V/0955/2014/1
Errichtungsbeschluss:Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Josef-Beckmann-Straße in Kinderhaus
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Beschlussvorlage
5716 Zeichen
V/0955/2014/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Errichtungsbeschluss:Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Josef-Beckmann-Straße in
Kinderhaus
Beratungsfolge
25.03.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung an
der Josef-Beckmann-Straße in Kinderhaus zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinder-
tagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet
2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
und insgesamt 70 Plätze umfasst, davon 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei insbesondere auch Plätze angeboten werden, mit
denen der Bedarf nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit
Übermittagbetreuung (Blocköffnungszeit) abgedeckt werden kann.
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrie-
ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzu-
nehmen.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für November 2016 vorgesehen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbeschlu s-
ses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.
Alternativ wird die Verwaltung ermächtigt im Wege einer Direktvermarktung des
Grundstücks einen Dritten mit der Errichtung der Kita sowie zusätzlicher Wohnun-
Vorlagen-Nr.:
V/0955/2014/1
Auskunft erteilt:
Frau Eschert, Herr Philipp, Frau
Kratz-Trutti
Ruf:
492-5616
E-Mail:
EschertM@stadt-muenster.de
Datum:
25.03.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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gen oberhalb der Kita zu beauftragen, wenn sichergestellt ist, dass die Inbetrieb-
nahme der Kita einen zusätzlich benötigten Zeitrahmen von 3 Monaten (Ende Febru-
ar 2017) nicht überschreitet. Die Modalitäten für die Alternativvariante zur Vermark-
tung des Grundstücks sind durch den Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und
strategisches Flächenmanagement festzulegen.
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeign eten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebna h-
me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorg e-
legt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für den Bau, das Au ßenge-
lände und die Ausstattung von 2.586.400 € erforderlich. Für den Ausbau der u3 -Plätze werden
gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die
Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städt ischen Aufwendungen en t-
sprechend.
Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 738.100 € an. Diesen
Aufwendungen stehen ab 2017 p. a. Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 265.600 € sowi e
Elternbeiträge i. H. v. voraussichtlic h 50.000 € gegenüber. Da die Einrichtung voraussichtlich im
November 2016 in Betrieb genommen wird, sind in der u. a. Finanztabelle auch die anteiligen Mi t-
tel für 2016 aufgeführt.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen
4670 Neub.Kita Jos.-Beck. 2015
2016
1.300.000
1.046.400
überplanmäßi-
ge Bereitstel-
lung
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen
0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr.
2016 240.000 Im Budget vor-
gesehen
2.586.400
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V/0955/2014/1
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2016
2017ff.
44.000
265.600
Landeszu-
schüsse zu den
Betriebskosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte
2016
2017ff.
8.300
50.000
Elternbeiträge
(Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016
2017ff.
122.300
738.100
Betriebskos-
tenzuschüsse
für Kitas freier
Träger *
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Der zur Finanzierung erforderlichen überplanmäßigen Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NW wird
zugestimmt. Deckung erfolgt über entsprechende Minderauszahlungen bei der Maßnahme 0210
„Zuschuss zum Ausbau Kita-Betreuung (u3) freier Träger“.
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 den Beschlussvorschlag
der Vorlage ergänzt und dem Rat empfohlen, entsprechend zu beschließen.
Die Verwaltung befürwortet die Ergänzung und wird alle Anstrengungen unternehmen, um Verzö-
gerungen, die sich hierdurch ergeben können, auszuschließen und eine spätest mögliche Realisie-
rung bis Ende Februar 2017 sicher zu stellen.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Beigeordneter
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Josef-Beckmann-Straße
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0955/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37