Mandari Insight

AN/0209/2018

Gebührenbefreiung für die Ausstellung von Ausweispapieren

Die Linke. Antrag nach § 3 15.02.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 01.03.2018, TOP 2.2

Linke Antrag nach § 3

· application/pdf

Ansehen

Linke Antrag nach § 3

3229 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
An den Ausschussvorsitzenden 
Michael Paetzold 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 15.02.2018 
AN/0209/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren  
 
Gebührenbefreiung für die Ausstellung von Ausweispapieren 
Sehr geehrte Frau Reker, 
sehr geehrter Herr Paetzold, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen. 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Soziales und Senioren fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, ob für 
Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, 
generell auf die Gebühren für die notwendigen Ausweise verzichtet werden kann.  
2. Es soll auch geprüft werden, ob nicht die generelle Gebührenbefreiung gegenüber einer 
aufwändigen Einzelfallprüfung der kostengünstigere Weg ist, zumal ein Prozessrisiko 
gegeben ist. 
 
Begründung: 
Der Regelsatz für ALG II und Grundsicherung für Rentner beträgt seit diesem Januar für 
alleinstehende Erwachsene 416 Euro. Seit 2011 ist im Regelsatz ein monatlicher Betrag von 0,25 
Euro für die Beschaffung eines Personalausweises enthalten. Für die Ausstellung dieses 
Ausweises muss im Normalfall eine Gebühr von 28,80 Euro bezahlt werden. Um diesen Betrag 
aufzubringen, müsste man die 25 Cent über 9 Jahre und 8 Monate ansparen. 
Auf den ersten Blick passt das, schließlich ist ein Personalausweis 10 Jahre gültig. Aber nur in der 
Theorie kann es gelingen, dieses Sparprogramm tatsächlich umzusetzen. Da darf in der ganzen 
Zeit keine Sanktion und keine außerplanmäßige Anschaffung dazwischen gekommen sein, keine

Krankheit, die Sonderausgaben nach sich zieht oder ähnliches. Der Verzicht auf die Gebühr ist 
somit sozial angemessen. 
Noch schlimmer ergeht es den anerkannten Geflüchteten. Wenn ihnen ihr Heimatland keinen Pass 
ausstellt, müssen sie einen Reiseausweis für Geflüchtet beantragen. Der kostet ab dem 
vollendeten 24. Lebensjahr 60 Euro, bis dahin 38 Euro. Diese Ausweise gelten für längstens 3 
Jahre. Viele Geflüchtete sind zunächst auch auf Transferleistungen angewiesen und können 
davon die teuren Ausweise nicht bezahlen, werden aber trotzdem auf den Regelsatz verwiesen. 
Für Geflüchtete, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, hat die Stadt Düsseldorf eine 
Gebührenbefreiung für die Reiseausweise eingeführt. 
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 21. April 2016 die Ablehnung eines Antrages auf 
Gebührenbefreiung für einen Personalausweis eines Bürgers, der Leistungen nach dem SGB II 
bekommt, für rechtswidrig erklärt. In der Urteilsbegründung wird der Bezug von ALG II gerade als 
Ausdruck der Bedürftigkeit gewertet, nicht als etwas, das die Bedürftigkeit abgewendet hat, wie 
das Bezirksamt Steglitz Zehlendorf das getan hatte. (VG 23 K 329.15) 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

01.03.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0209/2018
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
15.02.2018
Erstellt
15.02.2018 10:07