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2015/0233

7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereiche 7.1 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot - (Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 05.11.2015

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2015/0233

6332 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.11.2015 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Grünflächenamt 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0233 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereiche 7.1 - Kelley-Barracks / 
Nathan-Hale-Depot - (Offenlagebeschluss) 
 
Vorlage vom: 05.11.2015 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot - gingen im Rahmen der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen. Sie 
stellen eine vorläufige Abwägungstabelle  für den Planbereich dar. Die endgültige Abwägung 
erfolgt im Rahmen des Feststell ungsbeschlusses. 
2. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen zu 
den allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot - die in Anlage 2 zusammengefassten 
Stellungnahmen ein.  
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) werden zur 
Kenntnis genommen. Sie stellen e ine vorläufige Abwägungstabelle  für den Planbereich dar.

- 2 - 
Die endgültige Abwägung erfolgt im  Rahmen des Feststellungsbeschlusses. 
3. Dem vorliegenden Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.1 -
Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot- (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) und 
der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt. 
4. Der Entwurf und die Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot - für das Gebiet des „Nathan-Hale-
Depots“ und der „Kelley-Barracks“ sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange  
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen d er Öffentlichkeit 
(datenschutzrelevante Anlage) 
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf 7. FNP Änderung, 
Teilbereich 7.1 
 
Entwurf zur 7. FNP-Änderung für den Teilbereich 7.1 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt / ausgelegt) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0233 vom 05.11.2015: 
 
Am 6. November 2014 hat die Stadtverordnetenver sammlung den Aufstellungsbeschluss zur 
7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-
Hale-Depot - gefasst.  
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen militärischen 
Liegenschaften der US Streitkräfte als Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) sowie die 
Freiflächen im südlichen Bereich als Grünfläche für Sportanlagen und als Waldfläche – beides 
Sonderflächen Bund (Verteidigung) – aus. Nach dem erfolgten Wegzug der amerikanischen 
Streitkräfte aus Darmstadt werden diese Flächen nun nicht mehr für militärische Zwecke 
benötigt. Nördlich, nordöstlich und südöstlich des Geltungsbereichs befinden sich bereits 
Gewerbegebiete, diese sollen um die Flächen der ehemaligen militärischen Flächen ergänzt 
werden. Der Flächennutzungsplan muss daher geändert werden.  
 
Am 6. November 2014 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss und 
den Allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.1 zugestimmt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach öffentlicher 
Bekanntmachung in der Zeit vom 30.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014 statt. Die Träger 
öffentlicher Belange wurden am 29.09.2014 hierüber benachrichtigt und gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. 
 
Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.1 wurde parallel zum 
Bebauungsplanentwurf W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - erarbeitet. 
 
 
Zu 1: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 7. 
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 7.1 zusammengefasst und entsprechend 
geprüft. 
 
 
Zu 2: 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3  Abs. 1 BauGB gingen die in Anlage 2 
zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.  
 
Bei Anlage 1 und 2 handelt es sich um vorläufige Abwägungstabellen, die in diesem 
Verfahrensschritt lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, da sie nach der Offenlage 
fortgeschrieben werden. Erst zum Feststellungsbeschluss wird über die Prüfung der 
eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage entschieden. 
 
 
Zu 3 und 4: 
 
Nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1  BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ) und 
gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs zur 7. Änderung des 
Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.1 gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

- 4 - 
Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 
BauGB sowie die Nachbargemeinden  gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.  
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 des Entwurfs zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für d en Teilbereich 7.1 für 
die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
Darmstadt, den 05.11.2015 
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

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7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1)  
 
  
INHALT 
 
1. Begründung ........................................................................................................................ 1 
1.1 Rechtsgrundlagen ................................................................................................................ 1 
1.2 Geltungsbereich ................................................................................................................... 1 
1.3 Verfahren ............................................................................................................................. 1 
1.4 Ziele und Zwecke der Planung............................................................................................. 1 
1.5 Erfordernis der Teilbereichsänderung .................................................................................. 3 
1.6 Übergeordnete Planungen ................................................................................................... 5 
1.7 Sonstige städtebauliche Planungen ..................................................................................... 7 
1.8 Flächenbilanz ....................................................................................................................... 8 
2. Umweltbericht .................................................................................................................... 9 
2.1 Beschreibung der Planung ................................................................................................... 9 
2.2 Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes ............................................... 10 
2.3 Schutzgebiete .................................................................................................................... 11 
3. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung ...................................... 12 
3.1 Schutzgut Mensch.............................................................................................................. 12 
3.2 Schutzgut Boden ................................................................................................................ 12 
3.3 Schutzgut Wasser .............................................................................................................. 13 
3.4 Schutzgut Klima ................................................................................................................. 14 
3.5 Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ........................................................... 15 
3.6 Schutzgut Landschaft/Stadtbild und Erholung ................................................................... 16 
3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ....................................................................................... 17 
3.8 Zusammenfassung............................................................................................................. 17 
4. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich ......................... 18 
4.1 Schutzgut Mensch.............................................................................................................. 18 
4.2 Schutzgut Boden ................................................................................................................ 18 
4.3 Schutzgut Wasser .............................................................................................................. 18 
4.4 Schutzgut Klima und Luft ................................................................................................... 18 
4.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt ........................................................... 19 
4.6 Schutzgut Landschaft/Stadtbild .......................................................................................... 19 
4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ....................................................................................... 19 
5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes ............................................... 19 
6. Planungsalternativen und Monitoring ............................................................................ 20 
7. Zusammenfassung .......................................................................................................... 20

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 1 
  
1. Begründung 
1.1 Rechtsgrundlagen 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften 
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert 
durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722). 
1.2 Geltungsbereich 
Das siebte Änderungsverfahren umfasst zwei Teilbereiche: 
Teilbereich 7.1: ehemalige amerikanische Kasernen „Kelley-Barracks“ und  
„Nathan-Hale-Depot“  
Teilbereich 7.2:  ehemalige amerikanische Housing Area „Lincoln-Siedlung“. 
Die Änderung des Teilbereichs 7.2 wird in einem gesonderten Verfahren durchgeführt. Vor 
diesem Hintergrund werden im Nachfolgenden lediglich die allgemeinen Ziele und Zwecke 
der Planung für den Teilbereich 7.1 „Kelley-Barracks“ und „Nathan-Hale-Depot“ weiter er-
läutert. 
Der Teilbereich 7.1 umfasst die Flächen der ehemaligen amerikanischen Kasernen Kelley-
Barracks und Nathan-Hale-Depot im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets West.  
1.3 Verfahren 
Das Verfahren des Teilbereiches 7.1 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach 
§ 8 Abs. 2 BauGB als so genanntes Parallelverfahren zum Bebauungsplan W 46 - Kelley-
Barracks / Nathan-Hale-Depot - durchgeführt. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.11.2014 den Allgemeinen Zielen und Zwe-
cken zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss der 7. Änderung zum Flächennutzungs-
plan, Teilbereich 7.1 gefasst. 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 
30.09.2014 bis 30.10.2014. Während dieser Zeit wurde Gelegenheit zur Äußerung und Er-
örterung gegeben. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffent-
licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in schriftlicher Form am 29.09.2014. 
1.4 Ziele und Zwecke der Planung 
Umliegend und unmittelbar angrenzend an die Konversionsflächen Kelley-Barracks und 
Nathan-Hale-Depot befinden sich bereits gewerblich genutzte Flächen, die zum Teil mit 
Bebauungsplänen unterlegt sind. Es greifen hier die Pläne W 11, W 20, W 23, W 14.1, 
W 42 und W 36.1. Auf den Konversionsflächen soll daher ein neues Gebiet mit gewerbli-
chem Entwicklungsschwerpunkt etabliert werden. Die Darstellung der Sonderbaufläche 
Bund (Verteidigung) wird in gewerbliche Bauflächen geändert. 
Für das geplante Gewerbegebiet wird ein ausreichend leistungsfähiges äußeres und inne-
res Erschließungssystem unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten entwickelt werden. 
Der Schwerpunkt bei der Gebietsentwicklung liegt, auch durch die gesetzlichen Vorgaben 
aus dem Luftreinhalteplan, auf der Erschließung durch Verkehrsmittel des Umweltverbun-
des. Dies findet durch den Ausbau einer gezielten Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr 
(Radverkehrsanlagen, Verknüpfung mit dem Radwegenetz in die angrenzenden Quartiere) 
sowie einer flächenhaften Erschließung durch den ÖPNV statt. Maßnahmen des Mobili-

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 2 
  
tätsmanagements, hier besonders des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen die 
Nutzung dieser Verkehrsmittel fördern. Durch das Beratungsprogramm Südhessen effizient 
mobil werden Unternehmen und Institutionen bei der Umsetzung maßgeschneiderter Mobi-
litätsangebote für die Beschäftigen sowie die Dienstwegemobilität gefördert und fachlich 
unterstützt.  
Parallel wird zur Förderung der Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes die An-
zahl der Stellplätze im öffentlichen Raum auf ein Minimum reduziert. Die Stellplätze sind 
vorwiegend auf den Flächen der Unternehmen anzuordnen. 
Die auf dem Gebiet im Süden befindliche Sportfläche innerhalb der Sonderfläche Bund 
(Verteidigung) wurde bis zum Wegzug der US Streitkräfte durch diese als Sportfläche ge-
nutzt. Eine öffentliche Nutzung der Sportfläche ist, vor dem Hintergrund der in unmittelbarer 
Nähe ausreichend zur Verfügung stehenden Sportflächen der Sportvereine Turngemeinde 
Bessungen 1865 (TG Bessungen), Sport- und Kulturverein Rot-Weiß Darmstadt 1954 (SKV 
Rot-Weiß) und Sportgemeinschaft Eiche 1951 (SG Eiche), nicht notwendig. Diese Fläche 
soll ebenso in gewerbliche Fläche geändert werden.  
Die südöstlich angrenzende, im Geltungsbereich befindliche Waldfläche soll erhalten wer-
den, hierbei soll jedoch die Signatur Sonderfläche Bund (Verteidigung) entfallen. An der 
Nordseite wird die Waldfläche geringfügig verändert, um so einen klaren Rand und Ab-
schluss zum Gewerbegebiet zu erhalten. Am östlichen Rand des Waldes wird darüber hin-
aus eine kleine Waldrestfläche auf der Ebene des Flächennutzungsplans dem Gewerbege-
biet zugeschlagen. Im entsprechenden Bebauungsplan W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - 
bleiben jedoch die vorhandenen Bäume aufgrund der Festsetzungen für diese Teilfläche 
unberührt. 
Die im Geltungsbereich bereits heute vorhandene Grünfläche (ehem. Paradeplatz) soll 
ausgewiesen und im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche dargestellt werden.  
Im Flächennutzungsplan verläuft durch den Geltungsbereich die Fortführung der Schepp 
Allee als ausgewählte Grünverbindung. Die historische Wegeverbindung der Schepp Allee 
in Richtung Stadtmitte ist aufgrund der Nutzungen der vergangenen Jahrzehnte, der Ein-
zäunung des Gebietes und der starken Zäsur der Grünverbindung durch die im Westen be-
stehende, Nord-Süd verlaufende Bahntrasse stadträumlich als quartiersübergreifende 
Grünverbindung nicht erlebbar.  
Darüber hinaus besitzt die Schepp Allee-Brücke keine Funktion als Fuß- und Radwegach-
se. Eine Querung des Haardtrings ist für die Radfahrer in der heutigen Lage kaum sicher 
und leistungsfähig für Kfz und andere Verkehrsteilnehmer möglich. Die Brücken Escholl-
brücker Straße und Hilpertstraße bilden die Hauptradwegachsen (zukünftig mit guten Rad-
verkehrsanlagen) in das Gebiet.  
Vorrangiges Ziel der Grün- und Landschaftsplanung ist, den Bestandserhalt wertvoller 
Grünstrukturen im Konversionsbereich wie den ehemaligen Paradeplatz und wertvoller 
Baumbestände sowie den Waldbereichen im Westen. Ziel der weiteren Planungen ist, eine 
Grünverbindung innerhalb des Quartiers herzustellen.  
Ein Beibehalten der Grünachse hätte auch die gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten erheb-
lich erschwert. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind auch die Belange der Wirtschaft 
sowie der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen. In 
der Abwägung dieser Belange mit den hier konfligierenden Belangen der Baukultur, des 
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plät-
ze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und der Gestaltung 
des Orts- und Landschaftsbildes wurde den Belangen der Wirtschaft mehr Gewicht gege-
ben.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 3 
  
Die Darstellung der linearen Grünverbindung soll daher herausgenommen werden. 
Die Darstellung der durch den Geltungsbereich verlaufenden Trassenvariante für den ICE-
Ausbau bleibt bestehen. Diese Trasse stellt eine raumordnungsgeprüfte Variante zu den 
Planungen einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im Raum Rhein/Main – Rhein/Neckar aus dem 
Jahr 2004 dar. Es handelt sich hierbei um die sog. Trassenvariante IIIA zur Realisierung 
der Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar. Im Vorgriff auf das für 2016 geplante Plan-
feststellungsverfahren wurden im Rahmen einer Studie zur planerischen Konkretisierung 
für den Trassenverlauf der Variante IIIA im Bereich Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot 
vier modifizierte Linienführungen entwickelt, die als technisch und verkehrlich machbar be-
wertet werden.  
Die konkrete Linienführung wird erst im Planfeststellungsverfahren ermittelt und ist nicht 
Gegenstand der Darstellungen im Flächennutzungsplan. Daher ist eine Änderung der Dar-
stellung der Neubaustrecke im Flächennutzungsplan nicht erforderlich und folglich auch 
nicht Gegenstand der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich 7.1. Die grundsätzli-
che Möglichkeit einer Realisierung der Trassenvariante IIIA in Form einer der vier Linienva-
rianten ist auch bei Umsetzung der Konversionsmaßnahme im Bereich der Kelley-Barracks 
im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich gegeben. 
 
Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wurde das Bauleitplanverfah-
ren W 46 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot - mit dem Aufstellungsbeschluss eingelei-
tet, welcher am 08.12.2005 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. 
Nach Magistratsbeschluss vom 24.09.2014 fand die frühzeitige Beteiligung zum Bebau-
ungsplan W 46 auf Grundlage des Rahmenplans mit Erläuterungsbericht im Zeitraum vom 
30.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014 statt. 
Darüber hinaus wurde von der Stadtverordnetenversammlung für den nord-östlichen Teil-
bereich am 13.03.2014 der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren W 46.1 - 
Riedstraße Nord - gefasst.  
Für den süd-westlichen Teilbereich erfolgt die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes 
W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplan-
Änderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. 
1.5 Erfordernis der Teilbereichsänderung 
Der Großteil der Flächen der ehemaligen militärischen Nutzung der US-Streitkräfte ist im 
rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) darge-
stellt. Im südlichen Bereich des Geltungsbereichs sind die Freiflächen als Grünfläche für 
Sportanlagen und als Waldfläche – beides Sonderflächen Bund (Verteidigung) – darge-
stellt. Nach erfolgtem Wegzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt werden diese 
Flächen nun nicht mehr für militärische Zwecke benötigt. Die Flächengröße beträgt ca. 44,7 
ha. 
Nördlich, nordwestlich und südöstlich des Geltungsbereichs befinden sich Gewerbegebiete. 
Diese sollen um die ehemals militärisch genutzten Flächen ergänzt werden. Die Flächen-
darstellung ändert sich in gewerbliche Fläche.   
Die Ausweisung des gesamten Gebietes als gewerbliche Baufläche ist aus gesamtstädti-
scher Sicht erforderlich, da in Darmstadt generell ein hoher Bedarf an Flächen für gewerbli-
che Entwicklungsmöglichkeiten besteht.  
Zentrale fachliche Grundlage zur Einschätzung des allgemeinen Bedarfs an Wohnungs- 
und Gewerbeflächen in Darmstadt ist eine Wohnungs- und Gewerbeflächenbedarfsanalyse

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 4 
  
des Behrend-Instituts aus Frankfurt am Main. Dieses Gutachten wurde im Juli 2012 im Auf-
trag der Wissenschaftsstadt Darmstadt erarbeitet. Eine wesentliche Erkenntnis dieses Gut-
achtens besteht in einer starken Notwendigkeit zur Mobilisierung von neuen Flächenpoten-
zialen in Darmstadt. Dies gilt sowohl für gewerbliche Bauflächen als auch für Wohnbauflä-
chen. Grundsätzlich wird dort eingeschätzt, dass der Wirtschaftsstandort Darmstadt von 
den aktuellen Zukunftstrends eher profitieren könnte und im Vergleich zu anderen deut-
schen Städten im Standortwettbewerb gestärkt hervorgeht. Das setzt aber voraus, dass 
auch die Standortbedingungen insgesamt günstig sind. Dazu zählt insbesondere auch die 
ausreichende Verfügbarkeit geeigneter Gewerbeflächen. Dies ist für die Zukunftssicherung 
der Stadt essentiell. Die Nicht-Verfügbarkeit von geeigneten Gewerbeflächen darf nicht 
zum Entwicklungs- und Wachstumshemmnis für die Wissenschaftsstadt Darmstadt werden. 
Mit der Planung der Konversionsflächen Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot zu Ge-
werbezwecken soll auf die allgemein steigende Nachfrage nach Gewerbeflächen in der 
Stadt angemessen reagiert werden.  
Durch die engen kommunalen Grenzen sind in Darmstadt für Gewerbeflächen kaum noch 
Flächenreserven vorhanden, sodass die Wiedernutzbarmachung von freigewordenen mili-
tärischen Flächen städtebaulich geboten ist, dies auch vor dem Planungsleitsatz des § 1 
Abs. 5 Baugesetzbuches, wonach die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maß-
nahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Zwar käme im Grundsatz für Teile der Flächen 
der Konversion-West auch eine Nutzung als Wohngebiet in Frage. Eine Wohnnutzung an 
diesem Standort ist jedoch nicht optimal. In einer ergänzenden Untersuchung wurde die 
Möglichkeit untersucht, inwieweit eine bereichsweise Anordnung von Wohnnutzungen im 
Planungsgebiet städtebaulich sinnvoll ist. Ergebnis der Untersuchung ist, dass „in der Ge-
samtabwägung der unterschiedlichen Ziele der Planung im Konversionsbereich West eine 
Anordnung von Wohnnutzungen in Teilbereichen gem. geltender gesetzlicher und planeri-
scher Grundlagen zwar möglich erscheint, aber nur eingeschränkt bzw. nicht empfehlens-
wert ist, da weder die Ziele der bisherigen Planung in angemessenem Umfang gesichert 
bleiben, noch trotz zusätzlicher Maßnahmen die angestrebte Qualität einer Wohnnutzung in 
ausreichendem Maß gewährleistet werden kann.“ 
In Abwägung mit den divergierenden Nutzungszielen gibt die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt für diesen Bereich einer gewerblichen Nutzung den Vorrang. Dies auch vor dem Hin-
tergrund, dass bei städtebaulichen Planungen auch die Belange der Wirtschaft sowie die 
Belange der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen 
sind. Das Plangebiet der Flächennutzungsplan-Änderung ist durch seine Lage als Teil ei-
nes schon bestehenden Gewerbegebietes im besonderen Maße für eine gewerbliche Nut-
zung geeignet. Mit der gewerblichen Entwicklung dieser Konversionsflächen entsteht im 
Westen Darmstadts eine zusammenhängende Fläche für gewerbliche Nutzungen, die im 
Norden von der Robert-Bosch-Straße (Europaviertel) über den Technologiestandort „TZ 
Rhein-Main“ bis zur Eschollbrücker Straße im Süden führt. 
Die gewerbliche Entwicklung an diesem Standort ist insbesondere notwendig, da im Umfeld 
des Plangebietes erheblicher Expansionsbedarf ansässiger Gewerbebetriebe besteht. Es 
wurden bereits Flächen im Bereich des Nathan-Hale-Depots von mehreren Firmen 
2013/2014 erworben. Ferner wurden hier bereits erste Baumaßnahmen im Hinblick auf eine 
künftige gewerbliche Nutzung genehmigt und umgesetzt. Diese sowie weitere planerische 
Vorstellungen seitens ansiedlungswilliger Gewerbebetriebe, unter anderem die Planung ei-
ner neuen Firmenzentrale der Firma Alnatura Produktions- und Handels GmbH, sollen in 
der Bauleitplanung frühzeitig und umfänglich berücksichtigt werden. 
Die vorhandenen gewerblichen Strukturen in der Umgebung werden sinnvoll ergänzt; an 
bereits begonnene gewerbliche Entwicklungs- und Baumaßnahmen auf den Nathan-Hale-
Depots wird angeknüpft. Mit der Entwicklung dieser Gewerbeflächen können somit beste-

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7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 6 
  
Südhessen. Antragsgegenstand ist, die bestehende Fläche des im Plangebiet liegenden 
„Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ zugunsten einer Fläche für „Industrie und Gewerbe, 
Planung“ auszuweisen.  
Bei dieser als „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ dargestellten Fläche handelt es sich um 
eine Teilfläche der Kelley-Barracks mit einer Größe von rund 24 ha, deren militärische Nut-
zung durch die US-Streitkräfte im Jahr 2008 aufgegeben wurde. Die als „Vorranggebiet 
Siedlung, Bestand“ dargestellte Fläche gliedert sich in Mannschafts-, Freizeit-, Verwal-
tungs- / Lager- und Werkstattbereiche.  
Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist, die Gesamtfläche der Kelley-Barracks und des 
Nathan-Hale-Depots gewerblich zu entwickeln. 
ICE Neubaustrecke 
Im aktuell gültigen Regionalplan Südhessen/Reg FNP 2010 wird die Fläche der Kelley-
Barracks und des Nathan-Hale-Depots von Nordost nach Südwest von einer Trasse für ei-
ne Fernverkehrsstrecke/Planung durchzogen. Diese Trasse stellt eine raumordnungsge-
prüfte Variante zu den Planungen einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im Raum Rhein/Main – 
Rhein/Neckar aus dem Jahr 2004 dar. Es handelt sich hierbei um die sog. Trassenvariante 
IIIA zur Realisierung der Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar. Diese Variante wird 
auch im gültigen kommunalen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
dargestellt. Sie muss im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung planerisch berücksich-
tigt werden. 
Für die das Plangebiet querende Trassenvariante IIIA wurde aufgrund der Bestandsbebau-
ung (Kasernengelände) im Rahmen des o.g. von 2002 bis 2004 durchgeführten Raumord-
nungsverfahrens (ROV) eine Tunnellösung erarbeitet, die jedoch heute nicht mehr reali-
sierbar erscheint: Zum einen ergaben sich zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingun-
gen und Entwicklungen im Trassenbereich der Variante IIIA, insbesondere neue Entwick-
lungsperspektiven für die Konversionsgebiete Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot 
nach dem Abzug der US-Streitkräfte, zum anderen bestehen geänderte Planvorstellungen 
seitens des Vorhabenträgers (siehe Studie DB Netz AG) im Hinblick auf eine nunmehr le-
diglich eingleisige Anbindung des Darmstädter Hauptbahnhofes (sog. „Konsenstrasse“, 
2007) und damit verbundenen Fragen der Wirtschaftlichkeit der Tasse.  
Daher wurden im Rahmen einer weiteren Planungskonkretisierung für den Trassenverlauf 
der Variante IIIA im südlichen Bereich des Darmstädter Hauptbahnhofs durch das Büro 
Krebs und Kiefer Beratende Ingenieure für das Bauwesen GmbH, Darmstadt – im Vorgriff 
auf das für 2016 geplante Planfeststellungsverfahren – in einer Entscheidungsstudie vier 
modifizierte Linienführungen entwickelt, die als technisch und verkehrlich machbar bewertet 
werden. Bei den Linienvarianten werden ebenfalls Tunnelbauwerke erforderlich. Es wurden 
dabei die dem damaligen Raumordnungsverfahren zu Grunde gelegten Planungsparameter 
ergänzt und unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen konkretisiert (u.a. 
Entwurfsgeschwindigkeiten, Längs- und Querneigungen, Höhenlage, Lage von Bauwerken 
wie Tunnel und Trogbauwerken). 
In einer vom Büro Infrastruktur & Umwelt, Professor Böhm und Partner, Darmstadt, erarbei-
teten „Expertise zu Konflikten der landesplanerisch festgelegten Linienführung 
(ROV/Regionalplan) mit aktuellen städtebaulichen Entwicklungen im Bereich der Konversi-
onsflächen West und zur Übereinstimmung fortentwickelter Trassenführungen mit den Zie-
len der Raumordnung und Landesplanung“ wurden die vier modifizierten Linienführungen 
vor dem Hintergrund der aktuellen Planungsabsichten der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit der landesplanerisch festgestellten Variante sowie damit 
betroffenen Zielvorgaben untersucht. Die einzelnen Linienvarianten weisen im Hinblick auf

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 7 
  
die Vereinbarkeit mit den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt einerseits, 
bezüglich der Einhaltung der regionalplanerischen Zielvorgaben und der aus dem Raum-
ordnungsverfahren resultierenden Bedingungen andererseits, unterschiedliche Vor- und 
Nachteile auf.  
Den einzelnen Linienvarianten ist zu attestieren, dass sie – wie die Trassenvariante IIIA - 
mit den Zielen der Raumordnung grundsätzlich vereinbar sind und die Raumverträglichkeit 
gegeben ist, da es sich bei den vier modifizierten Linienführungen jeweils um alternative 
Konkretisierungen der Trassenvariante IIIA handelt. Mit einem Raumordnungsverfahren 
wird die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im Sinne von 
§ 1 der Raumordnungsverordnung (Raumordnungsverfahren) geprüft, wobei die raumbe-
deutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme gem. § 15 Abs. 1 Raumordnungs-
gesetz unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen sind. Die Ermittlung und Beurteilung 
einer generellen Trassenführung erfolgt somit im raumordnerischen Maßstab (1:25.000 – 
1:100.000). Bei kleinräumigen und räumlich begrenzten Abweichungen der Trassenführung 
im Zuge der weiteren Planungskonkretisierung (hier: vier Linienvarianten) ist davon auszu-
gehen, dass die grundsätzliche Raumverträglichkeit der Trasse unbeschadet bleibt und 
dass die Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist. 
Eine konkrete Prüfung und weitere technische Planung der einzelnen Linienvarianten ist 
Gegenstand eines nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens gemäß § 18 AEG bzw. der 
integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 3a ff. UVPG i.V.m. § 6 Abs. 3 Nr. 5 
UVPG. Die konkrete Linienführung wird somit im Planfeststellungsverfahren ermittelt und ist 
nicht Gegenstand der Darstellungen im Flächennutzungsplan. Daher ist eine Änderung der 
Darstellung der Neubaustrecke im Flächennutzungsplan nicht erforderlich und folglich auch 
nicht Gegenstand der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich 7.1. 
Aus den o.g. Gründen ist die konkrete Linienführung auch nicht Gegenstand des Zielabwei-
chungsantrags. Die grundsätzliche Möglichkeit einer Realisierung der Trassenvariante IIIA 
in Form einer der vier Linienvarianten ist auch bei Umsetzung der Konversionsmaßnahme 
im Bereich der Kelley-Barracks im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich ge-
geben. 
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die angestrebte gewerbliche Nutzung der 
Kelley-Barracks einen vergleichsweise geringeren Nutzungskonflikt zu einer potenziellen 
ICE-Trasse aufweist, als die im Regionalplan Südhessen/Reg FNP 2010 bestehende Dar-
stellung als Siedlungsfläche. In der Vergangenheit war bereits die Umwidmung der durch 
die Trasse betroffenen Fläche des Nathan-Hale-Depots zu einer Fläche für „Industrie und 
Gewerbe/Zuwachs“ möglich. Dementsprechend soll dies nun auch für den Bereich der Kel-
ley-Barracks angepasst werden. 
1.7 Sonstige städtebauliche Planungen 
Rahmenplanung 
Für den Gesamtbereich von Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks wurde zwischen 2012 
und 2014 ein Rahmenplan „Konversion West“ erarbeitet, dessen Ziel die Umnutzung der 
Flächen in ein Gewerbegebiet ist. Mit dem Rahmenplan wurde eine entsprechende Er-
schließungsstruktur und Grundstücksneuordnung entwickelt. Der Rahmenplan „Konversion 
West“ wurde am 06.11.2014 von der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschafts-
stadt Darmstadt beschlossen und bildet die wesentliche Grundlage für die nachfolgende 
Bauleitplanung zur Sicherung der angestrebten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 8 
  
1.8 Flächenbilanz 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes von ca. 39 ha Sonderbaufläche Bund 
(Verteidigung) in gewerbliche Baufläche wird sich die geplante Nutzung nur unwesentlich 
ändern. Die bislang als Grünfläche mit Sportanlage dargestellte Fläche entspricht in der 
Flächennutzungsplan-Änderung in etwa der Flächengröße der neuen öffentlichen Grünflä-
che (ehem. Paradeplatz). Die im Geltungsbereich befindliche Waldfläche von ca. 5,7 ha 
bleibt in ihrer Flächengröße erhalten. Die Ziele des Flächennutzungsplanes werden durch 
o.g. Flächenänderungen nicht in den Grundzügen berührt (die geänderten Werte sind kur-
siv gedruckt). 
 
 
Nutzungsart 
    
Realnutzung 2006 
 Ausweisung FNP 2006 
mit allen Änderungen 
einschl. aktuellem  
Änderungsverfahren 
   ha %    ha % 
Wohnbaufläche 1.520 12  1.584 13 
Gemischte Baufläche    115 1    170 1,5 
Gewerbliche Baufläche    558 5    578 
  (539 vorher) 
   4,5 
Sonderbaufläche    204 2   194  
  (233 vorher) 
   1,5 
Gemeinbedarfsfläche    123 1    119 1 
Bahn, S-Bahn, Depot    199 2    199 2 
Hauptverkehrsstraßen    287 2    274 2 
Ver- und Entsorgungsfläche      44       47  
künstl.  
Grundwasseranreicherung 
 
     10 
 
 
 
     10 
 
 
Grünfläche    850 7    928 8 
• besiedelte Fläche         3.910 32,0           4.103 33,5 
Wasserfläche      38       38  
Landwirtschaft 1.592 13 1.305 11 
Ökologisch wertvolles Grün-
land 
 
   595 
 
5 
 
   713 
 
6 
Streuobstwiese    125 1    165 1 
Waldfläche 5.668 47 5.640 46 
Aufforstungsfläche        29  
waldartige Brache      35       44  
Dünen, Trockenrasen    158 1    187 2 
Brache mit Gehölzgruppe    103 1   
• unbesiedelte Fläche         8.314 68,0           8.121 66,5 
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 9 
  
 
2. Umweltbericht 
Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Erstellung von Bauleitplänen für die Belange des Um-
weltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. In der Umweltprüfung werden die vo-
raussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht gemäß 
§ 2a Nr. 2 BauGB beschrieben und bewertet. 
Umfang und Detaillierungsgrad für die Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes 
entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplanes. Für das Plangebiet liegen bereits um-
fangreiche Untersuchungen und Planungen vor, so u.a.: 
− Konversionsgelände Darmstadt West, Bestandserfassung und Bewertung, Landschafts-
planerische Maßnahmenvorschläge und Handlungsempfehlungen, Vorentwurf, Sand-
magerrasenkonzept, BHM Planungsgesellschaft mbH, 09.10.2011, Bruchsal, Darmstadt, 
− Konversionsflächen West Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot, Rahmenplan mit textli-
cher Erläuterung, September 2012, Ergänzung / Änderung September 2014, Darmstadt, 
− Bebauungsplan W 46.2 „Kelley-Barracks Südwest“ mit landschaftsplanerischem Fach-
beitrag / Umweltbericht, Begründung zum Entwurf, AG 5, Stand 05.11.2015 / 
12.10.2015, Darmstadt. 
Die oben genannten Unterlagen bilden die Grundlage für den vorliegenden Umweltbericht. 
Unter Einbeziehung der vorliegenden Umweltinformationen wurde eine verbal-
argumentative Abschätzung der zu erwartenden Umweltauswirkungen vorgenommen. 
Auf der nachfolgenden Planungsebene der Bebauungspläne W 46 - Konversion West -, 
W 46.1 - Riedstraße Nord - und W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - werden die Umweltbe-
lange detailliert geprüft. 
2.1 Beschreibung der Planung 
Angaben zum Standort 
Das Planungsgebiet befindet sich am südwestlichen Rand der Stadt Darmstadt im Bereich 
der sogenannten Weststadt. Es ist im Nordwesten von dem Gewerbegebiet Kleyerstraße, 
im Norden von dem Technologiestandort TZ Rhein Main bzw. dem Gewerbegebiet Hilpert-
straße und im Osten von dem Gewerbegebiet Riedstraße umgeben. Jenseits der Bahnlinie 
schließt sich im Osten ein Wohn- und Mischgebiet an, im Süden jenseits der Eschollbrücker 
Straße, eine Hauptverkehrstrasse, das Wohngebiet Heimstättensiedlung. Im Westen grenzt 
das Plangebiet an den Westwald. 
Naturräumlich betrachtet ist das Plangebiet der Untereinheit „Griesheim-Weiterstädter-
Sand“ zuzuordnen. 
Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 44,7 ha.  
Planungsanlass und Planungsziele 
Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung eines neuen Stadtbereiches mit überwie-
gend gewerblicher Nutzung, der sich unter Berücksichtigung der städtebaulichen, verkehrli-
chen und grünordnerischen Anforderungen sowie der Entwicklungsziele der gewerblichen 
Anrainer verträglich in das Stadtbild und die Gesamtstadt einfügt. 
Auf den Konversionsflächen soll daher ein neues Gebiet mit gewerblichem Entwicklungs-
schwerpunkt etabliert werden. Die Darstellung der Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) 
wird in gewerbliche Bauflächen geändert. Die im Süden des Plangebietes vorhandene 
Sportfläche als Sonderfläche Bund (Verteidigung) entfällt für diese Teilfläche. Da in un-

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 10 
  
mittelbarer Umgebung ausreichend Sportflächen zur Verfügung stehen, soll diese Fläche 
ebenso in gewerbliche Fläche geändert werden. Die angrenzende, im Geltungsbereich 
befindliche Waldfläche soll erhalten werden. Die Signatur Sonderfläche Bund (Verteidi-
gung) entfällt. Darüber hinaus soll die im Geltungsbereich bereits heute vorhandene 
Grünfläche (ehem. Paradeplatz) ausgewiesen und im Flächennutzungsplan als öffentliche 
Grünfläche dargestellt werden. 
Die Darstellung der durch den Geltungsbereich verlaufenden Trassenvariante für den 
ICE-Ausbau bleibt bestehen. Diese Trasse stel lt eine raumordnungsgeprüfte Variante zu 
den Planungen einer ICE-Neubaustrecke (N BS) im Raum Rhein/Main – Rhein/Neckar 
aus dem Jahr 2004 dar. Es handelt sich hierbei um die sog. Trassenvariante IIIA zur Reali-
sierung der Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar. Im Vorgriff auf das für 2016 ge-
plante Planfeststellungsverfahren wurden im Rahmen einer Studie zur planerischen Kon-
kretisierung für den Trassenverlauf der Variante IIIA im Bereich Kelley-Barracks / Nathan-
Hale-Depot vier modifizierte Linienführungen entwickelt, die als technisch und verkehrlich 
machbar bewertet werden.  
In einer weiteren Studie wurden die vier modifizierten Linienführungen zur Konkretisierung 
der Trassenvariante IIIA vor dem Hintergrund der aktuellen Planungsabsichten der Stadt 
hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit der landesplanerisch festgestellten Variante sowie damit 
betroffenen Zielvorgaben untersucht mit dem Ergebnis, dass den einzelnen Linienvarianten 
– analog zur Trassenvariante IIIA – zu attestieren ist, dass sie mit den Zielen der Raumord-
nung grundsätzlich vereinbar sind und die Raumverträglichkeit gegeben ist.   
Die konkrete Linienführung wird erst im Planfeststellungsverfahren ermittelt und ist nicht 
Gegenstand der Darstellungen im Flächennutzungsplan. 
2.2 Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes 
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 
Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 wird der Nordteil des 
Geltungsbereiches der Flächennutzungsplan-Änderung als „Vorranggebiet Industrie und 
Gewerbe, Planung“ und zu einem kleinen Teil im Nordwesten als „Vorranggebiet Industrie 
und Gewerbe, Bestand“ dargestellt. Der südliche Teil des Plangebietes ist als „Vorrangge-
biet Siedlung, Bestand“ dargestellt. Im Südwesten ist ein untergeordneter Teil als Vorrang-
gebiet für Forstwirtschaft gekennzeichnet.  
Durch das Plangebiet verläuft eine Fernverkehrsstrecke Planung, am Südrand ist eine 
Fernwasserleitung eingezeichnet. 
Ein Abweichungsantrag zur Einreichung bei der Regionalversammlung befindet sich in der 
Abstimmung mit dem Regierungspräsidium als Geschäftsstelle der Regionalversammlung 
Südhessen. Antragsgegenstand ist, die bestehende Fläche des im Plangebiet liegenden 
„Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ zugunsten einer Fläche für „Industrie und Gewerbe, 
Planung“ auszuweisen.  
Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt von 2006 wird das Plangebiet als Sonderbau-
fläche Bund (Verteidigung) dargestellt. Im Südwesten werden zwei kleinere Bereiche als 
Grünfläche, Zweckbestimmung Sportanlage und als Waldfläche, beide als Sonderfläche 
Bund (Verteidigung), dargestellt. Der historische Verlauf der Schepp Allee ist als ausge-
wählte Grünverbindung eingezeichnet.  
Die aktuelle Entwicklungsplanung für die Flächen des Nathan-Hale-Depots und der Kelley-
Barracks ist wegen den Nutzungsänderungen nicht aus dem Flächennutzungsplan entwi-

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 11 
  
ckelt. Vor diesem Hintergrund sollen folgende Flächen im Flächennutzungsplan geändert 
werden:  
− Die als Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) sowie als Grünfläche für Sportanlagen / 
Sonderfläche Bund (Verteidigung) dargestellte Fläche wird in gewerbliche Baufläche ge-
ändert.  
− Die im Geltungsbereich dargestellte Waldfläche soll erhalten und in seiner Kante zu den 
Bauflächen geringfügig verändert werden. Die Signatur Sonderfläche Bund (Verteidi-
gung) soll hierbei entfallen.  
− Die im Geltungsbereich bereits heute vorhandene Grünfläche (ehem. Paradeplatz) soll 
ausgewiesen und im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche dargestellt werden. 
− Die durch den Geltungsbereich ausgewählte Grünverbindung als Fortführung der 
Schepp Allee soll herausgenommen werden. 
Landschaftsplan 
Im Landschaftsplan der Stadt Darmstadt von 2004 wird der Biotopwert der Siedlungsberei-
che (Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks) als gering bis sehr gering bewertet. Den 
Waldflächen wird ein hoher Biotopwert zugesprochen. 
Weiterhin werden für den Siedlungsbereich die Schaffung von Biotopen auf stark versiegel-
ten Bauflächen als Leitbild der Biotopentwicklung formuliert. Die Neuschaffung von Stadt-
biotopen soll laut Landschaftsplan unter anderem durch folgende Maßnahmen realisiert 
werden: 
− Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Bauflächen und Schaffung neuer Lebens-
räume z.B. durch Vermehrung von Grünflächen, u.a. in Baulücken und auf Parkplätzen 
− Erhalt der noch vorhandenen Freiflächen 
− Entsiegelung und Vermeidung weiterer Versiegelung 
− Duldung von Wildkräutern. 
2.3 Schutzgebiete 
Schutzgebietssystem Natura 2000 
Es befinden sich weder im Plangebiet noch in planungsrelevanter Umgebung Natura 2000-
Gebiete. 
Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind das Gebiet Nr. 6117-309 „Beckertanne von Darm-
stadt mit angrenzenden Flächen“ und das Gebiet 6117-304 „Ehemaliger August-Euler-
Flugplatz von Darmstadt“. Sie befinden sich westlich der Autobahnen A 5 bzw. A 67 in einer 
Entfernung von etwa 2,5 km zum Plangebiet. 
Bei dem nächstgelegenen VSG-Gebiet handelt es sich um das Gebiet Nr. 6117-401 
„Griesheimer Sand“. Dieses beginnt ebenfalls westlich der Autobahn A 5 und liegt in einer 
Entfernung von etwa 2,5 km zum Plangebiet. 
Schutzgebietsausweisungen 
Das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“ befindet sich außerhalb des Plangebietes 
und umfasst die westlich angrenzenden Waldflächen. 
Die nächstgelegenen Naturschutzgebiete „Bessunger Kiesgrube“ im Osten und „Ehemali-
ger August-Euler-Flugplatz von Darmstadt“ im Westen liegen in jeweils mehr als 2 km Ent-
fernung zum Plangebiet.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 12 
  
3. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ein-
schließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 
3.1 Schutzgut Mensch 
Das Plangebiet ist aufgrund seiner Historie von heterogenen Nutzungen geprägt. Es über-
wiegen im Bereich der Kelley-Barracks ehemalige militärische Mannschaftsunterkünfte, 
Verwaltungsgebäude, Fahrzeughallen und Werkstätten. Große Teile der Freiflächen sind 
versiegelt, Teilbereiche sind begrünt (Paradeplatz, Grünflächen, Sportflächen und Wald). 
Das Nathan-Hale-Depot wird überwiegend von ehemaligen Lagergebäuden und versiegel-
ten Freibereichen geprägt. Die Flächen liegen brach und werden nicht genutzt. 
Immissionen 
Das Plangebiet ist entlang der angrenzenden Hauptverkehrstrassen (Eschollbrücker Stra-
ße, Haardtring und Hilpertstraße) und der östlich verlaufenden Bahnlinie durch Lärm- und 
Schadstoffimmissionen belastet. Entsprechend der Lärmkartierung der Stadt Darmstadt 
wurden vor allem entlang der genannten Straßenzüge gemittelte Lärmbelastungen von 55 
bis 75 dB (A) ermittelt, die bis zu 400 m in das Planungsgebiet hinein wirken können. 
Durch die benachbart liegenden Dienstleistungs- und Gewerbegebäude wirken Lärm- und 
Geruchsemissionen auf das Plangebiet ein. 
Zudem existiert eine allgemeine Belastung (Hintergrundbelastung) mit Luftschadstoffen 
aufgrund von Hausbrand, Gewerbe, Industrie, Verkehr im Umfeld sowie aufgrund von 
Schadstoffeinträgen von außerhalb des Untersuchungsgebietes liegenden Emissionsquel-
len. 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht die Entwicklung eines neuen Stadt-
bereiches mit dem Schwerpunkt der gewerblichen Nutzung unter Berücksichtigung von 
städtebaulichen, verkehrlichen und grünordnerischen Aspekten. Durch die Planung sind 
positive Effekte auf das Schutzgut Mensch zu erwarten. 
3.2 Schutzgut Boden 
Das geologische Ausgangsgestein bilden Flugsande, die zwischen den Eiszeiten im Plei-
stozän nach Osten verweht wurden und sich in der Rheinebene abgelagert haben. Die 
Mächtigkeiten variieren stark. Die Flugsande weisen stellenweise lehmige Horizonte auf, 
welche in unterschiedlicher Tiefe anzutreffen sind. Die Unterschiede der Horizonte, welche 
je nach Bodenart stauend oder drainierend wirken, bedingen einen gestörten Bodenwas-
serhaushalt. Meist ist der Oberboden von Dürre und Austrocknung geprägt. Der Untergrund 
kann jedoch bedingt durch eine lehmige bis tonige Schicht Staunässe aufweisen. Ober-
flächlich sind die Flugsande größtenteils entkalkt und damit nährstoffarm. 
Die Bodentypen sind bei einer geringen Bodenentwicklung als Pararendzinen und bei einer 
fortschreitenden Entwicklung der Böden als Bänder-Braunerden zu bezeichnen. Hinzu 
kommen Übergangsformen zwischen diesen Bodentypen: Pararendzina-Braunerden und 
Braunerde-Pararendzinen. 
Die Böden im Plangebiet sind aufgrund der Vornutzung als Militärgelände durch Versiege-
lungen, Auffüllungen und Umlagerungen stark anthropogen überformt und vorbelastet. Un-
versiegelte Bodenbereiche als Standorte für Vegetation sind nur in einem sehr untergeord-
neten Maß vorhanden.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 13 
  
Altlasten 
Das Plangebiet umfasst die zwei nachgenannten aufgegebenen militärischen Liegenschaf-
ten. Diese sind in der Altflächendatei des Landes Hessen als Altstandorte erfasst: 
Nathan-Hale-Depot: 
− Treibstoffumladestation u.a., Schlüssel-Nr.411.000.026-000.001, 
Status der Gesamtfläche: Altlast - Sanierungsbedarf festgestellt 
− Eigenbedarfstankstelle,Schlüssel-Nr.411.000.026-000.004, 
Status der Gesamtfläche: Sanierung (Sicherung) abgeschlossen 
Kelley-Barracks: 
− Schlüssel-Nr.411.000.050-001.184, 
Status der Gesamtfläche: Altlastenverdächtige Fläche 
Im Rahmen von nachgeordneten orientierenden Untersuchungen sind im Plangebiet ver-
schiedene Kontaminationsverdachtsflächen untersucht und bewertet worden. Es liegen 
Handlungsempfehlungen vor, die zu beachten sind. Im Rahmen des nachsorgenden Bo-
denschutzes sind vertiefende Untersuchungen und ggf. Sanierungen der betroffenen Flä-
chen durchzuführen. 
Das gesamte Gebiet wurde im 2. Weltkrieg durch vier Luftangriffe getroffen, die zu Schä-
den im Untersuchungsgebiet führten. Für die gesamte Konversionsfläche besteht daher ein 
Kampfmittelverdacht. 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Da das Schutzgut Boden durch die großflächig vorhandenen Versiegelungen und Bebau-
ungen als stark vorbelastet einzustufen ist, ist durch die Änderung des Flächennutzungs-
planes von keinen erheblich negativen Umweltauswirkungen auszugehen. Der Versiege-
lungsgrad der Planung entspricht in etwa dem des Bestandes. Die großflächig unversiegel-
ten Bodenbereiche im Bereich der bestehenden Waldflächen bleiben durch die geplante 
Ausweisung als Wald dauerhaft erhalten. 
Durch die Untersuchung und Sanierung der vorhandenen Altlasten bzw. der Kampfmittel-
verdachtsflächen im Rahmen der nachgeordneten Planungen kommt es zu Verbesserun-
gen des Schutzgutes Boden. 
3.3 Schutzgut Wasser 
Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet von Darmstadt. Hier ist generell mit anthropogen beein-
trächtigter Grundwasserbeschaffenheit und gestörten Grundwasserverhältnissen zu rech-
nen. Die vorherrschende Fließrichtung des Grundwassers verläuft in Richtung der Vorfluter 
nach Westen bzw. Südwesten. Der Grundwasserflurabstand liegt bei etwa 15 - 20 m unter 
Geländeoberkante. Im Untergrund finden sich pleistozäne Sande und Kiese mit guter Was-
serdurchlässigkeit, die im tieferen Untergrund anstehenden Rheinsedimente bilden einen 
mächtigen Porengrundwasserleiter. Die Grundwasserneubildungsrate ist in Darmstadt und 
Umgebung aufgrund der klimatischen Verhältnisse gering. 
Natürliche Oberflächengewässer kommen im Untersuchungsbereich nicht vor. Einzig die 
Panzerwaschanlage ist als künstliches Oberflächengewässer zu nennen. Diese wurde je-
doch in den letzten Jahren versucht trocken zu legen und wird momentan jedoch noch 
durch Niederschlagswasser gespeist. 
Das Grundwasserpotenzial ist durch Bebauung, Versiegelungen und Verdichtungen vorbe-
lastet. Die im Plangebiet vorhandenen Freiflächen haben generell eine Bedeutung zur 
Grundwasserrückhaltung und -neubildung, aufgrund des hohen Versiegelungsanteiles ist

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 14 
  
dem Plangebiet jedoch nur eine sehr geringe Bedeutung für die Grundwasserneubildung 
zuzusprechen. Die Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit ist aufgrund der gut durch-
lässigen kiesig-sandigen Böden hoch. 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Da das Schutzgut Wasser bereits als stark vorbelastet einzustufen ist, ist von keinen erheb-
lichen Umweltauswirkungen auszugehen. Im Rahmen der nachgeordneten Bauleitplanun-
gen wird die Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser festgesetzt. 
In Bezug auf die vorhandenen Grundwasserschäden sind bereits Sanierungsplanungen 
und -maßnahmen eingeleitet, die zu Verbesserungen des Grundwasserpotenziales führen. 
3.4 Schutzgut Klima 
Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der warmen, trockenen Rheinebene und 
dem kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Allgemein ist diese Klimazone gekenn-
zeichnet durch milde Winter und warme Sommer mit geringem Niederschlag. 
Das Gebiet liegt in einem thermischen Belastungsbereich. Bioklimatisch wird der Ballungs-
raum Rhein-Main als „belasteter“ Verdichtungsraum ausgewiesen. Im Luftreinhalteplan Bal-
lungsraum Rhein-Main, Teilbereich Darmstadt, wird die lufthygienische Situation in Darm-
stadt als belastet eingestuft. In Bezug auf die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide 
kommt es zu Überschreitungen. 
Aufgrund des hohen Anteils an versiegelten Flächen, der angrenzenden Gewerbe- und 
dicht bebauten Siedlungsgebiete sowie der umgebenden Verkehrstrassen ist das Klima 
stark vorbelastet. 
Innerhalb des Plangebietes sind Grünelemente und Freibereiche mit Bedeutung für die 
Kaltluftproduktion nur in einem untergeordneten Maß vorhanden. Den bestehenden Grün-
flächen und dem Baumbestand ist eine kleinklimatische Ausgleichswirkung zuzusprechen. 
Der innerhalb des Plangebietes vorhandene Waldbereich und die westlich des Plangebie-
tes liegenden Waldflächen haben eine wichtige Bedeutung zur Frischluftproduktion und 
zum Klimaausgleich. 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Das Schutzgut Klima und Luft ist durch die großflächige Versieglung des Plangebietes als 
stark vorbelastet einzustufen. Somit ist durch die Flächennutzungsplanänderung von kei-
nen erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen. 
Durch die Planung kommt es zwar zu einem Verlust von Grünflächen und Baumbestand mit 
positiven kleinklimatischen Auswirkungen, die Konzeption des Rahmenplanes sieht jedoch 
durchgrünte Straßenräume, Grünachsen und Grünflächen vor, die einen entsprechenden 
Ausgleich schaffen. Ebenso werden die Freiflächen des zentral angeordneten Paradeplat-
zes als öffentliche Grünflächen in der Flächennutzungsplan-Änderung ausgewiesen.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 15 
  
3.5 Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt 
Biotop- und Nutzungstypen 
Das Plangebiet umfasst die ehemals militärisch genutzten Bereiche des Nathan-Hale-
Depots und der Kelley-Barracks. Entsprechend der ehemaligen Nutzung finden sich im 
Plangebiet überwiegend versiegelte und bebaute Flächen. Entlang von Straßen und an den 
Gebäuden sind Hecken und Gebüsche aus teils heimischen Arten oder Ziergehölzen ange-
pflanzt worden. Zwischen den Gebäuden liegen Grünflächen, die mit Einzelbäumen über-
stellt sind. Teilweise handelt es sich um gut ausgeprägte, vitale Exemplare. Vorherrschen-
de Arten sind Hainbuche und Kiefern, teilweise auch Buchen, Kastanien und Platanen. Be-
reichsweise dominieren Nadelgehölze und Pionierarten. Durch die extensive Nutzung bzw. 
Nichtnutzung über einen längeren Zeitraum haben sich Extensivrasen, Wiesenbrachen und 
Ruderalflächen trockener Standorte ausgebildet. Das Vorkommen von Wiesenbrachen und 
Teilbereichen mit Magerrasen ist eng miteinander verzahnt, so dass ein Großteil der Flä-
chen als Mischform angesprochen werden kann. Im östlichen Teil des Plangebietes sind 
nicht mehr genutzte Gleisflächen vorhanden. Hier haben sich teilweise wertvolle Sandma-
gerrasenbestände ausgebildet. Auch auf dem ehemaligen Paradeplatz findet sich ein Mo-
saik aus Sandrasen und Ruderalfluren. Diese Bereiche besitzen eine hohe Wertigkeit für 
den Arten- und Biotopschutz. 
Im Südwesten liegt ein Teil des Darmstädter Westwaldes innerhalb des Plangebietes, der 
als Kiefern-Eichen-Mischwald ausgeprägt ist. 
Fauna 
Eine auf Grundlage der Habitat-Ausstattung durchgeführte „Artenschutzrechtliche Vorprü-
fung“ ergab, dass Teilbereiche des Konversionsgeländes als Nahrungshabitat für bis zu 
sechs Fledermausarten in Frage kommen. Die Waldbereiche innerhalb und außerhalb der 
Kelly-Barracks bieten zudem für die Baumhöhlen bewohnenden Arten Quartier- und Wo-
chenstubenpotenzial. Die Kasernengebäude und die Gebäude des Nathan-Hale-Depots 
sind prinzipiell als Quartierstandort der Zwergfledermaus geeignet. Auf offenen Sandböden 
und schütterer Vegetation im Bereich der südwestlichen Ruderalfluren wurden bei aktuellen 
Begehungen größere Populationen der Zauneidechse nachgewiesen. Auch ein Vorkom-
men von Knoblauch-, Kreuz- und Wechselkröte ist nicht auszuschließen. In der ehemaligen 
Panzerwaschanlage wurden Erdkröte, Berg- und Teichmolche nachgewiesen, die jedoch in 
einen künstlichen Teich im Westwald umgesiedelt wurden. Dennoch wird das Betonbecken 
noch von Amphibienarten als Laichgewässer genutzt. Aufgrund des Eichenbestandes im 
Konversionsgelände und seiner Altersstruktur ist darüber hinaus mit dem Vorkommen des 
Heldbocks zu rechnen. Es wurden 37 Vogelarten nachgewiesen, deren Vorkommen prinzi-
piell im Konversionsgelände möglich ist. Zudem sind weitere typische Vogelarten des Sied-
lungsbereiches zu erwarten. Aufgrund der Biotopausprägung sind zudem wertgebende Ar-
ten aus den Gruppen Wildbienen, Stechimmen, Tagfalter und Heuschrecken zu erwarten. 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Innerhalb des Plangebietes existieren Biotopbereiche mit einer hohen Bedeutung für den 
Naturschutz. Der größte Teil ist jedoch durch bebaute und versiegelte Flächen geprägt. 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes kommt es zum teilweisen Verlust der 
wertgebenden Biotopbereiche und zum Verlust von Lebensräumen für artenschutzrechtlich 
relevante Tierarten. Insgesamt sind die Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Flora 
und Fauna als mittel einzustufen.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 16 
  
3.6 Schutzgut Landschaft/Stadtbild und Erholung 
Das Relief des Untersuchungsgebietes ist weitgehend eben. Die Landschaft wird somit vor 
allem durch Bauwerke, Vegetation und andere anthropogene Geländestrukturen (Straßen, 
Fußwege, Plätze und Grünflächen) charakterisiert. 
In Bezug auf das Schutzgut Landschaft kann das Plangebiet in zwei Landschaftsbildeinhei-
ten untergliedert werden: 
– Interne, zu den Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depots gehörige Flächen sowie Teile 
des angrenzenden Gewerbegebiets: 
Der größte Teil des Plangebietes ist stark industriell überprägt und weist einen hohen Ver-
siegelungsgrad auf. Die asphaltierten und gepflasterten Flächen sowie die sich darauf be-
findlichen Gebäude und Lagerhallen werden innerhalb und außerhalb der ehemals militä-
risch genutzten Flächen durch kleinere Grünflächen unterbrochen, welche vor allem ent-
lang der Straßen und Gebäude platziert sind. Neben Ziergehölzen dominieren Bäume jün-
geren und mittleren Alters, ein kleiner Teil wird zudem durch ältere Bäume geprägt. Als 
raumbedeutsam und die Eigenart des Teilgebietes prägend ist zum einen der Gebäude-
komplex mit den ehemaligen Wohnquartieren, einem Hauptgebäude mit historischem Uh-
renturm und dazwischen eingestreuten Kieferngruppen rund um den Paradeplatz in den 
Kelley-Barracks zu nennen. Zum anderen besitzen auch die hoch aufragenden Lagerge-
bäude des Nathan-Hale-Depots aus den 1930er Jahren einen besonderen Wiedererken-
nungswert 
– Stark durch menschliche Nutzung geprägte Grünflächen und Freiraumbereiche: 
Der kleinere Teilbereich stellt eine Übergangszone dar, in der sich einzelne Waldflächen 
bzw. Baumgruppen und größere Freiflächen mit Wiesen- oder Parkcharakter mit gewerblich 
genutzten Bereichen abwechseln. Zu diesem Bereich zählen der mit älteren Laubbäumen 
umstandene Paradeplatz auf dem Gelände der Kelley-Barracks, der Gleisbereich, der an-
grenzende Grünzug entlang der Bahntrasse am östlichen Rand sowie Sportflächen inner-
halb und außerhalb der Kelley-Barracks. Diese Flächen weisen zum Teil eine besondere 
Vegetation auf und tragen zur Auflockerung des überwiegend technisch geprägten Stadt-
bildes bei. Besonders hohe Aufenthaltsqualitäten neben dem Paradeplatz weist eine park-
artige, östlich der Sportplätze der Kelley-Barracks gelegene Freifläche mit Gräsern, locke-
rem Kiefernbestand und einzelnen Spiel- und Sitzelementen auf.  
Besonders hervorzuhebende Blickbeziehungen in die angrenzende Landschaft sind nicht 
vorhanden.  
Erholung 
Das Plangebiet ist durch die bestehende Einzäunung größtenteils nicht öffentlich zugäng-
lich für die örtliche Bevölkerung und besitzt keine Bedeutung für Naherholung und Freizeit-
gestaltung. Als potenziell für Erholungszwecke geeignete, jedoch derzeit nicht zugängliche 
Bereiche sind die parkartigen Freiflächen des Paradeplatzes sowie eine mit lockerem Kie-
fernbestand durchsetzte Wiese östlich der Sportplätze der Kelley-Barracks anzusprechen. 
Anlagen für die Erholung wie Sport- und Freizeitanlagen befinden sich darüber hinaus zum 
einen mit einer multifunktionalen Sportfläche innerhalb der Kelley-Barracks, zum anderen 
mit einer Baseballanlage südwestlich des Untersuchungsgebietes. 
Bedeutsam für die Naherholung der Bevölkerung der angrenzenden Wohngebiete sind vor 
allem die zum Westwald gehörigen Waldflächen im Westen.  
Durch die Einzäunung hat sich ein Erschließungsnetz für die Naherholung um das Pla-
nungsgebiet herum entwickelt. Hauptstrecken des örtlichen Radwegnetzes führen außer-
halb des Planungsgebietes entlang von Eschollbrücker Straße und Haardtring. Darüber

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 17 
  
hinaus ist der Grünzug parallel zur Bahnlinie im Osten mit seiner für Radfahrer und Spa-
ziergänger wichtigen Wegeverbindung von Bedeutung. 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Generell handelt es sich um ein bereits bebautes Gebiet, so dass die vorliegende Planung 
zu keinen grundsätzlichen Änderungen des Stadtbildes führt. Durch die Planung soll ein 
städtebaulich attraktives Quartier geschaffen werden. 
Da das Plangebiet bisher für die Öffentlichkeit nicht zugänglich war, gibt es in Bezug auf die 
Erholungsqualität keine negativen Auswirkungen. Leitbild für die Entwicklung des neuen 
Stadtbereiches ist eine klassische Campus-Landschaft mit großzügigen baumüberstellten 
Rasen- und Wiesenflächen in den Straßenräumen. 
Die Planung berücksichtigt eine freiraumplanerische Vernetzung mit vorhandenen Grün-
strukturen. Die Freiflächen des zentral angeordneten Paradeplatzes werden als öffentliche 
Grünflächen in der Flächennutzungsplan-Änderung ausgewiesen. 
3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
Das Plangebiet liegt in Verlängerung der historisch bedeutsamen Stadtachse Schepp Allee. 
Die historische Wegeverbindung der Schepp Allee in Richtung Stadtmitte ist durch die Nut-
zungen der vergangenen Jahrzehnte und die Einzäunung des Gebietes räumlich kaum 
mehr erkennbar. 
Weitere Kultur- und Sachgüter sind nicht vorhanden. 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die städtebauliche Konzeption des 
Rahmenplanes wird die historische Wegeverbindung der Schepp Allee aufgegeben. 
3.8 Zusammenfassung 
Folgende Tabelle stellt zusammenfassend die Bewertung der Beeinträchtigungen der 
Schutzgüter durch die geplante 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 7.1 
dar. 
Tabelle 1: Zusammenfassung Beeinträchtigungen der Schutzgüter 
Schutzgut 
Beeinträchtigungen 
erheblich mittel gering 
Mensch   X 
Boden   X 
Wasser   X 
Klima und Luft   X 
Flora und Fauna  X  
Landschaft   X 
Kultur und Sachgüter   X

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 18 
  
4. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich 
4.1 Schutzgut Mensch 
– Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden 
– Bei allen Flächen, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systema-
tische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Bauar-
beiten erforderlich  
– Schaffung von durchgrünten, qualitätsvollen Straßenräumen nach den Vorgaben der 
Rahmenplanung 
– Anlage von Fuß- und Radwegeverbindungen mit Anbindung an das bestehende Wege-
netz 
– Erhalt bestehender Grünflächen mit Erholungsfunktion (ehemaliger Paradeplatz, Wald-
flächen) 
4.2 Schutzgut Boden 
– Minimierung von Versiegelung und Überbauung durch sparsamen Flächenverbrauch 
– Beschränkung des befestigten bzw. überbauten Anteils von Grundstücksflächen und 
Festsetzung eines Mindestanteils an zu bepflanzender Grundstücksfläche 
– Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenbefestigungen 
– Anlage von Grünflächen mit unversiegelten Bodenbereichen 
– Entsiegelung von Flächen 
– Sanierung von Altlasten 
4.3 Schutzgut Wasser 
– Versickerung des Niederschlagwassers der überbauten und befestigten Flächen (unter 
Beachtung der Altlastenbereiche) 
– Nutzung des Niederschlagswassers der Dachflächen (Brauchwassernutzung) zur Ent-
lastung der Grundwasserentnahme 
– Durchführung von weiteren Erkundung- und voraussichtlich Sanierungsmaßnahmen des 
Grundwassers in Bereichen mit Altlasten / Grundwasserschäden 
– Anlage von privaten Grünflächen 
– Entsiegelung von Flächen 
– Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenbefestigungen, soweit wasserwirtschaftli-
che Belange nicht entgegenstehen 
– Schutz der Gewässer und des Bodens vor Verunreinigungen durch Verwendung was-
serundurchlässiger Beläge auf LKW-Stellplätzen sowie sonstigen Flächen, auf denen 
betriebsbedingte Verschmutzungen auftreten können 
4.4 Schutzgut Klima und Luft 
– Pflanzung großkroniger Laubgehölze sowie Anlage von Grünflächen mit positiven Aus-
wirkungen auf das Kleinklima 
– Anlage von Dachbegrünungen

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 19 
  
– Erhalt von Grün- und Waldflächen 
4.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt 
– Erhalt von Teilbereichen der wertgebenden Sandmagerrasenbestände, Neuanlage bzw. 
Umsiedlung von überplanten Sandmagerrasenbereichen 
– Erhalt der Waldflächen 
– Festlegung eines Mindestanteils an zu begrünender Grundstücksfläche im Gewerbege-
biet 
– Pflanzung von einheimischen, großkronigen Einzelbäumen und Anlage von Grünflächen, 
gärtnerische Gestaltung der nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke 
– Eingrünung des Plangebietes an den Randbereichen zu den öffentlichen Verkehrsflä-
chen. 
– Verwendung einheimischer Pflanzenarten 
– Untersuchungen von Gebäuden auf Besatz von Vögeln und Fledermäusen vor Abriss 
– Schaffung von Ersatzlebensräumen für artenschutzrelevante Tierarten (Vögel, Fleder-
mäuse, Zauneidechse) 
– Umsetzung des Sandmagerrasenkonzeptes 
4.6 Schutzgut Landschaft/Stadtbild 
– Be- und Eingrünungsmaßnahmen 
– Erhalt von Grünflächen und Einzelbäumen 
– Schaffung von durchgrünten, qualitätsvollen Straßenräumen nach den Vorgaben der 
Rahmenplanung 
– Höhenbeschränkung der geplanten Gebäude 
– Gestalterische Vorgaben in Bezug auf Werbeanlagen und Einfriedungen 
4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
– nicht notwendig 
 
5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes 
Bei Durchführung der Planung wird das zurzeit brachliegende, ehemals militärisch genutzte 
Gelände einer gewerblichen Nutzung zugeführt. Im Plangebiet kommt es zur Entwicklung 
eines neuen Stadtquartiers unter Berücksichtigung städtebaulicher, verkehrlicher und grün-
ordnerischer Aspekte. Da das Plangebiet bereits bebaut ist, sind die nachteiligen Umwelt-
auswirkungen als gering einzustufen. Die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkun-
gen beziehen sich vor allem auf den Aspekt Flora und Fauna, da sich im Plangebiet teilwei-
se wertvolle Biotopbereiche befinden.  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass es mittelfristig ebenfalls zu 
einer gewerblichen Nutzung im Plangebiet kommen wird. Für das Plangebiet und den ge-
samten Konversionsbereich West gibt es eine Rahmenplanung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, die für den Konversionsbereich eine gewerbliche Nutzung vorsieht.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 20 
  
6. Planungsalternativen und Monitoring 
Für die Nachnutzung der beiden benachbarten, ehemals militärisch genutzten Areale 
Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks existiert eine Rahmenplanung der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. Ziel der Rahmenplanung ist eine Umnutzung der Flächen in ein Gewerbe-
gebiet mit entsprechender Grundstücksneuordnung. 
Ein Monitoring ist auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht notwendig.  
 
7. Zusammenfassung 
Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung eines neuen Stadtbereiches mit überwie-
gend gewerblicher Nutzung, der sich unter Berücksichtigung der städtebaulichen, verkehrli-
chen und grünordnerischen Anforderungen sowie der Entwicklungsziele der Anrainer ver-
träglich in das Stadtbild und die Gesamtstadt einfügt. Auf den Konversionsflächen soll da-
her ein neues Gebiet mit gewerblichem Entwicklungsschwerpunkt etabliert werden. Die 
Darstellung der Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) wird in gewerbliche Bauflächen ge-
ändert.  
Das Plangebiet ist durch großflächige Bebauun g und Versiegelung und die ehemals mili-
tärische Nutzung in Bezug auf die Naturraumpotenziale als vorbelastet einzustufen. In-
nerhalb des Plangebietes befinden sich jedo ch auch Bereiche mit hoher Bedeutung für 
den Natur- und Artenschutz in Form von Magerrasenkomplexen, ex tensiven Wiesen und 
Ruderalflächen, Großbäumen und Waldflächen. 
Durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes kommt es zu keinen erheblich 
negativen Beeinträchtigungen der Schutzgüter. Lediglich das Schutzgut Flora und Fauna 
wird durch die Überplanung von naturfachlich hochwertigen Biotopbereichen in Form von 
Sandmagerrasen und dem Verlust von Lebensräumen für artenschutzrechtlich relevante 
Tierarten beeinträchtigt.  
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

anlage 6

325 Zeichen

Punkt 24: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereiche 7.1 - Kelley-Barracks / 
Nathan-Hale-Depot - (Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0233) 
 
Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke., bei Stimmenthaltung der Fraktion 
UFFBASSE, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 5

6442 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.11.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 67 56 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0233 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
587 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereiche 7.1 - Kelley-Barracks / 
Nathan-Hale-Depot - (Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 05.11.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot - gingen im Rahmen der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen. Sie 
stellen eine vorläufige Abwägungstabelle  für den Planbereich dar. Die endgültige  Abwägung 
erfolgt im Rahmen des Feststell ungsbeschlusses . 
2. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen zu 
den allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot - die in Anlage 2 zusammengefassten 
Stellungnahmen ein.

- 3 - 
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) werden zur 
Kenntnis genommen. Sie stellen e ine vorläufige Abwägungstabelle  für den Planbereich dar. 
Die endgültige Abwägung erfolgt im  Rahmen des Feststellung sbeschlusses. 
3. Dem vorliegenden Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.1 -
Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot- (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) und 
der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt. 
4. Der Entwurf und die Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot - für das Gebiet des „Nathan-Hale-
Depots“ und der „Kelley-Barracks“ sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange 
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen d er Öffentlichkeit 
(datenschutzrelevante Anlage)  
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf 7. FNP Änderung, 
Teilbereich 7.1  
 
Entwurf zur 7. FNP -Änderung für den Teilbereich 7.1 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt / ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante A nlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.11.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0233 vom 05.11.2015:  
 
Am 6. November 2014 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zur 
7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan -
Hale-Depot - gefasst.  
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen militärischen 
Liegenschaften der US Streitkräfte als Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) sowie die 
Freiflächen im südlichen Bereich als Grünfläche für Sportanlagen und als Waldfläche – beides 
Sonderflächen Bund (Verteidigung) – aus. Nach dem erfolgten Wegzug der amerikan ischen 
Streitkräfte aus Darmstadt werden diese Flächen nun nicht mehr für militärische Zwecke 
benötigt. Nördlich, nordöstlich und südöstlich des Geltungsbereichs befinden sich bereits 
Gewerbegebiete, diese sollen um die Flächen der ehemaligen militärischen  Flächen ergänzt 
werden. Der Flächennutzungsplan muss daher geändert werden.  
 
Am 6. November 2014 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss und 
den Allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.1 zugestimmt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach öffentlicher 
Bekanntmachung in der Zeit vom 30.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014 statt. Die Träger 
öffentlicher Belange wurden am 29.09.2014 hierüber benachrichtigt und gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. 
 
Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.1 wurde parallel zum 
Bebauungsplanentwurf W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - erarbeitet. 
 
 
Zu 1: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 7. 
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 7.1 zusammengefasst und entsprechend 
geprüft. 
 
 
Zu 2: 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3  Abs. 1 BauGB gingen die in Anlage 2 
zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.  
 
Bei Anlage 1 und 2 handelt es sich um vorläufige Abwägungstabellen, die in diesem 
Verfahrensschritt lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, da sie nach der Offen lage 
fortgeschrieben werden. Erst zum Feststellungsbeschluss wird über die Prüfung der 
eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage entschieden.  
 
 
Zu 3 und 4: 
 
Nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1  BauGB (frühzeitige Beteiligung  der Öffentlichkeit ) und 
gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs zur 7. Änderung des 
Flächennutzungsplans für d en Teilbereich 7.1 gem. § 3 Abs. 2 BauGB.  
 
Parallel werden d ie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 
BauGB sowie die Nachbargemeinden  gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.  
 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 des Entwurfs zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für d en Teilbereich 7.1 für 
die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
Darmstadt, den 05.11.2015 
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

anlage 1

83238 Zeichen

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm-
stadt 
  
  
Schreiben vom 30.10.2014 und 03.11.2014 zur frühzeitigen Betei-
ligung: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht wird – wie bereits in der Stellungnahme 
vom 08. Mai 2013 zur Vorbereitung und Durchführung von städtebauli-
chen Entwicklungsmaßnahmen ausgeführt – erneut festgestellt, dass für 
die Planung gewerblicher Flächen im Bereich der ehemaligen „Kelley-
Barracks“ die Zulassung einer Abweichung von entgegenstehenden regi-
onalplanerischen Zielvorgaben erforderlich ist. Der RPS/RegFNP 2010 
weist im Bereich der „Kelley-Barracks“ ein „Vorranggebiet Sied-
lung/Bestand“ aus. Innerhalb eines solchen Siedlungs-Vorranggebietes ist 
die bauleitplanerische Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten 
nicht vorgesehen (Z3.4.1-3). Diese hat vielmehr innerhalb der in der Karte 
dargestellten „Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Bestand und Pla-
nung“ stattzufinden (Z3.4.2-4). Für die angedachte Nutzung des ca. 28 ha 
umfassenden Vorranggebietes Siedlung zu gewerblichen Zwecken bedarf 
es daher einer Abweichungszulassung durch die Regionalversammlung 
Südhessen.  
 
 
Im südwestlichen Bereich der Kelley-Barracks tangiert die Planung zudem 
das dort ausgewiesene „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“, das gemäß 
Z4.3-2 des RPS/RegFNP 2010 grunds ätzlich von Bebauung freizuhalten 
ist. Es handelt sich mit ca. 2,2 ha zwar um eine Inanspruchnahme in rela-
tiv geringem Umfang, bei der regionalplanerische Bedenken zurückgestellt 
werden können, doch wird bereits jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass 
eine Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs gemäß Beschluss der 
Regionalversammlung (RVS) vom 01. März 2013 unabhängig von ihrer 
Größe im gleichen Naturraum zu kompensieren ist. Den RVS-Beschluss 
mit der Drucksachen-Nr. 55.1 kann hier eingesehen werden: 
http://verwaltung.hessen.de/ 
irj/RPDA_Internet?cid=860fc2b5504395d264739ab41709d721 
 
 
  
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis auf die Erforderlichkeit eines Abweichungsverfahrens für die 
beabsichtigte gewerbliche Baufläche wurde zur Kenntnis genommen.  
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Ein Antrag auf Abweichung von den Zielen des Regionalplanes im Sinne 
des § 12 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) ist in Vorbereitung. An-
tragsgegenstand ist, die bestehende Fläche des im Plangebiet liegenden 
„Siedlungsgebietes“ zugunsten eine r Fläche für „Industrie und Gewer-
be/Zuwachs“ auszuweisen. Die betreffende Fläche umfasst Teile des ehe-
maligen Kasernengeländes und hat eine Größe von rund 24 ha.  
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Ergänzen der Begründung um den Hinweis auf das Abweichungsverfahren. 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Einschätzung, dass im südwestlichen Bereich der Kelley-Barracks die 
Planung das dort ausgewiesene „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ tan-
giert, wurde widersprochen. Nach Überprüfung der Plandarstellungen im 
RPS/RegFNP 2010 und in der Änderungsplanung zum Flächennutzungs-
plan wurde festgestellt, dass die gepl ante gewerbliche Baufläche nicht in 
das angrenzende „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ hineinragt, der Re-
gionale Grünzug also nicht in Anspruch genommen wird. 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Ergänzen der Begründung um den Hinweis, dass der Regionale Grünzug 
nicht in Anspruch genommen wird. 
 
 
Anlage 1

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
Darüber hinaus berühren die Planungen  „Kelley-Barracks / Nathan-Hale-
Depot“ auch Festlegungen des RPS/RegFNP 2010 zum Schienenverkehr. 
Für den Bau der Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/ Neckar wurde in den 
Jahren 2003 und 2004 ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt. 
Als raumverträgliche Lösung wurden d abei zwei Varianten ermittelt, die 
von Neu-Isenburg-Zeppelinheim üb er den Darmstädter Hauptbahnhof 
entweder entlang der A 5 oder der A 67 zum Autobahndreieck Viernheim 
verlaufen. Beide Varianten sind im RPS/RegFNP 2010 textlich im Ziel 
Z5.1-3 festgelegt und in der Karte des RPS/RegFNP 2010 dargestellt. Die 
Variante III a berührt die städtebaul iche Rahmenplanung für die Umnut-
zung der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots im Bereich der ge-
werblichen Entwicklung. Die Variante IV a verläuft im Bereich des Unter-
suchungsgebietes parallel zur bestehenden Schienenstrecke. 
 
In der Karte zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 
erfolgt eine Darstellung der Neubaustrecke nach der Planzeichenerklä-
rung des FNPs als Verkehrsfläche 4.1.1 – „Freihaltung für ICE-
Trassenvarianten“ und damit zielkonform mit dem RPS/RegFNP 2010.  
Aus den vorgelegten Unterlagen ist allerdings nicht ersichtlich, wie die 
Darstellungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans zur Verkehrs-
fläche 4.1.1 im „Rahmenplan Konver sionsflächen West“ umgesetzt bzw. 
im „Bebauungsplan W 46 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot“ festge-
setzt werden sollen. Im seinerzeit durchgeführten ROV wurde hinsichtlich 
der damals noch militärisch genutzten Flächen von einer Schienenstrecke, 
die im Tunnel bzw. im Trog geführt wird, ausgegangen.  
 
Inwieweit die Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar so wie im 
RPS/RegFNP 2010 festgelegt bzw. mit der 7. Änderung des Flächen-
nutzungsplans beabsichtigt, vom Bundesministerium für Verkehr weiter 
verfolgt wird, ist derzeit offen. 
Das Bundesverkehrsministerium hatte Anfang 2012 eine Studie zur Ent-
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise auf die Darstellung der Neubaustrecke als Verkehrsfläche 
4.1.1 – „Freihaltung für ICE-Trassenvarianten“ wurden zur Kenntnis ge-
nommen.  
 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Im aktuell gültigen Regionalplan Südhessen/Reg FNP 2010 wird die Fläche 
der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots von Nordost nach Süd-
west von einer Trasse für eine Fe rnverkehrsstrecke/Planung durchzogen. 
Diese Trasse stellt eine raumordnungsgeprüfte Variante zu den Planungen 
einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im Raum  Rhein/Main – Rhein/Neckar aus 
dem Jahr 2004 dar. Es handelt sich hi erbei um die sog. Trassenvariante 
IIIA zur Realisierung der Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar. Diese 
Variante wird auch im gültigen kommunalen Flächennutzungsplan der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt dargestellt. Sie muss im Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung planerisch berücksichtigt werden. 
 
Die Studie zum Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse/Rhein/Main – 
Rhein/Neckar – Karlsruhe mit Vorschlägen für eine Führung der Neubau-
strecke Rhein/Main – Rhein/Neckar li egt zwar seit Anfang 2015 vor. Ab-
schließende Ergebnisse werden derzeit diskutiert und sollen in den neu 
aufzustellenden Bundesverkehrswegeplan 2015 eingearbeitet werden. Bis 
zur abschließenden Entscheidung wird daher diese Trassen-Variante auch 
im gültigen kommunalen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt dargestellt.  
 
Für die das Plangebiet querende Trassenvariante IIIA wurde aufgrund der 
Bestandsbebauung (Kasernengelände) im  Rahmen des o.g. von 2002 bis 
2004 durchgeführten Raumordnungsverfahrens (ROV) eine Tunnellösung 
erarbeitet, die jedoch heute nicht mehr realisierbar erscheint: Zum einen 
ergaben sich zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen und Ent-
wicklungen im Trassenbereich der Variante IIIA, insbesondere neue Ent-
wicklungsperspektiven für die Konversionsgebiete Kelley-Barracks und 
Nathan-Hale-Depot nach dem Abzug der US-Streitkräfte, zum anderen 
bestehen geänderten Planvorstellungen seitens des Vorhabenträgers (sie-
he Studie DB Netz AG) im Hinblick auf eine nunmehr lediglich eingleisige

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
wicklung einer verkehrlichen Konzept ion für den Eisenbahnkorridor Mittel-
rheinachse/Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe in Auftrag gegeben, 
die u.a. Vorschläge für eine Führun g der Neubaustrecke Rhein/Main – 
Rhein/Neckar in der Stadt Darmst adt enthalten wird. Ergebnisse sollen 
noch 2014 zur Konsultation gestellt werden und in den neu aufzustellen-
den Bundesverkehrswegeplan 2015 einf ließen. Im Rahmen der o.a. Stu-
die hat die DB Netz AG eine Verkehrslenkungsvariante vorgeschlagen, 
nach der die NBS Rhein/Main – Rhein/Neckar einen veränderten Maß-
nahmenzuschnitt erhält. Das Betriebsprogramm der Neubaustrecke soll 
sich tagsüber aus Schienenpersonenfernverkehr und nachts aus Güterzü-
gen zusammensetzen. Nach der Verkehrslenkungsvariante würde die 
Anbindung in Darmstadt über eine ei ngleisige höhenfreie nördliche Anbin-
dungskurve unter Verzicht auf eine südliche Verbindungskurve erfolgen. 
Es wird empfohlen, die Ergebnisse der vorgenannten Korridorstudie mit 
den Planungen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum 
Bebauungsplan W 46 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot - abzuglei-
chen und sich hieraus ergebene Erkennt nisse im weiteren Verfahren zu 
berücksichtigen bzw. mit dem RP, Dez. III 31.2, abzustimmen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anbindung des Darmstädter Hauptbahnhof es (sog. „Konsenstrasse“, 2007) 
und damit verbundenen Fragen der Wirtschaftlichkeit der Trasse.  
 
Daher wurden im Rahmen einer weiteren Planungskonkretisierung für den 
Trassenverlauf der Variante IIIA im  südlichen Bereic h des Darmstädter 
Hauptbahnhofs durch das Büro Krebs und Kiefer Beratende Ingenieure für 
das Bauwesen GmbH, Darmstadt – im Vorgriff auf das für 2016 geplante 
Planfeststellungsverfahren – in einer En tscheidungsstudie vier modifizierte 
Linienführungen entwickelt, die als technisch und verkehrlich machbar be-
wertet werden. Bei den Linienvarianten werden ebenfalls Tunnelbauwerke 
erforderlich. Es wurden dabei die dem damaligen Raumordnungsverfahren 
zu Grunde gelegten Planungsparameter ergänzt und unter Berücksichti-
gung der geänderten Rahmenbedingungen konkretisiert (u.a. Entwurfsge-
schwindigkeiten, Längs- und Quer neigungen, Höhenlage, Lage von Bau-
werken wie Tunnel und Trogbauwerken). 
 
In einer vom Büro Infrastruktur & Umwelt, Professor Böhm und Partner, 
Darmstadt, erarbeiteten „Expertise zu Konflikten der landesplanerisch fest-
gelegten Linienführung (ROV/Regionalpl an) mit aktuellen städtebaulichen 
Entwicklungen im Bereich der Konv ersionsflächen West und zur Überein-
stimmung fortentwickelter Trassenf ührungen mit den Zielen der Raumord-
nung und Landesplanung“ wurden die vier modifizierten Linienführungen 
vor dem Hintergrund der aktuellen Planungsabsichten der Wissenschafts-
stadt Darmstadt hinsichtlich ihrer Ko mpatibilität mit der landesplanerisch 
festgestellten Variante sowie damit betroffenen Zielvorgaben untersucht. 
Die einzelnen Linienvarianten weisen im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit 
den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt einerseits, bezüg-
lich der Einhaltung der regionalplanerischen Zielvorgaben und der aus dem 
Raumordnungsverfahren resultierenden  Bedingungen andererseits, unter-
schiedliche Vor- und Nachteile auf.  
 
Den einzelnen Linienvarianten ist zu at testieren, dass sie – wie die Tras-
senvariante IIIA – mit den Zielen der  Raumordnung grundsätzlich vereinbar 
sind und die Raumverträglichkeit gegeben ist, da es sich bei den vier modi-
fizierten Linienführungen jeweils um alternative Konkretisierungen der Tras-
senvariante IIIA handelt. Mit einem R aumordnungsverfahren wird die 
Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sinne von § 1 der Raumordnungsverordnung (Raumordnungsverfahren) 
geprüft, wobei die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder 
Maßnahme gem. § 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz unter überörtlichen 
Gesichtspunkten zu prüfen sind. Die Ermittlung und Beurteilung einer gene-
rellen Trassenführung erfolgt somit im raumordnerischen Maßstab 
(1:25.000 – 1:100.000). Bei kleinräumigen und räumlich begrenzten Abwei-
chungen der Trassenführung im Zuge der weiteren Planungskonkretisie-
rung (hier: vier Linienvarianten) is t davon auszugehen, dass die grundsätz-
liche Raumverträglichkeit der Trasse  unbeschadet bleibt und dass die 
Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich 
ist. 
 
Eine konkrete Prüfung und weitere technische Planung der einzelnen Li-
nienvarianten ist Gegenstand eines nachfolgenden Planfeststellungsverfah-
rens gemäß § 18 AEG bzw. der integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung 
nach §§ 3a ff. UVPG i.V.m. § 6 Abs. 3 Nr. 5 UVPG. Die konkrete Linienfüh-
rung wird somit im Planfeststellungsverfahren ermittelt und ist nicht Gegen-
stand der Darstellungen im Flächennut zungsplan. Daher ist eine Änderung 
der Darstellung der Neubaustrecke im Flächennutzungsplan nicht erforder-
lich und folglich auch nicht Gegenstand der 7. Flächennutzungsplan-
Änderung, Teilbereich 7.1. 
 
Aus den o.g. Gründen ist die konkrete Linienführung auch nicht Gegen-
stand des Zielabweichungsantrags. Die grundsätzliche Möglichkeit einer 
Realisierung der Trassenvariante IIIA in Form einer der vier Linienvarianten 
ist auch bei Umsetzung der Konversionsmaßnahme im Bereich der Kelley-
Barracks im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich gegeben. 
 
Grundsätzlich wird davon ausgegangen,  dass die angestrebte gewerbliche 
Nutzung der Kelley-Barracks einen vergleichsweise geringeren Nutzungs-
konflikt zu einer potenziellen ICE-Trasse aufweist, als die bestehende Dar-
stellung als Siedlungsfläche. In der  Vergangenheit war bereits die Umwid-
mung der durch die Trasse betroffen en Fläche des Nathan-Hale-Depots zu 
einer Fläche für „Industrie und Gewer be/Zuwachs“ möglich. Dementspre-
chend soll dies nun auch für den Bereich der Kelley-Barracks angepasst 
werden.

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
Im Übrigen fällt auf, dass Pressemeldungen zufolge im Bereich der Kelley-
Barracks auch der Neubau der bislang in Bickenbach ansässigen Alnatu-
ra-Zentrale mit einem Bio-Supermar kt geplant ist. Dazu ergeht der Hin-
weis, dass die Ansiedlung eines großflächigen (Alnatura-) Lebensmittel-
marktes aus regionalplanerischer Sicht im Hinblick auf die Nahversor-
gungsfunktion grundsätzlich innerh alb eines Vorranggebietes Siedlung 
erfolgen soll. Die Ausweisung einer Gewerbefläche wäre für ein solches 
Projekt daher eher kontraproduktiv. Hier sollte eine andere bauleitplaneri-
sche Lösung in Betracht gezogen werden. 
Eine Abstimmung der weiteren Verfahrensschritte und planerischen Über-
legungen im gemeinsamen Gespräch erscheint sinnvoll. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Ergänzen der Begründung um die Ausführungen zur Darstellung der ICE-
Neubaustrecke. 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Anregung zur Unterbringung des geplanten Bio-Supermarkts hier auf 
die Ausweisung einer Gewerbefläche zu verzichten, wurde nicht entspro-
chen.  
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
In dem Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan W 46.2 - Kelley-
Barracks Südwest - wird in der Tat die Entwicklung eines Teilbereichs des 
Gebiets der Flächennutzungsplanände rung 7.1 für den Bau der Alnatura-
Zentrale mit einem Bio-Supermarkt geplant. Bei dem in Rede stehenden 
Alnatura-Supermarkt handelt es sich jedoch nicht um einen großflächigen 
Einzelhandelsbetrieb, da die geplante Geschossfläche weniger als 1.200 m² 
beträgt und die Verkaufsfläche auf max. 800 m² begrenzt wurde.  
Die Anordnung und Funktion eines ök ologisch ausgerichteten Supermark-
tes ist direkt mit dem Betriebszweck der Alnatura Produktions- und Handels 
GmbH als Unternehmen der Bio-Lebensmittelbranche verbunden. Dieser 
Supermarkt hat abweichend von gängigen vergleichbaren Einrichtungen 
besondere Funktionen. Dies sind u.a.:  
- Organisatorische enge Verknüpfung mi t der Firmenzentrale als eine Art 
Flagship-Store, 
- Besondere Sortimentsangebote in marktorientierter Erprobung, Marken-
tests, 
-  Marktforschungsprozesse, 
-  Ausbildungsstätte und Schulung in Verbindung mit der Firmenzentrale, 
-  Ablauf- und Steuerungsprozesse, 
-  Betriebliche Eigenversorgung. 
Die Ausweisung einer Fläche für ein Verwaltungsgebäude sowie eines 
Lebensmittelmarktes ist innerhalb eine r gewerblichen Baufläche allgemein 
zulässig. Ein aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelndes 
Gewerbegebiet lässt nach § 8 BauNVO unter anderem Gewerbebetriebe 
aller Art sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zu.

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
Zudem wird von hinsichtlich der straßen- und schienenverkehrsrechtli-
chen Belange vom Dezernat III 33.1 in seiner Funktion als Landeseisen-
bahnaufsicht (Lea) über die nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Hessen, 
darauf hingewiesen, dass die Gleisanlagen im Bereich des Nathan-Hale-
Depots (ehemaliges Heeresversorgungslager) zwar stillgelegt sind, aber 
eine Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken nach § 23 Abs. 1 AEG 
bisher nicht erfolgt ist. 
Aufgrund der bisher nicht erfolgten Freistellung von Eisenbahnbetriebs-
zwecken unterliegen die Grundstücke mit den Gleisanlagen dem Fachpla-
nungsvorbehalt nach § 38 Satz 1 BauGB (hier eisenbahnrechtlicher Fach-
planungsvorbehalt) und sind damit der gemeindlichen Planungshoheit 
entzogen. 
Eine Freistellung von Grundstücken für Eisenbahnbetriebszwecke nach 
§ 23 AEG – bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen – ist beim Regierungs-
präsidium Darmstadt, Dezernat Straßen- und Schienenverkehr, Wilhelmi-
nenstr. 1–3, 64283 Darmstadt zu beantragen. 
Im Freistellungsverfahren ist zu klären, ob aktuell kein Verkehrsbedürfnis 
mehr besteht und auch langfristig eine eisenbahnspezifische Nutzung der 
betroffenen Grundstücke nicht mehr zu erwarten ist. 
Da sich die Grundstücke auf ihrem Gemeindegebiet befinden, ist die Stadt 
Darmstadt antragsberechtigt nach § 23 AEG.  
 
 
Aus Sicht von  Naturschutz und Landschaftspflege  wird auf die bereits 
im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Ent-
wicklungsmaßnahmen in diesem Bereich abgegebene Stellungnahme 
vom 08. Mai 2013 verwiesen, die wie folgt lautete:  
„Die geplante Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen auf bereits 
baulich überprägten Kasernen- oder Siedlungsflächen der US-Streitkräfte 
wird positiv gesehen, da so die angestrebten Nutzungen im baulichen 
Bestand bereitgestellt werden können und eine Inanspruchnahme freier 
Landschaft vermieden wird. 
Eine abschließende Stellungnahme ist allerdings noch nicht möglich, da 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
keine 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis auf die Erforderlichkeit eines Freistellungsant rags nach § 23 
Abs. 1 AEG wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die entsprechenden Anträge auf Freist ellung werden von der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt beantragt, da die Gleisanlagen nicht mehr benötigt 
werden.  
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
keine 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Für den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Teilbereich 7.1 
wurde im Rahmen der Erstellung des Rahmenplans „Konversion West Kel-
ley-Barracks/Nathan-Hale-Depot“ eine flächendeckende Biotoptypenkartie-
rung mit besonderer Berücksichtigung der gemäß § 30 BNatSchG gesetz-
lich geschützten Biotope erstellt.  
Weiter wurde eine artenschutzrechtlic he Vorprüfung durchgeführt. Die ar-

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
für die Detailplanung noch wesentliche Unterlagen fehlen. 
Es sind im weiteren Planverfahren insbesondere eine flächendeckende 
Biotoptypenkartierung mit besonderer Berücksichtigung der gemäß § 30 
BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope zu erstellen. Weiter ist eine 
artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG durchzuführen und 
zum Bestandteil der Unterlagen zu machen. 
Über eine Eingriffs-Ausgleichsplanung sind Qualität und Quantität der 
Eingriffswirkungen zu ermitteln und soweit notwendige Kompensations-
maßnahmen/Flächen darzustellen bzw. festzusetzen. 
Bei der Prüfung der Eingriffswirkungen und der städtebaulichen Kon-
zeption sind insbesondere das Naturs chutzgebiet „Bessunger Kiesgrube“ 
sowie die umfangreich angrenzenden Wald bzw. Waldrandflächen zu be-
rücksichtigen. Weiter ist zu prüfen, ob im baulichen Bestand ökologisch 
wertvolle Strukturen vorhanden sind. 
Vor der weiteren Konkretisierung der Planung rege ich an, einen Scoping-
termin sowie einen Ortstermin durchzuführen.“ 
 
 
Von Seiten des für die forsthoheitlichen Belange  zuständigen Dezer-
nates V 52 werden keine Bedenken gegen die vorgelegten Planänderun-
gen erhoben. 
Die bestehende Waldfläche wird weiter hin – sogar geringfügig vergrößert 
– dargestellt. In diesen Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass, 
sollte künftig tatsächlich eine Erweiterung der Waldfläche geplant sein, 
hierfür eine forstrechtliche Genehmigung gemäß § 14 Hessisches Wald-
gesetz (HWaldG) erforderlich ist. Zuständige Behörde hierfür ist gemäß § 
24 Abs. 2 HWaldG der Magistrat der kreisfreien Stadt Darmstadt. 
Weitere forstrechtliche Sachverhalte  werden durch die Planänderungen 
nicht berührt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
tenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG erfolgen auf der Ebene 
der Bebauungspläne als Teilaspekt des Aufstellungsverfahrens. 
Für einen Teilbereich der Flächennutzungsplan-Änderung Teilbereich 7.1 
wird das Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - im 
Parallelverfahren durchgeführt. Hier werden die o.g. Belange auf Bebau-
ungsplanebene bearbeitet. 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
keine 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
Es wird darauf hingewiesen, dass in der weiteren Bearbeitung die Abgren-
zung der bestehenden Waldkante sich geringfügig verändert hat. Die Wald-
fläche wird im Rahmen der Offenlage korrigiert dargestellt.  
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Am östlichen Rand des Waldes wird eine kleine Waldrestfläche auf der 
Ebene des Flächennutzungsplans dem Gewerbegebiet zugeschlagen. Im 
entsprechenden Bebauungsplan W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - blei-
ben jedoch die vorhandenen Bäume für diese Teilfläche aufgrund der Fest-
setzungen im Bebauungsplan unberührt. 
Das forstrechtliche Genehmigungsverfahren wird, wenn erforderlich, durch-
geführt. 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Ergänzen der Begründung um die Ausführungen des aktuellen Verlaufs der 
Waldkante.

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt  wird 
wie folgt Stellung genommen: 
Gegen das vorgelegte Vorhaben werden keine Einwendungen erhoben. 
Es wird darum gebeten, folgenden Hinweis und Nachforderung auf-
zunehmen. 
 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaf-
tungsplans Hessisches Ried. Im R ahmen der Umsetzung sind großflächi-
ge Grundwasseraufspiegelungen möglic h, die bei einer künftigen Bebau-
ung zu berücksichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grund-
wasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried“ , mit Datum vom 
9. April 1999 festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land 
Hessen „21 / 1999 S. 1659“, zu beachten. (Bitte als Hinweis übernehmen) 
In den Unterlagen ist dargestellt, dass die Wasserversorgung über das 
bestehende Netz erfolgt. Wenn sich bei Umsetzung des Entwicklungskon-
zepts der Wasserbedarf (Trink-, Betrie bs-, Löschwasser) erhöht, ist dieser 
darzulegen und es wäre nachzuweise n, dass der Bedarf durch den zu-
ständigen Wasserversorger gedeckt werden kann anhand der bestehen-
den Wasserrechte und der Fördermengen der letzten 5 Jahre. 
Eine qualitative Beeinträchtigung des Grundwassers durch die Versi-
ckerung von Niederschlagswasser ist auszuschließen. Zu beachten sind 
das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur 
Versickerung von Niederschlagswasser“ sowie das Merkblatt DWA-M 153 
„Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“. 
In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmerkmal 
Grundwasser angemessen einzugehen. Di e quantitativen und qualitativen 
Auswirkungen der Planung auf das Gr undwasser sind zu betrachten. Dies 
ist in den Unterlagen ausreichend erfolgt. 
Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans bestehen keine Be-
denken. 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
Die Erstellung einer entwässerungst echnischen Stellungnahme ist nicht 
möglich. Gemäß dem Erläuterungsbericht (S. 54) ist ein Entwässerungs-
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplans keine 
Bedenken bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Es wird davon ausgegangen, dass die Hinweise auf den Grundwasserbe-
wirtschaftungsplan Hessisches Ried  erst in den jeweiligen Bebau-
ungsplänen eingefügt werden sollen. Ebenso sollen die Nachweise zur 
Wasserversorgung erst auf Ebene de r Bebauungsplanverfahren erbracht 
werden. 
Für einen Teilbereich der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich 
7.1 wird das Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - 
im Parallelverfahren durchgeführt. Hier sind die o.g. Belange berücksichtigt. 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
keine

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
konzept noch zu erarbeiten. 
 
 
Bodenschutz 
1. Nachsorgender Bodenschutz 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die zwei nachge-
nannten aufgegebenen militärischen Liegenschaften. Diese sind in der 
Altflächendatei des Landes Hessen als Altstandorte erfasst: 
o Nathan-Hale-Depot: 
 Treibstoffumladestation u.a., 
     Schlüssel-Nr.411.000.026-000.001 
Status der Gesamtfläche: Altlast - Sanierungsbedarf festgestellt 
 Eigenbedarfstankstelle, 
            Schlüssel-Nr.411.000.026-000.004, 
Status der Gesamtfläche: Sanierung (Sicherung) abgeschlossen 
o Kelley-Barracks: 
      Schlüssel-Nr.411.000.050-001.184 
Status der Gesamtfläche: Altlastenverdächtige Fläche 
 
Bzgl. der zwei Liegenschaften werden beim Regierungspräsidium Darm-
stadt, Abteilung Arbeitsschutz und Um welt Darmstadt, Dezernat IV/Da 
41.5 „Bodenschutz“ bodenschutzrechtliche Verfahren geführt. Die Akten 
können eingesehen werden.  
Zu den zwei Konversionsflächen liegen dem vorgenannten Dezernat 
nachfolgend genannte Kenntnisse vor. 
 
1.1 Nathan-Hale-Depot 
Ansprechpartner im bodenschutzrechtlichen Verfahren ist die Bun-
desanstalt für Immobilienaufgaben (BIm A), Frankfurt. Die BImA, als Ver-
treterin des Bundes, ist Pflichtige im Sinne des Bundes-
Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und wird vom RP-Dez. 31.2 zu weite-
ren Untersuchungen herangezogen. Herangezogen werden kann aber 
auch grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer (§ 4 (3) 
BBodSchG. 
 
Ehemalige Treibstoffumladestation 
Az. IV/Da 41.5 - 2104 - Nathan Hale Depot 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise auf die Grundwasserv erunreinigungen und Altlasten wurden 
zur Kenntnis genommen. 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Es wird davon ausgegangen, dass die geforderten Darstellungen der 
schädlichen Grundwasserverunreinigungen erst auf der Ebene des Bebau-
ungsplans erfolgen sollen, wie in der Stellungnahme vorgeschlagen. Ent-
sprechend sollen auch die Darstellung der Sicherungsflächen der Tankstel-
len sowie die Kennzeic hnungen der MKW-B odenbelastungen erst in den 
jeweiligen Bebauungsplänen erfolgen. 
Für einen Teilbereich der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich 
7.1 wird das Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - 
im Parallelverfahren durchgeführt. Hier werden die o.g. Belange berücksich-
tigt. 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
In der Begründung mit Umweltbericht wurde auf die Bodenverunreinigun-
gen und Altlasten hingewiesen.

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
Im Bereich der ehem. Treibstoffumschlagstation, gibt es eine große schäd-
liche Grundwasserverunreinigung mit Kraftstoffen (Schadstoffe: BTEX, 
PAK und MKW), die das Depot-Gelände bereits über de n Grundwasser-
pfad in südwestlicher Richtung verlassen hat. Es handelt sich um eine 
Verunreinigung im Grundwasser und der gesättigten Bodenzone (Altlast i. 
S. des BBodSchG). Es ist davon auszugehen, dass sich die Schadstoffe 
über die ungesättigte in die gesä ttigte Bodenzone und dann in das 
Grundwasser ausgebreitet haben. Die genaue Eintragstelle wurde mit den 
bisherigen Untersuchungen nicht gefunden. Der besagte Bereich der 
Grundwasserverunreinigung / Altlast im Boden erstreckt sich bis in den 
Grundwasserabstrom in Richtung Kley erstraße. Hier besteht weiterer Er-
kundungs- und Sanierungsbedarf für das Grundwasser und den Boden 
(gesättigte Bodenzone). Ggf. wird hier zukünftig eine hydraulische Sanie-
rung des Grundwassers und der ge sättigten Bodenzone stattfinden. Kon-
krete Maßnahmen sind noch nicht in Planung. 
Diese schädliche Grundwasserverunreinigung ist im Bebauungsplan dar-
zustellen. Eine zukünftige mögliche Versickerung von Nieder-
schlagswasser ist nicht zulässig, da es hierdurch zu erheblichen Mehrkos-
ten bei der Sanierung ko mmen wird (Verlageru ng der Schadstofffahne). 
Jegliche Eingriffe in den Boden (unges ättigte Bodenzone) sind gutachtlich 
zu begleiten. 
Eine mögliche geplante Grundwasserförderung ist nicht zulässig. 
 
Grundwasserverunreinigung mit LHKW 
Az. wie ehem. Treibstoffumladestation 
 
Im südöstlichen Bereich des ehemaligen Depot-Geländes gibt es eine 
Verunreinigung im Grundwasser mit organischen Lösungsmitteln (LHKW), 
die derzeit keiner Verunreinigung des Bodens zugeordnet werden kann. 
Der Prüfwert der GWS-VwV von 20 µg/l ist um ein Vielfaches überschrit-
ten. Eine Prüfung im Einzelfall im Sinne der GWS-VwV wird erforderlich. 
Eine abschließende Bewertung konnte noch nicht vorgenommen werden, 
da noch weitere Untersuchungen des Grundwassers anstehen. Ob hier 
zukünftig Sanierungsbedarf besteht, kann derzeit noch nicht entschieden 
werden. 
Diese Grundwasserverunreinigung ist im Bebauungsplan darzustellen.

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Eine zukünftige mögliche Versickerung von Niederschlagswasser ist nicht 
zulässig, da es hierdurch zu erheblichen Mehrkosten bei der Sanierung 
kommen wird (Verlagerung der Schadstofffahne). Jegliche Eingriffe in den 
Boden (ungesättigte Bodenzone) sind gutachtlich zu begleiten. Eine mög-
liche geplante Grundwasserförderung ist, ohne eine vorherige Aufberei-
tung des belasteten Grundwassers, nicht zulässig. 
 
Gleisvorfeld 
Az. wie ehem. Treibstoffumladestation 
 
Im nordöstlichen Bereich des ehem. Depot-Geländes befinden sich derzeit 
noch Gleisanlagen. Dieser Bereich wu rde zur Altlast i.S. des BBodSchG 
erklärt, da hier Sanierungsbedarf – zumindest für den Wirkungspfad Bo-
den-Mensch besteht. Hier liegen Schadstoffe wie PAK und PBSM flä-
chendeckend erhöht vor. Die Erstunter suchungen wurden durch die BImA 
durchgeführt. Es wird darüber nachgedacht, eine vollständige Versiege-
lung dieses Bereiches vorzunehmen (Sicherung i.S. des BBodSchG). 
Weitere Untersuchungen sind vorgesehen. 
Diese Altlast ist im Bebauungsplan dar zustellen. Eine zukünftige mögliche 
Versickerung von Niederschlagswasser ist nicht zulässig, da es hierdurch 
zur Verlagerung von Schadstoffen au s dem Boden in das Grundwasser 
kommen wird. Jegliche Eingriffe in den Boden (ungesättigte Bodenzone) 
sind gutachtlich zu begleiten. 
 
Bodenverunreinigung mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) 
Az. wie ehem. Treibstoffumladestation 
 
Im nördlichen Bereich des ehem. Depot-Geländes befindet sich eine Ver-
unreinigung der ungesättigten Bodenzone mit MKW, die nicht saniert wer-
den muss. Die Bodenfunktionen sind nur kleinräumig beeinträchtigt. Es ist 
auch zukünftig nicht zu besorgen, dass sich die Schadstoffe in das 
Grundwasser verlagern werden (Wirkungspfad Boden-Grundwasser).  
Der Wirkungspfad Boden-Mensch ist ebenfalls nicht betroffen, wenn es bei 
der derzeitigen gewerblichen bzw. i ndustriellen Nutzung bleibt (Nutzungs-
parallelität). Bei einer sensibleren Nutzung besteht ggf. Sanierungsbedarf, 
es wird dann eine Neubewertung erforderlich. 
Es wird empfohlen, diese Verunreinigung in den Bebauungsplan in-

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05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
formativ aufzunehmen.  
Eine zukünftige mögliche Versickerung von Niederschlagswasser ist nicht 
zulässig, da es hierdurch zur Verlagerung von Schadstoffen aus dem Bo-
den in das Grundwasser kommen wird. Jegliche Eingriffe in den Boden 
(ungesättigte Bodenzone) sind gutachterlich zu begleiten. 
 
Ehemaliges Tanklager 
Az. wie ehem. Treibstoffumladestation 
 
Auf dem nordwestlichen Bereich des ehemaligen Depot-Geländes befand 
sich ein Tanklager mit Flachbodentanks. Die Tanks wurden durch die 
Stadt Darmstadt zurückgebaut. Boden untersuchungen aus diesem Be-
reich ergaben keine Hinweise auf eine schädliche Boden-
veränderung/Altlast im Boden. 
 
Eigenbedarfstankstelle  
Az. IV/Da 41.5 – 2120 – Nathan Hale Depot Tankstelle 
 
Im südwestlichen Bereich des ehem. Depot-Geländes befindet sich die 
ehemalige Eigenbedarfstankstelle, die durch eine vorhandene Oberflä-
chenversiegelung gesichert ist (Sicherung i.S. des BBodSchG). Die Ober-
flächenversiegelung wird jährlich begangen und der Zustand wird gut-
achterlich protokolliert. 
Die Sicherungsfläche ist im Bebauungsplan darzustellen. Eingriffe in die 
Oberflächenversiegelung sind nicht zulässig bzw. dürfen nur in Abstim-
mung mit dem RP Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5 „Bodenschutz“ erfol-
gen. Eine zukünftige mögliche Versickerung von Niederschlagswasser ist 
nicht zulässig, da es hierdurch zur Verlagerung von Schadstoffen aus dem 
Boden in das Grundwasser kommen wird. 
 
1.2 Kelley-Barracks 
Az. IV/Da 41.5 – 2142 – 411 000 050 001 184 Kelley B. 
 
Ansprechpartner im bodenschutzrechtlichen Verfahren ist die Bun-
desanstalt für Immobilienaufgaben (BIm A), Frankfurt. Die BImA, als Ver-
treterin des Bundes, ist Pflichtige im Sinne des Bundes-
Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und wird von mir zu weiteren Untersu-

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05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
chungen herangezogen. Herangezogen werden kann aber auch grund-
sätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer (§ 4 (3) BBodSchG). 
Aus der Historischen Recherche, erst ellt durch das Ing.-Büro IBL Umwelt- 
und Biotechnik GmbH am 29.01.2010, gehen insgesamt 22 Kontaminati-
onsverdächtige Flächen (KVF) hervor, bei denen potentiell Untergrundbe-
lastungen vorliegen können. 
Orientierende Untersuchungen im Teil bereich „Potentielle Erwerbsfläche 
der Fa. ALNATURA“ zeigen im Bereich der KVF 5 „Wartungshalle Geb. 
4207“, hier Standort des Altöltanks, relevante MKW-Belastungen in den 
oberen drei Bodenmetern auf (Gutac hten Ing.-Büro ARCADIS Deutsch-
land GmbH vom 23.01.2014). Hier ist noch eine Eingrenzung und ab-
schließende Gefährdungsbeurteilung des Schadens durch weitere Unter-
suchungen herbeizuführen. 
Der Flächenbereich, der nicht der potentiellen ALNATURA-Erwerbsfläche 
zugehörig ist, wurde aktuell durch die BImA orientierend erkundet. Die 
Untersuchungsergebnisse liegen noch nicht vor. 
Es wird empfohlen, die MKW-Bodenbelastung (KVF 5) im Bebauungsplan 
zu kennzeichnen. 
 
 
 
Die Belange des nachsorgenden Bodenschutzes sind in dem o.a. Bau-
leitplanverfahren nicht hinreichend berücksichtigt. 
Kenntnisse/Aussagen zum Vorhandensein von Altflächen, Altlasten, 
schädliche Bodenveränderungen und Grundwasserschäden im Plangel-
tungsbereich sind in die Begründung bzw. in den Umweltbericht zum Be-
bauungsplan mit aufzunehmen. 
Gemäß § 1 (6) Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) sind bei 
der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforde-
rungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der 
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berück-
sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bodenbelastungen nicht 
ausgeklammert werden. Es gilt bei  der Beurteilung von Belastungen das 
bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Schwelle der Gefahren-
abwehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein Vertrauen, dass die 
ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Stadt Darm-
stadt Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nach, haben Eigentü-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Es wird davon ausgegangen, dass auf das Problem der Bodenbelastungen 
vorrangig in den aus dem Flächennutzungsplan hergeleiteten Bebauungs-
plänen eingegangen werden soll. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans 
ist ein allgemeiner Hinweis auf die Bodenbelastungen ausreichend. Der 
Anregung, Hinweise zu den Grundwasserhaltungsmaßnahmen und zu wei-
teren Maßnahmen in den Bebauungsplan zu übernehmen, soll bei den 
Bebauungsplänen entsprochen werden. 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
In der Begründung mit Umweltbericht wurde auf die Belange des nachsor-
genden Bodenschutzes hingewiesen.

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05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
mer, Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. 
Die Kommune hat sich im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans 
zu vergewissern, ob die geplante Nutzung mit einer vorhandenen oder 
vermuteten Bodenbelastung vereinbar ist. 
Die Auswirkungen der vorliegenden Planung auf die im Boden und im 
Grundwasser vorhandenen Belastungen und auf mögliche Sanie-
rungsmaßnahmen sind im o.a. Bauleitplanverfahren darzustellen, zu be-
werten und abzuwägen. Ebenso verhält es sich mit den Auswirkungen der 
festgestellten Belastungen bzw. de r Sanierungsmaßnahmen auf das ge-
plante Vorhaben. 
Es wird in diesem Zusammenhang auf den Erlass „Hinweise und Empfeh-
lungen zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbe-
sondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsver-
fahren" des Hess. Ministeriums fü r Wirtschaft, Verkehr und Landesent-
wicklung vom 17. April 2002 (St.Anz. 19/2002, S. 1753 ff). sowie auf die 
„Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwä-
gung und der Umweltprüfung nach BauG B in Hessen“ des Hess. Ministe-
riums für Umwelt, Energie, Landwi rtschaft und Verbraucherschutz, Stand 
Februar 2011, hingewiesen. 
Auf die Kennzeichnungspflicht von Flächen, deren Boden erheblich mit 
umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, wird ebenso verwiesen (§ 9 Abs. 
5 Nr. 3 Baugesetzbuch). 
 
Es wird darum gebeten, Folgendes in den Planunterlagen zum Be-
bauungsplan mit aufzunehmen: 
 
Grundwasserhaltungsmaßnahmen 
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entnahme von Grundwasser 
auf den zwei ehemaligen militärischen Li egenschaften stehen (u.a. Errich-
tung und Betrieb von Brauchwasserb runnen, Wasserhaltungen – auch 
temporäre – wie z.B. zum Erstellen vo n unterirdischen Bauteilen) sind vor 
Beginn der Maßnahme mit dem RP Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.5 „Bo-
denschutz“ abzustimmen. 
 
Versickerung von Niederschlagswasser 
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Versickerung von Nieder-
schlagswasser auf den zwei ehemaligen militärischen Liegenschaften

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05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
stehen, sind im Vorfeld mit dem RP Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.5 „Bo-
denschutz“ abzustimmen. 
 
Vorhandene Grundwassermessstellen Nathan-Hale-Depot 
Alle auf dem ehem. Depot-Gelände vorhandenen Grundwassermessstel-
len müssen dauerhaft erhalten werden und jederzeit zugänglich sein. Sie 
werden für das Monitoring der auf  dem Gelände vorliegenden Grundwas-
serverunreinigungen benötigt. 
Sollte der Erhalt nicht möglich sein, dann sind in Abstimmung mit dem RP 
Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5 „Bo denschutz“, Ersatzmessstellen zu 
errichten. 
 
Vorhandene Grundwassermessstellen Kelley-Barracks 
Auf dem ehem. Kasernengelände vorhandene Grundwassermessstellen 
dürfen nur in Abstimmung mit dem RP  Darmstadt; Dezernat IV/Da 41.5 
„Bodenschutz“ zurückgebaut werden.  Müssen Grundwassermessstellen 
aufgrund der konkreten Bebauung zurückgebaut werden, entscheidet das 
vorgenannte Dezernat in Abhängigkei t der Ergebnisse der weiteren Er-
kundungsmaßnahmen über Ersatzmessstellen. 
 
Baurechtliche Anträge 
In den Baugenehmigungsverfahren (Abbruch und Neubebauung) ist das 
RP Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5 „Bodenschutz“ zu beteiligen. 
 
Bodeneingriffe 
Bei Bodeneingriffen im Bereich nachgewiesener Bodenverunreinigungen 
und schädlicher Bodenveränderungen/Al tlasten ist eine gutachterliche 
Begleitung erforderlich. 
Anfallender belasteter Aushub ist gemäß den abfallrechtlichen Bestim-
mungen zu beproben und entsprechend der Ergebnisse zu entsorgen / 
verwerten. 
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist 
auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Werden diese festgestellt, 
ist umgehend das RP Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.5 „Bodenschutz“ zu 
informieren.

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05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
2. Vorsorgender Bodenschutz 
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen 
Umgangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Be-
bauung im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete 
Nutzung mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur 
Reduktion weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet. Daher 
wird der Bebauungsplan unter Gesichtspunkt der Neuversiegelung von 
Flächen ausdrücklich begrüßt. 
Es ergeht der Hinweis auf die Aspekte des Bodenschutzes im Rahmen der 
Nachhaltigkeitsstrategie. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang, in 
wieweit durch die im Gebiet geplante Nutzungsänderung nicht mehr für 
Gewerbe oder Verkehr genutzte Flächen zurückgebaut bzw. entsiegelt 
werden können.  
 
 
3. 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 
Bodenschutz 
Es handelt sich um die Einbeziehung der ehemals militärisch genutzten 
Gebiete in den FNP. 
Aus bodenschutzfachlicher Sicht bestehen keine Bedenken. 
 
Immissionsschutz 
Bezüglich der o.g. Planung der Stadt Darmstadt auf den westlichen Kon-
versionsflächen wird auf Teilbereich B der Stellungnahme vom 08. Mai 
2013 verwiesen.  
Eine abschließende Prüfung der Unterlagen ist aus immissionsschutz-
rechtlicher Sicht nicht möglich, da die Planunterlagen keine schalltechni-
sche Untersuchung enthalten. Zur Bewertung der Auswirkungen der Pla-
nung insbesondere auf die südlich gelegenen Wohngebiete ist dies jedoch 
zwingend erforderlich. 
Bereits jetzt wird jedoch daraufhin gewiesen, dass die Entwicklung des 
Gewerbegebietes im Osten entlang der Bahnlinie dahingehend gelenkt 
werden sollte, dass ein geschlossener Gebäuderiegel entsteht. So können 
die Anwohner entlang des Haardtrings vor Geräuschemissionen aus dem 
Gebiet geschützt werden. 
Bei der Gewerbefläche im Südwesten empfiehlt sich der Tausch der Nut-
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplans aus 
bodenschutzfachlicher Sicht keine Bedenken bestehen, wurde zur Kenntnis 
genommen. 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise auf die erforderlichen schalltechnischen Untersuchungen 
wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Es wird davon ausgegangen, dass die schalltechnischen Untersuchungen 
erst in den jeweiligen Bebauungsplanv erfahren erstellt werden sollen, da 
erst auf Ebene des Bebauungsplans konkrete Regelungen zum Schall-
schutz getroffen werden können. Auch kann auf Grundlage der Ausweisung 
einer gewerblichen Fläche im Flächennutzungsplan noch nicht abgeschätzt 
werden, mit welchen gewerblichen Emissionen zu rechnen ist.  
Für einen Teilbereich der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich 
7.1 wird das Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - 
im Parallelverfahren durchgeführt. Hier sind entsprechende Gutachten Teil 
des Bauleitplanverfahrens.

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
zungsarten mit der zentral am Exerzierplatz gelegenen Büronutzung. So 
kann das südlich des Plangebiets gelegene Wohngebiet vor Geräusche-
missionen geschützt werden. 
 
 
Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die 
Stellungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: 
• Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: 
o Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 
o Rohstoffsicherungskarte des HLUG 
• Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: 
o Vorliegende und genehmigte Betriebspläne 
• Hinsichtlich des Altbergbaus: 
o Bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegende Risse 
o In der Datenbank vorliegende Informationen 
o Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren 
Bergbau 
Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans 
inventarisierten Beständen von Bergrechtsamts- und Betriebsakten 
früherer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahr-
ten Rissblättern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des 
Altbergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis. 
Anhand der oben beschriebenen Datengrundlage wird wie folgt Stellung 
genommen: 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflä-
chen betroffen. 
Aktuelle Betriebe/Konzessionen: Es befinden sich keine aktuell unter 
Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Um-
gebung. Das Gebiet wird von einem Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von 
Kohlenwasserstoffen überdeckt. Der Be rgaufsicht sind jedoch keine das 
Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsaktivitäten bekannt. 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten: Im Plange-
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen.  
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte 
entgegen. 
 
 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
keine 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis, dass der Änderung des Flächennutzungsplans aus Sicht der 
Bergbehörde keine Sachverhalte entgegenstehen, wurde zur Kenntnis ge-
nommen.

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Von Seiten des Kampfmittelräumdienstes wird am 03.11.2014 Fol-
gendes vorgebracht: 
Die Auswertung der vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich 
das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfge-
biet und im Bereich von ehemaligen Flaksteilungen befindet. 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grund-
sätzlich ausgegangen werden. 
Eine systematische Überpr üfung (Sondieren auf Kampfmittel, ggf. nach 
Abtrag des Oberbodens) ist daher vo r Beginn der geplanten Bauarbeiten 
und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, 
auf denen bodeneingrei fende Maßnahmen stattfin den. Hierbei soll grund-
sätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. 
 
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Kampfmittel-
räumarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wur-
den. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die unter-
suchten Flächen dokumentiert sind, Weiterhin ist das verwendete Detekti-
onsverfahren anzugeben. 
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des 
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Bei der Beauf-
tragung des Dienstleisters ist auf die Verwendung des Datenmoduls 
KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es er forderlich, dass die überprüften und 
geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen 
werden. 
 
Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans 
und der KMISR-Datei gebeten. 
Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internet-
seite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden: 
http://www.rp·darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahren-
abwehr, Kampfmittelräumdienst) 
Mit einer Luftbilddetailauswertung wurde ein Verdachtspunkt ermittelt, der 
auf einen möglicherweise noch vorhandenen Bombenblindgänger hin-
weist. Der Punkt wurde koordinatenmäßig erfasst und ist im beiliegenden 
Lageplan rot gekennzeichnet. 
Eine Überprüfung des Ver dachtspunktes ist vor bodeneingreifenden Bau-
arbeiten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondierfähig sein sollte 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise auf die erforderlichen systematischen Überprüfungen auf das 
Vorhandensein von Kampfmitteln wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Es wird davon ausgegangen, dass di e erforderlichen systematischen Über-
prüfungen erst in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren - spätestens vor 
Beginn der geplanten Bauarbeiten - durchgeführt werden sollen. 
Für einen Teilbereich der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich 
7.1 wird das Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - 
im Parallelverfahren durchgeführt. Hier  wurde auf das Vorhandensein von 
Kampfmitteln im Bebauungsplanentwurf hingewiesen. 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
In der Begründung mit Umweltbericht wurde auf das potentielle Vorhanden-
sein von Kampfmitteln hingewiesen.

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
(wegen oberflächennaher magnetischer Störungen wie z.B. Auffüllung, 
Versiegelung, Versorgungsleitungen) ist eine Überprüfung 
mittels Sondierungsbohrungen erforderlich. 
Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist auch dann erforderlich, wenn 
sich dieser außerhalb des Baufelde s bzw. Grundstückes befindet und vor 
bodeneingreifenden Bauarbeiten ein Sicherheitsabstand im Radius von 15 
Metern um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht eingehalten werden 
kann. 
Es wird darum gebeten, diese Stellungnahme in allen Schritten des Bau-
leitverfahrens zu verwenden, sofern sich keine wesentlichen Flächenände-
rungen ergeben. 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwi-
schenlagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessen-
ten/lnteressentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentü-
mer/Eigentümerin, Investor/lnvestorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten 
sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und 
zu bezahlen. 
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden 
die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma ist 
immer das v. g, Aktenzeichen anzugeben und eine Kopie dieser Stel-
lungnahme beizufügen. 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird 
die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unum-
gänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive 
Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund 
gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. 
Eine Kopie des Auftrages ist dem KMRD zur Kenntnisnahme zuzusenden. 
Den Abtransport – ggf. auch die Entschärfung – und die Vernichtung der 
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen – Kampfmittelräumdienst 
– weiterhin auf eigene Kosten übernehmen.

05.1
 
Nr. 
1.2015 
Vorgebrachte
7. Ände
vorlä
e Stellungnahme
erung des Fläche
äufige Prüfung de
: 
ennutzungsplan
r Stellungnahmen
s, Teilbereich 7.1
n der Behörden un
 Prü
 
1 (Kelley-Barrack
nd sonstigen Träg
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ger öffentlicher Be
ngnahme: 
Depot) 
elange Seitte 20

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.2 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin 
 
  
  
Schreiben vom 02.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung: 
 
Zum Verfahren der regionalen Raumor dnungs- bzw. Flächennutzungspla-
nung werden folgende Hinweise gegeben: 
 
Bei diesen Planungen spielt u.a. auch die Frage einer vorsorglichen Ver-
meidung ggf. eintretender Beeinträchtigungen von Richtfunkstrecken (Stö-
rung des Funkbetriebs) durch neu zu errichtende Bauwerke eine wesentli-
che Rolle. Daher wird auf Folgendes hingewiesen: 
 
•  Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post 
und Eisenbahnen (BNetzA) teilt u.a. gemäß § 55 des Telekommunikati-
onsgesetzes (TKG) vom 22.06.2004 die Frequenzen für das Betreiben 
von zivilen Richtfunkanlagen zu. Selbst betreibt sie keine Richtfunkstre-
cken. Die BNetzA kann aber in Planungs- und Genehmigungsverfahren 
(z.B. im Rahmen des Baurechts oder im Rahmen des Bundesimmissi-
onsschutzgesetzes) einen Beitrag zu r Störungsvorsorge leisten, indem 
sie Namen und Anschriften der für das Plangebiet in Frage kommenden 
Richtfunkbetreiber identifiziert und diese den anfragenden Stellen mit-
teilt. Somit werden die regionalen Planungsträger in die Lage versetzt, 
die evtl. betroffenen Richtfunkbetreiber frühzeitig über vorgesehene 
Baumaßnahmen bzw. Flächennutzungen zu informieren. 
 
•  Beeinflussungen von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke mit  Bau-
höhen unter 20 m sind jedoch nicht sehr wahrscheinlich. Auf das Einho-
len von Stellungnahmen der BNetzA zu Planverfahren mit geringer 
Bauhöhe kann daher verzichtet werden. Da im vorliegenden Fall die 
Planunterlagen keine Aussagen zu neuen Bauten mit Höhen über 20 m 
enthalten, wurde keine weitere Prüfung der vorgesehenen Maßnahmen 
durchgeführt. 
 
•  Angaben zum geografischen Trassenverlauf der Richtfunkstrecken bzw. 
zu den ggf. eintretenden Störsituatio nen kann die BNetzA nicht liefern. 
Im Rahmen des Frequenzzuteilung sverfahrens für Richtfunkstrecken 
  
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise zu den Richtfunkstrecken wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Es wird davon ausgegangen, dass erst im Rahmen der jeweiligen Bebau-
ungsplanverfahren überprüft wird, inwieweit Richtfunkstrecken von einer 
geplanten Bebauung beeinträchtigt werden. 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
keine

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
prüft die BNetzA lediglich das Störverhältnis zu anderen Richtfunkstre-
cken unter Berücksichtigung topograf ischer Gegebenheiten, nicht aber 
die konkreten Trassenverhältnisse  (keine Überprüfung der Bebauung 
und anderer Hindernisse, die den Richtfunkbetrieb beeinträchtigen kön-
nen). Die im Zusammenhang mit der Bauplanung bzw. der geplanten 
Flächennutzung erforderlichen Informationen können deshalb nur die 
Richtfunkbetreiber liefern. Außerdem ist die BNetzA von den Richtfunk-
betreibern nicht ermächtigt, Auskün fte zum Trassenverlauf sowie zu 
technischen Parametern der Richtfunkstrecken zu erteilen. 
 
•  Hinsichtlich einer Bekanntgabe von in Betrieb befindlichen Richtfunkt-
rassen in Flächennutzungsplänen, wird darauf hingewiesen, dass die-
ses Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben ist (keine Dokumentati-
onspflicht) und nur eine dem Ermessen überlassene Maßnahme zur 
vorsorglichen Störungsvermeidung darstellt, die auch durch die öffentli-
chen Planungsträger nicht einheitlich gehandhabt wird. Eine Darstellung 
der Trassenverläufe in den Planunterlagen ist nur möglich, wenn die Be-
treiber dies ausdrücklich wünschen und mit einer Veröffentlichung ihrer 
Richtfunk-Standortdaten einverstanden sind (Datenschutz). Zu den Be-
treibern von Richtfunkstrecken gehören  z.B. die in Deutschland tätigen 
großen Mobilfunkunternehmen. Dies e erfüllen zwar einen öffentlichen 
Auftrag, sind jedoch untereinander Wettbewerber. Übersichten zu den 
Netzstrukturen gehören daher zu den Betriebs- und Geschäftsge-
heimnissen; ihre Veröffentlichung un terliegt grundsätzlich den Wettbe-
werbsstrategien der Betreiber. Unter Berücksichtigung dieser Bedin-
gung und der hohen Anzahl laufend neu hinzukommender Richt-
funkstrecken ist es auf regionaler Ebene somit kaum möglich, ständig 
aktuelle Übersichten zu führen. 
 
•  Bei Vorliegen konkreter Bauplanungen mit einer Höhe von über 20 m 
(z.B. Windkraftanlagen, Hochspa nnungsfreileitungen, Masten, hohen 
Gebäuden, Industrie- und Gewerbea nlagen etc.), empfehlen sich ent-
sprechende Anfragen an die BNetzA. Bei Abforderung einer Stellung-
nahme sind bitte die geografischen Koordinaten (WGS 84) des Bauge-
biets anzugeben und ausreichend über sichtliches topografisches Kar-
tenmaterial mit genauer Kennzeichnung des Baubereiches sowie das 
Maß der baulichen Nutzung zu übermitteln.

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 23 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
Bei den Untersuchungen werden Richtfunkstrecken militärischer An-
wender nicht berücksichtigt. Diesbezügliche Prüfungsanträge können 
beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen 
der Bundeswehr, Referat Infra I 3,  Fontainengraben 200,53123 Bonn, 
E-Mail: BAIUDBwToeB@Bundeswehr.org gestellt werden. 
 
•  Da der Richtfunk gegenwärtig eine technisch und wirtschaftlich sehr 
gefragte Kommunikationslösung darstellt, sind Informationen über den 
aktuellen Richtfunkbelegungszustand fü r ein bestimmtes Gebiet ggf. in 
kürzester Zeit nicht mehr zutreffend, Es wird deshalb ausdrücklich da-
rauf hingewiesen, dass die jeweils erteilte Auskunft nur für das Datum 
meiner Mitteilung gilt. 
 
•   Bei Bauplanungen mit Höhen über 20 m sowie Photovoltaikanlagen 
wird auch geprüft, ob ggf. in der Nähe liegende Messeinrichtungen des 
Prüf- und Messdienstes der BNet zA oder zivile Radaranlagen beein-
flusst werden. Sind Beeinträchtigungen zu erwarten, erhalten die Pla-
nungsträger dazu eine Mitteilung und entsprechende Hinweise zur Stö-
rungsvermeidung. 
 
Falls die Bitte um Stellungnahme ggf. auch auf die im Plangebiet zu be-
rücksichtigenden Leitungssysteme, wie z.B. unter- oder oberirdisch ge-
führte Telekommunikationskabelanlagen oder Energieleitungen, bezieht, 
wird darauf hingewiesen, dass die BN etzA selbst über keine eigenen Lei-
tungsnetze verfügt. Sie kann auch nicht über alle regional vorhandenen 
Kabeltrassen Auskunft erteilen, da das Führen entsprechender Datenbe-
stände nicht zu ihren behördlichen Aufgaben gehört. Angaben über Kabel- 
bzw. Leitungssysteme im Planbereich können daher nur direkt bei den 
jeweiligen Betreibern oder den Planungs- bzw. Baubehörden vor Ort ein-
geholt werden.

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 24 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.3 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Hindenburgstraße 1, 64295 
Darmstadt  
  
 
 
 
Schreiben vom 20.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung: 
 
Die Planungen werden explizit dahingehend begrüßt, dass trotz aktuell 
erdrückendem Mangel an Wohnbauflächen in Darmstadt wie auch im Um-
land nicht der Versuchung nachgegeben wird, die Konversionsflächen für 
Wohnzwecke umzuwidmen. Auch für Handwerk, Gewerbe und Industrie 
müssen ausreichende Flächen vorgehalten werden, um Unternehmen 
Ansiedlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zu bieten. Die betrachtet en Flächen bieten sich aufgrund der 
Nähe zum bereits bestehenden Gewerbe nördlich des Plangebietes und 
der durch die Bahngleise entstehenden Zäsur zum Rest des Stadtgebietes 
eindeutig für eine gewerbliche Nutzu ng an. Die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt tut daher gut daran, entgegen anderer Stimmen an den Planungen 
einer Ausweisung für gewerbliche Nutzung festzuhalten. Darüber hinaus 
wird die frühzeitige und offenbar fruchtbare Einbindung der unmittelbar 
benachbart gelegenen Unternehmen bei dem Verfahren begrüßt. Auch 
dies ist ein probates Mittel zur Standortsicherung. 
 
 
Besonders problematisch erscheint das Thema Verkehrserschließung. Ein 
erheblicher Teil der in den geplanten Gewerbegebietsflächen arbeitenden 
Menschen und darüber hinaus auch der entstehende Lieferverkehr wird 
auf die Erreichbarkeit des Gebietes  per Pkw bzw. LKW angewiesen sein, 
also mobilen Individualverkehr nutzen.  Daran wird auch die wünschens-
werte Erschließung mittels ÖPNV nicht grundsätzlich etwas ändern. Um 
diesen zusätzlichen mobilen Individualverkehr auffangen zu können, muss 
dringend gewährleistet werden, dass die Anbindung an das regionale 
Straßenverkehrsnetz und insbesondere an die Rheinstraße und damit an 
das Autobahnnetz entsprechend leistungsfähig gestaltet wird. Die bisheri-
ge Situation erscheint dort, insbesondere zu den morgendlichen und 
abendlichen Stoßzeiten, bereits jetzt unz ureichend. Darüber hinaus muss 
gewährleistet werden, dass eine ausreichende Anzahl Parkplätze im öf-
fentlichen Raum wie auch auf den Grundstücken vorgehalten wird. 
 
  
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Zustimmung zu den geplanten gewerblichen Bauflächen wurde zur 
Kenntnis genommen. 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die Auffassung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zu den Ge-
werbeflächen wird geteilt. Aus den vo rgebrachten Gründen strebt die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt die Ausweisung von Gewerbeflächen an diesem 
Standort an. 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
keine 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise zur verkehrlichen Erschließung wurden zur Kenntnis ge-
nommen. 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Für die Kelley-Barracks und das Nathan-Hale-Depot soll ein ausreichend 
leistungsfähiges äußeres und inneres Erschließungssystem unter Berück-
sichtigung aller Verkehrsarten entwickelt werden. 
Die äußere Erschließung insbesondere die Anbindung an das Autobahn-
netz wurde in insgesamt 4 Verkehrsun tersuchungen detaillie rt betrachtet 
und wird über ein Planfeststellungsverfahren festgelegt werden. 
Die Förderung der Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes inkl. 
eines umfassenden Mobilitätsmanagements ist zentrales Ziel der Quartier-
sentwicklung. Aus diesem Grund wird die Anzahl der Stellplätze im öffentli-
chen Straßenraum auf ein Minimum reduziert. Die Stellplätze sind vorwie-

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05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 25 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
gend auf den Flächen der Unternehmen anzuordnen. 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Ergänzungen in der Begründung zur verkehrlichen Erschließung des Plan-
gebietes. 
 
1.4 IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt  
 
  
  
Schreiben vom 24.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung: 
 
Die Konversionsflächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen, wird 
grundsätzlich begrüßt. 
 
 
Hinsichtlich der Verkehrsplanung ist zu bedenken, dass die Anbindung an 
das regionale Straßenverkehrsnetz und insbesondere an die Rheinstraße 
und damit an das Autobahnnetz entsprechend leistungsfähig gestaltet 
werden muss. Hier sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit bereits heute 
erreicht. Bezüglich des betrieblic hen Mobilitätsmanagements, welches 
eine große Chance der Verkehrsentlast ung bieten kann, wird Unterstüt-
zung angeboten. 
 
  
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Zustimmung zu den geplanten gewerblichen Bauflächen wurde zur 
Kenntnis genommen. 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise zur verkehrlichen Erschließung wurden zur Kenntnis ge-
nommen. 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Für die Kelley-Barracks und das Nathan-Hale-Depot soll ein ausreichend 
leistungsfähiges äußeres und inneres Erschließungssystem unter Berück-
sichtigung aller Verkehrsarten entwickelt werden. 
Die äußere Erschließung insbesondere die Anbindung an das Autobahn-
netz wurde in insgesamt 4 Verkehrsun tersuchungen detaillie rt betrachtet 
und wird über ein Planfeststellungsverfahren festgelegt werden. 
Der Zusage zur Unterstützung im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsma-
nagement wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
keine

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 26 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.5 Deutsche Bahn AG, DB-Immobilien, Region Mitte , Camberger Straße 
10, 60327 Frankfurt am Main 
  
  
Schreiben vom 27.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung: 
 
Zur Beteiligung über die vorbereitenden Untersuchungen im Jahr 2013 
wurde eine Stellungnahme abgegeben (TÖB-FFM-13-9018/9019). 
 
Darin wurde darauf hingewiesen, dass im Plangebiet eine Trassenvariante 
der Neubaustrecke (NBS) Rhein-Main/Rhein-Neckar verläuft. 
 
Im aktuellen Verfahren hat sich an di eser Situation grundsätzlich nichts 
geändert. 
 
Es wird daher festgestellt, dass es dazu im aktuellen Verfahren zwei nicht 
ganz zueinander passende Aussagen gibt: In den Unterlagen, die zum 
Bauantrag gehören werden, wird darauf  verwiesen, dass die Trassenvari-
ante der Neubaustrecke (NBS) Rhein-Main/Rhein-Neckar in diesem Be-
reich nicht mehr verfolgt wird. (s. „Rahmenplan“). In den Unterlagen zur 
FNP-Änderung (Anlage „FNP 7. Änderung“) soll die Trassenvariante den-
noch weiter dargestellt werden. 
 
Die DB ProjektBau GmbH teilt im Zusammenhang mit der geplanten DB-
Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar (NBS RMRN) folgendes mit: 
1. Untersuchungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale  Inf-
rastruktur (BMVI) 
Die Zwischenergebnisse der vom BMVI beauftragen der Korridorstudie 
(Mittelrheinstudie) für den Abschnitt Frankfurt – Mannheim wurden im 
Juli 2014 vorgestellt. Nach den Erkenntnissen der Gutachter ist eine 
neue Bahnstrecke für den Mischverkehr – am Tag schneller Personen-
fernverkehr, in der Nacht Güterverkehr – parallel zu den Autobahnen 
A5/A67 die beste Lösung. Die Neub austrecke soll die steigenden Ver-
kehrsmengen aufnehmen und für deutlich  kürzere Fahrzeiten sorgen. 
Gleichzeitig wird auf den Bestandstrecken Platz für ein erweitertes An-
gebot der S-Bahn Rhein/Main – Rhei n/Neckar geschaffen. Die Neu-
baustrecke ermöglicht zudem schnelle Nahverkehrsangebote zwischen 
Bergstraße, Darmstadt und Frankfurt Flughafen sowie Wiesbaden. In 
  
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise auf die Darstellung der  Trassenvariante der Neubaustrecke 
(NBS) Rhein-Main/Rhein-Neckar wurden zur Kenntnis genommen. Es wur-
de ferner zur Kenntnis genommen, da ss der Überplanung des Gebietes 
ohne Berücksichtigung der hier verlaufenden Trassenvariante nicht zuge-
stimmt wird. 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Im aktuell gültigen Regionalplan Südhessen/Reg FNP 2010 wird die Fläche 
der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots von Nordost nach Süd-
west von einer Trasse für eine Fe rnverkehrsstrecke/Planung durchzogen. 
Diese Trasse stellt eine raumordnungsgeprüfte Variante zu den Planungen 
einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im Raum  Rhein/Main – Rhein/Neckar aus 
dem Jahr 2004 dar. Es handelt sich hi erbei um die sog. Trassenvariante 
IIIA zur Realisierung der Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar. Diese 
Variante wird auch im gültigen kommunalen Flächennutzungsplan der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt dargestell t. Sie muss in Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung planerisch berücksichtigt werden. 
 
Die Studie zum Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse/Rhein/Main-
Rhein/Neckar-Karlsruhe mit Vorschlägen für eine Führung der Neubaustre-
cke Rhein/Main-Rhein/Neck ar liegt seit Anfang 2015 vor. Abschließende 
Ergebnisse werden derzeit diskutiert und sollen ggf. in den neu aufzustel-
lenden Bundesverkehrswegeplan 2015 eingearbeitet werden. Beides wird 
im Laufe des Jahres 2015 erwartet.  
 
Für die das Plangebiet querende Trassenvariante IIIA wurde aufgrund der 
Bestandsbebauung (Kasernengelände) im  Rahmen des o.g. von 2002 bis 
2004 durchgeführten Raumordnungsverfahrens (ROV) eine Tunnellösung 
erarbeitet, die jedoch heute nicht mehr realisierbar erscheint: Zum einen 
ergaben sich zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen und Ent-
wicklungen im Trassenbereich der Variante IIIA, insbesondere neue Ent-

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 27 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
der Nacht soll die Strecke genutzt werden, um den Güterverkehr von 
den Bestandsstrecken umzuleiten und dadurch deren Anwohner zu 
entlasten. 
 
Die Veröffentlichung der gesamten Korridorstudie ist bis Ende des Jah-
res 2014 geplant. Im Anschluss plant der Bund ein Konsultationsver-
fahren, innerhalb dessen es möglich sein wird, Stellungnahmen zu den 
Ergebnissen abzugeben. 
Es ist wichtig in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass im 
Rahmen der Erstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP 
2015) auf Basis der Erkenntnisse der MitteIrheinstudie erst eine Nut-
zen-Kosten-Untersuchung (NKU) vorgenommen wird. Ausschließlich 
Projekte, die ein Nutzen-Kosten-Verhältnis > 1 erreichen, erfüllen die 
Grundvoraussetzung für die mög liche Aufnahme in den Bedarfsplan 
des Bundes. Nimmt der Bund die Maßnahmen in den neuen Bedarfs-
plan auf, wäre die Finanzierungsfähigkeit seitens des Bundes grund-
sätzlich gegeben. 
 
Die konkrete Streckenführung wird auf Basis der im Bedarfsplan fest-
gelegten Rahmenbedingungen zu erarbeiten sein. Insofern kann eine 
Entscheidung über die genaue Streckenführung und welche Variante 
grundsätzlich weiterverfolgt wird erst danach getroffen werden. 
 
2.  Planung Nordanbindung mit Bf Darmstadt West 
Der Abschnitt „Darmstadt“ befindet sich innerhalb des Planfeststel-
lungsabschnittes 2 (PFA 2) der NBS RMRN. Die Planung für den PFA 
2 ist abgeschlossen. Grundlage der Planung ist eine Vereinbarung 
zwischen der DB Netz AG, des Landes Hessen, der Landräte Darm-
stadt-Dieburg/Bergstraße sowie des OB Darmstadt vom 15.03.2010. 
Diese beinhaltet die Anbindung von Darmstadt mittels einer Nordan-
bindung über die Strecke 3530 (Mainz-Darmstadt) sowie eines Bahn-
hofes Darmstadt West an der Rheinstraße zwischen der Siedlung 
Tann und der Autobahn A 5. 
Nach Entscheidung seitens des BMVI und der DB Netz AG können die 
PIanfeststellungsunterlagen in kurzer Zeit erstellt und beim Eisenbahn-
Bundesamt eingereicht werden. 
 
wicklungsperspektiven für die Konversionsgebiete Kelley-Barracks und 
Nathan-Hale-Depot nach dem Abzug der US-Streitkräfte, zum anderen 
bestehen geänderte Planvorstellungen seitens des Vorhabenträgers (siehe 
Studie DB Netz AG) im Hinblick auf eine nunmehr lediglich eingleisige An-
bindung des Darmstädter Hauptbahnhof es (sog. „Konsenstrasse“, 2007) 
und damit verbundenen Fragen der Wirtschaftlichkeit der Trasse.  
 
Daher wurden im Rahmen einer weiteren Planungskonkretisierung für den 
Trassenverlauf der Variante IIIA im  südlichen Bereic h des Darmstädter 
Hauptbahnhofs durch das Büro Krebs und Kiefer Beratende Ingenieure für 
das Bauwesen GmbH, Darmstadt – im Vorgriff auf das für 2016 geplante 
Planfeststellungsverfahren – in einer En tscheidungsstudie vier modifizierte 
Linienführungen entwickelt, die als technisch und verkehrlich machbar be-
wertet werden. Bei den Linienvarianten werden ebenfalls Tunnelbauwerke 
erforderlich. Es wurden dabei die dem damaligen Raumordnungsverfahren 
zu Grunde gelegten Planungsparameter ergänzt und unter Berücksichti-
gung der geänderten Rahmenbedingungen konkretisiert (u.a. Entwurfsge-
schwindigkeiten, Längs- und Quer neigungen, Höhenlage, Lage von Bau-
werken wie Tunnel und Trogbauwerken). 
 
In einer vom Büro Infrastruktur & Umwelt, Professor Böhm und Partner, 
Darmstadt, erarbeiteten „Expertise zu Konflikten der landesplanerisch fest-
gelegten Linienführung (ROV/Regionalpl an) mit aktuellen städtebaulichen 
Entwicklungen im Bereich der Konv ersionsflächen West und zur Überein-
stimmung fortentwickelter Trassenf ührungen mit den Zielen der Raumord-
nung und Landesplanung“ wurden die vier modifizierten Linienführungen 
vor dem Hintergrund der aktuellen Planungsabsichten der Wissenschafts-
stadt Darmstadt hinsichtlich ihrer Ko mpatibilität mit der landesplanerisch 
festgestellten Variante sowie damit betroffenen Zielvorgaben untersucht. 
Die einzelnen Linienvarianten weisen im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit 
den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt einerseits, bezüg-
lich der Einhaltung der regionalplanerischen Zielvorgaben und der aus dem 
Raumordnungsverfahren resultierenden  Bedingungen andererseits, unter-
schiedliche Vor- und Nachteile auf.  
 
Den einzelnen Linienvarianten ist zu at testieren, dass sie – wie die Tras-
senvariante IIIA – mit den Zielen der  Raumordnung grundsätzlich vereinbar

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 28 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
3.  Konsenstrasse 
Vor 2010 war die „Konsenstrasse“ Grundlage der Planung des PFA 2. 
Diese beinhaltete neben der NBS-Hauptstrecke entlang der A 5 und A 
67 eine separate eingleisige Nord- und Südanbindung des Hauptbahn-
hofes Darmstadt. Die Südanbindung der Konsenstrasse verläuft durch 
die Kelley-Barracks, das Nathan-Hale-Depot und das Gewerbegebiet 
an der Riedstraße. Hierfür gab es mehrere Varianten der Streckenfüh-
rung. 
Eine Varianteneinigung zwischen der OB Netz AG und der Stadt 
Darmstadt sowie eine generelle Zustimmung der Stadt Darmstadt für 
die Südanbindung der Konsenstrasse konnte bis heute nicht erzielt 
werden. 
 
Aus diesem Grunde kann der Überplanung des Gebietes ohne Be-
rücksichtigung der hier verlaufenden Trassenvariante nicht zugestimmt 
werden. 
 
Für konkrete Detailfragen zur Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar 
wird empfohlen, sich direkt an die OB ProjektBau GmbH zu wenden. 
 
sind und die Raumverträglichkeit gegeben ist, da es sich bei den vier modi-
fizierten Linienführungen jeweils um alternative Konkretisierungen der Tras-
senvariante IIIA handelt. Mit einem R aumordnungsverfahren wird die 
Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im 
Sinne von § 1 der Raumordnungsverordnung (Raumordnungsverfahren) 
geprüft, wobei die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder 
Maßnahme gem. § 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz unter überörtlichen 
Gesichtspunkten zu prüfen sind. Die Ermittlung und Beurteilung einer gene-
rellen Trassenführung erfolgt somit im raumordnerischen Maßstab 
(1:25.000 – 1:100.000). Bei kleinräumigen und räumlich begrenzten Abwei-
chungen der Trassenführung im Zuge der weiteren Planungskonkretisie-
rung (hier: vier Linienvarianten) is t davon auszugehen, dass die grundsätz-
liche Raumverträglichkeit der Trasse  unbeschadet bleibt und dass die 
Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich 
ist. 
 
Eine konkrete Prüfung und weitere technische Planung der einzelnen Li-
nienvarianten ist Gegenstand eines nachfolgenden Planfeststellungsverfah-
rens gemäß § 18 AEG bzw. der integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung 
nach §§ 3a ff. UVPG i.V.m. § 6 Abs. 3 Nr. 5 UVPG. Die konkrete Linienfüh-
rung wird somit im Planfeststellungsverfahren ermittelt und ist nicht Gegen-
stand der Darstellungen im Flächennut zungsplan. Daher ist eine Änderung 
der Darstellung der Neubaustrecke im Flächennutzungsplan nicht erforder-
lich und folglich auch nicht Gegenstand der 7. Flächennutzungsplan-
Änderung, Teilbereich 7.1. 
 
Aus den o.g. Gründen ist die konkrete Linienführung auch nicht Gegen-
stand des Zielabweichungsantrags. Die grundsätzliche Möglichkeit einer 
Realisierung der Trassenvariante IIIA in Form einer der vier Linienvarianten 
ist auch bei Umsetzung der Konversionsmaßnahme im Bereich der Kelley-
Barracks im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich gegeben. 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Ergänzen der Begründung um die Ausführungen zur Darstellung der ICE-
Neubaustrecke.

7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot) 
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 29 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.6 Hessen-Forst Darmstadt, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt 
 
  
  
Schreiben vom 03.11.2014 zur frühzeitigen Beteiligung: 
 
Die klare Aussage, dass der im südwestlichen Geltungsbereich befindliche 
Wald in seiner Größe erhalten werden so ll, wird unterstützt. Sie sollte un-
ter allen Umständen in das geänderte und neu aufzustellende Planwerk 
übernommen werden. 
 
Eingriffe, die die Waldfunktionen des unmittelbar anschließenden West-
waldes beeinträchtigen können, sollten unter allen Umständen vermieden 
werden. Der Wald erfüllt in diesem Bereich neben der dargestellten Erho-
lungsfunktion erhebliche Schutzfunktio nen und reagiert äußerst sensibel 
auf Eingriffe. 
 
Zu der dargelegten Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, die ein über-
schlägiges Defizit von 200.400.000 Wertpunkten nach der Hessischen 
Kompensationsverordnung ergibt, is t anzumerken, dass das Forstamt 
Darmstadt im Besitz größerer Mengen anerkannter und frei verfügbarer 
Wertpunkte ist. Diese Kompensationsflächen befinden sich im gleichen 
Naturraum wie das beplante Gebiet. Sie liegen zum Teil in der Gemarkung 
Darmstadt und zum Teil im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Zusätzlich wäre 
es aus Sicht des Forstamtes Darmstadt auch möglich, Ausgleichsmaß-
nahmen in den Wald der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu lenken. 
 
  
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, 
dass in der weiteren Bearbeitung di e Abgrenzung der bestehenden Wald-
kante sich geringfügig verändern hat. Die Waldfläche wird im Rahmen der 
Offenlage korrigiert dargestellt.  
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Am östlichen Rand des Waldes wurde eine kleine Waldrestfläche auf der 
Ebene des Flächennutzungsplans dem Gewerbegebiet zugeschlagen. Im 
entsprechenden Bebauungsplanentwurf W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest 
- wurde die vorhandene Baumgruppe dieser Teilfläche dauerhaft gesichert. 
Gemäß Umweltbericht (Eingriffs- Ausgle ichsbilanzierung) bleibt die Wald-
fläche im Plangebiet annähernd gleich groß. 
 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Ergänzung der Begründung um die Ausführungen des aktuellen Verlaufs 
der Waldkante.

anlage 4

5209 Zeichen

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Lage im Stadtgebiet2?3RROB??)13?bQGHUXQJVYHUIDKUHQ)13?bQGHUXQJ.RQYHUVLRQ?3OlQH?.RQYHUVLRQ:HVW?&$''DWHL?bQGHUXQJ)137HLOEHUHLFKGZJ*HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJPLW'DUVWHOOXQJGHUQHXHQ*HZHUEHEDXIOlFKHQLegende zur Darstellung siehe Gesamtplan0D‰VWDE100m500m1000mN
Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014.%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP†$EV%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP13.11.2014.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 24.09.2014.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP29.09.2014.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHP†$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRP30.09.2014ELVHLQVFKOLH‰OLFK30.10.2014.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJPLW$XIIRUGHUXQJ]XUbX‰HUXQJEH]JOLFK8PIDQJXQG'HWDLOOLHUXQJVJUDGGHV8PZHOWEHULFKWVJHP†$EV%DX*%XQGAbstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.09.2014.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ___________.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVGHU%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWXQGGHQZHVHQWOLFKHQXPZHOWEH]RJHQHQ6WHOOXQJQDKPHQJHP†$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBBBB%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHJHP†$EV%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQJHP†$EV%DX*%PLWSchreiben vom __________.Feststellungsbeschluss:Der Feststellungsbeschluss zur bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJPLWGHP]HLFKQHULVFKHQ7HLOXQGGHU]XJHK|ULJHQ%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWwurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU)HVWVWHOOXQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:%HNDQQWPDFKXQJGHU*HQHKPLJXQJGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJGXUFKGLH$XIVLFKWVEHK|UGHXQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVPLW%HJUQGXQJXQGGHU]XVDPPHQIDVVHQGHQ(UNOlUXQJJHP†+HVV*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9P†$EVGHUHauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger6WUD‰HLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBBBB,QNUDIWWUHWHQGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVbQGHUXQJDPBBBBBBBBBBBDarmstadt, den  ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinDarmstadt, den _________________     Stadtplanungsamt               _____________________                                               Jochen Krehbiehl
WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)Baunutzungsverordnung (BauNVO)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UW2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6Hess. Gemeindeordnung (HGO)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKGesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK*HVHW]vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338)Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ893*LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6

anlage 7

335 Zeichen

Punkt 4: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereiche 7.1 - Kelley-Barracks / 
Nathan-Hale-Depot - (Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0233) 
 
Gegen die Stimmen der Fraktionen UFFBASSE und Die Linke., bei Stimmenthaltung 
der FDP-Fraktion, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (5)

TOP 24
TOP 67
TOP 44
TOP 587
TOP 4

Orte (10)

  • Wilhelminenstraße 1
  • Rheinstraße 89
  • Riedstraße
  • Ohlystraße 75
  • Schepp Allee
  • Robert-Bosch-Straße
  • Eschollbrücker Straße
  • Haardtring
  • Hilpertstraße
  • Kleyerstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0233
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.11.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00