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V/0955/2014/1

Errichtungsbeschluss:Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Josef-Beckmann-Straße in Kinderhaus

Vorlagen 20.03.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2015, TOP 24

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5716 Zeichen

V/0955/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss:Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Josef-Beckmann-Straße in 
Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt  der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung an 
der Josef-Beckmann-Straße in Kinderhaus zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinder-
tagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 70 Plätze umfasst, davon 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze. 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei insbesondere auch Plätze angeboten werden, mit 
denen der Bedarf nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit 
Übermittagbetreuung (Blocköffnungszeit) abgedeckt werden kann. 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrie-
ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzu-
nehmen. 
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für November 2016 vorgesehen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbeschlu s-
ses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 
Alternativ wird die Verwaltung ermächtigt im Wege einer Direktvermarktung des 
Grundstücks einen Dritten mit der Errichtung der Kita sowie zusätzlicher Wohnun-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0955/2014/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Philipp, Frau 
Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.03.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0955/2014/1 
gen oberhalb der Kita zu beauftragen, wenn sichergestellt ist, dass die Inbetrieb-
nahme der Kita einen zusätzlich benötigten Zeitrahmen von 3 Monaten (Ende Febru-
ar 2017) nicht überschreitet. Die Modalitäten für die Alternativvariante zur Vermark-
tung des Grundstücks sind durch den Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und 
strategisches Flächenmanagement festzulegen. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeign eten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebna h-
me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorg e-
legt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für den Bau, das Au ßenge-
lände und die Ausstattung von 2.586.400 € erforderlich. Für den Ausbau der u3 -Plätze werden 
gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die 
Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städt ischen Aufwendungen en t-
sprechend. 
 
Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 738.100 € an. Diesen 
Aufwendungen stehen ab 2017 p. a. Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 265.600 € sowi e 
Elternbeiträge i. H. v. voraussichtlic h 50.000 € gegenüber. Da die Einrichtung voraussichtlich im 
November 2016 in Betrieb genommen wird, sind in der u. a. Finanztabelle auch die anteiligen Mi t-
tel für 2016 aufgeführt. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen 
   
 4670 Neub.Kita Jos.-Beck.   2015 
2016 
1.300.000 
1.046.400 
überplanmäßi-
ge Bereitstel-
lung 
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2016 240.000 Im Budget vor-
gesehen 
    2.586.400

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V/0955/2014/1 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2016 
2017ff. 
  44.000 
265.600 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2016 
2017ff. 
 8.300 
50.000 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2016 
2017ff. 
122.300 
738.100 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Der zur Finanzierung erforderlichen überplanmäßigen Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NW wird 
zugestimmt. Deckung erfolgt über entsprechende Minderauszahlungen bei der Maßnahme 0210 
„Zuschuss zum Ausbau Kita-Betreuung (u3) freier Träger“. 
 
 
Begründung: 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 den Beschlussvorschlag 
der Vorlage ergänzt und dem Rat empfohlen, entsprechend zu beschließen. 
 
Die Verwaltung befürwortet die Ergänzung und wird alle Anstrengungen unternehmen, um Verzö-
gerungen, die sich hierdurch ergeben können, auszuschließen und eine spätest mögliche Realisie-
rung bis Ende Februar 2017 sicher zu stellen.  
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Beigeordneter

Beratungsverlauf (1)

25.03.2015 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Josef-Beckmann-Straße
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0955/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
20.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37