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AN/1581/2017

Politischer Veränderungsnachweis von CDU, Grünen, FDP und GUT - Verwendung der Mittel aus Sonderauskehrung und Umlagereduzierung des LVR 2017

SPD Anfrage nach § 4 02.11.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2017, TOP 3.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3672 Zeichen

An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57 
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.11.2017 
 
AN/1581/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 07.11.2017 
 
Politischer Veränderungsnachweis von CDU, Grünen, FDP und GUT 
Verwendung der Mittel aus Sonderauskehrung und Umlagereduzierung des LVR 2017 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
im Rahmen der Haushaltsberatungen haben CDU, Grüne, FDP und die Ratsgrup-
pe GUT gemeinsam diverse politische Veränderungsnachweise zum Haushalt 
2018 eingebracht, die u.a. durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Hö-
he von rund 17,5 Mio Euro aus Mitteln einer Sonderauskehrung des Landschafts-
verbands Rheinland an die Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2017 gedeckt wer-
den sollen. Dieses Verfahren ist aus Sicht der SPD-Fraktion nicht nur unüblich 
und unter formalen Gesichtspunkten fragwürdig, sondern widerspricht auch dem 
Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016/2017 aus Juni 
2016. Dort heißt es:“[…] Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grund-
sätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind 
– sofern sie nicht zur Deckung von Mehrausgaben nach § 83 GO dienen – zur 
Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenab-
bau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden. […]“. 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Stadtverwaltung um Beantwortung folgen-
der Fragen: 
 
1. Ist die Deckung eines politischen Veränderungsnachweises mittels einer 
überplanmäßigen Mittelbereitstellung nach Maßgabe des § 83 Gemeinde-
ordnung NRW aus Verbesserungen im laufenden Haushaltsjahr für das 
kommende Haushaltsjahr aus Sicht der Stadtkämmerin formal zulässig?

- 2 - 
 
Falls ja, sind die Voraussetzungen – insbesondere im Hinblick auf das Er-
fordernis der Unabweisbarkeit nach § 83 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeord-
nung NRW – vorliegend erfüllt?  
2. Der Veränderungsnachweis von CDU, Grüne, FDP und GUT enthält nicht 
nur Einmalzahlungen für das Haushaltsjahr 2018, sondern auch Dauerfi-
nanzierungen von Projekten und Maßnahmen über die Fortschreibung in 
der mittelfristigen Finanzplanung. Diese können naturgemäß nicht durch 
die einmalige Sonderauskehrung des LVR dauerhaft gedeckt werden. Wie 
bewertet die Stadtkämmerin dieses Vorgehen unter haushalterischen Ge-
sichtspunkten? Wird die Stadtverwaltung die betroffenen Maßnahmen und 
Projekte durch eigene Deckungsvorschläge, z.B. mittels Umschichtungen 
oder Inanspruchnahme der Rücklage, in den folgenden Haushaltsjahren 
fortschreiben? 
3. Widerspricht die Verwendung der Mittel aus der Sonderauskehrung des 
Landschaftsverbands Rheinland an die Stadt Köln für das Haushaltsjahr 
2017 dem Ratsbeschluss vom 30.06.2016 Haushaltssatzung und Haus-
haltsplan der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2016/2017 einschl. mittel-
fristiger Finanzplanung bis 2020 (2221/2016; Beschlusstenor zu Ziffer 1)? 
Wie bewertet die Stadtkämmerin dieses Vorgehen im Hinblick auf die 
Haushaltsgrundsätze? 
4. Die Aufwendungen werden nicht mehr im Haushaltsjahr 2017 entstehen, 
sondern im Haushaltsjahr 2018 zu Mehraufwendungen führen. Welche 
Auswirkungen hat das auf die Ergebnisse für die Jahre 2017 und 2018? 
Ergeben sich hierdurch Folgekosten oder sonstige negative Auswirkungen 
für den städtischen Haushalt? Falls ja, welche bzw. in welcher Höhe?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

07.11.2017 Rat
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1581/2017
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
02.11.2017
Erstellt
02.11.2017 11:37