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Bürgereingabe "Sicherung des Naturerlebnisgarten Finkens Garten"

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0624/2025 vom 23.04.2025

Stand: Am 12.05.2025 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) geändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/67 Az. 06/2025 B Vorlagen-Nummer 0624/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe "Sicherung des Naturerlebnisgarten Finkens Garten" Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen danken der Petentin für Ihre Eingabe, lehnt jedoch die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes sowie die Schließung des Durchgangs zur Kleingar- tenanlage ab. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 2 Begründung: Die Bürgereingabe fordert, dass der Naturerlebnisgarten Finkens Garten außerhalb seiner Öffnungszeiten durch einen Schließdienst verschlossen wird. Der Durchgang zum Kleingärt- nerverein „Sonnenhang e.V.“ soll dauerhaft verschlossen werden. Die Gründe für die Forde- rungen werden durch die Petentin in der beigefügten Eingabe näher erläutert. Die Petentin stellte in den Jahren 2020 und 2022 Eingaben mit gleichem Inhalt. Der bisherige Vorgang ist unter 0649/2023 Mitteilung zur Bürgereingabe einsehbar. Im Zuge dieser Bürgereingaben wurden durch die Verwaltung die folgenden Maßnahmen zur Sicherung von Finkens Garten umgesetzt:  Abstimmung mit dem Ordnungsamt zum verstärkten Streifendienst vor allem bei war- men Temperaturen, am Wochenende und in den Abendstunden.  Erneuerung der Einfriedung des Finkens Garten mittels Stabgitterzaun und Installation eines Drehflügeltors.  Termine mit dem Kreisverband der Kölner Gartenfreunde e.V., dem Vorstand des Kleingartenvereins und der Verwaltung mit dem Ziel, die Mängel durch Unrat und Ab- fälle im Finkens Gartens zu beseitigen und zukünftig zu vermeiden. Seitdem ist kein relevanter Vandalismus vorhanden. Rückmeldungen über alkohol- und dro- genkonsumierende Jugendliche seitens des Ordnungsamtes und der pädagogischen Leitung des Finkens Garten an die Verwaltung gibt es keine. Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass die Wege der städtischen Kleingartenanlagen sei- tens der Verwaltung abgeschlossen werden, da diese öffentlich sind. Der Weg durch den Fin- kens Garten und die Kleingartenanlage ist eine lokal bedeutende Wegeverbindung, abseits der Verkehrsstraßen. Anlagen Anlage 1 Bürgereingabe anonymisiert
  • Anlage 1 Bürgereingabe anonymisiert

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    Von: Gesendet: Freitag, 17. Januar 2025 14:22 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Sicherung des Natuerlebnisgartens Finkens Garten Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit gebe ich gemäß § 24 I GO NW folgende Bürgereingabe „Sicherung des Naturerlebnisgarten Finkens Garten“ ein. I. Bürgereingabeempfehlung Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möge beschließen: „Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, dass der Naturerlebnisgarten Finkens Garten außerhalb seiner Öffnungszeiten durch einen Schließdienst verschlossen wird. Der Durchgang zum Kleingärtnerverein „Sonnenhang e.V.“ wird dauerhaft verschlossen.“ II. Begründung Der Naturerlebnisgarten „Finkens Garten“ befindet sich an der Friedrich-Ebert-Str. 49 in Köln-Rodenkirchen. Er ist derzeit ganzjährig zwischen 9 Uhr und Sonnenuntergang geöffnet und steht allen interessierten Menschen offen. Er richtet sich durch Führungen und spezielle Angebote insbesondere an Kinder im Vorschulalter. Im September 2020 sowie im März 2022 habe ich bereits zwei Bürgereingaben (Az: 164/20) bezüglich dieses Themas eingegeben. In diesem Zuge wurde der Zaun erneuert sowie eine Toranlage samt einem Drehkreuz installiert. In Ortsterminen wurde auch besprochen, dass diese außerhalb der Öffnungszeiten geschlossen werden soll. Außerdem sollte geprüft werden, ob das Tor zum Kleingärtnerverein „Am Sonnenhang e.V.“ dauerhaft verschlossen wird. Dies dient zur Sicherung des Finkens Garten. Insbesondere wurde der Garten von alkohol- beziehungsweise drogenkonsumierende Jugendliche frequentiert. Dies geschieht insbesondere in den Abendstunden und hält bis heute an. Seitens des Kleingärtnervereins ist festzustellen, dass offenbar einige Mitglieder Unrat bzw. Abfälle an der Straße abstellen. Dies ist auch heute noch immer festzustellen. Bis heute wurden noch keine Maßnahmen ergriffen. Deshalb sind zur Sicherung die o.g. Maßnahmen zu ergreifen. Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 12.05.2025

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 2.2.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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