mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Annahme einer Schenkung für die Sporthalle Bergischer Ring in Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1804/2022 vom 27.05.2022

Stand: Am 13.06.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 1804/2022 Freigabedatum 27.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Annahme einer Schenkung für die Sporthalle Bergischer Ring in Köln-Mülheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Schenkung der Anzeigetafeln für die Sporthalle am Bergi- schen Ring durch Herrn Sören Pröpper dankend an. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Herr Sören Pröpper möchte der Stadt Köln für die Sporthalle am Bergischen Ring zwei Anzeigetafeln einschließlich Zubehör schenken. Die vorhandene Anzeigetafel ist in Teilen defekt und für die zahlrei- chen Sportveranstaltungen nicht mehr vollständig nutzbar. Die Kosten 3.500 € inkl. Mehrwertsteuer werden von Herrn Pröpper übernommen. Es handelt sich um zwei Multisportanzeigetafeln der Firma Favero mit der Bezeichnung FC50H20 (Haupttafel) und FC50H15 (für den Bereich der Sportler) ein- schließlich einer Multisport-Bedienkonsole. Die Kosten der Installation übernimmt die Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Genehmigungen durch die zuständigen Dienststellen der Stadt Köln wurden erteilt Die Anlagen sollen im Rahmen einer Schenkung in das Eigentum der Stadt Köln übergehen. Die Zuständigkeit zur Annahme der Schenkung durch die Bezirksvertretung Mülheim ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1.7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung der 4. Satzung zur Ände- rung der Zuständigkeitsordnung vom 18.04.2019.

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 6.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz