringe bis mittlere Spei- cher- und Reglerfunktion auf, bedingt durch den hoh en Anteil an san- digen Substraten. Unter den ungestörten Bereichen (Gehölze und Brachf lächen) und im Bereich des Grünlands im Plangebiet weisen die Böde n eine hohe Bedeutung als Lebensraum für die Bodenzoozönose auf , während die Bedeutung unter den Ackerflächen als mittelwert ig und im besie- delten Bereich als nachrangig einzustufen ist. Die Bodentypen kommen regelmäßig in den Niederungen bzw. Ter- rassen der Werse vor und sind daher nicht als selte n zu bezeichnen. Die Karte der schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes mit Stand von 2004 stellt im Plangebiet den Auenboden a ls schutzwürdi- gen Boden (Grundwasserboden mit Biotopentwicklungsp otential) dar. Restriktionen für die Planung ergeben sich daraus nicht. Mit der Entwicklung des Wohngebiets ist eine Entnah me, Umlage- rung und Versiegelung von offenen Böden unter Grünl and mit einher- gehendem Verlust als Lebensraum und Lebensgrundlage für Orga- nismen der Fauna und Flora verbunden. Unter der gep lanten Aus- gleichsfläche werden die bestehenden Bodenverhältni sse langfristig aufgewertet. Die Vorgaben des Landesbodenschutzgesetzes und des Baugesetz- buches (sparsamer und schonender Umgang mit Grund u nd Boden, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenent- wicklung und Begrenzung der Bodenversiegelung) werd en mit der kleinflächigen Entwicklung und der Arrondierung an einen bestehen- den Siedlungsbereich weitgehend berücksichtigt. Der Boden im Plangebiet besitzt nur eine geringe Ve rsickerungsfä- higkeit. Eine Versickerung des anfallenden Regenwas sers auf den Baugrundstücken scheidet daher aus. 8.4.4 Wasser Unter dem Braunen Auenboden schwankt der Stand des Grundwas- sers stark zwischen 8 – 20 dm unter Flur, wahrscheinlich korrelierend mit dem Wasserstand der Werse und hiermit verbunden en Infiltra- tionswirkungen. Aufgrund der geringen bis mittleren Filterfunktion des aufliegenden Bodens ist hier von einer mittleren bi s hohen Empfind- Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 15 lichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeintr ägen auszuge- hen. Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster trägt d er von der Werse beeinflusste Bereich des Auenbodens mit einer Rate von <100 mm/a lediglich untergeordnet zur Grundwasserneubildung bei. Daten zum Grundwasserstand unter der Braunerde lieg en nicht vor, aufgrund der räumlichen Nähe zum Auenboden ist mit ähnlichen Ver- hältnissen zu rechnen. Die Schwankungsbreite des Gr undwasser- stands wird jedoch geringer sein, da mit zunehmende r Entfernung vom Wasserkörper die Infiltrationswirkung abnimmt. Insgesamt ist auch hier eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit des Grundwassers zu vermuten. Die Grundwasserneubildungsfunktion der Br aunerde steigt mit zunehmender Entfernung vom Wasserkörper der Wer se bis auf 200-300 mm/a, einer als hoch einzuordnenden Grundwa sserneubil- dungsrate. Das Plangebiet und der Untersuchungsraum liegen nic ht innerhalb eines Wasserschutzgebiets und nicht innerhalb des f ür die Wasser- versorgung wichtigen Münsterländer Kiessandzugs. Das Schutzgut Grundwasser ist aufgrund der kleinflächigen Versiege- lung lediglich gering betroffen. Bei ordnungsgemäße r Baustellenab- wicklung ist kein Eintrag von Schadstoffen in das c a. 0,8 - 2,0 m un- terhalb der Geländeoberfläche anstehende Grundwasse r zu erwar- ten. Während der Bautätigkeiten und anschließend du rch die Wohn- nutzung wird Frischwasser verbraucht. Unter der Ausgleichsfläche ist von einer Aufwertung der Grundwas- serverhältnisse auszugehen, da im Zuge der Nutzungs extensivierung bzw. -einstellung der Stoffeintrag (z.B. Düngemittel) vermindert wird. Durch den Untersuchungsraum, unmittelbar angrenzend an das Plan- gebiet, verläuft das Oberflächengewässer II. Ordnung „Werse“. Im Bereich des Untersuchungsraums (in etwa nach 2/3 ihres Laufs) ist die Werse ein mäßig tiefes, breites Fließgewäss er mit überwie- gend sandiger Sohle. Gewässertypologisch ist die We rse ein Nieder- ungsbach, die Gewässergüte beträgt II bis II-III, d ie Strukturgüte die- ses Abschnitts ist als merklich geschädigt bis über mäßig geschädigt anzugeben, eine Folge der Ausbaumaßnahmen der Verga ngenheit und der Nutzungsintensivierungen in der (ehemaligen) Aue. Der Aufstau Pleistermühle ca. 8 km flussabwärts wir kt sich noch im Untersuchungsraum in einer geringen Strömung und st illgewässe- rähnlichen Verhältnissen aus. Der Verlauf der Werse im Untersuchungsraum und insb esondere im Plangebiet ist erst durch die Ausbaumaßnahmen in de r 60/70er Jah- ren entstanden. Die Böschungen der Werse sind im Re gelprofil aus- gebaut, der Verlauf wurde soweit möglich begradigt, Flussschleifen wurden durchstoßen. Als Reliktstruktur des alten We rseverlaufs ist in der Landschaft noch die ehemalige Böschungskante im südlichen Untersuchungsraum erkennbar. Vor Regulierung des Werselaufs übernahmen die freie n Flächen im Untersuchungsraum in ihrer Funktion als Überschwemm ungsberei- che eine große Bedeutung für die Wasserrückhaltung. Mit den Aus- baumaßnahmen an der Werse verringerte sich der Rete ntionsraum auf das heute errechnete Überschwemmungsgebiet (s. nachrichtliche Übernahme im Bebauungsplan), so dass lediglich die unmittelbar an Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 16 der Werse gelegenen Flächen der Wasserrückhaltung d ienen. Die Talaue der Werse übernimmt insgesamt gemäß Umweltka taster eine besondere Funktion im Landschaftswasserhaushalt. Die Werse ist von dem Vorhaben nicht nachteilig bet roffen, da sie flä- chenmäßig nicht in Anspruch genommen und ihr Übersc hwem- mungsgebiet berücksichtigt wird. Mit der vorgesehen en Ausgleichs- fläche wird die Strukturvielfalt am Werseufer erhöh t und der Eintrag (Auswaschungen) von Nährstoffen aus der Grünlandnut zung wird langfristig verhindert. 8.4.5 Klima / Luft Die Werse als Wasserlauf und die angrenzenden landw irtschaftlichen Flächen übernehmen klimatisch positive Wirkungen al s Kaltluftentste- hungsgebiete, die Gehölzbestände und die landwirtsc haftlichen Flä- chen (in vegetationsbestandenem Zustand) sind gleic hzeitig Frisch- luftproduzenten. Aufgrund der vorherrschenden Windr ichtung um Süd-West wirkt sich dies insbesondere positiv auf d en Stadtteil An- gelmodde-Dorf aus. Die Lufthygiene im Untersuchungsraum ist geprägt vo n der Lage im Randbereich eines Siedlungsgebietes im Übergang zu landwirtschaft- lich genutzten Freiflächen. Es bestehen daher zwar Immissionsvorbe- lastungen durch siedlungstypische Verbrennungsproze sse wie z.B. Hausbrand und Produktionsvorgänge, diese sind jedoc h aufgrund der Randlage zu einem sehr gering belasteten Landschaft sraum und der hiermit verbundenen positiven Wirkungen als deutlic h gemindert an- zusehen. Während der Bautätigkeiten kann es zu einem vermehr ten Ausstoß von Schadstoffen kommen. Insgesamt sind jedoch aufg rund der Kleinflächigkeit der Versiegelungen keine nachteili gen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Jedoch werden auch d ie durch die Nutzungsextensivierung auf der Ausgleichsfläche kli matisch positiven Auswirkungen kaum wahrnehmbar sein. Die Nutzung erneuerbarer Energien wird mit den getroffenen Fest- setzungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen, eine Umsetzung bleibt jedoch dem Bauherrn überlassen 8.4.6 Orts- und Landschaftsbild Das Landschaftsbild im Untersuchungsraum ist gepräg t von den zwei gegensätzlichen Großstrukturen „Siedlungsbereich“ i m Osten und „Landwirtschaftlich genutzte Landschaft“ im Westen. Die Werse trennt diese Strukturen voneinander. Die Bewertung des Landschaftsbilds orientiert sich an den subjekti- ven Empfindungen des Menschen und seinen Anforderun gen an das Umfeld. Hierbei werden neben den visuell erfassbare n Landschaftse- lementen auch auditive und olfaktorische Eindrücke einbezogen. Aufgrund der hohen Strukturvielfalt im Untersuchung sraum von Was- serflächen, Gärten, Gehölzen, aber auch Verkehrswegen und Gebäu- den wird das Bedürfnis nach Information gut gestillt. Die im Untersuchungsraum vorliegenden Strukturen un terlagen im für die Ausbildung eines „Heimatgefühl“ relevanten Zeitraum von 2-3 Ge- nerationen einigen Veränderungen. Hierzu zählen die Begradigung Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 17 des Werselaufs, die Entwicklung der Wohngebiete in Angelmodde und Angelmodde-Dorf, der Bau der weitspannenden Gal litzinbrücke sowie die mit der Laufverlagerung der Werse einherg ehende Intensi- vierung der landwirtschaftlichen Nutzung. Positiv a uf das Heimatge- fühl wirken Einzelstrukturen, die diese Veränderung en unbeschadet überstanden haben (insbesondere die Naturdenkmale i m nördlichen Untersuchungsraum). Das Bedürfnis nach Heimat wird im Untersu- chungsraum somit lediglich partiell erfüllt. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Veränderungen im Untersu- chungsraum ist die Natürlichkeit (im Sinne der Kult urlandschaft) der Landschaft beeinträchtigt. Allerdings ist durch ver schiedene Maßnah- men der jüngeren Vergangenheit (Kopfweidenpflanzung en am Erdel- bach, Obstbaumalleepflanzung im südlichen Untersuch ungsraum, Pflanzungen im Uferbereich der Werse, Nutzungseinst ellungen in der alten Werseschleife) langfristig von einer gesteige rten Natürlichkeit auszugehen. Das Grünland im Plangebiet und die angrenzenden Woh ngebäude sind aufgrund der Gehölze im Uferbereich der Werse von den Wegen in der Landschaft in der „blattlosen“ Jahreszeit er kennbar. Zu dieser Jahreszeit fallen insbesondere die in der jüngeren Vergangenheit ent- standenen Gebäude südlich des Plangebiets in das Bl ickfeld. In der Vegetationszeit ist das Plangebiet nur noch von bes timmten Blick- punkten aus einsehbar. Der Kanuwanderer auf der Werse kann die geplante Nu tzung auf- grund der Böschungskanten der Werse nicht einsehen. Insgesamt zeigt das Landschaftsbild im Untersuchung sraum zwar deutliche anthropogene Beeinträchtigungen, die Wers e als „natürlich“ empfundenes Fließgewässer, das Fehlen von motorisie rtem Verkehr und von entsprechend ausgebauten Verkehrswegen sowi e die von Gehölzen strukturierten Ackerflächen vermitteln jed och ein anspre- chendes und bei weiterer Entwicklung wertvolles Landschaftsbild. Von dem geplanten Wohngebiet gehen in der Bauphase Beeinträchti- gungen des Landschaftsbilds aus (z.B. durch visuell weit wirkende Kräne). Nach Abschluss der Bauarbeiten und mittelfr istig nach Ent- wicklung der festgesetzten Pflanzmaßnahmen wird kei ne Beeinträch- tigung des Landschaftsbilds verbleiben, die über di e bereits beste- hende Beeinträchtigung durch die vorhandene Wohnbeb auung hin- ausgeht. Im unmittelbaren Uferbereich der Werse ist – auf kleinräumi- ger Ebene – mit der geplanten Nutzungsextensivierun g eine Aufwer- tung des Landschaftsbilds verbunden. 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Baudenkmale, auf die die Vorgaben des Denkmalschutz gesetzes anzuwenden wären, kommen im Plangebiet nicht vor. B odendenkma- le sind nach derzeitigem Kenntnisstand im Plangebie t ebenfalls nicht vorhanden. Mit der Entdeckung von Bodendenkmalen im Plangebiet ist jedoch zu rechnen. 8.4.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funk tion untereinan- der in Wechselwirkung. Dominierend wirkt die anthro pogene, land- Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 18 wirtschaftliche Nutzung im Untersuchungsraum. Hiera us resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt de r Pflanzen- und Tierwelt, aber auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt. Im Plangebiet kommen überwiegend Schutzgüter vor, d ie nicht in un- abdingbarer Abhängigkeit voneinander stehen (es wir d auf die Aus- führungen zu den einzelnen Schutzgütern verwiesen). 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umwelt- auswirkungen Mit der Planung sind keine erheblich nachteiligen U mweltauswirkun- gen verbunden. Beeinträchtigungen von Natur und Lan dschaft sind im Rahmen der Eingriffsregelung erfasst und bilanzi ert worden. Das ermittelte Ausgleichsdefizit wird mit geeigneten Ma ßnahmen (Grün- landextensivierung und Gehölzpflanzung) vollständig kompensiert. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) Eine nennenswerte Änderung der bestehenden Strukturen im Plange- biet ist nicht anzunehmen. Das Grünland würde voraussichtlich weiter in der derzeitigen Art bewirtschaftet werden. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Die grundlegende Frage nach anderweitigen Planungsm öglichkeiten ist bereits auf der Ebene der vorbereitenden Baulei tplanung (parallele Änderung des Flächennutzungsplanes) erörtert worden. Bezüglich räumlicher Alternativflächen ist im Ergeb nis festzuhalten, dass für die Inhalte des vorliegenden Bebauungsplan s unter Berück- sichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsber eiches keine sinnvollen anderweitigen Planungsmöglichkeiten bestehen. 8.7 Überwachung (Monitoring) Gem. § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehen den erheb- lichen Umweltauswirkungen von den Gemeinden zu über wachen. Hierin werden sie gem. § 4 (3) BauGB von den für de n Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. Die Überwachung d er Anlage der Ausgleichsmaßnahmen wird vom städtischen Amt für Gr ünflächen und Umweltschutz durchgeführt. 8.8 Zusammenfassung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 495 „Ang elmodde – Werse/Uferstraße“ soll im Plangebiet die Errichtung von 4 Wohn- gebäuden einschließlich Zufahrt planungsrechtlich e rmöglicht wer- den. Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung wer- den in Anlehnung an die angrenzende Bebauung getroffen. Die räumliche Ausdehnung des Wohngebiets wird von d er Über- schwemmungsgebietsgrenze der Werse begrenzt. Das Pl angebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet im Geltungsbereich des Land- schaftsplanes LP 1 „Werse”. Die voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkung en auf die im Umweltbericht beschriebenen und bewerteten Schutzgü ter sind wie folgt zusammenzufassen: Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 19 • Mensch Der Mensch ist vom Vorhaben nicht betroffen. Die bestehende Wohn- bebauung wird nicht beeinträchtigt, da Art und Maß der baulichen Nutzung den Inhalten des angrenzenden Bebauungsplan s entspre- chen. Der Erholungsraum westlich der Werse ist eben falls nicht be- einträchtigt. • Biotoptypen und Fauna Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landsch aftsplans LP 1 „Werse“, der in diesem Bereich die gesamte freie La ndschaft ein- schließlich des Werselaufs umfasst. Die Herausnahme einer ca. 3.900 qm großen Fläche aus dem Landschaftsschutz bz w. die Verle- gung der Landschaftsschutzgebietsgrenze für den Ber eich des Wohngebiets ist erforderlich, die Ausgleichsfläche bleibt im Land- schaftsschutz. Darüber hinaus nennen die Grünordnung und der Umwel tplan Ziele bzw. Maßnahmen für das Plangebiet (s. Pkt. 8.4.2). Der im Plangebiet überwiegend betroffene Biotoptyp (Grünland) ist einer mittleren ökologischen Wertigkeit zuzuordnen. Von einer nachhaltigen bzw. erheblichen Beeinträcht igung der Bio- toptypen und Fauna durch das geplante Vorhaben ist nicht auszuge- hen, Die Erstellung einer saldierenden Eingriffs- und Ausgleichsbilanz unter Verwendung des Münsteraner Bewertungsmodells ergab einen Ausgleichsüberschuss von 703 Biotopwertpunkten, wel ches aus den Maßnahmen auf der angrenzenden Ausgleichsfläche res ultiert (Ge- hölzpflanzung, Grünlandextensivierung). Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. • Boden Mit der Entwicklung des Wohngebiets ist eine Entnah me, Umlage- rung und Versiegelung eines braunen Auenbodens unte r Grünland mit einhergehendem Verlust als Lebensraum und Leben sgrundlage für Organismen der Fauna und Flora verbunden. Der A uenboden ist aufgrund der Grundwasserbeeinflussung als schutzwür dig einzustu- fen. Unter der geplanten Ausgleichsfläche werden di e bestehenden Bodenverhältnisse langfristig aufgewertet. Die Vorgaben des Landesbodenschutzgesetzes und des Baugesetz- buches (sparsamer und schonender Umgang mit Grund u nd Boden, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenent- wicklung und Begrenzung der Bodenversiegelung) werd en mit der kleinflächigen Entwicklung und der Arrondierung an einen bestehen- den Siedlungsbereich weitgehend berücksichtigt. • Grundwasser Das Schutzgut Grundwasser ist aufgrund der kleinflächigen Versiege- lung lediglich gering betroffen. Bei ordnungsgemäße r Baustellenab- wicklung ist kein Eintrag von Schadstoffen in das c a. 0,8 - 2,0 m un- terhalb der Geländeoberfläche anstehende Grundwasse r zu erwar- ten. Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 20 • Oberflächengewässer Die Werse ist von dem Vorhaben nicht nachteilig bet roffen, da sie flä- chenmäßig nicht in Anspruch genommen und ihr Übersc hwem- mungsgebiet berücksichtigt wird. Mit der vorgesehen en Ausgleichs- fläche wird die Strukturvielfalt am Werseufer erhöh t und der Eintrag (Auswaschungen) von Nährstoffen aus der Grünlandnut zung wird langfristig verhindert. • Klima und Lufthygiene Aufgrund der Kleinflächigkeit der Versiegelungen si nd keine nachteili- gen Auswirkungen auf dieses Schutzgut zu erwarten. Auch die durch die Nutzungsextensivierung auf der Ausgleichsfläche klimatisch posi- tiven Auswirkungen werden kaum wahrnehmbar sein. • Orts- und Landschaftsbild Von dem geplanten Wohngebiet gehen in der Bauphase Beeinträchti- gungen des Landschaftsbilds aus. Nach Abschluss der Bauarbeiten und mittelfristig nach Entwicklung der festgesetzte n Pflanzmaßnah- men wird keine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds verbleiben, die über die bereits bestehende Beeinträchtigung durch die vorhandene Wohnbebauung hinausgeht. Im unmittelbaren Uferberei ch der Werse ist – auf kleinräumiger Ebene – mit der geplanten N utzungsextensi- vierung eine Aufwertung des Landschaftsbilds verbunden. • Kulturgüter und sonstige Sachgüter Kulturgüter und sonstige Sachgüter kommen im Plange biet nicht vor bzw. sind von dem Vorhaben nicht beeinträchtigt. • Planungsalternativen und Monitoring Bei Nichtdurchführung der Planung würden sich die N utzungsverhält- nisse im Plangebiet voraussichtlich nicht wesentlic h ändern. Alterna- tive Planungsmöglichkeiten liegen nicht vor. Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltausw irkungen beziehen sich auf die Überprüfung der Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. 9. Gesamtabwägung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 495 sol len auf Wunsch der Grundstückseigentümerin vier weitere Einfamilie nhäuser hinter der bestehenden Bebauung Uferstraße planungsrechtli ch ermöglicht werden. Diese Abrundung der städtebaulichen Situati on ist vorrangig mit den Belangen des Landschafts- und des Hochwasse rschutzes abzuwägen. Bereits in der Fortschreibung des Flächennutzungspl anes wurde die Ergänzung der Wohnbaufläche geprüft mit dem Ergebni s, dass keine unüberwindbar erscheinenden entgegenstehenden Belan ge gegen die Darstellung einer abrundenden Wohnbaufläche ste hen, so dass den privaten wirtschaftlichen Interessen, die ebenf alls in die Abwä- gung einzubringen sind, mit der Aufstellung des Beb auungsplanes gefolgt werden kann. Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 21 In die Abwägung ebenfalls einzustellen sind die Bel ange der benach- barten Anlieger. Unzumutbare private Belange sind n icht betroffen. Die neue Bebauung der vier Grundstücke fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung auch mit den entsprechenden G rundstücks- größen in die vorhandene Bebauung ein. Auch die Belange nicht nur der Grundstückseigentüme rin und Anlie- ger, sondern auch der Bürger, die hier ein Einfamil ienhaus errichten wollen, werden in die Abwägung eingestellt. Für den Bereich des Wohngebiets wird die Rücknahme des Land- schaftsschutzgebietes erforderlich. Da mit der gepl anten Wohnbe- bauung eine abschließende Arrondierung erfolgt, wei tergehende Entwicklungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden und im Bebau- ungsplan Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklu ng des an- grenzenden Landschaftsraumes der Werse festgesetzt sind, ist die Rücknahme in der Abwägung mit der Bereitstellung vo n vier Bau- grundstücken vertretbar. Die Belange des Landschaft sschutzes, ins- besondere des Landschaftsbilds, werden in der Planu ng insofern berücksichtigt, indem Art und Maß der baulichen Nut zung sich in die vorhandene Struktur einfügen und diese im optischen Bild noch hinter der bereits heute in dem Werse-Bereich hereinragend en Bebauungs- rand zurückbleiben. Zudem werden mit der Neubebauun g einherge- hende Veränderungen des Landschaftsbildes durch den festgesetz- ten anzupflanzenden Gehölzstreifen vermieden. Die Festsetzung eines Wohngebiets widerspricht den Inhalten der Grünordnung Münster und des Umweltplans. Aufgrund d er Parzellen- unschärfe dieser Planwerke, der Randlage des Plange biets, der Ent- wicklung von lediglich vier Grundstücken und der Au sweisung des Werse-zugewandten Teilbereichs als Ausgleichsfläche ist das Vorha- ben jedoch insgesamt mit den Vorgaben der Planwerke vereinbar. Das Überschwemmungsgebiet der Werse (HQ 100) wird b eachtet, das Wohngebiet liegt außerhalb des Überschwemmungsg ebietes. Der Hochwasserschutz wird insofern berücksichtigt, indem durch ent- sprechende Festsetzungen im Überschwemmungsgebiet h ochwas- serabflusshemmenden Maßnahmen ausgeschlossen werden. Bezüglich der im Rahmen der Umweltprüfung zu prüfen den Schutz- güter verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen. Alternative Standorte mit vergleichsweise städtebau lichen Vorausset- zungen (geringfügige Abrundung eines Siedlungsberei chs) werden auf der Grundlage des Gebietsentwicklungsplans im R aum Angel- modde nicht angeboten. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en Der Bebauungsplanbereich befindet sich in der Hand einer Grund- stückseigentümerin. Weitere Regelungen zur Durchfüh rung, Aus- gleichsmaßnahmen u.ä. werden im Rahmen eines städte baulichen Vertrages mit der Eigentümerin getroffen. Begründung B -Plan Nr. 495 Angelmodde–Werse/Uferstraße Stadt Münster 22 Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ a ls Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 495: Angelmodde – W erse / Ufer- straße Münster, Dr. Tillmann Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Bebauungsplan Nr. 495 (amtlicher Umring) amtlich
- Uferstraße 8
- Gallitzinstraße
- Twenhövenweg
- Kreuzbach
- Tiergarten
- Werse
- Werseaue
Bebauungsplan Nr. 495
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Angelmodde - Werse / Uferstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1027/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 12.12.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37