2015/0233
7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereiche 7.1 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot - (Offenlagebeschluss)
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2015/0233
6332 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
10.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0233
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereiche 7.1 - Kelley-Barracks /
Nathan-Hale-Depot - (Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 05.11.2015
Beschlussvorschlag:
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot - gingen im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen. Sie
stellen eine vorläufige Abwägungstabelle für den Planbereich dar. Die endgültige Abwägung
erfolgt im Rahmen des Feststell ungsbeschlusses.
2. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen zu
den allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot - die in Anlage 2 zusammengefassten
Stellungnahmen ein.
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) werden zur
Kenntnis genommen. Sie stellen e ine vorläufige Abwägungstabelle für den Planbereich dar.
- 2 -
Die endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des Feststellungsbeschlusses.
3. Dem vorliegenden Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.1 -
Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot- (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) und
der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt.
4. Der Entwurf und die Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot - für das Gebiet des „Nathan-Hale-
Depots“ und der „Kelley-Barracks“ sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen d er Öffentlichkeit
(datenschutzrelevante Anlage)
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf 7. FNP Änderung,
Teilbereich 7.1
Entwurf zur 7. FNP-Änderung für den Teilbereich 7.1 (wird zu den Sitzungen
aufgehängt / ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0233 vom 05.11.2015:
Am 6. November 2014 hat die Stadtverordnetenver sammlung den Aufstellungsbeschluss zur
7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-
Hale-Depot - gefasst.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen militärischen
Liegenschaften der US Streitkräfte als Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) sowie die
Freiflächen im südlichen Bereich als Grünfläche für Sportanlagen und als Waldfläche – beides
Sonderflächen Bund (Verteidigung) – aus. Nach dem erfolgten Wegzug der amerikanischen
Streitkräfte aus Darmstadt werden diese Flächen nun nicht mehr für militärische Zwecke
benötigt. Nördlich, nordöstlich und südöstlich des Geltungsbereichs befinden sich bereits
Gewerbegebiete, diese sollen um die Flächen der ehemaligen militärischen Flächen ergänzt
werden. Der Flächennutzungsplan muss daher geändert werden.
Am 6. November 2014 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss und
den Allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 7.1 zugestimmt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach öffentlicher
Bekanntmachung in der Zeit vom 30.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014 statt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden am 29.09.2014 hierüber benachrichtigt und gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.1 wurde parallel zum
Bebauungsplanentwurf W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - erarbeitet.
Zu 1:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 7.
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 7.1 zusammengefasst und entsprechend
geprüft.
Zu 2:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen die in Anlage 2
zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.
Bei Anlage 1 und 2 handelt es sich um vorläufige Abwägungstabellen, die in diesem
Verfahrensschritt lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, da sie nach der Offenlage
fortgeschrieben werden. Erst zum Feststellungsbeschluss wird über die Prüfung der
eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage entschieden.
Zu 3 und 4:
Nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ) und
gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs zur 7. Änderung des
Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.1 gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- 4 -
Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 des Entwurfs zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für d en Teilbereich 7.1 für
die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, den 05.11.2015
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7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1)
INHALT
1. Begründung ........................................................................................................................ 1
1.1 Rechtsgrundlagen ................................................................................................................ 1
1.2 Geltungsbereich ................................................................................................................... 1
1.3 Verfahren ............................................................................................................................. 1
1.4 Ziele und Zwecke der Planung............................................................................................. 1
1.5 Erfordernis der Teilbereichsänderung .................................................................................. 3
1.6 Übergeordnete Planungen ................................................................................................... 5
1.7 Sonstige städtebauliche Planungen ..................................................................................... 7
1.8 Flächenbilanz ....................................................................................................................... 8
2. Umweltbericht .................................................................................................................... 9
2.1 Beschreibung der Planung ................................................................................................... 9
2.2 Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes ............................................... 10
2.3 Schutzgebiete .................................................................................................................... 11
3. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung ...................................... 12
3.1 Schutzgut Mensch.............................................................................................................. 12
3.2 Schutzgut Boden ................................................................................................................ 12
3.3 Schutzgut Wasser .............................................................................................................. 13
3.4 Schutzgut Klima ................................................................................................................. 14
3.5 Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ........................................................... 15
3.6 Schutzgut Landschaft/Stadtbild und Erholung ................................................................... 16
3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ....................................................................................... 17
3.8 Zusammenfassung............................................................................................................. 17
4. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich ......................... 18
4.1 Schutzgut Mensch.............................................................................................................. 18
4.2 Schutzgut Boden ................................................................................................................ 18
4.3 Schutzgut Wasser .............................................................................................................. 18
4.4 Schutzgut Klima und Luft ................................................................................................... 18
4.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt ........................................................... 19
4.6 Schutzgut Landschaft/Stadtbild .......................................................................................... 19
4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ....................................................................................... 19
5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes ............................................... 19
6. Planungsalternativen und Monitoring ............................................................................ 20
7. Zusammenfassung .......................................................................................................... 20
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 1
1. Begründung
1.1 Rechtsgrundlagen
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert
durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).
1.2 Geltungsbereich
Das siebte Änderungsverfahren umfasst zwei Teilbereiche:
Teilbereich 7.1: ehemalige amerikanische Kasernen „Kelley-Barracks“ und
„Nathan-Hale-Depot“
Teilbereich 7.2: ehemalige amerikanische Housing Area „Lincoln-Siedlung“.
Die Änderung des Teilbereichs 7.2 wird in einem gesonderten Verfahren durchgeführt. Vor
diesem Hintergrund werden im Nachfolgenden lediglich die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung für den Teilbereich 7.1 „Kelley-Barracks“ und „Nathan-Hale-Depot“ weiter er-
läutert.
Der Teilbereich 7.1 umfasst die Flächen der ehemaligen amerikanischen Kasernen Kelley-
Barracks und Nathan-Hale-Depot im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets West.
1.3 Verfahren
Das Verfahren des Teilbereiches 7.1 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach
§ 8 Abs. 2 BauGB als so genanntes Parallelverfahren zum Bebauungsplan W 46 - Kelley-
Barracks / Nathan-Hale-Depot - durchgeführt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.11.2014 den Allgemeinen Zielen und Zwe-
cken zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss der 7. Änderung zum Flächennutzungs-
plan, Teilbereich 7.1 gefasst.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom
30.09.2014 bis 30.10.2014. Während dieser Zeit wurde Gelegenheit zur Äußerung und Er-
örterung gegeben. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffent-
licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in schriftlicher Form am 29.09.2014.
1.4 Ziele und Zwecke der Planung
Umliegend und unmittelbar angrenzend an die Konversionsflächen Kelley-Barracks und
Nathan-Hale-Depot befinden sich bereits gewerblich genutzte Flächen, die zum Teil mit
Bebauungsplänen unterlegt sind. Es greifen hier die Pläne W 11, W 20, W 23, W 14.1,
W 42 und W 36.1. Auf den Konversionsflächen soll daher ein neues Gebiet mit gewerbli-
chem Entwicklungsschwerpunkt etabliert werden. Die Darstellung der Sonderbaufläche
Bund (Verteidigung) wird in gewerbliche Bauflächen geändert.
Für das geplante Gewerbegebiet wird ein ausreichend leistungsfähiges äußeres und inne-
res Erschließungssystem unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten entwickelt werden.
Der Schwerpunkt bei der Gebietsentwicklung liegt, auch durch die gesetzlichen Vorgaben
aus dem Luftreinhalteplan, auf der Erschließung durch Verkehrsmittel des Umweltverbun-
des. Dies findet durch den Ausbau einer gezielten Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr
(Radverkehrsanlagen, Verknüpfung mit dem Radwegenetz in die angrenzenden Quartiere)
sowie einer flächenhaften Erschließung durch den ÖPNV statt. Maßnahmen des Mobili-
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 2
tätsmanagements, hier besonders des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen die
Nutzung dieser Verkehrsmittel fördern. Durch das Beratungsprogramm Südhessen effizient
mobil werden Unternehmen und Institutionen bei der Umsetzung maßgeschneiderter Mobi-
litätsangebote für die Beschäftigen sowie die Dienstwegemobilität gefördert und fachlich
unterstützt.
Parallel wird zur Förderung der Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes die An-
zahl der Stellplätze im öffentlichen Raum auf ein Minimum reduziert. Die Stellplätze sind
vorwiegend auf den Flächen der Unternehmen anzuordnen.
Die auf dem Gebiet im Süden befindliche Sportfläche innerhalb der Sonderfläche Bund
(Verteidigung) wurde bis zum Wegzug der US Streitkräfte durch diese als Sportfläche ge-
nutzt. Eine öffentliche Nutzung der Sportfläche ist, vor dem Hintergrund der in unmittelbarer
Nähe ausreichend zur Verfügung stehenden Sportflächen der Sportvereine Turngemeinde
Bessungen 1865 (TG Bessungen), Sport- und Kulturverein Rot-Weiß Darmstadt 1954 (SKV
Rot-Weiß) und Sportgemeinschaft Eiche 1951 (SG Eiche), nicht notwendig. Diese Fläche
soll ebenso in gewerbliche Fläche geändert werden.
Die südöstlich angrenzende, im Geltungsbereich befindliche Waldfläche soll erhalten wer-
den, hierbei soll jedoch die Signatur Sonderfläche Bund (Verteidigung) entfallen. An der
Nordseite wird die Waldfläche geringfügig verändert, um so einen klaren Rand und Ab-
schluss zum Gewerbegebiet zu erhalten. Am östlichen Rand des Waldes wird darüber hin-
aus eine kleine Waldrestfläche auf der Ebene des Flächennutzungsplans dem Gewerbege-
biet zugeschlagen. Im entsprechenden Bebauungsplan W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest -
bleiben jedoch die vorhandenen Bäume aufgrund der Festsetzungen für diese Teilfläche
unberührt.
Die im Geltungsbereich bereits heute vorhandene Grünfläche (ehem. Paradeplatz) soll
ausgewiesen und im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche dargestellt werden.
Im Flächennutzungsplan verläuft durch den Geltungsbereich die Fortführung der Schepp
Allee als ausgewählte Grünverbindung. Die historische Wegeverbindung der Schepp Allee
in Richtung Stadtmitte ist aufgrund der Nutzungen der vergangenen Jahrzehnte, der Ein-
zäunung des Gebietes und der starken Zäsur der Grünverbindung durch die im Westen be-
stehende, Nord-Süd verlaufende Bahntrasse stadträumlich als quartiersübergreifende
Grünverbindung nicht erlebbar.
Darüber hinaus besitzt die Schepp Allee-Brücke keine Funktion als Fuß- und Radwegach-
se. Eine Querung des Haardtrings ist für die Radfahrer in der heutigen Lage kaum sicher
und leistungsfähig für Kfz und andere Verkehrsteilnehmer möglich. Die Brücken Escholl-
brücker Straße und Hilpertstraße bilden die Hauptradwegachsen (zukünftig mit guten Rad-
verkehrsanlagen) in das Gebiet.
Vorrangiges Ziel der Grün- und Landschaftsplanung ist, den Bestandserhalt wertvoller
Grünstrukturen im Konversionsbereich wie den ehemaligen Paradeplatz und wertvoller
Baumbestände sowie den Waldbereichen im Westen. Ziel der weiteren Planungen ist, eine
Grünverbindung innerhalb des Quartiers herzustellen.
Ein Beibehalten der Grünachse hätte auch die gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten erheb-
lich erschwert. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind auch die Belange der Wirtschaft
sowie der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen. In
der Abwägung dieser Belange mit den hier konfligierenden Belangen der Baukultur, des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plät-
ze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und der Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes wurde den Belangen der Wirtschaft mehr Gewicht gege-
ben.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 3
Die Darstellung der linearen Grünverbindung soll daher herausgenommen werden.
Die Darstellung der durch den Geltungsbereich verlaufenden Trassenvariante für den ICE-
Ausbau bleibt bestehen. Diese Trasse stellt eine raumordnungsgeprüfte Variante zu den
Planungen einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im Raum Rhein/Main – Rhein/Neckar aus dem
Jahr 2004 dar. Es handelt sich hierbei um die sog. Trassenvariante IIIA zur Realisierung
der Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar. Im Vorgriff auf das für 2016 geplante Plan-
feststellungsverfahren wurden im Rahmen einer Studie zur planerischen Konkretisierung
für den Trassenverlauf der Variante IIIA im Bereich Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot
vier modifizierte Linienführungen entwickelt, die als technisch und verkehrlich machbar be-
wertet werden.
Die konkrete Linienführung wird erst im Planfeststellungsverfahren ermittelt und ist nicht
Gegenstand der Darstellungen im Flächennutzungsplan. Daher ist eine Änderung der Dar-
stellung der Neubaustrecke im Flächennutzungsplan nicht erforderlich und folglich auch
nicht Gegenstand der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich 7.1. Die grundsätzli-
che Möglichkeit einer Realisierung der Trassenvariante IIIA in Form einer der vier Linienva-
rianten ist auch bei Umsetzung der Konversionsmaßnahme im Bereich der Kelley-Barracks
im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich gegeben.
Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wurde das Bauleitplanverfah-
ren W 46 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot - mit dem Aufstellungsbeschluss eingelei-
tet, welcher am 08.12.2005 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.
Nach Magistratsbeschluss vom 24.09.2014 fand die frühzeitige Beteiligung zum Bebau-
ungsplan W 46 auf Grundlage des Rahmenplans mit Erläuterungsbericht im Zeitraum vom
30.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014 statt.
Darüber hinaus wurde von der Stadtverordnetenversammlung für den nord-östlichen Teil-
bereich am 13.03.2014 der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren W 46.1 -
Riedstraße Nord - gefasst.
Für den süd-westlichen Teilbereich erfolgt die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes
W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplan-
Änderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
1.5 Erfordernis der Teilbereichsänderung
Der Großteil der Flächen der ehemaligen militärischen Nutzung der US-Streitkräfte ist im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) darge-
stellt. Im südlichen Bereich des Geltungsbereichs sind die Freiflächen als Grünfläche für
Sportanlagen und als Waldfläche – beides Sonderflächen Bund (Verteidigung) – darge-
stellt. Nach erfolgtem Wegzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt werden diese
Flächen nun nicht mehr für militärische Zwecke benötigt. Die Flächengröße beträgt ca. 44,7
ha.
Nördlich, nordwestlich und südöstlich des Geltungsbereichs befinden sich Gewerbegebiete.
Diese sollen um die ehemals militärisch genutzten Flächen ergänzt werden. Die Flächen-
darstellung ändert sich in gewerbliche Fläche.
Die Ausweisung des gesamten Gebietes als gewerbliche Baufläche ist aus gesamtstädti-
scher Sicht erforderlich, da in Darmstadt generell ein hoher Bedarf an Flächen für gewerbli-
che Entwicklungsmöglichkeiten besteht.
Zentrale fachliche Grundlage zur Einschätzung des allgemeinen Bedarfs an Wohnungs-
und Gewerbeflächen in Darmstadt ist eine Wohnungs- und Gewerbeflächenbedarfsanalyse
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 4
des Behrend-Instituts aus Frankfurt am Main. Dieses Gutachten wurde im Juli 2012 im Auf-
trag der Wissenschaftsstadt Darmstadt erarbeitet. Eine wesentliche Erkenntnis dieses Gut-
achtens besteht in einer starken Notwendigkeit zur Mobilisierung von neuen Flächenpoten-
zialen in Darmstadt. Dies gilt sowohl für gewerbliche Bauflächen als auch für Wohnbauflä-
chen. Grundsätzlich wird dort eingeschätzt, dass der Wirtschaftsstandort Darmstadt von
den aktuellen Zukunftstrends eher profitieren könnte und im Vergleich zu anderen deut-
schen Städten im Standortwettbewerb gestärkt hervorgeht. Das setzt aber voraus, dass
auch die Standortbedingungen insgesamt günstig sind. Dazu zählt insbesondere auch die
ausreichende Verfügbarkeit geeigneter Gewerbeflächen. Dies ist für die Zukunftssicherung
der Stadt essentiell. Die Nicht-Verfügbarkeit von geeigneten Gewerbeflächen darf nicht
zum Entwicklungs- und Wachstumshemmnis für die Wissenschaftsstadt Darmstadt werden.
Mit der Planung der Konversionsflächen Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot zu Ge-
werbezwecken soll auf die allgemein steigende Nachfrage nach Gewerbeflächen in der
Stadt angemessen reagiert werden.
Durch die engen kommunalen Grenzen sind in Darmstadt für Gewerbeflächen kaum noch
Flächenreserven vorhanden, sodass die Wiedernutzbarmachung von freigewordenen mili-
tärischen Flächen städtebaulich geboten ist, dies auch vor dem Planungsleitsatz des § 1
Abs. 5 Baugesetzbuches, wonach die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maß-
nahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Zwar käme im Grundsatz für Teile der Flächen
der Konversion-West auch eine Nutzung als Wohngebiet in Frage. Eine Wohnnutzung an
diesem Standort ist jedoch nicht optimal. In einer ergänzenden Untersuchung wurde die
Möglichkeit untersucht, inwieweit eine bereichsweise Anordnung von Wohnnutzungen im
Planungsgebiet städtebaulich sinnvoll ist. Ergebnis der Untersuchung ist, dass „in der Ge-
samtabwägung der unterschiedlichen Ziele der Planung im Konversionsbereich West eine
Anordnung von Wohnnutzungen in Teilbereichen gem. geltender gesetzlicher und planeri-
scher Grundlagen zwar möglich erscheint, aber nur eingeschränkt bzw. nicht empfehlens-
wert ist, da weder die Ziele der bisherigen Planung in angemessenem Umfang gesichert
bleiben, noch trotz zusätzlicher Maßnahmen die angestrebte Qualität einer Wohnnutzung in
ausreichendem Maß gewährleistet werden kann.“
In Abwägung mit den divergierenden Nutzungszielen gibt die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt für diesen Bereich einer gewerblichen Nutzung den Vorrang. Dies auch vor dem Hin-
tergrund, dass bei städtebaulichen Planungen auch die Belange der Wirtschaft sowie die
Belange der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen
sind. Das Plangebiet der Flächennutzungsplan-Änderung ist durch seine Lage als Teil ei-
nes schon bestehenden Gewerbegebietes im besonderen Maße für eine gewerbliche Nut-
zung geeignet. Mit der gewerblichen Entwicklung dieser Konversionsflächen entsteht im
Westen Darmstadts eine zusammenhängende Fläche für gewerbliche Nutzungen, die im
Norden von der Robert-Bosch-Straße (Europaviertel) über den Technologiestandort „TZ
Rhein-Main“ bis zur Eschollbrücker Straße im Süden führt.
Die gewerbliche Entwicklung an diesem Standort ist insbesondere notwendig, da im Umfeld
des Plangebietes erheblicher Expansionsbedarf ansässiger Gewerbebetriebe besteht. Es
wurden bereits Flächen im Bereich des Nathan-Hale-Depots von mehreren Firmen
2013/2014 erworben. Ferner wurden hier bereits erste Baumaßnahmen im Hinblick auf eine
künftige gewerbliche Nutzung genehmigt und umgesetzt. Diese sowie weitere planerische
Vorstellungen seitens ansiedlungswilliger Gewerbebetriebe, unter anderem die Planung ei-
ner neuen Firmenzentrale der Firma Alnatura Produktions- und Handels GmbH, sollen in
der Bauleitplanung frühzeitig und umfänglich berücksichtigt werden.
Die vorhandenen gewerblichen Strukturen in der Umgebung werden sinnvoll ergänzt; an
bereits begonnene gewerbliche Entwicklungs- und Baumaßnahmen auf den Nathan-Hale-
Depots wird angeknüpft. Mit der Entwicklung dieser Gewerbeflächen können somit beste-
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7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 6
Südhessen. Antragsgegenstand ist, die bestehende Fläche des im Plangebiet liegenden
„Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ zugunsten einer Fläche für „Industrie und Gewerbe,
Planung“ auszuweisen.
Bei dieser als „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ dargestellten Fläche handelt es sich um
eine Teilfläche der Kelley-Barracks mit einer Größe von rund 24 ha, deren militärische Nut-
zung durch die US-Streitkräfte im Jahr 2008 aufgegeben wurde. Die als „Vorranggebiet
Siedlung, Bestand“ dargestellte Fläche gliedert sich in Mannschafts-, Freizeit-, Verwal-
tungs- / Lager- und Werkstattbereiche.
Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist, die Gesamtfläche der Kelley-Barracks und des
Nathan-Hale-Depots gewerblich zu entwickeln.
ICE Neubaustrecke
Im aktuell gültigen Regionalplan Südhessen/Reg FNP 2010 wird die Fläche der Kelley-
Barracks und des Nathan-Hale-Depots von Nordost nach Südwest von einer Trasse für ei-
ne Fernverkehrsstrecke/Planung durchzogen. Diese Trasse stellt eine raumordnungsge-
prüfte Variante zu den Planungen einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im Raum Rhein/Main –
Rhein/Neckar aus dem Jahr 2004 dar. Es handelt sich hierbei um die sog. Trassenvariante
IIIA zur Realisierung der Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar. Diese Variante wird
auch im gültigen kommunalen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
dargestellt. Sie muss im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung planerisch berücksich-
tigt werden.
Für die das Plangebiet querende Trassenvariante IIIA wurde aufgrund der Bestandsbebau-
ung (Kasernengelände) im Rahmen des o.g. von 2002 bis 2004 durchgeführten Raumord-
nungsverfahrens (ROV) eine Tunnellösung erarbeitet, die jedoch heute nicht mehr reali-
sierbar erscheint: Zum einen ergaben sich zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingun-
gen und Entwicklungen im Trassenbereich der Variante IIIA, insbesondere neue Entwick-
lungsperspektiven für die Konversionsgebiete Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot
nach dem Abzug der US-Streitkräfte, zum anderen bestehen geänderte Planvorstellungen
seitens des Vorhabenträgers (siehe Studie DB Netz AG) im Hinblick auf eine nunmehr le-
diglich eingleisige Anbindung des Darmstädter Hauptbahnhofes (sog. „Konsenstrasse“,
2007) und damit verbundenen Fragen der Wirtschaftlichkeit der Tasse.
Daher wurden im Rahmen einer weiteren Planungskonkretisierung für den Trassenverlauf
der Variante IIIA im südlichen Bereich des Darmstädter Hauptbahnhofs durch das Büro
Krebs und Kiefer Beratende Ingenieure für das Bauwesen GmbH, Darmstadt – im Vorgriff
auf das für 2016 geplante Planfeststellungsverfahren – in einer Entscheidungsstudie vier
modifizierte Linienführungen entwickelt, die als technisch und verkehrlich machbar bewertet
werden. Bei den Linienvarianten werden ebenfalls Tunnelbauwerke erforderlich. Es wurden
dabei die dem damaligen Raumordnungsverfahren zu Grunde gelegten Planungsparameter
ergänzt und unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen konkretisiert (u.a.
Entwurfsgeschwindigkeiten, Längs- und Querneigungen, Höhenlage, Lage von Bauwerken
wie Tunnel und Trogbauwerken).
In einer vom Büro Infrastruktur & Umwelt, Professor Böhm und Partner, Darmstadt, erarbei-
teten „Expertise zu Konflikten der landesplanerisch festgelegten Linienführung
(ROV/Regionalplan) mit aktuellen städtebaulichen Entwicklungen im Bereich der Konversi-
onsflächen West und zur Übereinstimmung fortentwickelter Trassenführungen mit den Zie-
len der Raumordnung und Landesplanung“ wurden die vier modifizierten Linienführungen
vor dem Hintergrund der aktuellen Planungsabsichten der Wissenschaftsstadt Darmstadt
hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit der landesplanerisch festgestellten Variante sowie damit
betroffenen Zielvorgaben untersucht. Die einzelnen Linienvarianten weisen im Hinblick auf
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 7
die Vereinbarkeit mit den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt einerseits,
bezüglich der Einhaltung der regionalplanerischen Zielvorgaben und der aus dem Raum-
ordnungsverfahren resultierenden Bedingungen andererseits, unterschiedliche Vor- und
Nachteile auf.
Den einzelnen Linienvarianten ist zu attestieren, dass sie – wie die Trassenvariante IIIA -
mit den Zielen der Raumordnung grundsätzlich vereinbar sind und die Raumverträglichkeit
gegeben ist, da es sich bei den vier modifizierten Linienführungen jeweils um alternative
Konkretisierungen der Trassenvariante IIIA handelt. Mit einem Raumordnungsverfahren
wird die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im Sinne von
§ 1 der Raumordnungsverordnung (Raumordnungsverfahren) geprüft, wobei die raumbe-
deutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme gem. § 15 Abs. 1 Raumordnungs-
gesetz unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen sind. Die Ermittlung und Beurteilung
einer generellen Trassenführung erfolgt somit im raumordnerischen Maßstab (1:25.000 –
1:100.000). Bei kleinräumigen und räumlich begrenzten Abweichungen der Trassenführung
im Zuge der weiteren Planungskonkretisierung (hier: vier Linienvarianten) ist davon auszu-
gehen, dass die grundsätzliche Raumverträglichkeit der Trasse unbeschadet bleibt und
dass die Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist.
Eine konkrete Prüfung und weitere technische Planung der einzelnen Linienvarianten ist
Gegenstand eines nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens gemäß § 18 AEG bzw. der
integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 3a ff. UVPG i.V.m. § 6 Abs. 3 Nr. 5
UVPG. Die konkrete Linienführung wird somit im Planfeststellungsverfahren ermittelt und ist
nicht Gegenstand der Darstellungen im Flächennutzungsplan. Daher ist eine Änderung der
Darstellung der Neubaustrecke im Flächennutzungsplan nicht erforderlich und folglich auch
nicht Gegenstand der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich 7.1.
Aus den o.g. Gründen ist die konkrete Linienführung auch nicht Gegenstand des Zielabwei-
chungsantrags. Die grundsätzliche Möglichkeit einer Realisierung der Trassenvariante IIIA
in Form einer der vier Linienvarianten ist auch bei Umsetzung der Konversionsmaßnahme
im Bereich der Kelley-Barracks im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich ge-
geben.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die angestrebte gewerbliche Nutzung der
Kelley-Barracks einen vergleichsweise geringeren Nutzungskonflikt zu einer potenziellen
ICE-Trasse aufweist, als die im Regionalplan Südhessen/Reg FNP 2010 bestehende Dar-
stellung als Siedlungsfläche. In der Vergangenheit war bereits die Umwidmung der durch
die Trasse betroffenen Fläche des Nathan-Hale-Depots zu einer Fläche für „Industrie und
Gewerbe/Zuwachs“ möglich. Dementsprechend soll dies nun auch für den Bereich der Kel-
ley-Barracks angepasst werden.
1.7 Sonstige städtebauliche Planungen
Rahmenplanung
Für den Gesamtbereich von Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks wurde zwischen 2012
und 2014 ein Rahmenplan „Konversion West“ erarbeitet, dessen Ziel die Umnutzung der
Flächen in ein Gewerbegebiet ist. Mit dem Rahmenplan wurde eine entsprechende Er-
schließungsstruktur und Grundstücksneuordnung entwickelt. Der Rahmenplan „Konversion
West“ wurde am 06.11.2014 von der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschafts-
stadt Darmstadt beschlossen und bildet die wesentliche Grundlage für die nachfolgende
Bauleitplanung zur Sicherung der angestrebten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 8
1.8 Flächenbilanz
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes von ca. 39 ha Sonderbaufläche Bund
(Verteidigung) in gewerbliche Baufläche wird sich die geplante Nutzung nur unwesentlich
ändern. Die bislang als Grünfläche mit Sportanlage dargestellte Fläche entspricht in der
Flächennutzungsplan-Änderung in etwa der Flächengröße der neuen öffentlichen Grünflä-
che (ehem. Paradeplatz). Die im Geltungsbereich befindliche Waldfläche von ca. 5,7 ha
bleibt in ihrer Flächengröße erhalten. Die Ziele des Flächennutzungsplanes werden durch
o.g. Flächenänderungen nicht in den Grundzügen berührt (die geänderten Werte sind kur-
siv gedruckt).
Nutzungsart
Realnutzung 2006
Ausweisung FNP 2006
mit allen Änderungen
einschl. aktuellem
Änderungsverfahren
ha % ha %
Wohnbaufläche 1.520 12 1.584 13
Gemischte Baufläche 115 1 170 1,5
Gewerbliche Baufläche 558 5 578
(539 vorher)
4,5
Sonderbaufläche 204 2 194
(233 vorher)
1,5
Gemeinbedarfsfläche 123 1 119 1
Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2
Hauptverkehrsstraßen 287 2 274 2
Ver- und Entsorgungsfläche 44 47
künstl.
Grundwasseranreicherung
10
10
Grünfläche 850 7 928 8
• besiedelte Fläche 3.910 32,0 4.103 33,5
Wasserfläche 38 38
Landwirtschaft 1.592 13 1.305 11
Ökologisch wertvolles Grün-
land
595
5
713
6
Streuobstwiese 125 1 165 1
Waldfläche 5.668 47 5.640 46
Aufforstungsfläche 29
waldartige Brache 35 44
Dünen, Trockenrasen 158 1 187 2
Brache mit Gehölzgruppe 103 1
• unbesiedelte Fläche 8.314 68,0 8.121 66,5
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 9
2. Umweltbericht
Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Erstellung von Bauleitplänen für die Belange des Um-
weltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. In der Umweltprüfung werden die vo-
raussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht gemäß
§ 2a Nr. 2 BauGB beschrieben und bewertet.
Umfang und Detaillierungsgrad für die Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes
entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplanes. Für das Plangebiet liegen bereits um-
fangreiche Untersuchungen und Planungen vor, so u.a.:
− Konversionsgelände Darmstadt West, Bestandserfassung und Bewertung, Landschafts-
planerische Maßnahmenvorschläge und Handlungsempfehlungen, Vorentwurf, Sand-
magerrasenkonzept, BHM Planungsgesellschaft mbH, 09.10.2011, Bruchsal, Darmstadt,
− Konversionsflächen West Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot, Rahmenplan mit textli-
cher Erläuterung, September 2012, Ergänzung / Änderung September 2014, Darmstadt,
− Bebauungsplan W 46.2 „Kelley-Barracks Südwest“ mit landschaftsplanerischem Fach-
beitrag / Umweltbericht, Begründung zum Entwurf, AG 5, Stand 05.11.2015 /
12.10.2015, Darmstadt.
Die oben genannten Unterlagen bilden die Grundlage für den vorliegenden Umweltbericht.
Unter Einbeziehung der vorliegenden Umweltinformationen wurde eine verbal-
argumentative Abschätzung der zu erwartenden Umweltauswirkungen vorgenommen.
Auf der nachfolgenden Planungsebene der Bebauungspläne W 46 - Konversion West -,
W 46.1 - Riedstraße Nord - und W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - werden die Umweltbe-
lange detailliert geprüft.
2.1 Beschreibung der Planung
Angaben zum Standort
Das Planungsgebiet befindet sich am südwestlichen Rand der Stadt Darmstadt im Bereich
der sogenannten Weststadt. Es ist im Nordwesten von dem Gewerbegebiet Kleyerstraße,
im Norden von dem Technologiestandort TZ Rhein Main bzw. dem Gewerbegebiet Hilpert-
straße und im Osten von dem Gewerbegebiet Riedstraße umgeben. Jenseits der Bahnlinie
schließt sich im Osten ein Wohn- und Mischgebiet an, im Süden jenseits der Eschollbrücker
Straße, eine Hauptverkehrstrasse, das Wohngebiet Heimstättensiedlung. Im Westen grenzt
das Plangebiet an den Westwald.
Naturräumlich betrachtet ist das Plangebiet der Untereinheit „Griesheim-Weiterstädter-
Sand“ zuzuordnen.
Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 44,7 ha.
Planungsanlass und Planungsziele
Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung eines neuen Stadtbereiches mit überwie-
gend gewerblicher Nutzung, der sich unter Berücksichtigung der städtebaulichen, verkehrli-
chen und grünordnerischen Anforderungen sowie der Entwicklungsziele der gewerblichen
Anrainer verträglich in das Stadtbild und die Gesamtstadt einfügt.
Auf den Konversionsflächen soll daher ein neues Gebiet mit gewerblichem Entwicklungs-
schwerpunkt etabliert werden. Die Darstellung der Sonderbaufläche Bund (Verteidigung)
wird in gewerbliche Bauflächen geändert. Die im Süden des Plangebietes vorhandene
Sportfläche als Sonderfläche Bund (Verteidigung) entfällt für diese Teilfläche. Da in un-
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 10
mittelbarer Umgebung ausreichend Sportflächen zur Verfügung stehen, soll diese Fläche
ebenso in gewerbliche Fläche geändert werden. Die angrenzende, im Geltungsbereich
befindliche Waldfläche soll erhalten werden. Die Signatur Sonderfläche Bund (Verteidi-
gung) entfällt. Darüber hinaus soll die im Geltungsbereich bereits heute vorhandene
Grünfläche (ehem. Paradeplatz) ausgewiesen und im Flächennutzungsplan als öffentliche
Grünfläche dargestellt werden.
Die Darstellung der durch den Geltungsbereich verlaufenden Trassenvariante für den
ICE-Ausbau bleibt bestehen. Diese Trasse stel lt eine raumordnungsgeprüfte Variante zu
den Planungen einer ICE-Neubaustrecke (N BS) im Raum Rhein/Main – Rhein/Neckar
aus dem Jahr 2004 dar. Es handelt sich hierbei um die sog. Trassenvariante IIIA zur Reali-
sierung der Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar. Im Vorgriff auf das für 2016 ge-
plante Planfeststellungsverfahren wurden im Rahmen einer Studie zur planerischen Kon-
kretisierung für den Trassenverlauf der Variante IIIA im Bereich Kelley-Barracks / Nathan-
Hale-Depot vier modifizierte Linienführungen entwickelt, die als technisch und verkehrlich
machbar bewertet werden.
In einer weiteren Studie wurden die vier modifizierten Linienführungen zur Konkretisierung
der Trassenvariante IIIA vor dem Hintergrund der aktuellen Planungsabsichten der Stadt
hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit der landesplanerisch festgestellten Variante sowie damit
betroffenen Zielvorgaben untersucht mit dem Ergebnis, dass den einzelnen Linienvarianten
– analog zur Trassenvariante IIIA – zu attestieren ist, dass sie mit den Zielen der Raumord-
nung grundsätzlich vereinbar sind und die Raumverträglichkeit gegeben ist.
Die konkrete Linienführung wird erst im Planfeststellungsverfahren ermittelt und ist nicht
Gegenstand der Darstellungen im Flächennutzungsplan.
2.2 Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010
Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 wird der Nordteil des
Geltungsbereiches der Flächennutzungsplan-Änderung als „Vorranggebiet Industrie und
Gewerbe, Planung“ und zu einem kleinen Teil im Nordwesten als „Vorranggebiet Industrie
und Gewerbe, Bestand“ dargestellt. Der südliche Teil des Plangebietes ist als „Vorrangge-
biet Siedlung, Bestand“ dargestellt. Im Südwesten ist ein untergeordneter Teil als Vorrang-
gebiet für Forstwirtschaft gekennzeichnet.
Durch das Plangebiet verläuft eine Fernverkehrsstrecke Planung, am Südrand ist eine
Fernwasserleitung eingezeichnet.
Ein Abweichungsantrag zur Einreichung bei der Regionalversammlung befindet sich in der
Abstimmung mit dem Regierungspräsidium als Geschäftsstelle der Regionalversammlung
Südhessen. Antragsgegenstand ist, die bestehende Fläche des im Plangebiet liegenden
„Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ zugunsten einer Fläche für „Industrie und Gewerbe,
Planung“ auszuweisen.
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt von 2006 wird das Plangebiet als Sonderbau-
fläche Bund (Verteidigung) dargestellt. Im Südwesten werden zwei kleinere Bereiche als
Grünfläche, Zweckbestimmung Sportanlage und als Waldfläche, beide als Sonderfläche
Bund (Verteidigung), dargestellt. Der historische Verlauf der Schepp Allee ist als ausge-
wählte Grünverbindung eingezeichnet.
Die aktuelle Entwicklungsplanung für die Flächen des Nathan-Hale-Depots und der Kelley-
Barracks ist wegen den Nutzungsänderungen nicht aus dem Flächennutzungsplan entwi-
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 11
ckelt. Vor diesem Hintergrund sollen folgende Flächen im Flächennutzungsplan geändert
werden:
− Die als Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) sowie als Grünfläche für Sportanlagen /
Sonderfläche Bund (Verteidigung) dargestellte Fläche wird in gewerbliche Baufläche ge-
ändert.
− Die im Geltungsbereich dargestellte Waldfläche soll erhalten und in seiner Kante zu den
Bauflächen geringfügig verändert werden. Die Signatur Sonderfläche Bund (Verteidi-
gung) soll hierbei entfallen.
− Die im Geltungsbereich bereits heute vorhandene Grünfläche (ehem. Paradeplatz) soll
ausgewiesen und im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche dargestellt werden.
− Die durch den Geltungsbereich ausgewählte Grünverbindung als Fortführung der
Schepp Allee soll herausgenommen werden.
Landschaftsplan
Im Landschaftsplan der Stadt Darmstadt von 2004 wird der Biotopwert der Siedlungsberei-
che (Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks) als gering bis sehr gering bewertet. Den
Waldflächen wird ein hoher Biotopwert zugesprochen.
Weiterhin werden für den Siedlungsbereich die Schaffung von Biotopen auf stark versiegel-
ten Bauflächen als Leitbild der Biotopentwicklung formuliert. Die Neuschaffung von Stadt-
biotopen soll laut Landschaftsplan unter anderem durch folgende Maßnahmen realisiert
werden:
− Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Bauflächen und Schaffung neuer Lebens-
räume z.B. durch Vermehrung von Grünflächen, u.a. in Baulücken und auf Parkplätzen
− Erhalt der noch vorhandenen Freiflächen
− Entsiegelung und Vermeidung weiterer Versiegelung
− Duldung von Wildkräutern.
2.3 Schutzgebiete
Schutzgebietssystem Natura 2000
Es befinden sich weder im Plangebiet noch in planungsrelevanter Umgebung Natura 2000-
Gebiete.
Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind das Gebiet Nr. 6117-309 „Beckertanne von Darm-
stadt mit angrenzenden Flächen“ und das Gebiet 6117-304 „Ehemaliger August-Euler-
Flugplatz von Darmstadt“. Sie befinden sich westlich der Autobahnen A 5 bzw. A 67 in einer
Entfernung von etwa 2,5 km zum Plangebiet.
Bei dem nächstgelegenen VSG-Gebiet handelt es sich um das Gebiet Nr. 6117-401
„Griesheimer Sand“. Dieses beginnt ebenfalls westlich der Autobahn A 5 und liegt in einer
Entfernung von etwa 2,5 km zum Plangebiet.
Schutzgebietsausweisungen
Das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“ befindet sich außerhalb des Plangebietes
und umfasst die westlich angrenzenden Waldflächen.
Die nächstgelegenen Naturschutzgebiete „Bessunger Kiesgrube“ im Osten und „Ehemali-
ger August-Euler-Flugplatz von Darmstadt“ im Westen liegen in jeweils mehr als 2 km Ent-
fernung zum Plangebiet.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 12
3. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ein-
schließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
3.1 Schutzgut Mensch
Das Plangebiet ist aufgrund seiner Historie von heterogenen Nutzungen geprägt. Es über-
wiegen im Bereich der Kelley-Barracks ehemalige militärische Mannschaftsunterkünfte,
Verwaltungsgebäude, Fahrzeughallen und Werkstätten. Große Teile der Freiflächen sind
versiegelt, Teilbereiche sind begrünt (Paradeplatz, Grünflächen, Sportflächen und Wald).
Das Nathan-Hale-Depot wird überwiegend von ehemaligen Lagergebäuden und versiegel-
ten Freibereichen geprägt. Die Flächen liegen brach und werden nicht genutzt.
Immissionen
Das Plangebiet ist entlang der angrenzenden Hauptverkehrstrassen (Eschollbrücker Stra-
ße, Haardtring und Hilpertstraße) und der östlich verlaufenden Bahnlinie durch Lärm- und
Schadstoffimmissionen belastet. Entsprechend der Lärmkartierung der Stadt Darmstadt
wurden vor allem entlang der genannten Straßenzüge gemittelte Lärmbelastungen von 55
bis 75 dB (A) ermittelt, die bis zu 400 m in das Planungsgebiet hinein wirken können.
Durch die benachbart liegenden Dienstleistungs- und Gewerbegebäude wirken Lärm- und
Geruchsemissionen auf das Plangebiet ein.
Zudem existiert eine allgemeine Belastung (Hintergrundbelastung) mit Luftschadstoffen
aufgrund von Hausbrand, Gewerbe, Industrie, Verkehr im Umfeld sowie aufgrund von
Schadstoffeinträgen von außerhalb des Untersuchungsgebietes liegenden Emissionsquel-
len.
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht die Entwicklung eines neuen Stadt-
bereiches mit dem Schwerpunkt der gewerblichen Nutzung unter Berücksichtigung von
städtebaulichen, verkehrlichen und grünordnerischen Aspekten. Durch die Planung sind
positive Effekte auf das Schutzgut Mensch zu erwarten.
3.2 Schutzgut Boden
Das geologische Ausgangsgestein bilden Flugsande, die zwischen den Eiszeiten im Plei-
stozän nach Osten verweht wurden und sich in der Rheinebene abgelagert haben. Die
Mächtigkeiten variieren stark. Die Flugsande weisen stellenweise lehmige Horizonte auf,
welche in unterschiedlicher Tiefe anzutreffen sind. Die Unterschiede der Horizonte, welche
je nach Bodenart stauend oder drainierend wirken, bedingen einen gestörten Bodenwas-
serhaushalt. Meist ist der Oberboden von Dürre und Austrocknung geprägt. Der Untergrund
kann jedoch bedingt durch eine lehmige bis tonige Schicht Staunässe aufweisen. Ober-
flächlich sind die Flugsande größtenteils entkalkt und damit nährstoffarm.
Die Bodentypen sind bei einer geringen Bodenentwicklung als Pararendzinen und bei einer
fortschreitenden Entwicklung der Böden als Bänder-Braunerden zu bezeichnen. Hinzu
kommen Übergangsformen zwischen diesen Bodentypen: Pararendzina-Braunerden und
Braunerde-Pararendzinen.
Die Böden im Plangebiet sind aufgrund der Vornutzung als Militärgelände durch Versiege-
lungen, Auffüllungen und Umlagerungen stark anthropogen überformt und vorbelastet. Un-
versiegelte Bodenbereiche als Standorte für Vegetation sind nur in einem sehr untergeord-
neten Maß vorhanden.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 13
Altlasten
Das Plangebiet umfasst die zwei nachgenannten aufgegebenen militärischen Liegenschaf-
ten. Diese sind in der Altflächendatei des Landes Hessen als Altstandorte erfasst:
Nathan-Hale-Depot:
− Treibstoffumladestation u.a., Schlüssel-Nr.411.000.026-000.001,
Status der Gesamtfläche: Altlast - Sanierungsbedarf festgestellt
− Eigenbedarfstankstelle,Schlüssel-Nr.411.000.026-000.004,
Status der Gesamtfläche: Sanierung (Sicherung) abgeschlossen
Kelley-Barracks:
− Schlüssel-Nr.411.000.050-001.184,
Status der Gesamtfläche: Altlastenverdächtige Fläche
Im Rahmen von nachgeordneten orientierenden Untersuchungen sind im Plangebiet ver-
schiedene Kontaminationsverdachtsflächen untersucht und bewertet worden. Es liegen
Handlungsempfehlungen vor, die zu beachten sind. Im Rahmen des nachsorgenden Bo-
denschutzes sind vertiefende Untersuchungen und ggf. Sanierungen der betroffenen Flä-
chen durchzuführen.
Das gesamte Gebiet wurde im 2. Weltkrieg durch vier Luftangriffe getroffen, die zu Schä-
den im Untersuchungsgebiet führten. Für die gesamte Konversionsfläche besteht daher ein
Kampfmittelverdacht.
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung
Da das Schutzgut Boden durch die großflächig vorhandenen Versiegelungen und Bebau-
ungen als stark vorbelastet einzustufen ist, ist durch die Änderung des Flächennutzungs-
planes von keinen erheblich negativen Umweltauswirkungen auszugehen. Der Versiege-
lungsgrad der Planung entspricht in etwa dem des Bestandes. Die großflächig unversiegel-
ten Bodenbereiche im Bereich der bestehenden Waldflächen bleiben durch die geplante
Ausweisung als Wald dauerhaft erhalten.
Durch die Untersuchung und Sanierung der vorhandenen Altlasten bzw. der Kampfmittel-
verdachtsflächen im Rahmen der nachgeordneten Planungen kommt es zu Verbesserun-
gen des Schutzgutes Boden.
3.3 Schutzgut Wasser
Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet von Darmstadt. Hier ist generell mit anthropogen beein-
trächtigter Grundwasserbeschaffenheit und gestörten Grundwasserverhältnissen zu rech-
nen. Die vorherrschende Fließrichtung des Grundwassers verläuft in Richtung der Vorfluter
nach Westen bzw. Südwesten. Der Grundwasserflurabstand liegt bei etwa 15 - 20 m unter
Geländeoberkante. Im Untergrund finden sich pleistozäne Sande und Kiese mit guter Was-
serdurchlässigkeit, die im tieferen Untergrund anstehenden Rheinsedimente bilden einen
mächtigen Porengrundwasserleiter. Die Grundwasserneubildungsrate ist in Darmstadt und
Umgebung aufgrund der klimatischen Verhältnisse gering.
Natürliche Oberflächengewässer kommen im Untersuchungsbereich nicht vor. Einzig die
Panzerwaschanlage ist als künstliches Oberflächengewässer zu nennen. Diese wurde je-
doch in den letzten Jahren versucht trocken zu legen und wird momentan jedoch noch
durch Niederschlagswasser gespeist.
Das Grundwasserpotenzial ist durch Bebauung, Versiegelungen und Verdichtungen vorbe-
lastet. Die im Plangebiet vorhandenen Freiflächen haben generell eine Bedeutung zur
Grundwasserrückhaltung und -neubildung, aufgrund des hohen Versiegelungsanteiles ist
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 14
dem Plangebiet jedoch nur eine sehr geringe Bedeutung für die Grundwasserneubildung
zuzusprechen. Die Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit ist aufgrund der gut durch-
lässigen kiesig-sandigen Böden hoch.
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung
Da das Schutzgut Wasser bereits als stark vorbelastet einzustufen ist, ist von keinen erheb-
lichen Umweltauswirkungen auszugehen. Im Rahmen der nachgeordneten Bauleitplanun-
gen wird die Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser festgesetzt.
In Bezug auf die vorhandenen Grundwasserschäden sind bereits Sanierungsplanungen
und -maßnahmen eingeleitet, die zu Verbesserungen des Grundwasserpotenziales führen.
3.4 Schutzgut Klima
Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der warmen, trockenen Rheinebene und
dem kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Allgemein ist diese Klimazone gekenn-
zeichnet durch milde Winter und warme Sommer mit geringem Niederschlag.
Das Gebiet liegt in einem thermischen Belastungsbereich. Bioklimatisch wird der Ballungs-
raum Rhein-Main als „belasteter“ Verdichtungsraum ausgewiesen. Im Luftreinhalteplan Bal-
lungsraum Rhein-Main, Teilbereich Darmstadt, wird die lufthygienische Situation in Darm-
stadt als belastet eingestuft. In Bezug auf die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide
kommt es zu Überschreitungen.
Aufgrund des hohen Anteils an versiegelten Flächen, der angrenzenden Gewerbe- und
dicht bebauten Siedlungsgebiete sowie der umgebenden Verkehrstrassen ist das Klima
stark vorbelastet.
Innerhalb des Plangebietes sind Grünelemente und Freibereiche mit Bedeutung für die
Kaltluftproduktion nur in einem untergeordneten Maß vorhanden. Den bestehenden Grün-
flächen und dem Baumbestand ist eine kleinklimatische Ausgleichswirkung zuzusprechen.
Der innerhalb des Plangebietes vorhandene Waldbereich und die westlich des Plangebie-
tes liegenden Waldflächen haben eine wichtige Bedeutung zur Frischluftproduktion und
zum Klimaausgleich.
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung
Das Schutzgut Klima und Luft ist durch die großflächige Versieglung des Plangebietes als
stark vorbelastet einzustufen. Somit ist durch die Flächennutzungsplanänderung von kei-
nen erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen.
Durch die Planung kommt es zwar zu einem Verlust von Grünflächen und Baumbestand mit
positiven kleinklimatischen Auswirkungen, die Konzeption des Rahmenplanes sieht jedoch
durchgrünte Straßenräume, Grünachsen und Grünflächen vor, die einen entsprechenden
Ausgleich schaffen. Ebenso werden die Freiflächen des zentral angeordneten Paradeplat-
zes als öffentliche Grünflächen in der Flächennutzungsplan-Änderung ausgewiesen.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 15
3.5 Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Biotop- und Nutzungstypen
Das Plangebiet umfasst die ehemals militärisch genutzten Bereiche des Nathan-Hale-
Depots und der Kelley-Barracks. Entsprechend der ehemaligen Nutzung finden sich im
Plangebiet überwiegend versiegelte und bebaute Flächen. Entlang von Straßen und an den
Gebäuden sind Hecken und Gebüsche aus teils heimischen Arten oder Ziergehölzen ange-
pflanzt worden. Zwischen den Gebäuden liegen Grünflächen, die mit Einzelbäumen über-
stellt sind. Teilweise handelt es sich um gut ausgeprägte, vitale Exemplare. Vorherrschen-
de Arten sind Hainbuche und Kiefern, teilweise auch Buchen, Kastanien und Platanen. Be-
reichsweise dominieren Nadelgehölze und Pionierarten. Durch die extensive Nutzung bzw.
Nichtnutzung über einen längeren Zeitraum haben sich Extensivrasen, Wiesenbrachen und
Ruderalflächen trockener Standorte ausgebildet. Das Vorkommen von Wiesenbrachen und
Teilbereichen mit Magerrasen ist eng miteinander verzahnt, so dass ein Großteil der Flä-
chen als Mischform angesprochen werden kann. Im östlichen Teil des Plangebietes sind
nicht mehr genutzte Gleisflächen vorhanden. Hier haben sich teilweise wertvolle Sandma-
gerrasenbestände ausgebildet. Auch auf dem ehemaligen Paradeplatz findet sich ein Mo-
saik aus Sandrasen und Ruderalfluren. Diese Bereiche besitzen eine hohe Wertigkeit für
den Arten- und Biotopschutz.
Im Südwesten liegt ein Teil des Darmstädter Westwaldes innerhalb des Plangebietes, der
als Kiefern-Eichen-Mischwald ausgeprägt ist.
Fauna
Eine auf Grundlage der Habitat-Ausstattung durchgeführte „Artenschutzrechtliche Vorprü-
fung“ ergab, dass Teilbereiche des Konversionsgeländes als Nahrungshabitat für bis zu
sechs Fledermausarten in Frage kommen. Die Waldbereiche innerhalb und außerhalb der
Kelly-Barracks bieten zudem für die Baumhöhlen bewohnenden Arten Quartier- und Wo-
chenstubenpotenzial. Die Kasernengebäude und die Gebäude des Nathan-Hale-Depots
sind prinzipiell als Quartierstandort der Zwergfledermaus geeignet. Auf offenen Sandböden
und schütterer Vegetation im Bereich der südwestlichen Ruderalfluren wurden bei aktuellen
Begehungen größere Populationen der Zauneidechse nachgewiesen. Auch ein Vorkom-
men von Knoblauch-, Kreuz- und Wechselkröte ist nicht auszuschließen. In der ehemaligen
Panzerwaschanlage wurden Erdkröte, Berg- und Teichmolche nachgewiesen, die jedoch in
einen künstlichen Teich im Westwald umgesiedelt wurden. Dennoch wird das Betonbecken
noch von Amphibienarten als Laichgewässer genutzt. Aufgrund des Eichenbestandes im
Konversionsgelände und seiner Altersstruktur ist darüber hinaus mit dem Vorkommen des
Heldbocks zu rechnen. Es wurden 37 Vogelarten nachgewiesen, deren Vorkommen prinzi-
piell im Konversionsgelände möglich ist. Zudem sind weitere typische Vogelarten des Sied-
lungsbereiches zu erwarten. Aufgrund der Biotopausprägung sind zudem wertgebende Ar-
ten aus den Gruppen Wildbienen, Stechimmen, Tagfalter und Heuschrecken zu erwarten.
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung
Innerhalb des Plangebietes existieren Biotopbereiche mit einer hohen Bedeutung für den
Naturschutz. Der größte Teil ist jedoch durch bebaute und versiegelte Flächen geprägt.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes kommt es zum teilweisen Verlust der
wertgebenden Biotopbereiche und zum Verlust von Lebensräumen für artenschutzrechtlich
relevante Tierarten. Insgesamt sind die Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Flora
und Fauna als mittel einzustufen.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 16
3.6 Schutzgut Landschaft/Stadtbild und Erholung
Das Relief des Untersuchungsgebietes ist weitgehend eben. Die Landschaft wird somit vor
allem durch Bauwerke, Vegetation und andere anthropogene Geländestrukturen (Straßen,
Fußwege, Plätze und Grünflächen) charakterisiert.
In Bezug auf das Schutzgut Landschaft kann das Plangebiet in zwei Landschaftsbildeinhei-
ten untergliedert werden:
– Interne, zu den Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depots gehörige Flächen sowie Teile
des angrenzenden Gewerbegebiets:
Der größte Teil des Plangebietes ist stark industriell überprägt und weist einen hohen Ver-
siegelungsgrad auf. Die asphaltierten und gepflasterten Flächen sowie die sich darauf be-
findlichen Gebäude und Lagerhallen werden innerhalb und außerhalb der ehemals militä-
risch genutzten Flächen durch kleinere Grünflächen unterbrochen, welche vor allem ent-
lang der Straßen und Gebäude platziert sind. Neben Ziergehölzen dominieren Bäume jün-
geren und mittleren Alters, ein kleiner Teil wird zudem durch ältere Bäume geprägt. Als
raumbedeutsam und die Eigenart des Teilgebietes prägend ist zum einen der Gebäude-
komplex mit den ehemaligen Wohnquartieren, einem Hauptgebäude mit historischem Uh-
renturm und dazwischen eingestreuten Kieferngruppen rund um den Paradeplatz in den
Kelley-Barracks zu nennen. Zum anderen besitzen auch die hoch aufragenden Lagerge-
bäude des Nathan-Hale-Depots aus den 1930er Jahren einen besonderen Wiedererken-
nungswert
– Stark durch menschliche Nutzung geprägte Grünflächen und Freiraumbereiche:
Der kleinere Teilbereich stellt eine Übergangszone dar, in der sich einzelne Waldflächen
bzw. Baumgruppen und größere Freiflächen mit Wiesen- oder Parkcharakter mit gewerblich
genutzten Bereichen abwechseln. Zu diesem Bereich zählen der mit älteren Laubbäumen
umstandene Paradeplatz auf dem Gelände der Kelley-Barracks, der Gleisbereich, der an-
grenzende Grünzug entlang der Bahntrasse am östlichen Rand sowie Sportflächen inner-
halb und außerhalb der Kelley-Barracks. Diese Flächen weisen zum Teil eine besondere
Vegetation auf und tragen zur Auflockerung des überwiegend technisch geprägten Stadt-
bildes bei. Besonders hohe Aufenthaltsqualitäten neben dem Paradeplatz weist eine park-
artige, östlich der Sportplätze der Kelley-Barracks gelegene Freifläche mit Gräsern, locke-
rem Kiefernbestand und einzelnen Spiel- und Sitzelementen auf.
Besonders hervorzuhebende Blickbeziehungen in die angrenzende Landschaft sind nicht
vorhanden.
Erholung
Das Plangebiet ist durch die bestehende Einzäunung größtenteils nicht öffentlich zugäng-
lich für die örtliche Bevölkerung und besitzt keine Bedeutung für Naherholung und Freizeit-
gestaltung. Als potenziell für Erholungszwecke geeignete, jedoch derzeit nicht zugängliche
Bereiche sind die parkartigen Freiflächen des Paradeplatzes sowie eine mit lockerem Kie-
fernbestand durchsetzte Wiese östlich der Sportplätze der Kelley-Barracks anzusprechen.
Anlagen für die Erholung wie Sport- und Freizeitanlagen befinden sich darüber hinaus zum
einen mit einer multifunktionalen Sportfläche innerhalb der Kelley-Barracks, zum anderen
mit einer Baseballanlage südwestlich des Untersuchungsgebietes.
Bedeutsam für die Naherholung der Bevölkerung der angrenzenden Wohngebiete sind vor
allem die zum Westwald gehörigen Waldflächen im Westen.
Durch die Einzäunung hat sich ein Erschließungsnetz für die Naherholung um das Pla-
nungsgebiet herum entwickelt. Hauptstrecken des örtlichen Radwegnetzes führen außer-
halb des Planungsgebietes entlang von Eschollbrücker Straße und Haardtring. Darüber
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 17
hinaus ist der Grünzug parallel zur Bahnlinie im Osten mit seiner für Radfahrer und Spa-
ziergänger wichtigen Wegeverbindung von Bedeutung.
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung
Generell handelt es sich um ein bereits bebautes Gebiet, so dass die vorliegende Planung
zu keinen grundsätzlichen Änderungen des Stadtbildes führt. Durch die Planung soll ein
städtebaulich attraktives Quartier geschaffen werden.
Da das Plangebiet bisher für die Öffentlichkeit nicht zugänglich war, gibt es in Bezug auf die
Erholungsqualität keine negativen Auswirkungen. Leitbild für die Entwicklung des neuen
Stadtbereiches ist eine klassische Campus-Landschaft mit großzügigen baumüberstellten
Rasen- und Wiesenflächen in den Straßenräumen.
Die Planung berücksichtigt eine freiraumplanerische Vernetzung mit vorhandenen Grün-
strukturen. Die Freiflächen des zentral angeordneten Paradeplatzes werden als öffentliche
Grünflächen in der Flächennutzungsplan-Änderung ausgewiesen.
3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Das Plangebiet liegt in Verlängerung der historisch bedeutsamen Stadtachse Schepp Allee.
Die historische Wegeverbindung der Schepp Allee in Richtung Stadtmitte ist durch die Nut-
zungen der vergangenen Jahrzehnte und die Einzäunung des Gebietes räumlich kaum
mehr erkennbar.
Weitere Kultur- und Sachgüter sind nicht vorhanden.
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die städtebauliche Konzeption des
Rahmenplanes wird die historische Wegeverbindung der Schepp Allee aufgegeben.
3.8 Zusammenfassung
Folgende Tabelle stellt zusammenfassend die Bewertung der Beeinträchtigungen der
Schutzgüter durch die geplante 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 7.1
dar.
Tabelle 1: Zusammenfassung Beeinträchtigungen der Schutzgüter
Schutzgut
Beeinträchtigungen
erheblich mittel gering
Mensch X
Boden X
Wasser X
Klima und Luft X
Flora und Fauna X
Landschaft X
Kultur und Sachgüter X
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 18
4. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich
4.1 Schutzgut Mensch
– Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden
– Bei allen Flächen, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systema-
tische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Bauar-
beiten erforderlich
– Schaffung von durchgrünten, qualitätsvollen Straßenräumen nach den Vorgaben der
Rahmenplanung
– Anlage von Fuß- und Radwegeverbindungen mit Anbindung an das bestehende Wege-
netz
– Erhalt bestehender Grünflächen mit Erholungsfunktion (ehemaliger Paradeplatz, Wald-
flächen)
4.2 Schutzgut Boden
– Minimierung von Versiegelung und Überbauung durch sparsamen Flächenverbrauch
– Beschränkung des befestigten bzw. überbauten Anteils von Grundstücksflächen und
Festsetzung eines Mindestanteils an zu bepflanzender Grundstücksfläche
– Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenbefestigungen
– Anlage von Grünflächen mit unversiegelten Bodenbereichen
– Entsiegelung von Flächen
– Sanierung von Altlasten
4.3 Schutzgut Wasser
– Versickerung des Niederschlagwassers der überbauten und befestigten Flächen (unter
Beachtung der Altlastenbereiche)
– Nutzung des Niederschlagswassers der Dachflächen (Brauchwassernutzung) zur Ent-
lastung der Grundwasserentnahme
– Durchführung von weiteren Erkundung- und voraussichtlich Sanierungsmaßnahmen des
Grundwassers in Bereichen mit Altlasten / Grundwasserschäden
– Anlage von privaten Grünflächen
– Entsiegelung von Flächen
– Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenbefestigungen, soweit wasserwirtschaftli-
che Belange nicht entgegenstehen
– Schutz der Gewässer und des Bodens vor Verunreinigungen durch Verwendung was-
serundurchlässiger Beläge auf LKW-Stellplätzen sowie sonstigen Flächen, auf denen
betriebsbedingte Verschmutzungen auftreten können
4.4 Schutzgut Klima und Luft
– Pflanzung großkroniger Laubgehölze sowie Anlage von Grünflächen mit positiven Aus-
wirkungen auf das Kleinklima
– Anlage von Dachbegrünungen
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 19
– Erhalt von Grün- und Waldflächen
4.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt
– Erhalt von Teilbereichen der wertgebenden Sandmagerrasenbestände, Neuanlage bzw.
Umsiedlung von überplanten Sandmagerrasenbereichen
– Erhalt der Waldflächen
– Festlegung eines Mindestanteils an zu begrünender Grundstücksfläche im Gewerbege-
biet
– Pflanzung von einheimischen, großkronigen Einzelbäumen und Anlage von Grünflächen,
gärtnerische Gestaltung der nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke
– Eingrünung des Plangebietes an den Randbereichen zu den öffentlichen Verkehrsflä-
chen.
– Verwendung einheimischer Pflanzenarten
– Untersuchungen von Gebäuden auf Besatz von Vögeln und Fledermäusen vor Abriss
– Schaffung von Ersatzlebensräumen für artenschutzrelevante Tierarten (Vögel, Fleder-
mäuse, Zauneidechse)
– Umsetzung des Sandmagerrasenkonzeptes
4.6 Schutzgut Landschaft/Stadtbild
– Be- und Eingrünungsmaßnahmen
– Erhalt von Grünflächen und Einzelbäumen
– Schaffung von durchgrünten, qualitätsvollen Straßenräumen nach den Vorgaben der
Rahmenplanung
– Höhenbeschränkung der geplanten Gebäude
– Gestalterische Vorgaben in Bezug auf Werbeanlagen und Einfriedungen
4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
– nicht notwendig
5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
Bei Durchführung der Planung wird das zurzeit brachliegende, ehemals militärisch genutzte
Gelände einer gewerblichen Nutzung zugeführt. Im Plangebiet kommt es zur Entwicklung
eines neuen Stadtquartiers unter Berücksichtigung städtebaulicher, verkehrlicher und grün-
ordnerischer Aspekte. Da das Plangebiet bereits bebaut ist, sind die nachteiligen Umwelt-
auswirkungen als gering einzustufen. Die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkun-
gen beziehen sich vor allem auf den Aspekt Flora und Fauna, da sich im Plangebiet teilwei-
se wertvolle Biotopbereiche befinden.
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass es mittelfristig ebenfalls zu
einer gewerblichen Nutzung im Plangebiet kommen wird. Für das Plangebiet und den ge-
samten Konversionsbereich West gibt es eine Rahmenplanung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, die für den Konversionsbereich eine gewerbliche Nutzung vorsieht.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.1) Seite 20
6. Planungsalternativen und Monitoring
Für die Nachnutzung der beiden benachbarten, ehemals militärisch genutzten Areale
Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks existiert eine Rahmenplanung der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. Ziel der Rahmenplanung ist eine Umnutzung der Flächen in ein Gewerbe-
gebiet mit entsprechender Grundstücksneuordnung.
Ein Monitoring ist auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht notwendig.
7. Zusammenfassung
Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung eines neuen Stadtbereiches mit überwie-
gend gewerblicher Nutzung, der sich unter Berücksichtigung der städtebaulichen, verkehrli-
chen und grünordnerischen Anforderungen sowie der Entwicklungsziele der Anrainer ver-
träglich in das Stadtbild und die Gesamtstadt einfügt. Auf den Konversionsflächen soll da-
her ein neues Gebiet mit gewerblichem Entwicklungsschwerpunkt etabliert werden. Die
Darstellung der Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) wird in gewerbliche Bauflächen ge-
ändert.
Das Plangebiet ist durch großflächige Bebauun g und Versiegelung und die ehemals mili-
tärische Nutzung in Bezug auf die Naturraumpotenziale als vorbelastet einzustufen. In-
nerhalb des Plangebietes befinden sich jedo ch auch Bereiche mit hoher Bedeutung für
den Natur- und Artenschutz in Form von Magerrasenkomplexen, ex tensiven Wiesen und
Ruderalflächen, Großbäumen und Waldflächen.
Durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes kommt es zu keinen erheblich
negativen Beeinträchtigungen der Schutzgüter. Lediglich das Schutzgut Flora und Fauna
wird durch die Überplanung von naturfachlich hochwertigen Biotopbereichen in Form von
Sandmagerrasen und dem Verlust von Lebensräumen für artenschutzrechtlich relevante
Tierarten beeinträchtigt.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
anlage 6
325 Zeichen
Punkt 24: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereiche 7.1 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0233) Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke., bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 5
6442 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61 67 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0233
Magistratsbeschluss -Nr.
587
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereiche 7.1 - Kelley-Barracks /
Nathan-Hale-Depot - (Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 05.11.2015
Beschlussvorschlag :
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot - gingen im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen. Sie
stellen eine vorläufige Abwägungstabelle für den Planbereich dar. Die endgültige Abwägung
erfolgt im Rahmen des Feststell ungsbeschlusses .
2. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen zu
den allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot - die in Anlage 2 zusammengefassten
Stellungnahmen ein.
- 3 -
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) werden zur
Kenntnis genommen. Sie stellen e ine vorläufige Abwägungstabelle für den Planbereich dar.
Die endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des Feststellung sbeschlusses.
3. Dem vorliegenden Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.1 -
Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot- (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) und
der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt.
4. Der Entwurf und die Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot - für das Gebiet des „Nathan-Hale-
Depots“ und der „Kelley-Barracks“ sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen d er Öffentlichkeit
(datenschutzrelevante Anlage)
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf 7. FNP Änderung,
Teilbereich 7.1
Entwurf zur 7. FNP -Änderung für den Teilbereich 7.1 (wird zu den Sitzungen
aufgehängt / ausgelegt)
Datenschutzrelevante A nlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 18.11.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0233 vom 05.11.2015:
Am 6. November 2014 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zur
7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan -
Hale-Depot - gefasst.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen militärischen
Liegenschaften der US Streitkräfte als Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) sowie die
Freiflächen im südlichen Bereich als Grünfläche für Sportanlagen und als Waldfläche – beides
Sonderflächen Bund (Verteidigung) – aus. Nach dem erfolgten Wegzug der amerikan ischen
Streitkräfte aus Darmstadt werden diese Flächen nun nicht mehr für militärische Zwecke
benötigt. Nördlich, nordöstlich und südöstlich des Geltungsbereichs befinden sich bereits
Gewerbegebiete, diese sollen um die Flächen der ehemaligen militärischen Flächen ergänzt
werden. Der Flächennutzungsplan muss daher geändert werden.
Am 6. November 2014 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss und
den Allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 7.1 zugestimmt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach öffentlicher
Bekanntmachung in der Zeit vom 30.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014 statt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden am 29.09.2014 hierüber benachrichtigt und gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.1 wurde parallel zum
Bebauungsplanentwurf W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - erarbeitet.
Zu 1:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 7.
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 7.1 zusammengefasst und entsprechend
geprüft.
Zu 2:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen die in Anlage 2
zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.
Bei Anlage 1 und 2 handelt es sich um vorläufige Abwägungstabellen, die in diesem
Verfahrensschritt lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, da sie nach der Offen lage
fortgeschrieben werden. Erst zum Feststellungsbeschluss wird über die Prüfung der
eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage entschieden.
Zu 3 und 4:
Nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ) und
gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs zur 7. Änderung des
Flächennutzungsplans für d en Teilbereich 7.1 gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Parallel werden d ie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 des Entwurfs zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für d en Teilbereich 7.1 für
die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, den 05.11.2015
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 ha Nst. 2112
anlage 1
83238 Zeichen
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm-
stadt
Schreiben vom 30.10.2014 und 03.11.2014 zur frühzeitigen Betei-
ligung:
Aus regionalplanerischer Sicht wird – wie bereits in der Stellungnahme
vom 08. Mai 2013 zur Vorbereitung und Durchführung von städtebauli-
chen Entwicklungsmaßnahmen ausgeführt – erneut festgestellt, dass für
die Planung gewerblicher Flächen im Bereich der ehemaligen „Kelley-
Barracks“ die Zulassung einer Abweichung von entgegenstehenden regi-
onalplanerischen Zielvorgaben erforderlich ist. Der RPS/RegFNP 2010
weist im Bereich der „Kelley-Barracks“ ein „Vorranggebiet Sied-
lung/Bestand“ aus. Innerhalb eines solchen Siedlungs-Vorranggebietes ist
die bauleitplanerische Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten
nicht vorgesehen (Z3.4.1-3). Diese hat vielmehr innerhalb der in der Karte
dargestellten „Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Bestand und Pla-
nung“ stattzufinden (Z3.4.2-4). Für die angedachte Nutzung des ca. 28 ha
umfassenden Vorranggebietes Siedlung zu gewerblichen Zwecken bedarf
es daher einer Abweichungszulassung durch die Regionalversammlung
Südhessen.
Im südwestlichen Bereich der Kelley-Barracks tangiert die Planung zudem
das dort ausgewiesene „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“, das gemäß
Z4.3-2 des RPS/RegFNP 2010 grunds ätzlich von Bebauung freizuhalten
ist. Es handelt sich mit ca. 2,2 ha zwar um eine Inanspruchnahme in rela-
tiv geringem Umfang, bei der regionalplanerische Bedenken zurückgestellt
werden können, doch wird bereits jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass
eine Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs gemäß Beschluss der
Regionalversammlung (RVS) vom 01. März 2013 unabhängig von ihrer
Größe im gleichen Naturraum zu kompensieren ist. Den RVS-Beschluss
mit der Drucksachen-Nr. 55.1 kann hier eingesehen werden:
http://verwaltung.hessen.de/
irj/RPDA_Internet?cid=860fc2b5504395d264739ab41709d721
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Der Hinweis auf die Erforderlichkeit eines Abweichungsverfahrens für die
beabsichtigte gewerbliche Baufläche wurde zur Kenntnis genommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Ein Antrag auf Abweichung von den Zielen des Regionalplanes im Sinne
des § 12 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) ist in Vorbereitung. An-
tragsgegenstand ist, die bestehende Fläche des im Plangebiet liegenden
„Siedlungsgebietes“ zugunsten eine r Fläche für „Industrie und Gewer-
be/Zuwachs“ auszuweisen. Die betreffende Fläche umfasst Teile des ehe-
maligen Kasernengeländes und hat eine Größe von rund 24 ha.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
Ergänzen der Begründung um den Hinweis auf das Abweichungsverfahren.
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Der Einschätzung, dass im südwestlichen Bereich der Kelley-Barracks die
Planung das dort ausgewiesene „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ tan-
giert, wurde widersprochen. Nach Überprüfung der Plandarstellungen im
RPS/RegFNP 2010 und in der Änderungsplanung zum Flächennutzungs-
plan wurde festgestellt, dass die gepl ante gewerbliche Baufläche nicht in
das angrenzende „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ hineinragt, der Re-
gionale Grünzug also nicht in Anspruch genommen wird.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
Ergänzen der Begründung um den Hinweis, dass der Regionale Grünzug
nicht in Anspruch genommen wird.
Anlage 1
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Darüber hinaus berühren die Planungen „Kelley-Barracks / Nathan-Hale-
Depot“ auch Festlegungen des RPS/RegFNP 2010 zum Schienenverkehr.
Für den Bau der Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/ Neckar wurde in den
Jahren 2003 und 2004 ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt.
Als raumverträgliche Lösung wurden d abei zwei Varianten ermittelt, die
von Neu-Isenburg-Zeppelinheim üb er den Darmstädter Hauptbahnhof
entweder entlang der A 5 oder der A 67 zum Autobahndreieck Viernheim
verlaufen. Beide Varianten sind im RPS/RegFNP 2010 textlich im Ziel
Z5.1-3 festgelegt und in der Karte des RPS/RegFNP 2010 dargestellt. Die
Variante III a berührt die städtebaul iche Rahmenplanung für die Umnut-
zung der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots im Bereich der ge-
werblichen Entwicklung. Die Variante IV a verläuft im Bereich des Unter-
suchungsgebietes parallel zur bestehenden Schienenstrecke.
In der Karte zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1
erfolgt eine Darstellung der Neubaustrecke nach der Planzeichenerklä-
rung des FNPs als Verkehrsfläche 4.1.1 – „Freihaltung für ICE-
Trassenvarianten“ und damit zielkonform mit dem RPS/RegFNP 2010.
Aus den vorgelegten Unterlagen ist allerdings nicht ersichtlich, wie die
Darstellungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans zur Verkehrs-
fläche 4.1.1 im „Rahmenplan Konver sionsflächen West“ umgesetzt bzw.
im „Bebauungsplan W 46 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot“ festge-
setzt werden sollen. Im seinerzeit durchgeführten ROV wurde hinsichtlich
der damals noch militärisch genutzten Flächen von einer Schienenstrecke,
die im Tunnel bzw. im Trog geführt wird, ausgegangen.
Inwieweit die Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar so wie im
RPS/RegFNP 2010 festgelegt bzw. mit der 7. Änderung des Flächen-
nutzungsplans beabsichtigt, vom Bundesministerium für Verkehr weiter
verfolgt wird, ist derzeit offen.
Das Bundesverkehrsministerium hatte Anfang 2012 eine Studie zur Ent-
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Die Hinweise auf die Darstellung der Neubaustrecke als Verkehrsfläche
4.1.1 – „Freihaltung für ICE-Trassenvarianten“ wurden zur Kenntnis ge-
nommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Im aktuell gültigen Regionalplan Südhessen/Reg FNP 2010 wird die Fläche
der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots von Nordost nach Süd-
west von einer Trasse für eine Fe rnverkehrsstrecke/Planung durchzogen.
Diese Trasse stellt eine raumordnungsgeprüfte Variante zu den Planungen
einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im Raum Rhein/Main – Rhein/Neckar aus
dem Jahr 2004 dar. Es handelt sich hi erbei um die sog. Trassenvariante
IIIA zur Realisierung der Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar. Diese
Variante wird auch im gültigen kommunalen Flächennutzungsplan der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt dargestellt. Sie muss im Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung planerisch berücksichtigt werden.
Die Studie zum Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse/Rhein/Main –
Rhein/Neckar – Karlsruhe mit Vorschlägen für eine Führung der Neubau-
strecke Rhein/Main – Rhein/Neckar li egt zwar seit Anfang 2015 vor. Ab-
schließende Ergebnisse werden derzeit diskutiert und sollen in den neu
aufzustellenden Bundesverkehrswegeplan 2015 eingearbeitet werden. Bis
zur abschließenden Entscheidung wird daher diese Trassen-Variante auch
im gültigen kommunalen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt dargestellt.
Für die das Plangebiet querende Trassenvariante IIIA wurde aufgrund der
Bestandsbebauung (Kasernengelände) im Rahmen des o.g. von 2002 bis
2004 durchgeführten Raumordnungsverfahrens (ROV) eine Tunnellösung
erarbeitet, die jedoch heute nicht mehr realisierbar erscheint: Zum einen
ergaben sich zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen und Ent-
wicklungen im Trassenbereich der Variante IIIA, insbesondere neue Ent-
wicklungsperspektiven für die Konversionsgebiete Kelley-Barracks und
Nathan-Hale-Depot nach dem Abzug der US-Streitkräfte, zum anderen
bestehen geänderten Planvorstellungen seitens des Vorhabenträgers (sie-
he Studie DB Netz AG) im Hinblick auf eine nunmehr lediglich eingleisige
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
wicklung einer verkehrlichen Konzept ion für den Eisenbahnkorridor Mittel-
rheinachse/Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe in Auftrag gegeben,
die u.a. Vorschläge für eine Führun g der Neubaustrecke Rhein/Main –
Rhein/Neckar in der Stadt Darmst adt enthalten wird. Ergebnisse sollen
noch 2014 zur Konsultation gestellt werden und in den neu aufzustellen-
den Bundesverkehrswegeplan 2015 einf ließen. Im Rahmen der o.a. Stu-
die hat die DB Netz AG eine Verkehrslenkungsvariante vorgeschlagen,
nach der die NBS Rhein/Main – Rhein/Neckar einen veränderten Maß-
nahmenzuschnitt erhält. Das Betriebsprogramm der Neubaustrecke soll
sich tagsüber aus Schienenpersonenfernverkehr und nachts aus Güterzü-
gen zusammensetzen. Nach der Verkehrslenkungsvariante würde die
Anbindung in Darmstadt über eine ei ngleisige höhenfreie nördliche Anbin-
dungskurve unter Verzicht auf eine südliche Verbindungskurve erfolgen.
Es wird empfohlen, die Ergebnisse der vorgenannten Korridorstudie mit
den Planungen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum
Bebauungsplan W 46 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot - abzuglei-
chen und sich hieraus ergebene Erkennt nisse im weiteren Verfahren zu
berücksichtigen bzw. mit dem RP, Dez. III 31.2, abzustimmen.
Anbindung des Darmstädter Hauptbahnhof es (sog. „Konsenstrasse“, 2007)
und damit verbundenen Fragen der Wirtschaftlichkeit der Trasse.
Daher wurden im Rahmen einer weiteren Planungskonkretisierung für den
Trassenverlauf der Variante IIIA im südlichen Bereic h des Darmstädter
Hauptbahnhofs durch das Büro Krebs und Kiefer Beratende Ingenieure für
das Bauwesen GmbH, Darmstadt – im Vorgriff auf das für 2016 geplante
Planfeststellungsverfahren – in einer En tscheidungsstudie vier modifizierte
Linienführungen entwickelt, die als technisch und verkehrlich machbar be-
wertet werden. Bei den Linienvarianten werden ebenfalls Tunnelbauwerke
erforderlich. Es wurden dabei die dem damaligen Raumordnungsverfahren
zu Grunde gelegten Planungsparameter ergänzt und unter Berücksichti-
gung der geänderten Rahmenbedingungen konkretisiert (u.a. Entwurfsge-
schwindigkeiten, Längs- und Quer neigungen, Höhenlage, Lage von Bau-
werken wie Tunnel und Trogbauwerken).
In einer vom Büro Infrastruktur & Umwelt, Professor Böhm und Partner,
Darmstadt, erarbeiteten „Expertise zu Konflikten der landesplanerisch fest-
gelegten Linienführung (ROV/Regionalpl an) mit aktuellen städtebaulichen
Entwicklungen im Bereich der Konv ersionsflächen West und zur Überein-
stimmung fortentwickelter Trassenf ührungen mit den Zielen der Raumord-
nung und Landesplanung“ wurden die vier modifizierten Linienführungen
vor dem Hintergrund der aktuellen Planungsabsichten der Wissenschafts-
stadt Darmstadt hinsichtlich ihrer Ko mpatibilität mit der landesplanerisch
festgestellten Variante sowie damit betroffenen Zielvorgaben untersucht.
Die einzelnen Linienvarianten weisen im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit
den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt einerseits, bezüg-
lich der Einhaltung der regionalplanerischen Zielvorgaben und der aus dem
Raumordnungsverfahren resultierenden Bedingungen andererseits, unter-
schiedliche Vor- und Nachteile auf.
Den einzelnen Linienvarianten ist zu at testieren, dass sie – wie die Tras-
senvariante IIIA – mit den Zielen der Raumordnung grundsätzlich vereinbar
sind und die Raumverträglichkeit gegeben ist, da es sich bei den vier modi-
fizierten Linienführungen jeweils um alternative Konkretisierungen der Tras-
senvariante IIIA handelt. Mit einem R aumordnungsverfahren wird die
Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Sinne von § 1 der Raumordnungsverordnung (Raumordnungsverfahren)
geprüft, wobei die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder
Maßnahme gem. § 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz unter überörtlichen
Gesichtspunkten zu prüfen sind. Die Ermittlung und Beurteilung einer gene-
rellen Trassenführung erfolgt somit im raumordnerischen Maßstab
(1:25.000 – 1:100.000). Bei kleinräumigen und räumlich begrenzten Abwei-
chungen der Trassenführung im Zuge der weiteren Planungskonkretisie-
rung (hier: vier Linienvarianten) is t davon auszugehen, dass die grundsätz-
liche Raumverträglichkeit der Trasse unbeschadet bleibt und dass die
Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich
ist.
Eine konkrete Prüfung und weitere technische Planung der einzelnen Li-
nienvarianten ist Gegenstand eines nachfolgenden Planfeststellungsverfah-
rens gemäß § 18 AEG bzw. der integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung
nach §§ 3a ff. UVPG i.V.m. § 6 Abs. 3 Nr. 5 UVPG. Die konkrete Linienfüh-
rung wird somit im Planfeststellungsverfahren ermittelt und ist nicht Gegen-
stand der Darstellungen im Flächennut zungsplan. Daher ist eine Änderung
der Darstellung der Neubaustrecke im Flächennutzungsplan nicht erforder-
lich und folglich auch nicht Gegenstand der 7. Flächennutzungsplan-
Änderung, Teilbereich 7.1.
Aus den o.g. Gründen ist die konkrete Linienführung auch nicht Gegen-
stand des Zielabweichungsantrags. Die grundsätzliche Möglichkeit einer
Realisierung der Trassenvariante IIIA in Form einer der vier Linienvarianten
ist auch bei Umsetzung der Konversionsmaßnahme im Bereich der Kelley-
Barracks im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich gegeben.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die angestrebte gewerbliche
Nutzung der Kelley-Barracks einen vergleichsweise geringeren Nutzungs-
konflikt zu einer potenziellen ICE-Trasse aufweist, als die bestehende Dar-
stellung als Siedlungsfläche. In der Vergangenheit war bereits die Umwid-
mung der durch die Trasse betroffen en Fläche des Nathan-Hale-Depots zu
einer Fläche für „Industrie und Gewer be/Zuwachs“ möglich. Dementspre-
chend soll dies nun auch für den Bereich der Kelley-Barracks angepasst
werden.
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Im Übrigen fällt auf, dass Pressemeldungen zufolge im Bereich der Kelley-
Barracks auch der Neubau der bislang in Bickenbach ansässigen Alnatu-
ra-Zentrale mit einem Bio-Supermar kt geplant ist. Dazu ergeht der Hin-
weis, dass die Ansiedlung eines großflächigen (Alnatura-) Lebensmittel-
marktes aus regionalplanerischer Sicht im Hinblick auf die Nahversor-
gungsfunktion grundsätzlich innerh alb eines Vorranggebietes Siedlung
erfolgen soll. Die Ausweisung einer Gewerbefläche wäre für ein solches
Projekt daher eher kontraproduktiv. Hier sollte eine andere bauleitplaneri-
sche Lösung in Betracht gezogen werden.
Eine Abstimmung der weiteren Verfahrensschritte und planerischen Über-
legungen im gemeinsamen Gespräch erscheint sinnvoll.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
Ergänzen der Begründung um die Ausführungen zur Darstellung der ICE-
Neubaustrecke.
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Die Anregung zur Unterbringung des geplanten Bio-Supermarkts hier auf
die Ausweisung einer Gewerbefläche zu verzichten, wurde nicht entspro-
chen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
In dem Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan W 46.2 - Kelley-
Barracks Südwest - wird in der Tat die Entwicklung eines Teilbereichs des
Gebiets der Flächennutzungsplanände rung 7.1 für den Bau der Alnatura-
Zentrale mit einem Bio-Supermarkt geplant. Bei dem in Rede stehenden
Alnatura-Supermarkt handelt es sich jedoch nicht um einen großflächigen
Einzelhandelsbetrieb, da die geplante Geschossfläche weniger als 1.200 m²
beträgt und die Verkaufsfläche auf max. 800 m² begrenzt wurde.
Die Anordnung und Funktion eines ök ologisch ausgerichteten Supermark-
tes ist direkt mit dem Betriebszweck der Alnatura Produktions- und Handels
GmbH als Unternehmen der Bio-Lebensmittelbranche verbunden. Dieser
Supermarkt hat abweichend von gängigen vergleichbaren Einrichtungen
besondere Funktionen. Dies sind u.a.:
- Organisatorische enge Verknüpfung mi t der Firmenzentrale als eine Art
Flagship-Store,
- Besondere Sortimentsangebote in marktorientierter Erprobung, Marken-
tests,
- Marktforschungsprozesse,
- Ausbildungsstätte und Schulung in Verbindung mit der Firmenzentrale,
- Ablauf- und Steuerungsprozesse,
- Betriebliche Eigenversorgung.
Die Ausweisung einer Fläche für ein Verwaltungsgebäude sowie eines
Lebensmittelmarktes ist innerhalb eine r gewerblichen Baufläche allgemein
zulässig. Ein aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelndes
Gewerbegebiet lässt nach § 8 BauNVO unter anderem Gewerbebetriebe
aller Art sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zu.
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Zudem wird von hinsichtlich der straßen- und schienenverkehrsrechtli-
chen Belange vom Dezernat III 33.1 in seiner Funktion als Landeseisen-
bahnaufsicht (Lea) über die nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Hessen,
darauf hingewiesen, dass die Gleisanlagen im Bereich des Nathan-Hale-
Depots (ehemaliges Heeresversorgungslager) zwar stillgelegt sind, aber
eine Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken nach § 23 Abs. 1 AEG
bisher nicht erfolgt ist.
Aufgrund der bisher nicht erfolgten Freistellung von Eisenbahnbetriebs-
zwecken unterliegen die Grundstücke mit den Gleisanlagen dem Fachpla-
nungsvorbehalt nach § 38 Satz 1 BauGB (hier eisenbahnrechtlicher Fach-
planungsvorbehalt) und sind damit der gemeindlichen Planungshoheit
entzogen.
Eine Freistellung von Grundstücken für Eisenbahnbetriebszwecke nach
§ 23 AEG – bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen – ist beim Regierungs-
präsidium Darmstadt, Dezernat Straßen- und Schienenverkehr, Wilhelmi-
nenstr. 1–3, 64283 Darmstadt zu beantragen.
Im Freistellungsverfahren ist zu klären, ob aktuell kein Verkehrsbedürfnis
mehr besteht und auch langfristig eine eisenbahnspezifische Nutzung der
betroffenen Grundstücke nicht mehr zu erwarten ist.
Da sich die Grundstücke auf ihrem Gemeindegebiet befinden, ist die Stadt
Darmstadt antragsberechtigt nach § 23 AEG.
Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege wird auf die bereits
im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Ent-
wicklungsmaßnahmen in diesem Bereich abgegebene Stellungnahme
vom 08. Mai 2013 verwiesen, die wie folgt lautete:
„Die geplante Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen auf bereits
baulich überprägten Kasernen- oder Siedlungsflächen der US-Streitkräfte
wird positiv gesehen, da so die angestrebten Nutzungen im baulichen
Bestand bereitgestellt werden können und eine Inanspruchnahme freier
Landschaft vermieden wird.
Eine abschließende Stellungnahme ist allerdings noch nicht möglich, da
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
keine
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Der Hinweis auf die Erforderlichkeit eines Freistellungsant rags nach § 23
Abs. 1 AEG wurde zur Kenntnis genommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Die entsprechenden Anträge auf Freist ellung werden von der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt beantragt, da die Gleisanlagen nicht mehr benötigt
werden.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
keine
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Für den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Teilbereich 7.1
wurde im Rahmen der Erstellung des Rahmenplans „Konversion West Kel-
ley-Barracks/Nathan-Hale-Depot“ eine flächendeckende Biotoptypenkartie-
rung mit besonderer Berücksichtigung der gemäß § 30 BNatSchG gesetz-
lich geschützten Biotope erstellt.
Weiter wurde eine artenschutzrechtlic he Vorprüfung durchgeführt. Die ar-
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
für die Detailplanung noch wesentliche Unterlagen fehlen.
Es sind im weiteren Planverfahren insbesondere eine flächendeckende
Biotoptypenkartierung mit besonderer Berücksichtigung der gemäß § 30
BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope zu erstellen. Weiter ist eine
artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG durchzuführen und
zum Bestandteil der Unterlagen zu machen.
Über eine Eingriffs-Ausgleichsplanung sind Qualität und Quantität der
Eingriffswirkungen zu ermitteln und soweit notwendige Kompensations-
maßnahmen/Flächen darzustellen bzw. festzusetzen.
Bei der Prüfung der Eingriffswirkungen und der städtebaulichen Kon-
zeption sind insbesondere das Naturs chutzgebiet „Bessunger Kiesgrube“
sowie die umfangreich angrenzenden Wald bzw. Waldrandflächen zu be-
rücksichtigen. Weiter ist zu prüfen, ob im baulichen Bestand ökologisch
wertvolle Strukturen vorhanden sind.
Vor der weiteren Konkretisierung der Planung rege ich an, einen Scoping-
termin sowie einen Ortstermin durchzuführen.“
Von Seiten des für die forsthoheitlichen Belange zuständigen Dezer-
nates V 52 werden keine Bedenken gegen die vorgelegten Planänderun-
gen erhoben.
Die bestehende Waldfläche wird weiter hin – sogar geringfügig vergrößert
– dargestellt. In diesen Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass,
sollte künftig tatsächlich eine Erweiterung der Waldfläche geplant sein,
hierfür eine forstrechtliche Genehmigung gemäß § 14 Hessisches Wald-
gesetz (HWaldG) erforderlich ist. Zuständige Behörde hierfür ist gemäß §
24 Abs. 2 HWaldG der Magistrat der kreisfreien Stadt Darmstadt.
Weitere forstrechtliche Sachverhalte werden durch die Planänderungen
nicht berührt.
tenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG erfolgen auf der Ebene
der Bebauungspläne als Teilaspekt des Aufstellungsverfahrens.
Für einen Teilbereich der Flächennutzungsplan-Änderung Teilbereich 7.1
wird das Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - im
Parallelverfahren durchgeführt. Hier werden die o.g. Belange auf Bebau-
ungsplanebene bearbeitet.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
keine
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der weiteren Bearbeitung die Abgren-
zung der bestehenden Waldkante sich geringfügig verändert hat. Die Wald-
fläche wird im Rahmen der Offenlage korrigiert dargestellt.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Am östlichen Rand des Waldes wird eine kleine Waldrestfläche auf der
Ebene des Flächennutzungsplans dem Gewerbegebiet zugeschlagen. Im
entsprechenden Bebauungsplan W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - blei-
ben jedoch die vorhandenen Bäume für diese Teilfläche aufgrund der Fest-
setzungen im Bebauungsplan unberührt.
Das forstrechtliche Genehmigungsverfahren wird, wenn erforderlich, durch-
geführt.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
Ergänzen der Begründung um die Ausführungen des aktuellen Verlaufs der
Waldkante.
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Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird
wie folgt Stellung genommen:
Gegen das vorgelegte Vorhaben werden keine Einwendungen erhoben.
Es wird darum gebeten, folgenden Hinweis und Nachforderung auf-
zunehmen.
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung)
Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaf-
tungsplans Hessisches Ried. Im R ahmen der Umsetzung sind großflächi-
ge Grundwasseraufspiegelungen möglic h, die bei einer künftigen Bebau-
ung zu berücksichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grund-
wasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried“ , mit Datum vom
9. April 1999 festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land
Hessen „21 / 1999 S. 1659“, zu beachten. (Bitte als Hinweis übernehmen)
In den Unterlagen ist dargestellt, dass die Wasserversorgung über das
bestehende Netz erfolgt. Wenn sich bei Umsetzung des Entwicklungskon-
zepts der Wasserbedarf (Trink-, Betrie bs-, Löschwasser) erhöht, ist dieser
darzulegen und es wäre nachzuweise n, dass der Bedarf durch den zu-
ständigen Wasserversorger gedeckt werden kann anhand der bestehen-
den Wasserrechte und der Fördermengen der letzten 5 Jahre.
Eine qualitative Beeinträchtigung des Grundwassers durch die Versi-
ckerung von Niederschlagswasser ist auszuschließen. Zu beachten sind
das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur
Versickerung von Niederschlagswasser“ sowie das Merkblatt DWA-M 153
„Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“.
In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmerkmal
Grundwasser angemessen einzugehen. Di e quantitativen und qualitativen
Auswirkungen der Planung auf das Gr undwasser sind zu betrachten. Dies
ist in den Unterlagen ausreichend erfolgt.
Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans bestehen keine Be-
denken.
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz
Die Erstellung einer entwässerungst echnischen Stellungnahme ist nicht
möglich. Gemäß dem Erläuterungsbericht (S. 54) ist ein Entwässerungs-
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Der Hinweis, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplans keine
Bedenken bestehen, wurde zur Kenntnis genommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Es wird davon ausgegangen, dass die Hinweise auf den Grundwasserbe-
wirtschaftungsplan Hessisches Ried erst in den jeweiligen Bebau-
ungsplänen eingefügt werden sollen. Ebenso sollen die Nachweise zur
Wasserversorgung erst auf Ebene de r Bebauungsplanverfahren erbracht
werden.
Für einen Teilbereich der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich
7.1 wird das Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest -
im Parallelverfahren durchgeführt. Hier sind die o.g. Belange berücksichtigt.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
keine
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
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Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
konzept noch zu erarbeiten.
Bodenschutz
1. Nachsorgender Bodenschutz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die zwei nachge-
nannten aufgegebenen militärischen Liegenschaften. Diese sind in der
Altflächendatei des Landes Hessen als Altstandorte erfasst:
o Nathan-Hale-Depot:
Treibstoffumladestation u.a.,
Schlüssel-Nr.411.000.026-000.001
Status der Gesamtfläche: Altlast - Sanierungsbedarf festgestellt
Eigenbedarfstankstelle,
Schlüssel-Nr.411.000.026-000.004,
Status der Gesamtfläche: Sanierung (Sicherung) abgeschlossen
o Kelley-Barracks:
Schlüssel-Nr.411.000.050-001.184
Status der Gesamtfläche: Altlastenverdächtige Fläche
Bzgl. der zwei Liegenschaften werden beim Regierungspräsidium Darm-
stadt, Abteilung Arbeitsschutz und Um welt Darmstadt, Dezernat IV/Da
41.5 „Bodenschutz“ bodenschutzrechtliche Verfahren geführt. Die Akten
können eingesehen werden.
Zu den zwei Konversionsflächen liegen dem vorgenannten Dezernat
nachfolgend genannte Kenntnisse vor.
1.1 Nathan-Hale-Depot
Ansprechpartner im bodenschutzrechtlichen Verfahren ist die Bun-
desanstalt für Immobilienaufgaben (BIm A), Frankfurt. Die BImA, als Ver-
treterin des Bundes, ist Pflichtige im Sinne des Bundes-
Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und wird vom RP-Dez. 31.2 zu weite-
ren Untersuchungen herangezogen. Herangezogen werden kann aber
auch grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer (§ 4 (3)
BBodSchG.
Ehemalige Treibstoffumladestation
Az. IV/Da 41.5 - 2104 - Nathan Hale Depot
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Die Hinweise auf die Grundwasserv erunreinigungen und Altlasten wurden
zur Kenntnis genommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Es wird davon ausgegangen, dass die geforderten Darstellungen der
schädlichen Grundwasserverunreinigungen erst auf der Ebene des Bebau-
ungsplans erfolgen sollen, wie in der Stellungnahme vorgeschlagen. Ent-
sprechend sollen auch die Darstellung der Sicherungsflächen der Tankstel-
len sowie die Kennzeic hnungen der MKW-B odenbelastungen erst in den
jeweiligen Bebauungsplänen erfolgen.
Für einen Teilbereich der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich
7.1 wird das Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest -
im Parallelverfahren durchgeführt. Hier werden die o.g. Belange berücksich-
tigt.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
In der Begründung mit Umweltbericht wurde auf die Bodenverunreinigun-
gen und Altlasten hingewiesen.
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Im Bereich der ehem. Treibstoffumschlagstation, gibt es eine große schäd-
liche Grundwasserverunreinigung mit Kraftstoffen (Schadstoffe: BTEX,
PAK und MKW), die das Depot-Gelände bereits über de n Grundwasser-
pfad in südwestlicher Richtung verlassen hat. Es handelt sich um eine
Verunreinigung im Grundwasser und der gesättigten Bodenzone (Altlast i.
S. des BBodSchG). Es ist davon auszugehen, dass sich die Schadstoffe
über die ungesättigte in die gesä ttigte Bodenzone und dann in das
Grundwasser ausgebreitet haben. Die genaue Eintragstelle wurde mit den
bisherigen Untersuchungen nicht gefunden. Der besagte Bereich der
Grundwasserverunreinigung / Altlast im Boden erstreckt sich bis in den
Grundwasserabstrom in Richtung Kley erstraße. Hier besteht weiterer Er-
kundungs- und Sanierungsbedarf für das Grundwasser und den Boden
(gesättigte Bodenzone). Ggf. wird hier zukünftig eine hydraulische Sanie-
rung des Grundwassers und der ge sättigten Bodenzone stattfinden. Kon-
krete Maßnahmen sind noch nicht in Planung.
Diese schädliche Grundwasserverunreinigung ist im Bebauungsplan dar-
zustellen. Eine zukünftige mögliche Versickerung von Nieder-
schlagswasser ist nicht zulässig, da es hierdurch zu erheblichen Mehrkos-
ten bei der Sanierung ko mmen wird (Verlageru ng der Schadstofffahne).
Jegliche Eingriffe in den Boden (unges ättigte Bodenzone) sind gutachtlich
zu begleiten.
Eine mögliche geplante Grundwasserförderung ist nicht zulässig.
Grundwasserverunreinigung mit LHKW
Az. wie ehem. Treibstoffumladestation
Im südöstlichen Bereich des ehemaligen Depot-Geländes gibt es eine
Verunreinigung im Grundwasser mit organischen Lösungsmitteln (LHKW),
die derzeit keiner Verunreinigung des Bodens zugeordnet werden kann.
Der Prüfwert der GWS-VwV von 20 µg/l ist um ein Vielfaches überschrit-
ten. Eine Prüfung im Einzelfall im Sinne der GWS-VwV wird erforderlich.
Eine abschließende Bewertung konnte noch nicht vorgenommen werden,
da noch weitere Untersuchungen des Grundwassers anstehen. Ob hier
zukünftig Sanierungsbedarf besteht, kann derzeit noch nicht entschieden
werden.
Diese Grundwasserverunreinigung ist im Bebauungsplan darzustellen.
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Eine zukünftige mögliche Versickerung von Niederschlagswasser ist nicht
zulässig, da es hierdurch zu erheblichen Mehrkosten bei der Sanierung
kommen wird (Verlagerung der Schadstofffahne). Jegliche Eingriffe in den
Boden (ungesättigte Bodenzone) sind gutachtlich zu begleiten. Eine mög-
liche geplante Grundwasserförderung ist, ohne eine vorherige Aufberei-
tung des belasteten Grundwassers, nicht zulässig.
Gleisvorfeld
Az. wie ehem. Treibstoffumladestation
Im nordöstlichen Bereich des ehem. Depot-Geländes befinden sich derzeit
noch Gleisanlagen. Dieser Bereich wu rde zur Altlast i.S. des BBodSchG
erklärt, da hier Sanierungsbedarf – zumindest für den Wirkungspfad Bo-
den-Mensch besteht. Hier liegen Schadstoffe wie PAK und PBSM flä-
chendeckend erhöht vor. Die Erstunter suchungen wurden durch die BImA
durchgeführt. Es wird darüber nachgedacht, eine vollständige Versiege-
lung dieses Bereiches vorzunehmen (Sicherung i.S. des BBodSchG).
Weitere Untersuchungen sind vorgesehen.
Diese Altlast ist im Bebauungsplan dar zustellen. Eine zukünftige mögliche
Versickerung von Niederschlagswasser ist nicht zulässig, da es hierdurch
zur Verlagerung von Schadstoffen au s dem Boden in das Grundwasser
kommen wird. Jegliche Eingriffe in den Boden (ungesättigte Bodenzone)
sind gutachtlich zu begleiten.
Bodenverunreinigung mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW)
Az. wie ehem. Treibstoffumladestation
Im nördlichen Bereich des ehem. Depot-Geländes befindet sich eine Ver-
unreinigung der ungesättigten Bodenzone mit MKW, die nicht saniert wer-
den muss. Die Bodenfunktionen sind nur kleinräumig beeinträchtigt. Es ist
auch zukünftig nicht zu besorgen, dass sich die Schadstoffe in das
Grundwasser verlagern werden (Wirkungspfad Boden-Grundwasser).
Der Wirkungspfad Boden-Mensch ist ebenfalls nicht betroffen, wenn es bei
der derzeitigen gewerblichen bzw. i ndustriellen Nutzung bleibt (Nutzungs-
parallelität). Bei einer sensibleren Nutzung besteht ggf. Sanierungsbedarf,
es wird dann eine Neubewertung erforderlich.
Es wird empfohlen, diese Verunreinigung in den Bebauungsplan in-
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
formativ aufzunehmen.
Eine zukünftige mögliche Versickerung von Niederschlagswasser ist nicht
zulässig, da es hierdurch zur Verlagerung von Schadstoffen aus dem Bo-
den in das Grundwasser kommen wird. Jegliche Eingriffe in den Boden
(ungesättigte Bodenzone) sind gutachterlich zu begleiten.
Ehemaliges Tanklager
Az. wie ehem. Treibstoffumladestation
Auf dem nordwestlichen Bereich des ehemaligen Depot-Geländes befand
sich ein Tanklager mit Flachbodentanks. Die Tanks wurden durch die
Stadt Darmstadt zurückgebaut. Boden untersuchungen aus diesem Be-
reich ergaben keine Hinweise auf eine schädliche Boden-
veränderung/Altlast im Boden.
Eigenbedarfstankstelle
Az. IV/Da 41.5 – 2120 – Nathan Hale Depot Tankstelle
Im südwestlichen Bereich des ehem. Depot-Geländes befindet sich die
ehemalige Eigenbedarfstankstelle, die durch eine vorhandene Oberflä-
chenversiegelung gesichert ist (Sicherung i.S. des BBodSchG). Die Ober-
flächenversiegelung wird jährlich begangen und der Zustand wird gut-
achterlich protokolliert.
Die Sicherungsfläche ist im Bebauungsplan darzustellen. Eingriffe in die
Oberflächenversiegelung sind nicht zulässig bzw. dürfen nur in Abstim-
mung mit dem RP Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5 „Bodenschutz“ erfol-
gen. Eine zukünftige mögliche Versickerung von Niederschlagswasser ist
nicht zulässig, da es hierdurch zur Verlagerung von Schadstoffen aus dem
Boden in das Grundwasser kommen wird.
1.2 Kelley-Barracks
Az. IV/Da 41.5 – 2142 – 411 000 050 001 184 Kelley B.
Ansprechpartner im bodenschutzrechtlichen Verfahren ist die Bun-
desanstalt für Immobilienaufgaben (BIm A), Frankfurt. Die BImA, als Ver-
treterin des Bundes, ist Pflichtige im Sinne des Bundes-
Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und wird von mir zu weiteren Untersu-
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
chungen herangezogen. Herangezogen werden kann aber auch grund-
sätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer (§ 4 (3) BBodSchG).
Aus der Historischen Recherche, erst ellt durch das Ing.-Büro IBL Umwelt-
und Biotechnik GmbH am 29.01.2010, gehen insgesamt 22 Kontaminati-
onsverdächtige Flächen (KVF) hervor, bei denen potentiell Untergrundbe-
lastungen vorliegen können.
Orientierende Untersuchungen im Teil bereich „Potentielle Erwerbsfläche
der Fa. ALNATURA“ zeigen im Bereich der KVF 5 „Wartungshalle Geb.
4207“, hier Standort des Altöltanks, relevante MKW-Belastungen in den
oberen drei Bodenmetern auf (Gutac hten Ing.-Büro ARCADIS Deutsch-
land GmbH vom 23.01.2014). Hier ist noch eine Eingrenzung und ab-
schließende Gefährdungsbeurteilung des Schadens durch weitere Unter-
suchungen herbeizuführen.
Der Flächenbereich, der nicht der potentiellen ALNATURA-Erwerbsfläche
zugehörig ist, wurde aktuell durch die BImA orientierend erkundet. Die
Untersuchungsergebnisse liegen noch nicht vor.
Es wird empfohlen, die MKW-Bodenbelastung (KVF 5) im Bebauungsplan
zu kennzeichnen.
Die Belange des nachsorgenden Bodenschutzes sind in dem o.a. Bau-
leitplanverfahren nicht hinreichend berücksichtigt.
Kenntnisse/Aussagen zum Vorhandensein von Altflächen, Altlasten,
schädliche Bodenveränderungen und Grundwasserschäden im Plangel-
tungsbereich sind in die Begründung bzw. in den Umweltbericht zum Be-
bauungsplan mit aufzunehmen.
Gemäß § 1 (6) Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) sind bei
der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforde-
rungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berück-
sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bodenbelastungen nicht
ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung von Belastungen das
bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Schwelle der Gefahren-
abwehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein Vertrauen, dass die
ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Stadt Darm-
stadt Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nach, haben Eigentü-
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Es wird davon ausgegangen, dass auf das Problem der Bodenbelastungen
vorrangig in den aus dem Flächennutzungsplan hergeleiteten Bebauungs-
plänen eingegangen werden soll. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans
ist ein allgemeiner Hinweis auf die Bodenbelastungen ausreichend. Der
Anregung, Hinweise zu den Grundwasserhaltungsmaßnahmen und zu wei-
teren Maßnahmen in den Bebauungsplan zu übernehmen, soll bei den
Bebauungsplänen entsprochen werden.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
In der Begründung mit Umweltbericht wurde auf die Belange des nachsor-
genden Bodenschutzes hingewiesen.
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
mer, Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz.
Die Kommune hat sich im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
zu vergewissern, ob die geplante Nutzung mit einer vorhandenen oder
vermuteten Bodenbelastung vereinbar ist.
Die Auswirkungen der vorliegenden Planung auf die im Boden und im
Grundwasser vorhandenen Belastungen und auf mögliche Sanie-
rungsmaßnahmen sind im o.a. Bauleitplanverfahren darzustellen, zu be-
werten und abzuwägen. Ebenso verhält es sich mit den Auswirkungen der
festgestellten Belastungen bzw. de r Sanierungsmaßnahmen auf das ge-
plante Vorhaben.
Es wird in diesem Zusammenhang auf den Erlass „Hinweise und Empfeh-
lungen zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbe-
sondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsver-
fahren" des Hess. Ministeriums fü r Wirtschaft, Verkehr und Landesent-
wicklung vom 17. April 2002 (St.Anz. 19/2002, S. 1753 ff). sowie auf die
„Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwä-
gung und der Umweltprüfung nach BauG B in Hessen“ des Hess. Ministe-
riums für Umwelt, Energie, Landwi rtschaft und Verbraucherschutz, Stand
Februar 2011, hingewiesen.
Auf die Kennzeichnungspflicht von Flächen, deren Boden erheblich mit
umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, wird ebenso verwiesen (§ 9 Abs.
5 Nr. 3 Baugesetzbuch).
Es wird darum gebeten, Folgendes in den Planunterlagen zum Be-
bauungsplan mit aufzunehmen:
Grundwasserhaltungsmaßnahmen
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entnahme von Grundwasser
auf den zwei ehemaligen militärischen Li egenschaften stehen (u.a. Errich-
tung und Betrieb von Brauchwasserb runnen, Wasserhaltungen – auch
temporäre – wie z.B. zum Erstellen vo n unterirdischen Bauteilen) sind vor
Beginn der Maßnahme mit dem RP Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.5 „Bo-
denschutz“ abzustimmen.
Versickerung von Niederschlagswasser
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Versickerung von Nieder-
schlagswasser auf den zwei ehemaligen militärischen Liegenschaften
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
stehen, sind im Vorfeld mit dem RP Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.5 „Bo-
denschutz“ abzustimmen.
Vorhandene Grundwassermessstellen Nathan-Hale-Depot
Alle auf dem ehem. Depot-Gelände vorhandenen Grundwassermessstel-
len müssen dauerhaft erhalten werden und jederzeit zugänglich sein. Sie
werden für das Monitoring der auf dem Gelände vorliegenden Grundwas-
serverunreinigungen benötigt.
Sollte der Erhalt nicht möglich sein, dann sind in Abstimmung mit dem RP
Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5 „Bo denschutz“, Ersatzmessstellen zu
errichten.
Vorhandene Grundwassermessstellen Kelley-Barracks
Auf dem ehem. Kasernengelände vorhandene Grundwassermessstellen
dürfen nur in Abstimmung mit dem RP Darmstadt; Dezernat IV/Da 41.5
„Bodenschutz“ zurückgebaut werden. Müssen Grundwassermessstellen
aufgrund der konkreten Bebauung zurückgebaut werden, entscheidet das
vorgenannte Dezernat in Abhängigkei t der Ergebnisse der weiteren Er-
kundungsmaßnahmen über Ersatzmessstellen.
Baurechtliche Anträge
In den Baugenehmigungsverfahren (Abbruch und Neubebauung) ist das
RP Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5 „Bodenschutz“ zu beteiligen.
Bodeneingriffe
Bei Bodeneingriffen im Bereich nachgewiesener Bodenverunreinigungen
und schädlicher Bodenveränderungen/Al tlasten ist eine gutachterliche
Begleitung erforderlich.
Anfallender belasteter Aushub ist gemäß den abfallrechtlichen Bestim-
mungen zu beproben und entsprechend der Ergebnisse zu entsorgen /
verwerten.
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist
auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Werden diese festgestellt,
ist umgehend das RP Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.5 „Bodenschutz“ zu
informieren.
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
2. Vorsorgender Bodenschutz
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen
Umgangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Be-
bauung im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete
Nutzung mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur
Reduktion weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet. Daher
wird der Bebauungsplan unter Gesichtspunkt der Neuversiegelung von
Flächen ausdrücklich begrüßt.
Es ergeht der Hinweis auf die Aspekte des Bodenschutzes im Rahmen der
Nachhaltigkeitsstrategie. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang, in
wieweit durch die im Gebiet geplante Nutzungsänderung nicht mehr für
Gewerbe oder Verkehr genutzte Flächen zurückgebaut bzw. entsiegelt
werden können.
3. 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Bodenschutz
Es handelt sich um die Einbeziehung der ehemals militärisch genutzten
Gebiete in den FNP.
Aus bodenschutzfachlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
Immissionsschutz
Bezüglich der o.g. Planung der Stadt Darmstadt auf den westlichen Kon-
versionsflächen wird auf Teilbereich B der Stellungnahme vom 08. Mai
2013 verwiesen.
Eine abschließende Prüfung der Unterlagen ist aus immissionsschutz-
rechtlicher Sicht nicht möglich, da die Planunterlagen keine schalltechni-
sche Untersuchung enthalten. Zur Bewertung der Auswirkungen der Pla-
nung insbesondere auf die südlich gelegenen Wohngebiete ist dies jedoch
zwingend erforderlich.
Bereits jetzt wird jedoch daraufhin gewiesen, dass die Entwicklung des
Gewerbegebietes im Osten entlang der Bahnlinie dahingehend gelenkt
werden sollte, dass ein geschlossener Gebäuderiegel entsteht. So können
die Anwohner entlang des Haardtrings vor Geräuschemissionen aus dem
Gebiet geschützt werden.
Bei der Gewerbefläche im Südwesten empfiehlt sich der Tausch der Nut-
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Der Hinweis, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplans aus
bodenschutzfachlicher Sicht keine Bedenken bestehen, wurde zur Kenntnis
genommen.
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Die Hinweise auf die erforderlichen schalltechnischen Untersuchungen
wurden zur Kenntnis genommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Es wird davon ausgegangen, dass die schalltechnischen Untersuchungen
erst in den jeweiligen Bebauungsplanv erfahren erstellt werden sollen, da
erst auf Ebene des Bebauungsplans konkrete Regelungen zum Schall-
schutz getroffen werden können. Auch kann auf Grundlage der Ausweisung
einer gewerblichen Fläche im Flächennutzungsplan noch nicht abgeschätzt
werden, mit welchen gewerblichen Emissionen zu rechnen ist.
Für einen Teilbereich der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich
7.1 wird das Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest -
im Parallelverfahren durchgeführt. Hier sind entsprechende Gutachten Teil
des Bauleitplanverfahrens.
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
zungsarten mit der zentral am Exerzierplatz gelegenen Büronutzung. So
kann das südlich des Plangebiets gelegene Wohngebiet vor Geräusche-
missionen geschützt werden.
Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die
Stellungnahme folgende Quellen herangezogen wurden:
• Hinsichtlich der Rohstoffsicherung:
o Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010
o Rohstoffsicherungskarte des HLUG
• Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe:
o Vorliegende und genehmigte Betriebspläne
• Hinsichtlich des Altbergbaus:
o Bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegende Risse
o In der Datenbank vorliegende Informationen
o Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren
Bergbau
Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans
inventarisierten Beständen von Bergrechtsamts- und Betriebsakten
früherer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahr-
ten Rissblättern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des
Altbergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis.
Anhand der oben beschriebenen Datengrundlage wird wie folgt Stellung
genommen:
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflä-
chen betroffen.
Aktuelle Betriebe/Konzessionen: Es befinden sich keine aktuell unter
Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Um-
gebung. Das Gebiet wird von einem Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von
Kohlenwasserstoffen überdeckt. Der Be rgaufsicht sind jedoch keine das
Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsaktivitäten bekannt.
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten: Im Plange-
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen.
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte
entgegen.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
keine
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Der Hinweis, dass der Änderung des Flächennutzungsplans aus Sicht der
Bergbehörde keine Sachverhalte entgegenstehen, wurde zur Kenntnis ge-
nommen.
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Von Seiten des Kampfmittelräumdienstes wird am 03.11.2014 Fol-
gendes vorgebracht:
Die Auswertung der vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich
das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfge-
biet und im Bereich von ehemaligen Flaksteilungen befindet.
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grund-
sätzlich ausgegangen werden.
Eine systematische Überpr üfung (Sondieren auf Kampfmittel, ggf. nach
Abtrag des Oberbodens) ist daher vo r Beginn der geplanten Bauarbeiten
und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich,
auf denen bodeneingrei fende Maßnahmen stattfin den. Hierbei soll grund-
sätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen.
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Kampfmittel-
räumarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wur-
den. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die unter-
suchten Flächen dokumentiert sind, Weiterhin ist das verwendete Detekti-
onsverfahren anzugeben.
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Bei der Beauf-
tragung des Dienstleisters ist auf die Verwendung des Datenmoduls
KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es er forderlich, dass die überprüften und
geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen
werden.
Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans
und der KMISR-Datei gebeten.
Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internet-
seite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden:
http://www.rp·darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahren-
abwehr, Kampfmittelräumdienst)
Mit einer Luftbilddetailauswertung wurde ein Verdachtspunkt ermittelt, der
auf einen möglicherweise noch vorhandenen Bombenblindgänger hin-
weist. Der Punkt wurde koordinatenmäßig erfasst und ist im beiliegenden
Lageplan rot gekennzeichnet.
Eine Überprüfung des Ver dachtspunktes ist vor bodeneingreifenden Bau-
arbeiten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondierfähig sein sollte
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Die Hinweise auf die erforderlichen systematischen Überprüfungen auf das
Vorhandensein von Kampfmitteln wurden zur Kenntnis genommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Es wird davon ausgegangen, dass di e erforderlichen systematischen Über-
prüfungen erst in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren - spätestens vor
Beginn der geplanten Bauarbeiten - durchgeführt werden sollen.
Für einen Teilbereich der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich
7.1 wird das Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest -
im Parallelverfahren durchgeführt. Hier wurde auf das Vorhandensein von
Kampfmitteln im Bebauungsplanentwurf hingewiesen.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
In der Begründung mit Umweltbericht wurde auf das potentielle Vorhanden-
sein von Kampfmitteln hingewiesen.
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
(wegen oberflächennaher magnetischer Störungen wie z.B. Auffüllung,
Versiegelung, Versorgungsleitungen) ist eine Überprüfung
mittels Sondierungsbohrungen erforderlich.
Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist auch dann erforderlich, wenn
sich dieser außerhalb des Baufelde s bzw. Grundstückes befindet und vor
bodeneingreifenden Bauarbeiten ein Sicherheitsabstand im Radius von 15
Metern um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht eingehalten werden
kann.
Es wird darum gebeten, diese Stellungnahme in allen Schritten des Bau-
leitverfahrens zu verwenden, sofern sich keine wesentlichen Flächenände-
rungen ergeben.
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwi-
schenlagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessen-
ten/lnteressentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentü-
mer/Eigentümerin, Investor/lnvestorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten
sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und
zu bezahlen.
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden
die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt.
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma ist
immer das v. g, Aktenzeichen anzugeben und eine Kopie dieser Stel-
lungnahme beizufügen.
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird
die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unum-
gänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive
Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund
gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung.
Eine Kopie des Auftrages ist dem KMRD zur Kenntnisnahme zuzusenden.
Den Abtransport – ggf. auch die Entschärfung – und die Vernichtung der
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen – Kampfmittelräumdienst
– weiterhin auf eigene Kosten übernehmen.
05.1
Nr.
1.2015
Vorgebrachte
7. Ände
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7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1.2 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin
Schreiben vom 02.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung:
Zum Verfahren der regionalen Raumor dnungs- bzw. Flächennutzungspla-
nung werden folgende Hinweise gegeben:
Bei diesen Planungen spielt u.a. auch die Frage einer vorsorglichen Ver-
meidung ggf. eintretender Beeinträchtigungen von Richtfunkstrecken (Stö-
rung des Funkbetriebs) durch neu zu errichtende Bauwerke eine wesentli-
che Rolle. Daher wird auf Folgendes hingewiesen:
• Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen (BNetzA) teilt u.a. gemäß § 55 des Telekommunikati-
onsgesetzes (TKG) vom 22.06.2004 die Frequenzen für das Betreiben
von zivilen Richtfunkanlagen zu. Selbst betreibt sie keine Richtfunkstre-
cken. Die BNetzA kann aber in Planungs- und Genehmigungsverfahren
(z.B. im Rahmen des Baurechts oder im Rahmen des Bundesimmissi-
onsschutzgesetzes) einen Beitrag zu r Störungsvorsorge leisten, indem
sie Namen und Anschriften der für das Plangebiet in Frage kommenden
Richtfunkbetreiber identifiziert und diese den anfragenden Stellen mit-
teilt. Somit werden die regionalen Planungsträger in die Lage versetzt,
die evtl. betroffenen Richtfunkbetreiber frühzeitig über vorgesehene
Baumaßnahmen bzw. Flächennutzungen zu informieren.
• Beeinflussungen von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke mit Bau-
höhen unter 20 m sind jedoch nicht sehr wahrscheinlich. Auf das Einho-
len von Stellungnahmen der BNetzA zu Planverfahren mit geringer
Bauhöhe kann daher verzichtet werden. Da im vorliegenden Fall die
Planunterlagen keine Aussagen zu neuen Bauten mit Höhen über 20 m
enthalten, wurde keine weitere Prüfung der vorgesehenen Maßnahmen
durchgeführt.
• Angaben zum geografischen Trassenverlauf der Richtfunkstrecken bzw.
zu den ggf. eintretenden Störsituatio nen kann die BNetzA nicht liefern.
Im Rahmen des Frequenzzuteilung sverfahrens für Richtfunkstrecken
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Die Hinweise zu den Richtfunkstrecken wurden zur Kenntnis genommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Es wird davon ausgegangen, dass erst im Rahmen der jeweiligen Bebau-
ungsplanverfahren überprüft wird, inwieweit Richtfunkstrecken von einer
geplanten Bebauung beeinträchtigt werden.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
keine
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
prüft die BNetzA lediglich das Störverhältnis zu anderen Richtfunkstre-
cken unter Berücksichtigung topograf ischer Gegebenheiten, nicht aber
die konkreten Trassenverhältnisse (keine Überprüfung der Bebauung
und anderer Hindernisse, die den Richtfunkbetrieb beeinträchtigen kön-
nen). Die im Zusammenhang mit der Bauplanung bzw. der geplanten
Flächennutzung erforderlichen Informationen können deshalb nur die
Richtfunkbetreiber liefern. Außerdem ist die BNetzA von den Richtfunk-
betreibern nicht ermächtigt, Auskün fte zum Trassenverlauf sowie zu
technischen Parametern der Richtfunkstrecken zu erteilen.
• Hinsichtlich einer Bekanntgabe von in Betrieb befindlichen Richtfunkt-
rassen in Flächennutzungsplänen, wird darauf hingewiesen, dass die-
ses Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben ist (keine Dokumentati-
onspflicht) und nur eine dem Ermessen überlassene Maßnahme zur
vorsorglichen Störungsvermeidung darstellt, die auch durch die öffentli-
chen Planungsträger nicht einheitlich gehandhabt wird. Eine Darstellung
der Trassenverläufe in den Planunterlagen ist nur möglich, wenn die Be-
treiber dies ausdrücklich wünschen und mit einer Veröffentlichung ihrer
Richtfunk-Standortdaten einverstanden sind (Datenschutz). Zu den Be-
treibern von Richtfunkstrecken gehören z.B. die in Deutschland tätigen
großen Mobilfunkunternehmen. Dies e erfüllen zwar einen öffentlichen
Auftrag, sind jedoch untereinander Wettbewerber. Übersichten zu den
Netzstrukturen gehören daher zu den Betriebs- und Geschäftsge-
heimnissen; ihre Veröffentlichung un terliegt grundsätzlich den Wettbe-
werbsstrategien der Betreiber. Unter Berücksichtigung dieser Bedin-
gung und der hohen Anzahl laufend neu hinzukommender Richt-
funkstrecken ist es auf regionaler Ebene somit kaum möglich, ständig
aktuelle Übersichten zu führen.
• Bei Vorliegen konkreter Bauplanungen mit einer Höhe von über 20 m
(z.B. Windkraftanlagen, Hochspa nnungsfreileitungen, Masten, hohen
Gebäuden, Industrie- und Gewerbea nlagen etc.), empfehlen sich ent-
sprechende Anfragen an die BNetzA. Bei Abforderung einer Stellung-
nahme sind bitte die geografischen Koordinaten (WGS 84) des Bauge-
biets anzugeben und ausreichend über sichtliches topografisches Kar-
tenmaterial mit genauer Kennzeichnung des Baubereiches sowie das
Maß der baulichen Nutzung zu übermitteln.
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 23
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Bei den Untersuchungen werden Richtfunkstrecken militärischer An-
wender nicht berücksichtigt. Diesbezügliche Prüfungsanträge können
beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr, Referat Infra I 3, Fontainengraben 200,53123 Bonn,
E-Mail: BAIUDBwToeB@Bundeswehr.org gestellt werden.
• Da der Richtfunk gegenwärtig eine technisch und wirtschaftlich sehr
gefragte Kommunikationslösung darstellt, sind Informationen über den
aktuellen Richtfunkbelegungszustand fü r ein bestimmtes Gebiet ggf. in
kürzester Zeit nicht mehr zutreffend, Es wird deshalb ausdrücklich da-
rauf hingewiesen, dass die jeweils erteilte Auskunft nur für das Datum
meiner Mitteilung gilt.
• Bei Bauplanungen mit Höhen über 20 m sowie Photovoltaikanlagen
wird auch geprüft, ob ggf. in der Nähe liegende Messeinrichtungen des
Prüf- und Messdienstes der BNet zA oder zivile Radaranlagen beein-
flusst werden. Sind Beeinträchtigungen zu erwarten, erhalten die Pla-
nungsträger dazu eine Mitteilung und entsprechende Hinweise zur Stö-
rungsvermeidung.
Falls die Bitte um Stellungnahme ggf. auch auf die im Plangebiet zu be-
rücksichtigenden Leitungssysteme, wie z.B. unter- oder oberirdisch ge-
führte Telekommunikationskabelanlagen oder Energieleitungen, bezieht,
wird darauf hingewiesen, dass die BN etzA selbst über keine eigenen Lei-
tungsnetze verfügt. Sie kann auch nicht über alle regional vorhandenen
Kabeltrassen Auskunft erteilen, da das Führen entsprechender Datenbe-
stände nicht zu ihren behördlichen Aufgaben gehört. Angaben über Kabel-
bzw. Leitungssysteme im Planbereich können daher nur direkt bei den
jeweiligen Betreibern oder den Planungs- bzw. Baubehörden vor Ort ein-
geholt werden.
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 24
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1.3 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Hindenburgstraße 1, 64295
Darmstadt
Schreiben vom 20.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung:
Die Planungen werden explizit dahingehend begrüßt, dass trotz aktuell
erdrückendem Mangel an Wohnbauflächen in Darmstadt wie auch im Um-
land nicht der Versuchung nachgegeben wird, die Konversionsflächen für
Wohnzwecke umzuwidmen. Auch für Handwerk, Gewerbe und Industrie
müssen ausreichende Flächen vorgehalten werden, um Unternehmen
Ansiedlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zu bieten. Die betrachtet en Flächen bieten sich aufgrund der
Nähe zum bereits bestehenden Gewerbe nördlich des Plangebietes und
der durch die Bahngleise entstehenden Zäsur zum Rest des Stadtgebietes
eindeutig für eine gewerbliche Nutzu ng an. Die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt tut daher gut daran, entgegen anderer Stimmen an den Planungen
einer Ausweisung für gewerbliche Nutzung festzuhalten. Darüber hinaus
wird die frühzeitige und offenbar fruchtbare Einbindung der unmittelbar
benachbart gelegenen Unternehmen bei dem Verfahren begrüßt. Auch
dies ist ein probates Mittel zur Standortsicherung.
Besonders problematisch erscheint das Thema Verkehrserschließung. Ein
erheblicher Teil der in den geplanten Gewerbegebietsflächen arbeitenden
Menschen und darüber hinaus auch der entstehende Lieferverkehr wird
auf die Erreichbarkeit des Gebietes per Pkw bzw. LKW angewiesen sein,
also mobilen Individualverkehr nutzen. Daran wird auch die wünschens-
werte Erschließung mittels ÖPNV nicht grundsätzlich etwas ändern. Um
diesen zusätzlichen mobilen Individualverkehr auffangen zu können, muss
dringend gewährleistet werden, dass die Anbindung an das regionale
Straßenverkehrsnetz und insbesondere an die Rheinstraße und damit an
das Autobahnnetz entsprechend leistungsfähig gestaltet wird. Die bisheri-
ge Situation erscheint dort, insbesondere zu den morgendlichen und
abendlichen Stoßzeiten, bereits jetzt unz ureichend. Darüber hinaus muss
gewährleistet werden, dass eine ausreichende Anzahl Parkplätze im öf-
fentlichen Raum wie auch auf den Grundstücken vorgehalten wird.
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Die Zustimmung zu den geplanten gewerblichen Bauflächen wurde zur
Kenntnis genommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Die Auffassung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zu den Ge-
werbeflächen wird geteilt. Aus den vo rgebrachten Gründen strebt die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt die Ausweisung von Gewerbeflächen an diesem
Standort an.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
keine
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Die Hinweise zur verkehrlichen Erschließung wurden zur Kenntnis ge-
nommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Für die Kelley-Barracks und das Nathan-Hale-Depot soll ein ausreichend
leistungsfähiges äußeres und inneres Erschließungssystem unter Berück-
sichtigung aller Verkehrsarten entwickelt werden.
Die äußere Erschließung insbesondere die Anbindung an das Autobahn-
netz wurde in insgesamt 4 Verkehrsun tersuchungen detaillie rt betrachtet
und wird über ein Planfeststellungsverfahren festgelegt werden.
Die Förderung der Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes inkl.
eines umfassenden Mobilitätsmanagements ist zentrales Ziel der Quartier-
sentwicklung. Aus diesem Grund wird die Anzahl der Stellplätze im öffentli-
chen Straßenraum auf ein Minimum reduziert. Die Stellplätze sind vorwie-
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 25
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
gend auf den Flächen der Unternehmen anzuordnen.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
Ergänzungen in der Begründung zur verkehrlichen Erschließung des Plan-
gebietes.
1.4 IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt
Schreiben vom 24.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung:
Die Konversionsflächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen, wird
grundsätzlich begrüßt.
Hinsichtlich der Verkehrsplanung ist zu bedenken, dass die Anbindung an
das regionale Straßenverkehrsnetz und insbesondere an die Rheinstraße
und damit an das Autobahnnetz entsprechend leistungsfähig gestaltet
werden muss. Hier sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit bereits heute
erreicht. Bezüglich des betrieblic hen Mobilitätsmanagements, welches
eine große Chance der Verkehrsentlast ung bieten kann, wird Unterstüt-
zung angeboten.
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Die Zustimmung zu den geplanten gewerblichen Bauflächen wurde zur
Kenntnis genommen.
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Die Hinweise zur verkehrlichen Erschließung wurden zur Kenntnis ge-
nommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Für die Kelley-Barracks und das Nathan-Hale-Depot soll ein ausreichend
leistungsfähiges äußeres und inneres Erschließungssystem unter Berück-
sichtigung aller Verkehrsarten entwickelt werden.
Die äußere Erschließung insbesondere die Anbindung an das Autobahn-
netz wurde in insgesamt 4 Verkehrsun tersuchungen detaillie rt betrachtet
und wird über ein Planfeststellungsverfahren festgelegt werden.
Der Zusage zur Unterstützung im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsma-
nagement wurde zur Kenntnis genommen.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
keine
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 26
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1.5 Deutsche Bahn AG, DB-Immobilien, Region Mitte , Camberger Straße
10, 60327 Frankfurt am Main
Schreiben vom 27.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung:
Zur Beteiligung über die vorbereitenden Untersuchungen im Jahr 2013
wurde eine Stellungnahme abgegeben (TÖB-FFM-13-9018/9019).
Darin wurde darauf hingewiesen, dass im Plangebiet eine Trassenvariante
der Neubaustrecke (NBS) Rhein-Main/Rhein-Neckar verläuft.
Im aktuellen Verfahren hat sich an di eser Situation grundsätzlich nichts
geändert.
Es wird daher festgestellt, dass es dazu im aktuellen Verfahren zwei nicht
ganz zueinander passende Aussagen gibt: In den Unterlagen, die zum
Bauantrag gehören werden, wird darauf verwiesen, dass die Trassenvari-
ante der Neubaustrecke (NBS) Rhein-Main/Rhein-Neckar in diesem Be-
reich nicht mehr verfolgt wird. (s. „Rahmenplan“). In den Unterlagen zur
FNP-Änderung (Anlage „FNP 7. Änderung“) soll die Trassenvariante den-
noch weiter dargestellt werden.
Die DB ProjektBau GmbH teilt im Zusammenhang mit der geplanten DB-
Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar (NBS RMRN) folgendes mit:
1. Untersuchungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Inf-
rastruktur (BMVI)
Die Zwischenergebnisse der vom BMVI beauftragen der Korridorstudie
(Mittelrheinstudie) für den Abschnitt Frankfurt – Mannheim wurden im
Juli 2014 vorgestellt. Nach den Erkenntnissen der Gutachter ist eine
neue Bahnstrecke für den Mischverkehr – am Tag schneller Personen-
fernverkehr, in der Nacht Güterverkehr – parallel zu den Autobahnen
A5/A67 die beste Lösung. Die Neub austrecke soll die steigenden Ver-
kehrsmengen aufnehmen und für deutlich kürzere Fahrzeiten sorgen.
Gleichzeitig wird auf den Bestandstrecken Platz für ein erweitertes An-
gebot der S-Bahn Rhein/Main – Rhei n/Neckar geschaffen. Die Neu-
baustrecke ermöglicht zudem schnelle Nahverkehrsangebote zwischen
Bergstraße, Darmstadt und Frankfurt Flughafen sowie Wiesbaden. In
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Die Hinweise auf die Darstellung der Trassenvariante der Neubaustrecke
(NBS) Rhein-Main/Rhein-Neckar wurden zur Kenntnis genommen. Es wur-
de ferner zur Kenntnis genommen, da ss der Überplanung des Gebietes
ohne Berücksichtigung der hier verlaufenden Trassenvariante nicht zuge-
stimmt wird.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Im aktuell gültigen Regionalplan Südhessen/Reg FNP 2010 wird die Fläche
der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots von Nordost nach Süd-
west von einer Trasse für eine Fe rnverkehrsstrecke/Planung durchzogen.
Diese Trasse stellt eine raumordnungsgeprüfte Variante zu den Planungen
einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im Raum Rhein/Main – Rhein/Neckar aus
dem Jahr 2004 dar. Es handelt sich hi erbei um die sog. Trassenvariante
IIIA zur Realisierung der Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar. Diese
Variante wird auch im gültigen kommunalen Flächennutzungsplan der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt dargestell t. Sie muss in Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung planerisch berücksichtigt werden.
Die Studie zum Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse/Rhein/Main-
Rhein/Neckar-Karlsruhe mit Vorschlägen für eine Führung der Neubaustre-
cke Rhein/Main-Rhein/Neck ar liegt seit Anfang 2015 vor. Abschließende
Ergebnisse werden derzeit diskutiert und sollen ggf. in den neu aufzustel-
lenden Bundesverkehrswegeplan 2015 eingearbeitet werden. Beides wird
im Laufe des Jahres 2015 erwartet.
Für die das Plangebiet querende Trassenvariante IIIA wurde aufgrund der
Bestandsbebauung (Kasernengelände) im Rahmen des o.g. von 2002 bis
2004 durchgeführten Raumordnungsverfahrens (ROV) eine Tunnellösung
erarbeitet, die jedoch heute nicht mehr realisierbar erscheint: Zum einen
ergaben sich zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen und Ent-
wicklungen im Trassenbereich der Variante IIIA, insbesondere neue Ent-
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
05.11.2015 vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 27
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
der Nacht soll die Strecke genutzt werden, um den Güterverkehr von
den Bestandsstrecken umzuleiten und dadurch deren Anwohner zu
entlasten.
Die Veröffentlichung der gesamten Korridorstudie ist bis Ende des Jah-
res 2014 geplant. Im Anschluss plant der Bund ein Konsultationsver-
fahren, innerhalb dessen es möglich sein wird, Stellungnahmen zu den
Ergebnissen abzugeben.
Es ist wichtig in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass im
Rahmen der Erstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP
2015) auf Basis der Erkenntnisse der MitteIrheinstudie erst eine Nut-
zen-Kosten-Untersuchung (NKU) vorgenommen wird. Ausschließlich
Projekte, die ein Nutzen-Kosten-Verhältnis > 1 erreichen, erfüllen die
Grundvoraussetzung für die mög liche Aufnahme in den Bedarfsplan
des Bundes. Nimmt der Bund die Maßnahmen in den neuen Bedarfs-
plan auf, wäre die Finanzierungsfähigkeit seitens des Bundes grund-
sätzlich gegeben.
Die konkrete Streckenführung wird auf Basis der im Bedarfsplan fest-
gelegten Rahmenbedingungen zu erarbeiten sein. Insofern kann eine
Entscheidung über die genaue Streckenführung und welche Variante
grundsätzlich weiterverfolgt wird erst danach getroffen werden.
2. Planung Nordanbindung mit Bf Darmstadt West
Der Abschnitt „Darmstadt“ befindet sich innerhalb des Planfeststel-
lungsabschnittes 2 (PFA 2) der NBS RMRN. Die Planung für den PFA
2 ist abgeschlossen. Grundlage der Planung ist eine Vereinbarung
zwischen der DB Netz AG, des Landes Hessen, der Landräte Darm-
stadt-Dieburg/Bergstraße sowie des OB Darmstadt vom 15.03.2010.
Diese beinhaltet die Anbindung von Darmstadt mittels einer Nordan-
bindung über die Strecke 3530 (Mainz-Darmstadt) sowie eines Bahn-
hofes Darmstadt West an der Rheinstraße zwischen der Siedlung
Tann und der Autobahn A 5.
Nach Entscheidung seitens des BMVI und der DB Netz AG können die
PIanfeststellungsunterlagen in kurzer Zeit erstellt und beim Eisenbahn-
Bundesamt eingereicht werden.
wicklungsperspektiven für die Konversionsgebiete Kelley-Barracks und
Nathan-Hale-Depot nach dem Abzug der US-Streitkräfte, zum anderen
bestehen geänderte Planvorstellungen seitens des Vorhabenträgers (siehe
Studie DB Netz AG) im Hinblick auf eine nunmehr lediglich eingleisige An-
bindung des Darmstädter Hauptbahnhof es (sog. „Konsenstrasse“, 2007)
und damit verbundenen Fragen der Wirtschaftlichkeit der Trasse.
Daher wurden im Rahmen einer weiteren Planungskonkretisierung für den
Trassenverlauf der Variante IIIA im südlichen Bereic h des Darmstädter
Hauptbahnhofs durch das Büro Krebs und Kiefer Beratende Ingenieure für
das Bauwesen GmbH, Darmstadt – im Vorgriff auf das für 2016 geplante
Planfeststellungsverfahren – in einer En tscheidungsstudie vier modifizierte
Linienführungen entwickelt, die als technisch und verkehrlich machbar be-
wertet werden. Bei den Linienvarianten werden ebenfalls Tunnelbauwerke
erforderlich. Es wurden dabei die dem damaligen Raumordnungsverfahren
zu Grunde gelegten Planungsparameter ergänzt und unter Berücksichti-
gung der geänderten Rahmenbedingungen konkretisiert (u.a. Entwurfsge-
schwindigkeiten, Längs- und Quer neigungen, Höhenlage, Lage von Bau-
werken wie Tunnel und Trogbauwerken).
In einer vom Büro Infrastruktur & Umwelt, Professor Böhm und Partner,
Darmstadt, erarbeiteten „Expertise zu Konflikten der landesplanerisch fest-
gelegten Linienführung (ROV/Regionalpl an) mit aktuellen städtebaulichen
Entwicklungen im Bereich der Konv ersionsflächen West und zur Überein-
stimmung fortentwickelter Trassenf ührungen mit den Zielen der Raumord-
nung und Landesplanung“ wurden die vier modifizierten Linienführungen
vor dem Hintergrund der aktuellen Planungsabsichten der Wissenschafts-
stadt Darmstadt hinsichtlich ihrer Ko mpatibilität mit der landesplanerisch
festgestellten Variante sowie damit betroffenen Zielvorgaben untersucht.
Die einzelnen Linienvarianten weisen im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit
den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt einerseits, bezüg-
lich der Einhaltung der regionalplanerischen Zielvorgaben und der aus dem
Raumordnungsverfahren resultierenden Bedingungen andererseits, unter-
schiedliche Vor- und Nachteile auf.
Den einzelnen Linienvarianten ist zu at testieren, dass sie – wie die Tras-
senvariante IIIA – mit den Zielen der Raumordnung grundsätzlich vereinbar
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
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Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
3. Konsenstrasse
Vor 2010 war die „Konsenstrasse“ Grundlage der Planung des PFA 2.
Diese beinhaltete neben der NBS-Hauptstrecke entlang der A 5 und A
67 eine separate eingleisige Nord- und Südanbindung des Hauptbahn-
hofes Darmstadt. Die Südanbindung der Konsenstrasse verläuft durch
die Kelley-Barracks, das Nathan-Hale-Depot und das Gewerbegebiet
an der Riedstraße. Hierfür gab es mehrere Varianten der Streckenfüh-
rung.
Eine Varianteneinigung zwischen der OB Netz AG und der Stadt
Darmstadt sowie eine generelle Zustimmung der Stadt Darmstadt für
die Südanbindung der Konsenstrasse konnte bis heute nicht erzielt
werden.
Aus diesem Grunde kann der Überplanung des Gebietes ohne Be-
rücksichtigung der hier verlaufenden Trassenvariante nicht zugestimmt
werden.
Für konkrete Detailfragen zur Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar
wird empfohlen, sich direkt an die OB ProjektBau GmbH zu wenden.
sind und die Raumverträglichkeit gegeben ist, da es sich bei den vier modi-
fizierten Linienführungen jeweils um alternative Konkretisierungen der Tras-
senvariante IIIA handelt. Mit einem R aumordnungsverfahren wird die
Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im
Sinne von § 1 der Raumordnungsverordnung (Raumordnungsverfahren)
geprüft, wobei die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder
Maßnahme gem. § 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz unter überörtlichen
Gesichtspunkten zu prüfen sind. Die Ermittlung und Beurteilung einer gene-
rellen Trassenführung erfolgt somit im raumordnerischen Maßstab
(1:25.000 – 1:100.000). Bei kleinräumigen und räumlich begrenzten Abwei-
chungen der Trassenführung im Zuge der weiteren Planungskonkretisie-
rung (hier: vier Linienvarianten) is t davon auszugehen, dass die grundsätz-
liche Raumverträglichkeit der Trasse unbeschadet bleibt und dass die
Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich
ist.
Eine konkrete Prüfung und weitere technische Planung der einzelnen Li-
nienvarianten ist Gegenstand eines nachfolgenden Planfeststellungsverfah-
rens gemäß § 18 AEG bzw. der integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung
nach §§ 3a ff. UVPG i.V.m. § 6 Abs. 3 Nr. 5 UVPG. Die konkrete Linienfüh-
rung wird somit im Planfeststellungsverfahren ermittelt und ist nicht Gegen-
stand der Darstellungen im Flächennut zungsplan. Daher ist eine Änderung
der Darstellung der Neubaustrecke im Flächennutzungsplan nicht erforder-
lich und folglich auch nicht Gegenstand der 7. Flächennutzungsplan-
Änderung, Teilbereich 7.1.
Aus den o.g. Gründen ist die konkrete Linienführung auch nicht Gegen-
stand des Zielabweichungsantrags. Die grundsätzliche Möglichkeit einer
Realisierung der Trassenvariante IIIA in Form einer der vier Linienvarianten
ist auch bei Umsetzung der Konversionsmaßnahme im Bereich der Kelley-
Barracks im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich gegeben.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
Ergänzen der Begründung um die Ausführungen zur Darstellung der ICE-
Neubaustrecke.
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot)
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Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1.6 Hessen-Forst Darmstadt, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt
Schreiben vom 03.11.2014 zur frühzeitigen Beteiligung:
Die klare Aussage, dass der im südwestlichen Geltungsbereich befindliche
Wald in seiner Größe erhalten werden so ll, wird unterstützt. Sie sollte un-
ter allen Umständen in das geänderte und neu aufzustellende Planwerk
übernommen werden.
Eingriffe, die die Waldfunktionen des unmittelbar anschließenden West-
waldes beeinträchtigen können, sollten unter allen Umständen vermieden
werden. Der Wald erfüllt in diesem Bereich neben der dargestellten Erho-
lungsfunktion erhebliche Schutzfunktio nen und reagiert äußerst sensibel
auf Eingriffe.
Zu der dargelegten Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, die ein über-
schlägiges Defizit von 200.400.000 Wertpunkten nach der Hessischen
Kompensationsverordnung ergibt, is t anzumerken, dass das Forstamt
Darmstadt im Besitz größerer Mengen anerkannter und frei verfügbarer
Wertpunkte ist. Diese Kompensationsflächen befinden sich im gleichen
Naturraum wie das beplante Gebiet. Sie liegen zum Teil in der Gemarkung
Darmstadt und zum Teil im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Zusätzlich wäre
es aus Sicht des Forstamtes Darmstadt auch möglich, Ausgleichsmaß-
nahmen in den Wald der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu lenken.
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen,
dass in der weiteren Bearbeitung di e Abgrenzung der bestehenden Wald-
kante sich geringfügig verändern hat. Die Waldfläche wird im Rahmen der
Offenlage korrigiert dargestellt.
Planerische Bewertung der Stellungnahme:
Am östlichen Rand des Waldes wurde eine kleine Waldrestfläche auf der
Ebene des Flächennutzungsplans dem Gewerbegebiet zugeschlagen. Im
entsprechenden Bebauungsplanentwurf W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest
- wurde die vorhandene Baumgruppe dieser Teilfläche dauerhaft gesichert.
Gemäß Umweltbericht (Eingriffs- Ausgle ichsbilanzierung) bleibt die Wald-
fläche im Plangebiet annähernd gleich groß.
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung:
Ergänzung der Begründung um die Ausführungen des aktuellen Verlaufs
der Waldkante.
anlage 4
5209 Zeichen
bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJ Lage im Stadtgebiet2?3RROB??)13?bQGHUXQJVYHUIDKUHQ)13?bQGHUXQJ.RQYHUVLRQ?3OlQH?.RQYHUVLRQ:HVW?&$''DWHL?bQGHUXQJ)137HLOEHUHLFKGZJ*HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJPLW'DUVWHOOXQJGHUQHXHQ*HZHUEHEDXIOlFKHQLegende zur Darstellung siehe Gesamtplan0DVWDE100m500m1000mN Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014.%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP$EV%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP13.11.2014.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 24.09.2014.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP29.09.2014.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHP$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUDHLQGHU=HLWYRP30.09.2014ELVHLQVFKOLHOLFK30.10.2014.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJPLW$XIIRUGHUXQJ]XUbXHUXQJEH]JOLFK8PIDQJXQG'HWDLOOLHUXQJVJUDGGHV8PZHOWEHULFKWVJHP$EV%DX*%XQGAbstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.09.2014.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ___________.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVGHU%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWXQGGHQZHVHQWOLFKHQXPZHOWEH]RJHQHQ6WHOOXQJQDKPHQJHP$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUDHLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLHOLFKBBBBBBBBBBB%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHJHP$EV%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQJHP$EV%DX*%PLWSchreiben vom __________.Feststellungsbeschluss:Der Feststellungsbeschluss zur bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJPLWGHP]HLFKQHULVFKHQ7HLOXQGGHU]XJHK|ULJHQ%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWwurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU)HVWVWHOOXQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die DezernentinGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:%HNDQQWPDFKXQJGHU*HQHKPLJXQJGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJGXUFKGLH$XIVLFKWVEHK|UGHXQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVPLW%HJUQGXQJXQGGHU]XVDPPHQIDVVHQGHQ(UNOlUXQJJHP+HVV*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9P$EVGHUHauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger6WUDHLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLHOLFKBBBBBBBBBBB,QNUDIWWUHWHQGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVbQGHUXQJDPBBBBBBBBBBBDarmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die DezernentinDarmstadt, den _________________ Stadtplanungsamt _____________________ Jochen Krehbiehl WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)Baunutzungsverordnung (BauNVO)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UW2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6Hess. Gemeindeordnung (HGO)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKGesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK*HVHW]vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338)Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ893*LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6
anlage 7
335 Zeichen
Punkt 4: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereiche 7.1 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0233) Gegen die Stimmen der Fraktionen UFFBASSE und Die Linke., bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (5)
Orte (10)
- Wilhelminenstraße 1
- Rheinstraße 89
- Riedstraße
- Ohlystraße 75
- Schepp Allee
- Robert-Bosch-Straße
- Eschollbrücker Straße
- Haardtring
- Hilpertstraße
- Kleyerstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0233
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.11.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00