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1087/2024

Bürgereingabe nach §24 GO: Aufnahme der Förderung von Reisekosten für Schützenvereine außerhalb öffentlicher Verkehrsmittel in die Sportförderichtlinie, AZ: 214/23

Beschlussvorlage Ausschuss 22.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 24.06.2024, TOP 2.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO: Aufnahme Reisekosten für Schützenvereine in SportförderRL, AZ: 214/23

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Anlage 3 Schreiben Petent vom 02.05.2024

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1070 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine Bürgereingabe zur Aufnahme der Förderung von Reisekosten für Schützen-
vereine außerhalb öffentlicher Verkehrsmittel in die Sportförderichtlinie. Es liegen daher keine 
Sachverhalte vor, die im Wege einer Öffentlichkeitsbeteiligung mitzugestalten sind. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO: Aufnahme Reisekosten für Schützenvereine in SportförderRL, AZ: 214/23

5641 Zeichen

St. Hubertus Schützenbruderschaft 
Köln-Bickendorf 1869 e.V. 
Vorsitzender: Paul Hastrich, Frohnhofstraße 126, 50827 Köln, Tel.: 0221 / 9 56 18 64 
Schießsportanlage: Frohnhofstraße 111, 50827 Köln, Tel.: 0221 / 59 34 20 
IBAN: Sparkasse KölnBonn DE45 3705 0198 0012 8123 35 
Steuernr. 217 / 5962 / 0349 - Vereinsregister Köln Nr. 4524 
Paul Hastrich   ,   Frohnhofstrasse 126   ,   50827 Köln 
Wenn unzustellbar, bitte mit neuer Anschrift zurück Köln, den 09.12.2023 
Stadt Köln 
Geschäftsstelle für Anregungen und 
Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Postfach 10 35 64 
50475 Köln 
Internet:            www.bickendorf.com 
Email: vorsitzender@bickendorf.com 
Ansprechpartner für Sie ist : 
Paul Hastrich , Vorsitzender 
Frohnhofstraße 126 , 50827 Köln  
per Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Ausschuss 
für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden des Rates der Stadt Köln 
Hier:  
Benachteiligung in der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung, die am 
09.02.2023 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde und zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt wurde. 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Derichsweiler, 
sehr geehrte Ausschussmitglieder, 
in der oben genannten Richtlinie wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vollumfänglich 
angewendet. Daher regen wir an, den Punkt 1.3.3 der Förderbedingungen, wie folgt zu ergänzen: 
1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften 
Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine einmalige Förderung, bei der 
nachgewiesenen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Förderung in Höhe von 
50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und Rückfahrt), bei anderen 
Verkehrsmitteln und ohne Nachweises eines Tickets in Höhe von 25 Prozent des jeweiligen 
Ticketpreises 2. Klasse der Deutschen Bahn AG (Hin- und Rückfahrt) gewährt.

St. Hubertus Schützenbruderschaft 
Köln-Bickendorf 1869 e.V. 
Vorsitzender: Paul Hastrich, Frohnhofstraße 126, 50827 Köln, Tel.: 0221 / 9 56 18 64 
Schießsportanlage: Frohnhofstraße 111, 50827 Köln, Tel.: 0221 / 59 34 20 
IBAN: Sparkasse KölnBonn DE45 3705 0198 0012 8123 35 
Steuernr. 217 / 5962 / 0349 - Vereinsregister Köln Nr. 4524 
Sollte ein Teil der Sportausrüstung, für die Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft, unter den 
Beförderungsausschluss der Deutsche Bahn AG fallen und so die Anreise nur mit einem anderen 
Verkehrsmittel erfolgen können, dann kann, in Anlehnung an ein erhebliches dienstliches Interesse 
im Rahmen der Wegstreckenentschädigung des Reisekostengesetzes, eine Förderung von 50 
Prozent der Wegstrecke (Hin- und Rückfahrt) mal 30 Cent gewährt werden. 
Deutsche Meisterschaften im Sinne dieser Förderung sind nationale Meisterschaften außerhalb des 
Ligabetriebs, die offen für alle Altersklassen oder für Jugend oder Schülerklassen ausgeschrieben 
sind. 
Begründung: 
In den Beförderungsbedingungenen der Deutschen Bahn AG sind im Punkt 7.3.1 die 
Beförderungsausschlüsse aufgeführt. Im 2.Satz heißt es dort 
 Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe, und Gegenstände, Schusswaffen,…
Das hat zur Folge, dass die Sportschützen doppelt benachteiligt werden. Erstens dürfen sie nicht mit 
der Bahn zur Deutschen Meisterschaft anreisen und zweitens erhalten sie zusätzlich nur einen 
halbierten Zuschuss, trotz höheren Reisekosten. Deshalb ist diese Regelung nicht mit dem 
Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und benachteiligt eine einzelne olympische Sportart. 
Ergänzend möchten wir Ihren Blick noch auf die Marke „Sportstadt Köln“ richten, mit der sich die 
Stadt Köln seit Jahren in den Medien präsentiert. 
Neben der Durchführung von nationalen und internationalen Sportereignissen, gehören sicherlich 
auch eine große Anzahl von erfolgreich Teilnahmenden an Deutschen Meisterschaften, mit einer 
Vielzahl von Medaillen, zu dem Marketingkonzept der Sportstadt Köln. Im Gegensatz zu den 
Großereignissen, die teils mit hohen Summen unterstützt werden, stellen die erfolgreichen Sportler 
eine unbezahlbare Werbung für die Stadt quasi zum Nulltarif dar. Der Überwiegende Teil der 
Sportler übt den Sport ohne Bezahlung als Freizeitbetätigung aus und muss dafür aus der eigenen 
Tasche viel Geld aufwenden. Hier wäre sicher eine deutlich höhere Beteiligung einer Sportstadt an 
den Fahrt- und Übernachtungskosten, als ein kleines aber wichtiges Zeichen der Wertschätzung 
gegenüber den Kölner Sportlern, wünschenswert. 
Die erfolgreichen Sportler sind nicht nur Werbung für die Sportstadt Köln, sondern auch Vorbilder 
für die Menschen dieser Stadt. Gerade heutzutage ist es von großer Bedeutung Kindern und 
Heranwachsenden eine Perspektive zu bieten und ihnen zu zeigen, dass sich Leistung lohnen und 
anerkannt werden.

St. Hubertus Schützenbruderschaft 
Köln-Bickendorf 1869 e.V. 
Vorsitzender: Paul Hastrich, Frohnhofstraße 126, 50827 Köln, Tel.: 0221 / 9 56 18 64 
Schießsportanlage: Frohnhofstraße 111, 50827 Köln, Tel.: 0221 / 59 34 20 
IBAN: Sparkasse KölnBonn DE45 3705 0198 0012 8123 35 
Steuernr. 217 / 5962 / 0349 - Vereinsregister Köln Nr. 4524 
Bitte nehmen Sie die Anregung auf und empfehlen dem Rat der Stadt Köln die formulierte 
Ergänzung sowie eine weitergehende Förderung in die Richtlinie aufzunehmen. 
Für Ihre Bemühungen um eine faire und gleichwertige Behandlung der Sportschützen sowie eine 
stärkere Anerkennung der Kölner Sportler danken wir Ihnen im voraus. 
Mit freundlichen Grüßen 
Paul Hastrich, Gerhard Kriegelstein, Alfons Kirchner 
Vorsitzender 1.Stellv. Vorsitzender 2.Stellv. Vorsitzender

Anlage 3 Schreiben Petent vom 02.05.2024

6030 Zeichen

Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Derichsweiler, 
sehr geehrte Ausschussmitglieder, 
  
bevor Sie in der Sitzung am 06.05.2024 unter Punkt 2.3 „Bürgereingabe nach 
§24 GO: Aufnahme der Förderung von Reisekosten für Schützenvereine 
außerhalb öffentlicher Verkehrsmittel in die Sportförderichtlinie, AZ: 214/23“ 
eine Entscheidung zu meiner Anregung treffen, möchte ich Ihnen noch einige 
weitere Formulierungsvorschläge, die die doppelte Benachteiligung der 
Sportschützen oder zu mindestens eine Benachteiligung beseitigen, vortragen. 
Mir erscheint es so, dass bei der Erstellung der Beschlussvorlage die weiteren 
Möglichkeiten zwischen der Regelung in der Sportförderrichtlinie und meinem 
Vorschlag, nicht beleuchtet worden sind. 
 
Mein Vorschlag vom 09.12.023 
1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften 
Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine einmalige Förderung, 
bei der nachgewiesenen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Förderung in 
Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und 
Rückfahrt), bei anderen Verkehrsmitteln und ohne Nachweises eines Tickets in 
Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Ticketpreises 2. Klasse der Deutschen Bahn 
AG (Hin- und Rückfahrt) gewährt. 
 
Sollte ein Teil der Sportausrüstung, für die Teilnahme an der Deutschen 
Meisterschaft, unter den Beförderungsausschluss der Deutsche Bahn AG fallen 
und so die Anreise nur mit einem anderen Verkehrsmittel erfolgen können, dann 
kann, in Anlehnung an ein erhebliches dienstliches Interesse im Rahmen der 
Wegstreckenentschädigung des Reisekostengesetzes, eine Förderung von 50 
Prozent der Wegstrecke (Hin- und Rückfahrt) mal 30 Cent gewährt werden. 
 
 
Alternative 1 – Zurückkehrung zur Regelung vor der Corona-Pandemie 
1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (Fassung mit Kennzeichnung der 
Änderungen) 
Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine einmalige Förderung, 
bei der nachgewiesenen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Förderung in 
Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und 
Rückfahrt), bei anderen Verkehrsmitteln und ohne Nachweises eines Tickets in 
Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Ticketpreises 2. Klasse der Deutschen Bahn 
AG (Hin- und Rückfahrt) zu den Fahrtkosten nach dem Reisekostengesetz, 30 
Cent pro gefahrenen Kilometer, für die Hin- und Rückfahrt vom Wohnort zur 
Wettkampfstätte gewährt. 
 
1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (Fassung nur des neuen Textes) 
Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine Förderung in Höhe 
von 50 Prozent zu den Fahrtkosten nach dem Reisekostengesetz, 30 Cent pro 
gefahrenen Kilometer, für die Hin- und Rückfahrt vom Wohnort zur 
Wettkampfstätte gewährt. 
 
 
Alternative 2 – Regelung von vor der Cororna-Pandemie mit Bahn

1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (Fassung mit Kennzeichnung der 
Änderungen) 
Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine einmalige Förderung, 
bei der nachgewiesenen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Förderung in 
Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und 
Rückfahrt), bei anderen Verkehrsmitteln und ohne Nachweises eines Tickets in 
Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Ticketpreises 2. Klasse der Deutschen Bahn 
AG (Hin- und Rückfahrt) gewährt. 
 
1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (Fassung nur des neuen Textes) 
Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine Förderung in Höhe 
von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und 
Rückfahrt) gewährt. 
 
 
Alternative 3 – mein Vorschlag mit Bahn 
1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (Fassung mit Kennzeichnung der 
Änderungen) 
Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine einmalige Förderung, 
bei der nachgewiesenen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Förderung in 
Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und 
Rückfahrt), bei anderen Verkehrsmitteln und ohne Nachweises eines Tickets in 
Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Ticketpreises 2. Klasse der Deutschen Bahn 
AG (Hin- und Rückfahrt) gewährt. 
 
Sollte ein Teil der Sportausrüstung, für die Teilnahme an der Deutschen 
Meisterschaft, unter den Beförderungsausschluss der Deutsche Bahn AG fallen 
und so die Anreise nur mit einem anderen Verkehrsmittel erfolgen können, dann 
kann, in Anlehnung an ein erhebliches dienstliches Interesse im Rahmen der 
Wegstreckenentschädigung des Reisekostengesetzes, ebenfalls eine Förderung 
von 50 Prozent der Wegstrecke des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn 
AG (Hin- und Rückfahrt) mal 30 Cent gewährt werden. 
 
1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (Fassung nur des neuen Textes) 
Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine einmalige Förderung, 
bei der nachgewiesenen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Förderung in 
Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und 
Rückfahrt), bei anderen Verkehrsmitteln und ohne Nachweises eines Tickets in 
Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Ticketpreises 2. Klasse der Deutschen Bahn 
AG (Hin- und Rückfahrt) gewährt. 
 
Sollte ein Teil der Sportausrüstung, für die Teilnahme an der Deutschen 
Meisterschaft, unter den Beförderungsausschluss der Deutsche Bahn AG fallen 
und so die Anreise nur mit einem anderen Verkehrsmittel erfolgen können, dann 
kann, in Anlehnung an ein erhebliches dienstliches Interesse im Rahmen der 
Wegstreckenentschädigung des Reisekostengesetzes, ebenfalls eine Förderung 
von 50 Prozent des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und 
Rückfahrt) gewährt werden.

Über eine Anpassung der Beschlussvorlage, die den Sportlern gerecht wird und 
den Willen zur Beseitigung der doppelten Benachteiligung von einer olympischen 
Sportart mit knapp 1,4 Millionen Mitgliedern (fünfgrößter Sportverband im 
DOSB), wäre ich Ihnen sehr dankbar. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Paul Hastrich, Vorsitzender der 
St. Hubertus Schützenbruderschaft 
Köln-Bickendorf 1869 e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss

2605 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52 
214/23 
Vorlagen-Nummer 
 1087/2024 
Freigabedatum 
22.04.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach §24 GO: Aufnahme der Förderung von Reisekosten für 
Schützenvereine außerhalb öffentlicher Verkehrsmittel in die Sportförderichtlinie, AZ: 
214/23  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
die oben genannte Eingabe und beschließt, dass für Schützenvereine keine Sonderregeln zur 
Förderung von Reisekosten getroffen werden. Aus Gründen des Umweltschutzes gilt gem. der 
Sportförderrichtlinie der Stadt Köln für alle Sportvereine und deren Reisen zu deutschen Meis-
terschaften mit anderen Verkehrsmitteln als den öffentlichen, derselbe Fördersatz i. H. v. 25% 
des Ticketpreises der Deutschen Bahn AG. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.05.2024

2 
Begründung: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Forderung zur 
Kenntnis. 
 
Das Sportamt fördert gem. der Sportförderrichtlinie der Stadt Köln Reisekosten bei Reisen mit 
öffentlichen Verkehrsmitteln zu Deutschen Meisterschaften i. H. v. 50% des Ticketpreises der 
Deutschen Bahn (Nr. 1.3.3 der Sportförderrichtlinie). Die Regelung soll die Nutzung von Bus 
und Bahn attraktiver machen und wurde im Sinne des Umweltschutzes erstellt. Für alle ande-
ren Verkehrsmittel gilt ein verringerter Fördersatz mit 25% des entsprechenden Ticketpreises 
der Bahn.  Ausnahmen sieht die Richtlinie nicht vor. Auch dann nicht, wenn eine Reise mit öf-
fentlichen Verkehrsmitteln, wie der Deutschen Bahn AG aufgrund von Beförderungsaus-
schlüssen wie es z.B. beim Transport von Schusswaffen der Fall ist, nicht möglich ist. 
 
Der Schützenverein als Beschwerdeführer schlägt deshalb vor, eine Ausnahme der Reisekos-
ten-förderung für Schützenvereine in die Sportförderrichtlinie mit aufzunehmen. Er beruft sich 
dabei auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und fordert für Schützenvereine eine 50%ige Be-
teiligung mit 0,30€ pro km, nicht nur für andere Verkehrsmittel. Diesen Vorteil sieht der Be-
schwerdeführer als Ausgleich für den Nachteil, der sich aus dem Beförderungsverbot von 
Schusswaffen der Deutschen Bahn AG ergibt. 
 
Der Gleichbehandlungsgrundsatz sieht allerdings nicht vor, dass Vor- und Nachteile gegenei-
nandergestellt werden und Ausgleichsmaßnahmen stattfinden sollen. Eine Sonderregelung 
steht somit grundsätzlich einer Gleichbehandlung entgegen.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1087/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.04.2024
Erstellt
25.03.2024 12:06