AN/1581/2017
Politischer Veränderungsnachweis von CDU, Grünen, FDP und GUT - Verwendung der Mittel aus Sonderauskehrung und Umlagereduzierung des LVR 2017
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SPD Anfrage nach § 4
3672 Zeichen
An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.11.2017 AN/1581/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 07.11.2017 Politischer Veränderungsnachweis von CDU, Grünen, FDP und GUT Verwendung der Mittel aus Sonderauskehrung und Umlagereduzierung des LVR 2017 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, im Rahmen der Haushaltsberatungen haben CDU, Grüne, FDP und die Ratsgrup- pe GUT gemeinsam diverse politische Veränderungsnachweise zum Haushalt 2018 eingebracht, die u.a. durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Hö- he von rund 17,5 Mio Euro aus Mitteln einer Sonderauskehrung des Landschafts- verbands Rheinland an die Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2017 gedeckt wer- den sollen. Dieses Verfahren ist aus Sicht der SPD-Fraktion nicht nur unüblich und unter formalen Gesichtspunkten fragwürdig, sondern widerspricht auch dem Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016/2017 aus Juni 2016. Dort heißt es:“[…] Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grund- sätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehrausgaben nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenab- bau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden. […]“. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Stadtverwaltung um Beantwortung folgen- der Fragen: 1. Ist die Deckung eines politischen Veränderungsnachweises mittels einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung nach Maßgabe des § 83 Gemeinde- ordnung NRW aus Verbesserungen im laufenden Haushaltsjahr für das kommende Haushaltsjahr aus Sicht der Stadtkämmerin formal zulässig? - 2 - Falls ja, sind die Voraussetzungen – insbesondere im Hinblick auf das Er- fordernis der Unabweisbarkeit nach § 83 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeord- nung NRW – vorliegend erfüllt? 2. Der Veränderungsnachweis von CDU, Grüne, FDP und GUT enthält nicht nur Einmalzahlungen für das Haushaltsjahr 2018, sondern auch Dauerfi- nanzierungen von Projekten und Maßnahmen über die Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung. Diese können naturgemäß nicht durch die einmalige Sonderauskehrung des LVR dauerhaft gedeckt werden. Wie bewertet die Stadtkämmerin dieses Vorgehen unter haushalterischen Ge- sichtspunkten? Wird die Stadtverwaltung die betroffenen Maßnahmen und Projekte durch eigene Deckungsvorschläge, z.B. mittels Umschichtungen oder Inanspruchnahme der Rücklage, in den folgenden Haushaltsjahren fortschreiben? 3. Widerspricht die Verwendung der Mittel aus der Sonderauskehrung des Landschaftsverbands Rheinland an die Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2017 dem Ratsbeschluss vom 30.06.2016 Haushaltssatzung und Haus- haltsplan der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2016/2017 einschl. mittel- fristiger Finanzplanung bis 2020 (2221/2016; Beschlusstenor zu Ziffer 1)? Wie bewertet die Stadtkämmerin dieses Vorgehen im Hinblick auf die Haushaltsgrundsätze? 4. Die Aufwendungen werden nicht mehr im Haushaltsjahr 2017 entstehen, sondern im Haushaltsjahr 2018 zu Mehraufwendungen führen. Welche Auswirkungen hat das auf die Ergebnisse für die Jahre 2017 und 2018? Ergeben sich hierdurch Folgekosten oder sonstige negative Auswirkungen für den städtischen Haushalt? Falls ja, welche bzw. in welcher Höhe? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1581/2017
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 02.11.2017
- Erstellt
- 02.11.2017 11:37