V/0225/2012
Für hindernisfreien Radverkehr - Prüfung von Umlaufsperren und Sperrpfosten im Stadtgebiet, Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung
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Anlage 2 Beispiele
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Anlage 2 zur Vorlage V/0225/2012 Prüfung von Umlaufsperren und Sperrpfosten im Stadtgebiet Vorher - Nachher - Dokumentation (Beispiele) Standort Nr. 0164: Sebastiankirchweg, südlich des Parkplatzes Sperrpfosten mit Bodenmarkierung sichern Standort Nr. 0026: Mauritzsteinpfad Sperrpfosten entfernen Standort Nr. 0115: Zumsandestraße, Weg zur Schaumburgstraße (hintere Reihe) Pfostenabstände vergrößern Standort Nr. 0116: Schaumburgstraße, Weg zur Zumsandestraße linker Sperrpfosten entfernen und Leuchte versetzen Standort Nr. U 192: Schleusenweg, Nähe Hs. Nr. 9 keine weiteren Maßnahmen erforderlich Standort Nr. U 007: Roxeler Straße, auf Höhe der Einmündung A.-Schweitzer-Straße Umlaufsperre mit Sperrpfosten ersetzen Standort Nr. U 018: Friesenring, Verbindungsweg zur Finkenstraße Umlaufsperre umbauen (Aufstellfläche schaffen, Abst and zwischen den Umlaufschranken auf 1,50 m vergrößern) Standort Nr. U 118: Am Dornbusch, gegenüber Hs. Nr. 10 noch nicht umgesetzt Umlaufsperre um ca. 3,00 m in den Weg versetzen, Mi ttelholm ergänzen, Schrankenabstand ver- größern Standort Nr. U 195: Ludwig-Wolker-Straße, östlich Hs. Nr. 5 noch nicht umgesetzt Umlaufsperre umbauen (Schrankenabstand vergrößern, Rot-Weiß-Markierung ergänzen) Standort Nr. U 193: Neuer Heidkamp, Weg zur Westhoffstraße noch nicht umgesetzt Umlaufsperre und Verkehrszeichen "keine Mofas" entfernen Standort Nr. U 188: Neisemeyerweg, zw. Nr. 26 und 28 noch nicht umgesetzt Umlaufsperre entfernen
Anlage 1 Übersichtskarte
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2 Legende: @ _Umlaufsperren @ Sperrpfosten Untersuchungsgebiet Sperrpfosten Kinderhaus“ STADT Gievenbeck ‚Amt für Stadtentwicklung I) Stadtplanung Verkehrsplanung Anlage BE satt. ne._]ı (2) Reg. Nr. Datum Name Unfallprävention - Sperrpfosten / Umlaufsperren ;earbeitet |März 2012 Schenk ‚ezeichnet| März 2012 |Schenk laßstab_ | 1: - Übersichtskarte Plotdatum 14.03.2012 Anlage 1 zur Vorlage V/0225/2012 Legende: N @ Umlaufsperren N @ Sperrpfosten Untersuchungsgebiet Sperrpfosten KREIS. WAR ‚Anlage STADT R Bas Reg. Nr. Amt für _W/ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Datum Name Fr f arbeitet |März 2012 |Schenk Unfallprävention jezeichnet| März 2012 |Schenk Sperrpfosten / Umlaufsperren laßstab |1:- Übersichtskarte Plotdatum 14.03.2012
Berichtsvorlage
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V/0225/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Für hindernisfreien Radverkehr - Prüfung von Umlaufsperren und Sperrpfosten im Stadtgebiet, Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung Beratungsfolge 22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: 1. Anlass Seit ca. fünf Jahren werden im gesamten Stadtgebiet Umlaufsperren und Sperrpfosten auf Ra d- wegen und Radwegeverbindungen untersucht. Inzwischen wurden ca. 450 Standorte geprüft und mehr als ein Drittel umgesetzt. Grundlage für diese über einen längeren Zeitraum angelegte Revision ist, ist der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 08.06.2006 "Für hindernisfreien Radverkehr - Um- laufsperren zurückzubauen". Daraufhin hat die Verwaltung mit der Vorlage V/0791/2006 vorg e- schlagen, den Bestand an Umlaufsperren im Stadtgebiet insgesamt einer Prüfung zu unterzi e- hen. Die Vorlage wurde vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wir t- schaft einstimmig beschlossen und das Projekt "P rüfung von U mlaufsperren in den einzelnen Stadtbezirken" in das Arbeitsprogramm der Verkehrsplanung aufg enommen. Dieser Bericht ist somit als fortgeschrittener Zwischenbericht zu verstehen. Die Auswertung der Radverkehrsunfälle hat gezeigt, dass immer wie der Radfahrer verunfallen, weil Pfosten im Zuge von Radwegen stehen bzw. schlecht gekennzeichnet sind. Daher hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen am 29.02.2008 beschlossen, d ass im Rahmen der Unfallpr ä- vention die Pfostenstandorte im gesamten Stadtgebiet zu prüfen sind. 2. Rechtliche Grundlagen Wesentliche Grundlagen sind die Vorgaben der Empfehlungen für Fußgänge rverkehrsanlagen (EFA von 2002): Abstand zwischen den Schranken: ≥ 1,50 m Einfahrbreite (von Wegbreite abhängig): 1,15 m - 1,50 m Aufstellfläche bei querenden Straßen: 3,00 m Vorlagen-Nr.: V/0225/2012 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 18.04.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0225/2012 Werden diese Maße zugrunde gelegt, ist das Durchfahren mit einem Rollstuhl oder auch Fah r- radanhänger ohne umständliches Rangieren möglich. Insbesondere bei Dunkelheit müssen die Umlaufsperren gut und deutlich sichtbar sein, um Unfällen vorzubeugen. Der Abstand zwischen zwei Sperrpfosten sollte im Regelfall 1,50 m, jedoch mindestens 1,20 m, betragen, damit die Kriterien des barrierefreien Bauens erfüllt sind. 3. Maßnahmen Das Passieren der Umlaufsperren soll durch verschiedene Maßnahmen verbessert werden: Grundsätzlich sollen sie entfernt werden, wenn die Verkehrssituation eigenständiges und sicheres Verhalten ermöglicht. Soll nur ein widerrechtliches Befahren mit Kraftfahrzeugen ausgeschlossen werden, so sollen Sperrpfosten eingebaut werden. Umlaufsperren, die nicht die Anforderungen für ein barrierefreies Passieren erfüllen, müs- sen entsprechend umgebaut werden. Vorhandene graue Umlaufsperren müssen mit einer rot -weißen Klebefolie in Sicht - und Bodenhöhe besser kenntlich gemacht werden. Vorhandene Umlaufsperren erhalten, sofern noch nicht vorhanden, einen zweiten hor i- zontalen Holm, um zu verhindern, dass Kleinkinder darunter durchlaufen können. Gleic h- zeitig wird dadurch die Erkennbarkeit verbessert. Es wird geprüft, welche Umlaufsperren zurückgesetzt werden sollen. Durch ein Zurüc k- setzen der Umlaufsperren von der Fahrbahn um ca. 3 m entstehen Aufstellflächen, die ein Queren oder Einfahren in die Straße in Abhängigkeit von der Verkehrssituation a ußerhalb der Umlaufsperre ermöglichen. Die Unfallgefahren von Sperrpfosten sollen durch verschiedene Maßnahmen minimiert werden: Grundsätzlich sollen sie entfernt werden. Da wo ein widerrechtliches Befahren mit Kraf t- fahrzeugen ausgeschlossen werden muss, müssen sie bestehen bleiben. Sperrpfosten, die auf Radwegen bzw. gemeinsamen Geh - und Radwegen stehen, sollen mit einer Bodenmarkierung gesichert werden. Die Abstände zwischen den Sperrpfosten sollen an die gesetzlichen Vorgaben ang epasst werden. Es sollte möglichst immer ein Sp errpfosten in der Mitte des Weges aufgestellt werden, damit zwei entgegenkommende Radfahrer gefahrlos aneinander vorbeifahren können. Vorhandene graue Sperrpfosten müssen mit rot -weißer Klebefolie in Sichthöhe geken n- zeichnet werden. Mit diesen Maßnahmen können einerseits unnötige Hindernisse abgebaut werden. Andererseits ergeben sich Verbesserungen an den Umlaufschranken und Sperrpfosten selbst. Sowohl Ra d- fahrer ohne und mit Anhänger, Rollstuhlfahrer, Sehbeeinträchtigte und Fußgänger profitieren von den vorgeschlagenen Verbesserungen. 4. Prüfung und Umsetzung Umlaufsperren In den vergangenen fünf Jahren wurden von der Verkehrsplanung 174 Standorte von Umlau f- sperren im gesamten Stadtgebiet (s. Übersichtskarte) untersucht. Ein Großteil der Standorte wurde innerhalb der Verkehrsplanung in einem Brainstorming zusammengetragen. Die unte r- suchten Standorte verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Stadtbezirke: 41 im Stadtbezirk Mitte 13 im Stadtbezirk Nord 29 im Stadtbezirk Ost 13 im Stadtbezirk Südost 47 im Stadtbezirk Hiltrup 31 im Stadtbezirk West. 3 V/0225/2012 Von den 174 abgestimmten Standorten können 74 entfallen, 20 werden durch Pfosten ersetzt, 64 müssen umgebaut werden und 16 können stehen bleiben. Die zwischen den Fachämtern und der Polizei abgestimmten Maßnahmen werden sukzessive im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten vom Tiefbauamt sowie vom Amt für Grünflächen und U m- weltschutz umgesetzt. Sperrpfosten Die Standorte von Sperrpfosten (s. Übersichtskarte) werden stadtbezirks - bzw. straßenweise geprüft. Hierbei wurde sich zunächst auf den Promenadenring und die Stadtbereiche Mauritz, Geist, Josef, Düesberg, Berg Fidel, Hiltrup-Mitte sowie Hiltrup-West konzentriert. Es wurden aber auch einzelne Standorte in anderen Bereichen untersucht. Von den 277 geprüften Standort en können 127 entfallen und an 56 Standorten müssen die Sperrpfosten zur besseren Erkennbarkeit mit Bodenmarkierung gesichert werden. An 26 Stan d- orten müssen versch. Umbauarbeiten wie bspw. Vergrößerung des Pfostenabstandes, Verlegung des Standortes etc. v orgenommen werden. 64 Pfostenstandorte bleiben unverändert und bei 4 Standorten müssen andere Maßnahmen wie bspw. die Optimierung der Beschilderung vorg e- nommen werden. Im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten vom Tiefbauamt sowie vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz werden die getroffenen Festlegungen zu den einzelnen Standorten schrittweise umgesetzt. 5. Weiteres Vorgehen Das bisherige Ergebnis zeigt, dass es sinnvoll war zu beginnen, die Umlaufsperren und Sper r- pfosten im g esamten Stadtgebiet einer Prüfu ng zu unterziehen. Denn nicht jede Umlaufsperre bzw. jeder Sperrpfosten ist zwingend erforderlich, fast jede zweite Umlaufsperre bzw. Sperrpfo s- ten kann ersatzlos entfallen. Daher wird die Verwaltung die Maßnahme weiterhin verfolgen. Eine konkrete Unterstü tzung bei der Lokalisierung der Umlaufsperren und Sperrpfosten seitens der Bezirksvertretungen in Form von Hinweisen wäre hierbei dienlich. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtskarte zu den untersuchten Standorten Vorher - Nachher - Dokumentation (Beispiele)
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (15)
- Zumsandestraße
- Schaumburgstraße
- Roxeler Straße
- Finkenstraße
- Ludwig-Wolker-Straße
- Westhoffstraße
- Sebastiankirchweg
- Mauritzsteinpfad
- Schleusenweg
- Friesenring
- Neuer Heidkamp
- Neisemeyerweg
- Am Dornbusch
- Kinderhaus
- Düesberg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0225/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37