mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Umsetzung des BV-Beschlusses "Schutz der Anwohner*innen am Clevischen Ring"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1068/2019 vom 21.03.2019

Stand: Am 25.03.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (BV)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 1068/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 Umsetzung des BV-Beschlusses "Schutz der Anwohner*innen am Clevischen Ring" hier: Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD- Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim, Sitzung am 17.09.2018, TOP 7.2.2 Frage: „Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim bit- ten um Darstellung zum Sachstand zur Umsetzung des BV-Beschlusses „Schutz der Anwohner*innen am Clevischen Ring „In der Sitzung vom 22.02.2016 (TOP 8.1.3, Vorlagen-Nr. AN/0257/2016) hat die BV Mülheim mehre- re Maßnahmen beschlossen, die dem Schutz der Anwohner*innen am Clevischen Ring vor Schad- stoffemissionen dienen sollen; u.a den Prüfauftrag, ob in beide Fahrtrichtungen jeweils eine Busspur eingerichtet werden kann. Die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Sachstand mitzuteilen sowie den Zeitplan für die Umsetzung zu nennen.“ Antwort der Verwaltung: Die Änderung der Verkehrssituation im Zusammenhang der Sanierung der Mülheimer Brücke (Vorla- gen-Nr. AN/0805/2019) zieht erhebliche Änderungen der Verkehrsführungen ab dem 15.04.2019 nach sich, die zu beobachten sind. Hierbei muss die Flexibilität gewahrt bleiben, aufgrund geänderter Verkehrssituationen kurzfristig zu reagieren, um die verkehrliche Erreichbarkeit sicherzustellen. Die Einführung einer Busspur steht dieser Flexibilität in Spurführung entgegen. Insbesondere die Einrich- tung in Fahrrichtung Nord würde bei fehlender Kapazität für den allgemeinen Verkehr Rückstaus im angebauten Bereich bewirken und stünde damit sogar dem Aspekt der Luftreinhaltung entgegen. Es wird empfohlen die Maßnahme, für nach Herstellung der Funktionstüchtigkeit der Brücke bei nor- malen Verkehrsverhältnissen, erneut zu prüfen.

Beratungsverlauf

  1. 25.03.2019

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz