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Sportförderung des Landes NW - Sportpauschale 2004/2005

Vorlage V/0607/2004 vom 23.06.2004

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    ... DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sportförderung des Landes NW - Sportpauschale 2004/2005 hier: Förderung von kommunalen Sportstätten und Vereinsprojekten mit besonderer Bedeutung Beratungsfolge 13.07.2004 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Vorberatung 29.06.2004 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 24.06.2004 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 06.07.2004 Sportausschuss Vorberatung 07.07.2004 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.07.2004 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Für vereinseigene Sportstättenbauprojekte mit besonderer Bedeutung, die nicht im Rahmen der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster beschlossen werden, ist grund- sätzlich ein 30 %iger Eigenanteil des jewei ligen Antrag stellenden Vereins an den Investitionskosten zwingend erforderlich. 2. Die Stadt Münster för dert 2004 und 2005 kommunale Spor tstätten und Vereinspro- jekte mit besonderer Bedeutung gemäß Anl age aus den der Stadt Münster zuge- wiesenen Mitteln der Sportpauschale des Landes NW. 3. Die Förderung kommunaler Sportstätten und Vereinsprojekte mit besonderer Be- deutung aus den Mitteln der Sportpauschale des Landes in den Folgejahren durch die Stadt Münster steht gr undsätzlich unter dem Vorbehalt, dass das Land NW die Sportpauschale in gleicher Höhe der Stadt Münster zuweist. 4. Die Stadt Münster fi nanziert die Förderung kommunaler Sportstätten und Vereinspro- jekte mit besonderer Bedeutung aus den Landesmitteln, die bei der Haushaltsstelle 5640.940.0100.X „Investitionen, Neubaumaßnahmen und Sanierungen kommuna- ler Sportstätten und Vereinsprojekte“ vereinnahmt wurden. 5. Die Stadt Münster wird die Verwendung der Finanzmittel aus der Sportpauschale des Landes NW im Rahmen des Gesamt nachweises des Zuwendungsempfängers abschließend prüfen. Vorlagen-Nr.: V/0607/2004 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: 52Klein@stadt-muenster.de Datum: 16.06.2004 Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat - 2 - ... Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung Insgesamt: Einnahmen Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung Insgesamt: Begründung: A. Sportpauschale des Landes 2004/2005 Mit der öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0357/2004 beschlos s der Rat der Stadt Münster folgende Verw endungsstruktur für die vom Land NW für 2004 und 2005 zugewiesenen Sportpauschale: 20 % (128.253 €): Förderung der Sanier ungs-, Modernisierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen auf vereinseigenen Sportstätten, 50 % (320.632 €): Förderung von kommunalen Sportstätten und Vereinsprojekten mit besonderer Bedeutung, 30 % (192.379 €): Förderung von Sanier ungs-, Modernisierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen in städtischen Bädern. Zur Förderung der kommunalen Sportstätten und Vereinsprojekte mit besonderer Bedeu- tung stehen demnach in den Jahren 2004 und 2005 jeweils 320.632 € (insgesamt 641.264 €) zur Verfügung. Die Mittel der Sportpauschale, die im jeweil igen Jahr nicht verausgabt werden, sind grundsätzlich übertragbar. - 3 - ... Folgende Maßnahmen von Stadt Münster u nd Sportvereinen kommen 2004/2005 für eine Förderung mit diesen 641.264 € in Betracht: 1. Vereinsprojekte mit besonderer Bedeutung 1.1 Multifunktionshaus SV Blau-Weiß Aasee e. V. 1.2 Breitensporthalle mit Kommunika tionszentrum TuS Hiltrup 1930 e. V. 2. Kommunale Sportstätten 2.1 Verlagerung des Sportplatzes Schwarzer Kamp zur Sportanlage Egelshove 2.2 Sanierung Sportpar k Sentruper Höhe. B. Die Maßnahmen 1. Vereinsprojekte mi t besonderer Bedeutung 1.1 Multifunktionshaus SV Blau-Weiß Aasee e. V. Der Rat der Stadt Münster beschloss am 12.11.2003 den Bau des geplanten Multi- funktionshauses von SV Blau-Weiß Aasee e. V. in den Jahren 2004, 2005, 2006 mit insgesamt 644.000 € aus dem städtischen Etat zu fördern. SV Blau-Weiß Aasee e. V. hatte 1999 nac h der damals geltende n Sportförderricht- linie des Landes bei der Bezirksregierung Münster Sportfördermittel für sein geplan- tes Multifunktionshaus beantragt. Die Bezirksregierung Münster hatte den Verein im Laufe des Antragverfahrens über die Verlagerung der Förderung im Rahmen der Pauschalierung der Sportfördermittel des Landes informiert und im Weiteren an die Stadt Münster verwiesen. Mit der Umstellung der Sportförderung des Landes von der Förderung einzelner Maßnahmen auf die Zuweisung einer Spor tpauschale an Städte und Gemeinden sind Sportfördermittel des Landes NW al s Sportpauschale in den Haushalt der Stadt Münster übergegangen. Demnach kommt eine Förderun g des Landes für den Verein nur noch aus Mitteln der Sportpauschale in Frage. Die Verwaltung schlägt vo r, das Projekt Multifunktionshaus entsprechend der vom Rat beschlossenen Verwendungsstruktur für di e Sportpauschale als Vereinsprojekt mit besonderer Bedeutung einzustufen. Entsprechend des Beschlusspunktes 1. wird aus der Sportpauschale für die Ma ßnahme „Multifunktionshaus SV Blau-Weiß Aasee“ eine Summe von 158.047,75 € bew illigt. Damit erhält der Verein SV Blau- Weiß Aasee die Höchstförderung von 70 % aus öffentlichen Mitteln bei einem Ei- genanteil von 30 %. 1.2 Breitensporthalle mit Kommunikati onszentrum TuS Hiltrup 1930 e. V. TuS Hiltrup 1930 e. V. beant ragte im Jahr 2000 bei der Stadt Münster, seine ge- plante Breitensporthalle mit Kommunikationszentrum zu fördern. Die Kosten werden aktuell 1.669.905,54 € betragen. Im Haushalt der Stadt Münster sind für das Jahr 2005 100.000 €, für das Jahr 2006 230.000 € und in späteren Haushaltsjahren 797.000 € veranschlagt. Insgesamt sieht die Stadt Münster in ihrer mittelfristigen In- - 4 - ... vestitionsplanung 1.127.000 € Zu schuss für die Breitenspor thalle mit Kommunikati- onszentrum des TuS Hiltrup 1930 e. V. vor. Landesmittel beantragte TuS Hiltrup 1930 e. V. 1999 bei der Bezirksregierung Münster. Da für die geplante Breitenspor thalle mit Kommunikationszentrum bislang kein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn des Landes genehmigt wurde, entfällt eine Einzelförderung des Landes. Demnach kommt eine Förderung mit Landesmitteln für TuS Hiltrup 1930 e. V. grundsätzlich nur noch aus Mitteln der Sportpauschale in Frage. Die Verwaltung schlägt vor, die Breitensporthalle mi t Kommunikationszentrum als Vereinsprojekt mit besonderer Bedeutung einzustufen und entsprechend der vom Rat beschlossenen Struktur im Jahr 2005 mit 41.933,88 € aus Mitteln der Sportpau- schale zu fördern. Damit erhält der TuS Hiltrup die Höchstförderung von 70 % aus öffentlichen Mitteln bei 30 %igem Eigenanteil. 2. Kommunale Sportstätten 2.1 Verlagerung Sportplatz Schwarzer Kamp zur Sportanlage Egelshove Im Jahr 2004 soll der Sportplatz Schwar zer Kamp zur Sportanlage Egelshove ver- lagert werden (vgl. öffentliche Beschlussvo rlage an den Rat Nr. V/0604/2004). Die Kosten für die Verlagerung, für den Neubau eines Großsp ielfeldes und für den er- gänzenden Ausbau der notwendigen zusätz lichen Umkleide- und Sanitäreinrichtun- gen, die heute als Werkstatt genutzt werden, beträgt ca. 725.000 €. Im Etat der Stadt Münster stehen 2004 insgesamt 610.000 € dafür zur Verfügung. Wegen der Zuweisung der Sportpauschale kann die Stadt Münster für die Verlage- rung keine Einzelförderung des Landes b eantragen. Entsprechend dem Strukturbe- schluss des Rates zur Verwendung der Spor tpauschale soll der Platzneubau und der Ausbau von zwei zusätzlichen Umkleide kabinen incl. Sanitäreinrichtungen und die Verlagerung der Werkstatt aus den Mitte ln der Sportpauschale gefördert wer- den. Die Verwaltung schlägt vor, die Gesamtmaßnahme 2004 mit 115.000 € aus Mitteln der Sportpauschale zu fördern. 2.2 Sanierung Sportpark Sentruper Höhe Der kommunale Sportpark Sentruper Höhe ist Anfang der 60er Jahre gebaut wor- den und bedarf dringendend de r Sanierung. Für die S anierung wurden im Haus- haltsplan für das Jahr 2004 500.000 € eingestellt und in später en Haushaltsjahren 2.218.100 € veranschlagt. Mit den Mitteln des Jahres 2004 können im ersten Sanie- rungsabschnitt die Spielfelder 5 und 6 zum Teil saniert werden. Wegen der Zuweisung der Sportpauschale kann die Stadt für die Sanierung keine Einzelförderung des Landes beantragen. Entsprechend dem Ratsbeschluss zur Förderung kommunaler Sportstätten aus der Sportpauschale sollte die Sanierung im Sportpark Sentruper Höhe auch aus Mitteln der Sportpau schale gefördert wer- den. Die Verwaltung schlägt vo r, den ersten Sanierungsabsc hnitt mit 105.000 € im Jahr 2004 und mit 25.000 € im Jahr 2005 aus Mitteln der Sport pauschale zu fördern. Mit - 5 - dem anteiligen Betrag aus Mitteln der Sportpauschale und den städtischen Mitteln kann der erste Sanierungsabschnitt (Spielfelder 5 und 6) finanziert werden. I. V. Boldt Stadträtin Anlage: Verwendung der Mittel aus der Sportpauschale 2004/2005
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    DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sportförderung des Landes NW - Sportpauschale 2004/2005 hier: Förderung von kommunalen Sportstätten und Vereinsprojekten mit besonderer Bedeutung Beratungsfolge 29.06.2004 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.07.2004 Sportausschuss Vorberatung 13.07.2004 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 13.07.2004 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.07.2004 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.07.2004 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Für vereinseigene Sportstättenbauprojekte mit besonderer Bedeutung, die nicht im Rahmen der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster beschlossen werden, ist grund- sätzlich ein 30 %iger Eigenanteil des jeweiligen Antrag stellenden Vereins an den Investitionskosten zwingend erforderlich. 2. Die Stadt Münster för dert 2004 und 2005 kommunale Spor tstätten und Vereinspro- jekte mit besonderer Bedeutung gemäß Anl age aus den der Stadt Münster zuge- wiesenen Mitteln der Sportpauschale des Landes NW. 3. Die Stadt Münster wird die Verwendung der Finanzmittel aus der Sportpauschale des Landes NW im Rahmen des Gesamt nachweises des Zuwendungsempfängers abschließend prüfen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkung Vorlagen-Nr.: V/0607/2004 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: 52Klein@stadt-muenster.de Datum: 16.06.2004 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - stelle jahr € 5640.940.0100.X Inv. Neubau-/Sanierungsmaßn. kommun. Sportst. u. Vereins- projekte 2004 320.000 5640.940.0100.X Inv. Neubau-/Sanierungsmaßn. kommun. Sportst. u. Vereins- projekte 2005 320.000 Insgesamt: 640.000 Begründung: A. Sportpauschale des Landes 2004/2005 Mit der öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0357/2004 beschlos s der Rat der Stadt Münster folgende Verw endungsstruktur für die vom Land NW für 2004 und 2005 zugewiesenen Sportpauschale: 20 % (128.253 €): Förderung der Sanier ungs-, Modernisierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen auf vereinseigenen Sportstätten, 50 % (320.632 €): Förderung von kommunalen Sportstätten und Vereinsprojekten mit besonderer Bedeutung, 30 % (192.379 €): Förderung von Sanier ungs-, Modernisierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen in städtischen Bädern. Zur Förderung der kommunalen Sportstätten und Vereinsprojekte mit besonderer Bedeu- tung stehen demnach in den Jahren 2004 und 2005 jeweils 320.632 € (insgesamt 641.264 €) zur Verfügung. Die Mittel der Sportpauschale, die im jeweiligen Ja hr nicht verausgabt werden, sind grundsätzlich übertragbar. Folgende Maßnahmen von Stadt Münster u nd Sportvereinen kommen 2004/2005 für eine Förderung mit diesen 641.264 € in Betracht: 1. Vereinsprojekte mit besonderer Bedeutung 1.1 Multifunktionshaus SV Blau-Weiß Aasee e. V. 1.2 Breitensporthalle mit Kommunika tionszentrum TuS Hiltrup 1930 e. V. 2. Kommunale Sportstätten 2.1 Verlagerung des Sportplatzes Schwarzer Kamp zur Sportanlage Egelshove 2.2 Sanierung Sportpar k Sentruper Höhe. B. Die Maßnahmen 1. Vereinsprojekte mi t besonderer Bedeutung 1.1 Multifunktionshaus SV Blau-Weiß Aasee e. V. - 3 - Der Rat der Stadt Münster beschloss am 12.11.2003 den Bau des geplanten Multi- funktionshauses von SV Blau-Weiß Aasee e. V. in den Jahren 2004, 2005, 2006 mit insgesamt 644.000 € aus dem städtischen Etat zu fördern. SV Blau-Weiß Aasee e. V. hatte 1999 nac h der damals geltende n Sportförderricht- linie des Landes bei der Bezirksregierung Münster Sportfördermittel für sein geplan- tes Multifunktionshaus beantragt. Die Bezirksregierung Münster hatte den Verein im Laufe des Antragverfahrens über die Verlagerung der Förderung im Rahmen der Pauschalierung der Sportfördermittel des Landes informiert und im Weiteren an die Stadt Münster verwiesen. Mit der Umstellung der Sportförderung des Landes von der Förderung einzelner Maßnahmen auf die Zuweisung einer Spor tpauschale an Städte und Gemeinden sind Sportfördermittel des Landes NW als Sportpauschale in den Haushalt der Stadt Münster übergegangen. Demnach kommt eine Förderun g des Landes für den Verein nur noch aus Mitteln der Sportpauschale in Frage. Die Verwaltung schlägt vo r, das Projekt Multifunktionshaus entsprechend der vom Rat beschlossenen Verwendungsstruktur für die Sportpausch ale als Vereinsprojekt mit besonderer Bedeutung einzustufen. En tsprechend des Beschlusspunktes 1. wird aus der Sportpauschale für die Ma ßnahme „Multifunktionshaus SV Blau-Weiß Aasee“ eine Summe von 158.047,75 € bew illigt. Damit erhält der Verein SV Blau- Weiß Aasee die Höchstförderung von 70 % aus öffentlichen Mitteln bei einem Ei- genanteil von 30 %. 1.2 Breitensporthalle mit Kommunikat ionszentrum TuS Hiltrup 1930 e. V. TuS Hiltrup 1930 e. V. beantragte im Ja hr 2000 bei der Stadt Münster, seine ge- plante Breitensporthalle mit Kommunikationszentrum zu fördern. Die Kosten werden aktuell 1.669.905,54 € betragen. Im Haushalt der Stadt Münster sind für das Jahr 2005 100.000 €, für das Jahr 2006 230.000 € u nd in späteren Haushaltsjahren 797.000 € veranschlagt. Insgesamt sieht die Stadt Münster in ihrer mittelfristigen In- vestitionsplanung 1.127.000 € Zu schuss für die Breitenspor thalle mit Kommunikati- onszentrum des TuS Hiltrup 1930 e. V. vor. Landesmittel beantragte TuS Hilt rup 1930 e. V. 1999 bei der Bezirksregierung Münster. Da für die geplant e Breitensporthalle mit Ko mmunikationszentrum bislang kein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn des Landes genehmigt wurde, entfällt eine Einzelförderung des Landes. Demnach kommt eine Förderung mit Landesmitteln für TuS Hiltrup 1930 e. V. grundsätzlich nur noch aus Mitteln der Sportpauschale in Frage. Die Verwaltung schlägt vor, die Breitensporthalle mit Kommunikationszentrum als Vereinsprojekt mit besonderer Bedeutung einzustufen und entsprechend der vom Rat beschlossenen Struktur im Jahr 2005 mit 41.933,88 € aus Mitteln der Sportpau- schale zu fördern. Damit erhält der TuS Hi ltrup die Höchstförderung von 70 % aus öffentlichen Mitteln bei 30 %igem Eigenanteil. 2. Kommunale Sportstätten 2.1 Verlagerung Sportplatz Schwarzer Kamp zur Sportanlage Egelshove - 4 - Im Jahr 2004 soll der Sportplatz Schwar zer Kamp zur Sportanlage Egelshove ver- lagert werden (vgl. öffentliche Beschlu ssvorlage an den Rat Nr . V/0604/2004). Die Kosten für die Verlagerung, für den Neubau eines Großsp ielfeldes und für den er- gänzenden Ausbau der notwendigen zusätzlichen Umkleide- und Sanitäreinrichtun- gen, die heute als Werksta tt genutzt werden, beträgt ca. 725.000 €. Im Etat der Stadt Münster stehen 2004 insgesamt 610.000 € dafür zur Verfügung. Wegen der Zuweisung der Sportpauschale kann die Stadt Münster für die Verlage- rung keine Einzelförderung des Landes bean tragen. Entsprechend dem Strukturbe- schluss des Rates zur Verwendung der Spor tpauschale soll der Platzneubau und der Ausbau von zwei zusätzlichen Umklei dekabinen incl. Sani täreinrichtungen und die Verlagerung der Werkstatt aus den Mitte ln der Sportpauschale gefördert wer- den. Die Verwaltung schlägt vor, die Gesamtmaßnahme 2004 mit 115.000 € aus Mitteln der Sportpauschale zu fördern. 2.2 Sanierung Sportpark Sentruper Höhe Der kommunale Sportpark Sentruper Höhe ist Anfang der 60er Jahre gebaut wor- den und bedarf dringend der Sani erung. Für die Sanierung wurden im Haushalt für das Jahr 2004 500.000 € als Haushaltsausgaberest aus 2003 eingestellt und in späteren Haushaltsjahren 2. 218.100 € veranschlagt. Mit den Mitteln des Jahres 2004 können im ersten Sanierungsabschnitt die Spielfelder 5 und 6 zum Teil saniert werden. Wegen der Zuweisung der Sportpauschale kann die Stadt für die Sanierung keine Einzelförderung des Landes beantragen. Entsprechend dem Ratsbeschluss zur Förderung kommunaler Sportstätten aus der Sportpauschale so llte die Sanierung im Sportpark Sentruper Höhe auch aus Mitteln der Sportpauschale gefördert wer- den. Die Verwaltung schlägt vo r, den ersten Sanierungsabschni tt mit 105.000 € im Jahr 2004 und mit 25.000 € im Jahr 2005 aus Mitteln der Sport pauschale zu fördern. Mit dem anteiligen Betrag aus Mitteln der S portpauschale und den städtischen Mitteln kann der erste Sanierungsabschnitt (Spielfelder 5 und 6) finanziert werden. I. V. gez. Boldt Stadträtin Anlage: Verwendung der Mittel aus der Sportpauschale 2004/2005
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    Anlage zur Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0607/2004 Verwendung der Mittel aus der Sportpauschale 2004/2005 Verein/ Träger Maßnahm e € Gesamt- Kosten € städ t. Förde- rung € Anteil an den Ge- samtkos- ten % Anteil Sportpau- schale 2004 € Anteil Sportpau- schale 2005 € Anteil Sportpau- schale spätere Jahre * € Anteil der Sportpau- schale an den Ges.- Kosten % Summe Eigenanteil € Eigenanteil des Ver- eins/der Stadt Münster % SV BW Aasee Multifunktions- haus 1.145.782,50 644.000,00 56,21 100.00 0,00 58.047,75 0 13,79 343.734,75 30 TuS Hiltrup Breitensporthalle mit Kommunika- tionszentrum 1.669.905,54 1.127.000,00 67,49 0 41.933,88 0 2,51 500.971,66 30 Stadt Münster Verlagerung Sportplatz Schwarzer Kamp 725.000,00 0 0 115.000,00 0 0 15,86 610.000,00 84,14 Stadt Münster Sanierung Sport- park Sentruper Höhe 630.000,00 0 0 105.000,00 25.000,00 0 20,64 500.000,00 79,36 Gesamtför- dersumme 320.000,00 124.981,63 freie Mittel 195.018,37 Jahresbudget 320.000,00 320.000,00 320.000,00 * Vorbehaltlich der tatsächlichen Bereitstellung der Mittel durch das Land NW in gleicher Höhe wie in den Jahren 2004 und 2005.

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