1087/2024
Bürgereingabe nach §24 GO: Aufnahme der Förderung von Reisekosten für Schützenvereine außerhalb öffentlicher Verkehrsmittel in die Sportförderichtlinie, AZ: 214/23
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine Bürgereingabe zur Aufnahme der Förderung von Reisekosten für Schützen- vereine außerhalb öffentlicher Verkehrsmittel in die Sportförderichtlinie. Es liegen daher keine Sachverhalte vor, die im Wege einer Öffentlichkeitsbeteiligung mitzugestalten sind. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO: Aufnahme Reisekosten für Schützenvereine in SportförderRL, AZ: 214/23
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St. Hubertus Schützenbruderschaft Köln-Bickendorf 1869 e.V. Vorsitzender: Paul Hastrich, Frohnhofstraße 126, 50827 Köln, Tel.: 0221 / 9 56 18 64 Schießsportanlage: Frohnhofstraße 111, 50827 Köln, Tel.: 0221 / 59 34 20 IBAN: Sparkasse KölnBonn DE45 3705 0198 0012 8123 35 Steuernr. 217 / 5962 / 0349 - Vereinsregister Köln Nr. 4524 Paul Hastrich , Frohnhofstrasse 126 , 50827 Köln Wenn unzustellbar, bitte mit neuer Anschrift zurück Köln, den 09.12.2023 Stadt Köln Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Postfach 10 35 64 50475 Köln Internet: www.bickendorf.com Email: vorsitzender@bickendorf.com Ansprechpartner für Sie ist : Paul Hastrich , Vorsitzender Frohnhofstraße 126 , 50827 Köln per Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden des Rates der Stadt Köln Hier: Benachteiligung in der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung, die am 09.02.2023 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde und zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt wurde. Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Derichsweiler, sehr geehrte Ausschussmitglieder, in der oben genannten Richtlinie wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vollumfänglich angewendet. Daher regen wir an, den Punkt 1.3.3 der Förderbedingungen, wie folgt zu ergänzen: 1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine einmalige Förderung, bei der nachgewiesenen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Förderung in Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und Rückfahrt), bei anderen Verkehrsmitteln und ohne Nachweises eines Tickets in Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Ticketpreises 2. Klasse der Deutschen Bahn AG (Hin- und Rückfahrt) gewährt. St. Hubertus Schützenbruderschaft Köln-Bickendorf 1869 e.V. Vorsitzender: Paul Hastrich, Frohnhofstraße 126, 50827 Köln, Tel.: 0221 / 9 56 18 64 Schießsportanlage: Frohnhofstraße 111, 50827 Köln, Tel.: 0221 / 59 34 20 IBAN: Sparkasse KölnBonn DE45 3705 0198 0012 8123 35 Steuernr. 217 / 5962 / 0349 - Vereinsregister Köln Nr. 4524 Sollte ein Teil der Sportausrüstung, für die Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft, unter den Beförderungsausschluss der Deutsche Bahn AG fallen und so die Anreise nur mit einem anderen Verkehrsmittel erfolgen können, dann kann, in Anlehnung an ein erhebliches dienstliches Interesse im Rahmen der Wegstreckenentschädigung des Reisekostengesetzes, eine Förderung von 50 Prozent der Wegstrecke (Hin- und Rückfahrt) mal 30 Cent gewährt werden. Deutsche Meisterschaften im Sinne dieser Förderung sind nationale Meisterschaften außerhalb des Ligabetriebs, die offen für alle Altersklassen oder für Jugend oder Schülerklassen ausgeschrieben sind. Begründung: In den Beförderungsbedingungenen der Deutschen Bahn AG sind im Punkt 7.3.1 die Beförderungsausschlüsse aufgeführt. Im 2.Satz heißt es dort Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe, und Gegenstände, Schusswaffen,… Das hat zur Folge, dass die Sportschützen doppelt benachteiligt werden. Erstens dürfen sie nicht mit der Bahn zur Deutschen Meisterschaft anreisen und zweitens erhalten sie zusätzlich nur einen halbierten Zuschuss, trotz höheren Reisekosten. Deshalb ist diese Regelung nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und benachteiligt eine einzelne olympische Sportart. Ergänzend möchten wir Ihren Blick noch auf die Marke „Sportstadt Köln“ richten, mit der sich die Stadt Köln seit Jahren in den Medien präsentiert. Neben der Durchführung von nationalen und internationalen Sportereignissen, gehören sicherlich auch eine große Anzahl von erfolgreich Teilnahmenden an Deutschen Meisterschaften, mit einer Vielzahl von Medaillen, zu dem Marketingkonzept der Sportstadt Köln. Im Gegensatz zu den Großereignissen, die teils mit hohen Summen unterstützt werden, stellen die erfolgreichen Sportler eine unbezahlbare Werbung für die Stadt quasi zum Nulltarif dar. Der Überwiegende Teil der Sportler übt den Sport ohne Bezahlung als Freizeitbetätigung aus und muss dafür aus der eigenen Tasche viel Geld aufwenden. Hier wäre sicher eine deutlich höhere Beteiligung einer Sportstadt an den Fahrt- und Übernachtungskosten, als ein kleines aber wichtiges Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Kölner Sportlern, wünschenswert. Die erfolgreichen Sportler sind nicht nur Werbung für die Sportstadt Köln, sondern auch Vorbilder für die Menschen dieser Stadt. Gerade heutzutage ist es von großer Bedeutung Kindern und Heranwachsenden eine Perspektive zu bieten und ihnen zu zeigen, dass sich Leistung lohnen und anerkannt werden. St. Hubertus Schützenbruderschaft Köln-Bickendorf 1869 e.V. Vorsitzender: Paul Hastrich, Frohnhofstraße 126, 50827 Köln, Tel.: 0221 / 9 56 18 64 Schießsportanlage: Frohnhofstraße 111, 50827 Köln, Tel.: 0221 / 59 34 20 IBAN: Sparkasse KölnBonn DE45 3705 0198 0012 8123 35 Steuernr. 217 / 5962 / 0349 - Vereinsregister Köln Nr. 4524 Bitte nehmen Sie die Anregung auf und empfehlen dem Rat der Stadt Köln die formulierte Ergänzung sowie eine weitergehende Förderung in die Richtlinie aufzunehmen. Für Ihre Bemühungen um eine faire und gleichwertige Behandlung der Sportschützen sowie eine stärkere Anerkennung der Kölner Sportler danken wir Ihnen im voraus. Mit freundlichen Grüßen Paul Hastrich, Gerhard Kriegelstein, Alfons Kirchner Vorsitzender 1.Stellv. Vorsitzender 2.Stellv. Vorsitzender
Anlage 3 Schreiben Petent vom 02.05.2024
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Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Derichsweiler, sehr geehrte Ausschussmitglieder, bevor Sie in der Sitzung am 06.05.2024 unter Punkt 2.3 „Bürgereingabe nach §24 GO: Aufnahme der Förderung von Reisekosten für Schützenvereine außerhalb öffentlicher Verkehrsmittel in die Sportförderichtlinie, AZ: 214/23“ eine Entscheidung zu meiner Anregung treffen, möchte ich Ihnen noch einige weitere Formulierungsvorschläge, die die doppelte Benachteiligung der Sportschützen oder zu mindestens eine Benachteiligung beseitigen, vortragen. Mir erscheint es so, dass bei der Erstellung der Beschlussvorlage die weiteren Möglichkeiten zwischen der Regelung in der Sportförderrichtlinie und meinem Vorschlag, nicht beleuchtet worden sind. Mein Vorschlag vom 09.12.023 1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine einmalige Förderung, bei der nachgewiesenen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Förderung in Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und Rückfahrt), bei anderen Verkehrsmitteln und ohne Nachweises eines Tickets in Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Ticketpreises 2. Klasse der Deutschen Bahn AG (Hin- und Rückfahrt) gewährt. Sollte ein Teil der Sportausrüstung, für die Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft, unter den Beförderungsausschluss der Deutsche Bahn AG fallen und so die Anreise nur mit einem anderen Verkehrsmittel erfolgen können, dann kann, in Anlehnung an ein erhebliches dienstliches Interesse im Rahmen der Wegstreckenentschädigung des Reisekostengesetzes, eine Förderung von 50 Prozent der Wegstrecke (Hin- und Rückfahrt) mal 30 Cent gewährt werden. Alternative 1 – Zurückkehrung zur Regelung vor der Corona-Pandemie 1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (Fassung mit Kennzeichnung der Änderungen) Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine einmalige Förderung, bei der nachgewiesenen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Förderung in Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und Rückfahrt), bei anderen Verkehrsmitteln und ohne Nachweises eines Tickets in Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Ticketpreises 2. Klasse der Deutschen Bahn AG (Hin- und Rückfahrt) zu den Fahrtkosten nach dem Reisekostengesetz, 30 Cent pro gefahrenen Kilometer, für die Hin- und Rückfahrt vom Wohnort zur Wettkampfstätte gewährt. 1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (Fassung nur des neuen Textes) Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine Förderung in Höhe von 50 Prozent zu den Fahrtkosten nach dem Reisekostengesetz, 30 Cent pro gefahrenen Kilometer, für die Hin- und Rückfahrt vom Wohnort zur Wettkampfstätte gewährt. Alternative 2 – Regelung von vor der Cororna-Pandemie mit Bahn 1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (Fassung mit Kennzeichnung der Änderungen) Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine einmalige Förderung, bei der nachgewiesenen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Förderung in Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und Rückfahrt), bei anderen Verkehrsmitteln und ohne Nachweises eines Tickets in Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Ticketpreises 2. Klasse der Deutschen Bahn AG (Hin- und Rückfahrt) gewährt. 1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (Fassung nur des neuen Textes) Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine Förderung in Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und Rückfahrt) gewährt. Alternative 3 – mein Vorschlag mit Bahn 1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (Fassung mit Kennzeichnung der Änderungen) Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine einmalige Förderung, bei der nachgewiesenen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Förderung in Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und Rückfahrt), bei anderen Verkehrsmitteln und ohne Nachweises eines Tickets in Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Ticketpreises 2. Klasse der Deutschen Bahn AG (Hin- und Rückfahrt) gewährt. Sollte ein Teil der Sportausrüstung, für die Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft, unter den Beförderungsausschluss der Deutsche Bahn AG fallen und so die Anreise nur mit einem anderen Verkehrsmittel erfolgen können, dann kann, in Anlehnung an ein erhebliches dienstliches Interesse im Rahmen der Wegstreckenentschädigung des Reisekostengesetzes, ebenfalls eine Förderung von 50 Prozent der Wegstrecke des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und Rückfahrt) mal 30 Cent gewährt werden. 1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (Fassung nur des neuen Textes) Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine einmalige Förderung, bei der nachgewiesenen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Förderung in Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und Rückfahrt), bei anderen Verkehrsmitteln und ohne Nachweises eines Tickets in Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Ticketpreises 2. Klasse der Deutschen Bahn AG (Hin- und Rückfahrt) gewährt. Sollte ein Teil der Sportausrüstung, für die Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft, unter den Beförderungsausschluss der Deutsche Bahn AG fallen und so die Anreise nur mit einem anderen Verkehrsmittel erfolgen können, dann kann, in Anlehnung an ein erhebliches dienstliches Interesse im Rahmen der Wegstreckenentschädigung des Reisekostengesetzes, ebenfalls eine Förderung von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und Rückfahrt) gewährt werden. Über eine Anpassung der Beschlussvorlage, die den Sportlern gerecht wird und den Willen zur Beseitigung der doppelten Benachteiligung von einer olympischen Sportart mit knapp 1,4 Millionen Mitgliedern (fünfgrößter Sportverband im DOSB), wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Paul Hastrich, Vorsitzender der St. Hubertus Schützenbruderschaft Köln-Bickendorf 1869 e.V.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52 214/23 Vorlagen-Nummer 1087/2024 Freigabedatum 22.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach §24 GO: Aufnahme der Förderung von Reisekosten für Schützenvereine außerhalb öffentlicher Verkehrsmittel in die Sportförderichtlinie, AZ: 214/23 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die oben genannte Eingabe und beschließt, dass für Schützenvereine keine Sonderregeln zur Förderung von Reisekosten getroffen werden. Aus Gründen des Umweltschutzes gilt gem. der Sportförderrichtlinie der Stadt Köln für alle Sportvereine und deren Reisen zu deutschen Meis- terschaften mit anderen Verkehrsmitteln als den öffentlichen, derselbe Fördersatz i. H. v. 25% des Ticketpreises der Deutschen Bahn AG. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.05.2024 2 Begründung: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Forderung zur Kenntnis. Das Sportamt fördert gem. der Sportförderrichtlinie der Stadt Köln Reisekosten bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Deutschen Meisterschaften i. H. v. 50% des Ticketpreises der Deutschen Bahn (Nr. 1.3.3 der Sportförderrichtlinie). Die Regelung soll die Nutzung von Bus und Bahn attraktiver machen und wurde im Sinne des Umweltschutzes erstellt. Für alle ande- ren Verkehrsmittel gilt ein verringerter Fördersatz mit 25% des entsprechenden Ticketpreises der Bahn. Ausnahmen sieht die Richtlinie nicht vor. Auch dann nicht, wenn eine Reise mit öf- fentlichen Verkehrsmitteln, wie der Deutschen Bahn AG aufgrund von Beförderungsaus- schlüssen wie es z.B. beim Transport von Schusswaffen der Fall ist, nicht möglich ist. Der Schützenverein als Beschwerdeführer schlägt deshalb vor, eine Ausnahme der Reisekos- ten-förderung für Schützenvereine in die Sportförderrichtlinie mit aufzunehmen. Er beruft sich dabei auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und fordert für Schützenvereine eine 50%ige Be- teiligung mit 0,30€ pro km, nicht nur für andere Verkehrsmittel. Diesen Vorteil sieht der Be- schwerdeführer als Ausgleich für den Nachteil, der sich aus dem Beförderungsverbot von Schusswaffen der Deutschen Bahn AG ergibt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sieht allerdings nicht vor, dass Vor- und Nachteile gegenei- nandergestellt werden und Ausgleichsmaßnahmen stattfinden sollen. Eine Sonderregelung steht somit grundsätzlich einer Gleichbehandlung entgegen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1087/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.04.2024
- Erstellt
- 25.03.2024 12:06