AN/0209/2018
Gebührenbefreiung für die Ausstellung von Ausweispapieren
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Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Michael Paetzold Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 15.02.2018 AN/0209/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren Gebührenbefreiung für die Ausstellung von Ausweispapieren Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrter Herr Paetzold, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen. Beschluss: 1. Der Ausschuss für Soziales und Senioren fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, ob für Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, generell auf die Gebühren für die notwendigen Ausweise verzichtet werden kann. 2. Es soll auch geprüft werden, ob nicht die generelle Gebührenbefreiung gegenüber einer aufwändigen Einzelfallprüfung der kostengünstigere Weg ist, zumal ein Prozessrisiko gegeben ist. Begründung: Der Regelsatz für ALG II und Grundsicherung für Rentner beträgt seit diesem Januar für alleinstehende Erwachsene 416 Euro. Seit 2011 ist im Regelsatz ein monatlicher Betrag von 0,25 Euro für die Beschaffung eines Personalausweises enthalten. Für die Ausstellung dieses Ausweises muss im Normalfall eine Gebühr von 28,80 Euro bezahlt werden. Um diesen Betrag aufzubringen, müsste man die 25 Cent über 9 Jahre und 8 Monate ansparen. Auf den ersten Blick passt das, schließlich ist ein Personalausweis 10 Jahre gültig. Aber nur in der Theorie kann es gelingen, dieses Sparprogramm tatsächlich umzusetzen. Da darf in der ganzen Zeit keine Sanktion und keine außerplanmäßige Anschaffung dazwischen gekommen sein, keine Krankheit, die Sonderausgaben nach sich zieht oder ähnliches. Der Verzicht auf die Gebühr ist somit sozial angemessen. Noch schlimmer ergeht es den anerkannten Geflüchteten. Wenn ihnen ihr Heimatland keinen Pass ausstellt, müssen sie einen Reiseausweis für Geflüchtet beantragen. Der kostet ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 60 Euro, bis dahin 38 Euro. Diese Ausweise gelten für längstens 3 Jahre. Viele Geflüchtete sind zunächst auch auf Transferleistungen angewiesen und können davon die teuren Ausweise nicht bezahlen, werden aber trotzdem auf den Regelsatz verwiesen. Für Geflüchtete, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, hat die Stadt Düsseldorf eine Gebührenbefreiung für die Reiseausweise eingeführt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 21. April 2016 die Ablehnung eines Antrages auf Gebührenbefreiung für einen Personalausweis eines Bürgers, der Leistungen nach dem SGB II bekommt, für rechtswidrig erklärt. In der Urteilsbegründung wird der Bezug von ALG II gerade als Ausdruck der Bedürftigkeit gewertet, nicht als etwas, das die Bedürftigkeit abgewendet hat, wie das Bezirksamt Steglitz Zehlendorf das getan hatte. (VG 23 K 329.15) Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0209/2018
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 15.02.2018
- Erstellt
- 15.02.2018 10:07