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SV-2018/0042

Antrag der SPD-Fraktion vom 20. August 2018 betr. Aufhebung der Straßenbeitragssatzung

Antrag 21.08.2018

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SV-2018/0042

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SV-2018/0042

2707 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2018/0042 
 
 
Antrag der SPD-Fraktion vom 20. August 2018 betr. Aufhebung der 
Straßenbeitragssatzung 
 
 
   
 
 
 
 
  
 
 
   
 
 
 
 
 
Antrag 
 
Aufhebung der Straßenbeitragssatzun 
 
 
Antrag 
 
Aufhebung der Straßenbeitragssatzung 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Basierend auf der Neuregelung des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG HS) 
verzichtet die Wissenschaftsstadt Darmstadt künftig darauf, von anliegenden 
Grundstückseigentümern Straßenbeiträge für den Aus- und Umbau von bereits endgültig 
hergestellten Erschließungsanlagen zu erheben. Die Straßenbeitragssatzung wird damit 
obsolet und ist aufzuheben. 
 
Um die Einnahmeausfälle auszugleichen, ist das Land Hessen in die Pflicht zu nehmen. 
Daher wird der Magistrat beauftragt, beim Land auf eine Finanzierung der kommunalen 
Straßen aus allgemeinen Steuermitteln zu drängen. Hierfür bedarf es einer 
Investitionspauschale in Höhe von 60 Millionen Euro, die im Landeshaushalt 2019 
SPD-Stadtverordnetenfraktion 
Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
IBAN DE46 5085 0150 0008 0063 77 
BIC HELADEF1DAS 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT 
 
 
SPD-FraktionPostfach 11 14 0264229 
Darmstadt 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Büro der Stadtverordnetenversammlung 
Frau Stadtverordnetenvorsteherin 
Birgit Pörtner 
Luisenplatz 5a 
64283  Darmstadt

2 
einzuplanen sind. Diese Mittel sind den Kommunen für die Sanierung ihrer Straßen 
zuzuweisen. 
 
Begründung: 
 
Kommunale Straßen, Wege und Plätze sind Teil der allgemeinen und zwingend 
notwendigen Infrastruktur von Städten und Gemeinden. Aus diesem Grund sind sie bei 
Wiederherstellung, bzw. grundhaftem Um- und Ausbau eben auch aus allgemeinen 
Steuermitteln zu finanzieren. 
 
Straßen, Plätze und Wege werden nicht nur von den Anwohnerinnen und Anwohnern 
genutzt, sondern stehen der Allgemeinheit zur Verfügung. Zur Finanzierung jedoch wird 
nicht die Allgemeinheit herangezogen, auch nicht die tatsächlichen Nutzerinnen und 
Nutzer, sondern die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke. 
Diese Ungerechtigkeit potenziert sich noch, wenn sie einen Menschen trifft, der diese 
finanzielle Belastung nicht ohne weiteres schultern kann. Im Einzelfall kann der 
Straßenbeitrag existenzbedrohlich sein. Daran ändern auch Stundung oder Ratenzahlung 
nichts. Diese Ungerechtigkeit ist nur abzuschaffen, indem die Straßenbeiträge abgeschafft 
werden, so wie es in Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg bereits geschehen ist. 
 
 
Darmstadt, 20. August 2018 
 
Michael Siebel 
(Fraktionssprecher)

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243 Zeichen

Punkt 41.3: Antrag der SPD-Fraktion vom 20. August 2018 betr. Aufhebung der 
Straßenbeitragssatzung 
 (V-Nr. SV-2018/0042) 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: SPD, UFFBASSE und Die Linke.  
Stimmenthaltung: 1 Stimme aus UWIGA

Beratungsverlauf (1)

TOP 41.3

Orte (2)

  • Wilhelminenstraße 7a
  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2018/0042
Typ
Antrag
Datum
21.08.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00