Altglassammelcontainer Gotlsteinstraße 91b Köln
Mitteilung BV 3403/2019 vom 29.10.2019
Stand: Am 11.11.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 VO:AN/1277/2019 Vorlagen-Nummer 3403/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 Altglassammelcontainer Gotlsteinstraße 91b Köln Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1) Aus welchen Gründen wurden die Altglassammelcontainer vom ehemaligen Standort „Ma- thias-Kirchplatz“ umgesetzt? 2) Nach welchen Kriterien wurde der neue Standort „Goltsteinstraße“ ausgewählt und geprüft? 3) Wird der neue Standort als Dauerlösung angesehen? 4) Wurden weitere Standorte geprüft? Wenn ja, welche? Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Zu 1) Auf Grund umfangreicher Umbau-und Sanierungsmaßnahmen am Mathias-Kirchplatz wurde die Ver- waltung aufgefordert, die dort aufgestellten Altglassammelcontainer ersatzlos abzuziehen. Nach der Baumaßnahme fand sich weder ober-noch unterirdisch ein Ersatzstandort. Zu 2) 1. Ein Standort muss fußläufig gut erreichbar sein. 2. Es wird eine Abstandseinhaltung von 12 m bis zur nächsten Wohnbebauung berücksichtigt. 3. Für eine oberirdische Standortnutzung werden Bäume, Leitungen sowie Straßenverhältnisse berücksichtigt, damit das Leerungsfahrzeug a) ausreichend Platz (Schwenkarm) zum Anfah- ren, Entleeren und Abfahren hat. und b) ggfs. wenden kann, da eine Rückwärtsfahrt nicht er- laubt ist. 4. Der Standort muss sich ausschließlich auf Fläche einer städtischen Liegenschaft befinden. 5. Eine angemessene soziale Kontrolle muss gegeben sein. 6. Ab Bordsteinkante muss eine Restgehwegbreite von 50 cm berücksichtigt werden. Zu 3) Der neue Standort berücksichtig alle einzuhalten Kriterien und hat sich etabliert. Daher wird dieser Standort als Dauerlösung angesehen. Zu 4) Es wurden diverse Standorte geprüft, so u.a. Frohnhofstraße, Krohstraße und Mathias-Kirchplatz vor der Kirche. Es konnte allerdings auf Grund der Wohnbebauung und der einzuhaltenden Kriterien kein anderen Standort eruiert werden.
Beratungsverlauf
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11.11.2019
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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