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V/0225/2012

Für hindernisfreien Radverkehr - Prüfung von Umlaufsperren und Sperrpfosten im Stadtgebiet, Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung

Vorlagen 14.03.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 14.06.2012, TOP 2.2

Anlage 2 Beispiele

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Anlage 1 Übersichtskarte

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Berichtsvorlage

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Anlage 2 Beispiele

1559 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0225/2012 
 
 
Prüfung von Umlaufsperren und Sperrpfosten im Stadtgebiet 
 
Vorher - Nachher - Dokumentation (Beispiele) 
 
Standort Nr. 0164: Sebastiankirchweg, südlich des Parkplatzes 
 
  
Sperrpfosten mit Bodenmarkierung sichern 
 
Standort Nr. 0026: Mauritzsteinpfad 
 
  
Sperrpfosten entfernen 
 
Standort Nr. 0115: Zumsandestraße, Weg zur Schaumburgstraße (hintere Reihe) 
 
  
Pfostenabstände vergrößern

Standort Nr. 0116: Schaumburgstraße, Weg zur Zumsandestraße 
 
  
linker Sperrpfosten entfernen und Leuchte versetzen 
 
Standort Nr. U 192: Schleusenweg, Nähe Hs. Nr. 9 
 
 
keine weiteren Maßnahmen erforderlich 
 
Standort Nr. U 007: Roxeler Straße, auf Höhe der Einmündung A.-Schweitzer-Straße 
 
  
Umlaufsperre mit Sperrpfosten ersetzen

Standort Nr. U 018: Friesenring, Verbindungsweg zur Finkenstraße 
 
  
Umlaufsperre umbauen (Aufstellfläche schaffen, Abst and zwischen den Umlaufschranken auf 
1,50 m vergrößern) 
 
Standort Nr. U 118: Am Dornbusch, gegenüber Hs. Nr. 10 
 
noch nicht umgesetzt 
Umlaufsperre um ca. 3,00 m in den Weg versetzen, Mi ttelholm ergänzen, Schrankenabstand ver- 
größern 
 
Standort Nr. U 195: Ludwig-Wolker-Straße, östlich Hs. Nr. 5 
 
noch nicht umgesetzt 
Umlaufsperre umbauen (Schrankenabstand vergrößern, Rot-Weiß-Markierung ergänzen)

Standort Nr. U 193: Neuer Heidkamp, Weg zur Westhoffstraße 
 
noch nicht umgesetzt 
Umlaufsperre und Verkehrszeichen "keine Mofas" entfernen 
 
Standort Nr. U 188: Neisemeyerweg, zw. Nr. 26 und 28 
 
noch nicht umgesetzt 
Umlaufsperre entfernen

Anlage 1 Übersichtskarte

771 Zeichen

2
Legende:
@ _Umlaufsperren

@ Sperrpfosten

Untersuchungsgebiet
Sperrpfosten

Kinderhaus“

STADT

Gievenbeck

‚Amt für Stadtentwicklung
I) Stadtplanung
Verkehrsplanung

Anlage

BE satt. ne._]ı (2)

Reg. Nr.

Datum Name

Unfallprävention -
Sperrpfosten / Umlaufsperren

;earbeitet |März 2012 Schenk
‚ezeichnet| März 2012 |Schenk
laßstab_ | 1: -

Übersichtskarte

Plotdatum 14.03.2012

Anlage 1 zur Vorlage V/0225/2012

Legende: N
@ Umlaufsperren N

@ Sperrpfosten

Untersuchungsgebiet
Sperrpfosten

KREIS. WAR

‚Anlage
STADT R Bas
Reg. Nr.
Amt für _W/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum Name
Fr f arbeitet |März 2012 |Schenk
Unfallprävention jezeichnet| März 2012 |Schenk
Sperrpfosten / Umlaufsperren laßstab |1:-

Übersichtskarte

Plotdatum 14.03.2012

Berichtsvorlage

7759 Zeichen

V/0225/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Für hindernisfreien Radverkehr - Prüfung von Umlaufsperren und Sperrpfosten im Stadtgebiet, 
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
1. Anlass 
Seit ca. fünf Jahren werden im gesamten Stadtgebiet Umlaufsperren und Sperrpfosten auf Ra d-
wegen und Radwegeverbindungen untersucht. Inzwischen wurden ca. 450 Standorte geprüft und 
mehr als ein Drittel umgesetzt.  
Grundlage für diese über einen längeren Zeitraum angelegte Revision ist, ist der Antrag der 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 08.06.2006 "Für hindernisfreien Radverkehr - Um-
laufsperren zurückzubauen". Daraufhin hat die Verwaltung mit  der Vorlage V/0791/2006 vorg e-
schlagen, den Bestand an Umlaufsperren im Stadtgebiet insgesamt einer Prüfung zu unterzi e-
hen. Die Vorlage wurde vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wir t-
schaft einstimmig beschlossen und das Projekt "P rüfung von U mlaufsperren in den einzelnen 
Stadtbezirken" in das Arbeitsprogramm der Verkehrsplanung aufg enommen. Dieser Bericht ist 
somit als fortgeschrittener Zwischenbericht zu verstehen. 
 
Die Auswertung der Radverkehrsunfälle hat gezeigt, dass immer wie der Radfahrer verunfallen, 
weil Pfosten im Zuge von Radwegen stehen bzw. schlecht gekennzeichnet sind. Daher hat die 
Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen am 29.02.2008 beschlossen, d ass im Rahmen der Unfallpr ä-
vention die Pfostenstandorte im gesamten Stadtgebiet zu prüfen sind.  
 
 
2. Rechtliche Grundlagen 
Wesentliche Grundlagen sind die Vorgaben der Empfehlungen für Fußgänge rverkehrsanlagen 
(EFA von 2002): 
 Abstand zwischen den Schranken:   ≥ 1,50 m 
 Einfahrbreite (von Wegbreite abhängig):  1,15 m - 1,50 m 
 Aufstellfläche bei querenden Straßen:  3,00 m 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0225/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.04.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0225/2012 
 
Werden diese Maße zugrunde gelegt, ist das Durchfahren mit einem Rollstuhl oder auch Fah r-
radanhänger ohne umständliches Rangieren möglich. Insbesondere bei Dunkelheit müssen die 
Umlaufsperren gut und deutlich sichtbar sein, um Unfällen vorzubeugen.  
 
Der Abstand zwischen zwei Sperrpfosten sollte im Regelfall 1,50  m, jedoch mindestens 1,20 m, 
betragen, damit die Kriterien des barrierefreien Bauens erfüllt sind.  
 
 
3. Maßnahmen 
Das Passieren der Umlaufsperren soll durch verschiedene Maßnahmen verbessert werden: 
 Grundsätzlich sollen sie entfernt werden, wenn die Verkehrssituation eigenständiges und 
sicheres Verhalten ermöglicht. Soll nur ein widerrechtliches Befahren mit Kraftfahrzeugen 
ausgeschlossen werden, so sollen Sperrpfosten eingebaut werden. 
 Umlaufsperren, die nicht die Anforderungen für ein barrierefreies Passieren erfüllen, müs-
sen entsprechend umgebaut werden. 
 Vorhandene graue Umlaufsperren müssen mit einer rot -weißen Klebefolie in Sicht - und 
Bodenhöhe besser kenntlich gemacht werden. 
 Vorhandene Umlaufsperren erhalten, sofern noch nicht vorhanden, einen zweiten hor i-
zontalen Holm, um zu verhindern, dass Kleinkinder darunter durchlaufen können. Gleic h-
zeitig wird dadurch die Erkennbarkeit verbessert. 
 Es wird geprüft, welche Umlaufsperren zurückgesetzt werden sollen. Durch ein Zurüc k-
setzen der Umlaufsperren von der Fahrbahn um ca. 3 m entstehen Aufstellflächen, die ein 
Queren oder Einfahren in die Straße in Abhängigkeit von der Verkehrssituation a ußerhalb 
der Umlaufsperre ermöglichen. 
 
Die Unfallgefahren von Sperrpfosten sollen durch verschiedene Maßnahmen minimiert werden: 
 Grundsätzlich sollen sie entfernt werden. Da wo ein widerrechtliches Befahren mit Kraf t-
fahrzeugen ausgeschlossen werden muss, müssen sie bestehen bleiben. 
 Sperrpfosten, die auf Radwegen bzw. gemeinsamen Geh - und Radwegen stehen, sollen 
mit einer Bodenmarkierung gesichert werden. 
 Die Abstände zwischen den Sperrpfosten sollen an die gesetzlichen Vorgaben ang epasst 
werden. 
 Es sollte möglichst immer ein Sp errpfosten in der Mitte des Weges aufgestellt werden, 
damit zwei entgegenkommende Radfahrer gefahrlos aneinander vorbeifahren können.  
 Vorhandene graue Sperrpfosten müssen mit rot -weißer Klebefolie in Sichthöhe geken n-
zeichnet werden. 
 
Mit diesen Maßnahmen können einerseits unnötige Hindernisse abgebaut werden. Andererseits 
ergeben sich Verbesserungen an den Umlaufschranken und Sperrpfosten selbst. Sowohl Ra d-
fahrer ohne und mit Anhänger, Rollstuhlfahrer, Sehbeeinträchtigte und Fußgänger profitieren von 
den vorgeschlagenen Verbesserungen. 
 
 
4. Prüfung und Umsetzung 
Umlaufsperren 
In den vergangenen fünf Jahren wurden von der Verkehrsplanung 174 Standorte von Umlau f-
sperren im gesamten Stadtgebiet (s. Übersichtskarte) untersucht. Ein Großteil der Standorte 
wurde innerhalb der Verkehrsplanung in einem Brainstorming zusammengetragen. Die unte r-
suchten Standorte verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Stadtbezirke: 
 41 im Stadtbezirk Mitte 
 13 im Stadtbezirk Nord 
 29 im Stadtbezirk Ost 
 13 im Stadtbezirk Südost 
 47 im Stadtbezirk Hiltrup 
 31 im Stadtbezirk West.

3 
V/0225/2012 
 
Von den 174 abgestimmten Standorten können 74 entfallen, 20 werden durch Pfosten ersetzt, 64 
müssen umgebaut werden und 16 können stehen bleiben.  
Die zwischen den Fachämtern und der Polizei abgestimmten Maßnahmen werden sukzessive im 
Rahmen der Unterhaltungsarbeiten vom Tiefbauamt sowie vom Amt für Grünflächen und U m-
weltschutz umgesetzt.  
 
Sperrpfosten 
Die Standorte von Sperrpfosten (s. Übersichtskarte) werden stadtbezirks - bzw. straßenweise 
geprüft. Hierbei wurde sich zunächst auf den Promenadenring und die Stadtbereiche Mauritz, 
Geist, Josef, Düesberg, Berg Fidel, Hiltrup-Mitte sowie Hiltrup-West konzentriert. Es wurden aber 
auch einzelne Standorte in anderen Bereichen untersucht.  
Von den 277 geprüften Standort en können 127 entfallen und an 56 Standorten müssen die 
Sperrpfosten zur besseren Erkennbarkeit mit Bodenmarkierung gesichert werden. An 26 Stan d-
orten müssen versch. Umbauarbeiten wie bspw. Vergrößerung des Pfostenabstandes, Verlegung 
des Standortes etc. v orgenommen werden. 64 Pfostenstandorte bleiben unverändert und bei 4 
Standorten müssen andere Maßnahmen wie bspw. die Optimierung der Beschilderung vorg e-
nommen werden. 
Im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten vom Tiefbauamt sowie vom Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz werden die getroffenen Festlegungen zu den einzelnen Standorten schrittweise 
umgesetzt.  
 
 
5. Weiteres Vorgehen 
Das bisherige Ergebnis zeigt, dass es sinnvoll war zu beginnen, die Umlaufsperren und Sper r-
pfosten im g esamten Stadtgebiet einer Prüfu ng zu unterziehen. Denn nicht jede Umlaufsperre 
bzw. jeder Sperrpfosten ist zwingend erforderlich, fast jede zweite Umlaufsperre bzw. Sperrpfo s-
ten kann ersatzlos entfallen. Daher wird die Verwaltung die Maßnahme weiterhin verfolgen.  
Eine konkrete Unterstü tzung bei der Lokalisierung der Umlaufsperren und Sperrpfosten seitens 
der Bezirksvertretungen in Form von Hinweisen wäre hierbei dienlich. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 Übersichtskarte zu den untersuchten Standorten 
 Vorher - Nachher - Dokumentation (Beispiele)

Beratungsverlauf (7)

22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 2.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 2.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Zumsandestraße
  • Schaumburgstraße
  • Roxeler Straße
  • Finkenstraße
  • Ludwig-Wolker-Straße
  • Westhoffstraße
  • Sebastiankirchweg
  • Mauritzsteinpfad
  • Schleusenweg
  • Friesenring
  • Neuer Heidkamp
  • Neisemeyerweg
  • Am Dornbusch
  • Kinderhaus
  • Düesberg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0225/2012
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37